{"id":1002,"date":"2009-03-12T13:45:19","date_gmt":"2009-03-12T11:45:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1002"},"modified":"2009-03-17T23:33:18","modified_gmt":"2009-03-17T21:33:18","slug":"kritik-an-ueberwachung-von-internetnutzern-durch-ebay-google-und-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kritik-an-ueberwachung-von-internetnutzern-durch-ebay-google-und-co\/","title":{"rendered":"Kritik an &#220;berwachung von Internetnutzern durch eBay, Google und Co."},"content":{"rendered":"<p>Am 04.03.2009 hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine <strong>Anh&#246;rung <\/strong>zu einem FDP-Gesetzentwurf zur &#220;berarbeitung des Internetrechts (Telemediengesetz) durchgef&#252;hrt (siehe <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/verbraucher-fordern-besseren-schutz-ihrer-daten-im-internet-3\/\">Pressemitteilung<\/a> dazu).<\/p>\n<p>Hier meine Redebeitr&#228;ge in der Anh&#246;rung sowie die Erwiderungen der anderen Sachverst&#228;ndigen darauf:<\/p>\n<p><em><strong>Abge. Dr. Martina Krogmann (CDU\/CSU): <\/strong>Ich w&#252;rde gerne noch einmal nachfragen, welche &#220;berwachungspflichten f&#252;r Forenbetreiber halten Sie denn &#252;berhaupt f&#252;r machbar? [&#8230;]<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>Ich kann Herrn H. da nur unterst&#252;tzen, dass es pr&#228;ventive &#220;berwachungspflichten aus Sicht auch der Nutzer- und der Verbraucherverb&#228;nde, mit denen ich gemeinsam diese schriftliche <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/Forderungen_Telemedienrecht_26-02-2009_publ.pdf\">Stellungnahme<\/a> vorgelegt habe, nicht geben sollte, weil das einfach nicht Aufgabe eines Anbieters ist, seine Nutzer oder seine <strong>Kunden zu kontrollieren<\/strong>, ob sie in Zukunft vielleicht etwas Rechtswidriges tun k&#246;nnten. Es geht darum, dass die Rechtsprechung sagt, die \u00a7\u00a7 8 ff. sollten keine Anwendungen auf Unterlassungsanspr&#252;che finden, und dadurch praktisch das gesamte Regelwerk des Telemedienrechts umgeht und von den Anbietern verlangt, soweit wie m&#246;glich und zumutbar schon zu verhindern, dass ihre Nutzer oder Kunden rechtswidrige T&#228;tigkeiten entfalten. Sie m&#252;ssen sich vorstellen, wenn Sie z. B. einen Vermieter von Gewerbefl&#228;chen oder von Wohnungen nehmen, der muss auch nicht kontrollieren, dass seine Mieter m&#246;glichst nicht irgendetwas Rechtswidriges begehen. Das w&#228;re absurd. Das ist einfach nicht die Aufgabe von privaten Anbietern, ihre Kunden zu &#252;berwachen.<\/p>\n<p>Wir w&#252;nschen uns auf jeden Fall, dass &#8211; wie es eigentlich auch im Gesetz steht und gemeint war &#8211; nur Anspr&#252;che auf <strong>Entfernung und Sperrungen <\/strong>unber&#252;hrt bleiben ab Kenntnis [von einem rechtswidrigen Inhalt]. Da sieht dieser vorliegende <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a09\/anhoerungen\/20_Anhoerung\/Gesetzentwurf\/1611173.pdf\">Gesetzentwurf<\/a> [in \u00a7 7 Abs. 2 TMG-E] die Klarstellung vor, Sperrung und Entfernung vorhandener Informationen, also dass damit nicht zuk&#252;nftige gemeint sind.<\/p>\n<p>Zweitens sieht der Gesetzentwurf vor in Abs. 3, dass ein [gerichtlicher] <strong>Titel erforderlich<\/strong> ist, um den Anbieter zu verpflichten zur Entfernung oder Sperrung. Das sollte man vielleicht dahingehend abmildern, dass auch ein Titel gegen den Anbieter reichen sollte, wenn nicht unmittelbar der Verantwortliche in Anspruch genommen werden kann. Wir w&#228;ren dann auch f&#252;r eine Kostentragungsregelung, dass der Verletzte zun&#228;chst einmal die Kosten tragen muss, die er sicher dann von dem Verantwortlichen wieder holen kann im Regresswege.<\/p>\n<p>Der Absatz 4 ist gef&#228;hrlich, der w&#252;rde das Scheunentor noch weiter als das bestehende Recht &#246;ffnen f&#252;r solche <strong>&#220;berwachungspflichten<\/strong>. Also der sollte gestrichen werden. Sie haben, glaube ich, auch schon zu Recht darauf hingewiesen, dass das widerspr&#252;chlich ist zu den anderen Abs&#228;tzen.<\/p>\n<p>Was aber ganz wichtig ist und das habe ich auch bei vielen meiner Kollegen in den <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a09\/anhoerungen\/20_Anhoerung\/Stellungnahmen\/index.html\">Stellungnahmen <\/a>gelesen, dass eine Bestimmung aufgenommen wird f&#252;r die <strong>Unterlassungsanspr&#252;che<\/strong>, dass die \u00a7\u00a7 8 ff. auch auf Unterlassungsanspr&#252;che Anwendung finden sollen. Und das w&#252;rde im Ergebnis bedeuten, dass man auch nicht im Wege des Unterlassungsanspruchs eigentlich eine Verhinderungspflicht, eine Sorgfaltspflicht begr&#252;nden darf. Das sind eigentlich keine Unterlassungsanspr&#252;che, sondern das sind eigentlich schon aktive, proaktive &#220;berwachungs-, Pr&#252;fungs- und Verhinderungspflichten. Ich glaube, es w&#228;re nur eine Klarstellung, wenn der Gesetzgeber ausdr&#252;cklich in das Gesetz jetzt aufnehmen w&#252;rde, dass selbstverst&#228;ndlich man nur f&#252;r das haftet, wof&#252;r man auch verantwortlich ist. [&#8230;]<\/p>\n<p><em><strong>Abge. Petra Pau (DIE LINKE.): <\/strong>Meine erste Frage kommt noch mal auf ein Thema zur&#252;ck, welches wir ganz am Anfang schon mal behandelt haben, und sie richtet sich an Herrn Dr. B. und Herrn H. Ganz konkret, ist aus Ihrer Sicht der fliegende Gerichtsstand ein Problem und wenn ja, wie k&#246;nnte Abhilfe geschaffen werden? <\/em><\/p>\n<p><em>Meine weiteren Fragen sind inspiriert von der Stellungnahme des Herrn Dr. B. Ich w&#252;rde gerne von Ihnen noch einmal wissen, welche konkreten &#196;nderungen Sie im Gesetz vorschlagen, um das von Ihnen sehr hervorgehobene Recht auf Anonymit&#228;t im Netz auch f&#252;r die Nutzer wirksam durchzusetzen. Ein zweites Feld: Sie haben sich auf das Thema Datenvermeidung und Informationspflichten bezogen. Hier w&#252;rde mich ganz konkret interessieren, welche Ma&#223;nahmen Sie dort vorsehen w&#252;rden bzw. wie das aus Ihrer Sicht gesetzestechnisch sinnvoll geregelt werden kann? [&#8230;]<\/em><\/p>\n<p>Ich m&#246;chte zun&#228;chst noch ein Wort zu dem Problem fliegender <strong>Gerichtsstand <\/strong>sagen: Es gibt inzwischen einige Rechtsprechung dazu, die Kriterien entwickelt hat, dass der Anbieter ein berechtigtes Interesse haben muss, warum er zu einem bestimmten Gericht geht. So etwas k&#246;nnte man umsetzen, aber ich denke, wenn die gesetzliche Regelung selbst, der \u00a7 7 [TMG], klarer gestellt wird, k&#246;nnten auch nicht einzelne Gerichte, wie das in Hamburg vielleicht der Fall ist, solche Entscheidungen treffen, deswegen w&#252;rde das auch schon helfen.