{"id":1447,"date":"2009-08-21T12:35:08","date_gmt":"2009-08-21T10:35:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1447"},"modified":"2009-08-21T12:40:31","modified_gmt":"2009-08-21T10:40:31","slug":"streitgespraech-zwischen-dr-schaeuble-und-verfassungsrichter-ueber-sicherheitspolitik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/streitgespraech-zwischen-dr-schaeuble-und-verfassungsrichter-ueber-sicherheitspolitik\/","title":{"rendered":"Streitgespr&#228;ch zwischen Dr. Sch&#228;uble und Verfassungsrichter &#252;ber Sicherheitspolitik"},"content":{"rendered":"<p>Anfang 2009 hat ein Ausschuss der Internationalen Juristenkommission einen<a href=\"http:\/\/ejp.icj.org\/IMG\/EJP-Report.pdf\"> Bericht<\/a> &#252;ber die <strong>Wirkungen von Anti-Terror-Ma&#223;nahmen <\/strong>vorgelegt. Der Bericht ist das Ergebnis einer ausf&#252;hrlichen Untersuchung von acht angesehenen Richter\/innen, Rechtsanw&#228;lt\/innen und Professor\/innen aus allen Regionen der Welt. F&#252;r den Bericht haben die Experten Gespr&#228;che mit Menschen aus &#252;ber 40 Staaten gef&#252;hrt, darunter auch Regierungsvertreter\/innen. Wichtige Ergebnisse des Berichts stelle ich im folgenden in Form eines fiktiven Streitgespr&#228;chs zwischen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch&#228;uble (CDU) und dem Vorsitzenden der Rechtsexperten, dem ehemaligen s&#252;dafrikatischen Verfassungsrichter <a href=\"http:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Arthur_Chaskalson\">Arthur Chaskalson<\/a>, dar. Das fiktive Gespr&#228;ch lehnt sich eng an den <a href=\"http:\/\/ejp.icj.org\/IMG\/EJP-Report.pdf\">Bericht<\/a> des Ausschusses und (verlinkte) Aussagen des Bundesinnenministers an.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cln_095\/SharedDocs\/Interviews\/DE\/2008\/05\/bm_interview_sicherheitslage_weltinterview.\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Der UN-Sicherheitsrat hat gem&#228;&#223; der UN-Charta nach den Angriffen vom 11. September auf die Vereinigten Staaten beschlossen, dass das ein Angriff war, aufgrund dessen die USA gem&#228;&#223; der UN-Charta das Recht zur Selbstverteidigung haben. Das h&#228;tte man fr&#252;her als <strong>Kriegszustand <\/strong>bezeichnet, deshalb nennen die Amerikaner das auch den &#8222;war on terror&#8220;.<\/p>\n<p>Chaskalson: Um Terrorismus zu begegnen, haben die Vereinigten Staaten von Amerika Ma&#223;nahmen ergriffen, die mit anerkannten Grunds&#228;tzen des internationalen humanit&#228;ren Rechts und den Menschenrechten unvereinbar sind. Die USA haben <strong>terroristische Anschl&#228;ge f&#228;lschlich zu Kriegshandlungen erkl&#228;rt <\/strong>und einen &#8222;Krieg gegen den Terror&#8220; ausgerufen. Sie haben sich selbst auf Kriegsrecht berufen, w&#228;hrend sie der anderen Seite die Rechte einer Kriegspartei verweigert haben. Dem Paradigma des &#8222;Krieges gegen den Terror&#8220; fehlt eine glaubhafte rechtliche Grundlage. Andere Staaten haben an entsprechenden Ma&#223;nahmen der USA mitgewirkt.<\/p>\n<p>Viele der neuen <strong>Anti-Terror-Ma&#223;nahmen sind illegal<\/strong>, weil sie den Anforderungen an legitime Beschr&#228;nkungen und Abweichungen von Grundrechten nicht gen&#252;gen. Dazu geh&#246;ren Folter, grausame, unmenschliche oder unw&#252;rdige Behandlung, geheime Inhaftierung, Entf&#252;hrung, illegale Verbringungen, Abschiebungen in Folterstaaten, willk&#252;rliche, l&#228;ngerfristige Haft ohne Benachrichtigung der Angeh&#246;rigen, unfaire Gerichtsverfahren und erzwungenes Verschwinden. Solche Praktiken versto&#223;en nicht nur gegen anerkannte Grunds&#228;tze des V&#246;lkerrechts und untergraben die Werte, auf denen freie und demokratische Gesellschaften aufgebaut sind. Wie die Lehren der Vergangenheit zeigen, ziehen sie auch die M&#246;glichkeit kurzfristiger Vorteile aus illegalen Ma&#223;nahmen den langfristigen Nachteilen vor, welche diese Ma&#223;nahmen nach sich ziehen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/313\/399097\/text\/\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Im Grunde haben wir seit dem 11. September 2001, in Wahrheit seit dem 9. November 1989, seit dem Fall der Mauer, eine <strong>v&#246;llig ver&#228;nderte Bedrohungslage<\/strong>. Lesen Sie den Bericht des Generalsekret&#228;rs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zur Reform der UN, dort sind die neuen Bedrohungslagen sehr eindrucksvoll beschrieben. Und darauf m&#252;ssen wir Antworten finden.<\/p>\n<p>Chaskalson: <strong>Fr&#252;here Gefahren durch Terrorismus <\/strong>waren auch sehr ernsthaft. In Algerien t&#246;tete die GIA beispielsweise tausende von Menschen, oftmals in weitreichenden Massakern, in denen ganze D&#246;rfer zerst&#246;rt wurden. In Peru wurden Zehntausende von der &#8222;Sendero Luminoso&#8220; get&#246;tet, gefoltert oder verschwanden. Jede Behauptung, dass solche Erlebnisse weniger schwerwiegend gewesen seien als die heutige Gefahr d&#252;rfte sich f&#252;r die Opfer terroristischer Gewalt und staatlicher Unterdr&#252;ckung in Algerien, Peru und in vielen anderen L&#228;ndern der Welt hohl anh&#246;ren.<\/p>\n<p>In der Vergangenheit hielt die von Terrorismus ausgehende Gefahr oftmals lange Zeit an. Zudem stellt die Gefahr von heute zu einem Gro&#223;teil die <strong>Fortsetzung der Gefahren von gestern<\/strong> dar. Auch die heutigen Anti-Terror-Gesetze und -Ma&#223;nahmen &#228;hneln vielfach den in der Vergangenheit angewandten Anti-Terror-Ma&#223;nahmen.<\/p>\n<p>Einige Regierungen scheinen gleichwohl entschieden zu haben, dass die terroristische Gefahr von heute au&#223;erordentliche Antworten erfordere, welche die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben drohen. Unser Ausschuss ist sich einig, dass uns <strong>keine hinreichende Rechtfertigung f&#252;r diese R&#252;ckschritte <\/strong>im Schutzniveau geliefert wurde. Ob die heutigen Gefahren &#252;ber das fr&#252;here Ma&#223; hinaus gehen oder nicht: Wir haben jedenfalls keine &#252;berzeugenden Belege daf&#252;r gefunden, dass der bew&#228;hrte internationale Rechtsrahmen unzureichend w&#228;re. Im vorliegenden Zusammenhang ist es also irrelevant, ob es eine oder mehrere terroristische Gefahren gibt oder ob sich diese Gefahr qualitativ oder quantitativ von fr&#252;heren unterscheidet. Es ist jedenfalls nicht akzeptabel, dass der Schrecken der Anschl&#228;ge vom 11. September und anderer gro&#223;er terroristischer Taten weiteren Schrecken nach sich zieht, indem manche Staaten Entf&#252;hrungen und Folter als Gegenma&#223;nahmen billigen.