{"id":1289,"date":"2009-07-07T09:50:37","date_gmt":"2009-07-07T07:50:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1289"},"modified":"2014-04-23T07:31:20","modified_gmt":"2014-04-23T05:31:20","slug":"brief-zum-stopp-der-datenauslieferung-an-die-usa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/brief-zum-stopp-der-datenauslieferung-an-die-usa\/","title":{"rendered":"Brief zum Stopp der Datenauslieferung an die USA [erg&#228;nzt am 13.11.2009]"},"content":{"rendered":"<p>Schreiben an die Mitglieder des Bundesrates vom 07.07.2009:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;,<\/p>\n<p>am <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_090\/nn_6898\/sid_FB4871B1E6C3BBAC3C3B1C461966020A\/nsc_true\/DE\/parlamentsmaterial\/to-plenum\/860-sitzung\/to-node.html?__nnn=true\">Freitag<\/a> entscheidet der Bundesrat &#252;ber ein Gesetz zur Ratifizierung des deutsch-amerikanischen <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/extrakt\/ba\/WP16\/193\/19380.html\">Abkommens<\/a> vom 01.10.2008 (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/Drucksachen\/Bundesrat\/BR-Drs.%20637\/09\" title=\"Bundesratsdrucksache zu: Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der ...\">BR-Drs. 637\/09<\/a>, TOP 85a). Die &#220;bereinkunft sieht vor, einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Beh&#246;rden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbeh&#246;rden und US-Geheimdienste) einen <strong>direkten Online-Abgleich von Fingerabdr&#252;cken und DNA-K&#246;rperproben<\/strong> mit deutschen Datenbanken zu erm&#246;glichen &#8211; ein europaweit einzigartiges Vorhaben. Au&#223;erdem sollen deutsche Beh&#246;rden den USA ungefragt melden d&#252;rfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivit&#228;ten verd&#228;chtigen. Bisher erlaubt das Rechtshilfegesetz eine Weitergabe pers&#246;nlicher Daten nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/IRG\/61a.html\" title=\"&sect; 61a IRG: Daten&uuml;bermittlung ohne Ersuchen\">\u00a7 61a IRG<\/a>).<\/p>\n<p>Ich bitte Sie, diesem Abkommen Ihre Zustimmung zu verweigern, weil es <strong>unsere Grundrechte verletzt<\/strong>. Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit, mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit, unzureichende Zweckbindung, fehlende Sicherungen, kein effektiver Rechtsschutz &#8211; diese &#220;bereinkunft verfehlt in nahezu allen Punkten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Grundrechtsbeschr&#228;nkungen. Nach den spektakul&#228;ren Fehltritten des Gesetzgebers in den letzten Jahren (z.B. Wohnraum&#252;berwachung, Luftsicherheitsgesetz, Europ&#228;ischer Haftbefehl, Vorratsdatenspeicherung) sollte er nicht risikieren, dass auch dieses Abkommen wieder f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt wird. Dies w&#252;rde das deutsch-amerikanische Verh&#228;ltnis weit schwerer belasten als wenn jetzt rechtzeitig die Ratifizierung gestoppt wird.<\/p>\n<p>Im Einzelnen verletzt das Abkommen die Grundrechte in den folgenden Punkten:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Abfrage der deutschen Datenbanken soll <strong>keinerlei Verdachtsgrad oder Anlass<\/strong> voraus setzen &#8211; sie soll willk&#252;rlich bei beliebigen Personen m&#246;glich sein, beispielsweise bei der Einreise von Touristen in die USA. Dies verletzt das Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgebot.<\/li>\n<li>Die &#220;bereinkunft <strong>legt nicht fest, welche US-Beh&#246;rden<\/strong> Zugriff erhalten sollen. Dies verletzt das Bestimmtheitsgebot.<\/li>\n<li>Die Informationen aus Deutschland d&#252;rfen in den USA keineswegs nur zu dem Zweck, zu dem die Abfrage erfolgte, oder nur im Rahmen von Strafverfahren eingesetzt werden. Sie d&#252;rfen vielmehr f&#252;r unbegrenzte Zeit in Massendatenbanken eingestellt und <strong>an andere US-Beh&#246;rden weiter gestreut<\/strong> werden, wann immer die USA dies f&#252;r richtig halten. Dies verletzt das verfassungsrechtliche Gebot einer engen und konkreten Zweckbindung.