{"id":1241,"date":"2009-07-11T16:54:21","date_gmt":"2009-07-11T14:54:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1241"},"modified":"2015-09-21T09:43:46","modified_gmt":"2015-09-21T07:43:46","slug":"schuetzen-internetsperren-kinder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/schuetzen-internetsperren-kinder\/","title":{"rendered":"Sch&#252;tzen Internetsperren Kinder?"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Unberechenbarkeit des Zugangserschwerungsgesetzes<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesetzgeber hat am 25.06.2009 das &#8222;Zugangserschwerungsgesetz&#8220; (ZugErschwG) <a href=\"#fn\">[1]<\/a> beschlossen, das Internetprovider verpflichten soll, den Zugriff auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Angeblich soll dies geeignet sein Kindesmissbrauch zu reduzieren, obwohl ein Kausalzusammenhang zwischen Nachfrage kinderpornografischer Werke und Missbrauch bislang nicht nachgewiesen ist <a href=\"#fn\">[2]<\/a>. Problematisch ist auch, dass die strafgesetzliche Definition kinderpornografischer Schriften etwa in der Formulierung &#8222;von einiger Erheblichkeit&#8220; unscharf ist, in der Praxis moralische Wertungen entscheiden <a href=\"#fn\">[3]<\/a> und die Beh&#246;rden bereits die bisherigen Strafgesetze zur Kinder- und Jugendpornografie teils willk&#252;rlich auslegen <a href=\"#fn\">[4]<\/a>. Damit ist zwangsl&#228;ufig auch das Ausma&#223; der daran ankn&#252;pfenden, geplanten Internetsperren und somit der Eingriff in die Grundrechte aller Internetnutzer <strong>unberechenbar<\/strong>.<\/p>\n<p>Nicht erst die <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2008\/07\/16\/prefetching\/\" target=\"_blank\">Prefetch-Funktion<\/a> des Browsers, sondern bereits simple Werbeeinblendungen etwa von Freehostern aus Staaten mit abweichender Kinderpornografiedefinition kann dazu f&#252;hren, dass ohne Wissen und Wollen des Nutzers hierzulande illegale Seiten aufgerufen werden. Ob der Abruf vors&#228;tzlich erfolgte oder nicht, ist von au&#223;en nicht erkennbar.<\/p>\n<p>Das verst&#246;&#223;t in gewissem Umfang gegen das <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\/__3.html\" target=\"_blank\"><strong>Herkunftslandprinzip<\/strong><\/a>, wonach sich die Zul&#228;ssigkeit eines Angebots nach seinem Herkunftsstaat bemisst. Verst&#246;&#223;e gegen das Herkunftslandprinzip k&#246;nnen zu unaufl&#246;sbaren Konflikten zwischen Rechtssystemen f&#252;hren, wie bereits heute die exzessiv umgesetzt Vorratsdatenspeicherung zeigt: So verpflichtet <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/3.html\" title=\"&sect; 3 TKG: Begriffsbestimmungen\">\u00a7 3 Nr. 6b TKG<\/a> auch Internetanbieter mit Sitz in Gro&#223;britannien, aber einer Infrastruktur in Deutschland zur 6-monatigen Vorratsdatenspeicherung. Dagegen verpflichtet Gro&#223;britannien alle Internetanbieter mit Sitz in Gro&#223;britannien zu einer 12-monatigen Vorratsdatenspeicherung [5], so dass britische Telekommunikationsanbieter, die auch in Deutschland t&#228;tig sein wollen, <strong>gegen mindestens eine Rechtsordnung versto&#223;en<\/strong>. Nach welchem Recht sollen sich gesetzestreue Pornografieanbieter k&#252;nftig richten? Grenzf&#228;lle sind beispielsweise dort denkbar, wo Darsteller nicht unter 18 sein d&#252;rfen, in Deutschland aber schon nicht <em>wie unter 18 aussehen<\/em> d&#252;rfen. Ob das im Sinne der <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EG\/49.html\" target=\"_blank\">europ&#228;ischen Dienstleistungsfreiheit<\/a> ist, erscheint fraglich.<\/p>\n<p>Schon der \u2013 sich hinterher als unbegr&#252;ndet herausstellende \u2013 Verdacht der Begehung kinderpornografischer Delikte kann die Vernichtung der beruflichen und privaten Existenz <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2007\/12\/25\/vom-himmel-in-die-holle\/\" target=\"_blank\">zur Folgen haben<\/a>. Um nur einige Beispiele zu nennen, in denen Unschuldige von einem falschen Verdacht betroffen waren:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein 67-j&#228;hriger Wiesbadener geriet unter Verdacht, sich Kinderpornografie beschafft zu haben, weil von seinem Bankkonto entsprechende Abbuchungen vorgenommen wurden. Tats&#228;chlich hatten aber Unbekannte seine Kreditkartendaten missbraucht. Am 15. Dezember 2006 sollten seine Computer im B&#252;ro und s&#228;mtliche Speichermedien beschlagnahmt werden. Seine private Wohnung, das Gesch&#228;ft und das Auto sollten durchsucht werden. Nur weil sich der Betroffene nachhaltig beschwerte und ihm seine Bank schnell Belege faxte, brachen die Ermittler die Durchsuchung ab. <a class=\"external text\" title=\"http:\/\/www.faz.net\/s\/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174\/Doc~E213402745D034DD2985EC4BEB52EEB38~ATpl~Ecommon~Scontent.html\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.faz.net\/s\/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174\/Doc%7EE213402745D034DD2985EC4BEB52EEB38%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html\">Quelle<\/a><\/li>\n<li>Die Wohnung eines deutschen Professors wurde durchsucht und seine Computer beschlagnahmt, weil er Kinderpornografie &#252;ber das Internet verbreitet haben soll. Tats&#228;chlich hatte sein Internet-Zugangsanbieter der Polizei eine