{"id":124,"date":"2006-11-30T17:27:35","date_gmt":"2006-11-30T16:27:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/keine-umsetzungspflicht-fuer-vorratsdatenspeicherung\/"},"modified":"2011-04-12T16:23:11","modified_gmt":"2011-04-12T14:23:11","slug":"keine-umsetzungspflicht-fuer-vorratsdatenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/keine-umsetzungspflicht-fuer-vorratsdatenspeicherung\/","title":{"rendered":"Keine Umsetzungspflicht f&#252;r Vorratsdatenspeicherung [Update]"},"content":{"rendered":"<p>Mail an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Schaar,<\/p>\n<p>eine Reihe von B&#252;rgerrechtsorganisationen versucht derzeit, die geplante Vorratsdatenspeicherung noch aufzuhalten, siehe auch die unten aufgef&#252;hrte Pressemitteilung. Dabei ist es wichtig, dass die Datenschutzbeauftragten und wir am gleichen Strang ziehen und die gleiche Argumentation verwenden. In Ihrer <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/cln_030\/nn_531002\/sid_EAF21172061CC66A88146DBA6C9C0125\/DE\/Oeffentlichkeitsarbeit\/Pressemitteilungen\/2006\/PM-49-06VerfassungsrechtlicheVorgabenBeiDerReformDerTK-UeberwachungBeachten.html\">Pressemitteilung<\/a> vom 28.11.2006 schreiben Sie, dass Sie die Vorratsdatenspeicherung zwar kritisch sehen, sie aber durch eine EG-Richtlinie vorgegeben sei. Entsprechend argumentieren auch viele Politiker.<\/p>\n<p>Tats&#228;chlich ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (<a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.oefre.unibe.ch\/law\/dfr\/bv089155.html#Rn106\">BVerfGE 89, 155, 188<\/a>), und so schreibt es auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in seinem <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/webarchiv.bundestag.de\/archive\/2006\/1206\/bic\/analysen\/2006\/Zulaessigkeit_der_Vorratsdatenspeicherung_nach_europaeischem_und_deutschem_Recht.pdf\">Gutachten<\/a> zur Vorratsdatenspeicherung: Eine Umsetzungspflicht besteht nicht, wenn die europ&#228;ischen Organe bei Erlass der Richtlinie ihre von den Mitgliedstaaten einger&#228;umten Kompetenzen &#252;berschritten haben.<\/p>\n<p>W&#246;rtlich urteilte das Bundesverfassungsgericht: &#8222;W&#252;rden etwa europ&#228;ische Einrichtungen oder Organe den Unions-Vertrag in einer Weise handhaben oder fortbilden, die von dem Vertrag, wie er dem deutschen Zustimmungsgesetz zugrunde liegt, nicht mehr gedeckt w&#228;re, so w&#228;ren die daraus hervorgehenden Rechtsakte im deutschen Hoheitsbereich nicht verbindlich. Die deutschen Staatsorgane w&#228;ren aus verfassungsrechtlichen Gr&#252;nden gehindert, diese Rechtsakte in Deutschland anzuwenden.&#8220; Dabei kommt es nicht darauf an, ob der EuGH &#252;ber die Rechtm&#228;&#223;igkeit der Rechtsakte bereits zu entscheiden hatte.<\/p>\n<p>Nach dem Urteil des EuGH zur Fluggastdaten&#252;bermittlung kann zumindest nicht mehr zweifelhaft sein, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen fehlender Rechtsgrundlage nichtig ist (so auch Simitis, NJW 2006, 2011, 2013; Westphal, EuZW 2006, 555, 557). F&#252;r Rechtsakte zur Erleichterung der Strafverfolgung ist die EG nach der Rechtsprechung des EuGH schlichtweg nicht zust&#228;ndig. Dar&#252;ber hinaus ist die Richtlinie auch wegen Versto&#223;es gegen die Gemeinschaftsgrundrechte nichtig. Eine anlasslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bev&#246;lkerung ist evident unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig.<\/p>\n<p>Die Grenzen des EG-Vertrags sind also in mehrfacher Hinsicht &#252;berschritten. Vor diesem Hintergrund fehlt es nicht nur an einer Umsetzungspflicht. Deutschland ist es sogar verfassungsrechtlich untersagt, die Richtlinie umzusetzen (BVerfG a.a.O.).<\/p>\n<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie sich dieser Argumentation anschlie&#223;en und gegebenenfalls auch einen entsprechenden Beschluss der Konferenz der Datenschutzbeauftragten herbeif&#252;hren k&#246;nnten. Ein entschiedenes Eintreten gegen dieses Vorhaben ist unabdingbar, um die Politik zumindest zu einem Umsetzungsmoratorium bis zur Entscheidung des EuGH zu veranlassen. Es w&#228;re sehr zu begr&#252;&#223;en, wenn alle interessierten Institutionen und Gruppen auf dieses gemeinsame Ziel hinarbeiten k&#246;nnten.