{"id":104,"date":"2006-10-17T21:29:42","date_gmt":"2006-10-17T19:29:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/marcus-weinberg-cdu-zur-vorratsdatenspeicherung-und-meine-antwort\/"},"modified":"2006-10-17T21:29:42","modified_gmt":"2006-10-17T19:29:42","slug":"marcus-weinberg-cdu-zur-vorratsdatenspeicherung-und-meine-antwort","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/marcus-weinberg-cdu-zur-vorratsdatenspeicherung-und-meine-antwort\/","title":{"rendered":"Marcus Weinberg (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung &#8211; und meine Antwort"},"content":{"rendered":"<blockquote><p>Sehr geehrter Herr &#8230;,<\/p>\n<p>vielen Dank f&#252;r Ihre E-Mail, in der Sie sich zur geplanten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten &#228;u&#223;ern.<\/p>\n<p>Unabh&#228;ngig von der Frage der Regelungskompetenz der EU sollten wir uns im Klaren dar&#252;ber sein, ob wir die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als Mittel zur Aufkl&#228;rung von Straftaten nutzen wollen oder nicht. Ich glaube, dass eine vertretbare L&#246;sung gefunden worden ist.<\/p>\n<p>Meines Erachtens w&#252;rde ein Verzicht auf dieses Mittel die Aufkl&#228;rung von Straftaten erheblich erschweren &#8211; dies haben Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt. Straftaten im Bereich des Kindesmissbrauchs, der organisierten Kriminalit&#228;t, des Rechtsradikalismus und auch des internationalen Terrorismus h&#228;tten in der Vergangenheit effektiver und einfacher aufgekl&#228;rt werden k&#246;nnen, wenn es bereits eine entsprechende Regelung gegeben h&#228;tte.<\/p>\n<p>Es ist sicherlich unstrittig, dass die Regelung der Vorratsdatenspeicherung in ein Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und Grundrechte eingreift. Den Interessen des B&#252;rgers auf Schutz der Privatsph&#228;re steht das staatliche Interesse der Kriminalit&#228;tsbek&#228;mpfung gegen&#252;ber. Zwischen diesen Punkten muss ein Interessensausgleich gefunden werden. Dabei darf man nicht vergessen, dass der Staat die Pflicht hat, Leib, Leben und Eigentum seiner Staatsb&#252;rger zu sch&#252;tzen. Eine effektive Strafverfolgung ist auch ein Mittel zum Zweck, damit die Menschen in unserem Land ein wenig sicherer leben k&#246;nnen. Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie seine Staatsb&#252;rger zu Opfern werden &#8211; hier muss auch eine Abw&#228;gung dahingehend stattfinden, dass der Datenschutz nicht auf Kosten des Opferschutzes zum T&#228;terschutz wird.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund halte ich die Regelung der Datenvorratsspeicherung f&#252;r verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig &#8211; zumal es bei der Vorratsdatenspeicherung lediglich um ausgew&#228;hlte Verkehrsdaten, die f&#252;r die Strafverfolgung unerl&#228;sslich sind, geht und nicht um Daten, die &#252;ber den Inhalt einer Kommunikation Auskunft geben. Das hei&#223;t: Es wird bei der Internetnutzung die IP-Adresse gespeichert, aber nicht die aufgerufenen Seiten. Bei einem Telefonat werden Telefonnummer, Verbindungsdauer und die Standortdaten zu Gespr&#228;chsbeginn gespeichert und nicht der Inhalt des Gespr&#228;ches. Zum Teil werden diese Daten heute bereits gespeichert, wenn es sich um Daten handelt, die die Dienstanbieter aus abrechnungstechnischen Gr&#252;nden ben&#246;tigen. Hier sieht die Datenvorratsspeicherung also zum Teil lediglich eine Verl&#228;ngerung der Speicherfristen vor, um die Strafverfolgung weniger zum Wettlauf mit der Zeit werden zu lassen.<\/p>\n<p>Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen kurzen Ausf&#252;hrungen ein wenig die Angst vor dem gl&#228;sernen Telekommunikationsnutzer nehmen kann. Bei R&#252;ckfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verf&#252;gung.