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"WLAN-Haftung mit Anonymisierungsdiensten umgehen" per E-Mail versenden

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Verständlich — 12. August 2013 @ 12.52 Uhr
Die Forderung des Gesetzgebers ist verständlich, es geht ja nicht um Filesharing, sondern eher darum, Straftaten nicht Tür und Tor zu öffnen, die hinter der Anonymität des offenen Zugangs begangen werden können. Illegale Downloads kommen bei der breiten Palette an möglichen Straftaten ganz hinten…
LG
Faruk
WLANNutzer — 31. Juli 2013 @ 7.42 Uhr
Und das Ergebnis der Beschwerde wird sein, dass das faktisch dennoch frei verfügbare WLAN dann eher abgeschafft wird.
Super Leistung, Danke.
Karl Eugen — 18. Juli 2012 @ 7.21 Uhr
Was alles nichts daran ändert, dass die Polizei zunächst mal MEINE Wohnung durchsucht und MEINEN Rechner samt Peripherie sicherstellt, wenn jemand über mein offenes Wlan böse Dinge treibt…
Webmaster: Bei Zwischenschaltung eines Anonymisierungsdienstes wird die Polizei deinen Anschluss in der Regel nicht identifizieren können und infolgedessen auch keine Durchsuchung vornehmen können, wenn jemand dein offenes Wlan missbraucht.