{"id":1089,"date":"2009-05-02T18:33:17","date_gmt":"2009-05-02T16:33:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1089"},"modified":"2011-05-07T09:06:15","modified_gmt":"2011-05-07T07:06:15","slug":"bundesjustizministerium-surfprotokollierung-durch-webseitenbetreiber-illegal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundesjustizministerium-surfprotokollierung-durch-webseitenbetreiber-illegal\/","title":{"rendered":"Bundesjustizministerium: Surfprotokollierung durch Webseitenbetreiber illegal [2. Erg&#228;nzung]"},"content":{"rendered":"<p>In einem erstmals an dieser Stelle ver&#246;ffentlichten <a href=\"\/data\/bmj_2009-02-02.pdf\">Schreiben<\/a> vom 02.02.2009 best&#228;tigt das Bundesjustizministerium, dass Betreiber von Internetportalen die Kennungen (IP-Adressen) der Besucher &#8222;nicht &#252;ber den Zeitraum der Inanspruchnahme (Besuch der Webseite) hinaus&#8220; speichern <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/urteil-vorratsspeicherung-von-kommunikationsspuren-verboten\/\">d&#252;rfen<\/a>. IP-Adresse und Nutzungszeitpunkt stellten personenbezogene Nutzungsdaten dar, die dem Telemediengesetz unterliegen, so das Schreiben des Ministeriums.<\/p>\n<p><strong>Staatliche Surfprotokollierung<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesjustizministerium zeichnete urspr&#252;nglich &#8211; wie viele andere Ministerien &#8211; in personenbeziehbarer Form auf, welche Seiten die Nutzer seines Portals interessierten. 2007 wurde das Ministerium unter Strafandrohung <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/urteil-vorratsspeicherung-von-kommunikationsspuren-verboten\/\">verurteilt<\/a>, diese illegale, globale und pauschale Surfprotokollierung zu unterlassen.<\/p>\n<p>Das Bundeskriminalamt setzte dagegen zun&#228;chst seine <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundeskriminalamt-und-ministerien-wir-speichern-doch\/\">Praxis<\/a> fort, die Betrachter von Fahndungsausschreibungen auf der BKA-Homepage aufzuzeichnen und Ermittlungen gegen Personen einzuleiten, die &#8222;mit signifikanter Zugriffsfrequenz&#8220; auf die offiziellen Informationen etwa &#252;ber die &#8222;militante gruppe&#8220; (mg) zugriffen. Zuletzt 16 BKA-Seiten waren mit einer derartigen Spionagefunktion versehen. Bei den nachverfolgten Internetnutzern <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/BKA-Honeypot-www-bka-de--\/meldung\/135343\">handelte<\/a> es sich allerdings massenhaft um Beh&#246;rden und Pressevertreter. Auch die Ermittlung der Identit&#228;t privater Besucher der Seiten f&#252;hrte bei der Suche nach Mitgliedern der Vereinigungen nicht weiter.<\/p>\n<p><strong>Logfiles verboten<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem nun ver&#246;ffentlichten Schreiben setzt das Bundesjustizministerium der Homepage&#252;berwachung zur Strafverfolgung ein <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/Spiegel-Innenministerium-stoppt-Ueberwachung-der-BKA-Seite--\/meldung\/134954\">Ende<\/a>. Das Ministerium <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundeskriminalamt-und-ministerien-wir-speichern-doch\/\">best&#228;tigt<\/a> in dem Schreiben vom 02.02.2009, dass die staatliche Homepage&#252;berwachung mangels Rechtsgrundlage illegal war.<\/p>\n<p>Im Einklang mit dem <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=197#ag\">Amtsgericht Berlin<\/a>, dem <a href=\"http:\/\/www.linksandlaw.de\/urteil113-sperrpflicht-host-provider.htm\">Landgericht Berlin<\/a> und dem <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/301\/79\/\">Verwaltungsgericht Wiesbaden<\/a> best&#228;tigt das Ministerium auch, dass IP-Adresse und Zeitstempel personenbezogene Daten <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/personenbezug-keine-relativierung-des-datenschutzes\/\">sind<\/a>, weil sie &#252;ber die beim Zugangsanbieter gespeicherten Daten eine Identifizierung und &#220;berwachung des Anschlussinhabers erm&#246;glichen.