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Umfrage: „Große Bedenken“ gegen „intelligente Stromzähler“

Eine aktuelle Forsa-Umfrage [1] zum Thema „intelligente Stromzähler“ kommt u.a. zu den folgenden Ergebnissen:

Bewertung

Die Risiken und Nachteile digitaler Stromzähler sind bekannt. Trotzdem werden digitale Stromzähler von den meisten Menschen akzeptiert – wenn sie zu einer Datenübermittlung technisch nicht in der Lage sind („Basiszähler“).

Forsa hat den Umfrageteilnehmern leider nicht ein Modell zur Auswahl angeboten, in dem ein solcher digitaler Zähler nur auf Wunsch ein- und auf Wunsch auch wieder ausgebaut wird. Ich bin sicher, dass diese Möglichkeit die mehrheitliche Akzeptanz eines flächendeckenden Einführungszwangs hätte entfallen lassen. Viele Menschen mögen einen digitalen Zähler für sich selbst als nützlich ansehen, wollen anderen aber eine eigene Entscheidung darüber nicht absprechen, zumal die Datenschutzprobleme digitaler Zähler mehrheitlich anerkannt sind.

Jeder Zehnte lehnt es generell ab, einen digitalen Zähler in seine Wohnung einbauen zu lassen. Das entspricht über 4 Millionen Haushalten in Deutschland. Die Politik muss die Entscheidung dieser Menschen jetzt ernst nehmen und ein Recht auf Ersatz eines bereits eingebauten digitalen Zählers durch einen herkömmlichen Zähler einführen. Das ist im Fall eines Nutzerwechsels von zentraler Bedeutung.

Aber auch für das von der Mehrheit akzeptierte Modell eines Basiszählers sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht vorhanden: Zurzeit kann man sich nicht wehren, wenn in der Wohnung ein Zähler mit Fernauslesung und -abschaltung eingebaut worden ist. Findet etwa ein Mieter einen solchen Zähler in seiner neuen Wohnung vor, hat er keinen klaren gesetzlichen Anspruch auf dessen Austausch gegen einen Basiszähler. Wohlgemerkt: Das von einer knappen Mehrheit favorisierte Modell ist das eines Basiszählers, der technisch zu einer automatisierten Datenübertragung nicht in der Lage ist. Die Akzeptanz bezieht sich nicht auf ein Modell, in dem ein Fernzugriff nur angeblich „deaktiviert“ oder rechtlich untersagt wird. Der voraus gesetzte Datenschutz durch Technik ist zurzeit nicht gesetzlich festgeschrieben.

Das von einer Mehrheit akzeptierte Modell sieht außerdem eine historische Verbrauchsaufzeichnung nur auf Tagesbasis und keineswegs im Viertelstundentakt vor, wie es die Bundesnetzagentur fordert [2]. Auch gegen eine solch genaue detaillierte Verbrauchsprotokollierung gibt es zurzeit keinen Schutz.

Wie eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Wohnungsinhabern aussehen könnte, habe ich in einem Argumentationspapier [3] skizziert. Am 17. Juni findet in Berlin eine vom Bundeswirtschaftsministerium veranstaltete Konferenz [4] zum Datenschutz bei digitalen Zählern statt.