<\/p>\n<p>Dar&#252;ber hinaus glauben wir, dass die Terrorismusdebatte in einigen F&#228;llen zu einem <strong>Klima der Furcht <\/strong>gef&#252;hrt hat, in dem besonders Minderheiten und Verteidiger der Menschenrechte an den Rand gedr&#228;ngt werden. Der Raum f&#252;r &#246;ffentliche Debatte sollte ge&#246;ffnet werden, wird stattdessen aber beschr&#228;nkt. Wenn Regierungen darauf bestehen, dass ihnen vertraut wird, sie unter Berufung auf dieses Vertrauen aber immer eingreifendere Anti-Terror-Ma&#223;nahmen einf&#252;hren, ohne eine n&#252;chterne und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Bewertung der Gefahr vorzulegen, dann verst&#228;rken sie unwillentlich das Ziel von Terrorismus und verbreiten Angst in der &#214;ffentlichkeit.<\/p>\n<p>Die Berufung auf &#8222;nie da gewesene&#8220; Bedrohungen erfolgte in der Vergangenheit h&#228;ufig, um die Verletzung von Menschenrechten zu rechtfertigen. Befristete Ma&#223;nahmen wurden oft zu dauerhaften. Es ist &#228;u&#223;erst schwer, Garantien zum Schutz der Menschenrechte wieder herzustellen, nachdem sie einmal verloren gegangen sind. Die <strong>Au&#223;erordentlichkeitsdoktrin einer &#8222;neuen Bedrohung&#8220; <\/strong>ist problematisch, weil sie unannehmbare Gegenma&#223;nahmen nach sich zu ziehen droht und Regierungen den Blick auf positive Ma&#223;nahmen verstellen kann, die in der Vergangenheit funktioniert haben und heute wieder funktionieren k&#246;nnten.<\/p>\n<p>Um uns unmittelbar &#252;ber fr&#252;here Anti-Terror-Ma&#223;nahmen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft zu informieren, haben wir Anh&#246;rungen beispielsweise in Nordirland und in S&#252;damerika veranstaltet. Es scheint eine gro&#223;e Zahl von Parallelen zwischen den fr&#252;heren und den heutigen Besorgnissen sowohl hinsichtlich des Terrorismus wie auch hinsichtlich Anti-Terror-Ma&#223;nahmen zu geben. Unser Ausschuss hat festgestellt, dass die Regierungen die <strong>Lehren der Vergangenheit gr&#246;&#223;tenteils ignoriert<\/strong> haben, als sie &#252;ber ihre Reaktion auf die Anschl&#228;ge vom 11.09.2001 entschieden. Unserer Auffassung nach ist es ein Fehler, die Lehren der Vergangenheit zu ignorieren.<\/p>\n<p>&#220;ber den Kampf gegen kommunistische Terroristen in Argentinien beispielsweise mag es zwar heute noch geteilte Meinungen geben. Es gibt wahrscheinlich noch Milit&#228;rangeh&#246;rige und andere, die glauben, die damalige Reaktion Argentiniens auf diese Taten sei erforderlich gewesen. Auf lange Sicht hat diese traurige Epoche jedoch <strong>tausende von Opfern<\/strong> hinterlassen, von denen viele noch heute gegen Straflosigkeit k&#228;mpfen. Sie hat ein langes Ringen um die Wiedereinf&#252;hrung der Rechtsstaatlichkeit und eine schwerwiegende Spaltung der Gesellschaft nach sich gezogen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/index.php\/Zitate\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Meine &#220;berzeugung ist, dass nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht zu dieser neuen Form der Bedrohung im Grunde nicht mehr richtig passen. <strong>Das Grundgesetz w&#252;rde doch zerbrechen<\/strong>, wenn wir es nicht anpassen w&#252;rden, gerade bei solchen zentralen Fragen. Wir leben nicht mehr in der Welt des Jahres 1949.<\/p>\n<p>Chaskalson: Wir haben keinen Zweifel, dass eine echte und <strong>erhebliche Gefahr von Terrorismus <\/strong>in verschiedenen Teilen der Welt ausgeht und dass Regierungen verpflichtet sind, dieser Gefahr mit wirksamen Ma&#223;nahmen zu begegnen. Das bedeutet aber nicht, dass dabei anerkannte Grunds&#228;tze des V&#246;lkerrechts ignoriert werden k&#246;nnten oder sollten.<\/p>\n<p>Die internationalen Menschenrechte und das humanit&#228;re V&#246;lkerrecht wurden entwickelt, um das Verhalten von Staaten in Krisenzeiten zu regulieren. Dieser rechtliche Rahmen wurde im Anschluss an V&#246;lkermord und Krieg formuliert und zwar von Menschen, welche die Herausforderungen verstanden, denen sich Staaten in Krisenzeiten stellen m&#252;ssen. <strong>Diese Gesetze sind kein Hindernis <\/strong>bei dem Vorgehen gegen Terrorismus. Sie wurden von Staaten so geschrieben, dass diese flexibel auf Krisen reagieren k&#246;nnen, gleichzeitig aber die Eile nicht Mindeststandards verdr&#228;ngen, welche das Aush&#228;ngeschild freier und demokratischer Gesellschaften sind, in denen die W&#252;rde aller Menschen geachtet und gewahrt wird.<\/p>\n<p>Menschenrechte und das humanit&#228;re Recht wurden <strong>nicht vor dem Hintergrund von Frieden <\/strong>und politischer Stabilit&#228;t geschaffen. Umgekehrt dienen diese Regeln gerade dazu, den Staaten einen Rahmen zu geben, der es ihnen erlaubt, selbst auf die gravierendsten Krisen wirksam zu reagieren. Die rechtlichen Kriterien, an denen Staaten gemessen werden sollen, wurden in langen und schwierigen Verhandlungen von souver&#228;nen Staaten selbst ausgehandelt.<\/p>\n<p>Der Rechtsrahmen, der vor dem 11.09.2001 bestanden hat, ist &#228;u&#223;erst robust und wirksam. Internationale Menschenrechte und das humanit&#228;re V&#246;lkerrecht wurden gerade deshalb ausgearbeitet, <strong>um die Sicherheit der Menschen zu garantieren<\/strong>. Unser Ausschuss ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser rechtliche Rahmen ausreichend flexibel ist, um auch den aktuellen Gefahren zu begegnen.<\/p>\n<p><strong>Terroristische Taten sind Straftaten. <\/strong>Wenn man das Label &#8222;Terrorismus&#8220; wegl&#228;sst, handelt es sich um Mord, Geiselnahme, Entf&#252;hrung und Gewalttaten. In jeder Rechtsordnung sind das schwere Verbrechen. Es ist auch ein Missverst&#228;ndnis, dass Strafverfolgung nur oder haupts&#228;chlich nachtr&#228;glich erfolgte. Strafverfolgern ist es schon immer gelungen, terroristische und andere organisierte kriminelle Netzwerke aufzudecken und proaktiv zu ermitteln und zu bestrafen, um terroristische Angriffe noch vor ihrer Begehung zu verhindern.