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Widerspruch gegen staatlichen Adresshandel möglich

Die deutschen Melderegister stellen eine im Dritten Reich eingeführte Vorratserfassung der Bevölkerung dar, die es in den meisten Ländern Europas nicht gibt.

Wie aus einer Stellungnahme [1] der Bundesregierung hervor geht, werden unsere Registerdaten wie Name und Anschrift allerdings zu 90% zu gewerblichen Zwecken genutzt. Tatsächlich übermitteln die Meldebehörden Listen über alle Einwohner offenbar schon dann, wenn die Daten von der Wirtschaft ganz allgemein für Auskunftei- oder Werbezwecke angefordert werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun 2006 entschieden [2], dass die Meldebehörden keine Auskünfte erteilen dürfen, die erkennbar Werbezwecken dienen. Jeder von uns habe das Recht, im Melderegister eine unsere Daten betreffende Auskunftssperre eintragen zu lassen, „soweit diese Daten erkennbar für Zwecke der Direktwerbung verarbeitet werden sollen“.

Die Bundesregierung hat keine konkreten Pläne, gegen die finanziell lukrativen Massenauskünfte der Städte und Gemeinden vorzugehen. Sie plant im Gegenteil sogar den Aufbau eines deutschlandweit zentralen Melderegisters [3], wie wir es gerade in der DDR abgeschafft hatten.