<\/p>\n<p>Um sich als Nutzer vor Internet&#252;berwachung zu sch&#252;tzen, sollte man einen protokollierungsfreien <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/test-internet-anonymisierungsdienste\/\">Anonymisierungsdienst<\/a> einsetzen. Wie Internet-Anbieter eine Erfassung ihrer Besucher verhindern k&#246;nnen, erl&#228;utert die Aktion &#8222;<a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\">Wir speichern nicht!<\/a>&#8222;.<\/p>\n<p><strong>Bundesregierung plant Surfprotokollierung<\/strong><\/p>\n<p>Unterdessen treibt die Bundesregierung ein <a href=\"http:\/\/internet.vorratsdatenspeicherung.de\">Vorhaben<\/a> voran, das die Protokollierung des Surfverhaltens im Internet zuk&#252;nftig legalisieren soll: das geplante &#8222;Gesetz zur St&#228;rkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes&#8220;. Dieser Gesetzentwurf des Bundesinnenministers soll jedem Anbieter von Internetdiensten &#8211; damit auch dem BKA &#8211; das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen \u2013 vorgeblich zum &#8222;Erkennen&#8220; von &#8222;St&#246;rungen&#8220;. Mit Hilfe der &#252;ber alle Internetnutzer gespeicherten Daten w&#252;rden R&#252;ckschl&#252;sse auf unsere pers&#246;nlichen Interessen, Lebenssituation und Schw&#228;chen m&#246;glich. Die Surfprotokolle sollen ohne richterliche Anordnung an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden d&#252;rfen.<\/p>\n<p>Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betreibt eine <a href=\"http:\/\/internet.vorratsdatenspeicherung.de\">Protestkampagne<\/a> gegen den Vorsto&#223;, der zurzeit im Bundestag beraten wird. In K&#252;rze wird der Innenausschuss des Bundestages eine &#246;ffentliche Anh&#246;rung zu dem Vorhaben durchf&#252;hren. Es bestehen gute Chancen, dass das Vorhaben noch verhindert oder abgeschw&#228;cht wird.<\/p>\n<p><strong>Schreiben des Bundesjustizministeriums<\/strong><\/p>\n<p>Das Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 02.02.2009, das auch als eingescanntes <a href=\"\/data\/bmj_2009-02-02.pdf\">pdf-Dokument<\/a> verf&#252;gbar ist, im Wortlaut:<\/p>\n<blockquote><p>RB3 -zu 4104\/8 &#8211; 1 &#8211; R5 39\/2008<\/p>\n<p>Berlin, 2, Februar 2009<\/p>\n<p>Betreff: <strong>Homepage&#252;berwachung<\/strong><br \/>\nHier: Ma&#223;nahmen des Bundeskriminalamtes im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der L&#228;nder<\/p>\n<p>Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt eine Internetseite (www.bka.de), auf der u. a. Fahndungsausschreibungen eingestellt werden. Hierbei wird das BKA nicht nur in eigener Sache, sondern auch f&#252;r Ermittlungsbeh&#246;rden der L&#228;nder t&#228;tig. Gegenw&#228;rtig ist dies &#8211; soweit zugleich eine Homepage&#252;berwachung erfolgt &#8211; in 16 Verfahren der Fall (vgl. beigef&#252;gte tabellarische Aufstellung). Bei der Homepage&#252;berwachung werden mit technischen Ma&#223;nahmen (u. a. sogenannten Cookies<a title=\"Ein Cookie ist ein kleines Programm, das bei dem Besuch Besuchers gespeichert wird und bei erneuten Besuchen dt um denselben Computer handelt.