<\/p>\n<p>Das <strong>Strafrecht <\/strong>hat sich &#252;ber Generationen entwickelt, um sicher zu stellen, dass Unschuldige freigelassen und Schuldige bestraft werden. Die Gesellschaft kann sich darauf verlassen, dass der Rechtsstaat sie vor Straftaten sch&#252;tzt. Die Strafverfolgung muss allerdings so ausgestattet werden, dass sie ihren Aufgaben wirksam nachkommen kann. Sie darf nicht untergraben werden, wie es im Zusammenhang mit Terrorismus oft geschieht.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/313\/399097\/text\/\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: <strong>Verteidigung mit milit&#228;rischen Mitteln <\/strong>muss auch m&#246;glich werden gegen Angriffe, selbst wenn diese nicht von staatlichen Truppen gef&#252;hrt werden, aber die Qualit&#228;t von kriegerischen Angriffen haben. Es macht auf Dauer keinen Sinn, dass die Bundeswehr &#252;berall auf der Welt vielf&#228;ltige Aufgaben wahrnehmen kann, nur nicht in dem Land, in dem das Grundgesetz gilt.<\/p>\n<p>Chaskalson: Einige Regierungen ordnen Terrorismus als milit&#228;rische Bedrohung ein, die in erster Linie eine milit&#228;rische Reaktion erforderlich machen soll. <strong>Die Anwendung milit&#228;rischer Gewalt hat in der Vergangenheit oft zu ernsten Verst&#246;&#223;en <\/strong>gegen internationale Menschenrechte und\/oder internationales humanit&#228;res Recht gef&#252;hrt und ein generelles Klima der Straflosigkeit mit sich gebracht.<\/p>\n<p>Einer Armee die prim&#228;re Verantwortung f&#252;r ein Vorgehen gegen Terroristen zu &#252;bertragen f&#252;hrt oft dazu, dass <strong>rein milit&#228;rische Bed&#252;rfnisse<\/strong> auf Kosten der Suche nach alternativen L&#246;sungen bevorzugt werden. Wir haben erfahren, dass die Zust&#228;ndigkeit des Milit&#228;rs oftmals die Verfolgung anderer politischer, sozialer oder wirtschaftlicher L&#246;sungen verz&#246;gert hat. Milit&#228;rische Beteiligung f&#252;hrte auch dazu, dass die zivile und gerichtliche Aufsicht erheblich eingeschr&#228;nkt wurde, von Rechts wegen oder de facto. Diese unzureichende Aufsicht zog dann oft die Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverletzungen nach sich.<\/p>\n<p>Jenseits echter bewaffneter Konflikte l&#228;sst sich Terrorismus am besten mit einer starken, gut ausgestatteten und <strong>menschenrechtskonformen Strafverfolgung <\/strong>begegnen. Wenn unter au&#223;ergew&#246;hnlichen Umst&#228;nden Streitkr&#228;fte eingeschaltet werden, m&#252;ssen diese Kr&#228;fte ziviler Kontrolle unterliegen und vor den ordentlichen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden k&#246;nnen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/index.php\/Zitate\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Ich bin kein Freund von rechtlichen Grauzonen, deshalb <strong>darf der Gesetzgeber nicht unt&#228;tig bleiben<\/strong>.<\/p>\n<p>Chaskalson: Aus unserer Sicht sind <strong>nicht neue gesetzliche Regelungen n&#246;tig<\/strong>, sondern eine bessere Beachtung und strenge Befolgung der bestehenden Gesetze. Oft ist anstelle einer Gesetzes&#228;nderung ein Politikwechsel n&#246;tig.<\/p>\n<p>Staaten sollten sicher stellen, dass ihr Strafrecht und die verschiedenen Institutionen zur Strafverfolgung gut aufgestellt sind, um den langfristigen Herausforderungen des Terrorismus gerecht werden zu k&#246;nnen. Die Priorit&#228;t sollte auf Anstrengungen zur <strong>St&#228;rkung der Kapazit&#228;ten <\/strong>der ordentlichen Strafverfolgung und Justiz und auf einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit liegen.<\/p>\n<p>Daneben sind internationale und nationale Anstrengungen zur <strong>Durchsetzung von b&#252;rgerlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechten <\/strong>aller Menschen ohne Diskriminierung sowie Ma&#223;nahmen gegen den politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Ausschluss von Menschen unentbehrliche Instrumente, um Terrorismus zu verh&#252;ten und auszul&#246;schen. Die Verh&#252;tung von Terrorismus kann sich nicht auf den schmalen Bereich juristischer und verfahrensm&#228;&#223;iger Ma&#223;nahmen beschr&#228;nken. Die Lehren der Vergangenheit zeigen, dass eine Vielzahl von Instrumenten ben&#246;tigt wird: im Bereich von Bildung, Beziehungen zur Zivilgesellschaft, Polizeiarbeit, Wirtschaft, Au&#223;enpolitik, bei der Achtung von Minderheitenrechten und bei der Implementierung von Menschenrechten und Gleichbehandlungsgrunds&#228;tzen in alle Politikbereiche.<\/p>\n<p>Die Anstrengungen von <strong>Regierungen scheinen sich auf gesetzgeberische Ma&#223;nahmen zu konzentrieren<\/strong>. So wichtig das Recht auch ist, kann es die Aufgabe der Verh&#252;tung von Terrorismus nicht alleine &#252;bernehmen. Regierungen sollten die Herausforderungen ganzheitlicher angehen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cln_095\/SharedDocs\/Interviews\/DE\/2006\/06\/bm_interview_sz.html\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Wichtig ist, dass wir <strong>das Menschenm&#246;gliche tun<\/strong>, um zu verhindern, dass etwas passiert.<\/p>\n<p>Chaskalson: <strong>Neue Gesetze oder Ma&#223;nahmen gegen Terrorismus <\/strong>sollten eine nachweisliche L&#252;cke im bestehenden Recht f&#252;llen. Sie sollten mit allen Erfordernissen des internationalen Menschenrechts und gegebenenfalls des humanit&#228;ren V&#246;lkerrechts im Einklang stehen. Der Legislative sollte zugestanden werden, Vorschl&#228;ge eigenst&#228;ndig und genau zu pr&#252;fen. Von ihr sollte nicht verlangt werden, Blankobefugnisse unbedacht in einem Einverfahren abzunicken.