- Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy - https://www.daten-speicherung.de -

Touch&Travel oder Touch&Tracking: Warnung vor dem Handy-Fahrschein [ergänzt am 07.11.2011]

Die Bahn und große Nahverkehrsunternehmen locken: Ab November 2011 [1] können sich Nutzer von Smartphones und bestimmten Handys („NFC“) deutschlandweit den Weg zum Fahrscheinautomaten oder zum heimischen Drucker sparen. Nach einmaliger Anmeldung und Installation genügt es, „Touch and Travel [2]“ am Start- und Endpunkt einer Reise über das eigene Handy zu aktivieren, z.B. durch Berührung eines „Touchpoints“ oder Einscannen eines Barcodes. Die Berechnung und Bezahlung der Fahrt erfolgt dann automatisch per Lastschrift.

Doch die Bequemlichkeit hat ihren Preis: Das Handy muss während der gesamten Fahrt eingeschaltet bleiben und speichert, wann welche Funkzelle durchfahren wurde (bei Smartphones: GPS-Koordinaten). Am Reiseende wird das Bewegungsprofil an die Bahn geschickt, die es „für Abrechnungszwecke maximal 6 Monate und für Zwecke der technischen Erprobung und der Begleitforschung maximal 10 Monate“ lang speichert [3]. Strafverfolger frohlocken: „Diese Verkehrsdaten können nach § 100g StPO [4] herausverlangt werden“, so ein Ermittler. Auch Polizei und Verfassungsschutz können die Daten unter bestimmten Voraussetzungen einsehen. Die Funkzellen der jeweils letzten Fahrt und die letzten 20 Fahrtquittungen bleiben außerdem unbefristet auf der SIM-Karte des Nutzers gespeichert [5].

Sicherlich wird auch beim herkömmlichen Fahrkartenkauf immer der Start- und Zielort gespeichert. Wer ein Papierticket kauft und bar bezahlt, bleibt aber anonym. Auch wann man genau reist und auf welcher Strecke, weiß die Bahn bisher nur bei zuggebundenen Tickets, die besonders günstig sind. Bei dem neuen Handyticket zahlt man dagegen den Normalpreis, gegebenenfalls mit BahnCard-Rabatt. Zur Abrechnung würde es vollkommen ausreichen, wenn der Start- und Zielbahnhof gespeichert würde. Warum dann verfolgt die Bahn den Nutzer auch während der Fahrt? Die Speicherung erfolgt offenbar aus generellem Misstrauen gegen die Kunden heraus und verstößt gegen Datenschutzrecht. Nach Fahrtende dürfte auch die genaue Reisezeit nicht mehr abrechnungsrelevant sein.

Die Empfehlung [6] der Internationalen Arbeitsgruppe für den Datenschutz in der Telekommunikation zum Thema „E-Ticketing in öffentlichen Verkehrsmitteln“ ist der Bahn offenbar unbekannt:

Insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung der Reisedaten der Nutzer sollten die Informationssysteme von Transportunternehmen so geplant und entwickelt werden, dass sie die Nutzung anonymer Daten priorisieren. Wenn (direkt oder indirekt) personenbezogene Daten genutzt werden, sollten diese Informationen für die kürzestmögliche Zeitdauer gespeichert (und danach gelöscht) und die gesetzliche Zweckbestimmung der Verarbeitung beachtet werden – grundsätzlich sollten die betreffenden Informationen nicht länger als ein paar Tage nach ihrer Erhebung gespeichert bleiben.

Die Systementwicklung sollte so erfolgen, dass personenbezogene Daten von Reisedaten getrennt werden (2-Komponenten-Modell). Eine zentrale Speicherung sollte auf aggregierte und/oder anonyme Transaktionen beschränkt werden. Karteninhaber sollten Daten über die Nutzung ihrer Karten kontrollieren können.

Der Handy-Fahrschein kann für Personen, die nicht aufpassen, auch schnell sehr teuer werden: Anders als bei herkömmlichen Fahrscheinen muss man sich nach Fahrtende an einem Touchpoint wieder „abmelden“. Wer das z.B. aus Zeitgründen am Reiseziel vergisst, etwa weil die Bahn wieder einmal Verspätung hatte, zahlt laut AGB [3] den doppelten Fahrpreis (mindestens 40 Euro). Auch wer sein Handy während der Fahrt abschaltet oder wenn der Akku leer ist, muss sich im Fall einer Kontrolle erst einmal als Schwarzfahrer behandeln lassen und den doppelten Fahrpreis zahlen, bevor er Erstattung beantragen kann.

Das Handyticket ist also bei weitem nicht so „bequem“ wie es auf den ersten Blick scheint. Wer kein gläserner Fahrgast sein will, sollte die Finger von dem „Handy-Ticket“ lassen.

Ergänzung vom 07.11.2011:

hr-info: Datenpanne bei Ticketsystem [7] (03.11.2011)