Die „Bestandsdatenauskunft“ über Telefon-, Mobilfunk-, E-Mail- und Internetkunden ist äußerst umstritten, weil über 100 Behörde (von Polizei über Verfassungsschutzämter, Bundesnachrichtendienst bis hin zu Schwarzarbeitsbekämpfungsstellen) jeden Inhaber eines Telefon- oder Internetanschlusses und viele Inhaber eines E-Mail-Postfachs samt Geburtsdatum, Anschrift usw. jederzeit identifizieren können. Die Datenbank der Telekommunikationskunden wird jährlich 10 Mio. mal abgefragt, das entspricht 27.000 Abfragen pro Tag und einem Anstieg um ein Drittel gegenüber dem Vorjahr. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft anhängig [1].
Von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt ist im Juni 2017 eine „Kundendatenauskunftsverordnung [2]“ in Kraft getreten, mit der die Möglichkeiten der Datenabfrage erneut ausgeweitet wurden: An neuen Suchmöglichkeiten erhalten die Überwachungsbehörden eine Platzhaltersuche mit den Operatoren „?“, „[ ]“ oder „*“, eine phonetische Suche nach ähnlichen Wörtern, die Suche mit unvollständigen Abfragedaten, und eine anschriftenbasierte Suche („Welche Rufnummern sind von Bewohnern dieser Anschrift registriert?“). Das Problem laut Begründung der Verordnung: Mit diesen neuen Rastermöglichkeiten wird „auch die Fehleranfälligkeit äquivalent steigen“.
Die neuen Suchmöglichkeiten machen auch Massendatenabfragen einfacher. Erst ab 40 Suchergebnissen braucht ein Anbieter auf eine Abfrage nicht mehr zu antworten.