Beitrag per E-Mail versenden
"Studie: Videoüberwachung kaum von Nutzen [3. Ergänzung]" per E-Mail versenden

28.166mal gelesen |
![]() |
![]() |
5 Kommentare
RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI
"Studie: Videoüberwachung kaum von Nutzen [3. Ergänzung]" per E-Mail versenden
28.166mal gelesen |
![]() |
![]() |
RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI
Bedarf es wirklich einer Videoüberwachung an den Bahnhöfen? : Punkrockbergischland — 23. Januar 2010 @ 19.16 Uhr
[...] http://www.daten-speicherung.de/index.php/studie-videoueberwachung-kaum-von-nutzen/ [2] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26954/1.html [3] […]
Sind die Grünen Remscheid für die Videoüberwachung? : Punkrockbergischland — 25. November 2009 @ 20.15 Uhr
[...] [3] http://www.daten-speicherung.de/index.php/studie-videoueberwachung-kaum-von-nutzen/ [4] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26954/1.html [5] […]
Videoüberwachung an Bahnhöfen in Remscheid : Punkrockbergischland — 16. Juni 2009 @ 23.37 Uhr
[...] dem Blog http://www.daten-speicherung.de wurde die Studie schon interpretiert und trifft es ziemlich genau unter Kosten und Effizienz findet […]
Studie "Videoüberwachung" — 19. März 2007 @ 10.50 Uhr
Eine sehr interessante Studie, aber sie zeigt nur einen Bruchteil des Problemes. Die Ausbreitung der Videoüberwachung ist (leider) nicht mehr auf zu halten. Die Notwendigkeiten sind umfangreich und kaum weg zu diskutieren.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die Kontrolle dieser Systeme klar zu regeln. Die Technik, wie oben von Arne beschrieben, ermöglicht dieses – nur an der Umsetzung fehlt es wieder!
Oliver Zöllich
Arne — 14. September 2006 @ 10.37 Uhr
Was waere denn davon zu halten, die Ueberwachungskameras technisch so auszugestalten, dass die Speicherung der Daten zeitlich begrenzt ist, also z.B. durch einen umlaufenden Speicher fuer die letzten 12h, der automatisch und unwiderbringlich ueberschrieben wird. Eine menschlische Dauerueberwachung findet nicht statt. Die Daten werden lokal in einer Art Flugzeug-Blackbox gespeichert. Die lokale Executive kann lediglich einen Snapshot der aktuellen 12h anfordern, die dann in einen separaten (zentralen) Snapshotspeicher umkopiert werden. Zum Auslesen des Snapshots ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Jede Anforderung des Snapshots muss dokumentiert und auf der Webseite der Behoerde veroeffentlicht werden.
So koennte man potentiell Straftaten post-mortem aufklaeren, ohne die Privatsphaere der Menschen zu sehr einzuschraenken.