{"id":1012,"date":"2009-03-23T19:04:30","date_gmt":"2009-03-23T17:04:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1012"},"modified":"2011-05-14T10:08:30","modified_gmt":"2011-05-14T08:08:30","slug":"initiative-zum-schutz-vor-wohnungsueberwachung-durch-intelligente-zaehler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/initiative-zum-schutz-vor-wohnungsueberwachung-durch-intelligente-zaehler\/","title":{"rendered":"Initiative zum Schutz vor Wohnungs&#252;berwachung durch &#8222;intelligente Z&#228;hler&#8220; [erg&#228;nzt am 14.05.2011]"},"content":{"rendered":"<p>Energieversorgungsunternehmen setzen zunehmend <strong>elektronische Verbrauchserfassungsger&#228;te <\/strong>ein (sog. \u201eintelligente Z&#228;hler\u201c, z.B. Stromz&#228;hler). W&#228;hrend die bisherigen Z&#228;hler nur festhielten, wie viel Energie der Verbraucher seit der letzten Zur&#252;cksetzung des Z&#228;hlers insgesamt verbraucht hat, erm&#246;glichen elektronische Z&#228;hler eine sehr viel h&#228;ufigere Erfassung und genauere Aufzeichnung des jeweiligen Verbrauchs. Anhand solcher Aufzeichnungen kann nachvollzogen werden, wie hoch der Verbrauch zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit war.<\/p>\n<p>Da jeder Typ von Elektroger&#228;ten einen <strong>individuellen Verbrauch <\/strong>aufweist, k&#246;nnen es Verbrauchsdaten erm&#246;glichen, nachzuvollziehen, welche Art und Marke von Ger&#228;ten wir besitzen und wann wir welches Ger&#228;t benutzt haben. Beispielsweise kann festgestellt werden, wann wir morgens die Dusche (Wasserboiler) oder den Toaster benutzen, zu welchen Zeiten wir fernsehen und wann wir zu Bett gehen (Licht), wie viele Personen anwesend sind (Verbrauch im Badezimmer), wann wir zuhause, au&#223;er Haus oder in Urlaub sind. Auch lassen sich Regelm&#228;&#223;igkeiten und Unregelm&#228;&#223;igkeiten unseres Verhaltens in der eigenen Wohnung ermitteln.<\/p>\n<p>Die <strong>Verwendungsm&#246;glichkeiten <\/strong>von Informationen &#252;ber das Ger&#228;te-Nutzungsverhalten sind hoch: Der Ehepartner oder Vermieter kann Anwesenheit und Verhalten der (&#252;brigen) Bewohner &#252;berpr&#252;fen. Das Wissen &#252;ber die in einem Haushalt vorhandenen Ger&#228;te kann zu Werbezwecken genutzt werden. Polizei oder Geheimdienste k&#246;nnen anhand der Daten das Verhalten in Wohnungen nachvollziehen. Schlie&#223;lich k&#246;nnen die Daten zu kriminellen Zwecken verwendet werden. So k&#246;nnen Informationen dar&#252;ber, welche Ger&#228;te vorhanden sind und wann &#252;blicherweise niemand zu Hause ist, zur Vorbereitung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls verwendet werden.<\/p>\n<p>Letztlich kann mithilfe von Verbrauchsdaten in die Privatsph&#228;re unserer Wohnung eingedrungen werden. Die Wohnung ist unser letzter privater R&#252;ckzugsraum. Vor diesem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, dass <strong>ohne unsere freie Einwilligung <\/strong>Aufzeichnungen erstellt werden, aus denen sich auf unser Verhalten in unserer eigenen Wohnung r&#252;ckschlie&#223;en l&#228;sst. Auch Erw&#228;gungen der Energieeffizienz erfordern eine Verbrauchserfassung ohne unsere Zustimmung nicht. Energieeinsparung kann nur mit dem Willen der Bewohner funktionieren.<\/p>\n<p>Um die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/13.html\" title=\"Art. 13 GG\">Art. 13 GG<\/a>) zu gew&#228;hrleisten, ist ein <strong>gesetzlicher Schutz <\/strong>vor Aufzeichnungen &#252;ber die Nutzung unserer Wohnung geboten. Die Einf&#252;hrung elektronischer Energiez&#228;hler darf nichts daran &#228;ndern, dass nur diejenigen Messungen vorgenommen und &#252;bermittelt werden, die zur Abrechnung erforderlich sind. Weitere Aufzeichnungen d&#252;rfen nur auf Verlangen der Betroffenen vorgenommen werden.<\/p>\n<p>Auch der Bundesrat hat <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/brd\/2008\/0014-08B.pdf\">gefordert<\/a> (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/Drucksachen\/Bundesrat\/BR-Drs.%2014\/08\" title=\"Bundesratsdrucksache zu: Gesetz zur &Ouml;ffnung des Messwesens bei Strom und Gas f&uuml;r Wettbewerb\">BR-Drs. 14\/08<\/a>):<\/p>\n<p style=\"margin-left: 1.25cm; margin-bottom: 0cm;\"><em>Innovative Z&#228;hler bedeuten, dass das Energieversorgungsunternehmen <strong>jederzeit und unmittelbaren Einblick <\/strong>in die Verbrauchsdaten und das Verbrauchsverhalten des Kunden erh&#228;lt. Dies wird gemeinhin als Eingriff in die Privatsph&#228;re gewertet. [&#8230;] Der Verbraucher sollte sich auch weiterhin f&#252;r eine Teilnahme am manuellen Ableseverfahren entscheiden k&#246;nnen.<\/em><\/p>\n<p>Gegenw&#228;rtig ist ein Schutz vor der Erfassung des Wohnungs-Nutzungsverhaltens nicht gew&#228;hrleistet. Es gibt <strong>keine zureichenden Regelungen <\/strong>&#252;ber die Erfassung von Nutzungsinformationen. Weder die Verordnung zum Erlass von Regelungen &#252;ber Messeinrichtungen (EVMessZV) noch das allgemeine Datenschutzrecht (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 BDSG<\/a>) bieten einen Schutz, welcher der Sensibilit&#228;t von Informationen &#252;ber das Verbrauchsverhalten gerecht w&#252;rde. Insbesondere ist zurzeit nicht gew&#228;hrleistet, dass nur die zur Abrechnung erforderlichen Informationen gesammelt und ausgewertet werden.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass der <strong>Gesetzgeber <\/strong>t&#228;tig wird, um die Unverletzlichkeit der Wohnung auch in technischer Hinsicht abzusichern. Wegen der hohen Sensibilit&#228;t und Bedeutung von Informationen &#252;ber die Wohnungsnutzung ist eine Regelung durch ein &#246;ffentlich beratenes und demokratisch beschlossenes Parlamentsgesetz erforderlich.<\/p>\n<p>Ich habe ein <strong>Argumentationspapier <\/strong>(<a href=\"\/data\/Energie-Verbrauchsdaten.pdf\">pdf<\/a>) mit einem Formulierungsvorschlag geschrieben und an die Wirtschaftsministerien des Bundes und der L&#228;nder versandt mit der Bitte, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"\/data\/Energie-Verbrauchsdaten.pdf\">Das Argumentationspapier<\/a><\/li>\n<li>Der <a href=\"http:\/\/www.bigbrotherawards.de\/2008\/.tec\">BigBrotherAward 2008<\/a> f&#252;r die Einf&#252;hrung der Digitalstrom-Technik<\/li>\n<li>&#8222;<a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Intelligenter_Z%C3%A4hler\">Intelligenter Z&#228;hler<\/a>&#8220; auf Wikipedia<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/wiki.vorratsdatenspeicherung.de\/Intelligente_Stromz%C3%A4hler\">Informationen auf vorratsdatenspeicherung.de<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 05.04.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Aus einer E-Mail des <strong>Wirtschaftsministeriums Baden-W&#252;rttemberg <\/strong>vom 03.04.2009:<\/p>\n<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihr elektronisch &#252;bermitteltes Schreiben vom 23.3.d.J. an Herrn Wirtschaftsminister, in dem Sie im Zusammenhang mit der Einf&#252;hrung sog. intelligenter Z&#228;hler (siehe <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21b.html\" title=\"&sect; 21b EnWG: Sondervorschriften f&uuml;r regulatorische Anspr&uuml;che und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz\">\u00a7 21b Abs. 3a und Abs. 3b EnWG<\/a>) Ihrer Sorge hinsichtlich des infolge dessen zunehmenden &#8222;gl&#228;sernen&#8220; B&#252;rgers bzw. der Unverletzlichkeit der Wohnung Ausdruck verleihen und konkrete gesetzgeberische Vorschl&#228;ge zum Schutz der Privatsph&#228;re &#252;ber einen neuen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21c.html\" title=\"&sect; 21c EnWG: (weggefallen)\">\u00a7 21c EnWG<\/a> fordern und in einem eigenen Vorschalg unterbreiten. Er geht mit Absatz 4 davon aus, dass der &#8222;Besitzer&#8220; die detaillierte Erfassung der Verbrauchsverhaltens ausschlie&#223;en kann und seine &#8222;Einwilligung&#8220; nur auf Zeit gilt.<\/p>\n<p>Herr Wirtschaftsminister Ernst Pfister hat das Fachreferat beauftragt, Ihnen zu antworten. Ich denke, Sie sind mit einer Antwort ebenfalls in elektronischer Form einverstanden.