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"Selbstauskunft: Ausweiskopie darf nicht verlangt werden [ergänzt am 26.08.2019]" per E-Mail versenden

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6 Kommentare


  1. Bei Aufsichtsbehörde beschweren! — 4. Juni 2017 @ 17.58 Uhr

    Eine Personalausweiskopie beweist exakt – gar nichts. Denn die bastel‘ ich mir in ein paar Minuten am Computer.

    Ich habe mich über Bürgel beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beschwert, weil die nach meiner Erfahrung und der Erfahrung meines persönlichen Umfelds immer standardmäßig eine Ausweiskopie verlangen, obwohl sie die Antwort an die bekannte Adresse schicken sollen. In der Antwort behauptet der Datenschutzbeauftragte, dass „es sich um den ersten derartigen hier bekannt gewordenen Fall handelt“, man deshalb nur „deutlich die Einhaltung der Voraussetzungen für die Anforderung von Personalausweiskopien anmahnen“ werde. (Erläuterung dazu: Jedenfalls wenn keine inhaltlich negativen Daten gespeichert werden (aus meiner Sicht zu eher relevant: dass die Auskunft an die bekannte Adresse geschickt wird), darf keine Personalausweiskopie verlangt werden.)

    Das scheint Bürgel aber nicht zu kratzen, wie https://www.buergel.de/de/selbstauskunft zeigt, wo auch heute noch die Ausweiskopie zwingend verlangt wird: „Bitte beachten Sie die Hinweise zum Identitätsnachweis! Zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person ist es erforderlich, eine Kopie Ihres Personalausweises beizufügen.“

    Daher meine Bitten:

    1. Alle bei Bürgel eine Selbstauskunft ohne Beifügung einer Personalausweiskopie anfordern. Wenn das bekannte Standardschreiben kommt, bei der Aufsichtsbehörde (https://www.datenschutz-hamburg.de/) Anzeige wegen Nichterteilung der Auskunft stellen und Verhängung eines Bußgelds verlangen.

    2. Wer sich schon mal beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wegen der Personalausweiskopiereritis von Bürgel beschwert hatte: An Herrn Caspar persönlich schreiben, dass ihr gelesen habt, dass seine Behörde behauptet (D5/2017/125), es habe keine Beschwerden hierüber gegeben, und auf euren Fall verweisen.

    3. Jede erhaltene Auskunft genau prüfen und bei Fehlern oder Unvollständigkeiten (vgl. z.B. das Merkblatt, was die FPP-Datenbank alles speichert) Anzeige wegen falscher/unvollständiger Auskunft stellen und Verhängung eines Bußgelds verlangen.

    4. Gerne hier berichten. 🙂

    Danke!


  2. Schufa will noch mehr — 26. Juli 2015 @ 11.41 Uhr

    Bei der Anfrage nach § 34 DSchG verlangt die Schufa entweder Kopie Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung. Dass der Reisepass also ein Dokument zweiter Wahl sein sollte, wäre mir neu. Alles Weitere auf der Schufa-Homepage.


  3. Intermezzo (171) « Blue Archive — 9. Oktober 2010 @ 0.25 Uhr

    [...] Selbstauskunft: Ausweiskopie darf nicht verlangt werden [...]


  4. Pandur2000 - Stefan Jacobi » Easycash und Co. dürfen keine Ausweiskopie zur Löschung von Daten verlangen » — 7. Oktober 2010 @ 22.07 Uhr

    [...] zitiere aus Daten-Speicherung.de: Ein juristisches Standardwerk sagt dazu (Simitis, § 34 BDSG, Randnummer 37): Weicht bei […]


  5. Pfff — 7. Oktober 2010 @ 19.49 Uhr

    Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte hat sich auf eine anwaltliche Eingabe bei einem offensichtlichen Verstoß der Schufa nur für ein müdes Standardschreiben erwärmen lassen. Vertrauen darin (-)


  6. Peter — 6. Oktober 2010 @ 9.58 Uhr

    Da sind Landes- und Bundesdatenschützer aber anderer Meinung. Dort wird die Vorlage eines (teilgeschwärzten) Personalausweises explizit vorgeschlagen (s. z.B. https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Auskunfteien/Inhalt/Antworten_FAQ_Auskunfteien/Kopie_meines_Personalausweises_bei_Selbstauskunft.php).

    Und wie sieht es bei einer Auskunftsanforderung per E-Mail aus?

    Webmaster: Für eine Auskunftsanforderung per E-Mail gilt dasselbe wie für eine schriftliche Auskunftsanforderung, wenn die angeforderte Auskunft schriftlich an diejenige Anschrift erteilt werden soll, die dem Unternehmen bereits vorliegt.

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