<\/li>\n<li><strong>Die Betroffenen erfahren niemals <\/strong>von dem Informationsaustausch. Selbst wenn sie davon Kenntnis erhielten, wird ihnen keine wirksame M&#246;glichkeit garantiert, die weiter gegebenen Informationen einzusehen oder die Berichtigung oder L&#246;schung falscher oder &#252;berfl&#252;ssiger Daten durchzusetzen. Dies verletzt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.<\/li>\n<li>Europ&#228;er erhalten <strong>kein Recht, unabh&#228;ngige Gerichte anzurufen<\/strong>, um sich gegen irrt&#252;mliche oder illegale Ma&#223;nahmen der US-Beh&#246;rden zu wehren. Nicht einmal unabh&#228;ngige Datenschutzbeauftragte existieren in den USA. Dies verletzt die Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz und auf informationelle Selbstbestimmung.<\/li>\n<li>In Verkennung des <strong>geringen Grundrechtsschutzes in den USA <\/strong>haben Innenminister Sch&#228;uble und Justizministerin Zypries den europ&#228;ischen Vertrag zu Pr&#252;m, der ausschlie&#223;lich f&#252;r Mitgliedsstaaten der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention konzipiert worden war, einfach auf die USA &#252;bertragen, in denen vergleichbare Sicherungen vollkommen fehlen.<\/li>\n<li>Barry Steinhardt, Direktor der renommierten US-amerikanischen B&#252;rgerrechtsorganisation ACLU, warnte erst neulich: &#8222;Falls Europa einem Datenaustausch mit den USA [&#8230;] zustimmt, werden Europ&#228;er einen <strong>weitaus geringeren Schutz ihrer Daten <\/strong>in den USA genie&#223;en als US-B&#252;rger in Europa. Die US-Datenschutzgesetze sind schwach; sie bieten den eigenen Staatsb&#252;rgern wenig Schutz und Nichtamerikanern praktisch &#252;berhaupt keinen.&#8220; <a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2008\/jul\/eu-us-aclu-ep-letter.pdf\">[1]<\/a> Die USA sind auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes ein Entwicklungsland. Von 47 Staaten weltweit sch&#252;tzten einer Untersuchung der britischen B&#252;rgerrechtsorganisation Privacy International zufolge nur Singapur, Malaysia, Russland und China pers&#246;nliche Daten schlechter als die USA. <a href=\"http:\/\/www.privacyinternational.org\/article.shtml?cmd%5B347%5D=x-347-559597\">[2]<\/a><\/li>\n<li>Zahllose Beispiele dokumentieren, was <strong>g&#228;ngige Praktiken US- amerikanischer Beh&#246;rden <\/strong>und Dienste sind: Die Inhaftierung Einreisender aus Europa ohne Angabe von Gr&#252;nden, ohne Kontakt zur Au&#223;enwelt und ohne medizinische Versorgung; die fl&#228;chendeckende &#220;berwachung rechtschaffener Privatpersonen und Unternehmen aus Europa mithilfe von Finanzdaten (SWIFT) und globaler Telekommunikations&#252;berwachung (ECHELON); die Verh&#228;ngung von Flugverboten und Finanzsperren ohne gerichtliche Verfahren; die Hinrichtung von Europ&#228;ern (Todesstrafe); die Verschleppung von Menschen aus Europa in Lager au&#223;erhalb der USA, in denen sie auf unbegrenzte Zeit, ohne gerichtlichen Haftbefehl und unter Anwendung von Foltermethoden festgehalten werden. Wenn Deutschland solche Menschenrechtsverletzungen in den USA durch Datenauslieferungen erm&#246;glicht, verletzt es die Grundrechte der Betroffenen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei dem Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Datenauslieferung an die USA im Rahmen der &#8222;<strong>Cybercrime-Konvention<\/strong>&#8220; <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundesverfassungsgericht-prueft-informationsweitergabe-an-das-ausland\/\">anh&#228;ngig<\/a> (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20BvR%20637\/09\" title=\"BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637\/09: Zur Zul&auml;ssigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zusti...\">2 BvR 637\/09<\/a>). Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte einer noch weiter gehenden Informationsauslieferung nicht zugestimmt werden.<\/p>\n<p>Es kommt hinzu, dass unsere <strong>EU-Partner &#228;u&#223;erst irritiert <\/strong>dar&#252;ber sind, dass Deutschland im Alleingang den europ&#228;ischen Vertrag von Pr&#252;m auf die USA ausweiten will, obwohl in den USA die Mindestgarantien der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention nicht gelten. Auch die europ&#228;ischen Beziehungen erfordern es daher, die Ratifizierung des deutsch-amerikanischen &#220;bereinkommens zu stoppen.<\/p>\n<p>Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die verfassungsrechtlichen M&#228;ngel des Abkommens <strong>nicht durch Nachverhandlungen behoben <\/strong>werden k&#246;nnen. Beheben lie&#223;e sich nur die Verletzung des Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeits- und Bestimmtheitsgebotes. Nicht beheben l&#228;sst sich aber das Fehlen effektiven Rechtsschutzes in den USA wegen des Staatssicherheitsprivilegs und des Territorialprinzips, das Fehlen einer wirklich unabh&#228;ngigen Datenschutzaufsichtsstelle in den USA und das allgemein ungen&#252;gende Grundrechtsschutzniveau bei Folgema&#223;nahmen der USA. Die USA sind nicht der Amerikanischen Menschenrechtskonvention beigetreten und haben den Internationalen Pakt &#252;ber b&#252;rgerliche und politische Rechte nur unter Nichtanwendungsvorbehalt ratifiziert. Dies gen&#252;gt den Anforderungen des Grundgesetzes an die Weitergabe pers&#246;nlicher Daten nicht. N&#228;here Informationen finden Sie in der Beschwerdeschrift gegen die Ratifizierung der Cybercrime-Konvention. <a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/data\/Beschwerde_CCC_BVerfG_2009-03-17_anon.pdf\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Ich bitte Sie folglich, am Freitag den Vermittlungsausschuss anzurufen und in der Vermittlung Ihre Zustimmung zu dem Abkommen zu verweigern. Wir werden das Verfahren als <strong>Pr&#228;zendenzfall <\/strong>mit gro&#223;em Interesse beobachten und hoffen sehr, dass Sie im Bundesrat die drohende Verletzung unserer Grundrechte abwenden werden.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<br \/>\n[&#8230;] Patrick Breyer<br \/>\nMitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung<\/p><\/blockquote>\n<p>Siehe auch:<\/p>\n<ul>\n<li>bundestag.de: <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2009\/0601-0700\/zu637-09.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">Entschlie&#223;ung des Bundestages<\/a> (03.07.2009)<\/li>\n<li>FDP: <a href=\"http:\/\/www.cop2cop.de\/2009\/07\/03\/bedenken-gegen-zusammenarbeit\/\">Bedenken gegen Zusammenarbeit<\/a> (03.07.2009)<\/li>\n<li>S&#252;ddeutsche Zeitung: <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/l5838B\/2954263\/Laender-Widerstand-waechst.html\">L&#228;nder-Widerstand w&#228;chst<\/a> (04.07.2009)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 11.07.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Schon der Bundestag hatte bei seiner Zustimmung zu dem Abkommen <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2009\/0601-0700\/zu637-09.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">erkl&#228;rt<\/a>, er k&#246;nne &#8222;nicht [&#8230;] erkennen, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft in Deutschland je die notwendige besondere Relevanz f&#252;r die Bek&#228;mpfung und Verhinderung schwerwiegender Kriminalit&#228;t haben kann.&#8220; <strong>Im Widerspruch zur eigenen Erkenntnis <\/strong>hat er dennoch dem Abkommen zugestimmt, das eben dies vorsieht.<\/p>\n<p>Am 6. Juli hat der Rechtsausschuss des Bundesrats dann ausf&#252;hrlich <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/drs.html?id=637-1-09\">begr&#252;ndet<\/a>, warum die geplante Datenauslieferung an die USA <strong>verfassungswidrig <\/strong>ist. Er forderte die Anrufung des Vermittlungsausschusses.