<\/p>\n<p>Neue Anti-Terror-Gesetze oder -Ma&#223;nahmen sollten klar befristet sein. Auch sollten sie <strong>regelm&#228;&#223;ig und unabh&#228;ngig &#252;berpr&#252;ft <\/strong>werden, nicht nur im Hinblick auf ihre Anwendung, sondern auch im Hinblick auf ihre fortbestehende Notwendigkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit. Regelm&#228;&#223;ige &#220;berpr&#252;fungen sollten sicher stellen, dass Anti-Terror-Gesetze keine unbeabsichtigten Auswirkungen (etwa auf die Zivilgesellschaft und Minderheiten) haben und dass sie eine wirksame Verantwortlichkeit der Handelnden gew&#228;hrleisten. Staaten sollten explizite Vorkehrungen daf&#252;r treffen, dass als au&#223;erordentlich eingef&#252;hrte Ma&#223;nahmen nicht Bestandteil der gew&#246;hnlichen Rechtsordnung werden. V&#246;lkerrechtlich k&#246;nnen Notstandsma&#223;nahmen nur f&#252;r die Dauer eines echten Notstandes rechtm&#228;&#223;ig sein und m&#252;ssen deswegen zeitlich beschr&#228;nkt sein und einer unabh&#228;ngigen &#220;berpr&#252;fung unterworfen werden.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/108\/443846\/text\/\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Zunehmende Schwierigkeiten habe ich damit, dass <strong>ein Terrorist den gleichen Schutz <\/strong>des Grundgesetzes genie&#223;en solle wie jeder B&#252;rger.<\/p>\n<p>Chaskalson: Es ist nicht nur <strong>falsch, dass Menschenrechte das Vorgehen gegen Terrorismus behindern w&#252;rden<\/strong>. Vielmehr l&#228;sst sich argumentieren, dass die Menschenrechte eine wirksame Waffe der Verteidigung demokratischer Gesellschaften sind. Sie verst&#228;rken die Glaubw&#252;rdigkeit und Legitimit&#228;t eines Staates, der auf Gewalt gegen sich reagiert. Menschenrechte k&#246;nnen auch tats&#228;chlichen Ungerechtigkeiten, welche Terrorismus beg&#252;nstigen, begegnen und ihnen abhelfen.<\/p>\n<p>Gewaltsame Konflikte werden mitunter von echten <strong>Missst&#228;nden <\/strong>ausgel&#246;st. Manchmal werden auch schon zuvor bestehende Missst&#228;nde von Terroristen f&#252;r ihre eigenen Zwecke ausgenutzt. Teilweise werden Missst&#228;nde empfunden, die tats&#228;chlich nicht existieren. Schlie&#223;lich k&#246;nnen Missst&#228;nde auch das Ergebnis von Anti-Terror-Ma&#223;nahmen sein. Sicherheitsbeamte wie Opfer berichteten unserem Ausschuss von vielen F&#228;llen, in denen staatliche Menschenrechtsverletzungen genau die Gewalt sch&#252;ren, der sie begegnen sollen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/index.php\/Zitate\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Wir werden auch in Zukunft jeden Hinweis nutzen, den wir bekommen k&#246;nnen. Wenn wir f&#252;r Informationen anderer Nachrichtendienste eine Garantie &#252;bernehmen m&#252;ssen, da&#223; sie <strong>unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien <\/strong>zustande gekommen sind, k&#246;nnen wir den Betrieb einstellen.<\/p>\n<p>Chaskalson: Das innerstaatliche Recht sollte die Verwendung von <strong>Gest&#228;ndnissen, die unter Zwang abgelegt wurden<\/strong>, ebenso ausdr&#252;cklich verbieten wie die Verwendung von Beweismitteln, die durch Folter, andere Misshandlungen oder sonstige schwere Menschenrechtsverletzungen erlangt wurden. Dieses Verbot sollte unabh&#228;ngig davon gelten, ob die verbotene Behandlung im In- oder Ausland und mit oder ohne Beteiligung eigener Amtstr&#228;ger erfolgte.<\/p>\n<p>Die Unterscheidung zwischen einer Verwendung solcher Erkenntnisse <strong>zu Beweis- und zu operativen Zwecken <\/strong>ist aus mehreren Gr&#252;nden problematisch. Sie untergr&#228;bt das absolute Folterverbot, welches dauerhafte Pflichten nach sich zieht &#8211; nicht zu foltern, Folter nicht zu dulden und die Ergebnisse von Folter nicht f&#252;r g&#252;ltig zu erkl&#228;ren. Au&#223;erdem werden Staaten, die Foltererkenntnisse verwenden, zu &#8222;Abnehmern&#8220; von Folter und legitimieren, ja ermutigen, derartige Praktiken, indem sie einen &#8222;Markt&#8220; f&#252;r daraus gewonnene Erkenntnisse schaffen. In der Sprache des Strafrechts leisten die Staaten Anstiftung und Beihilfe zu den Menschenrechtsverletzungen anderer.<\/p>\n<p>Informationen sollten auch niemals <strong>an einen fremden Staat weitergegeben werden<\/strong>, wenn das glaubhafte Risiko besteht, dass dies ernsthafte Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht oder zu solchen Menschenrechtsverletzungen beitr&#228;gt. Wenn ein Staat systematisch Informationen mit einem Land austauscht, in dem bekannterma&#223;en Menschenrechte verletzt werden, kann man sich kaum der Argumentation entziehen, dass der Staat &#8211; willentlich oder unwillentlich &#8211; an den Menschenrechtsverletzungen seines Partners beteiligt ist.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cln_095\/sid_4F81534A877D2CE2CE3E3D3787352AC9\/SharedDocs\/Interviews\/DE\/2007\/07\/bm_interview_spiegel.html\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Wir m&#252;ssen kl&#228;ren, <strong>ob unser Rechtsstaat ausreicht<\/strong>, um den neuen Bedrohungen zu begegnen. Den sogenannten Unterbindungsgewahrsam gibt es ja jetzt schon, zum Beispiel f&#252;r Hooligans bei Fu&#223;ballspielen, wenn auch in engen rechtlichen Grenzen. Und wir m&#252;ssen dar&#252;ber reden, ob das Ma&#223; an Pr&#228;vention, das unseren Polizeigesetzen heute schon eigen ist, gen&#252;gt. Man k&#246;nnte zum Beispiel bestimmte Auflagen f&#252;r jemand erlassen, den man nicht abschieben kann, etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy.<\/p>\n<p>Chaskalson: In den letzten Jahren haben verschiedene Staaten <strong>pr&#228;ventive Kontrollanordnungen <\/strong>eingef&#252;hrt. Es handelt sich um polizeiliche Anordnungen, welche die Handlungsm&#246;glichkeiten eines Menschen einschr&#228;nken, ohne diesen zu inhaftieren. Beispielsweise k&#246;nnen die Bewegungs- oder Niederlassungsfreiheit beschr&#228;nkt werden. Es k&#246;nnen lange Zeiten des Hausarrestes angeordnet werden. Die Aush&#228;ndigung von Reisedokumenten oder die Meldung bei einer Polizeistation kann verlangt werden. Es kann beschr&#228;nkt werden, wen man treffen oder mit wem man kommunizieren darf. Finanzielle Transaktionen oder die Arbeitsm&#246;glichkeiten k&#246;nnen beschr&#228;nkt werden. Es kann sogar angeordnet werden, welche Moschee der Betroffene besuchen darf und ob er Gebete vorsprechen darf oder nicht.