<\/p>\n<p>Den unbestreitbaren Vorteilen der intelligenten Z&#228;hltechniken stehen mit Sicherheit auch ernst zu nehmende Sorgen hinsichtlich der Verwendung der gesammelten Daten und dem hohen Gut des Schutzes der Privatsph&#228;re gegen&#252;ber. Darauf hat der Bundesrat, wie von Ihnen mit Recht erw&#228;hnt, im Verlauf des Verordnungsgebungsverfahrens nochmals explizit hingewiesen. &#196;hnliche Aspekte sind &#252;brigens u.a. auch bei der Aufzeichnung von Telefon- und Internetdaten &#252;ber Einzelverbindungsnachweise er&#246;rtet worden. Relevant werden diese Aspekte zwar zun&#228;chst in Neubauten und nur bei umfassenden Renovierungen im Bestand zur Verbesserung der Energieeffizenz erst ab dem Jahr 2010, gleichwohl wird das Fachreferat des Wirtschaftsministerium Ihre Vorschl&#228;ge n&#228;her pr&#252;fen, abstimmen und ggf. in den Fachgremien einer Diskussion zuf&#252;hren.<\/p>\n<p>Das Wirtschaftsministerium wird nach diesen Prozessen wieder auf Sie zukommen und Sie n&#228;her unterrichten. Bitte verstehen Sie dies folglich als eine Zwischennachricht.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 27.04.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Aus einer E-Mail des <strong>Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen <\/strong>vom 16.04.2009:<\/p>\n<blockquote><p>Frau Ministerin Thoben bedankt sich f&#252;r Ihr Schreiben und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.<\/p>\n<p>Mit der im September 2008 in Kraft getretenen Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes soll ab 2010 das energiesparende Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher unterst&#252;tzt werden. Vorgesehen sind unter anderem technische Innovationen beim Z&#228;hl- und Messwesen (intelligente Stromz&#228;hler), die verbindliche Einf&#252;hrung von &#8222;last-variablen&#8220; oder tageszeitabh&#228;ngigen Tarifen sowie die Verpflichtung, auf Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher auch monatliche Abrechnungen des Energieverbrauchs zu erm&#246;glichen.<\/p>\n<p>F&#252;r die im Falle des Einsatzes neuer Messtechnologien gegebenenfalls zus&#228;tzlich ausgelesenen Verbrauchsinformationen gilt, wie f&#252;r bisher erhobene Daten, das allgemeine Datenschutzrecht (vgl. auch <a href=\"http:\/\/dejure.org\/Drucksachen\/Bundesrat\/Bundesratsdrucksache%20568\/08#Seite=14\" title=\"Bundesratsdrucksache zu: Verordnung zum Erlass von Regelungen &uuml;ber Messeinrichtungen im Strom- ...\">Bundesratsdrucksache 568\/08, S. 14<\/a>). Daher bestehen mit Blick auf Ihr Schreiben f&#252;r das Wirtschaftsressort keine direkten Kompetenzen. Ich bitte Sie daher, sich an die Bundesbeauftragte bzw. Landesbeauftragte f&#252;r den Datenschutz zu wenden.<\/p>\n<p>Unabh&#228;ngig davon wird das Thema Datenschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Stromz&#228;hler in Nordrhein-Westfalen sehr ernst genommen. Bei nordrhein-westf&#228;lischen Pilotprojekten zur Erprobung und Evaluierung des fl&#228;chendeckenden Einsatzes neuer intelligenter Stromz&#228;hler, wie zum Beispiel dem Projekt \u201eSmart Metering\u201c der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, wurde jeweils die Landesbeauftragte f&#252;r Datenschutz und Informationsfreiheit eingebunden, die die Projekte aus datenschutzrechtlicher Sicht &#252;berpr&#252;ft hat.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 28.07.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Aus einer E-Mail des <strong>Wirtschaftsministeriums Baden-W&#252;rttemberg <\/strong>vom 27.07.2009:<\/p>\n<blockquote><p>Herr Wirtschaftsminister Ernst Pfister dankt Ihnen ganz herzlich f&#252;r Ihr elektronisches Schreiben vom 23.3.2009, mit dem Sie Ihren Sorgen bez&#252;glich des Schutzes der Privatsph&#228;re der B&#252;rger und der Unverletztlichkeit der Wohnung bei einer Datenspeicherung durch Anwendung von sog. intelligenten Z&#228;hlern in der Elektrizit&#228;tswirtschaft Ausdruck verleihen.<\/p>\n<p>Er hat die <strong>Landesregulierungsbeh&#246;rde <\/strong>gebeten, Ihre Vorschl&#228;ge zu pr&#252;fen und Ihnen zu antworten.<\/p>\n<p>Da die intelligenten Z&#228;hler mit einer <strong>Fernauslesung <\/strong>ausgestattet sind, k&#246;nnte der Netzbetreiber, so er es wollte, in Tat das Stromverbrauchsverhalten und damit Nutzungsgewohnheiten usw. der einzelnen Stromkunden viel genauer als heute erkennen.<\/p>\n<p>Bereits der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat in seiner Entschlie&#223;ung am 15.2.2008 die Bundesregierung aufgefordert, im Zusammenhang mit den Verpflichtungen zum Einbau der intelligenten Z&#228;hlergenerationen Vorkehrungen zum Schutz der Privatsph&#228;re zu treffen. Das hat der Bundestag aufgegriffen und in der Gesetz gewordenen Fassung gem&#228;&#223; <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21b.html\" title=\"&sect; 21b EnWG: Sondervorschriften f&uuml;r regulatorische Anspr&uuml;che und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz\">\u00a7 21b Abs. 3 b EnWG<\/a> geregelt, dass der Anschlussnutzer berechtigt ist, das Angebot (zum Einbau eines intelligenten Z&#228;hler) abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen (als einer solchen der sog. intelligenten Z&#228;hlergeneration) Messeinrichtung (z.B. eine herk&#246;mmliche) zu verlangen. Damit kann je nach Wunsch des Anschlussnutzers auf eine aktiv geschaltete Fernauslesung, die auch den Netzbetreiber das Strom-Nutzungsverhalten des B&#252;rgers genauer als heute erkennen lie&#223;e, verzichtet werden. <strong>Der B&#252;rger kann bei Mietwohnungen den Einbau sog. intelligenter Strom-Z&#228;hler zwar nicht verhindern, wohl aber ihren Betrieb. <\/strong>Wegen der dann fehlenden technischen Verkn&#252;pfungen kann ihm dann aber im Gegenzug kein lastvariabler Tarif angeboten werden, auch kann er nicht seinen Strombedarf zeit- und lastabh&#228;ngig, z.B. &#252;ber seinen PC, nachverfolgen.<\/p>\n<p>Fraglich ist, wie sich die intelligente Z&#228;hlertechnik wegen der eher bescheidenden Vorteile und der Kosten der neuen Z&#228;hler im Wohnungsbestand durchsetzen wird. Bei der Umsetzung des erst seit wenigen Monaten geltenden Rechts in der Praxis bestehen, auch im Hinblick auf den Schutz der Privatsph&#228;re, noch wenige Erfahrungen. Die meisten derzeitigen Projekte mit dem Einbau von neuen Stromz&#228;hlern beruhen auf Pilotanwendungen. <strong>Momentan besteht deswegen noch kein Bedarf f&#252;r eine gesetzliche Regelung zum weitergehenden Schutze der Verbrauchsdaten der nat&#252;rlichen Personen.<\/strong> Sollte sich aber zeigen, dass die Anschlussnutzer offenbar aus Sorge vor dem Datenschutz sich gegen die neue Technik entscheiden, sind Ihre  &#220;berlegungen durchaus geeignet, aufgegriffen zu werden, auch um so die Rezeption der neuen Z&#228;hltechniken bei den breiten Anschlussnutzerkreisen zu verbessern.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Aus meiner Antwort vom 28.07.2009:<\/p>\n<blockquote><p>es freut mich, dass Sie meine Anregungen zum Thema &#8222;intelligente Stromz&#228;hler&#8220; pr&#252;fen.<\/p>\n<p>Auf das Ergebnis der Pr&#252;fung der Landesregulierungsbeh&#246;rde bin ich gespannt.<\/p>\n<p>Anders als Sie schreiben ergibt sich aus <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21b.html\" title=\"&sect; 21b EnWG: Sondervorschriften f&uuml;r regulatorische Anspr&uuml;che und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz\">\u00a7 21b Abs. 3b EnWG<\/a> nicht, dass der B&#252;rger eine <strong>Erfassung seines Wohnungs-Nutzungsverhaltens verhindern <\/strong>k&#246;nne. Erstens besteht das Ablehnungsrecht nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21b.html\" title=\"&sect; 21b EnWG: Sondervorschriften f&uuml;r regulatorische Anspr&uuml;che und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz\">\u00a7 21b Abs. 3b EnWG<\/a> nicht bei neu errichteten Wohnungen. Zweitens gibt <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21b.html\" title=\"&sect; 21b EnWG: Sondervorschriften f&uuml;r regulatorische Anspr&uuml;che und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz\">\u00a7 21b Abs. 3b EnWG<\/a> auch bei bestehenden Wohnungen nur ein einmaliges Wahlrecht. Hatte etwa der Vormieter dem Einbau einer Einrichtung zur Erfassung seines Verbrauchsverhaltens zugestimmt, kommt <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21b.html\" title=\"&sect; 21b EnWG: Sondervorschriften f&uuml;r regulatorische Anspr&uuml;che und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz\">\u00a7 21b Abs. 3b EnWG<\/a> nicht mehr zum Zuge, weil bei nachfolgenden Nutzerwechseln keine &#8222;bestehende Messeinrichtung&#8220; mehr vorliegt. Auch die Entwurfsbegr&#252;ndung spricht nur von einem (einmaligen) Umstieg, der angeboten werden solle (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/094\/1609470.pdf\">BT-Drs. 16\/9470<\/a>, 7).