falsche Auskunft erteilt. <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2008\/03\/11\/provider-liefert-falsche-daten-ans-bka\/\">Quelle<\/a><\/li>\n<li>Die US-amerikanische Polizei durchsuchte die Wohnung eines Unschuldigen nach Kinderpornografie. Der Betroffene berichtet, dass eine milit&#228;risch auftretende Einsatztruppe vor seiner T&#252;r stand und ihn mit einer Waffe bedrohte. Es wurden Kameras, Computer, DVDs und VHS-Kassetten mitgenommen. Erst sp&#228;ter stellte sich heraus, dass der Polizei die falsche IP-Adresse gegeben worden war. <a class=\"external text\" title=\"http:\/\/www.foxnews.com\/wires\/2006Oct25\/0,4670,PeopleShaqBotchedRaid,00.html\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.foxnews.com\/wires\/2006Oct25\/0,4670,PeopleShaqBotchedRaid,00.html\">Quelle<\/a><\/li>\n<li>Ein junger Navy-General und 38 weitere Personen aus England nahmen sich das Leben, nachdem sie aufgrund von Datenspuren beschuldigt und teilweise verurteilt worden waren, sich Kinderpornografie beschafft zu haben. Der junge Navy-General war vom Dienst suspendiert worden, obwohl sich die Vorw&#252;rfe gegen ihn in den Ermittlungen zuvor nicht erh&#228;rtet hatten (<a class=\"external text\" title=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/64537\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/64537\">Quelle<\/a>). Im April\/Mai 2007 stellte sich heraus, dass ein gro&#223;er Teil der 7.000 verd&#228;chtigen Briten Opfer von Kreditkartenbetr&#252;gern waren, darunter wohl auch mehrere der Menschen, die sich das Leben genommen hatten. <a class=\"external text\" title=\"http:\/\/www.berlinerumschau.com\/index.php?set_language=de&amp;cccpage=10072007ArtikelMedien1\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/oraclesyndicate.twoday.net\/stories\/4122817\/\">Quelle Teil 1<\/a>, <a class=\"external text\" title=\"http:\/\/www.berlinerumschau.com\/index.php?set_language=de&amp;cccpage=12072007ArtikelMedien1\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/oraclesyndicate.twoday.net\/stories\/4125469\/\">Teil 2<\/a>, <a href=\"http:\/\/news.bbc.co.uk\/2\/hi\/uk_news\/6641321.stm\">Quelle 2<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.guardian.co.uk\/crime\/article\/0,,2059880,00.html\">Quelle 3<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.dailymail.co.uk\/pages\/live\/articles\/news\/news.html?in_article_id=453950&amp;in_page_id=1770&amp;in_page_id=1770&amp;expand=true\">Quelle 4<\/a>, <a href=\"http:\/\/thescotsman.scotsman.com\/ViewArticle.aspx?articleid=2665674\">Quelle 5<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.pcpro.co.uk\/news\/news\/112514\">Quelle 6<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch den SPD-Bundestagsabgeordneten J&#246;rg Tauss kostete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Materialien <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/134104\" target=\"_blank\">alle Partei&#228;mter<\/a>, obwohl der Verfahrensausgang <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/tp\/r4\/artikel\/29\/29865\/1.html\">noch offen<\/a> ist. Gerade hier bed&#252;rfte es also Rechtsklarheit.<\/p>\n<p>Ein weiterer Faktor der Unberechenbarkeit sind Link-Ketten: Wird etwa ZEIT ONLINE indiziert, weil dort in einem Artikel zum Whistleblower-Portal Wikileaks verlinkt wurde und Wikileaks die d&#228;nische Kinderporno-Sperrliste ver&#246;ffentlicht hat? Die Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit fremder Web-Inhalte <a href=\"http:\/\/www.jurpc.de\/rechtspr\/20050079.htm\" target=\"_blank\">ist<\/a> <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/119135\" target=\"_blank\">uneinheitlich<\/a>. Das Landgericht Karlsruhe <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/135461\" target=\"_blank\">bejahte<\/a> im M&#228;rz 2009 letztinstanzlich die Rechtm&#228;&#223;igkeit einer Hausdurchsuchung wegen mittelbarer Verlinkung auf die d&#228;nische Sperrliste.<\/p>\n<p><a name=\"2\"><\/a><strong>2. Unkontrollierbarkeit des Zugangserschwerungsgesetzes<\/strong><\/p>\n<p>Der Grundrechtseingriff durch Internetsperren (der formaljuristisch in der Regel nicht als Zensur zu werten sein wird, weil die Indizierung erst nach der Ver&#246;ffentlichung stattfindet) ist dar&#252;ber hinaus weithin <strong>demokratisch unkontrollierbar<\/strong>. Denn die Sperrlisten sollen geheim bleiben, auch wenn die n&#228;chste <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/faelle-von-datenmissbrauch-und-irrtuemern\/#Pannen\" target=\"_blank\">Datenpanne<\/a>, wie Berichten zufolge bereits bei der d&#228;nischen Sperrliste geschehen, auch hierzulande nicht lange auf sich warten lassen d&#252;rfte. Ein Durchsickern ist schon deshalb wahrscheinlich, weil laut \u00a7 1 Abs. 1 des Gesetzes t&#228;glich allen sperrpflichtigen Internetanbietern die Liste &#252;bermittelt werden soll und schon eine undichte Stelle f&#252;r die Ver&#246;ffentlichung der kompletten Sperrliste gen&#252;gt. Dank dynamischer IP-Adressen kann im Grunde auch jeder DNS-Betreiber behaupten, 10.000 Nutzer zu haben und deshalb sperrpflichtig zu sein. Er ben&#246;tigt nicht einmal eine Netzinfrastruktur, sondern jeder Windows-PC kann leicht einen DNS-Server betreiben, wie im <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/internetsperren-umgehen\/\" target=\"_blank\">Folgeartikel<\/a> beschrieben. &#220;ber