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Teilentwarnung bei Nacktkörperscannern an Flughäfen

Nach heftigen Protesten in der Öffentlichkeit – auch von Konservativen – musste die EU-Kommission ihr Vorhaben [1] zurückziehen [2], den Einsatz von Scannern an Flughäfen zulassen, die mithilfe elektromagnetischer Strahlen den nackten Körper von Menschen – trotz getragener Kleidung – sichtbar machen. Auch das Europaparlament hatte eine kritische, aber nicht endgültig ablehnende Resolution zu den Geräten verabschiedet [3].

Bundesinnenminister Dr. Schäuble (CDU) lässt die Geräte allerdings trotz aller Proteste von der Bundespolizei in Deutschland testen. Nur „nach dem derzeitigen technischen Stand der Bilddarstellung des Flugpassagiers“ lehnt die Bundesregierung die Technik ab, so eine Stellungnahme [4] der Regierung. Die Bundesregierung will die Darstellung des Körpers durch die Geräte verändern lassen, um „eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten auszuschließen“ und den Scanner schlussendlich doch noch einsetzen zu können. Beispielsweise ist in der Diskussion, nur den Körperumriss anzeigen zu lassen – was die Betroffenen aber noch immer als nackte Silhouette zeigen würde.

Selbst die Gewerkschaften der Polizei lehnen [5] den Nacktscanner sowie die laufenden Tests ab.