{"id":1044,"date":"2009-04-15T07:53:13","date_gmt":"2009-04-15T05:53:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1044"},"modified":"2009-12-08T00:25:46","modified_gmt":"2009-12-07T22:25:46","slug":"weitere-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung-befreit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/weitere-anbieter-von-vorratsdatenspeicherung-befreit\/","title":{"rendered":"Weitere Anbieter von Vorratsdatenspeicherung befreit [erg&#228;nzt am 07.12.2009]"},"content":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat neben den Telekommunikationsanbietern <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/verwaltungsgericht-entschaedigungslose-ueberwachungspflichten-verfassungswidrig\/\" target=\"_blank\">BT Germany<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/datenschutzfreundlich-surfen-mit-qsc\/\" target=\"_blank\">QSC<\/a> auch die Freenet-Mobilfunkt&#246;chter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile einstweilen <strong>von der Vorratsdatenspeicherung befreit<\/strong>. Das geht aus einem <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/vg-berlin_2009-01-16_anon.pdf\">Beschluss vom 16.01.2009<\/a> im Verfahren VG <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20A%20331.08\" title=\"VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08: Weitere Provider von Vorratsdatenspeicherung befreit\">27 A 331.08<\/a>, hervor. In seiner Begr&#252;ndung bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen als verfassungswidrig, erst recht, weil sie reine Reseller ohne eigenes Netz seien. Auch ein <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/120727\">geplantes<\/a> Entsch&#228;digungsgesetz sei absehbar verfassungswidrig, weil es weder die hohen Anschaffungs- noch laufenden Unterhaltskosten ber&#252;cksichtige, die bei Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu erwarten seien.<\/p>\n<p>Auf Anfrage teilte das Verwaltungsgericht mit, im ersten Verfahren von BT Germany habe es die Frage der Verfassungsm&#228;&#223;igkeit dem Bundesverfassungsgericht <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/270\/79\/\">vorgelegt<\/a>, dem damit nunmehr <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/51\/70\/lang,de\/\" target=\"_blank\">mehrere<\/a> <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/134616\" target=\"_blank\">Antr&#228;ge<\/a> zur Vorratsdatenspeicherung vorliegen. Solange das Bundesverfassungsgericht nicht abschlie&#223;end &#252;ber die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden habe, werde das Gericht die Befreiungen voraussichtlich auch nicht aufheben. Befreiungsantr&#228;ge noch weiterer Unternehmen l&#228;gen der ausschlie&#223;lich zust&#228;ndigen Kammer nicht vor und w&#252;rden auch nicht erwartet. Die Bundesnetzagentur habe n&#228;mlich Anbietern, die die Speicherung ohne Gerichtsbeschluss verweigerten,  Ende Januar die Speicherung per <strong>Verf&#252;gung<\/strong> angeordnet.<\/p>\n<p>Das ist insofern ung&#252;nstig, als ein davon betroffener Anbieter auf diese Weise erstens in die Defensive ger&#228;t und binnen eines Monats gegen die Verf&#252;gung vorgehen muss, da sie andernfalls ungeachtet ihrer m&#246;glichen Rechtswidrigkeit bestandskr&#228;ftig wird (<a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/vwvfg\/__43.html\" target=\"_blank\">\u00a7 43 Abs. 2 VwVfG<\/a>). Zweitens ist f&#252;r die hiergegen gerichtete Klage nicht mehr das den Unternehmen bislang wohlgesonnene Berliner Verwaltungsgericht zust&#228;ndig, sondern das <strong>Verwaltungsgericht K&#246;ln<\/strong> (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/vwgo\/__52.html\" target=\"_blank\">\u00a7 