das nicht unerhebliche Risiko, auf diese Weise P&#228;dophilen eine regelm&#228;&#223;ig gepflegte Liste einschl&#228;giger Seiten <strong>auf dem Silbertablett zu servieren<\/strong>, scheint man in Berlin nicht nachgedacht zu haben. Geradezu hilflos mutet \u00a7 3 des Gesetzes an, der offenbar Pannen per Gesetz verbieten will. Man bedenke, dass es selbst Microsoft als Einzelunternehmen <a href=\"http:\/\/www.golem.de\/0402\/29743.html\" target=\"_blank\">nicht gelang<\/a>, den eigenen Windows-Quellcode unter Verschluss zu halten, obwohl Microsoft angesichts potenziell existenzbedrohlicher Folgen hier gewiss nicht die Z&#252;gel schleifen lie&#223;. Dass sich selbst Staatsanwaltschaften bislang fernmeldegeheimnisgesch&#252;tzte Daten per <a href=\"http:\/\/www.all-nettools.com\/de\/file-password-recovery-11\/lastbit-zip-password-recovery-31033.htm\" target=\"_blank\">passwortgesch&#252;tzter ZIP-Datei<\/a> beauskunften lassen, <a href=\"#fn\">[6]<\/a> zerst&#246;rt auch jede Resthoffnung auf Sicherheitskenntnisse seitens der Beh&#246;rden. Zwar er&#246;ffnet das Gesetz in <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/12.html\" title=\"&sect; 12 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 12 TMG<\/a> gesperrten Contentanbietern den Verwaltungsrechtsweg. Doch Internetnutzer d&#252;rften in die R&#246;hre schauen, wenn sie verdutzt feststellen, dass ihre Tageszeitung aus welchem Grund auch immer gesperrt wurde.<\/p>\n<p>Wie ferner der d&#228;nischen Sperrliste Berichten zufolge zu entnehmen war, waren jedenfalls zur Zeit ihrer Ver&#246;ffentlichung mitnichten nur kinderpornografische Seiten indiziert, was <strong>gegen die M&#246;glichkeit einer zielgenauen Filterung<\/strong> spricht. Realistisch betrachtet wird eine solche sogar ganz regelm&#228;&#223;ig nicht m&#246;glich sein, da es unwahrscheinlich ist, dass eine Webseite ausschlie&#223;lich ma&#223;geschneidert rechtswidriges Material ver&#246;ffentlicht &#8211; soweit eine klare Beurteilung selbst ohne l&#228;nder&#252;bergreifenden Sachverhalt &#252;berhaupt machbar ist. Im Gegenteil sind etwa bestimmte <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\/__6.html\" target=\"_blank\">Pflichtinformationen des Anbieters<\/a> sogar vorgeschrieben und k&#246;nnen folglich nicht rechtswidrig sein. Es ist deshalb zweifelhaft, ob das Gesetz die verfassungsm&#228;&#223;ige Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit wahrt. Eine weitere willk&#252;rliche Treffunsicherheit ergibt sich daraus, dass hinter Domain-Namen oft mehrere IP-Adressen v&#246;llig unterschiedlicher Angebote stehen, die dann in Mitleidenschaft gezogen werden. Rechtlich bem&#228;ngelt wird daneben, dass das Gesetz formell auf verfassungswidrige Weise zustande gekommen sein <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/141425\">soll<\/a>, weil eine Lesung zu wenig stattgefunden habe.<\/p>\n<p><a name=\"3\"><\/a><strong>3. Von der Leyen und die Kriminalstatistik<\/strong><\/p>\n<p>Von einem Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Nachfrage kinderpornografischer Werke und tats&#228;chlichem Missbrauch und damit auch der kindersch&#252;tzenden Wirkung von Internetsperren ist Bundesministerin von der Leyen weit entfernt. Man geht ja auch nicht davon aus, dass die boulevardmediale Ver&#246;ffentlichung von Einbruchsfotos bei Dieter Bohlen kausal f&#252;r Einbr&#252;che ist.<\/p>\n<p>Bereits von der Leyens kriminalstatistischen Argumente, die einen Handlungsbedarf suggerieren sollen, halten einer &#220;berpr&#252;fung aus mehreren Gr&#252;nden nicht stand. Verfahren wegen des Besitzes, der Verschaffung und der Verbreitung von Kinderpornografie haben 2008 laut amtlicher Kriminalstatistik <strong>um 18% abgenommen<\/strong> <a href=\"#fn\">[7]<\/a>. Zwar war die Verfahrenszahl 2007 um 57% gestiegen, das BKA &#228;u&#223;ert aber selbst, dass der Anstieg eine vor&#252;bergehende Tendenz auf Grund einiger <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/103152\" target=\"_blank\">Gro&#223;ermittlungsverfahren<\/a> gewesen sei. <a href=\"#fn\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Es ist au&#223;erdem eine kriminologische Binsenweisheit, dass die Kriminalstatistik allenfalls die Belastung der Justizbeh&#246;rden, <strong>nicht aber die Kriminalit&#228;tsentwicklung belegt<\/strong>. <a href=\"#fn\">[9]<\/a> So k&#246;nnen sich Taten vom &#8211; naturgem&#228;&#223; nicht erfassten &#8211; Dunkelfeld ins Hellfeld verlagern und umgekehrt, etwa durch eine h&#246;here Kontrollintensit&#228;t oder eine verst&#228;rkte Anzeigebereitschaft. Dadurch ergibt sich ein statistischer Anstieg, obwohl sich das tats&#228;chliche Verhalten nicht ver&#228;ndert hat. <a href=\"#fn\">[10]<\/a> Gerade die Anzeigebereitschaft ist als beeinflussendes Element nicht zu untersch&#228;tzen, denn &#252;ber 90% aller strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gehen auf Anzeigen von Zeugen oder Betroffenen zur&#252;ck. <a href=\"#fn\">[11]<\/a> Als Nichtanzeigemotive kommen etwa Angst vor Problemkonfrontation oder vor Rache, fehlendes Vertrauen in die Justizbeh&#246;rden, Angst vor Offenlegung der Privatsph&#228;re, Scham, Resignation, Regelung auf anderem Wege oder auch schlicht Anwaltskosten