<\/p>\n<p>Ende vergangener Woche sind die meisten Gegner dann eingeknickt: Der Bundesrat winkte das Abkommen am 10. Juli durch mit der <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2009\/0601-0700\/637-09%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\">Begr&#252;ndung<\/a>, &#8222;dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten von wesentlicher Bedeutung ist&#8220;. Trotzdem schreibt er in einmaliger Klarheit: &#8222;In der derzeitigen Fassung gen&#252;gt das Abkommen nicht den Anforderungen, die an einen grundrechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stellen sind.&#8220; Mir ist bisher kein Fall bekannt, in dem der Bundesrat einem nach eigener Einsicht verfassungswidrigen Gesetz zugestimmt hat. Dies ist ein <strong>klarer Verfassungsbruch<\/strong>, der nach einer Verfassungsbeschwerde geradezu schreit.<\/p>\n<p>Als Beschwerdef&#252;hrer kommt jede\/r in Betracht, deren\/dessen Fingerabdruck oder DNA bei der deutschen Polizei gespeichert ist. Personen, bei denen dies der Fall ist, k&#246;nnen sich <strong>bei mir <a href=\"https:\/\/privacybox.de\/pab.msg\">melden<\/a><\/strong>.<\/p>\n<p>Hamburg h&#228;lt seinen Widerspruch gegen das Abkommen <a href=\"http:\/\/www.hamburg.de\/pressearchiv-fhh\/1595420\/2009-07-10-jb-datenabkommen.html\">aufrecht<\/a>. Ob die Bundesregierung seiner <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/drs.html?id=637-2-09\">Forderung<\/a> nachkommt, das <strong>Inkrafttreten des Abkommens zu verz&#246;gern<\/strong>, ist aber zu unsicher, als dass von einer Verfassungsbeschwerde abgesehen werden k&#246;nnte.<\/p>\n<p><strong>2. Erg&#228;nzung vom 18.07.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Antwort des bayerischen Wirtschaftsministeriums:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],<\/p>\n<p>in Ihrer E-Mail vom 7. Juli 2009 haben Sie Herrn Staatsminister Zeil gebeten, in der Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009 bei TOP 85a f&#252;r eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu votieren. TOP 85a betraf das Ratifizierungsgesetz zum Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika &#252;ber die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bek&#228;mpfung schwerwiegender Kriminalit&#228;t.<\/p>\n<p>Herr Staatsminister Zeil hat mich gebeten, Ihnen das Abstimmungsverhalten Bayerns im Bundesrat und die Hintergr&#252;nde zu erl&#228;utern. Genauso wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat auch das Bayerische Staatsministerium f&#252;r Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich des Gesetzes und h&#228;tte deshalb eine Anrufung des Vermittlungsausschusses f&#252;r sinnvoll erachtet. Gleiches gilt f&#252;r das in TOP 85b behandelte Umsetzungsgesetz zu oben genanntem Abkommmen. Auch wir sehen die <strong>Gefahr, dass unser hohes Datenschutzniveau durch diese Gesetze eingeschr&#228;nkt wird<\/strong>. Die kritische Stellungnahme des Bundesrates im ersten Durchgang wurde vom Bundestag nicht ber&#252;cksichtigt. Dies gilt beispielsweise hinsichtlich der vom Bundesrat geforderten Zustimmungspflicht des Bundeskriminalamtes vor der &#220;bermittlung von besonderen personenbezogenen Daten (Rasse, politische Anschauung, Mitgliedschaft in Gewerkschaft u.a.).<\/p>\n<p>Das vom Koalitionspartner gef&#252;hrte Staatsministerium des Inneren hat sich jedoch gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, <strong>dass sich Bayern bei der Stimmabgabe im Bundesrat enth&#228;lt<\/strong>, wenn &#252;ber einen bestimmten Punkt keine Einigkeit erzielt werden kann. Im Bundesrat ist die einheitliche Stimmabgabe eines Landes vorgeschrieben. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, hat sich Bayern sowohl bei TOP 85a wie auch TOP 85b seiner Stimme enthalten. Im Ergebnis fanden beide Gesetze im Bundesrat eine Mehrheit.