<\/p>\n<p>Ich freue mich insbesondere &#252;ber die Frage zum Bereich Datenschutz, denn dieser Bereich ist aus meiner Sicht, aus Nutzersicht, dringender noch als die Haftungsproblematik. Wir haben in den letzten Jahren und Monaten immer wieder <strong>Datenskandale und Datenpannen<\/strong> erfahren m&#252;ssen. Ich nenne nur zwei F&#228;lle: Wo Anzeigenkunden, die sich bei einer renommierten Tochter des Springerverlags, auch unter Chiffre, ganz sensible Partneranzeigen aufgegeben hatten, pl&#246;tzlich im Internet weltweit abrufbar waren. Oder den Fall des ZDF-Forums, wo Kinder, die sich dort angemeldet hatten, pl&#246;tzlich mit Namen und Anschrift abgerufen werden konnten. Das ist eine dringende Situation, die letztlich diejenigen betrifft, die am Ende dieser Kette von Anbieter und Inhalteanbieter stehen. Da stehen n&#228;mlich 42 Mio. Internetnutzer, das sind wir und das sind Ihre Kinder, und auf deren Situation, denke ich, sollten wir auch ein Augenmerk richten, die Situation zu verbessern. Und das nicht nur, weil wir einen enormen Vertrauensverlust haben. Im Moment sagen 80 % der Verbraucher, dass sie sich gro&#223;e Sorgen machen, um die Sicherheit ihrer Daten, wegen dieser vielen Datenskandale. Das ist auch wirtschaftlich bedenklich. Ein Drittel der Internetnutzer sagt, sie h&#228;tten schon mindestens ein- oder mehrmals darauf verzichtet, im Internet einen Gesch&#228;ftsabschluss zu machen, weil sie ihre Daten f&#252;r unsicher gehalten haben. Das hei&#223;t, hier nachzubessern, ist sowohl aus Verbrauchersicht wie auch aus richtig verstandener Wirtschaftssicht positiv, und deswegen sollte da auf jeden Fall etwas geschehen und das in zwei Bereichen:<\/p>\n<p>Erstens, was das Schutzniveau von Internetdaten anbelangt. Im Moment werden die Regelungen der Sensibilit&#228;t dieser Daten noch nicht gerecht. Wenn Sie speichern, was ich im Internet mache, dann ist das ja so eine Art Video&#252;berwachung, so als wenn ich beim Zeitungs- oder Buchlesen und beim Fernsehen praktisch mit Video &#252;berwacht werde und das kann sogar noch automatisiert und ausgewertet werden, was bei einer Video&#252;berwachung gar nicht m&#246;glich w&#228;re. Das sind also hochsensible Daten, die eigentlich noch sensibler sind als Telekommunikationsdaten. Und deswegen fordern wir, dass das <strong>Fernmeldegeheimnis erstreckt <\/strong>wird auf Telemediendaten und dass auch die <strong>Weitergabe an Beh&#246;rden <\/strong>nur unter den strengen Voraussetzungen m&#246;glich ist, wie etwa Telefone abgeh&#246;rt werden k&#246;nnen. Meine Internetnutzung ist nicht weniger sensibel als das, was ich mit meiner Nachbarin z. B. am Telefon bespreche. Es muss auch klargestellt werden, dass auch <strong>vorgedruckte Einwilligungsklauseln <\/strong>der AGB-Kontrolle unterliegen. Das tun sie schon jetzt, aber das sollte im Gesetz noch einmal ausdr&#252;cklich geregelt werden.<\/p>\n<p>Der zweite Bereich ist der, den Sie zu Recht angesprochen haben, Frau Pau, Anonymit&#228;t und Datensparsamkeit. Wir haben aus den vielen Datenskandalen nun eines wahrlich gelernt, dass gespeicherte Daten wirklich keine sicheren Daten sind. Und deswegen m&#252;ssen wir auf die Datensparsamkeit achten, wenn solche Daten nicht versehentlich im Netz landen sollen, wie es immer wieder passiert ist. Denn Pannen lassen sich nicht immer vermeiden, es kommt immer wieder dazu. Es l&#228;sst sich aber vermeiden, dass solche Daten unn&#246;tiger Weise angesammelt werden. Da ist etwa der Punkt \u201e<strong>Kopplungsverbot<\/strong>\u201c zu nennen. Anbieter d&#252;rfen nicht Daten erheben, die sie gar nicht brauchen, um den Dienst bereitzustellen. Da nenne ich das ZDF-Forum. Warum mussten sich Kinder da unter Angabe ihres Namens und Anschrift registrieren? Das verstehe ich nicht. Der zweite Bereich sind <strong>Internetprotokolladressen<\/strong>. Es muss im Gesetz klargestellt werden, dass das selbstverst&#228;ndlich Nutzungsdaten sind, die dem Datenschutzrecht unterliegen. Da besteht etwas Rechtsunsicherheit, obwohl es die herrschende Meinung ist. Der dritte Bereich, und diesen hat jetzt auch in dem Gesetzgebungsverfahren zum BSI-Gesetz der Bundesrat aufgegriffen, betrifft den \u00a7 15 Abs. 3, der besagt, dass <strong>Nutzerprofile <\/strong>im Moment zu Werbezwecken ohne Einwilligung erstellt werden d&#252;rfen, der muss ge&#228;ndert werden. Das widerspricht, so der Bundesrat zu Recht, der Intention im Rahmen der BDSG-Novelle, dass n&#228;mlich die Werbenutzung nur noch mit Einwilligung m&#246;glich sein soll. Das muss auch im Telemediengesetz so umgesetzt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung, eine <strong>Surfprotokollierung <\/strong>zur St&#246;rungserkennung zu erm&#246;glichen, \u00a7 15 Abs. 9 des Entwurfs, darf auf keinen Fall Gesetz werden. Das betrifft ebenfalls das BSI-Gesetz. Diese Regelung ist so unbestimmt, dass sie es letztlich erm&#246;glichen k&#246;nnte, unbefristet und ohne Anlass Internetnutzer zu registrieren. Da hat der Bundesrat inzwischen, im &#220;brigen auch der Innenausschuss, zumindest eine Einschr&#228;nkung vorgeschlagen, dass es anlassbezogen sein muss, dass eine Zweckbindung existieren muss, dass es befristet werden muss auf 24 Stunden. Da bitte ich das Hohe Haus dringend, den Entwurf nachzubessern.<\/p>\n<p><em><strong>Abge. Gretje Staffelt (B&#220;NDNIS 90\/DIE GR&#220;NEN): <\/strong>Herr B., Sie haben die Antworten auf meine Fragen schon vorweg genommen und auf die Frage von Frau Pau schon entsprechend geantwortet, was Datenschutz und Kopplungsverbot angeht. Deshalb werde ich das jetzt nicht wiederholen. Ich w&#252;rde deswegen an Herrn H. noch mal eine Frage stellen. K&#246;nnen Sie vielleicht noch mal anschaulich machen, wenn Sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangen, wie schnell Sie dann reagieren k&#246;nnen. Pr&#252;fen Sie Inhalte von sich aus regelm&#228;&#223;ig und wie viele Ressourcen ben&#246;tigen Sie daf&#252;r? Das w&#228;re meine erste Frage, die hier noch &#252;brig ist. [&#8230;]<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>Ich w&#252;rde gern ein Wort auch zu dieser Haftungsproblematik noch sagen. Es hat sich vorhin eine Allianz gebildet von eBay und den Inhalteanbietern f&#252;r ein <strong>Notice and take down-Verfahren<\/strong>. Wir m&#252;ssen ja sehen, dass sich der Gesetzgeber bewusst dagegen entschieden hat damals, obwohl es in den USA so ein Modell gab. Warum hat er das gemacht? Zu Recht, weil wir nicht wollen, dass au&#223;ergerichtlich sich Anbieter und Anspruchsteller darauf einigen, dass irgendetwas vorl&#228;ufig heruntergenommen werden soll. Das betrifft erstens das Problem der Meinungsfreiheit. Nehmen Sie etwa diese F&#228;lle Foren oder meinprof.de, wo irgendjemand sagt, l&#246;scht das mal, und dann ist das auf einmal pl&#246;tzlich weg vorl&#228;ufig, nur weil jemand an Eides statt versichert hat, das ist rechtswidrig, das kann man gar nicht versichern. Zweitens, das Feld Berufsfreiheit. Wenn jetzt jemand bei eBay wirklich als einer von den 64.000 [Profisellern] sein Geld verdient und sie sperren das vorl&#228;ufig, seinen ganzen Account oder einzelne Angebote, wo ein Markeninhaber sagt, das verletzt unsere Rechte, kann das seine Existenz gef&#228;hrden.<\/p>\n<p>Genau deswegen sieht der FDP-Entwurf hier auch zu Recht vor &#8211; und da will ich wirklich eine Lanze f&#252;r brechen \u2013 das Erfordernis der Vorlage eines Titels. Wir wollen eine <strong>gerichtliche Pr&#252;fung<\/strong>, damit das Gericht entscheiden kann, ob ich den Betroffenen vorher anh&#246;ren muss, bevor ich eine Verf&#252;gung erlasse, damit das Gericht dann entscheiden kann, ob es denn zumutbar ist, den Beitrag vorl&#228;ufig runter zu nehmen und eine vorl&#228;ufige Regelung zu treffen. Wir wollen nicht, dass die Anbieter vorl&#228;ufig etwas ohne R&#252;cksprache l&#246;schen und dann auch noch von der Haftung frei gestellt sind. Wenn sie etwas schuldhaft l&#246;schen, von dem sie h&#228;tten erkennen m&#252;ssen, dass das gar nicht rechtswidrig ist, dann ist das nat&#252;rlich richtig, wenn sie jetzt schadenersatzpflichtig sind. Nach diesem Entwurf w&#228;re es so, sie w&#228;ren im Zweifelsfall zur L&#246;schung verpflichtet nach Vorlage eines Titels. Wenn sie bei einer einstweiligen Verf&#252;gung den Titel abwarten, w&#228;ren sie nat&#252;rlich von der Haftung befreit, weil sie dann l&#246;schen m&#252;ssen, aber vorher nicht. Deswegen sind wir gegen solche au&#223;ergerichtlichen Modelle.