in Betracht. <a href=\"#fn\">[12]<\/a> Gerade innerfamili&#228;re Gewalt wurde fr&#252;her mangels gesellschaftlicher &#196;chtung seltener zur Anzeige gebracht, obwohl das Schlagen von Kindern oder Ehefrau damals verbreiteter als heute gewesen sein d&#252;rfte. &#196;nderungen der Kriminalstatistik k&#246;nnen weiterhin durch Ver&#228;nderungen des Straf- oder Strafverfahrensrechts begr&#252;ndet sein. Beispielsweise f&#252;hrte das 2. Strafrechtsreformgesetz 1969 fast zu einer Halbierung der Verurteilungen innerhalb eines Jahres. <a href=\"#fn\">[13]<\/a> Selbst die Bundesregierung beeinflusst die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen, indem sie in ihren <a href=\"http:\/\/www.bmj.bund.de\/enid\/Fachinformationen\/Richtlinien_fuer_das_Strafverfahren_und_das_Bu_geldverfahren__RiStBV__y9.html\" target=\"_blank\">Richtlinien an die Staansanwaltschaften (RiStBV)<\/a> den Rechtsbegriff des &#8222;&#246;ffentlichen Interesses&#8220; auslegt, der &#252;ber die vorzeitige Einstellung von Ermittlungsverfahren entscheidet. <a href=\"#fn\">[14]<\/a> Auch erfassen die Statistiken die Schwere der Taten nicht, so dass es sein kann, dass eine Straftat hinsichtlich ihrer H&#228;ufigkeit zwar zu-, ihre durchschnittliche Schwere aber unbemerkt abnimmt. <a href=\"#fn\">[15]<\/a> Bleich\/Kossel weisen schlie&#223;lich zutreffend darauf <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/ct\/artikel\/135867\" target=\"_blank\">hin<\/a>, dass die Statistik nur die Ermittlungsverfahren, nicht aber die tats&#228;chlichen Verurteilungen misst. In der Praxis f&#252;hrt aber <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/nichts-zu-verbergen-nichts-zu-befuerchten\/\" target=\"_blank\">weniger als ein Drittel<\/a> aller Ermittlungsverfahren zu einer Verurteilung. Speziell bei den hier angef&#252;hrten Gro&#223;verfahren sprechen mehrere Staatsanwaltschaften von einer <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/103152\" target=\"_blank\">noch h&#246;heren Einstellungsquote<\/a>.<\/p>\n<p>Wenn man in die Kriminalstatistik, wie von der Leyen, unbedingt eine Kriminalit&#228;tsentwicklung hineininterpretieren will, spricht sie eher <strong>gegen einen Kausalzusammenhang zwischen Kinderpornografie und Missbrauch<\/strong>. Sind n&#228;mlich die Ermittlungsverfahren wegen kinder- und jugendpornografischer Schriften im Lauf der vergangenen 4 Jahre leicht um 7% angestiegen, sind die Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs im selben Zeitraum um 14% gesunken. <a href=\"#fn\">[16]<\/a> In einem <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/online\/2009\/26\/leyen-heine-netzsperren\" target=\"_blank\">ZEIT-Interview<\/a> darauf angesprochen, konterte von der Leyen, der (hier gesunkene) Missbrauch finde ja nicht nur in Deutschland statt. Gut &#8211; die (hier gestiegene) Internet-Kinderpornografie dann aber erst recht nicht.<\/p>\n<p>Auch eine Gegen&#252;berstellung der Fallzahlen der unterschiedlichen Tatbestandsschl&#252;ssel l&#228;sst keinen Raum f&#252;r die Mutma&#223;ung, dass Kindesmissbrauch ma&#223;geblich zum Zweck der Kinderpornografieproduktion stattfinde, was im Fall der angeblich so problematischen &#8222;Kinderpornoindustrie&#8220; aber der Fall sein m&#252;sste: Der sexuelle Missbrauch (auch) zum Zweck der Produktion zu verbreitender Kinderpornografie wird n&#228;mlich als eigenst&#228;ndiges Delikt erfasst (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/176a.html\" title=\"&sect; 176a StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne K&ouml;rperkontakt mit dem Kind\">\u00a7 176a Abs. 3 StGB<\/a>) und macht <strong>nur 0,7%<\/strong> aller sexuellen Kindesmissbrauchsverfahren aus. Darin enthalten sind auch unentgeltliche Produktionen, so dass der Anteil der &#8222;Kinderpornoindustrie&#8220;, der eine Sperre theoretisch den wirtschaftlichen Wind aus dem Segel nehmen k&#246;nnte, am sexuellen Missbrauch als <strong>noch geringer<\/strong> einzustufen ist. Der D&#252;sseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter, der in vielen F&#228;llen an kinderpornografischen Verfahren beteiligt war, <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2009\/03\/25\/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie\/\" target=\"_blank\">bezweifelt<\/a> &#228;hnlich wie das <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/panorama\/813\/465404\/text\/19\/\" target=\"_blank\">Landeskriminalamt Bayern<\/a>, dass es eine solche &#8222;Kinderpornoindustrie&#8220; &#252;berhaupt gibt.<\/p>\n<p>In der Tat schreibt die Bundesregierung in ihrer amtlichen Begr&#252;ndung zwar (mit erstaunlich runden Zahlen) etwa, man habe in Norwegen durch Internetsperren t&#228;glich 15.000, in Schweden 50.000 Zugriffe abgefangen, zur zeitgleichen Entwicklung der Missbrauchsverfahren in Norwegen und Schweden schweigt sich die Regierung aber aus. <a href=\"#fn\">[17]<\/a> Wie Vetter weiter berichtet, z&#228;hlten zu den Verbreitungswegen von Kinderpornografie nach seiner Erfahrung auch E-Mail und Post. In diesem Bereich liefen aber selbst Sperren von IP-Adressen ins Leere, es sei denn, man w&#252;rde den ganzen E-Mail-Dienst blockieren. Dass mit einem Wechsel des DNS-Servers, sp&#228;testens aber bei Verwendung eines Anonymisierungsdiensts (dessen Nutzung man notfalls auch unbeweisbar gestalten kann) ohnehin alle Sperrungen leerlaufen, liegt auf der Hand.