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Systematisch illegaler Zugriff auf Telekommunikationsdaten in den Niederlanden

Wie in Deutschland (§ 112 TKG [1]) haben auch in den Niederlanden Behörden einen direkten Online-Zugriff auf eine Datenbank aller Inhaber eines Telefon-, Handy- oder Internetanschlusses oder E-Mail-Kontos. Eine Untersuchung [2] im Auftrag des niederländischen Justizministeriums ergab [3] jetzt (englische Übersetzung [4]):

Kommentar:

In Deutschland sind ähnliche Mängel denkbar. Mir ist nicht bekannt, dass die Legalität automatisierter Abrufe von Kundendaten hierzulande einmal überprüft worden wäre. Gegen das deutsche Abrufverfahren (§ 112 TKG [1]) ist eine Verfassungsbeschwerde [5] anhängig.

Hintergrund:

2009 wurden über das Online-Abrufverfahren die Daten von 3 Mio. niederländischen Anschlussinhabern abgefragt (in Deutschland jährlich 4 Mio. Abrufe). Die seit 2006 bestehende niederländische Datenbank enthält Name, Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Login-Name aller Nutzer von Telefon, Handy, E-Mail oder Internet (in Deutschland zusätzlich Geburtsdatum, jedoch ohne IP-Adresse und Internet-Login-Name). Über 40 [6] niederländische Behörden haben Zugriff auf die Datenbank (in Deutschland rund 1.000 Behörden). In den Niederlanden, wo auch Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden müssen, sollen Ermittler künftig auch diese Vorratsdaten in einem Onlineverfahren direkt abrufen können (in Deutschland sind die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im März als verfassungswidrig aufgehoben worden).