<\/p>\n<p>Das ist auch den Anspruchsstellern durchaus <strong>zumutbar<\/strong>, sie k&#246;nnen sehr schnell eine einstweilige Verf&#252;gung erwirken, wie es im &#220;brigen auch au&#223;erhalb des Internets erforderlich ist. Ich sehe da gar keinen Unterschied auch mit der schnellen Verbreitung: Wenn so etwas in der Zeitung steht, dann ist das Problem mit der Verbreitung auch nicht wirklich anders. Und wenn jemand arm ist und sich das dann nicht leisten kann, dann kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Also mit der Ma&#223;gabe, dass hier die Kosten dem Anspruchssteller auferlegt werden und nicht dem Anbieter, denke ich, ist das eine sehr sinnvolle und gute Regelung aus Sicht der Meinungsfreiheit und auch der Berufsfreiheit.<\/p>\n<p>Im &#220;brigen, wenn Sie diese Regelung, das Erfordernis eines Titels einf&#252;hren, w&#252;rde das ja den Anspruchsteller nicht davon entbinden, mal vorher bei dem Anbieter direkt anzufragen, ob er das nicht freiwillig entfernen will. Das kann er ja immer noch machen, wenn es <strong>offensichtlich <\/strong>ist. Wenn das der Anspruchssteller nicht macht, k&#246;nnen ihm eventuell auch die Kosten wegen sofortigen Anerkenntnises auferlegt werden. Also dass da unbedingt gerichtliche Kosten produziert werden m&#252;ssten oder massige Gerichtsverfahren, das sehe ich nicht, sondern es ist so gedacht, dass der Anbieter entscheiden kann: Ist das offensichtlich oder will ich das lieber gerichtlich pr&#252;fen lassen, weil das zweifelhaft ist. In dem Fall soll das Gericht das pr&#252;fen und nicht so eine Allianz aus Anspruchstellern und Anbieter &#252;ber unsere K&#246;pfe als Nutzer und als Anbieter hinweg entscheiden, ob die Inhalte rechtm&#228;&#223;ig sind oder nicht.<\/p>\n<p><em><strong>Abg. Martin D&#246;rmann (SPD): <\/strong>Meine Fragen, die an Herrn B. gerichtet gewesen w&#228;ren, wurden schon vorweg genommen. Ich wollte mich jetzt dem Thema Datenschutz zuwenden. Vielleicht noch eine Erg&#228;nzungsfrage an Herrn B. Wo sehen Sie konkreten &#196;nderungsbedarf im Telemediengesetz? Was diese Fragen angeht oder in wie weit andere Gesetze betroffen sind. Nur damit wir das noch einmal differenzieren k&#246;nnen. Als Erg&#228;nzungsfrage: ich habe geh&#246;rt, dass die jetzigen Bestimmungen, insbesondere in den \u00a7 13, 14, von der FDP angesprochen worden sind. Dass die jetzigen Bestimmungen, nicht diese Paragraphen, sondern die jetzigen Bestimmungen insgesamt im Telemendiengesetz, was das Thema Datenschutz angeht, mit den Landesschutzbeauftragten abgestimmt w&#228;re, ist meine Information. K&#246;nnen Sie das best&#228;tigen oder inwieweit gibt es da differenzierte Haltungen m&#246;glicherweise, weil die Umsetzung dann auch weitgehend von den L&#228;ndern, hier an dieser Stelle erfolgt. Das w&#228;re meine Erg&#228;nzungsfrage an Sie, mit einer Bitte um kurze Antwort. <\/em><\/p>\n<p><em>Danach w&#252;rde ich gerne das, was Sie vorhin gesagt haben, weitergeben, denn wir wollen auch hier wieder, in gewissen Ma&#223;en Diskurs haben. Sie haben verschiedene Stichworte genannt, ich w&#252;rde Herrn Dr. B. von BITKOM bitten, Herrn Dr. H. von FSM und dann Herrn H. (Heise Zeitschriften Verlag) vielleicht auf diese Stichworte einzugehen, die sich mit Datenschutz befassen, angefangen von der Frage der Datenerfassung, Stichwort Koppelungsverbot. Wie sch&#228;tzen Sie diese Forderungen ein? Wie zun&#228;chst einmal nachvollziehbar ist, dass man sagt, grunds&#228;tzlich soll nur das angegeben werden m&#252;ssen, was f&#252;r den jeweiligen Dienst auch erforderlich ist. An dieser Stelle ist es eine Forderung der Verbrauchersch&#252;tzer des Verbraucherbandes. Die anderen Dinge &#8211; Internetprotokolladressen, strengere Zweckbindung, Surf-Protokollierung &#8211; brauche ich jetzt nicht zu erw&#228;hnen. Vielleicht k&#246;nnen Sie auch noch auf den Herrn Dr. B. (Datensch&#252;tzer) eingehen.<\/em><\/p>\n<p>Ich werde nicht alles noch einmal wiederholen. Sie haben danach gefragt, welche der Vorschl&#228;ge sich auf das Telemediengesetz beziehen und welche auf <strong>andere Gesetze<\/strong>. In anderen Gesetzen zu regeln w&#228;re die Durchsetzungsfrage, ob zum Beispiel Verbraucherverb&#228;nde endlich das Recht erhalten, auch Datenschutzverst&#246;&#223;e abzumahnen und dagegen vorzugehen. Das w&#228;re sicherlich in anderen Gesetzen zu regeln.<\/p>\n<p>Die Punkte, die ich genannt habe, sind eigentlich Punkte des Telemedienrechts, dass hei&#223;t, wenn Sie ein Telemediennutzungsgeheimnis einf&#252;hren, w&#228;re das <strong>im Telemedienrecht<\/strong> zu regeln. Ebenso, wie vorgedruckte Einwilligungsklauseln zu behandeln sind. Das w&#228;re auch dort zu regeln. Zum Koppelungsverbot haben wir schon eine Regelung im \u00a7 13, die aber nicht ausreichend ist. Das ist also auch ein Thema des Telemediengesetzes. IP-Adressen ist \u00a7 15 Absatz 1, wo das klar zu stellen w&#228;re. Die Frage der Nutzerprofile nur mit Einwilligung ist eine Frage des \u00a7 15 Absatz 3. Die Internetprotokollierung ist eine Frage des \u00a7 15 Absatz 9. Das sind also alles Punkte, die das Telemediengesetz speziell betreffen.<\/p>\n<p>Sie haben als Zweites danach gefragt, ob die Regelung mit dem <strong>Landesdatenschutzbeauftragten <\/strong>abgestimmt ist. Dazu kann ich nur sagen, dass meines Wissens bei der letzten Novelle die Landesdatenschutzbeauftragten gemeinsam eine Position dazu gefunden haben, soweit Ver&#228;nderungen gegen&#252;ber dem Teledienstdatenschutz vorgenommen worden sind. Allerdings sind das nur ganz marginale Ver&#228;nderungen, die damals unternommen wurden. Ich erinnere mich noch gut daran, dass ich an dieser Stelle, damals mit Datenschutzbeauftragten gesessen habe, mit Verbrauchersch&#252;tzern, und dass wir alle gro&#223;en &#196;nderungsbedarf auch im Datenschutzbereich gesehen haben. <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a09\/anhoerungen\/Archiv\/5_Anhoerung\/index.html\">Damals<\/a> wurde gesagt, wir schaffen das jetzt nicht in dieser Runde, wir m&#252;ssen das noch mal neu angehen. Das m&#246;chte ich in Erinnerung rufen, dass hier doch gro&#223;er Handlungsbedarf besteht, und ich denke, dass das auf jedem Fall auch die Landesdatenschutzbeauftragten unterst&#252;tzen werden.<\/p>\n<p><em><strong>Die Vorsitzende:<\/strong> Jetzt hat Herr Dr. B. das Wort, danach Herr Dr. H.<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><em><strong> SV Dr. Guido B. (BITKOM): <\/strong>Diese datenschutzrechtliche Fragen sind im Gesetzentwurf eigentlich nur punktuell angesprochen, mit zwei sehr spezifischen Normen. Das was wir hier diskutieren, geht teilweise sehr viel weiter. Das hat regelrecht, die Wirkung auf mich, wie ein richtiges Datenschutzpaket f&#252;r das Telemedienrecht. Insofern gehe ich an der Stelle nat&#252;rlich &#252;ber den Inhalt des Gesetzentwurfes weg. Ich m&#246;chte an erster Stelle auf eine Aussage von Herrn Dr. B. von vorhin eingehen. Ich w&#252;rde nicht sagen, dass das Datenschutzrecht wichtiger ist als die Haftungsfrage im Telemedium. Das sind zwei sehr unterschiedliche Fragen und sie sind jedenfalls gleich wichtig. Das leitet auch zu der wichtigsten einleitenden Anmerkung &#252;ber. Ich halte es f&#252;r gef&#228;hrlich, beides miteinander zu verbinden, denn beides sind hoch komplexe Fragestellungen und es ist absehbar, dass, wenn man versucht, hier ein Paket zu schn&#252;ren, von diesem Umfang, jeweils das eine oder andere einfach zeitlich behindert werden w&#252;rde, weil das an Komplexit&#228;t so derma&#223;en zunehmen w&#252;rde, dass es nicht sinnvoll ist, die beiden Fragen zu koppeln. Insofern, die erste Bitte, trennen Sie die Haftungsfragen von den datenschutzrechtlichen Fragen. Das sind