<\/p>\n<p>Beste Gr&#252;&#223;e,<\/p><\/blockquote>\n<p>Antwort vom 05.12.2006:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;,<\/p>\n<p>im Namen von Herrn Schaar danke ich Ihnen f&#252;r Ihre Anregungen im Hinblick auf die Argumentation gegen die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.<\/p>\n<p>Nach einer internen Pr&#252;fung bestehen auch hier angesichts der Rechtsprechung des EuGH zur Fluggastdaten&#252;bermittlung Zweifel am Bestand der Richtlinie. In der Vergangenheit habe ich allerdings &#8211; in &#220;bereinstimmung mit der Artikel-29-Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten und den Rechtsdiensten von Rat und Kommission &#8211; keine Einw&#228;nde gegen eine Regelung in der 1. S&#228;ule erhoben. Ihrer Argumentation diesbez&#252;glich kann ich mich daher nicht anschlie&#223;en.<\/p>\n<p>Sollte der EuGH die Richtlinie wegen fehlender Rechtsgrundlage f&#252;r nichtig erkl&#228;ren, wird aller Voraussicht nach eine Regelung in der 3. S&#228;ule angestrebt werden. Ob das Resultat aus Datenschutzsicht akzeptabler ausfiele als die jetzt angefochtene Richtlinie, erscheint mir &#8211; auch im Hinblick auf die Konsequenzen, die der Rat aus der PNR-Entscheidung gezogen hat &#8211; zumindest fraglich. Zuerst einmal bleibt jedoch abzuwarten, wie der EuGH<br \/>\nentscheiden wird.<\/p>\n<p>Ich w&#252;nsche Ihnen viel Erfolg und die n&#246;tige Ausdauer bei Ihrer Arbeit und verbleibe<\/p>\n<p>mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\nIm Auftrag<\/p>\n<p>A C Jennen<\/p><\/blockquote>\n<p>Meine Antwort vom  05.12.2006:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Frau Jennen,<\/p>\n<p>danke f&#252;r Ihre Antwort und f&#252;r Ihr ermutigendes Schlusswort. Gleichwohl m&#246;chte ich noch einmal nachhaken, weil Ihre Antwort &#8211; wie Sie sicherlich verstehen werden &#8211; letztendlich unbefriedigend bleibt.<\/p>\n<p>Dass Sie letztes Jahr &#8211; wie ich auch &#8211; f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung die erste S&#228;ule f&#252;r einschl&#228;gig gehalten haben, mag sein, hindert bessere Erkenntnis aber nicht. Nachdem sich durch das <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eugh-keine-rechtsgrundlage-auch-fuer-vorratsdatenspeicherung\/\">EuGH-Urteil zur Fluggastdaten&#252;bermittlung<\/a> inzwischen herausgestellt hat, dass die EG nicht zust&#228;ndig ist, ist es nicht inkonsequent sondern folgerichtig, wenn wir nunmehr von einer fehlenden Rechtsgrundlage ausgehen.<\/p>\n<p>Im &#220;brigen hat die Deutsche Konferenz der Datenschutzbeauftragten am <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Publikationen\/Entschliessungssammlung\/DSBundLaender\/70DSK-KeineVorratsdatenspeicherungInDerTelekommunikation.pdf;jsessionid=31236C7D309F9D63380CA1BAA91AF1E2.1_cid134?__blob=publicationFile\">27.\/28.10.2005<\/a> sowie die Europ&#228;ische Konferenz der Datenschutzbeauftragten schon am <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/justice_home\/fsj\/privacy\/docs\/wpdocs\/2002\/wp64_de.pdf\">11.10.2002<\/a> klar gesagt, dass eine verdachtslose, allgemeine Vorratsdatenspeicherung gegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/MRK\/8.html\" title=\"Art. 8 MRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens\">Art. 8 EMRK<\/a> verst&#246;&#223;t. Die Richtlinie ist also auch wegen Versto&#223;es gegen die Gemeinschaftsgrundrechte nichtig. Wenn Sie dies weiterhin betonen, dann ist das kein Positionswechsel, sondern umgekehrt w&#228;re es eine Kehrtwende, wenn Sie dies nun anders beurteilen und die Richtlinie als wirksam akzeptieren w&#252;rden.