<\/p>\n<p>In der Praxis werden Betroffene mitunter ohne besondere richterliche Anordnung immer wieder durchsucht, zu jeder Tag- und Nachtzeit. Die Schwere dieser Beschr&#228;nkungen &#8211; vor allem, wenn man sie zusammen nimmt &#8211; <strong>kann ein normales Leben praktisch unm&#246;glich machen<\/strong>. Kontrollanordnungen k&#246;nnen jemanden auch als  &#8222;Terrorverd&#228;chtigen&#8220; stigmatisieren und seine Reputation sch&#228;digen. Es ist wahrscheinlich, dass auch Familienmitglieder, Freunde und Arbeitskollegen die Folgen einer solchen Stigmatisierung zu sp&#252;ren bekommen. Diese abschreckende Wirkung kann das Gef&#252;hl der Betroffenen von Einsamkeit verst&#228;rken.<\/p>\n<p>In einem Fall wurden derartige Beschr&#228;nkungen bereits kurze Zeit, <strong>nachdem eine Person von dem Vorwurf des Terrorismus freigesprochen worden war<\/strong>, auferlegt. In einem anderen Fall hatte sich ein Betroffener auf ein Strafma&#223; geeinigt und ein Gest&#228;ndnis abgelegt. Im Anschluss an seine Entlassung aus der Strafhaft wurden jedoch Kontrollanordnungen gegen ihn verh&#228;ngt.<\/p>\n<p>Gesetze, die au&#223;erhalb von echten Notstandssituationen eine <strong>pr&#228;ventive Inhaftierung <\/strong>ohne Anklage oder Gerichtsverfahren vorsehen, sollten aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Staaten ist es nicht erlaubt, Menschen auf der Grundlage von Informationen abzuschieben oder zu inhaftieren, die im Wege der Folter oder sonst grausamer, unmenschlicher oder w&#252;rdeverletzender Ma&#223;nahmen gewonnen wurden. Es gibt aber einen starken Verdacht, dass genau dies geschieht. Obwohl der <strong>Einsatz von Folter <\/strong>oder sonst grausamer, unmenschlicher oder w&#252;rdeverletzender Behandlung oftmals nur schwer nachgewiesen werden kann (besonders, wo Menschen ohne Benachrichtigung der Angeh&#246;rigen festgehalten werden), so sind die bew&#228;hrten Grunds&#228;tze des Strafrechts doch noch das beste Mittel, um derartigen Rechtsverletzungen auf die Spur zu kommen und sie m&#246;glicherweise auch abzustellen. In einem Strafverfahren haben die Betroffenen Gelegenheit, gegen sie sprechende Beweise zu erfahren und gegebenenfalls zu entkr&#228;ften, Fehlverhalten von Beh&#246;rden zu bezeugen und ihre widerstreitenden Behauptungen von einer unabh&#228;ngigen Einrichtung richten zu lassen. Unserem Ausschuss wurde jedoch von vielen Pr&#228;ventivma&#223;nahmen berichtet, die offenbar gerade zu dem Zweck geschaffen wurden, um die bew&#228;hrten, traditionellen rechtlichen Anforderungen zu umgehen.<\/p>\n<p>Die <strong>Strafverfolgung mit ihren bew&#228;hrten Beweisanforderungen <\/strong>ist zumindest teilweise durch ein Netz von verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und einwanderungsrechtlichen Verfahren ersetzt worden. Einige Staaten haben erkl&#228;rt, eine strafrechtliche Verfolgung zu bevorzugen, aber in der Praxis scheinen sie lieber auf der Grundlage des geringeren Standards des &#8222;Risikos&#8220; als des &#8222;Beweises&#8220; zu handeln.<\/p>\n<p>Unserer Ansicht nach ist eine wirksame Strafverfolgung auf der Grundlage der Beachtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit langfristig der <strong>bestm&#246;gliche Schutz einer Gesellschaft vor Terrorismus<\/strong>. Dies ist die Lehre aus der Vergangenheit. Tats&#228;chlich aber werden unter Au&#223;erachtlassung historischer Erfahrungen bew&#228;hrte Strafverfolgungssysteme mit der Begr&#252;ndung abgel&#246;st, sie seien unzureichend. Grunds&#228;tze der Fairness und des fairen Verfahrens, die im Zentrum jeder Strafjustiz stehen sollten, werden von einigen Staaten wegen der angeblich einmaligen Gefahr des Terrorismus ignoriert. Anstelle von bew&#228;hrten Verfahren werden au&#223;erordentliche Verfahren vorgeschlagen. Einige Regierungen nutzen die Verh&#252;tung von Terrorismus nur als Vorwand, um unterdr&#252;ckende Gesetze und Ma&#223;nahmen zur St&#228;rkung ihrer Macht zu rechtfertigen, w&#228;hrend andere wirklich versuchen, wirksam auf die Gefahr zu reagieren, so wie sie sie sehen. Das Problem liegt oft nicht in einem Fehlen von Gesetzen, sondern in unter Eile veranschiedeten, unbedachten neuen Gesetzen. Wo die Strafjustiz schwach ist, muss sie gest&#228;rkt und besser ausgestattet werden, anstatt sie zu umgehen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cln_095\/sid_1B3FCE5D2A63333CA22BCA7A2D4BFD84\/SharedDocs\/Interviews\/DE\/2007\/12\/bm_interview_chertoff_spiegel.html\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Wir m&#252;ssen dar&#252;ber reden, wie wir Terrorverd&#228;chtige unter Beachtung ihrer Rechte <strong>leichter abschieben <\/strong>k&#246;nnen.<\/p>\n<p>Chaskalson: Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat erkl&#228;rt:  &#8222;Die Anwendung von Abschiebema&#223;nahmen gegen [schon lange hier lebende Einwanderer] scheint <strong>sowohl unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig wie auch diskriminierend <\/strong>zu sein. Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, weil sie lebenslange Folgen f&#252;r den Betroffenen hat und oft die Trennung von seiner Familie und die Herausl&#246;sung aus seiner Umgebung mit sich bringt. Diskriminierend, weil der Staat eine solche Ma&#223;nahme gegen seine eigenen Staatsb&#252;rger nicht einsetzen kann.&#8220; Staaten sollten sicherstellen, dass das Ausl&#228;nderrecht im Zuge des Vorgehens gegen Terrorismus nicht als Ersatz f&#252;r das Strafrecht genutzt wird.