zwei sehr unterschiedliche F&#228;lle. Es betrifft auch unterschiedliche Personen. Bei der Haftungsfrage, geht es um einen Interessensausgleich zwischen verschiedenen wirtschaftlichen Playern. Im Einzelfall wenn es um Vorrang geht, auch noch um Aspekte der Meinungsfreiheit. Bei Datenschutzaspekten geht es um ein viel weiteres Feld, auch um differenzierende Ans&#228;tze, insofern w&#228;re das meine erste dringende Bitte. <\/em><\/p>\n<p><em>Ich will ganz kurz auf die Sachen eingehen, die im Gesetz tats&#228;chlich vorgesehen sind. Das sind im Wesentlichen drei Elemente. Wir haben einmal die Formulierung, dass es eine Informationspflicht hinsichtlich der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten geben soll. Grunds&#228;tzlich ist das nachvollziehbar. Das ist getrieben von dem Aspekt der Transparenz und dagegen ist &#252;berhaupt nichts einzuwenden. Man sollte sich eigentlich fragen, ob der Vorschlag diesem Ziel dienlich ist. Wir kennen das von den allgemeinen Informationspflichten im Internet, die eigentlich im Wesentlichen dazu gef&#252;hrt haben, dass Anw&#228;lte damit Geld verdient haben, abzumahnen. Ich bef&#252;rchte ein bisschen, dass das hier wieder mit zu weitgehenden Informationspflichten in die Richtung geht. Das bezieht sich auch noch auf \u00a7 13, dazu komme ich gleich. Der wichtigste Punkt ist, dem Datenschutzbeauftragten wird das in der Regel sicherlich nicht helfen. Er wird durch diese Kontaktm&#246;glichkeit von au&#223;en, in seiner Arbeit eher beeintr&#228;chtigt. Denn rein nach dem BDSG hat er zun&#228;chst einmal federf&#252;hrend eine Funktion nach innen, in den Betrieb hinein. Was jetzt passieren wird, ist, er h&#228;lt massiv Anfragen von au&#223;en, die ihn zun&#228;chst in den Ressourcen belasten werden. Die Erfahrung mit den Kontaktadressen mit den allgemeinen Impressumspflichten zeigen auch, dass solche Kontaktdaten in der Regel von Kunden auch massiv dazu genutzt werden, um einfach Serviceanfragen zu stellen, die also mit der Sache erstmal nicht viel zu tun haben. Insofern eine nachvollziehbare Regelung vom Ansatz her, mehr Transparenz zu schaffen. Ob es im Ergebnis tats&#228;chlich zielf&#252;hrend ist, w&#252;rde ich aus den Erfahrungen mit den allgemeinen Impressumspflichten ein bisschen in Frage stellen. <\/em><\/p>\n<p><em>Zu \u00a7 13, Informationspflichten, muss man zun&#228;chst einmal sagen, dass die Regelung wie sie hier vorgesehen ist weitgehend schon dem entspricht, was eigentlich schon aktuelle Gesetzeslage ist. Es gibt einen Punkt, wo das dar&#252;ber hinausgeht. Das ist n&#228;mlich die Dauer der Speicherung. Das ist erst einmal nachvollziehbar vom Ausgangspunkt, mehr Transparenz zu schaffen. Hier wieder die Frage, ist der Weg, den man gew&#228;hlt hat, wirklich zielf&#252;hrend? Es ist eine relativ diffizile Aufgabe eine Datenschutzerkl&#228;rung zu entwerfen, die erstens tats&#228;chlich mich rechtlich absichert, die nicht f&#252;r mich zu einer Abmahnfalle wird und die zugleich auch f&#252;r den Nutzer verst&#228;ndlich ist. Meines Erachtens haben wir heute schon einen Zustand erreicht, wo das nicht geht, weil die Datenschutzerkl&#228;rung in der Praxis L&#228;ngen haben, die es sich kein Nutzer durchliest. Das wird durch die hier vorgesehene Regelung eher noch versch&#228;rft, weil die Dauer der Datenspeicherung sich nach extrem verschiedenen Parametern differenziert, die dann alle aufgef&#252;hrt werden m&#252;ssten. Man m&#252;sste einmal hin schreiben, dass bei einer Einwilligung, die Dauer praktisch gegeben ist, bis zum Widerspruch. Wir haben Speicherpflichten aufgrund der Vorratsdatenspeicherung, wir haben handelsrechtliche, steuerrechtliche Pflichten. Das differenziert sich dann teilweise noch innerhalb desselben Datums. Wie man das noch verst&#228;ndlich f&#252;r den Nutzer darstellen soll, ist fraglich. Ich glaube eher, es werde eine zus&#228;tzliche Abmahnfalle begr&#252;nden und w&#252;rde, vor allem auch aus Akzeptanzgesichtsgr&#252;nden, seitens der Nutzer, relativ wenig bringen. Das sollte man bedenken. <\/em><\/p>\n<p><em>Der letzte Punkt ist eine Regelung zur Speicherung von Daten auf dem Endger&#228;t des Nutzers. Hierzu muss man zun&#228;chst einmal sagen, dass die Normen aus unserer Sicht systemfremd ist, weil Sie die im geltenden Datenschutzrecht eigentlich &#252;bliche Unterscheidungen oder das &#252;bliche Kriterium der Personenbezogenheit von Daten nicht aufgreift. Die Regelung, so wie sie da steht, geht f&#252;r s&#228;mtliche Daten &#8211; nicht nur f&#252;r personenbezogene Daten. Damit ist sie extrem weitreichend und sie bezieht sich nach dem Wortlaut auch nicht ausschlie&#223;lich auf Cookies, obwohl anzunehmen ist, dass sie m&#246;glicherweise darauf abzielt, die Behandlung von Cookies zu regeln. Sie w&#252;rde allerdings alle m&#246;glichen Speichervorg&#228;nge noch erfassen, &#252;ber die dann k&#252;nftig eine Informationspflicht und auch Widerspruchsrecht entstehen w&#252;rde. Das halten wir f&#252;r unpraktikabel. Was Cookies angeht, sei auch noch mal ein letzter Hinweis gestattet &#8211; auf Basis der Akzeptanzfrage. Wir haben heute bereits technische M&#246;glichkeiten, die Verwendung von Cookies relativ differenziert innerhalb des Browsers zu beeinflussen. Die M&#246;glichkeit hat jeder Nutzer. Ich glaube, der Internetexplorer differenziert nach sechs verschiedenen Kategorien, wie die Behandlung von Cookies geregelt werden soll. Es ist ein bisschen die Frage, ob tats&#228;chlich mit einem formalen Widerspruchsrecht dem Nutzer geholfen ist, weil man sich &#252;berlegen muss, wie das in der Praxis dann tats&#228;chlich ausge&#252;bt werden m&#252;sste. Bei jedem Aufruf der Seite m&#252;sste der Nutzer im Grunde genommen dar&#252;ber entscheiden, ob er das Cookie erlauben will oder nicht. Dann h&#228;tte er noch das Widerspruchsrecht. Es ist also ein Dauerprozess der dann entsteht und praktisch bei jedem Neuaufruf w&#252;rde der Nutzer mit solch einer Anfrage konfrontiert. Das scheint mir unpraktikabel. Aus Akzeptanzgesichtspunkten w&#228;re auf dies, im Rahmen dieser Regelungen zu diskutieren. Zwei Elemente noch: das Kopplungsverbot aus unserer Sicht, ein ganz wichtiger Hinweis. Das Ganze ist ein Eingriff in die Privatautonomie. Das wir oft vergessen. Die bestehenden Kopplungsverbote sind aus guten Gr&#252;nden kartellrechtliche Sonderregelungen und das einfach zu erstrecken ist ein extrem weitreichender Eingriff. Noch ein Hinweis: es ist im Offline-Umfeld durchaus m&#246;glich, die Nutzung eines bestimmten Services zu koppeln. Wenn ich in einem Buchclub beitrete, weil ich dort bestimmte Konditionen in Anspruch nehme, dann &#252;bermittle ich auch bestimmte Daten.