<\/p>\n<p>Dass bei Feststellung der Nichtigkeit der Richtlinie ein Rahmenbeschluss droht, sehe ich nicht. Bekanntlich ist der von den meisten Mitgliedstaaten favorisierte Rahmenbeschluss ja nur deshalb nicht gefasst worden, weil die erforderliche Einstimmigkeit nicht zustande gekommen ist. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Au&#223;erdem gilt im Bereich der dritten S&#228;ule kein Vorrang des Gemeinschaftsrechts. Das hei&#223;t, dass das Bundesverfassungsgericht <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/10.html\" title=\"Art. 10 GG\">Art. 10 GG<\/a> uneingeschr&#228;nkt anwenden und eine Vorratsdatenspeicherung trotz Rahmenbeschlusses verwerfen kann. Schlie&#223;lich: Selbst, wenn es in Zukunft einmal zu einem Rahmenbeschluss kommen kann, &#228;ndert dies nichts daran, dass zumindest zum gegenw&#228;rtigen Zeitpunkt Deutschland zur Umsetzung der nichtigen Richtlinie nicht verpflichtet ist.<\/p>\n<p>Folglich m&#246;chte ich Sie nochmals bitten, in Ihrer Stellungnahme zum <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.humanistische-union.de\/themen\/datenschutz\/vorratsdaten\/\">Entwurf<\/a> des &#8222;Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie <a target=\"_self\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML\">2006\/24\/EG<\/a>&#8220; die Richtlinie nicht als vorgegeben hinzunehmen, sondern deutlich zu machen, dass der BfDI die Ansicht teilt, wonach<\/p>\n<ul>\n<li>die Richtlinie mangels Rechtsgrundlage und wegen Versto&#223;es gegen die Gemeinschaftsgrundrechte nichtig ist,<\/li>\n<li>eine nichtige Richtlinie von Anfang an keine Umsetzungspflicht entfaltet, ein vertragswidriger Rechtsakt dem Bundesverfassungsgericht zufolge vielmehr nicht umgesetzt werden darf,<\/li>\n<li>Deutschland die geplanten Speicherfristen auch nicht auf eigene Verantwortung einf&#252;hren darf, weil eine anlasslose, allgemeine Vorratsdatenspeicherung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz evident unvereinbar ist (siehe insbesondere <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20030312_1bvr033096.html\">Urteil<\/a> vom 12.03.2003),<\/li>\n<li>dass der BfDI seine Forderung bekr&#228;ftigt, von der Einf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung zumindest bis zur Entscheidung des EuGH abzusehen. Dies hat Herr Schaar schon im Sommer <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/76301\">gefordert<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn wir hier gemeinsam argumentieren und die Sachverst&#228;ndigen das Vorhaben einhellig als verfassungswidrig beurteilen, l&#228;sst sich das Umsetzungsgesetz noch verhindern. Im Interesse des Datenschutzes und der freien Kommunikation in Deutschland bitte ich Sie daher dringend, das Vorhaben mit aller Entschiedenheit &#8211; auch offiziell &#8211; abzulehnen. Die 80 Mio. betroffenen B&#252;rgerinnen und B&#252;rger sind hier auf die Unterst&#252;tzung ihres Datenschutzbeauftragten angewiesen.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mail an den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: Sehr geehrter Herr Schaar, eine Reihe von B&#252;rgerrechtsorganisationen versucht derzeit, die geplante Vorratsdatenspeicherung noch aufzuhalten, siehe auch die unten aufgef&#252;hrte Pressemitteilung. Dabei ist es wichtig, dass die Datenschutzbeauftragten und wir am gleichen Strang ziehen und die gleiche Argumentation verwenden. In Ihrer Pressemitteilung vom 28.11.2006 schreiben Sie, dass Sie die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,6],"tags":[37],"class_list":["post-124","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-staat","category-vorratsdatenspeicherung","tag-umsetzungspflicht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=124"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3026,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/124\/revisions\/3026"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=124"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=124"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=124"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}