<\/p>\n<p>Sie sollten insbesondere ihr Bekenntnis zu dem Grundsatz bekr&#228;ftigen, dass eine Abschiebung nicht in Staaten erfolgen darf, in denen dem Betroffenen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Staaten sollten sich dabei nicht auf diplomatische Zusicherungen oder andere <strong>unverbindliche &#220;bereink&#252;nfte <\/strong>verlassen, um Menschen trotz des echten Risikos schwerer Verletzungen ihrer Menschenrechte ausliefern zu k&#246;nnen. Der fr&#252;here UNO-Hochkommissar f&#252;r Menschenrechte, der UNO-Sonderberichterstatter f&#252;r Folter, der UNO-Sonderberichterstatter f&#252;r Menschenrechte und Terrorismus, andere weltweite und regionale Menschenrechtsinstitutionen wie auch f&#252;hrende Nichtregierungs-Menschenrechtsorganisationen haben allesamt den Einsatz diplomatischer Zusicherungen abgelehnt, nicht zuletzt, weil sich Systeme zur Beobachtung ihrer Einhaltung als fehlerhaft herausgestellt haben. Es handelt sich schlie&#223;lich um unverbindliche Zusicherungen, die von Staaten eingeholt werden, die selbst ihre rechtlich bindenden Verpflichtungen zur Verh&#252;tung und zum Verbot von Folter ignorieren. Diplomatische Zusicherungen werden au&#223;erdem in einer Situation gegeben, in der weder der entsendende noch der empfangende Staat ein eigenes Interesse daran haben, dass die Zusicherungen eingehalten werden. Selbst wenn ein Interesse an der &#220;berwachung der Einhaltung gegeben w&#228;re, ist kaum vorstellbar, wie ein solches System wirksam funktionieren k&#246;nnte. Anders als die Todesstrafe, die relativ einfach &#252;berpr&#252;ft werden kann, ist es &#228;u&#223;erst schwer, zu garantieren, dass in einem bestimmten Fall keine Folter stattgefunden hat, weil der Betroffene Misshandlungen kaum offenlegen wird, solange er sich in der Hand seiner Folterer befindet. In vielen F&#228;llen ist die Gefahr von Folter zudem h&#246;chst ortsabh&#228;ngig und kann man sich auf Zusicherungen von hohen Regierungsbeamten aus der Hauptstadt nicht verlassen. Selbst wenn trotz allem einmal der Versto&#223; gegen eine Zusicherung bekannt werden sollte, bestehen f&#252;r den Betroffenen keine oder kaum Abhilfem&#246;glichkeiten f&#252;r den angerichteten Schaden. Bereits im Vorfeld k&#246;nnen Betroffene die Verl&#228;sslichkeit von Zusicherungen kaum angreifen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/index.php\/Zitate\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Die meisten Menschen sind <strong>&#252;ber Terrorismus und Kriminalit&#228;t beunruhigt<\/strong>, nicht &#252;ber polizeiliche Schutzma&#223;nahmen.<\/p>\n<p>Chaskalson: Es ist weithin bekannt und vorhersehbar, dass ein <strong>Abbau grundlegender Sicherungen schwere Menschenrechtsverletzungen nach sich zieht<\/strong>. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der wirklichen Absicht der Autoren von Anti-Terror-Gesetzen. Dienen solche Gesetze wirklich der Gew&#228;hrleistung von Sicherheit und der Eind&#228;mmung von Gewalt? Oder sollen sie den Sicherheitsbeh&#246;rden eine Lizenz daf&#252;r geben, vorzugehen, wie sie es f&#252;r richtig halten?<\/p>\n<p>Einen l&#228;nger w&#228;hrenden <strong>Ausnahmezustand <\/strong>zeichnet aus, dass die Macht der Exekutive ausgeweitet wird, ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der Menschenrechtsverletzungen (einschlie&#223;lich Folter und Misshandlung) beg&#252;nstigt, dass Mechanismen der Verantwortlichkeit eingeschr&#228;nkt werden und dass zuletzt die allgemeine Strafrechtspflege in Mitleidenschaft gezogen wird. Befugnisse, um mit einem Ausnahmezustand fertig zu werden, sind in der Vergangenheit oft dauerhaft geworden.<\/p>\n<p>Unter Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen wurden in Indien beispielsweise Zehntausende festgenommen, aber nur 8.000 von ihnen wurden vor Gericht gestellt und nur 0,8% wurden verurteilt. Diese <strong>geringe Verurteilungsrate<\/strong>, welche aus anderen Rechtsordnungen ebenfalls berichtet wird, best&#228;tigt, dass viele wegen Terrorverdachts festgenommene Menschen keine echte Verbindung zu Terrorismus aufweisen. Ihre Verhaftung k&#246;nnte in erster Linie nicht der Strafverfolgung, sondern der Informationsgewinnung oder der Einsch&#252;chterung einer verd&#228;chtigen Gruppe dienen.<\/p>\n<p>Eine weitere Ma&#223;nahme zur Verhinderung von Terrorismus ist das Listen. In <strong>&#8222;Terrorlisten&#8220; <\/strong>aufgenommen werden Personen und Organisationen, die im Verdacht stehen, in Terrorismus verwickelt zu sein. Gelistete Organisationen werden meist verboten, w&#228;hrend gelistete Personen Beschr&#228;nkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder ihrer finanziellen Transaktionen unterworfen werden. Die Reisefreiheit kann beschr&#228;nkt und Verm&#246;gen konfisziert werden. F&#252;r unseren Ausschuss war klar, dass die Praxis der Listung zu Menschenrechtsverletzungen gef&#252;hrt hat und dass, wo es sie &#252;berhaupt gibt, verfahrensm&#228;&#223;ige Sicherungen unzureichend sind.<\/p>\n<p>Uns wurde von den <strong>schrecklichen Auswirkungen <\/strong>von Ma&#223;nahmen wie pr&#228;ventiver Haft, Auslieferung oder Deportation berichtet. In einigen F&#228;llen, in denen Menschen gefoltert wurden, m&#252;ssen sie im Fall ihrer R&#252;ckkehr erneute Folterung bef&#252;rchten. In anderen F&#228;llen sind die Konsequenzen zwar nicht so gravierend, schlie&#223;en aber das Auseinanderbrechen von Familien und schwere Traumatisierungen ein.<\/p>\n<p>Die potenziell sch&#228;dliche Wirkung kann <strong>weit &#252;ber die Betroffenen hinaus <\/strong>reichen. Unserem Ausschuss wurde berichtet, dass sich ganze Gemeinschaften unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig vielen Ma&#223;nahmen ausgesetzt sehen. Wenn der Anschein besteht, dass Personen wegen ihres Einflusses und nicht wegen einer aktiven Beteiligung an Terrorismus in den Fokus der Beh&#246;rden geraten, dann k&#246;nnte der Staat ganze Gemeinschaften gegen sich aufbringen. Vorbeugende Ma&#223;nahmen k&#246;nnten als Sanktionierung kontroverser Meinungs&#228;u&#223;erungen und Ideen wahrgenommen werden.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cln_095\/SharedDocs\/Interviews\/DE\/2007\/02\/bm_interview_welt.html\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Wir tun, was wir k&#246;nnen \u2013 ohne in einen Zustand st&#228;ndiger Erregung zu geraten. Wir m&#252;ssen <strong>best&#228;ndig und in Ruhe die Instrumente der Terrorabwehr verbessern<\/strong>.<\/p>\n<p>Chaskalson: Fr&#252;here Instrumente der Terrorabwehr wurden uns gegen&#252;ber &#8211; an ihren eigenen Zielen gemessen &#8211; als <strong>kontraproduktiv <\/strong>beschrieben, weil sie oftmals genau diejenigen Menschen gegen den Staat aufbringen, die bei der Sammlung von Informationen, bei der Verh&#252;tung von Anschl&#228;gen, bei der Lieferung von Beweismitteln zur Festnahme, Anklage und Bestrafung von Terroristen behilflich sein k&#246;nnten.