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>SV Dr. Arnd H. (FSM): <\/strong>Im Moment gibt es viele Datenskandale. Die j&#252;ngsten Datenskandale kommen aber interessanterweise alle nicht aus dem Onlinebereich, sondern aus dem Offlinebereich. Also stellt man sich die Frage, ist wirklich der Onlinebereich ein Bereich, wo jetzt ein gewisser Aktionismus im Bereich Datenschutz entfaltet werden muss oder nicht? Zumindest kann man sich dar&#252;ber Gedanken machen, denn es gibt im TMG schon eine ganze Reihe von Datenschutzregelungen. <\/em><\/p>\n<p><em>Eben wurde hier noch einmal der Hinweis gegeben, das beste Datum sei eins, das nicht erhoben wird. Das ist richtig. Das ist aber schon geregelt. Das steht im Bundesdatenschutzgesetz und selbstverst&#228;ndlich sind diesem Gesetz auch die Teledienste-Anbieter unterworfen. Das hei&#223;t, es gibt ohnehin schon Datenschutzregelungen au&#223;erhalb des TMG, die f&#252;r Online-Anbieter gelten. <\/em><\/p>\n<p><em>Zu dem Beispiel des ZDF, auch das halte ich f&#252;r falsch. Denn auch die Situation ist schon geregelt &#8211; im TMG, n&#228;mlich das Geburtsjahr, anonyme und pseudonyme Nutzung von Diensten, sofern m&#246;glich. <\/em><\/p>\n<p><em>Dann vielleicht noch eine Bemerkung aus der Realit&#228;t der Anbieter. Internet ist kein Nullsummengesch&#228;ft. Man muss letztlich Geld verdienen. Da gibt es zwei unterschiedliche M&#246;glichkeiten, mit Nuancen nat&#252;rlich. Die eine M&#246;glichkeit ist, man hat einen Vertrag mit dem Nutzer, der einen f&#252;r die Verf&#252;gungsstellung dieses Dienstes bezahlt. Das hei&#223;t, wenn man den Nutzer kennt, hat man sehr viele personenbezogene Daten, zwingend: Name, Anschrift, Bankverbindung, und so weiter. Dann gibt es den Bereich werbefinanzierter Onlineangebote, in dem man sehen muss, wie man hier Geld verdienen kann. Heutzutage ist es in aller Regel nur noch m&#246;glich, mit einer Art zielgerichteter Werbung Geld zu verdienen. Die Frage ist immer, wie kann man zielgerichtete Werbung im Internet sinnvoll platzieren, wenn man den Nutzer gerade nicht kennt. Das l&#228;uft heutzutage &#252;ber IP-Adressen, &#252;ber Cookies, &#252;ber Key Word abh&#228;ngige Werbung, &#252;ber inhaltsabh&#228;ngige Werbung und so weiter. Das hei&#223;t, man kann keine sinnvolle Werbung schalten, ohne auch nur irgendeine Information &#252;ber den Nutzer zu haben, weil diese Werbung nie relevant f&#252;r den Nutzer sein wird. Deswegen wird diese Werbung schlechter bezahlt werden. Wenn die Inhalteanbieter in Deutschland genau vor dieses Problem gestellt werden, wird ihnen letztlich ein Teil der Finanzierungsgrundlage entzogen. Da sehe ich schon die Gefahr, dass diese Inhalteanbieter dazu &#252;bergehen m&#252;ssen, registrierungspflichtige Dienste anzubieten. Das l&#228;uft &#252;ber eine monatliche Geb&#252;hr oder &#252;ber eine Jahresgeb&#252;hr. Hier wird man in jedem Fall deutlich mehr personenbezogene Daten zwingend erheben m&#252;ssen. Das ist v&#246;llig in Ordnung. Wichtig ist Transparenz. Da haben wir alle, die wir hier sitzen, &#252;berhaupt nichts dagegen. Gegen Entscheidungsm&#246;glichkeit der Nutzer hat niemand etwas. Das sind aber alles Dinge, die sich im jetzigen TMG schon wieder finden.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>SV Joerg H. (Heise Zeitschriften Verlag): <\/strong>Ich bin grunds&#228;tzlich jemand, der an Datenschutz als Mittel der Kundenbindung und des Vertrauensgabe glaubt und kann die meisten der Inhalte von Dr. B. fast eigentlich blind unterschreiben. <\/em><\/p>\n<p><em>Sachen, die mir noch in dem Kontext am Herzen liegen, ohne zu sehr ins Detail zu gehen, ist, dass wir mit Sicherheit nicht den letzten Datenschutzskandal beobachtet haben, weil in der Krise gerade Unternehmen dazu neigen, ihr Tafelsilber zu verschleudern. Das sind personenbezogene Daten, gerade in diesen Zeiten. Das geht auch sicherlich in dem Bereich, aus dem ich komme, dem Zeitschriftenbereich. Da ist der Gesetzgeber sicherlich gut beraten, wenn er hier etwas sch&#228;rfer darauf schaut, was er auch tun will. <\/em><\/p>\n<p><em>Die folgenden Sachen in diesem Punkt, erscheinen mir wichtig: Ich bin der Meinung, dass ganz klar festgestellt werden sollte, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind und IP-Adressen &#8211; untechnisch ausgedr&#252;ckt &#8211; als Telefonnummer des Internetusers entsprechend zu sch&#252;tzen sind. Was dann auch eine Menge Folgen hat. Zur Frage, wie man die speichern darf, wie weit und wie lange: Hier bin ich f&#252;r gr&#246;&#223;tm&#246;glichste Transparenz gegen&#252;ber dem Nutzer, dass er eben wei&#223;, worauf er sich einl&#228;sst, dass er auch &#8211; und das erscheint mir in dem Kontext ganz wichtig &#8211; freiwillig wirklich sein Kreuzchen da macht, wo er etwas zustimmt. Was zum Teil jetzt im Rahmen mit der BDSG-Reform diskutiert wird &#8211; elektronische Einwilligung im Rahmen von AGB zu verstecken &#8211; das geht, meiner Ansicht nach, &#252;berhaupt nicht. Das halte ich f&#252;r den Tod im Topf, f&#252;r Mittel der Kundenbindung und des Vertrauens. Da sollte man eine ganz klare Regelung treffen.<\/em><\/p>\n<p><em>Bei der Frage der Speicherung durch Webseitenbetreiber, ich halte das f&#252;r hoch gef&#228;hrlich, was da im Moment diskutiert wird, dass dem Websitebetreiber erlaubt werden soll, Userdaten in Form von IP-Adressen unbegrenzt zu speichern. Das geht gar nicht. Ich w&#252;rde als Besch&#228;ftigter eines Wirtschaftsunternehmen vertreten, dass die gespeichert werden d&#252;rfen, aber bitte zweckgebunden, fristgebunden, dann kann ich gut damit leben, aber bitte nicht unbegrenzt, weil das enorme Begehrlichkeiten weckt. Da haben wir dann bestimmt demn&#228;chst eine neue Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung auf der anderen Seite des Bildschirms. [&#8230;]<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Abg. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.): <\/strong>Meine Frage richtet sich an Dr. B. und an Herrn H., und zwar bezieht sie sich auf die Frage nach Regelungen in anderen europ&#228;ischen L&#228;ndern, von denen wir sagen k&#246;nnen, die liefern sozusagen effektiv und vorbildhaft bereits, ein Vorbild f&#252;r Regelungen im Sinne des Verbraucherschutzes, als auch des Mediendienste-Anbieterschutzes. K&#246;nnten Sie das erl&#228;utern? Inwieweit w&#228;re das aus Ihrer Sicht jetzt zu integrieren in das vorliegende Gesetz?<\/em><\/p>\n<p>Das ist eine sehr schwierige Frage. Da f&#228;llt mir &#252;berhaupt nur eine Sache ein, die ich auf internationaler oder europ&#228;ischer Ebene vielleicht nennen kann, n&#228;mlich, dass der OSZE-Beauftragte f&#252;r Meinungsfreiheit zusammen mit Reporter ohne Grenzen eine Empfehlung herausgegeben hat, wonach eine Filterung von Internetinhalten nicht erfolgen soll. Es soll gezielt mit Entfernung und Sperrung gearbeitet werden. Das ist das, was wir auch unterst&#252;tzen. Was den Datenschutzbereich anbelangt, kann ich zu der Rechtslage in anderen europ&#228;ischen L&#228;ndern nichts sagen. [&#8230;]<\/p>\n<p><em><strong>Abge. Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):<\/strong> Dann m&#246;chte ich an das ankn&#252;pfen, was von der FDP schon angesprochen wurde. Ich wollte noch einmal auf die Differenzierung zwischen den privaten Blogs und Giganten wie eBay, Heise-Website und so weiter zur&#252;ckkommen. Herr H. hatte eben schon gesagt, dass er durchaus anregen w&#252;rde, das zu differenzieren. K&#246;nnten Sie das genauer ausf&#252;hern, also nochmal so ein bisschen Nachhilfeunterricht geben? Eventuell dann auch Herr Dr. B. nochmal. [&#8230;]<\/em><\/p>\n<p>Die Rechtsprechung hat vielleicht jetzt schon eine <strong>Differenzierung <\/strong>insofern vorgenommen, als immer danach gefragt wird, welche Ma&#223;nahmen sind m&#246;glich und zumutbar. Da wird sicherlich auch auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit geachtet.<\/p>\n<p>Aus meiner Sicht sollte aber der Gesetzgeber, wenn er eine Regelung trifft, nicht differenzieren, sondern sich einfach die Frage stellen, welche Pflichten sollen Anbieter &#252;berhaupt haben und welche Rolle haben sie im Bereich des Internet? Ist es ihre Aufgabe, als <strong>Privatpolizist <\/strong>zu kontrollieren, was ihre Kunden machen? Ich kann nur noch einmal sagen, dass es wahrscheinlich unter ein Prozent aller Kunden sind, die irgendwie rechtsverletzende Inhalte einstellen &#8211; oder Angebote bei eBay &#8211; und das sind ganz wenige Ausnahmen. Ist es da verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig in einer freiheitlichen Gesellschaft, generell zu kontrollieren, pr&#228;ventiv zu kontrollieren, sollen Filter wirklich eingesetzt werden? Filter die nach Begriffen suchen, haben den Nachteil, dass solche Beitr&#228;ge automatisch gesperrt werden. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass der Anbieter das [im Einzelfall manuell noch einmal] kontrolliert. In Wirklichkeit ist es so, wie Herr H. schon gesagt hat, im Zweifel wird eben gesperrt, weil das nicht zu leisten ist. Das bedeutet nat&#252;rlich, dass Beitr&#228;ge die legitim z.B. auch Markennamen enthalten, auch gesperrt werden, obwohl man auch berichten darf &#252;ber Marken, K&#252;nstler usw.<\/p>\n<p>Diese Ma&#223;nahmen funktionieren auch nicht. Es gibt nicht weniger Rechtsverletzungen, wo solche Kontrollen stattfinden, weil das Nutzer, die urheberrechtswidrig irgendwelche Daten anbieten wollen, leicht umgehen k&#246;nnen. Und es f&#252;hrt dazu, dass Anbieter abwandern in andere L&#228;nder, wo es solche exzessiven Pflichten nicht gibt. Diese Idee mit den <strong>pr&#228;ventiven Kontrollpflichten <\/strong>und Verkehrssicherungspflichten ist von Grund auf untauglich und falsch angelegt und ist eigentlich auch im Gesetz nicht gedacht gewesen. Es sollte wieder dazu zur&#252;ckgekehrt werden, dass der Anbieter nur vorhandene Informationen sperren muss, wenn er davon Kenntnis hat.<\/p>\n<p><em><strong>Abge. Grietje Staffelt (B&#220;NDNIS 90\/DIE GR&#220;NEN): <\/strong>Ich m&#246;chte mit zwei Fragen an Herrn Dr. B. schlie&#223;en. K&#246;nnen Sie noch einmal etwas zu den Datenschutzregelungen im FDP-Entwurf sagen? Aus unserer Sicht kommt der Datenschutz in diesem Gesetzentwurf zu kurz, z.B. was die Transparenz f&#252;r die Verbraucherinnen und Verbraucher angeht, was die Verwendung ihrer Daten betrifft. Uns fehlen au&#223;erdem konsequente und effektive Vorschl&#228;ge zur Bek&#228;mpfung von Spam. Wir hatten ja immer wieder eine Kennzeichnungspflicht gefordert &#8211; das wird von der FDP immer wieder als Symbolpolitik bezeichnet. Aber ist Spam seit dem Telemediengesetz wirklich weniger geworden?<\/em><\/p>\n<p>Zun&#228;chst einmal, was die datenschutzrechtlichten Regelungen im Gesetzentwurf anbelangt, will ich nat&#252;rlich eine Lanze daf&#252;r brechen, auch wenn sie nicht wirklich das Problem <strong>Datenpannen und Missbrauch<\/strong> ernsthaft angehen k&#246;nnen. Aber die Regelungen, die hier im Entwurf drin sind, sind zu begr&#252;&#223;en.<\/p>\n<p>Das betrifft erstens den Punkt <strong>Betriebliche Datenschutzbeauftragte<\/strong>. Die Nutzer haben das Problem, wenn sie eine Anfrage haben, etwa auf L&#246;schung der Daten oder auf Auskunft, dass sie an der Hotline h&#228;ngenbleiben und diese das nicht richtig beantwortet, dass wir deswegen immer die Aufsichtsbeh&#246;rden einschalten m&#252;ssen, wegen quasi jeder Anfrage, die nicht richtig erledigt wird, weil die normalen Kundenbetreuer f&#252;r solche Anfragen nicht kompetent sind. Es ist nat&#252;rlich Aufgabe \u2013 da widerspreche ich einigen Kollegen \u2013 der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, solche Anliegen zu bearbeiten. Lesen Sie den <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/4f.html\">\u00a7 4 f BDSG<\/a>. Da steht eindeutig drin: Der Betroffene hat das Recht, sich an den Betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Das geht im Moment nicht, weil wir keine Kontaktdaten haben. Es ist auch kein Abmahnrisiko, wenn eine solche Pflicht aufgenommen wird, weil die Gerichte in st&#228;ndiger Rechtsprechung entschieden haben, dass da Datenschutzpflichten nicht dem Wettbewerbsschutz dienen. Das hei&#223;t, so etwas k&#246;nnte gar nicht abgemahnt werden, wenn solche Informationen wirklich fehlen w&#252;rden.<\/p>\n<p>Die zweite Regelung im Entwurf betrifft den zeitlichen Umfang der Datenspeicherung. Es w&#228;re sehr zu begr&#252;&#223;en &#8211; aus Sicht der Verbraucher, aber auch aus wettbewerbspolitischer Sicht &#8211; wenn wir in der Datenschutzerkl&#228;rung unterrichtet werden w&#252;rden, <strong>wie lange unsere Daten <\/strong>von den einzelnen Unternehmen eigentlich <strong>gespeichert werden<\/strong>. Nur dann k&#246;nnen wir w&#228;hlen zwischen verschiednen Unternehmen. Vielleicht speichert das eine Unternehmen mit Sitz in den USA unbefristet und das andere Unternehmen in Deutschland speichert vielleicht nur ganz kurz oder gar nicht. Das ist ja auch ein Wettbewerbsfaktor, wenn der Nutzer dar&#252;ber aufgekl&#228;rt wird. Dann kann er besser frei entscheiden. Die Anbieter sind dadurch &#8211; meines Erachtens \u2013 nicht &#252;berfordert. Sie sollen ja nicht die differenzierte Rechtslage darstellen, sondern ganz praktisch, wie lange sie welche Daten aufbewahren. Das kann jeder Anbieter sagen, weil jeder Anbieter wei&#223;, welche Daten er wie lange eben tats&#228;chlich aufbewahrt. Da kommt es nicht darauf an, was er machen muss, sondern was er tats&#228;chlich macht. Deswegen w&#228;re es wichtig, dass die Nutzer dar&#252;ber aufgekl&#228;rt werden. Deswegen ist dieser Entwurf zu begr&#252;&#223;en.<\/p>\n<p>Was drittens den Punkt \u00a7 13 Abs. 8 anbelangt, diese sogenannte <strong>Cookie-Regelung<\/strong>, die sich aber nicht nur auf Cookies bezieht, kann man eigentlich nicht dar&#252;ber streiten, ob das sinnvoll ist, weil das Europarecht ist. Das ist vorgegeben \u2013 zwingendes Europarecht, bisher nicht umgesetzt in Deutschland. Das muss umgesetzt werden. Es ist zu begr&#252;&#223;en, dass das hier vorgesehen ist. Es ist im &#220;brigen auch inhaltlich nicht richtig, dass es reichen wird, wenn man es im Browser einstellen kann. Ganz viele Nutzer k&#246;nnen das nicht, wissen nicht wie das geht. Dann kann man den Browser nur einstellen, dass es insgesamt abgelehnt wird, womit viele Angebote nicht funktionieren oder das jedes Mal gefragt wird, was v&#246;llig unpraktikabel ist. Selbst wenn der Nutzer das hinbekommt, das einzustellen, kann er sich gar nicht gegen alle Cookies wehren. Ich erinnere nur an die sogenannten Flash-Cookies, die man nicht abstellen kann. Das ist eine gute Regelung, die auch praktikabel ist. Das l&#228;sst sich technisch auch umsetzen.<\/p>\n<p>Aber diese drei Regelungen im Entwurf reichen noch nicht, um das Problem der Datenpannen\/Missbrauch abzugehen. Ich hatte schon ein paar regelungsbed&#252;rftige Punkte genannt, u.a. dieser <strong>Anonymit&#228;tsgrundsatz<\/strong>. Da bin ich auch nicht der Meinung von Herrn Dr. Arnd H., dass der schon geregelt ist. Das ist viel zu schwach, was da bis jetzt im Gesetz steht &#8211; &#8222;anonym oder pseudonym&#8220;. Das hei&#223;t, das l&#228;sst eine personenbezogene Speicherung zu. Im &#220;brigen, wir haben gar nichts dagegen, dass anonyme Zug&#228;nge eventuell auch gegen ein zus&#228;tzliches Entgelt angeboten werden. Das w&#228;re ja machbar. Wir wollen nur die Wahlm&#246;glichkeit haben mit diesem <strong>Koppelungsverbot<\/strong>, ob wir einen anonymen Zugang nutzen &#8211; dass kann eventuell auch teuer sein &#8211; oder ob wir unsere Daten sozusagen verkaufen. Das ist ja auch viel marktgerechter, wenn ich das w&#228;hlen kann als Nutzer, ob ich meine Daten verkaufen will oder nicht, als wenn es so ist wie bisher, dass ich immer einwilligen muss, dass die Daten gespeichert und verwendet und weitergegeben werden d&#252;rfen.