Urteil: Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten [2. Update]

Ein Berliner Gericht hat dem Bundesjustizministerium in einem Grundsatzurteil untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Ein Urteil mit Folgen für Internetbranche und Politik. Mit Urteil vom 27.03.2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, „[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals ‚http://www.bmj.bund.de‚ übertragen wurden, über … Urteil: Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten [2. Update] weiterlesen