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\nMarcus Weinberg MdB<\/p><\/blockquote>\n<p>Meine Antwort:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Weinberg,<\/p>\n<p>es freut mich, dass Sie sich mit dem Thema der Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt und eine Stellungnahme dazu verfasst haben. Allerdings m&#246;chte ich Sie auf drei Punkte aufmerksam machen, die in Ihrer Stellungnahme nicht angesprochen werden:<\/p>\n<p>a) Erstens war der Bundestag bis zum letzten Jahr stets partei&#252;bergreifend gegen Speicherpflichten, also auch die Union. Ge&#228;ndert hat sich dies erst mit dem Beschluss der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Diese Richtlinie ist aber &#8211; wie bereits erw&#228;hnt &#8211; nichtig und muss daher keineswegs von Deutschland umgesetzt werden.<\/p>\n<p>b) Zweitens kommen die Sicherheitsbeh&#246;rden sehr gut auch ohne eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus, und zwar schon seit Jahren. Nach einer Studie des Bundeskriminalamts, die dem Bundestag zur Verf&#252;gung gestellt worden ist, fehlen Verkehrsdaten im Wesentlichen nur bei der Verfolgung des Austauschs von Kinderpornografie im Internet sowie bei der Ahndung von Betrugsdelikten. Bei diesen Straftaten werden allerdings bereits ohne Vorratsdatenspeicherung die meisten positiven Ermittlungsergebnisse aller Straftaten erreicht! Das Bundeskriminalamt nennt in seiner Untersuchung 361 F&#228;lle, in denen den Ermittlungsbeh&#246;rden Verkehrsdaten fehlten &#8211; gemessen an der Gesamtheit der Straftaten eine verschwindend geringe Zahl.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass eine Vorratsdatenspeicherung allenfalls der Aufkl&#228;rung, nicht aber der Verhinderung von Straftaten dienen k&#246;nnte. Die Sicherheit der Bev&#246;lkerung w&#252;rde sie nur dann erh&#246;hen, wenn sie zu einer Absenkung der Kriminalit&#228;tsrate &#8211; zumindest in bestimmten Kriminalit&#228;tsbereichen wie dem Austausch von Kinderpornografie &#8211; f&#252;hren w&#252;rde. Dies ist aber nicht der Fall. Staaten mit Vorratsdatenspeicherung (z.B. Irland) konnten ihre Kriminalit&#228;tsrate keineswegs senken. Weitergehende Befugnisse der Strafverfolgungsbeh&#246;rden erh&#246;hen eben nicht per se die Sicherheit. Im Gegenteil zeigen vergleichende Studien aus den USA, dass ein Zusammenhang zwischen Eingriffsbefugnissen und Kriminalit&#228;tsrate nicht besteht.<\/p>\n<p>c) Drittens darf Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung auch nicht einf&#252;hren, weil sie gegen das Grundgesetz verst&#246;&#223;t. Es ist grob unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, das komplette Telekommunikationsverhalten vom 82 Mio. Menschen zwangsweise zu protokollieren, nur weil es vielleicht einmal gebraucht werden k&#246;nnte. Tats&#228;chlich werden Untersuchungen zufolge weniger als 0,001% der anfallenden Verkehrsdaten von den Beh&#246;rden angefordert; mehr als 99% der Kommunizierenden sind vollkommen unschuldig.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.04.2006 erneut das &#8222;au&#223;erhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat&#8220; betont und schon am 12.03.2003 entschieden: &#8222;Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht.&#8220; Bei der Vorratsdatenspeicherung erwartet Sie somit das gleiche Waterloo wie beim Europ&#228;ischen Haftbefehl und beim Luftsicherheitsgesetz.<\/p>\n<p>Ich verstehe nicht, welches Interesse die Union daran haben kann, ein evident verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden, das vom Bundesverfassungsgericht anschlie&#223;end wieder aufgehoben wird. So st&#228;rkt man weder das Sicherheitsgef&#252;hl der Bev&#246;lkerung noch ihr Vertrauen in die Politik. Setzen Sie das Vorhaben wenigstens aus, bis der EuGH &#252;ber die Rechtm&#228;&#223;igkeit der Richtlinie entschieden hat!<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrter Herr &#8230;, vielen Dank f&#252;r Ihre E-Mail, in der Sie sich zur geplanten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten &#228;u&#223;ern. Unabh&#228;ngig von der Frage der Regelungskompetenz der EU sollten wir uns im Klaren dar&#252;ber sein, ob wir die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als Mittel zur Aufkl&#228;rung von Straftaten nutzen wollen oder nicht. 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