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"Polizei: diesmal kein anlassloses Filmen auf Demonstration „Freiheit statt Angst“ geplant" per E-Mail versenden

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Kolumne: Festplattenheizung und Blinkenlights — 11. September 2010 @ 8.12 Uhr
[...] “Freiheit statt Angst”-Demonstration. Man soll als Demonstrant dort nicht einmal mehr anlasslos von der Polizei gefilmt werden, preist die gnädige Obrigkeit! Jedenfalls: Hingehen macht die Welt besser, und wer fernab von [...]
Vielleicht werden Sie in Zukunft nicht mehr überwacht… | — 9. September 2010 @ 10.53 Uhr
[...] wenn Sie gegen das Überwachen demonstrieren. Irgendwie [...]
Toll — 9. September 2010 @ 5.07 Uhr
Na toll. Und wenn sie es wieder machen, wie letztes mal, nachdem sie es genauso versprochen hatten, werden sie wieder verurteilt und es passiert wieder nichts. Wie wäre es, wenn die Verantwortlichen jedem Teilnehmer ein Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zahlen müssten, und sei es noch so gering? 10 EUR pro Person mal 10.000 Personen sind viel Geld. Natürlich privat und nicht aus Steuergeldern. Irgendwer hat ja die rechtswidrige Anordnung persönlich erteilt bzw. auf den Knopf gedrückt.
Antwort: Die Freiheit-statt-Angst-Klage (VG 1 K 818.09) ist eine Unterlassungsklage unter Beantragung der Androhung von Ordnungsmitteln. Das heißt, sollte es hier zu einer Verurteilung kommen, kann das Gericht bei jeder künftigen Zuwiderhandlung Ordnungsgeld gegen die Polizei festsetzen.