<\/p>\n<p>Das Gesetz gew&#228;hrleistet gerade nicht, dass ein Nutzer, der in seiner Wohnung eine <strong>bereits eingebaute Verbrauchsaufzeichnungsanlage <\/strong>vorfindet, deren Betrieb verhindern oder den Einbau eines hergebrachten Z&#228;hlers verlangen kann. Infolgedessen besteht durchaus Bedarf f&#252;r gesetzliche Regelungen. Ich bitte Sie, Ihre vorl&#228;ufige Einsch&#228;tzung vor diesem Hintergrund noch einmal zu &#252;berpr&#252;fen. Sinnvoll k&#246;nnte auch eine Anh&#246;rung der beteiligten Kreise (Verbraucherverb&#228;nde, Wirtschaftsverb&#228;nde) zu der Frage sein.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gru&#223;,<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 09.08.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Ein Sicherheitsspezialist aus den USA hat herausgefunden, dass es m&#246;glich ist, <strong>Viren <\/strong>f&#252;r Strom-Verbrauchserfassungsger&#228;te zu programmieren. Solche Viren k&#246;nnen beispielsweise die Stromversorgung einer Vielzahl von Haushalten unterbrechen. Der Experte kommt zu dem Ergebnis, dass Verbrauchserfassungsger&#228;te wegen ihrer Anf&#228;lligkeit f&#252;r Missbrauch derzeit nicht einsatzreif sind.<\/p>\n<p>Quellen: <a href=\"http:\/\/www.google.com\/hostednews\/ap\/article\/ALeqM5h7SOrnOPRVwhbzcXpESyLDfMVaQwD99PJKA81\">AP<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.nzherald.co.nz\/technology\/news\/article.cfm?c_id=5&amp;objectid=10588837\">nzherald.co.nz<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.technewsworld.com\/rsstory\/67791.html?wlc=1249850949\">technewsworld.com<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.technologyreview.com\/blog\/editors\/23929\/\">technologyreview.com<\/a><\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 02.09.2009:<\/strong><\/p>\n<p>E-Mail aus der <strong>FDP-Fraktion<\/strong> im Bundestag vom 26.08.2009:<\/p>\n<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihre email und den Regelungsvorschlag. Das Thema intelligente Netze und Datenschutz muss in der Tat intensiv diskutiert werden. Wie f&#252;r jede neue technische Entwicklung muss auch f&#252;r intelligente Z&#228;hler sichergestellt werden, dass die positiven Funktionen der Verbrauchsdatenerfassung f&#252;r den Nutzer (bessere Verbrauchsinformation, Energiespartarife etc.) sich nicht durch Missbrauch der Daten ins Negative und zu einer Gefahr f&#252;r die eigene Privatsp&#228;hre verkehren k&#246;nnen. Die FDP fordert bekanntlich den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen und ist diejenige Partei, f&#252;r die Privatheit der Kern pers&#246;nlicher Freiheit darstellt. F&#252;r Ihren L&#246;sungsvorschlag danke ich Ihnen daher sehr und werde Ihre email auch an die f&#252;r den Datenschutz zust&#228;ndigen Referenten in der FDP-Fraktion weiterleiten.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 04.09.2009:<\/strong><\/p>\n<p>E-Mail des <strong>SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber <\/strong>vom 02.09.2009:<\/p>\n<blockquote><p>f&#252;r Ihren Vorschlag zur Sicherstellung der Privatsph&#228;re bei Einsatz sogenannter intelligenter Z&#228;hler danke ich Ihnen.<\/p>\n<p>Tats&#228;chlich sind solche Z&#228;hler aber nicht als st&#228;ndig durch Dritte einsehbare Automaten vorgesehen. Die Z&#228;hler sollen in erster Linie dem Wohnungsnutzer (und nicht etwa dem Vermieter oder dem &#246;rtlichen Netzbetreiber) Aufschluss &#252;ber den jeweiligen Verbrauch geben. Energieversorger sollen zugleich lastvariable Tarife anbieten k&#246;nnen, so dass der Stromverbraucher bei Inanspruchnahme dieses Produkts den Eigenverbrauch so steuern kann, dass sein Verbrauch in kosteng&#252;nstige Zeitzonen f&#228;llt. F&#252;r den Netzbetreiber bzw. Stromlieferanten wird dadurch nur erkennbar, welchen Stromverbrauch insgesamt ein Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt aufweist &#8211; anders w&#228;re ein lastvariabler Tarif nicht darstellbar. Insofern sollte eine Fernauslesbarkeit solcher Z&#228;hler an sich <strong>noch keine Probleme erzeugen<\/strong>.<\/p>\n<p>Es d&#252;rfte aus diesen Daten allein nicht ohne Weiteres erkennbar sein, <strong>f&#252;r was genau der Kunde den Strom nutzt<\/strong>. Variable Verbr&#228;uche d&#252;rften sich vor allem auf Einheiten wie Waschmaschinen, Sp&#252;lmaschinen oder andere Ger&#228;te mit hohem Stromverbrauch beziehen. Bedeutung werden intelligente Z&#228;hler insbesondere in den Bereichen erlangen, in denen der Stromverbrauch sich ohne Verlust von Komfort f&#252;r die Verbraucher zeitlich steuern l&#228;sst, z. B. indem Tiefk&#252;hltruhen vor allem nachts Energie verbrauchen. Wir stehen in dieser Entwicklung erst am Anfang. Festzuhalten bleibt zun&#228;chst: Aus aggregierten Daten &#252;ber den Stromverbrauch l&#228;sst sich kein Personen- oder Ger&#228;tschaftenprofil erkennen, das &#252;ber die Erkenntnis hinausgeht, dass eben einsatzvariable Ger&#228;te vorhanden sind. Bisher ist auch die Technik noch gar nicht so weit, ger&#228;teindividuelle Profile erstellen zu k&#246;nnen.<\/p>\n<p>Generell gilt auch: Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und sind wegen ihrer besonderen Sensibilit&#228;t auch besonders zu sch&#252;tzen. Sollte sich seitens des Stromlieferanten ein Verbrauchsprofil erkennen lassen, unterl&#228;gen diese Daten einem besonderen Schutz. Sie d&#252;rfen beispielsweise nicht unbefugt an Dritte weiter gegeben werden und sind nach einem bestimmten Zeitraum zu l&#246;schen. Zudem muss ich deutlich sagen: <strong>Niemand wird gezwungen<\/strong>, lastvariable Tarife zu nutzen. Der Abschluss von solcher Tarife ist freiwillig.<\/p>\n<p>Die SPD wird auch in der neuen Legislaturperiode ihr besonderes Augenmerk auf den Verbraucherdatenschutz legen. Unternehmen sammeln immer mehr pers&#246;nliche Daten ihrer Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Recht der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger, selbst dar&#252;ber zu entscheiden, wer was &#252;ber sie wei&#223;, ger&#228;t dadurch in Gefahr. Die gesetzlichen Vorschriften &#252;ber die Weitergabe von Kundendaten wurden bereits versch&#228;rft, und wir werden auf die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen achten. Ob dar&#252;ber hinaus und insbesondere auch beim Einsatz intelligenter Z&#228;hler Regelungsbedarf besteht, ist <strong>Gegenstand der laufenden Diskussionen<\/strong>.<\/p>\n<p>Insoweit bedanke ich mich noch einmal f&#252;r den konstruktiven Hinweis zum m&#246;glichen  Handlungsbedarf.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\nUlrich Kelber<\/p><\/blockquote>\n<p>Aus meiner Antwort:<\/p>\n<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihre ausf&#252;hrliche Stellungnahme zum Thema &#8222;intelligente Stromz&#228;hler&#8220;.<\/p>\n<p>Dass die elektronischen Verbrauchserfassungsger&#228;te keine Risiken bedeuteten, trifft leider nicht zu. Ein Sicherheitsspezialist aus den USA hat erst neulich herausgefunden, dass es sogar m&#246;glich ist, <strong>Viren <\/strong>f&#252;r Strom-Verbrauchserfassungsger&#228;te zu programmieren. Solche Viren k&#246;nnen beispielsweise die Stromversorgung einer Vielzahl von Haushalten unterbrechen. Der Experte kommt zu dem Ergebnis, dass Verbrauchserfassungsger&#228;te wegen ihrer Anf&#228;lligkeit f&#252;r Missbrauch derzeit nicht einsatzreif sind. Siehe <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1012\">http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1012<\/a> . Mindestens m&#252;ssen Verbraucher daher die M&#246;glichkeit haben, &#252;ber das Ob des Betriebes eines solchen Ger&#228;ts in ihrer Wohnung zu entscheiden (auch wenn es &#8211; etwa in einer Mietwohnung &#8211; bereits eingebaut ist).