\" href=\"#\"><sup>1<\/sup><\/a> und Web Bugs<a title=\"Web Bugs sind winzige GIFs (Graphics Interchange Format = Grafikaustausch-Format, ein Grafikformat mit Komprimierung f&#252;r Bilder) mit einer Gr&#246;&#223;e von normalerweise 1x1 Pixel die auch in anderen Grafiken versteckt werden k&#246;nnen und von dem Besucher der Internetseite nur bei Einsatz entsprechender Zusatzprogramme wahrgenommen werden k&#246;nnen. Ein solcher Web Bug sendet in der Regel die IP-Adresse des Nutzers, die URL (Uniform Resource Locator) der besuchten Webseite (z. B. <a href=\"http:\/\/www.bka.de\">www.bka.de<\/a>), die URL des Web Bug GIFs, den Zeitpunkt, an dem der Web Bug &quot;angeschaut&quot; wurde, den vom &quot;Nutzer eingesetzten Browsertyp (z. B. Internet Explorer) sowie die Informationen eines zuvor gesetzten Cookies an einen Server des Webseitenbetreibers.\" href=\"#\"><sup>2<\/sup><\/a>) bei ausgew&#228;hlten Fahndungsseiten die Zugriffe von Internetnutzern in einer Weise registriert, die Schl&#252;sse darauf zul&#228;sst, ob von einem bestimmten Computer oder Anschluss aus auff&#228;llig oft eine bestimmte Fahndungsmeldung abgerufen wurde (= sog. Homepage&#252;berwachung). Durch die dabei erfolgende Registrierung der zugreifenden IP-Adresse und die sich anschlie&#223;ende Bestandsdatenauskunft nach den <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/161.html\" title=\"&sect; 161 StPO: Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft\">\u00a7\u00a7 161<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/163.html\" title=\"&sect; 163 StPO: Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren\">163 StPO<\/a> i. V. m. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/113.html\" title=\"&sect; 113 TKG: Verbindungstrennung\">\u00a7 113 TKG<\/a> k&#246;nnen Name und Anschrift des jeweiligen Anschlussinhaber ermittelt werden. Dahinter steht die Annahme, dass insbesondere die gesuchte Person an Informationen &#252;ber die Fahndung nach ihr interessiert ist und deshalb die sie betreffende Fahndungsseite wiederholt aufrufen wird, so dass die Registrierung dieser Vorg&#228;nge zum Auffinden der Person beitragen kann.<\/p>\n<p>Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz haben Fragen der Zul&#228;ssigkeit der Homepage&#252;berwachung gepr&#252;ft und sind hierbei zu dem Ergebnis gelangt, dass die Homepage&#252;berwachung durchgreifenden Bedenken begegnet. Die wesentlichen Gesichtspunkte hierbei sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Homepage&#252;berwachung f&#252;hrt zu einer Speicherung und Verwendung personenbeziehbarer und damit personenbezogener Daten im Sinne des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/3.html\" title=\"&sect; 3 BDSG: Verarbeitung personenbezogener Daten durch &ouml;ffentliche Stellen\">\u00a7 3 Abs. 1 BDSG<\/a>, mithin zu einem Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, der dem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Dar&#252;ber hinaus erscheint auch das durch <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 2 Satz 1 GG<\/a> gesch&#252;tzte Recht, sich aus allgemein zug&#228;nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, beeintr&#228;chtigt.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Der Umstand, dass bei der Homepage&#252;berwachung eine gro&#223;e Anzahl von Daten &#8211; s&#228;mtliche Internetzugriffe auf eine bestimmte Seiten der Homepage &#8211; erhoben, gespeichert und ausgewertet werden, l&#228;sst eine spezielle Befugnisnorm f&#252;r dieses Vorgehen erforderlich erscheinen. Eine solche ist indessen nicht ersichtlich. Allenfalls k&#246;nnte eine Anwendbarkeit der <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/100a.html\" title=\"&sect; 100a StPO: Telekommunikations&uuml;berwachung\">\u00a7\u00a7 100a<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/100b.html\" title=\"&sect; 100b StPO: Online-Durchsuchung\">100b<\/a> und <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/100g.html\" title=\"&sect; 100g StPO: Erhebung von Verkehrsdaten\">100g StPO<\/a> in Erw&#228;gung gezogen werden. In den bislang bekannt gewordenen F&#228;llen mangelt es aber schon an einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/100b.html\" title=\"&sect; 100b StPO: Online-Durchsuchung\">\u00a7 100b Abs. 1 StPO<\/a>). Ohne etwaigen gerichtlichen Entscheidungen zu dieser Frage vorgreifen zu wollen, erscheint es auch zweifelhaft, ob diese Regelungen eine &#8211; gegen&#252;ber einer gew&#246;hnliche Telekommunikations&#252;berwachung anders geartete &#8211; Homepage&#252;berwachung rechtfertigen k&#246;nnen (BKA als Nachrichtenmittler im Sinne von <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/10.html\" title=\"&sect; 10 StPO: Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen\">\u00a7 10Oa Abs. 3 StPO<\/a>? Einsatz technischer Mittel, wie Cookies und Web Bugs, von TK&#220;-Befugnis umfasst? Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit?).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Die allgemeinen Befugnisse nach den <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/161.html\" title=\"&sect; 161 StPO: Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft\">\u00a7\u00a7 161<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/163.html\" title=\"&sect; 163 StPO: Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren\">163 StPO<\/a> bieten lediglich f&#252;r solche Ermittlungshandlungen, die weniger intensiv in Grundrechte eingreifen, eine geeignete Rechtsgrundlage. Aus grundrechtlicher Sicht k&#246;nnen diese Ermittlungsgeneralklauseln nicht die Speicherung einer gro&#223;en Anzahl von &#8211; auch durch <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG<\/a> gesch&#252;tzten &#8211; Daten erlauben, die bei den Zugriffen auf eine Homepage an den Homepagebetreiber &#252;bermittelt werden, um diese Daten als Ermittlungsansatz verwenden zu k&#246;nnen. Es bed&#252;rfte, wie bereits ausgef&#252;hrt, einer spezialgesetzlichen Norm, die &#8211; im Hinblick auf das Grundrecht, sich aus allgemein zug&#228;nglichen Quellen ungehindert unterrichten zu d&#252;rfen &#8211; zudem den Voraussetzungen des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Artikels 5 Abs. 2 GG<\/a> gen&#252;gen m&#252;sste.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Selbst wenn man aber die <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/161.html\" title=\"&sect; 161 StPO: Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft\">\u00a7\u00a7 161<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/163.html\" title=\"&sect; 163 StPO: Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren\">163 StPO<\/a> hinsichtlich der Homepage&#252;berwachung als in Betracht kommende Befugnisnormen ansehen wollte, k&#246;nnten diese die Homepage&#252;berwachung im Ergebnis nicht rechtfertigen. Denn <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/160.html\" title=\"&sect; 160 StPO: Pflicht zur Sachverhaltsaufkl&auml;rung\">\u00a7 160 Abs. 4 StPO<\/a> bestimmt, dass eine (strafprozessuale) Ma&#223;nahme unzul&#228;ssig ist, soweit besondere gesetzliche Verwendungsregelungen, entgegenstehen. Solche entgegenstehenden Verwendungsregelungen finden sich im Teiemediengesetz (TMG):<br \/>\nDas Betreiben der (Fahndungs)Webseite ist ein Telemediendienst im Sinne des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/1.html\" title=\"&sect; 1 TMG: Anwendungsbereich\">\u00a7 1 Abs. 1 TMG<\/a>. Nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 Abs. 1 Satz 1 TMG<\/a> d&#252;rfen