52 Nr. 2 VwGO<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Hansenet vorratsspeichert nicht&#8230;<\/strong><\/p>\n<p>Von den Pressestellen der Bundesnetzagentur, Hansenets und des Verwaltungsgerichts K&#246;ln war zu erfahren, dass die Bundesnetzagentur mit <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/images\/6\/64\/Vfg_hansenet.pdf\" target=\"_blank\">Verf&#252;gung vom 27.01.2009<\/a> tats&#228;chlich Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet hat, weil Hansenet nicht wie vorgesehen vorratsspeichert. Gegen die Verf&#252;gung klagt Hansenet derzeit vor dem Verwaltungsgericht K&#246;ln (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=21%20L%20234\/09\" title=\"VG K&ouml;ln, 20.05.2009 - 21 L 234\/09: Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung bei HanseNet\">21 L 234\/09<\/a>). Eine Entscheidung, auch &#252;ber den Eilantrag des Anbieters vom 20.02.2009, steht laut Gerichtssprecher Uhlenberg noch aus.<\/p>\n<p>Bis dahin speichert Hansenet seit 2008 <strong>keinerlei IP-Adressen<\/strong>, auch nicht f&#252;r die fr&#252;her &#252;bliche Dauer von 5 Tagen, so Hansenets Pressesprecher Carsten Nillies. Alle &#252;brigen Verbindungsdaten w&#252;rden aber gespeichert. Das hat f&#252;r Hansenets Kunden zur Folge, dass ihr Surfverhalten nach Verbindungsende nicht mehr ohne Weiteres auf ihren Anschluss zur&#252;ckgef&#252;hrt werden kann.<\/p>\n<p><strong>&#8230;und einige Mobilfunkanbieter ebenfalls nicht<\/strong><\/p>\n<p>Von Interesse ist, welche Verbindungsdaten die vom Verwaltungsgericht Berlin befreiten Mobilfunkanbieter nun tats&#228;chlich speichern. Denn sie haben die Wahl, in welchem Ma&#223; sie die Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Bei <strong>Talkline<\/strong> vermeldete ein Mitarbeiter der Datenschutzabteilung auf Anfrage, Verbindungsdaten w&#252;rden in der Regel wie bisher 80 Tage lang gespeichert, auf Wunsch auch nur bis Rechnungsversand. IP-Adressen mobiler Internetverbindungen w&#252;rden &#252;berhaupt nicht gespeichert. Genau die gleiche Speicherpraxis praktiziert <strong>Debitel<\/strong> laut Kundenbetreung. <strong>Mobilcom<\/strong> speichert die Daten laut Kundenbetreuung 90 Tage; ob eine L&#246;schung mit Rechnungsversand m&#246;glich ist, blieb unklar. Zumindest vor Einf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung musste diese M&#246;glichkeit kraft Gesetzes angeboten werden. Ein vorliegender Vertragsbogen von 2006 best&#228;tigt, dass Mobilcom dies auch anbot. <strong>Klarmobil<\/strong> <a href=\"http:\/\/www.klarmobil.de\/agb\/index.html\" target=\"_blank\">spricht<\/a> und <a href=\"http:\/\/web.archive.org\/web\/20071016065540\/http:\/\/klarmobil.de\/agb\/index.html\" target=\"_blank\">sprach<\/a> in den Gesch&#228;ftsbedingungen von einer 180-t&#228;tigen Speicherung, aber mit der M&#246;glichkeit der L&#246;schung bei Rechnungsversand. <strong>Callmobile<\/strong> speichert laut AGB und Kundenbetreuung stets 180 Tage ohne Wahlm&#246;glichkeit.<\/p>\n<p>Leider werden, soweit ersichtlich, alle online wie in Offline-Shops bezogenen Karten s&#228;mtlicher der genannten Anbieter auf die Personalausweisdaten registriert, so dass man allenfalls durch den <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kartentausch\/\" target=\"_blank\">Kartentausch<\/a> an eine anonyme Mobilfunkkarte kommen k&#246;nnte. Das gilt selbst f&#252;r die wenig bekannte und nur in Freenet-Filialen erh&#228;ltliche Klarmobil-Prepaidkarte. Mindestens Callmobile fordert auch noch zwingend die Angabe einer Bankverbindung.