<\/p>\n<p>Aus den mithilfe eines solchen Ger&#228;ts gewonnenen Verbrauchsinformationen ist erstens erkennbar, <strong>wann jemand zuhause ist<\/strong>, was schon f&#252;r sich genommen einen massiven Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung darstellt. Au&#223;erdem existieren Listen mit Verbrauchsprofilen handels&#252;blicher Haushaltsger&#228;te, mit denen typische Ger&#228;te identifiziert werden k&#246;nnen. Zumindest die Sicherheitbeh&#246;rden k&#246;nnen diese Technik bereits nutzen. Aus Verbrauchsdaten l&#228;sst sich somit keineswegs nur erkennen, ob einsatzvariable Ger&#228;te vorhanden sind.<\/p>\n<p>Dass personenbezogene Daten dem <strong>Bundesdatenschutzgesetz <\/strong>unterliegen, ist richtig. Aus meinem Papier ergibt sich aber, weshalb das BDSG offensichtlich keinen ausreichenden Schutz der sensiblen Wohnungsnutzungsdaten gew&#228;hrleistet. Das BDSG gew&#228;hrleistet nicht, dass nur die zur Abrechnung erforderlichen Daten erhoben werden und dass etwaige Verbrauchsdaten sogleich mit Versand von Abrechnung und Verbrauchsprofil gel&#246;scht werden. Das BDSG gew&#228;hrleistet auch keine Zweckbindung, sondern erlaubt Sicherheitsbeh&#246;rden in gro&#223;em Umfang einen Zugriff auf diese Daten &#252;ber unser Wohnverhalten. Dies wird <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/13.html\" title=\"Art. 13 GG\">Art. 13 GG<\/a> offensichtlich nicht gerecht.<\/p>\n<p>Der Abschluss lastvariabler Tarife ist in der Tat freiwillig. Leider gew&#228;hrleistet das Gesetz derzeit aber nicht, dass bei einem zeitunabh&#228;ngigen <strong>Normaltarif <\/strong>nur der kumulierte Verbrauch erfasst und erhoben werden darf. Auch der Bundesrat fordert: &#8222;Der Verbraucher sollte sich auch weiterhin f&#252;r eine Teilnahme am manuellen Ableseverfahren entscheiden k&#246;nnen.&#8220; (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/Drucksachen\/Bundesrat\/BR-Drs.%2014\/08\" title=\"Bundesratsdrucksache zu: Gesetz zur &Ouml;ffnung des Messwesens bei Strom und Gas f&uuml;r Wettbewerb\">BR-Drs. 14\/08<\/a>)<\/p>\n<p>Um dies zu gew&#228;hrleisten, w&#252;rde es mich freuen, wenn die SPD-Fraktion einen <strong>Gesetzentwurf <\/strong>entsprechend der Grundlinien meines Vorschlags einbringen k&#246;nnte. Ich halte dies f&#252;r dringend erforderlich und hoffe auf Ihre Unterst&#252;tzung.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 21.09.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Das Unabh&#228;ngige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein hat ein <strong>Rechtsgutachten zum Einsatz intelligenter Z&#228;hler <\/strong><a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/smartmeter\/\">vorgelegt<\/a>. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass schon nach geltendem Recht nur die zur Abrechnung erforderlichen Daten erhoben werden d&#252;rften. Technisch w&#252;rde dies allerdings voraus setzen, dass der &#8222;intelligente Z&#228;hler&#8220; entsprechend eingerichtet wird. Ich bezweifle, ob das geschehen wird oder ob nicht die Z&#228;hler f&#252;r jeden Verbraucher detaillierte Verbrauchsprofile erstellen werden. Eine echte Kontrollm&#246;glichkeit &#252;ber die erhobenen Daten hat man nicht. Au&#223;erdem sind die Energieunternehmen nicht an die Auslegung des Datenschutzrechts durch das ULD gebunden. Ich halte daher weiterhin ein besonderes Verbrauchsdatenschutzgesetz f&#252;r erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 07.10.2009:<\/strong><\/p>\n<p>E-Mail des <strong>Baden-W&#252;rttembergischen Landesdatenschutzbeauftragten<\/strong> vom 07.10.2009:<\/p>\n<blockquote><p>f&#252;r Ihre o. g. E-Mail bedanke ich mich; zugleich bitte ich um Nachsicht f&#252;r die recht sp&#228;te Antwort.<\/p>\n<p>Allgemein kann ich zu Ihrem Anliegen Folgendes mitteilen:<\/p>\n<p>Die Frage nach dem Datenschutz bei neuen Z&#228;hlern wird gegenw&#228;rtig im Kreis der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&#228;nder thematisiert. Bisher hat sich dazu keine abschlie&#223;ende gemeinsame Meinung herausgebildet. Aus meiner Sicht ist es jedenfalls w&#252;nschenswert, <strong>dass der Anschlussnutzer selbst bestimmen kann<\/strong>, ob ausschlie&#223;lich die Verbrauchsdaten erhoben werden, die erforderlich sind, um die Versorgung mit Energie abzurechnen, oder ob dar&#252;ber hinaus weitere Verbrauchsdaten (der tats&#228;chliche Energieverbrauch und die tats&#228;chliche Nutzungszeit) erhoben werden. F&#252;r meine Dienststelle ist diese Fragestellung im Wesentlichen insoweit bedeutsam, als es um rechtlich unselbstst&#228;ndige kommunale Stromversorger geht, etwa um Stadtwerke in der Gestalt von Eigenbetrieben, deren Datenverarbeitung meiner Kontrolle untersteht. Dagegen ist in Baden-W&#252;rttemberg f&#252;r die Datenverarbeitung durch privatrechtlich organisierte Energieversorgungsunternehmen wegen der insoweit aufgespaltenen Zust&#228;ndigkeit das Innenministerium Baden-W&#252;rttemberg als Aufsichtsbeh&#246;rde f&#252;r den Datenschutz im nicht-&#246;ffentlichen Bereich zust&#228;ndig. Deswegen l&#228;ge es mit Blick auf die bundesweite Bedeutung der Frage nahe, dass Sie sich auch an den Vorsitzenden der im \u201eD&#252;sseldorfer Kreis\u201c zusammenarbeitenden obersten Datenschutzaufsichtsbeh&#246;rden im nicht-&#246;ffentlichen Bereich wenden. Das ist derzeit der Landesbeauftragte f&#252;r Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (Johannes-Stelling-Str. 21 in 19053 Schwerin, E-Mail: [&#8230;]).<\/p>\n<p>Ich bitte um Verst&#228;ndnis, dass ich mich Ihrem Anliegen derzeit <strong>nicht n&#228;her annehmen kann<\/strong> und hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen dennoch weiterhelfen konnte. F&#252;r die von Ihnen mitgeteilten Vorschl&#228;ge nochmals vielen Dank.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 20.11.2009:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Information and Privacy Commissioner of Ontario: <a rel=\"external\" href=\"http:\/\/www.futureofprivacy.org\/wp-content\/uploads\/2009\/11\/smartprivacy-for-the-smart-grid.pdf\" target=\"_blank\">SmartPrivacy for the Smart Grid: Embedding Privacy into the Design of Electricity Conservation<\/a> (11\/2009)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 29.05.2010:<\/strong><\/p>\n<p>Eine &#252;berarbeitete Fassung von <strong>Argumentationspapier <\/strong>und Formulierungsvorschlag ist verf&#252;gbar (<a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/data\/Intelligente_Stromzaehler_2010-05-29.pdf\">pdf<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 05.11.2010:<\/strong><\/p>\n<p>Mit <a href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Publikationen\/Entschliessungssammlung\/DSBundLaender\/80.DSBEntschlie%C3%9Fung_DatenschutzBeiDerDigitalenMessung.pdf?__blob=publicationFile\">Beschluss<\/a> vom 3.\/4.11.2010 fordert jetzt auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten:<\/p>\n<blockquote><p>Die zur Einf&#252;hrung digitaler Z&#228;hler bisher erlassenen Rechtsnormen im Energiewirtschaftsgesetz sch&#252;tzen die Privatsph&#228;re der Betroffenen jedoch nur unzureichend.<\/p>\n<p>Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&#228;nder fordert daher eine gesetzliche Regelung f&#252;r die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der durch digitale Z&#228;hler erhobenen Verbrauchsinformationen. Eine solche Regelung muss die schutzw&#252;rdigen Interessen der Betroffenen ber&#252;cksichtigen und eine strikte Zweckbindung der erhobenen personenbezogenen Daten vorschreiben. Die Regelung muss zudem sicherstellen, dass die Prinzipien der Transparenz der Datenverarbeitung beachtet und die Betroffenenrechte gewahrt werden.