<\/p>\n<p>Selbst Gegner des Sperrgesetzes haben mit &#8222;L&#246;schen statt Sperren&#8220; nur die Flucht nach vorn gewagt und das Credo der \u2013 nach dem Verst&#228;ndnis eines freiheitlichen Rechtsstaats begr&#252;ndungspflichtigen \u2013 Bundesregierung nicht hinterfragt, wonach das Bannen kinderpornografischer Darstellungen zum Kinderschutz taugen soll. Andernfalls handelte es sich aber um nichts als <strong>billigen Aktionismus<\/strong>, der mangels Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit <strong>verfassungswidrig<\/strong> ist. Zwar geh&#246;ren Aufnahmen von Privatpersonen generell ohne deren Einwilligung nicht ver&#246;ffentlicht, erst recht nicht Filme missbrauchter Kinder. Dies aber aus Gr&#252;nden des Pers&#246;nlichkeitsschutzes der Dargestellten und nicht, weil erwiesen w&#228;re, dass es k&#252;nftige Missbrauchsf&#228;lle verhindere. Das ist aber ausweislich der amtlichen Regierungsbegr&#252;ndung <a href=\"#fn\">[18]<\/a> ausdr&#252;cklich die Motivation des Gesetzes.<\/p>\n<p>Wer die Wirksamkeit von Verboten ungepr&#252;ft unterstellt, dem sollte das folgende Beispiel zu denken geben: In D&#228;nemark gab es bis 1967 steigende Zahlen f&#252;r die Herstellung und den Absatz verbotener pornographischer Literatur. Schon zwei Jahre nach der Aufhebung diesbez&#252;glicher Verbotsbestimmungen gingen diese Zahlen rapide zur&#252;ck. Es liegt nahe, dass dies auf einen S&#228;ttigungsprozess durch Befriedigung der diesbez&#252;glichen Neugierde der Bev&#246;lkerung zur&#252;ckzuf&#252;hren ist. Dass in der Folge die Prostitution in D&#228;nemark zugenommen habe, ist nicht ersichtlich. Ein zweites Beispiel: In den Niederlanden <a href=\"http:\/\/www.cannabislegal.de\/studien\/euregio.htm\">wird<\/a> trotz der Legalisierung des Cannabis-Verkaufs nicht mehr, sondern weniger Cannabis konsumiert als in Deutschland. Die Zahl der Konsumenten geht dort trotz der legalen Verf&#252;gbarkeit der Droge zur&#252;ck. Dementsprechend l&#228;sst sich auch in anderen Bereichen nicht von vornherein behaupten, dass die erschwerte Zug&#228;nglichkeit unerw&#252;nschten Materials sozial n&#252;tzliche Auswirkungen habe. Der Soziologe Wolfgang Sofsky hat die gleichwohl allgemein vorherrschende &#8222;Politik des Verbots&#8220; schon vortrefflich analysiert und <a href=\"http:\/\/www.dradio.de\/dkultur\/sendungen\/signale\/584691\/\">kritisiert<\/a>.<a href=\"http:\/\/www.dradio.de\/dkultur\/sendungen\/signale\/584691\/\"><br \/>\n<\/a><\/p>\n<p><a name=\"4\"><\/a><strong>4. Internationale Verpflichtungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesregierung ist zur Sperrung von Internetseiten auch nicht v&#246;lkerrechtlich verpflichtet. Der Rahmenbeschluss zur Bek&#228;mpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie <a href=\"#fn\">[19]<\/a>, an dessen Zustandekommen die deutsche Bundesregierung ma&#223;geblich mitgewirkt hat, verpflichtet ebenso wenig wie die Cybercrime-Convention <a href=\"#fn\">[20]<\/a> zu pr&#228;ventiven Sperrma&#223;nahmen. Was die dort festgelegte Strafbarkeit f&#252;r kinderpornografische Tatbest&#228;nde angeht, hat das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil <a href=\"#fn\">[21]<\/a> entschieden, dass die Strafgesetzgebung nur unter besonderen Voraussetzungen v&#246;lkerrechtlich ausgelagert werden darf. Eine Ausnahme nimmt das Gericht f&#252;r staaten&#252;bergreifende schwere Kriminalit&#228;t an, die bei sexueller Ausbeutung von Kindern auch als m&#246;glich angesehen wird. Je weniger aber die Verbreitung von Kinderpornografie jenseits von politischer Show mit tats&#228;chlichem Missbrauch zu tun hat, desto verfassungswidriger ist die Umsetzungspflicht.<\/p>\n<p><a name=\"5\"><\/a><strong>5. Der Tanz ums goldene Kalb<\/strong><\/p>\n<p>Im Zuge seiner modernen Form einer <strong>symbolpolitischen Hexenjagd<\/strong> der letzten Jahre auf alles, was um drei Ecken herum mit Kinder- oder Jugendpornografie assoziiert werden k&#246;nnte (etwa Scheinpornografie), nimmt der Gesetzgeber mit dem Sperrgesetz einmal mehr kollaterale Grundrechtseingriffe von zweifelhaftem Nutzen in Kauf. Nicht ersichtlich ist beispielsweise, welchem Kind oder Jugendlichen dadurch geholfen wird, dass auch frei erfundene Sexualromane strafbar sein k&#246;nnen oder dass Bilder von minderj&#228;hrig aussehenden Vollj&#228;hrigen kriminalisiert werden <a href=\"#fn\">[22]<\/a>. Wenig sinnvoll erscheint auch, dass der 17-j&#228;hrige Ehemann (&#252;brigens seit jeher) gesetzlich zum Beischlaf mit seiner gleichaltrigen Ehefrau <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__1353.html\" target=\"_blank\">verpflichtet ist<\/a> (sic!), sich aber wegen des <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/stgb\/__184c.html\" target=\"_blank\">Besitzes jugendpornografischer Schriften<\/a> strafbar macht, wenn er seine Frau ohne deren Zustimmung in pornografischer Weise fotografiert. <a href=\"#fn\">[23]<\/a> Wegen <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/stgb\/__184c.html\" target=\"_blank\">Besitzverschaffung von Kinderpornografie<\/a> strafbar w&#228;re auch ein Journalist, der im Zusammenhang mit Kompetenz&#252;berschreitungen des Bundeskriminalamts pr&#252;ft oder dar&#252;ber berichtet, inwieweit eine an die &#214;ffentlichkeit gelangte Sperrliste wirklich nur kinderpornografisches Material enth&#228;lt. Zwar enth&#228;lt das Strafgesetzbuch in \u00a7 184b Abs. 5 eine etwas unverst&#228;ndliche Ausnahmeregelung f&#252;r die ausschlie&#223;liche &#8222;Erf&#252;llung rechtm&#228;&#223;iger beruflicher Pflichten&#8220;. Freiberufliche Journalisten unterliegen aber keiner &#8222;Pflicht&#8220; irgend etwas zu recherchieren, au&#223;erdem liegt nach der <a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bv097228.html\" target=\"_blank\">Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<\/a> kein &#8222;Beruf&#8220; vor, wenn die T&#228;tigkeit nicht dem Lebensunterhalt dient (Blogbetreiber).