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Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz eingereicht

Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz eingereicht –
Mehr Datenschutz und Kostenerstattung für Unternehmen gefordert

Die TKG-Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1299/05 [1]) richtet sich gegen die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über die Erfassung von Kundendaten und die staatlichen Zugriffsrechte darauf.

Am 20.06.2005 hat der Berliner Rechtsanwalt Starostik [2] im Namen von zwei Privatpersonen und vier Internet-Unternehmen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt.

Mit der Verfassungsbeschwerde wird angegriffen:

Die an der Beschwerde beteiligten Unternehmen sind E-Mail-Provider. Sie wehren sich dagegen, dass sie laut TKG und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) teuren Abhörboxen auf eigene Kosten vorhalten müssen, obwohl sie so gut wie nie Anfragen der Sicherheitsbehörden erhalten.

Die beteiligten Privatpersonen argumentieren, es sei grob unverhältnismäßig, persönliche Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur „Missbrauchsbekämpfung“ einmal nützlich sein könnte. Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, kündigt an, auch gegen die aktuell von der Bundesregierung geplante Vorratsspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

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