personenbezogene Daten eines Nutzers (Nutzungsdaten) nur erhoben und gespeichert werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme des Telemediendienstes zu erm&#246;glichen und abzurechnen. Nutzungsdaten sind nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 Abs. 1 Satz 2 TMG<\/a> insbesondere Merkmale zur Identifikation des Nutzers, wie z. B. die IP-Adresse, Angaben &#252;ber Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung (Zeitpunkte des Besuchs der Fahndungswebseite) und Angaben &#252;ber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien (Fahndungsseite).<br \/>\nZur Inanspruchname des Dienstes m&#252;ssen diese Daten vorliegend nicht &#252;ber den Zeitraum der Inanspruchnahme (Besuch der Webseite) hinaus gespeichert oder verwendet werden. Auch eine Abrechnung im Sinne des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 Abs. 1 Satz 1 TMG<\/a> kommt bei unentgeltlich betriebenen Fahndungswebseiten nicht in Betracht. Da auch eine nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/12.html\" title=\"&sect; 12 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 12 TMG<\/a> grunds&#228;tzlich m&#246;gliche, nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/13.html\" title=\"&sect; 13 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 13 TMG<\/a> indessen an mehrere Voraussetzungen gekn&#252;pfte Einwilligung der Nutzer in die Erhebung und Verwendung der Daten regelm&#228;&#223;ig nicht vorliegen wird, ist die Verwendung der vorgenannten Daten gem&#228;&#223; <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 Abs. 4 TMG<\/a> &#252;ber das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus nicht zul&#228;ssig.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aufgrund dieser rechtlichen &#220;berlegungen veranlasst der Generalbundesanwalt keine Ma&#223;nahmen zur Homepage&#252;berwachung.<\/p>\n<p>Das Bundesministerium des Innern hat parallel zu diesem Schreiben das Bundeskriminalamt &#252;ber die vorstehenden rechtlichen Gesichtspunkte informiert und das Unterlassen von Ma&#223;nahmen zur Homepage&#252;berwachung veranlasst.<\/p>\n<p>Ich rege an, dass Sie die Strafverfolgungsbeh&#246;rden in Ihrem Zust&#228;ndigkeitsbereich entsprechend unterrichten.<\/p>\n<p>Im Auftrag<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Ministerium gab das Schreiben auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz frei.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 05.05.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte schreibt in seinem <a href=\"http:\/\/www.webcitation.org\/query?url=http%3A%2F%2Fwww.bfdi.bund.de%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F567076%2FpublicationFile%2F31916%2F22TB_2007_2008.pdf&amp;date=2011-05-07\">T&#228;tigkeitsbericht 2007\/2008<\/a> (Seite 96):<\/p>\n<blockquote><p>Das Telemediengesetz setzt dem Anbieter einer Website f&#252;r die Verwendbarkeit der technischen Nutzungsdaten (Protokolldaten), die der Nutzer beim Besuch eines Internet-Angebots hinterl&#228;sst, enge Grenzen. Erlaubt ist ihm danach die Verarbeitung f&#252;r die technische Durchf&#252;hrung des Dienstes und f&#252;r Abrechnungszwecke. Dar&#252;ber hinaus d&#252;rfen die Nutzungsdaten im Einzelfall nur dann verwendet werden, wenn zu dokumentierende tats&#228;chliche Anhaltspunkte f&#252;r eine Leistungserschleichung vorliegen. Eine Verarbeitungsbefugnis f&#252;r Datensicherheitszwecke oder \u2013 vorsorglich \u2013 f&#252;r Strafverfolgungszwecke besteht nicht. <strong>Ebenso wenig zul&#228;ssig ist die von einer Vielzahl der Website-Anbieter durchgef&#252;hrte statistische Auswertung der Nutzungsdaten, da hierbei die IP-Adressen der Besucher, die als personenbezogene Daten anzusehen sind, verwendet werden.