<\/p>\n<p>Ansonsten f&#228;llt mir zum Beitrag des Gesetzgebers in puncto Gewaltschutz von Kindern, welche den Staat noch nicht einmal einen Kita-Platz <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/panorama\/vermischtes\/kita-streik-massenhafte-kita-streiks-in-sechs-bundeslaendern_aid_410336.html\" target=\"_blank\">wert<\/a> zu sein scheinen, noch ein, dass der Gesetzgeber es erst 2001 f&#252;r an der Zeit hielt, die elterliche Pr&#252;gelstrafe zu <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__1631.html\" target=\"_blank\">verbieten<\/a>. Die nunmehr den Kinderschutz wiederentdeckende CDU stimmte dagegen. <a href=\"#fn\">[24]<\/a> Und auch, dass der Staat seit 2000 bei gleichzeitiger Versch&#228;rfung der Strafgesetze auch im Kinderpornografiebereich <strong>4% der Stellen bei der Polizei <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/weniger-polizei-wohin-fliesst-das-geld\/\" target=\"_blank\">gestrichen<\/a><\/strong> hat, die nun f&#252;r Ermittlungen nicht mehr zur Verf&#252;gung stehen. Aber Gesetze schreiben kostet ja nichts.<\/p>\n<p><a name=\"6\"><\/a><strong>6. Begehrlichkeiten werden geweckt<\/strong><\/p>\n<p>Die Erfahrung zeigt: Einmal vorhandene Daten und Infrastrukturen <strong>wecken Begehrlichkeiten<\/strong>. Es ist schon jetzt absehbar, dass die Beteuerungen der Bundesregierung, keine anderen als kinderpornografische Inhalte sperren zu wollen, sp&#228;testens unter k&#252;nftigen Regierungen in sich zusammenfallen werden. Diese Salamitaktik ist hinl&#228;nglich bekannt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Beispiel Verbindungsdaten:<\/strong> Bundesjustizministerin Zypries hatte Jahre lang <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/meldung\/50807\" target=\"_blank\">behauptet<\/a>, eine Nutzung von Verbindungsdaten zum Zweck der Auskunft an private Rechteinhaber sei mit ihr nicht zu machen. Dann wurde es still, und seit 2008 steht in <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/__101.html\" target=\"_blank\">\u00a7 101 UrhG<\/a> das Gegenteil.<\/li>\n<li><strong>Beispiel Kontenabfrage:<\/strong> Die Einf&#252;hrung der <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kredwg\/__24c.html\" target=\"_blank\">Kontenabfrage<\/a> wurde damit begr&#252;ndet, die Daten w&#252;rden zur Bek&#228;mpfung von Terrorismus und Geldw&#228;sche von der BaFin ben&#246;tigt. <a href=\"#fn\">[25]<\/a> Tats&#228;chlich wurden Abfragen zu 98% von Staatsanwaltschaften auch f&#252;r Bagatellf&#228;lle get&#228;tigt. <a href=\"#fn\">[26]<\/a> 2005 wurde auch allen Finanz&#228;mtern, Sozial&#228;mtern, Arbeitsagenturen und Baf&#246;g-Stellen Zugriff <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ao_1977\/__93.html\" target=\"_blank\">gew&#228;hrt<\/a>. Vor Kurzem hat der Bundestag nun ein Gesetz beschlossen, wonach Gerichtsvollzieher nicht nur Meldedaten, das Ausl&#228;nderzentralregister, Kfz-Halterdaten, Sozialversicherungsdaten und das Ausl&#228;nderzentralregister anzapfen d&#252;rfen (alle f&#252;r andere Zwecke eingerichtet), sondern eben auch Kontoabfragen durchf&#252;hren d&#252;rfen, also im Auftrag <strong>privater Gl&#228;ubiger<\/strong>.<\/li>\n<li><strong>Beispiel Industrie- und Handelskammern:<\/strong> Die IHKs <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ihkg\/__9.html\" target=\"_blank\">erheben <\/a>unter Berufung auf ihre staatlichen Aufgaben zwangsweise personenbezogene Daten ihrer Mitglieder oder besorgen sich diese von anderen Beh&#246;rden. Seit einiger Zeit verh&#246;kern sie diese Daten auch mir nichts, dir nichts auf dem privaten Adressmarkt \u2013 die IHK Berlin <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/images\/2\/22\/Ihkberlin.pdf\">gibt das offen zu<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neue Nutzungszwecke eines Instruments sind also <strong>schnell erdacht<\/strong>, und gehe es nur darum, ein politisches Symbol gegen einen Terroranschlag in Timbuktu zu setzen. Gleiches gilt f&#252;r die Absicht des Gesetzgebers, die Daten abrufender Nutzer nicht zur Strafverfolgung zu verwenden (\u00a7 5 des Gesetzes). Zum einen d&#252;rfte die Halbwertszeit dieser Regelung kurz sein. Zum anderen ist sie trivial zu umgehen, indem Beh&#246;rden einfach nicht die Sperrliste, sondern die &#8222;gesperrten&#8220; Seiten &#252;berwachen, deren Daten wie gehabt ausgewertet werden d&#252;rfen. Das Zur&#252;ckverfolgen einer IP-Adresse bedarf in Deutschland <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/107197\" target=\"_blank\">nicht