<\/p>\n<p>Die Gew&#228;hrleistung des Datenschutzes muss dabei bereits bei der Konzeption und Gestaltung der Infrastruktur zur Energiemessung und der technischen Einrichtungen erfolgen. Dies gilt insbesondere f&#252;r den Grundsatz der Datenvermeidung und f&#252;r die Datensouver&#228;nit&#228;t der Betroffenen. So ist sicherzustellen, dass detaillierte Verbrauchswerte von Endger&#228;ten unter ausschlie&#223;licher Kontrolle der Betroffenen verarbeitet und nicht mit direktem oder indirektem Personenbezug an Dritte &#252;bermittelt werden. Die Inanspruchnahme von umweltschonenden und kosteng&#252;nstigen Tarifen darf nicht davon abh&#228;ngig gemacht werden, dass Betroffene personenbezogene Nutzungsprofile offenbaren.<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 09.11.2010:<\/p>\n<p>E-Mail eines Mitarbeiters der <strong>FDP-Fraktion<\/strong> vom 08.11.2010:<\/p>\n<blockquote><p>der f&#252;r Datenschutz zust&#228;ndige BMI und das BMWi haben nach meiner Kenntnis bereits einen <strong>Auftrag an das BSI erteilt, die Probleme des Datenschutzes bei Einf&#252;hrung intelligenter Z&#228;hler bis Januar 2011 aufzuarbeiten<\/strong>. Dazu geh&#246;ren mit Sicherheit auch die von Ihnen angesprochenen Gefahren.<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 06.12.2010:<\/p>\n<p>E-Mail des <strong>s&#228;chsischen Wirtschaftsministeriums <\/strong>vom 30.11.2010:<\/p>\n<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihre E-Mail Schreiben an Herrn Staatsminister Morlok vom 5. November 2010. Zu Ihren Ausf&#252;hrungen nehme ich gern Stellung.<\/p>\n<p>Intelligente Stromnetze k&#246;nnen in Zukunft einen Beitrag zur effizienteren Nutzung der eingespeisten Energie leisten. Das wird aber nur dann gelingen, wenn die Interessen der B&#252;rger ernst genommen und ihre Rechte gewahrt werden.<\/p>\n<p>Derzeit wird die Einf&#252;hrung der intelligenten Z&#228;hler intensiv <strong>auf allen Ebenen diskutiert<\/strong>. Die von Ihnen genannte Datenschutzproblematik ist &#8211; wie die von Ihnen zitierten Stellungnahmen belegen &#8211; ein Kernpunkt der Debatte. Deshalb sind die Datenschutzbeauftragten in die Diskussionen ma&#223;geblich einbezogen.<\/p>\n<p><strong>Unser Haus teilt die in der Entschlie&#223;ung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&#228;nder vom 3.\/4. November 2010 skizzierten Sorgen und Bedenken.<\/strong> Auch in der Bundesregierung ist das Bewusstsein f&#252;r die Problemlage vorhanden. Im Interesse einer bundeseinheitlichen L&#246;sung ist deshalb nach unserer Auffassung der Gesetzgeber auf Bundesebene angehalten, entsprechende Ma&#223;nahmen zu ergreifen.<\/p>\n<p><strong>Eine direkte Gesetzesinitiative durch den Freistaat Sachsen halte ich derzeit vor dem geschilderten Hintergrund nicht f&#252;r erforderlich.<\/strong> Die L&#228;nder werden ihre Mitwirkungsrechte und -pflichten im weiteren Verfahren wahrnehmen. Ihre konkreten Formulierungsvorschl&#228;ge liefern hierf&#252;r einen guten Diskussionsbeitrag. Daf&#252;r bin ich Ihnen dankbar.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 11.12.2010:<\/p>\n<p>Aus einer E-Mail des <strong>hessischen Wirtschaftsministeriums<\/strong> vom 07.12.2010:<\/p>\n<blockquote><p>Das Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie erarbeitet z.Z. einen Regierungsentwurf zur Umsetzung des sogen. III. EU-Binnenmarktpaketes Energie in deutsches Recht. Dazu wird es \u2013 voraussichtlich im kommenden Jahr \u2013 eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes geben. <strong>Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einem Eckpunkte-Papier vom November 2010 erkennen lassen, dass in diesem Zusammenhang auch Regelungen zu \u201eintelligenten\u201c Messsystemen gepr&#252;ft werden<\/strong>, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch getroffen werden.Mit der Einf&#252;hrung intelligenter Z&#228;hler verkn&#252;pft sich u.a. die Erwartung, dass die Kunden ihren Verbrauch besser steuern und damit zur Entlastung der Netze beitragen k&#246;nnen. Ferner ist davon auszugehen, dass die verst&#228;rkte Dezentralisierung der Stromerzeugung, insbesondere die vermehrte Nutzung regenerativer Energien, eine \u201eintelligentere\u201c Steuerung der Netze  erfordern wird.<\/p>\n<p>Sinnvollerweise wird man die Anforderungen an die Z&#228;hler nach Verbrauchsgr&#246;&#223;en staffeln. Je h&#246;her der Verbrauch, desto nutzbringender ist eine aufwendigere Messtechnik. Das Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie sieht es deshalb f&#252;r erforderlich an, die Bundesnetzagentur in die Lage zu versetzen, f&#252;r den Basisz&#228;hler und die Systeml&#246;sungen Standards und Spezifikationen vorzugeben. Dazu sind &#196;nderungen des Rechtsrahmens erforderlich.<\/p>\n<p><strong>Aus unserer Sicht steht au&#223;er Frage, dass bei der Neufassung die Rechtsgrunds&#228;tze des Datenschutzes zu beachten sind. <\/strong>Hier bestehen auch keine Zweifel daran, dass das Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft und Technologie dem in jeder Phase der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs Rechnung tragen wird. Die L&#228;nder wirken bekannterma&#223;en &#252;ber den Bundesrat an der Gesetzgebung mit; es entspricht aber durchaus der Gepflogenheit, Gesetzentw&#252;rfe der Bundesministerien bereits vor der Befassung des Bundesrates auch mit den L&#228;ndern abzustimmen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund scheint es nicht zielf&#252;hrend und sinnvoll, jetzt mit eigenen Gesetzentw&#252;rfen der L&#228;nder zum Thema \u201eintelligente Z&#228;hler\u201c &#252;ber den Bundesrat initiativ zu werden. Wir werden den sp&#228;testens im Fr&#252;hjahr 2011 anstehenden Gang des Gesetzgebungsverfahrens intensiv beobachten und werden selbstverst&#228;ndlich auch Hinweise von B&#252;rgern und Verb&#228;nden pr&#252;fen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 14.12.2010:<\/p>\n<p>Schreiben des <strong>bayerischen Wirtschaftsministeriums<\/strong> vom 13.12.2010:<\/p>\n<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihre E-Mail vom 08. November 2010. Die Diskussion der von Ihnen geschilderten datenschutzrechtlichen Situation bei der Einf&#252;hrung \u201eintelligenter Stromz&#228;hler\u201c wird von der Bayerischen Staatsregierung bereits seit Jahren aufmerksam verfolgt. Dies gilt insbesondere auch f&#252;r die Empfehlungen des Bayerischen Landesbeauftragten f&#252;r den Datenschutz.<\/p>\n<p>Bayern hat bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur &#214;ffnung des Messwesens bei Strom und Gas f&#252;r Wettbewerb aus ordnungspolitischen und Datenschutzgr&#252;nden die Haltung vertreten, <strong>dass die Einf&#252;hrung intelligenter Z&#228;hler grunds&#228;tzlich in einem marktgetriebenen Prozess auf Wunsch des Kunden und nicht verpflichtend erfolgen sollte.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Auch aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist es notwendig, einen datenschutz- und datensicherheitsrechtlich unbedenklichen Standard festzuschreiben; Arbeiten daran laufen bereits.<\/strong><\/p>\n<p>Das BMWi hat im September dieses Jahres das Bundesamt f&#252;r die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit der Entwicklung und Erstellung eines Schutzprofils f&#252;r Smart Meter beauftragt. Ziel ist es, eine verbindliche Vorgabe von Datenschutz- und Datensicherheitsstandards zu erreichen, um auf sicherem Boden weitere Schritte beim Thema Smart Metering angehen zu k&#246;nnen. <strong>Es wird ein z&#252;giger Abschluss der Arbeiten in 2011 angestrebt.<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesregierung wird <strong>in den n&#228;chsten Monaten den Entwurf einer Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes <\/strong>vorlegen, mit der das Dritte Energiebinnenmarktpaket der EU umgesetzt wird. Dabei wird auch der gesetzliche Rahmen f&#252;r intelligente Energiemesssysteme (&#8222;Smart Meter&#8220;) an die EU-Vorgaben anzupassen sein. Im Rahmen ihrer Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren wird die Staatsregierung selbstverst&#228;ndlich auch die Belange des Datenschutzes im Auge haben.