<\/p>\n<p>Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p>\n<p>&#8230;<\/p>\n<p>Bayerisches Staatsministerium f&#252;r Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie<br \/>\nReferat Bundesgesetzgebung und Bundesrat<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>3. Erg&#228;nzung vom 24.07.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Antwort des Justizministers der Stadt Hamburg:<\/p>\n<blockquote><p>Freie und Hansestadt Hamburg<br \/>\nDer Pr&#228;ses der Justizbeh&#246;rde<br \/>\nNur per E-Mail<br \/>\nHerrn<br \/>\n[&#8230;]<br \/>\nArbeitskreis Vorratsdatenspeicherung<br \/>\n21. Juli 2009<\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr [&#8230;],<\/p>\n<p>ich danke Ihnen f&#252;r Ihre E-Mail vom 7. Juli 2009 mit Ihren Ausf&#252;hrungen zu dem Gesetz zur Ratifiziemng des deutsch-amerikanischen Abkommens vom 1. Oktober 2003.<\/p>\n<p>Wie Sie wissen, war das Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika &#252;ber die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bek&#228;mpfung schwerwiegender Kriminalit&#228;t in der Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2009 auf der Tagesordnung.<\/p>\n<p>In dieser Sitzung hat der Bundesrat auf Antrag Hamburgs einen <strong>Entschlie&#223;ungsantrag <\/strong>angenommen.<\/p>\n<p>Mit diesem Hamburger Antrag wird die Bundesregierung gebeten, mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika <strong>Nachverhandlungen <\/strong>zu dem Abkommen aufzunehmen. Weiter wird darin gefordert, die Aufnahme verbindlicher Definitionen der Begriffe \u201escnwer-wiegende Kriminalit&#228;t&#8220; und \u201eterroristische Straftaten&#8220; autzunehmen. Auch die Regelungen &#252;ber die zu &#252;bermittelnden Daten Kategorien (z. B. Daten zur Gewerkschaftermitgliedschaft, die Gesundheit oder das Sexualleben) sollen &#252;berarbeitet werden. Insgesamt bedarf es einer Verbesserung des Datenschutzniveaus, insbesondere hinsichtlich der Gew&#228;hrung von Rechten der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und L&#246;schen ihrer Daten.<\/p>\n<p>Der weitere Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hat aber leider <strong>keine Mehrheit<\/strong> gefunden.<\/p>\n<p>Ich meine, dass mit dem Antrag aus Hamburg, der im Bundesrat erfolgreich war, aber zumindest Aussicht besteht, durch Nachverhandlungen in den besonders kritischen Punkten des Abkommens eine <strong>Verbesserung zu erreichen<\/strong>.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\nDr. Till Steffen<\/p><\/blockquote>\n<p>Senator Dr. Steffen hat seine Kritik in einer schriftlichen <strong>Erkl&#228;rung <\/strong>zu Protokoll gegeben (<a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/plenarprotokolle\/2009\/Plenarprotokoll-860.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\">pdf-Dokument<\/a> Seite 83).<\/p>\n<p><strong>4<\/strong><strong>. Erg&#228;nzung vom 18.10.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Antwort des Innenministers von Rheinland-Pfalz vom 04.08.2009:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr [&#8230;],<\/p>\n<p>die Bundesl&#228;nder haben im Vorfeld der Beschlussfassung im Bundesrat das o.a. Gesetz intensiv beraten. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen dabei Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit, um einen <strong>sachgerechten Ausgleich<\/strong> zwischen der notwendigen Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bek&#228;mpfung schwerwiegender Kriminalit&#228;t und der Wahrung der Freiheitsrechte der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger zu gew&#228;hrleisten. In diese Beratungen hat sich auch Rheinland-Pfalz entsprechend eingebracht.