einmal<\/a> <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/57111\" target=\"_blank\">eines Gerichtsbeschlusses<\/a> <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tkg_2004\/__113a.html\" target=\"_blank\">(\u00a7 113 TKG)<\/a>. Das wurde bei Ermittlungen wegen des Verdachts von Kinderpornografie <a href=\"http:\/\/www.lawblog.de\/index.php\/archives\/2007\/12\/25\/vom-himmel-in-die-holle\/\" target=\"_blank\">schon bisher<\/a> so gemacht und funktioniert auch ohne Mitwirkung des Contentanbieters und nachtr&#228;glich, etwa durch Serverbeschlagnahme, da die meisten Serverbetreiber <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/urteil-vorratsspeicherung-von-kommunikationsspuren-verboten\/\" target=\"_blank\">illegal<\/a> anlasslos in Logfiles das Verhalten ihrer Nutzer mitschneiden.<\/p>\n<p>Das Land Hessen hat <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/ct\/artikel\/138426\" target=\"_blank\">ge&#228;u&#223;ert<\/a>, nach Inkrafttreten des Sperrgesetzes wolle es dieses auch auf Gl&#252;cksspielseiten ausweiten. Es ist absehbar, dass nicht nur die Inhaber gewerblicher Schutz- und Urheberrechte \u2013 gegebenenfalls vor der europ&#228;ischen Hintert&#252;r \u2013 Schlange stehen und flei&#223;ig Lobbying betreiben werden, sondern schon bald ein <strong>Rattenschwanz von sperrf&#228;higen Straftaten<\/strong> wie im &#252;ber 10 mal erweiterten <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stpo\/__100a.html\" target=\"_blank\">\u00a7 100a StPO<\/a> folgt. Dieser erlaubte fr&#252;her Telefon&#252;berwachung nur wegen schwerer Straftaten wie Mord oder Hochverrat, heute unter Umst&#228;nden schon wegen gemeinschaftlichen Haschischrauchens. Der schwere Eingriff in das Pers&#246;nlichkeitsrecht der Beschuldigten (f&#252;r die noch immer die Unschuldsvermutung gilt) wird zunehmend inflation&#228;r genutzt, und das &#8211; wohlgemerkt &#8211; bei einer Verurteilungsquote von schlussendlich <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/nichts-zu-verbergen-nichts-zu-befuerchten\/\" target=\"_blank\">unter einem Drittel<\/a>.<\/p>\n<p><a name=\"7\"><\/a><strong>7. Staatliche Willk&#252;r<\/strong><\/p>\n<p>Teils versto&#223;en staatliche Stellen offen gegen <strong>eigene Gesetze<\/strong>, weil sie schlicht keine Lust haben, den Pflichten, die sie anderen auferlegen, auch selbst nachzukommen. So <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/urteil-vorratsspeicherung-von-kommunikationsspuren-verboten\/\" target=\"_blank\">sammelte<\/a> das Bundesjustizministerium &#252;ber Jahre hinweg illegal Daten &#252;ber alle Besucher seines Internetportals. Weitere Bundesbeh&#246;rden wie das f&#252;r die zu sperrenden Seiten zust&#228;ndige Bundesinnenministerium tun dies <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/99580\" target=\"_blank\">bis heute<\/a>.<\/p>\n<p>Eine auf Wikileaks 2008 ver&#246;ffentlichte Kinderporno-Sperrliste d&#228;nischer Beh&#246;rden zeigte Berichten zufolge, dass auch nicht kinderpornografische Seiten indiziert waren. Zuvor hatten finnische Internetaktivisten 785 gesperrte Internetportale untersucht und <a href=\"http:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Lapsiporno.info\">enth&#252;llt<\/a>, dass die Mehrzahl legale Pornografie abbildete. Das finnische BKA lie&#223; beispielsweise auch das Portal einer Violinenfabrik und die Seiten eines H&#246;rger&#228;teherstellers sperren.<\/p>\n<p>Eine unabh&#228;ngiges Handeln des BKA ist schon deshalb nicht m&#246;glich, weil es der Fachaufsicht, also auch politisch motivierten Weisungen, des Bundesinnenministeriums unterworfen ist. Damit kann der Bundesinnenminister ohne gerichtliche Beteiligung Internetseiten sperren lassen. Zwar sieht \u00a7 9 des Sperrgesetzes ein Kontrollgremium beim Bundesdatenschutzbeauftragen vor, dass eine L&#246;schung veranlassen kann. Der schon bisher unter chronischer Ressourcenknappheit leidende Bundesdatenschutzbeauftragte ist jedoch auch im Ressort des Bundesinnenministeriums angesiedelt und wird sich h&#252;ten, sich mit diesem anzulegen. Es sind auch keine Sanktionen f&#252;r den Fall vorgesehen, dass Beschl&#252;sse des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht umgesetzt werden.<\/p>\n<p><a name=\"8\"><\/a><strong>8. Zentrale Sperrinfrastruktur<\/strong><\/p>\n<p>Nur teilweise nachvollziehbar ist allerdings die Kritik, durch das Gesetz werde erstmals eine staatliche Infrastruktur zur Internetsperrung <a href=\"http:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/interviewbeckedahl100.html\" target=\"_blank\">errichtet<\/a>. Denn eine solche gibt es <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/24721\" target=\"_blank\">l&#228;ngst<\/a>. Richtig ist jedoch, dass zentrale (Bundes-)Ma&#223;nahmen grunds&#228;tzlich einschneidender sind als solche der Bundesl&#228;nder, weil die Pluralit&#228;t verloren geht und <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/faelle-von-datenmissbrauch-und-irrtuemern\/#Pannen\" target=\"_blank\">Fehler<\/a> sich gleich bundesweit auswirken. Auch hatte bislang das Bundesinnenministerium keine Einflussm&#246;glichkeiten auf Sperrungen der L&#228;nder.