{"id":150,"date":"2007-03-15T15:40:03","date_gmt":"2007-03-15T14:40:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kreditkartenfahndung-operation-mikado-bleibt-datenschutzwidrig\/"},"modified":"2011-04-12T16:31:57","modified_gmt":"2011-04-12T14:31:57","slug":"kreditkartenfahndung-operation-mikado-bleibt-datenschutzwidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kreditkartenfahndung-operation-mikado-bleibt-datenschutzwidrig\/","title":{"rendered":"Kreditkartenfahndung &#8222;Operation Mikado&#8220; bleibt datenschutzwidrig [erg&#228;nzt am 03.08.2009]"},"content":{"rendered":"<p>In der <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/datenschutz-beschwerde-gegen-kreditkartenfahndung\/\">laufenden Datenschutzbeschwerde<\/a> wegen der &#8222;Operation Mikado&#8220; habe ich eine weitere E-Mail an die f&#252;r meine Bank <a href=\"http:\/\/www.datenschutz.rlp.de\/de\/kontrolle.php?submenu=priv\" target=\"_blank\">zust&#228;ndige Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rde<\/a> versandt:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Frau &#8230;,<\/p>\n<p>zum oben genannten Verfahren m&#246;chte ich noch eine kurze Anmerkung machen:<\/p>\n<p>Vor einigen Tagen ging durch die Presse, dass das Amtsgericht Halle das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall &#8222;Mikado&#8220; als rechtm&#228;&#223;ig bewertet hat. In dem Beschluss des Amtsgerichts ist die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft detailliert dargestellt (http:\/\/udovetter.de\/lawblog\/070313a.pdf).<\/p>\n<p>Unabh&#228;ngig davon, dass diese Entscheidung nicht rechtskr&#228;ftig ist und ihr nicht zuzustimmen ist, ist es vorliegend wichtig, zwischen der Rechtm&#228;&#223;igkeit des Vorgehens der Staatsanwaltschaft und der Rechtm&#228;&#223;igkeit des Vorgehens der Banken und ihrer Auftragnehmer zu unterscheiden. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft die Strafprozessordnung und die Grundrechte nicht verletzt h&#228;tte (was anders zu sehen ist), bedeutete dies keineswegs, dass die Banken rechtm&#228;&#223;igerweise die Daten durchsucht und die Treffer ausgeh&#228;ndigt haben.<\/p>\n<p>Wegen Datenschutzrecht und insbesondere dem Bankgeheimnis d&#252;rfen Banken den Strafverfolgungsbeh&#246;rden nur zuarbeiten, wenn sie dazu verpflichtet sind, nicht freiwillig in vorauseilendem Gehorsam. Im vorliegenden Fall waren die Banken nicht zur Mitwirkung verpflichtet:<\/p>\n<p>Als Rasterfahndung bewertet fehlte es der Operation bereits an einer richterlichen Anordnung.<\/p>\n<p>Eine Pflicht zur Zeugenaussage bestand auch nicht. Erstens lag keine Vorladung an die Staatsanwaltschaft vor. Zweitens m&#252;ssen Zeugen nur das aussagen, was sie aus eigener Wahrnehmung wissen. Sie m&#252;ssen sich keinesfalls Kenntnisse erst noch beschaffen. Das steht so auch in den einschl&#228;gigen Kommentaren zur Strafprozessordnung (z.B. Meyer-Gossner).<\/p>\n<p>Schlie&#223;lich hat auch keine Beschlagnahmeanordnung vorgelegen. Eine Beschlagnahme h&#228;tte n&#228;mlich richterlich genehmigt werden m&#252;ssen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/98.html\" title=\"&sect; 98 StPO: Verfahren bei der Beschlagnahme\">\u00a7 98 StPO<\/a>). Datenverarbeitende Stellen d&#252;rfen nicht &#8222;zur Abwendung einer Beschlagnahme&#8220;, die noch &#252;berhaupt nicht angeordnet ist, schon personenbezogene Daten, die dem Bankgeheimnis unterliegen, durchsuchen und herausgeben. Es muss vielmehr die Vorlage eines richterlichen Herausgabe- bzw. Durchsuchungsbeschlusses abgewartet werden. Der Richter wird die beantragte Anordnung ablehnen, wenn sie rechtswidrig ist. Diese gesetzlich vorgesehene Pr&#252;fung darf nicht umgangen werden. Sie dient nicht nur dem (verzichtbaren) Schutz der Bank, sondern auch dem Schutz der eigentlich betroffenen Bankkunden.<\/p>\n<p>Die Landesbank Berlin hat bei der &#8222;Operation Mikado&#8220; als einzige die Vorlage eines richterlichen Beschlusses verlangt. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Halle einen solchen erwirkt und vorgelegt. Zumindest dieses Vorgehen h&#228;tten alle Banken w&#228;hlen m&#252;ssen. (Allerdings hat auch die Landesbank Berlin rechtswidrig gehandelt, weil sie nur die Herausgabe von Namen und Anschriften von der Vorlage eines richterlichen Beschlusses abh&#228;ngig gemacht hat. Die Datendurchsuchung und die Herausgabe der Kreditkartennummern hat sie ohne rechtliche Verpflichtung und damit illegal vorgenommen.)