<\/p>\n<p>So bestand unter den Teilnehmern an der nordirischen Anh&#246;rung, darunter h&#246;chste Polizeibeamte, weitgehende Einigkeit dar&#252;ber, dass viele der fr&#252;heren Ausnahmebefugnisse aus Sicherheitssicht, in politischer Hinsicht und auch unter dem Aspekt der Menschenrechte ein Fehlschlag waren. Der Vorwurf, <strong>dass Ausnahmegesetzgebung sogar an ihren eigenen Zielen gemessen fehlschlug<\/strong>, gilt insbesondere f&#252;r das Instrument der pr&#228;ventiven Sicherungsverwahrung. Die Festnahme von Terrorverd&#228;chtigen zwischen 1972 und 1975 wurde von Armeeoffizieren und Ministern inzwischen als &#8222;vollkommene Katastrophe&#8220; bewertet. Die Spannungen in Gemeinschaften wurden verst&#228;rkt, Hoffnungen auf friedlichen Wandel durch Reform und Dialog wurden zerst&#246;rt und der Zustrom zu bewaffneten Gruppierungen (Republikaner und Loyalisten) nahm zu.<\/p>\n<p>Auch das <strong>diskriminierende Vorgehen <\/strong>gegen oder die Verdr&#228;ngung bestimmter Gruppen hat sich oft als kontraproduktiv erwiesen. Ma&#223;nahmen, die sich gegen Mitglieder bestimmter Gemeinschaften zu richten scheinen, bergen die Gefahr, Unschuldige zu treffen, ganze Gruppen zu stigmatisieren und f&#252;r Beh&#246;rden unerl&#228;ssliche Erkenntnisse und Zusammenarbeit versiegen zu lassen. Staatliche Ma&#223;nahmen, die sich gegen Minderheiten richten oder von denen dies angenommen wird, erschweren es gem&#228;&#223;igten und alternativen Stimmen innerhalb dieser Minderheiten, zu sprechen und geh&#246;rt zu werden.<\/p>\n<p>Die Gefahr, Menschen oder Gemeinschaften (oftmals gerade diejenigen, auf die man zur Verh&#252;tung von Terrorismus am meisten angewiesen ist) gegen sich aufzubringen, ist noch gr&#246;&#223;er, wo man sich auf <strong>unsubstanziierte geheimdienstliche Informationen<\/strong> verl&#228;sst. Zweifel &#252;ber die Verl&#228;sslichkeit, Qualit&#228;t und Herkunft geheimdienstlicher Informationen k&#246;nnen ein eigentlich legitimes Vorgehen untergraben, weil geheimdienstliche Informationen einer unabh&#228;ngigen &#220;berpr&#252;fung weniger zug&#228;nglich sind. Im Ergebnis k&#246;nnen pr&#228;ventive Ma&#223;nahmen willk&#252;rlich und diskriminierend sein oder erscheinen.<\/p>\n<p>Langfristig k&#246;nnen Anti-Terror-Ma&#223;nahmen nur mit Unterst&#252;tzung einer <strong>informierten &#214;ffentlichkeit <\/strong>wirksam sein. Gegen tats&#228;chliche oder wahrgenommene Missst&#228;nde, die von Terroristen ausgenutzt werden k&#246;nnten, sollte ein Aktionsplan entwickelt werden.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/index.php\/Zitate\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Wir sollten die Leistungsf&#228;higkeit der Nachrichtendienste nicht durch <strong>parlamentarische Untersuchungsaussch&#252;sse <\/strong>gef&#228;hrden.<\/p>\n<p>Chaskalson: Die Beachtung der Demokratie und Menschenrechte erfordert Transparenz und Verantwortlichkeit. In vielen Staaten f&#246;rdert die Gefahr von Terrorismus stattdessen eine <strong>Kultur der Geheimhaltung<\/strong>. Nat&#252;rlich gibt es ein Bed&#252;rfnis nach einem gewissen Ma&#223; an Geheimhaltung, aber Geheimhaltung kann oftmals als n&#252;tzliche Deckung f&#252;r diejenigen dienen, die sich nie f&#252;r ihre Handlungen verantworten wollten oder die ernsthafte Verst&#246;&#223;e verbergen wollen.<\/p>\n<p><strong>Verantwortlichkeit ist kein Hindernis <\/strong>f&#252;r das Vorgehen gegen Terrorismus. Sie bildet vielmehr die entscheidende Grundlage, um Anti-Terror-Ma&#223;nahmen die &#246;ffentliche Unterst&#252;tzung und Legitimit&#228;t zu beschaffen, die sie brauchen, um wirklich wirksam zu sein. Nach Auffassung unseres Ausschusses m&#252;ssen Beh&#246;rden damit rechnen, f&#252;r ihre Handlungen in vollem Umfang verantwortlich gemacht zu werden und  einer hinreichenden, unabh&#228;ngigen &#220;berpr&#252;fung unterzogen zu werden.<\/p>\n<p>Wo Staaten <strong>Menschenrechtsverletzungen <\/strong>vorgeworfen werden, sollten sie wirksame Ermittlungen mit gen&#252;gender Offenlegung der erforderlichen Informationen gegen&#252;ber den Ermittlungsorganen sicherstellen. Die Verantwortlichkeit sollte auf allen Ebenen gest&#228;rkt werden. Vor allem sollten Immunit&#228;ts- und Straflosigkeitsklauseln sowie Beschr&#228;nkungen des Zugangs zu den Gerichten aufgehoben werden. Staaten sollten wirksame Abhilfem&#246;glichkeiten und Entsch&#228;digung f&#252;r Menschenrechtsverletzungen sicherstellen (einschlie&#223;lich der von ihren Geheimdiensten begangenen). Sie sollten Vorw&#252;rfe von Menschenrechtsverletzungen wie Entf&#252;hrungen, geheimer Inhaftierung oder Misshandlung sorgf&#228;ltig und unabh&#228;ngig aufkl&#228;ren lassen. Das Bed&#252;rfnis nach Geheimhaltung der Aktivit&#228;ten von Geheimdiensten darf dem Zugang von Opfern zu wirksamer Abhilfe und Entsch&#228;digung nicht im Wege stehen.<\/p>\n<p><strong>Geheimdiensten <\/strong>weltweit sind neue Befugnisse und Ressourcen einger&#228;umt worden, aber die juristische und politische Verantwortlichkeit hat oftmals nicht Schritt gehalten. Geheimhaltung und das Fehlen eines fairen Verfahrens, welches oft die Folge von Geheimhaltung ist, k&#246;nnen sowohl in der Wahrnehmung wie auch in der Wirklichkeit Unrecht nach sich ziehen. Dies wiederum kann die wahrgenommene Legitimit&#228;t staatlicher Anti-Terror-Ma&#223;nahmen untergraben.<\/p>\n<p>Wir m&#252;ssen leider beobachten, dass Menschenrechtsverletzungen nicht aufgekl&#228;rt werden oder Ermittlungen behindert werden durch Geheimhaltung, mangelnde Abhilfem&#246;glichkeiten, fehlende Bestrafung oder Immunit&#228;tsbestimmungen. Wir glauben, dass dies ge&#228;ndert werden muss. Die Straflosigkeit zu beenden und die Verantwortlichkeit zu gew&#228;hrleisten ist entscheidend, um das <strong>Vertrauen in die Geheimdienste <\/strong>zu gew&#228;hrleisten. Wirklich verantwortliche Geheimdienste sind unabdingbar, wenn Staaten ihren v&#246;lkerrechtlichen Verpflichtungen einschlie&#223;lich der einschl&#228;gigen Beschl&#252;sse des Weltsicherheitsrats nachkommen sollen.