<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 17.12.2010:<\/p>\n<p>Aus einem <strong><a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/041\/1704179.pdf\">Beschluss<\/a> des Deutschen Bundestags vom 16.12.2010<\/strong>:<\/p>\n<blockquote><p>Die M&#246;glichkeit, mithilfe intelligenter Stromz&#228;hler den tats&#228;chlichen Stromverbrauch kontrollieren zu k&#246;nnen, k&#246;nnte einen &#246;konomischen Mehrwert f&#252;r den Verbraucher schaffen und betr&#228;chtliche &#246;kologische Vorteile mit sich bringen. Bei ihrem Betrieb fallen jedoch auch umfangreiche und differenzierte Datenbest&#228;nde (Lastprofile) an, die durch geeignete technische und organisatorische Ma&#223;nahmen wirksam vor dem Zugriff durch Unberechtigte gesch&#252;tzt werden m&#252;ssen. <strong>Auch muss sichergestellt werden, dass die Datenhoheit beim Verbraucher verbleibt<\/strong> und dieser selbst dar&#252;ber entscheiden kann, welche Daten er zur Verf&#252;gung stellen m&#246;chte.<\/p>\n<p>Der Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf, ihn bei dem Anliegen, neue Technologien datenschutzkonform ausgestalten zu wollen, auch in Zukunft zu unterst&#252;tzen und die Notwendigkeit der Schaffung gesetzlicher Vorgaben in diesem Bereich zu pr&#252;fen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 04.01.2011:<\/p>\n<p>Der <strong>Wirtschaftsminister Th&#252;ringens<\/strong> schreibt am 17.12.2010:<\/p>\n<blockquote><p>[&#8230;] Ich sehe in &#220;bereinstimmung mit dem Th&#252;ringer Landesdatenschutzbeauftragten ebenfalls die datenschutzrechtliche Problematik bei der Einf&#252;hrung intelligenter Stromz&#228;hler und stimme mit Ihrer Bewertung im Grundsatz &#252;berein.<\/p>\n<p>Allerdings ist die <strong>m&#246;glichst breitfl&#228;chtige Einf&#252;hrung intelligenter Stromz&#228;hler energiepolitisch sinnvoll <\/strong>und bildet ein Element der energiepolitischen Zielsetzung &#8222;gr&#252;ner Motor&#8220; der th&#252;ringischen Landesregierung.<\/p>\n<p>Diese Einf&#252;hrung wird aber nur gelingen, wenn der B&#252;rger das System akzeptiert. Dies wiederum wird er nur tun, wenn er darauf vertrauen kann, dass seine <strong>Teilnahme freiwillig <\/strong>ist. Durch technische Ma&#223;nahmen sollte sichergestellt werden, dass das Kundenverhalten Einzelner nicht erfasst werden kann, sofern diese sich gegen eine Teilnahme entschieden haben. Im Falle einer freiwilligen Teilnahme muss gew&#228;hrleistet sein, dass die erhobenen Daten &#252;ber die Benutzung von Verbrauchsger&#228;ten nur in anonymisierter Form zug&#228;nglich sind.<\/p>\n<p>Im Rahmen der anstehenden <strong>Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes <\/strong>und seiner Verordnungen besteht die Gelegenheit, entsprechende Regelungen in das Gesetz bzw. die einschl&#228;gigen Verordnungen aufzunehmen. Allerdings sollte dies nur erfolgen, soweit bestehende Regelungen des Datenschutzgesetzes des Bundes und der L&#228;nder dazu nicht ausreichen. Sofern technische Anforderungen an Z&#228;hler und Daten&#252;bertragungssysteme zur Absicherung der datenschutzrechtlichen Anforderungen erforderlich sind, biete sich die Aufnahme entsprechender Regelungen ins Energiewirtschaftsgesetz aber in jedem Falle an.<\/p>\n<p>Ich <strong>werde mich im Rahmen der anstehenden Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und seiner Verordnungen daf&#252;r einsetzen<\/strong>, dass entsprechende Regelungen in das Gesetz bzw. die einschl&#228;gigen Verordnungen aufgenommen werden.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\nMatthias Machnig<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 18.01.2011:<\/p>\n<p>Das <strong>Bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerium<\/strong> schreibt am 17.01.2011:<\/p>\n<blockquote><p>haben Sie vielen Dank f&#252;r Ihr Schreiben vom 5. November 2010. Frau Staatsministerin Dr. Merk hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit.<\/p>\n<p>Wir teilen Ihre Auffassung, dass das Smart Metering aus Sicht des Verbraucherschutzes gewisse Probleme aufwirft, insbesondere unter dem Blickwinkel des Datenschutzes. Denn es besteht das Risiko, dass die Verbraucher durch diese Technologie zum &#8222;gl&#228;sernen Kunden&#8220; werden, sofern es zur &#220;bertragung von Verbrauchsprofilen an die Versorger kommt. Die Erfassung und (missbr&#228;uchliche) Auswertung der Verbrauchsdaten k&#246;nnte <strong>weitreichende R&#252;ckschl&#252;sse<\/strong> &#252;ber die Lebensgewohnheiten der Verbraucher erm&#246;glichen.<\/p>\n<p>Dieses wichtigen und zudem hochaktuellen Verbraucherthemas haben wir uns deshalb auch bereits angenommen:<\/p>\n<p>Zum einen hat Bayern im Juni des vergangenen Jahres einen Beschluss der <strong>L&#228;nderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz <\/strong>herbeigef&#252;hrt, wonach sich die f&#252;r den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zust&#228;ndige Arbeitsgruppe n&#228;her mit der Erfassung von Verbraucherverhalten durch intelligente Ger&#228;te auseinandersetzen soll. Dabei wird es neben anderen Themen auch um intelligente Z&#228;hler zur Messung und Steuerung des Energieverbrauchs gehen.<\/p>\n<p>Zum anderen stellt das Thema &#8222;Energie&#8220; in den kommenden Monaten einen unserer Arbeitsschwerpunkte im wirtschaftlichen Verbraucherschutz dar. So haben die Verbraucherschutzressorts der L&#228;nder erst vor wenigen Wochen eine <strong>Projektgruppe &#8222;Energie&#8220;<\/strong> ins Leben gerufen, an der sich auch Bayern beteiligt. Diese Projektgruppe wird das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des Dritten EU-Binnenmarktpakets begleiten, in dessen Rahmen auch eine Novellierung des von Ihnen angesprochenen Energiewirtschaftsgesetzes ansteht. Dar&#252;ber hinaus plant unser Haus ein Gespr&#228;ch mit Vertretern sowohl der Verbraucherverb&#228;nde als auch der Energiebranche, bei dem unter anderem &#252;ber Aspekte des Smart Metering diskutiert werden soll.<\/p>\n<p>Hinweise von B&#252;rgern auf Regelungsl&#252;cken und gesetzgeberischen Handlungsbedarf sind f&#252;r uns von gro&#223;er Wichtigkeit und leisten einen wertvollen Beitrag zu unserer verbraucherpolitischen Arbeit. Das gilt umso mehr, wenn &#8211; wie in Ihrem Fall &#8211; die Hinweise von B&#252;rgern mit fachlicher Expertise kommen. Daher sind uns Schreiben wie das Ihre ganz besonders willkommen &#8211; daf&#252;r noch einmal herzlichen Dank!<\/p>\n<p>Ich hoffe, ich konnte Ihnen aufzeigen, dass wir uns &#8211; ganz in Ihrem Sinne &#8211; daf&#252;r einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher beim Smart Metering nicht ins Hintertreffen geraten.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nRegierungsrat<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 02.02.2011:<\/p>\n<p>Der <span>Senator f&#252;r Umwelt, Bau, Verkehr und Europa in <strong>Bremen<\/strong><\/span><strong> <\/strong>l&#228;sst am 02.02.2011 mitteilen:<\/p>\n<blockquote><p><span>Ihre Mail zur Datenschutzproblematik bei digitalen Stromz&#228;hlern ist an mich zur Beantwortung weitergeleitet worden. In unserem Haus liegt die Zust&#228;ndigkeit f&#252;r das Energiewirtschaftsgesetz.<\/span><span>Die Datenschutzproblematik wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, mit dem die Grundlagen f&#252;r die neue Messtechnik geschaffen wurde, behandelt. Derzeit ist <strong>nicht beabsichtigt, eine Initiative im Bundesrat<\/strong> zur Datenschutzproblematik zu ergreifen.<\/span><\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\n<span>Freie Hansestadt Bremen <\/span><br \/>\n<span>Senator f&#252;r Umwelt, Bau, Verkehr und Europa <\/span><br \/>\n<span>Referat Energie und Umwelttechnik <\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 11.02.2011:<\/p>\n<p>Das <strong>Bundesverbraucherministerium<\/strong> teilt mit:<\/p>\n<blockquote><p>in Ihrer E-Mail vom 18. Januar 2011 an Frau Bundesministerin Ilse Aigner haben sie auf die Probleme des Datenschutzes bei der Einf&#252;hrung intelligenter Stromz&#228;hler hingewiesen.