<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 21.04.2009:<\/strong><\/p>\n<p>E-Mail der Aufsichtsbeh&#246;rde vom 17.04.2009:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],<\/p>\n<p>in unserem letzten Schreiben haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir die datenschutzrechtliche Beurteilung der Nutzung der bei den Kreditkartenunternehmen gespeicherten personenbezogenen Kundendaten zur&#252;ckstellen, bis die Zul&#228;ssigkeit der Datenerhebung durch die Staatsanwaltschaft rechtskr&#228;ftig entschieden ist. Nach dem in der Zwischenzeit ver&#246;ffentlichen <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rk20090217_2bvr137207.html\">Beschluss<\/a> des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2009 (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20BvR%201372\/07\" title=\"BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372\/07: Kreditkartenfahndung verfassungsgem&auml;&szlig;\">2 BvR 1372\/07<\/a>, 2 BvR 1765\/07, Pressemitteilung Nr. 34\/2009 vom 02.04.2009) stellt die Einbeziehung derjenigen Kreditkarteninhaber, die die Suchkriterien nicht erf&#252;llen, in die Abfrage der Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft keinen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Die Kreditkartendaten seien bei den Unternehmen nur maschinell gepr&#252;ft worden, mangels &#220;bereinstimmung mit den Suchkriterien aber nicht als Treffer angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher auch nicht &#252;bermittelt worden. F&#252;r die Annahme eines Eingriffs gen&#252;ge es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf eingestellt werden. Im &#252;brigen war der Eingriff zul&#228;ssig.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Nutzung der bei den Kreditkartenunternehmen gespeicherten Daten f&#252;r die Abfrage der Staatsanwaltschaft und die &#220;bermittlung der Trefferdaten an die Staatsanwaltschaft datenschutzrechtlich zul&#228;ssig.<\/p>\n<p>Um Kenntnisnahme wird gebeten.<\/p>\n<p>Soweit in Einzelf&#228;llen festgestellt wurde, dass die f&#252;r die Kreditkartenunternehmen t&#228;tigen Auftragsdatenverarbeiter die im Auftrag gespeicherten Kontodaten ohne Weisung des Auftraggebers f&#252;r die Abfrage der Staatsanwaltschaft genutzt haben, wurden die Unternehmen aufgefordert, hierzu k&#252;nftig Regelungen in die nach dem BDSG abzuschlie&#223;enden Vertr&#228;ge (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/11.html\" title=\"&sect; 11 BDSG: Ernennung und Amtszeit\">\u00a7 11 Abs. 2 BDSG<\/a>) aufzunehmen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Meine E-Mail vom 21.04.2009:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],<\/p>\n<p>ich danke f&#252;r Ihre Nachricht vom 17.04.2009.<\/p>\n<p>Wie ich in meiner letzten E-Mail (s.u.) ausgef&#252;hrt habe, hat das Bundesverfassungsgericht nur entschieden, dass die Datenerhebung durch die Staatsanwaltschaft rechtm&#228;&#223;ig war. Es hat aber nicht dar&#252;ber entschieden, ob die Daten&#252;bermittlung durch die Banken rechtm&#228;&#223;ig war. Es brauchte nicht zu pr&#252;fen, ob die Banken gegen Datenschutzrecht oder Bankgeheimnis versto&#223;en haben.<\/p>\n<p>Eben dies ist aber aus den in meiner E-Mail angef&#252;hrten Gr&#252;nden der Fall. Ich halte das Vorgehen der Banken, einem Auskunftersuchen nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/161a.html\" title=\"&sect; 161a StPO: Vernehmung von Zeugen und Sachverst&auml;ndigen durch die Staatsanwaltschaft\">\u00a7 161a StPO<\/a> ohne Zwang nachzukommen, daher weiterhin f&#252;r unzul&#228;ssig und hoffe, dass Sie zu dem selben Ergebnis kommen.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 03.08.2009:<\/strong><\/p>\n<p>E-Mail der Aufsichtsbeh&#246;rde vom 03.08.2009:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],<\/p>\n<p>f&#252;r Ihren Hinweis in Ihrer E-Mail vom 14. Mai 2009 bedanken wir uns. Indessen verm&#246;gen wir Ihre Auffassung, dass ein <strong>schutzw&#252;rdiges Interesse der Bankkunden an einem Ausschluss der Rasterung<\/strong> der Kreditkartendaten so lange anzunehmen sei, wie die Bank zur Mitwirkung an der Strafverfolgung nicht verpflichtet ist, nicht zu teilen.