<\/p>\n<p><strong>Vorratsdatenspeicherung, die Zweite<\/strong><\/p>\n<p>Doch Vorsicht: Die Reseller ohne eigenes Netz wie alle genannten Freenet-T&#246;chter bekommen die Verbindungsdaten lediglich von den <strong>Netzbetreibern<\/strong> &#252;bermittelt, die teilweise ihrerseits vorratsspeichern. Vodafone-Pressesprecher Dirk Ellenbeck r&#228;umte dies ein, meinte allerdings, solche Daten w&#252;rden von Vodafone grunds&#228;tzlich nicht beauskunftet. Dabei fiel beil&#228;ufig auch die Information ab, dass Vodafone die gesetzliche Auflage, Rufnummern von Resellerkunden auf Wunsch verk&#252;rzt oder nur bis Rechnungsversand zu speichern, <strong>nie umgesetzt<\/strong> hatte. T-Mobiles Pressesprecher Philipp Blank gab dagegen an, man richte sich nach den Speicher- und Beauskunftungsw&#252;nschen des beauftragenden Resellers. Diese konnte ich leider nicht ermitteln, anscheinend sind einige Anbieter abermals auf eine <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/bdsg_1990\/__34.html\" target=\"_blank\">Auskunftsklage<\/a> <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/auskunft-ueber-vorratsgespeicherte-kommunikationsdaten\/\" target=\"_blank\">erpicht<\/a>. Von den Netzbetreibern E-Plus und O2 war auch keine Stellungnahme zur Handhabung von Reseller-Verbindungsdaten zu erhalten. Hinsichtlich eigener Kundendaten best&#228;tigten die Pressestellen der Netzbetreiber Deutsche Telekom einschlie&#223;lich T-Online, T-Mobile, Vodafone, Arcor und Versatel, die Vorratsdatenspeicherung ohne juristischen Widerstand umgesetzt zu haben. Im &#220;brigen best&#228;tigte United Internet dasselbe f&#252;r 1&amp;1, GMX und Web.de und deren E-Mail-Angebote, ebenso die E-Plus-Discounter Alditalk und Simyo.<\/p>\n<p><strong>Vorratsdatenspeicherung, die Dritte<\/strong><\/p>\n<p>Selbst, wenn der Netzbetreiber aber nicht speichert, k&#246;nnen immer noch Vorratsdaten anfallen: Nach <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation\/\" target=\"_blank\">Angaben<\/a> des Bundesdatenschutzbeauftragten werden &#252;blicherweise 120 Tage lang Verbindungsdaten zur <strong>Interconnectionabrechnung<\/strong> in einer weiteren Datenbank gespeichert. Damit hat es die Bewandtnis, dass beispielsweise ein Gespr&#228;ch eines Arcor-Anschlusses zu einem Telekom-Anschluss dazu f&#252;hrt, dass die Telekom von Arcor ein min&#252;tliches Entgelt f&#252;r den Einlass in ihr Netz von Arcor verlangen kann, zu dessen Nachweis die Anbieter offenbar unterschiedslos die vollst&#228;ndigen Kundenverbindungsdaten speichern. Umfang und Zul&#228;ssigkeit dieser \u201eVorratsdatenspeicherung durch die Hintert&#252;r\u201c waren k&#252;rzlich <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/telekom-kontrolliert-deutschlands-telekommunikation\/\" target=\"_blank\">Er&#246;rterungsgegenstand<\/a> beim Bundesdatenschutzbeauftragten.<\/p>\n<p>Jonas<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 07.12.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin mit Beschluss vom 02.12.2009 <a href=\"http:\/\/www.berlin.de\/sen\/justiz\/gerichte\/ovg\/presse\/archiv\/20091207.1530.148812.html\">aufgehoben<\/a>. Damit m&#252;ssen die Unternehmen &#8211; mit Ausnahme eines Webhosters &#8211; die Vorratsdatenspeicherung einstweilen umsetzen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht Berlin hat neben den Telekommunikationsanbietern BT Germany und QSC auch die Freenet-Mobilfunkt&#246;chter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile einstweilen von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Das geht aus einem Beschluss vom 16.01.2009 im Verfahren VG 27 A 331.08, hervor. 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