<\/p>\n<p>Im Energiekonzept der Bundesregierung kommt dem Ausbau der Netzinfrastruktur eine Schl&#252;sselrolle zu. Neben dem Ausbau der Netze soll die Energienachfrage st&#228;rker mit dem Angebot abgestimmt werden. Daf&#252;r werden intelligente Netze (&#8222;Smart Grids&#8220;) und geeignete Anreize in den Stromtarifen ben&#246;tigt. F&#252;r den Aufbau dieser Netze <strong>wird die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen zur Einf&#252;hrung von intelligenten Z&#228;hlern (smart Metern) sowie die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern, Speichern, Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln <\/strong>schaffen.<\/p>\n<p>Bisher gibt es in Deutschland <strong>keinerlei Verpflichtungen zum Einsatz von fernauslesbaren Z&#228;hlern. <\/strong>Die in bestimmten F&#228;llen einzusetzenden neuen Messeinrichtungen nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21b.html\" title=\"&sect; 21b EnWG: Sondervorschriften f&uuml;r regulatorische Anspr&uuml;che und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz\">\u00a7 21b Abs. 3a und 3b EnWG<\/a> sind keine Messeinrichtungen, die &#252;ber die F&#228;higkeit zur Fernauslese verf&#252;gen m&#252;ssen.<\/p>\n<p>Smart Meter im Sinne von fernauslesbaren Messger&#228;ten f&#252;r Energieverbraucher, die auch Tarifsignale empfangen k&#246;nnen, sind der Ausgangspunkt f&#252;r ein intelligentes Netz. Smart Metering kann ohne Frage zu einem <strong>stark erh&#246;hten Aufkommen von personenbezogenen Da\u00adten <\/strong>f&#252;hren.<\/p>\n<p>Das Bundesministerium f&#252;r Ern&#228;hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist mit den Datenschutzbeauftragten von Bund und L&#228;ndern einig, dass die Gew&#228;hrleistung des Daienschutzes bereits bei der Konzeption und Gestaltung der Infrastruktur zur Energiemessung sichergestellt sein muss. Die Einf&#252;hrung von intelligenten Messz&#228;hlern kann nur gelin\u00adgen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher diese Ger&#228;te akzeptieren.<\/p>\n<p>Auch das Bundesministerium f&#252;r Wirtschaft als federf&#252;hrendes Ressort sieht die datenschutzrechtliche Relevanz und will <strong>sukzessive die Voraussetzungen f&#252;r ein intelligentes Netz auf Verteilernetzebene <\/strong>schaffen, bei dem von Anfang an alle Aspekte des Datenschutzes einbezogen werden m&#252;ssen. Im Vorfeld von Rechts&#228;nderungen, die auch das Messwesen betreffen, hatte das BMWi im September letzten Jahres das Bundesamt f&#252;r die Sicherheit in der Informationstechnik <strong>(BSI) mit der Entwicklung eines Schutzprofils beauftragt<\/strong>. Es soll eine den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gen&#252;gende Systemarchitektur f&#252;r Smart Meter beschreiben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Bundesnetzagentur und die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt sind eng eingebunden.<\/p>\n<p>BMWi legt gro&#223;en Weit auf ein transparentes Konsultationsverfahren mit einem insgesamt straffen Zeitplan. Am 28. Januar 2011 fand die 1. Tagung zur Entwicklung eines Schutzprofils f&#252;r Smart Meter statt, mit dem das Projekt vorgestellt und der <strong>Konsultationsprozess einge\u00adleitet <\/strong>wurde. Die Verb&#228;nde und ihre Mitgliedsunternehmen haben die M&#246;glichkeit, sich kon\u00adstruktiv in die Erstellung des Schutzprofils f&#252;r Smart Meter einzubringen. Die weiteren Ta\u00adgungen sollen am 25. M&#228;rz bzw. 27. Mai stattfinden, der Abschluss des Projektes ist f&#252;r Mitte 2011 geplant. Ziel ist es, mit der parallel stattfindenden Novellierung des Rechtsrahmens die Voraussetzungen f&#252;r eine verbindliche Vorgabe einer sicheren Systemarchitektur f&#252;r Smart Meter zu schaffen. Falls Sie Interesse an dieser Konsultation haben, sollten Sie sich mit dem BMWi bzw. dem BSI in Verbindung setzen. Kommentare zur 2. Tagung im M&#228;rz m&#252;ssen bis 18. Februar beim BSI eingereicht werden.<\/p>\n<p>Ich kann ihnen versichern, dass BMELV das Projekt intensiv begleitet. Beim Einsatz der neu\u00aden Techniken m&#252;ssen die Verbraucherrechte gewahrt bleiben. Damit ist klar, <strong>dass es keinen Zwang zur Nutzung der Technik geben darf, bevor die offenen Fragen zum Datenschutz nicht befriedigend geregelt sind. <\/strong>Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer muss in jedem Fall gew&#228;hrleistet bleiben.<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 24.02.2011:<\/p>\n<p>Das <strong>S&#228;chsische Verbraucherschutzministerium <\/strong>schreibt am 16.02.2011:<\/p>\n<blockquote><p>Frau Ministerin Clau&#223; dankt Ihnen herzlich f&#252;r Ihre Mail vom 18.01.2011. Sie hat das Fachreferat Verbraucherschutz gebeten, Ihnen zu antworten, was wir gern tun.<\/p>\n<p>Das Problem der sogenannten \u201eintelligenten\u201c Elektrizit&#228;tsz&#228;hler steht auch bei uns aus mehreren Gr&#252;nden im Focus; wir legen Ihnen im Folgenden unsere Auffassungen dar:<\/p>\n<p>Vorrangig ist der Schutz des Verbrauchers vor Datenerhebungen aus seiner Privatsph&#228;re. In Bezug auf den Verbrauch von Elektroenergie ist zu gew&#228;hrleisten, dass dessen Erfassung nur insoweit vorgenommen wird, wie es zur direkten Abrechnung des individuellen Energieliefervertrages dient. Wenn der Energiekunde als Verbraucher die M&#246;glichkeit erh&#228;lt durch zeitlich gestaffelte Bezugsentgelte sein Verbrauchsverhalten zu optimieren und Kosten zu sparen, ist das durchaus im Sinne des Verbrauchers. Zu verhindern sind jedoch Datenerfassungen, die &#252;ber dieses Ma&#223; hinausgehen. Wir teilen hierzu die Einwendungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&#228;nder, dass <strong>detaillierte Verbrauchswerte nur mit bewusstem Wollen und unter Kontrolle der betroffenen Verbraucher <\/strong>erfasst werden d&#252;rfen.<\/p>\n<p>Wie die Datenschutzbeauftragten befasst sich auch die <strong>Arbeitsgruppe \u201eWirtschaftlicher Verbraucherschutz\u201c der L&#228;nderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)<\/strong> vertieft mit der Datenschutzproblematik. In dieser Arbeitsgruppe sind wir aktiv t&#228;tig.<\/p>\n<p>Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Gew&#228;hrleistung der abrechnungsrelevanten <strong>Sicherheit der Daten<\/strong>. An diesem Thema arbeitet eine Fachgruppe der Eichbeh&#246;rden der L&#228;nder, die u. a. Probleme der manipulationssichereren R&#252;ckf&#252;hrbarkeit der Messwerte und der Eichung von Zusatzfunktionen ber&#228;t. Auch hier bringt sich Sachsen aktiv ein.<\/p>\n<p>Das <strong>Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) <\/strong>hat den Auftrag erhalten, ein Schutzprofil f&#252;r die Kommunikationseinheiten der \u201eSmart Meter\u201c zu entwickeln. Es sollen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz entwickelt werden, die die Vertraulichkeit der &#252;bermittelten Daten, die Manipulationssicherheit der Messger&#228;te und die Verhinderung der Erstellung und Weitergabe von Verbraucherprofilen sichern. Dazu fanden vom BSI am 28.01. und 09.02.2011 zwei Veranstaltungen statt. Das Schutzprofil soll nach Aussagen des BSI im Sommer dieses Jahres fertiggestellt sein und verbindliche Vorgaben f&#252;r die Datensicherheit und den Datenschutz beinhalten.<\/p>\n<p>Wir setzen uns daf&#252;r ein, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und des BSI in Gesetzesvorhaben wie z. B der <strong>Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes<\/strong> einflie&#223;en, und dass die bisherigen Regelungen &#252;berpr&#252;ft und angepasst, erg&#228;nzt oder ge&#228;ndert werden.<\/p>\n<p>Sehr geehrte[&#8230;], wie eingangs erw&#228;hnt vertreten wir die Auffassung, dass die <strong>Datenerhebung nur auf der Basis der individuell vereinbarten Tarife <\/strong>mit dem Anschlussnutzer erfolgen darf und in diesem Rahmen der Anschlussnutzer auch das Bestimmungsrecht hat. Der Schutz des Verbrauchers bei der Problematik der \u201eintelligenten Messger&#228;te\u201c steht bei uns an vorderster Stelle.