<\/p>\n<p>Ob ein schutzw&#252;rdiges Interesse an dem Ausschluss der Daten&#252;bermittlung oder -nutzung besteht, kann nicht alleine anhand des Bankgeheimnisses und danach, ob eine Mitwirkungspflicht der Bank vorliegt, beantwortet werden. Das <strong>Bankgeheimnis <\/strong>bedeutet eine Verschwiegenheitspflicht der Bank nach au&#223;en, betrifft indessen nicht bankinterne Vorg&#228;nge. Ein bankinterner Suchlauf ist daher zwar nach dem Bundesdatenschutzgesetz, nicht aber am Ma&#223;stab des Bankgeheimnisses zu bewerten. Dar&#252;ber hinaus ist das Bankgeheimnis nicht von einer nur von gesetzlichen Mitwirkungspflichten &#252;berwundenen Absolutheit. W&#228;re dies anders, w&#228;re es einer Bank im Extremfall selbst bei positivem Wissen um Tatsachen, die einen Kunden zweifelsfrei als Schwerkriminellen &#252;berf&#252;hren, verboten, dies den Strafermittlungsbeh&#246;rden mitzuteilen. Genau diese M&#246;glichkeit r&#228;umt <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BDSG<\/a> der Bank aber grunds&#228;tzlich ein. Die Vorschrift liefe im Bankenbereich leer, wenn einer solchen Mitteilung schlechthin das Bankgeheimnis entgegen st&#252;nde.<\/p>\n<p>Bezogen auf die <strong>Operation \u201eMikado\u201c <\/strong>ist bei einer Bewertung der rechtlichen Zul&#228;ssigkeit eines bankinternen Suchlaufs unter Verwendung von Kreditkartendaten die Frage, ob Bankkunden ein schutzw&#252;rdiges Interesse an dem Ausschluss einer &#220;bermittlung oder Nutzung ihrer Kreditkartendaten haben, am Ma&#223;stab der konkreten Ausgestaltung des durchgef&#252;hrten Suchlaufs zu w&#252;rdigen.<\/p>\n<p>Danach k&#246;nnen wir schutzw&#252;rdige Interessen der Bankkunden am Ausschluss der Nutzung ihrer Daten im Falle der Operation \u201eMikado\u201c nicht erkennen. Der Suchlauf war mit der Kombination von &#220;berweisungen &#252;ber genau 79,99 $ an einen bestimmten Empf&#228;nger bei einer bestimmten Bank in einer Art und Weise ausgestaltet, dass nur Treffer hinsichtlich Personen zu erwarten waren, f&#252;r die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit f&#252;r die Tatbegehung bestand. Nur diese Personen wurden identifiziert und nur deren personenbezogene Daten wurden an die Staatsanwaltschaft &#252;bermittelt. Im &#220;brigen blieb es bei einer <strong>rein maschinellen &#220;berpr&#252;fung <\/strong>der Bankkunden, deren Daten anonym und spurenlos aus dem Suchlauf ausgeschieden wurden. Dies stellt &#8211; wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat &#8211; kein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden dar. Insoweit sehen wir nicht, wo im Sinne des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BDSG<\/a> ein schutzw&#252;rdiges Interesse der Kunden am Ausschluss der Nutzung ihrer Daten f&#252;r einen solchen Suchlauf liegen sollte.<\/p>\n<p>Auch eine <strong>Verletzung des Bankgeheimnisses <\/strong>durch die &#220;bermittlung der Treffer aus dem Suchlauf sehen wir nicht. Die Daten&#252;bermittlung war nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BDSG<\/a> zul&#228;ssig. Das Bankgeheimnis ist zwar bei der Pr&#252;fung, ob ein schutzw&#252;rdiges Interesse der Betroffenen am Ausschluss der &#220;bermittlung der Daten vorliegt, zu ber&#252;cksichtigen. Solange aber nur personenbezogene Daten von Personen &#252;bermittelt werden, bei denen ein erheblicher Tatverdacht besteht, fehlt es an der Schutzw&#252;rdigkeit entgegenstehender Interessen der Betroffenen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der laufenden Datenschutzbeschwerde wegen der &#8222;Operation Mikado&#8220; habe ich eine weitere E-Mail an die f&#252;r meine Bank zust&#228;ndige Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rde versandt: Sehr geehrte Frau &#8230;, zum oben genannten Verfahren m&#246;chte ich noch eine kurze Anmerkung machen: Vor einigen Tagen ging durch die Presse, dass das Amtsgericht Halle das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall &#8222;Mikado&#8220; als [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,13],"tags":[39],"class_list":["post-150","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-privatsektor","category-metaowl-watchblog","tag-mikado"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/150","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=150"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/150\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3035,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/150\/revisions\/3035"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=150"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=150"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=150"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}