<\/p>\n<p><a name=\"9\"><\/a><strong>9. Ergebnis<\/strong><\/p>\n<p>Nach alledem spricht vieles daf&#252;r, sich gegen das &#8222;ZugErschwG&#8220; zu wehren. <strong>Gerade als unschuldiger B&#252;rger<\/strong> hat man ein Recht auf die Freiheit eines Internetzugangs, der nicht den Vorstellungen von Supernanny Sch&#228;uble untersteht. Wie das geht, auch f&#252;r Nutzer von <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/test-internet-anonymisierungsdienste\/\" target=\"_blank\">Anonymisierungsdiensten<\/a>, steht im <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/internetsperren-umgehen\/\" target=\"_blank\">folgenden Beitrag<\/a>.<\/p>\n<p>Jonas<\/p>\n<p><em><a name=\"fn\">Fu&#223;noten<\/a>:<\/em><\/p>\n<p>[1] <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/134\/1613411.pdf\">BT-Drs. 16\/13411<\/a>.<br \/>\n[2] W&#252;stenberg in: Archiv f&#252;r Urheber- und Medienrecht, 2009, 497, 512.<br \/>\n[3] W&#252;stenberg in: Archiv f&#252;r Urheber- und Medienrecht, 2009, 497, 501.<br \/>\n[4] W&#252;stenberg in: Archiv f&#252;r Urheber- und Medienrecht, 2009, 497, 511.<br \/>\n[5] <a href=\"http:\/\/www.opsi.gov.uk\/si\/si2007\/uksi_20072199_en.pdf\">Data Retention Regulations 2007<\/a>, Nr. 4 Abs. 2.<br \/>\n[6] Starostik in: <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/schriftsatz_2009-06-09.pdf\">Schriftsatz vom 09.06.2009 in BVerfG 1 BvR 256\/08<\/a>, S. 11.<br \/>\n[7] <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cae\/servlet\/contentblob\/541740\/publicationFile\/26704\/PKS2008.pdf\">Polizeiliche Kriminalstatistik 2008<\/a>, S. 41, Schl&#252;ssel 143200, 143300.<br \/>\n[8] <a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cae\/servlet\/contentblob\/541740\/publicationFile\/26704\/PKS2008.pdf\">Polizeiliche Kriminalstatistik 2008<\/a>, S. 8.<br \/>\n[9] Eisenberg, Kriminologie, 6. Aufl. 2005, S. 147.<br \/>\n[10] Eisenberg, Kriminologie, 6. Aufl. 2005, S. 151.<br \/>\n[11] Albrecht, Kriminologie, 3. Aufl. 2005, S. 144.<br \/>\n[12] Albrecht, Kriminologie, 3. Aufl. 2005, S. 145.<br \/>\n[13] Albrecht, Kriminologie, 3. Aufl. 2005, S. 237.<br \/>\n[14] Eisenberg, Kriminologie, 6. Aufl. 2005, S. 147.<br \/>\n[15] Eisenberg, Kriminologie, 6. Aufl. 2005, S. 156.<br \/>\n[16] <a href=\"http:\/\/www.bka.de\/pks\/pks2006\/download\/pks-jb_2006_bka.pdf\">Polizeiliche Kriminalstatiktik 2006<\/a>, S. 32, Schl&#252;sselnr. 131000;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bka.de\/pks\/pks2007\/download\/pks-jb_2007_bka.pdf\">Polizeiliche Kriminalstatiktik 2007<\/a>, S. 32, Schl&#252;sselnr. 1310;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cae\/servlet\/contentblob\/541740\/publicationFile\/26704\/PKS2008.pdf\">Polizeiliche Kriminalstatistik 2008<\/a>, S. 40, Schl&#252;sselnr. 1310.<br \/>\n[17] <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/128\/1612850.pdf\">BT-Drs. 16\/12850<\/a>, S. 5.<br \/>\n[18] <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/128\/1612850.pdf\">BT-Drs. 16\/12850<\/a>, S. 5.<br \/>\n[19] <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:013:0044:0048:DE:PDF\">Rahmenbeschluss 2004\/68\/JI des Rats v. 22.12.2003<\/a>, ABl. EU L 13 v. 20.01.2004, S. 44.<br \/>\n[20] <a href=\"http:\/\/www.conventions.coe.int\/Treaty\/GER\/Treaties\/Html\/185.htm\" target=\"_blank\">&#220;bereinkommen &#252;ber Computerkriminalit&#228;t v. 23.11.2001<\/a>.<br \/>\n[21] <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/es20090630_2bve000208.html\" target=\"_blank\">BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 &#8211; 2 BvE 2\/08<\/a> Rn. 252 ff., 359 ff.<br \/>\n[22] So Reinbacher\/Wincierz, ZRP 2007, 195, 197.<br \/>\n[23] W&#252;stenberg in: Archiv f&#252;r Urheber- und Medienrecht, 2009, 497, 514.<br \/>\n[24] <a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/btp\/14\/108\/14114108.99.pdf\">Bundestags-Plenarprotokoll<\/a>.<br \/>\n[25] <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/14\/080\/1408017.pdf\">BT-Drs. 14\/8017<\/a>, S. 122.<br \/>\n[26] Reichling, DuD 2008, 670, 671 m.w.N.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Unberechenbarkeit des Zugangserschwerungsgesetzes Der Gesetzgeber hat am 25.06.2009 das &#8222;Zugangserschwerungsgesetz&#8220; (ZugErschwG) [1] beschlossen, das Internetprovider verpflichten soll, den Zugriff auf Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Angeblich soll dies geeignet sein Kindesmissbrauch zu reduzieren, obwohl ein Kausalzusammenhang zwischen Nachfrage kinderpornografischer Werke und Missbrauch bislang nicht nachgewiesen ist [2]. Problematisch ist auch, dass die strafgesetzliche [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[7,13,11],"tags":[44],"class_list":["post-1241","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-internet-zugangsprovider","category-metaowl-watchblog","category-sonstiges","tag-bka"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1241","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1241"}],"version-history":[{"count":31,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1241\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5512,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1241\/revisions\/5512"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1241"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1241"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1241"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}