<\/p>\n<p>Wir bedanken uns herzlich f&#252;r Ihre Anregungen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 25.03.2011:<\/p>\n<p>Der <strong>Landesbeauftragte f&#252;r Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen<\/strong> schreibt am 25.03.2011:<\/p>\n<blockquote><p>wie in meinem Schreiben vom 21. Januar 2011 angek&#252;ndigt, m&#246;chte ich Sie &#252;ber das Ergebnis der Beratungen im Arbeitskreis Technik der Datenschutzkonferenz informieren:<\/p>\n<p>Nach Auskunft des Bundesbeauftragten f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat das Bundeswirtschaftsministerium das Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik beauftragt, so genannte Protection Profiles zur Absicherung der Kommunikation und datenschutzkonformen Ausgestaltung von Smart Metern zu entwickeln und mit den verschiedenen Interessengruppen abzustimmen. Hierzu z&#228;hlen u. a. die Datenschutzaufsichtsbeh&#246;rden und die Energiewirtschaft. Ende M&#228;rz 2011 findet eine erste Abstimmungsrunde zu den Protection Profiles beim BfDI statt, zu der die Landesdatenschutzbeauftragten zu Mitarbeit eingeladen sind und an dem der LDI NRW teilnehmen wird. <strong>Die Protection Profiles sollen k&#252;nftig als verbindliche Ma&#223;gaben f&#252;r die Herstellung von Smart Metern in ein ge&#228;ndertes Energiewirtschaftsgesetz einflie&#223;en. <\/strong>Au&#223;erdem ist eine Zertifizierung der Smart-Metering-Ger&#228;te vorgesehen.<\/p>\n<p>Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, und verbleibe<br \/>\nmit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 14.05.2011:<\/p>\n<p>Das <strong>s&#228;chsische Verbraucherministerium<\/strong> schreibt am 09.05.2011:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr &#8230;,<\/p>\n<p>ich bitte die versp&#228;tete Antwort auf Ihre Nachfrage zum dauerhaften und uneingeschr&#228;nkten Wahlrecht der Wohnungsnutzer (zwischen dem herk&#246;mmlichen Wirkverbrauch-Elektrizit&#228;tsz&#228;hler mit Induktionsz&#228;hlwerk und den elektronischen (&#8222;intelligenten&#8220;) Elektrizit&#228;tsz&#228;hlern) zu entschuldigen.<\/p>\n<p>Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass detaillierte Verbrauchswerte nur mit bewusstem Wollen und unter Kontrolle der betroffenen Verbraucher erfasst werden d&#252;rfen. Wie im Ausgangsschreiben dargelegt wurde das Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beauftragt, ein Schutzprofil f&#252;r diese elektronischen Stromz&#228;hler zu entwickeln. Gegenw&#228;rtig laufen die Arbeiten noch und werden nach den Verlautbarungen des BSI in diesem Jahr abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen in gesetzliche Anforderungen m&#252;nden, deren Einhaltung verbindlich vorgeschrieben, also nicht etwa nur zur Anwendung empfohlen und damit in das Belieben der Hersteller oder der Stromlieferanten gestellt werden soll.<\/p>\n<p>Es ist zu erwarten dass sich mit dem Vorliegen der Ergebnisse auch die entsprechenden Gremien (Arbeitsgemeinschaft wirtschaftlicher Verbraucherschutz der obersten Landesbeh&#246;rden (AG-WV), Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME), Bund-L&#228;nderausschuss &#8222;Gesetzliches Messwesen&#8220; (BLA), m&#246;glicherweise auch die Datenschutzbeauftragten der L&#228;nder) mit dieser Problematik erneut bzw. verst&#228;rkt befassen. Innerhalb dieser Gremien, speziell innerhalb der AG-WV, der AGME und des BLA werden auch wir unsere Auffassung einbringen und technische Realisierungen daraufhin bewerten.<\/p>\n<p>Eine Vorfestlegung auf eine bestimmte technische Ger&#228;teausstattung w&#252;rde die Arbeit der Gremien konterkarieren und erfolgt unsererseits daher nicht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass unser Haus f&#252;r die Problematik hinreichend sensibilisiert ist und wir uns nachdr&#252;cklich f&#252;r das Bestimmungsrecht des Wohnungsnutzers &#252;ber die Datenerhebung allein auf der Basis der individuell vereinbarten Tarife einsetzen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\n&#8230;<br \/>\nReferent<br \/>\nS&#196;CHSISCHES STAATSMINISTERIUM F&#220;R SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ<\/p><\/blockquote>\n<div id=\"_mcePaste\" style=\"position: absolute; left: -10000px; top: 18704px; width: 1px; height: 1px; overflow: hidden;\">\n<pre>Sehr geehrter Herr Breyer,\r\nich bitte die versp&#228;tete Antwort auf Ihre Nachfrage zum dauerhaften und uneingeschr&#228;nkten Wahlrecht der Wohnungsnutzer (zwischen dem herk&#246;mmlichen Wirkverbrauch-Elektrizit&#228;tsz&#228;hler mit Induktionsz&#228;hlwerk und den elektronischen (\"intelligenten\") Elektrizit&#228;tsz&#228;hlern) zu entschuldigen. \r\n\r\nNach wie vor sind wir der Auffassung, dass detaillierte Verbrauchswerte nur mit bewusstem Wollen und unter Kontrolle der betroffenen Verbraucher erfasst werden d&#252;rfen. Wie im Ausgangsschreiben dargelegt wurde das Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beauftragt, ein Schutzprofil f&#252;r diese elektronischen Stromz&#228;hler zu entwickeln. Gegenw&#228;rtig laufen die Arbeiten noch und werden nach den Verlautbarungen des BSI in diesem Jahr abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen in gesetzliche Anforderungen m&#252;nden, deren Einhaltung verbindlich vorgeschrieben, also nicht etwa nur zur Anwendung empfohlen und damit in das Belieben der Hersteller oder der Stromlieferanten gestellt werden soll. \r\n\r\nEs ist zu erwarten dass sich mit dem Vorliegen der Ergebnisse auch die entsprechenden Gremien (Arbeitsgemeinschaft wirtschaftlicher Verbraucherschutz der obersten Landesbeh&#246;rden (AG-WV), Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME), Bund-L&#228;nderausschuss \"Gesetzliches Messwesen\" (BLA), m&#246;glicherweise auch die Datenschutzbeauftragten der L&#228;nder) mit dieser Problematik erneut bzw. verst&#228;rkt befassen. Innerhalb dieser Gremien, speziell innerhalb der AG-WV, der AGME und des BLA werden auch wir unsere Auffassung einbringen und technische Realisierungen daraufhin bewerten.\r\n\r\nEine Vorfestlegung auf eine bestimmte technische Ger&#228;teausstattung w&#252;rde die Arbeit der Gremien konterkarieren und erfolgt unsererseits daher nicht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass unser Haus f&#252;r die Problematik hinreichend sensibilisiert ist und wir uns nachdr&#252;cklich f&#252;r das Bestimmungsrecht des Wohnungsnutzers &#252;ber die Datenerhebung allein auf der Basis der individuell vereinbarten Tarife einsetzen. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Gr&#252;&#223;en\r\nDr. Klaus Drechsler\r\nReferent\r\n\r\nDr. Klaus Drechsler \r\nReferent \r\n________________________________________________________________\r\n\u00a0 \r\nS&#196;CHSISCHES STAATSMINISTERIUM F&#220;R SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ<\/pre>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Energieversorgungsunternehmen setzen zunehmend elektronische Verbrauchserfassungsger&#228;te ein (sog. \u201eintelligente Z&#228;hler\u201c, z.B. Stromz&#228;hler). W&#228;hrend die bisherigen Z&#228;hler nur festhielten, wie viel Energie der Verbraucher seit der letzten Zur&#252;cksetzung des Z&#228;hlers insgesamt verbraucht hat, erm&#246;glichen elektronische Z&#228;hler eine sehr viel h&#228;ufigere Erfassung und genauere Aufzeichnung des jeweiligen Verbrauchs. Anhand solcher Aufzeichnungen kann nachvollzogen werden, wie hoch der Verbrauch [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,15,13],"tags":[70,36],"class_list":["post-1012","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-privatsektor","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","tag-smart-meter","tag-vorschlaege"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1012","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1012"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1012\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3126,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1012\/revisions\/3126"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1012"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1012"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1012"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}