<\/p>\n<p>Wo dies noch nicht erfolgt ist, sollten Ermittlungen eingeleitet werden, um Vorw&#252;rfe ernster Menschenrechtsverletzungen vollst&#228;ndig aufzukl&#228;ren, <strong>mutma&#223;liche Rechtsverletzer vor Gericht zu stellen<\/strong> und die Opfer zu entsch&#228;digen. Um die Wiederholung solcher Verst&#246;&#223;e in Zukunft zu vermeiden, k&#246;nnen dauerhafte Beschwerdeverfahren (vor Ombudsm&#228;nnern oder Generalinspektoren wie in Kanada oder Australien) von gro&#223;em Wert sein, besonders wenn diese von Amts wegen t&#228;tig werden und alle relevanten Informationen einsehen k&#246;nnen.<\/p>\n<p>Die f&#252;r wirksame Geheimdienstarbeit erforderliche Geheimhaltung sollte angestrebt werden, ohne eine institutionelle Kultur der Geheimhaltung zu f&#246;rdern. Besonders wichtig ist es, dass Staaten daf&#252;r sorgen, <strong>dass schwere Menschenrechtsverletzungen niemals im Namen des &#8222;Staatsgeheimnisses&#8220;<\/strong> gerechtfertigt werden k&#246;nnen und dass derartige Verbrechen nie wegen einer Kultur der Geheimhaltung vor Bestrafung sicher sind. Opfern darf wirksame Abhilfe und Entsch&#228;digung nicht auf der Grundlage nationaler Institute wie des Staatsgeheimnisses vorenthalten werden.<\/p>\n<p>Staaten sollten sicher stellen, dass ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen bei der <strong>Sammlung und Speicherung von Informationen<\/strong> beachtet werden. In besonderem Ma&#223;e muss daf&#252;r gesorgt werden, dass derartiges Material nicht in diskriminierender Weise genutzt wird. Vorherige richterliche Anordnungen und gerichtliche Aufsicht sollten ein integraler Bestandteil tiefgreifender &#220;berwachungsbefugnisse sein. Es sollte rechtlich klar festgelegt sein, wann solche Befugnisse genutzt werden d&#252;rfen und unter welchen Voraussetzungen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/index.php\/Zitate\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Wir sollten versuchen, solche Fragen m&#246;glichst pr&#228;zise verfassungsrechtlich zu kl&#228;ren, und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die<strong> n&#246;tigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus <\/strong>bieten.<\/p>\n<p>Chaskalson: Der <strong>Terrorismus ist Realit&#228;t <\/strong>und Staaten sind verpflichtet, der Gefahr zu begegnen. Viele der aktuellen Anti-Terror-Ma&#223;nahmen sind aber illegal und sogar kontraproduktiv.<\/p>\n<p>Es ist das Grundmotiv unseres Berichts, dass jeder implizite <strong>Widerspruch zwischen der Gew&#228;hrleistung der Rechte der Menschen und ihrer Sicherheit falsch <\/strong>ist. Die Gew&#228;hrleistung der Menschenrechte bedeutet nicht, dass man nicht entschieden genug gegen Terrorismus vorgehen w&#252;rde. Im Gegenteil ist das Vorgehen gegen Terrorismus selbst ein menschenrechtliches Ziel, weil Staaten eine Pflicht zum Schutz der Menschen auf ihrem Staatsgebiet vor Terrorismus trifft. Diese Schutzpflicht verpflichtet sie, Schaden durch Terrorismus abzuwenden, zu bestrafen, zu untersuchen und Abhilfe zu schaffen. Zugleich m&#252;ssen Staaten akzeptieren, dass diese Schutzpflicht sowohl f&#252;r diejenigen, die der Gefahr von Terrorismus ausgesetzt sind, als auch f&#252;r diejenigen, die des Terrorismus verd&#228;chtigt werden, gilt. Dem Staat steht es nicht zu, bestimmte Menschen aus des Rechtsordnung auszuschlie&#223;en.<\/p>\n<p>Die <strong>Wechselwirkung zwischen Menschenrechten und Sicherheit <\/strong>l&#228;sst sich am besten erkl&#228;ren, indem man die Entstehungsgeschichte des modernen Menschenrechtsrahmens betrachtet. Die <a href=\"http:\/\/www.ohchr.org\/EN\/UDHR\/Pages\/Language.aspx?LangID=ger\">Allgemeine Erkl&#228;rung der Menschenrechte<\/a> wurde 1948 im Anschluss an den Horror von V&#246;lkermord im Zweiten Weltkrieg beschlossen und verk&#252;ndet. Die V&#246;lker der Welt erkannten an, dass &#8222;die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei gef&#252;hrt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Emp&#246;rung erf&#252;llen&#8220;. Die Anerkennung der Tiefen, in welche verkommene Menschen sinken k&#246;nnen, f&#252;hrte die Weltgemeinschaft zu der Erkenntnis, dass die einzige M&#246;glichkeit, solchen Schrecken in der Zukunft zu verhindern, in der Beachtung des Grundsatzes liegt, dass &#8222;alle Menschen [&#8230;] frei und gleich an W&#252;rde und Rechten geboren&#8220; sind. Die internationale Einigkeit, die in der Allgemeinen Erkl&#228;rung der Menschenrechte und in der UN-Charta zum Ausdruck kommt, lag darin, dass niemand jemals wieder den Schutz des Rechts verlieren sollte. In anderen Worten: Der moderne Rahmen des V&#246;lkerrechts, ausgehend von der Charta der Vereinten Nationen, wurde wegen und nicht trotz des Bed&#252;rfnisses nach Sicherheit geschaffen. Wir sind davon &#252;berzeugt, dass Staaten, die sich an diesem Rahmen zu schaffen machen, zu ihrem eigenen Schaden handeln.<\/p>\n<p>Nachdem wir Menschen aus der ganzen Welt angeh&#246;rt haben, k&#246;nnen wir ohne jedes Z&#246;gern bekr&#228;ftigen, dass die <strong>beste Garantie der Sicherheit <\/strong>jedes Einzelnen in der Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Menschenw&#252;rde liegt. Die W&#252;rde des Menschen &#8211; ein moralischer und rechtlicher Imperativ &#8211; l&#228;sst sich nur durch Beachtung der Menschenrechte und des humanit&#228;ren V&#246;lkerrechts gew&#228;hrleisten. Die W&#252;rde des Menschen und die Beachtung der Herrschaft des Rechts muss deswegen im Zentrum der Anstrengungen zur Erzielung eines neuen internationalen Konsenses &#252;ber das Vorgehen gegen Terrorismus stehen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bmi.bund.de\/cln_095\/SharedDocs\/Interviews\/DE\/2008\/02\/bm_interview_ard.html\">Dr. Sch&#228;uble<\/a>: Ich bin von dem Urteil nicht &#252;berrascht. Ich begr&#252;&#223;e es. Wir haben jetzt Klarheit, und es best&#228;tigt auch das, was wir immer gesagt haben. Insofern werten wir es sorgf&#228;ltig aus, aber wir ziehen <strong>keine neuen Erkenntnisse<\/strong> daraus.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anfang 2009 hat ein Ausschuss der Internationalen Juristenkommission einen Bericht &#252;ber die Wirkungen von Anti-Terror-Ma&#223;nahmen vorgelegt. 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