<\/p>\n<p>Im Ergebnis hat der Bundesrat in seiner 860. Sitzung beschlossen, zwar keinen Antrag gem&#228;&#223; <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/77.html\" title=\"Art. 77 GG\">Artikel 77 Absatz 2 GG<\/a> zu stellen, wohl aber seine Erwartung protokolliert, dass die Bundesregierung <strong>Nachverhandlungen <\/strong>zu dem Abkommen aufnimmt. Ziel solle es sein, auf das Einhalten eines hohen Datenschutzniveaus hinzuwirken und die vom Bundesrat kritisch geltend gemachten Aspekte bei diesen Verhandlungen zu ber&#252;cksichtigen.<\/p>\n<p>Unter anderem bed&#252;rfe es insgesamt einer <strong>Verbesserung des Datenschutzniveaus<\/strong>, insbesondere hinsichtlich der Gew&#228;hrleistung von Rechten der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und L&#246;schung ihrer Daten.<\/p>\n<p>Der Bundesrat ist auch der Auffassung, dass <strong>verbindliche Definitionen<\/strong> der Begriffe &#8222;schwerwiegende Kriminalit&#228;t&#8220; und &#8222;terroristische Straftaten&#8220; aufgenommen werden m&#252;ssten.<\/p>\n<p>Schlie&#223;lich sind die L&#228;nder der Meinung, dass, soweit <strong>besonders sensible Daten<\/strong> &#252;bermittelt werden sollen (Artikel 12 des Gesetzes), die &#220;bermittlungsvoraussetzungen der &#220;berarbeitung bed&#252;rfen.<\/p>\n<p>Gleiches gilt f&#252;r die dort aufgez&#228;hlten Datenkategorien, insbesondere Daten, die die Gesundheit oder das <strong>Sexualleben <\/strong>oder eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft betreffen.<\/p>\n<p>Ich bin bei diesem Votum zuversichtlich, dass die Nachverhandlungen zu <strong>Verbesserungen <\/strong>f&#252;hren werden.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p>\n<p>Karl Peter Bruch<\/p><\/blockquote>\n<p>Von Nachverhandlungen ist bisher nichts bekannt geworden.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 13.11.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Die Justizminister der L&#228;nder haben am 05.11.2009 <a href=\"http:\/\/www.justiz.sachsen.de\/smj\/download\/TOP_II_3_Presse.pdf\">beschlossen<\/a>:<\/p>\n<blockquote>\n<ol>\n<li>Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika &#252;ber die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bek&#228;mpfung schwerwiegender Kriminalit&#228;t <strong>dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht in allen F&#228;llen Rechnung tr&#228;gt<\/strong>. Sie verweisen auf die Entschlie&#223;ung des Bundesrates vom 10. Juli 2009 \u2013 <a href=\"http:\/\/dejure.org\/Drucksachen\/Bundesrat\/BR-Drs.%20637\/09\" title=\"Bundesratsdrucksache zu: Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der ...\">BR-Drs. 637\/09<\/a> -.<\/li>\n<li>Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung, <strong>vor Beginn der Daten&#252;bermittlung konkretisierende Absprachen<\/strong> zur Handhabung des Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika zu treffen und &#252;ber den Fortgang zu berichten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/blockquote>\n<p>&#8222;Denn das Abkommen in seiner jetzigen Form &#246;ffnet willk&#252;rlichen Verd&#228;chtigungen und unkontrollierter Datenweitergabe T&#252;r und Tor. Die <strong>Sammelwut <\/strong>von Informationen &#252;ber Gesundheit, Sexualleben oder Gewerkschaftszugeh&#246;rigkeit verhindert keine terroristischen Straftaten. Das Abkommen produziert kein Plus an Sicherheit, sondern ein Plus an Unsicherheit\u201c, <a href=\"http:\/\/hamburg.business-on.de\/initiative-usa-datenschutz-hamburg-datenabkommen-sicherheit-_id21500.html\">kritisierte<\/a> Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen.<\/p>\n<p>Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger k&#252;ndigte an, sich daf&#252;r einzusetzen, dass die Ausf&#252;hrungsbestimmungen des Abkommens entsprechend <strong>ge&#228;ndert <\/strong>werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schreiben an die Mitglieder des Bundesrates vom 07.07.2009: Sehr geehrte&#8230;, am Freitag entscheidet der Bundesrat &#252;ber ein Gesetz zur Ratifizierung des deutsch-amerikanischen Abkommens vom 01.10.2008 (BR-Drs. 637\/09, TOP 85a). 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