<\/p>\n<p>Die zweite Frage betraf das Problem <strong>Spam<\/strong>. Es ist schwierig, das von Seiten des Gesetzgebers in den Griff zu bekommen. Spam sollte nat&#252;rlich verboten sein. Die Wettbewerbs- und Verbraucherzentralen sollten die M&#246;glichkeit haben, dagegen vorzugehen und das abzumahnen. Da aber Spam oft aus dem Ausland kommt, sind da die rechtlichen M&#246;glichkeiten begrenzt. Auch eine Kennzeichnungspflicht w&#252;rde f&#252;r Anbieter mit Sitz im Ausland nicht greifen. Deswegen d&#252;rfte es schwierig sein, da sehr viel aus praktischer Sicht zu verbessern.<\/p>\n<p><em><strong>Abge. Dr. Martina Krogmann (CDU\/CSU): <\/strong>Eine pers&#246;nliche Bemerkung am Anfang. Ich glaube, wir sollten jetzt alle insgesamt nicht den Fehler machen und das Telemediengesetz wieder zu &#252;berfrachten mit Fragen wie Spam und datenschutzrechtlichen Regelungen, die nicht im engen Zusammenhang auch mit den Haftungsfragen stehen. Ich glaube, dass uns das nicht wirklich weiterf&#252;hrt. <\/em><\/p>\n<p><em>Ich habe eine grunds&#228;tzliche Frage. Die m&#246;chte ich gerne Herrn Dr. Patrick B. und Herrn Dr. Guido B. stellen. Das betrifft das Koppelungsverbot. Aus meiner Sicht finde ich schon, dass man differenzieren muss zwischen einer Situation in der wir marktbeherrschende Unternehmen haben und einer Situation in der Kunde eben aus vielen Anbietern w&#228;hlen kann und somit selbst entscheiden kann, will ich denn meine Daten preisgeben oder nicht? Dazu h&#228;tte ich gerne Ihre grunds&#228;tzliche Auffassung und w&#228;re dankbar, auch f&#252;r Beispiele in denen wir es wirklich mit marktbeherrschenden Unternehmen zu tun haben und man sozusagen gezwungen ist, dort seine Daten preiszugeben \u2013 wenn Sie da Beispiele nennen? Sie wissen ja auch, dass wir gerade in anderen Gesetzen dabei sind, uns auch dieses Themas anzunehmen. Deshalb auch hier meine Frage, ist wirklich das Telemediengesetz der richtige Ort oder meinen Sie nicht, dass das an anderer Stelle besser geregelt w&#228;re?<\/em><\/p>\n<p>Was das <strong>Koppelungsverbot <\/strong>anbelangt: Sicherlich k&#246;nnte dies auch im Bundesdatenschutzgesetz geregelt werden, das ist richtig. Da ist zu Recht auch von einigen Kollegen darauf hingewiesen worden, dass es nicht unbedingt gerechtfertigt ist, da einen Unterschied zwischen Internetanbietern und anderen zu machen. Aber wir haben ja im Telemediengesetz in \u00a7 12 Abs. 3 eine Art Andeutung von Koppelungsverbot und das m&#252;sste dann in dem Fall auch ge&#228;ndert werden, wenn das im Bundesdatenschutzgesetz angegangen wird. Deswegen ist das auch ein Thema des Telemediengesetzes. Zumal im Internetbereich sehr leicht elektronische Einwilligungen zu erlangen sind. Wenn Sie in einen Buchladen gehen, wird niemand unterschreiben, wenn Ihnen eine vorgedruckte Einwilligungserkl&#228;rung vorgelegt wird. Wenn Sie im Internet ein Buch bestellen, kommen Sie kaum an einen Anbieter, der ohne eine solche vorgedruckte Einwilligungserkl&#228;rung auskommt. Das hei&#223;t, es ist doch schon ein Problem der Internetdienste. Wenn Sie sich den Vorschlag in unserer Stellungnahme anschauen, die wie gesagt abgestimmt ist mit Datenschutz- und Verbraucherverb&#228;nden, \u2013 auf Seite 48 \u2013 da ist das auch differenziert geregelt, dass das Koppelungsverbot nicht greifen soll, wenn ein anderer Zugang in zumutbarer Weise m&#246;glich ist.<\/p>\n<p>Konkret zu den Angeboten und Diensten und dem Problem, das Sie nennen &#8211; der <strong>Ausweichm&#246;glichkeit<\/strong>. In der Praxis besteht das nicht wirklich. Wenn Sie \u2013 bei eBay ist das klar, Sie haben das zu Recht auch schon angesprochen \u2013 jemand sind, der sein Geld verdient mit dem Verkauf von Waren im Internet, kommen Sie an eBay nicht vorbei. Da haben Sie gar keine M&#246;glichkeit davon zu leben, wenn Sie nicht eBay benutzen. &#196;hnlich ist es aber auch bei Waren und bei L&#228;den. Wenn Sie irgendwo ein Produkt kaufen wollen, das gibt es dann eben vielleicht nur bei dem einen Laden, da haben Sie nicht eine wirkliche Wahlm&#246;glichkeit, dass Sie denselben Service einfach woanders nutzen k&#246;nnen. Das funktioniert in der Praxis nur in den ganz seltensten F&#228;llen. Deswegen denke ich, ist es eine gute Idee, dass man den Anbieter verpflichtet, zumindest einen Zugang anzubieten, wo man keine unn&#246;tigen Daten angeben muss. Der Anbieter kann nat&#252;rlich sagen, wenn du mir die Daten angibst, mache ich dir Verg&#252;nstigungen, dann mache ich das billiger. Man muss aber das Entscheidungsrecht haben. Deswegen ist ein Koppelungsverbot sehr wichtig. Dies sollte meines Erachtens durchaus f&#252;r alle Anbieter gelten, weil es in der Praxis mit der Ausweichm&#246;glichkeit bei vielen Diensten nicht funktioniert.<\/p>\n<p><em><strong>SV Dr. Guido B. (BITKOM):<\/strong> Ich hatte vorhin schon ganz kurz einleitend etwas zu dem Koppelungsverbot gesagt. Ich glaube, man muss sich zun&#228;chst einmal vergegenw&#228;rtigen, dass hier aus unterschiedlichen Perspektiven argumentiert wird. Herr Dr. B. kommt aus einer Perspektive, wo er Datenschutz insgesamt als Verbraucherschutzthema auffasst und fast auch ausschlie&#223;lich als Verbraucherschutzelement. Das ist es aber nicht. Datenschutz hat sehr wohl auch weitgreifende wirtschaftliche Auswirkungen und auch die entsprechende Regelung, die wir finden &#8211; gerade auch zum Koppelungsverbot &#8211; ber&#252;cksichtigt das. Ich kann Ihnen nur zustimmen. Das Koppelungsverbot ist gerechtfertigt, wenn es praktisch auf diesem kartellrechtlichen Ansatz einer marktbeherrschenden Stellung beruht, wenn aus Nutzersicht gar keine Ausweichm&#246;glichkeit mehr besteht. Nur die Situation haben wir in der Praxis ganz selten. Man muss sich klar machen, das Koppelungsverbot, so wie es jetzt auch teilweise in der absoluten Form gefordert wird, ist schlicht ein Eingriff in die Privatautonomie, weil damit bestimmt wird, das Verh&#228;ltnis von Leistung und Gegenleistung &#8211; die Angebotsausgestaltung im Detail. Das ist eben das Problem. Man versucht jetzt eine Sonderregelung, die kartellrechtlich motiviert ist, zu einer allgemeinen Regelung zu machen, weil man es nur aus der verbraucherschutzpolitischen Perspektive angeht. <\/em><\/p>\n<p><em>Vielleicht ein wichtiger Hinweis oder Anmerkung auf die Aussagen von Herrn B. Sie machen einen sehr gro&#223;en Unterschied zwischen Internet und dem Offline Business. Den halte ich nicht f&#252;r gerechtfertigt. Ihre Forderung f&#252;hrt dazu, konsequenterweise m&#252;ssten Sie das auch f&#252;r das Offline-Umfeld fordern, das hei&#223;t, Sie m&#252;ssten auch Versender, sei es Quelle oder Otto, zu genau den gleichen Anforderungen verpflichten, weil die Unterscheidung, die Sie machen, mit Internet, mit der leichter zu bekommenden Einwilligung, da h&#228;tte ich ehrlich gesagt Zweifel. Datenschutzrechtliche Einwilligung gab es auch schon fr&#252;her schon im Massengesch&#228;ft. Das verf&#228;ngt einfach nicht zu sagen, wir haben eine besondere Gefahr im Internet. Dahinter steht eher so eine Art Medienskepsis, was das Internet angeht und die teilen wir in keiner Form. Dahinter steckt letztendlich ein bisschen die Auffassung, dass das Internet generell eine Gefahrenquelle darstellt. Ich glaube, das ist gef&#228;hrlich, wenn man auf diese Art und Weise zu einem \u201erace to the top\u201c kommt und s&#228;mtliche Anforderungen immer weiter nach oben steigert. <\/em><\/p>\n<p><em>Ich w&#252;rde im &#220;brigen auch tats&#228;chlich sagen, dass Ihre Aussage, was eBay angeht, nicht stimmt \u2013 nach dem Motto an eBay kommt man nicht mehr vorbei. eBay w&#252;rde sich vielleicht freuen, wenn das so w&#228;re. Aber es gibt durchaus ernstzunehmende Konkurrenz, wenn man sich anschaut, was Amazon mittlerweile im Plattformbereich anbietet. Ich halte auch die tats&#228;chlichen Erw&#228;gungen, die da hinterstehen, f&#252;r nicht ganz sachgerecht. Vielleicht noch ein konkretes Beispiel zu der Frage, wann wird denn &#252;berhaupt davon ausgegangen, ob es eine marktbeherrschende Stellung gibt. Im Fall eBay gibt es in einem etwas anderen Kontext ein Urteil des OLG Brandenburg, dass das konkret ablehnt \u2013 da ist das auch ausf&#252;hrlich erl&#228;utert.