<\/strong><\/p>\n<p>Die Praxis vieler Anbieter steht im Widerspruch zu diesen strengen gesetzlichen Vorgaben. So speichern und verwenden manche Anbieter Nutzungsdaten zu Datensicherheitszwecken und f&#252;r statistische Auswertungen. Vorschl&#228;ge, das Problem dadurch zu l&#246;sen, dass man IP-Adressen kurzerhand zu nicht personenbezogenen Daten erkl&#228;rt, was dann f&#252;r die gesamten Nutzungsdaten gelten w&#252;rde, h&#228;tte fatale datenschutzrechtliche Konsequenzen. Damit w&#228;re jede beliebige Verwendung der Nutzungsdaten unabh&#228;ngig von der Zweckbestimmung f&#252;r den Anbieter und letztlich sogar f&#252;r jedermann m&#246;glich (vgl. Nr. 7.11). Unter Verwendung der beim Zugangsprovider vorhandenen Informationen ist jedoch immer ein Personenbezug herstellbar. Ebenso, wenn von einem Internet-Anbieter formularm&#228;&#223;ig auch pers&#246;nliche Daten, z. B. bei einer Bestellung, erhoben werden. <strong>Allein schon aus diesen Gr&#252;nden sind IP-Adressen im Regelfall als personenbezogene Daten anzusehen. <\/strong>Daf&#252;r spricht aber vor allem, dass Strafverfolgungsbeh&#246;rden gerade die IP-Adressen, die bei Internet-Anbietern anfallen, dazu verwenden, die Identit&#228;t mutma&#223;licher T&#228;ter zu ermitteln (s. u. Nr. 7.10).<\/p>\n<p>Ich habe im Jahr 2008 eine Umfrage bei den Bundesbeh&#246;rden durchgef&#252;hrt, um einen Eindruck &#252;ber die dortige Speicherungspraxis bez&#252;glich der Internet-Nutzungsdaten zu gewinnen. Anlass war das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 27. M&#228;rz 2007 (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20C%20314\/06\" title=\"5 C 314\/06 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">5 C 314\/06<\/a>) \u2013 best&#228;tigt durch das Landgericht Berlin als Berufungsinstanz durch Urteil vom 6. September 2007 (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=23%20S%203\/07\" title=\"LG Berlin, 06.09.2007 - 23 S 3\/07: Tracking von IP-Adressen auf Webseiten\">23 S 3\/07<\/a>) \u2013, das dem Bundesministerium der Justiz untersagt, Nutzungsdaten &#252;ber das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Meine Umfrage umfasste auch die Frage, ob und wie die Bundesbeh&#246;rden statistische Auswertungen der Zugriffe auf ihre Websites durchf&#252;hren. Das Ergebnis ist in jeder Hinsicht gemischt: Einige Beh&#246;rden verzichten ganz auf die Speicherung der Nutzungsdaten, andere f&#252;hren Datensicherheitsgr&#252;nde f&#252;r ein teils mehrmonatiges Vorhalten der Protokolldaten an. In vielen F&#228;llen werden statistische Untersuchungen durchgef&#252;hrt, um das Angebot zu optimieren. <strong>Nur in wenigen F&#228;llen stehen Gesetz und Praxis in Einklang.<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Angesichts dieser Situation halte ich einen verbindlichen Leitfaden zur rechtskonformen Verarbeitung von Nutzungsdaten f&#252;r die Bundesbeh&#246;rden f&#252;r erforderlich.<\/p>\n<p>Unabh&#228;ngig davon gibt es <strong>Bestrebungen, das Telemediengesetz zu &#228;ndern <\/strong>und eine dem Telekommunikationsgesetz entsprechende Regelung aufzunehmen, die eine Verarbeitung der Nutzungsdaten &#8222;zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von St&#246;rungen und Fehlern&#8220; erlaubt. Ich bin von der Notwendigkeit einer zus&#228;tzlichen Speicherung nicht &#252;berzeugt. Zun&#228;chst ist zu pr&#252;fen, ob nicht bereits verwendete, erforderlichenfalls zu optimierende Mittel (Firewalls) zur Verhinderung und Abwehr von Angriffen gen&#252;gen.