<\/em><\/p>\n<p><em> Vielleicht noch aus unserer Erfahrung, aus den politischen Prozessen. Es gibt durchaus Verbrauchersch&#252;tzer, die das auch bei StudiVZ erf&#252;llt sehen. Wo man sich schon sehr fragen kann, ob das der Fall ist. Denn es gibt eine Reihe von Plattformen in dem social network Bereich und dann schon bei einem einzigen Anbieter zu sagen, das reicht und du bist uns bekannt, die anderen kennen wir nicht so genau, das ist schon marktbeherrschend. Das w&#252;rde definitiv viel zu weit reichen. <\/em><\/p>\n<p><em>Man muss in dem gesamten Kontext auch eins beachten, weil die Frage vorhin anklang, was ausl&#228;ndische Vorschriften angeht. Die wichtigsten internationalen Vorschriften f&#252;r uns alle, sind die europ&#228;ischen, sprich die e-commerce-Richtlinie. Aber auch die europ&#228;ischen Datenschutzvorschriften, weil die einen ganz entscheidenden Vorteil haben, sie harmonisieren europaweit. Das hei&#223;t, ich fange nicht mit einer Insell&#246;sung in Deutschland an, die dann gleichzeitig wirtschaftlich wieder Auswirkungen auf die entsprechenden Anbieter haben, sondern ich gehe das Ganze europaweit an. Deswegen meine wichtigste Bitte in diesem Zusammenhang und das betrifft dann auch Koppelungsverbote und solche Fragen, w&#228;re einfach, schauen Sie sich erst einmal die europ&#228;ischen Vorgaben an. Die sind schon relativ weitreichend und sind auch relativ detailliert.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Abge. Dr. Martina Krogmann (CDU\/CSU):<\/strong> Da zwei Sachverst&#228;ndige bei meiner Frage eBay angesprochen haben, w&#252;rde ich jetzt auch gern Herrn Dr. Wolf Osthaus das Wort geben und seine Position h&#246;ren.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>SV Dr. Wolf Osthaus (eBay): <\/strong>Auf das Urteil des OLG Brandenburg, das uns best&#228;tigt hat, dass wir leider nicht marktbeherrschend sind, wurde schon hingewiesen \u2013 wir w&#228;ren es vielleicht wirklich gerne. Ich m&#246;chte auf zwei Sonderproblematiken in diesem Zusammenhang hinweisen. <\/em><\/p>\n<p><em>Das eine ist das Koppelungsverbot. Die Einwilligung zur Datennutzung betrifft ja nicht immer nur Fragen von Marketingma&#223;nahmen, sondern gerade in unserem konkreten Fall, ganz oft Fragen der Nutzung von Daten zu Sicherungszwecken. Und dann haben wir ganz pl&#246;tzlich die Verbindung zu unserem Haftungsthema, das wir vorher diskutiert haben. Wir sind gesetzlich z.B. nicht erm&#228;chtigt, die Nutzungsvorg&#228;nge auf unserem Marktplatz mit Alarm- und Monitoringsystemen zu verfolgen, die verd&#228;chtige Verhaltensweisen automatisiert aufsp&#252;ren k&#246;nnen &#8211; da geht dann eine rote Lampe an und dann guckt ein Mitarbeiter drauf. Sicherlich ja genau das, wo Herr Christoph Kannengie&#223;er sehr froh ist, dass wir das, vielleicht noch nicht in dem ganzen Umfang wie er gerne h&#228;tte, aber doch erheblich tun. Das d&#252;rfen wir gesetzlich nicht. Wir holen uns daf&#252;r die Einwilligung von jedem Nutzer, bevor wir ihn zu unserem Dienst zulassen. Das gleiche gilt f&#252;r die Datenherausgabe an Rechteinhaber. Die sagen, das ist eine Rechtsverletzung. Wir holen uns die Einwilligung aller Nutzer, dass wir diese Daten dann im Rahmen unseres Verfahrens auch an Rechteinhaber rausgeben d&#252;rften. Nach dem Gesetz d&#252;rfen wir das n&#228;mlich nur im Falle von offensichtlichen Rechtsverletzungen, die ganz oft nicht vorliegen oder wenn bereits ein Gerichtsverfahren anh&#228;ngig ist. Wir holen uns eine Einwilligung, dass wir Daten an bereits ermittelnde Polizeibeh&#246;rden herausgeben d&#252;rfen. Das Gesetz w&#252;rde uns nur erlauben, dass an eine Staatsanwaltschaft zu tun, nachdem das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist \u2013 das ist Wochen sp&#228;ter. Da haben die keine Chance mehr, aufgrund der Daten die wir herausgeben, tats&#228;chlich den eigentlichen &#220;belt&#228;ter aufzusp&#252;ren. All das w&#228;re pl&#246;tzlich verboten, wenn man das Koppelungsverbot so fassen w&#252;rde, wie es jetzt zum Teil verlangt wird.<\/em><\/p>\n<p><em>Zweiter Punkt ist, man sollte auch &#252;berlegen, wo die Grenze zwischen Werbema&#223;nahme und tats&#228;chlich dem eigentlichen, auch vom Kunden gesch&#228;tzten Wert des Dienstes verl&#228;uft. Da ist gerade der Vergleich mit der Offline-Welt ganz hilfreich, wo gesagt wird, keiner w&#252;rde im Buchladen unterschreiben, dass die Daten gespeichert werden k&#246;nnen. Allerdings glaube ich, der Buchh&#228;ndler wei&#223;, wenn ich da regelm&#228;&#223;iger Kunde bin, eben ganz gut, welche B&#252;cher ich in der Vergangenheit, gekauft habe. Ich bin eigentlich ganz froh, wenn er mir sagt, Mensch, da ist jetzt der neue Roman von demjenigen erschienen, willst du den nicht auch lesen? Letztlich ist eine Vorschlagsfunktion, wie sie Amazon anbietet, nichts anderes. Service, Information und Werbung gehen da ineinander &#252;ber. <\/em><\/p>\n<p><em>Schlie&#223;lich die Idee, man k&#246;nnte bei werbefinanzierten Diensten, was wir ja gar nicht sind, wir sind ja zum Gl&#252;ck eines der wenigen funktionierenden Bezahlmodelle im Netz, aber bei werbefinanzierten Diensten und das ist ja der gro&#223;e Teil, ist ja die Idee, man k&#246;nne ja dann alternativ ein Bezahldienst anbieten und das sei dann datenschutzfreundlicher &#8211; gelinde gesagt \u2013 etwas naiv. Denn wie kommt denn das Geld an den Diensteanbieter? Da muss ich doch entweder meine Kreditkartennummer angeben oder eine Bank&#252;berweisung t&#228;tigen, dann sind die Bankkontendaten pl&#246;tzlich pr&#228;sent. Da ist mit dem Datenschutz, im Zweifel legt da der andere auch sehr viel Wert drauf, weil er m&#246;glicherweise seine Geb&#252;hrenforderung einklagen will, m&#246;ge es auch die Identit&#228;t des jeweiligen Nutzers ganz genau festzustellen und dann hat er auch alle Berechtigungen zur Abrechnung, den kompletten Nutzungsvorgang zu protokollieren und im Notfall vor Gericht beweisen zu k&#246;nnen. Dass das datenschutzfreundlicher sein soll als die Tatsache, wenn pseudonomisiert, nur auf IP-Nummer bezogen, irgendwelche Nutzungsvorg&#228;nge gespeichert werden, leuchtet mir nicht ein.<\/em><\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"\/data\/Wortprotokoll_Anhoerung_TMG_09-03-04.pdf\">Das vollst&#228;ndige Wortprotokoll der Anh&#246;rung<\/a> (pdf, Rohfassung)<\/li>\n<li><a title=\"Verbraucher fordern besseren Schutz ihrer Daten im Internet\" href=\"..\/index.php\/verbraucher-fordern-besseren-schutz-ihrer-daten-im-internet-3\/\">Verbraucher fordern besseren Schutz ihrer Daten im Internet<\/a> (2.3.2009)<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 04.03.2009 hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Anh&#246;rung zu einem FDP-Gesetzentwurf zur &#220;berarbeitung des Internetrechts (Telemediengesetz) durchgef&#252;hrt (siehe Pressemitteilung dazu). Hier meine Redebeitr&#228;ge in der Anh&#246;rung sowie die Erwiderungen der anderen Sachverst&#228;ndigen darauf: Abge. Dr. Martina Krogmann (CDU\/CSU): Ich w&#252;rde gerne noch einmal nachfragen, welche &#220;berwachungspflichten f&#252;r Forenbetreiber halten Sie denn &#252;berhaupt f&#252;r machbar? 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