<\/p>\n<p>Was die Verarbeitung f&#252;r statistische Zwecke betrifft, soll jedoch alles beim Alten bleiben. <strong>Deshalb kann ich den Website-Anbietern nur raten, die Nutzungsdaten vor der Auswertung in geeigneter Weise zu anonymisieren<\/strong>, wie das auch bei den Besucherdaten meiner eigenen Website geschieht. Auch wenn dadurch das Ergebnis der Auswertung ein wenig verzerrt wird, reichen die anonymen Daten zur Optimierung des Internet-Angebots aus.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der <a href=\"http:\/\/www.webcitation.org\/query?url=http%3A%2F%2Fwww.bfdi.bund.de%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F567076%2FpublicationFile%2F31916%2F22TB_2007_2008.pdf&amp;date=2011-05-07\">T&#228;tigkeitsbericht<\/a> enth&#228;lt auch interessante Details zur fr&#252;heren <strong>Homepage&#252;berwachung <\/strong>durch das Bundeskriminalamt (Seite 96). Ein Auszug:<\/p>\n<blockquote><p>Bei der Homepage-&#220;berwachung werden Zugriffe auf Fahndungsseiten auf dem Webserver des BKA mit einem separaten Auswertungsserver protokolliert. Au&#223;erdem werden &#8222;Cookies&#8220; oder &#8222;Web-Bugs&#8220; auf dem Computer des Nutzers gespeichert. Damit wird es m&#246;glich, einen Nutzer wiederzuerkennen, wenn er die Seiten mehrfach mit zeitlichem Abstand betrachtet. Die Zugriffe werden u. a. mit Angaben &#252;ber die Anzahl der aufgerufenen Seiten, Zeitpunkt und IP-Adresse der ersten und der letzten Nutzung sowie Informationen zum Provider aufgelistet. Zudem k&#246;nnen weitere Informationen, etwa die aufgerufene Seite, aufgef&#252;hrt werden. Damit wird eine exakte Rekonstruierung der Nutzung jedes einzelnen Absenders m&#246;glich. Die Nutzungsdaten bleiben auf dem Auswertungsserver bis zum Abschluss des jeweiligen Falles bzw. bis zur Beendigung der Ma&#223;nahme gespeichert.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>2. Erg&#228;nzung vom 29.06.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Der Focus <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/politik\/deutschland\/bka-zweifelhafte-methoden-bei-verbrecherjagd_aid_412063.html\">ver&#246;ffentlicht<\/a> weitere Informationen zur Surfprotokollierung durch das Bundeskriminalamt.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem erstmals an dieser Stelle ver&#246;ffentlichten Schreiben vom 02.02.2009 best&#228;tigt das Bundesjustizministerium, dass Betreiber von Internetportalen die Kennungen (IP-Adressen) der Besucher &#8222;nicht &#252;ber den Zeitraum der Inanspruchnahme (Besuch der Webseite) hinaus&#8220; speichern d&#252;rfen. IP-Adresse und Nutzungszeitpunkt stellten personenbezogene Nutzungsdaten dar, die dem Telemediengesetz unterliegen, so das Schreiben des Ministeriums. Staatliche Surfprotokollierung Das Bundesjustizministerium zeichnete [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,5,4,15,13,20],"tags":[21],"class_list":["post-1089","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-privatsektor","category-datenschutz-im-staat","category-internet-unternehmen","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","category-surfprotokollierung","tag-ip-retention"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1089","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1089"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1089\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3118,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1089\/revisions\/3118"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1089"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1089"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1089"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}