{"id":152,"date":"2007-03-23T00:55:08","date_gmt":"2007-03-22T23:55:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundesregierung-verteidigt-telekommunikationsueberwachung-in-karlsruhe\/"},"modified":"2007-05-12T09:34:57","modified_gmt":"2007-05-12T08:34:57","slug":"bundesregierung-verteidigt-telekommunikationsueberwachung-in-karlsruhe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundesregierung-verteidigt-telekommunikationsueberwachung-in-karlsruhe\/","title":{"rendered":"Bundesregierung verteidigt Telekommunikations&#252;berwachung in Karlsruhe"},"content":{"rendered":"<p>Die gesetzliche Identifizierungspflicht f&#252;r Telefon- und Handynutzer steht auf dem Pr&#252;fstand der Bundesverfassungsrichter. In der Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz liegen nun die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten vor. Die Datenschutzbeauftragten bezeichnen die leichte Identifizierbarkeit aller Telekommunikationsnutzer als verfassungswidrig. Die Bundesregierung verteidigt die Regelungen demgegen&#252;ber als unverzichtbares Ermittlungsinstrument und will ab Herbst auch Verbindungsdaten speichern lassen.<\/p>\n<p>In der &#252;ber 100-seitigen <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/TKG-StN.pdf\">Stellungnahme<\/a> der Bundesregierung gegen&#252;ber dem Bundesverfassungsgericht hei&#223;t es, der Zugriff auf \u201eTelekommunikationsspuren\u201c sei heute zu einem unverzichtbaren Ermittlungsinstrument in der t&#228;glichen Arbeit der Sicherheitsbeh&#246;rden geworden. Das Instrument habe sich in langj&#228;hriger Praxis bew&#228;hrt. Es \u201ew&#252;rde jegliche effektive Sicherheitsgew&#228;hrleistung l&#228;hmen, wenn man den Staat selbst bez&#252;glich derartiger grundlegender Identifikationsdaten darauf verweisen w&#252;rde, diese Daten nicht systematisch und ohne weiteres abrufbar vorzuhalten, sondern in jedem Einzelfall m&#252;hsam zu ermitteln.\u201c Weiter hei&#223;t es in der Stellungnahme: \u201eGerade die \u2013 jedermann unterschiedslos treffende \u2013 v&#246;llige Verdachtslosigkeit der Datenvorhaltung [&#8230;] hat [&#8230;] zur Folge, dass mit der Einstellung in den entsprechenden Datensatz nicht die geringste abstempelnde oder stigmatisierende Wirkung verkn&#252;pft ist [&#8230;] Gerade weil der Eingriff verdachtslos ist, ist er auch von so geringer Intensit&#228;t.\u201c<\/p>\n<p>Das Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2004 schreibt vor, dass Telefon- und Handynummern nur noch gegen Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum zugeteilt werden d&#252;rfen. Auch vorausbezahlte Handykarten d&#252;rfen nicht mehr anonym verkauft werden. Die Kundendaten werden in eine Datenbank eingestellt, auf die eine Vielzahl von Beh&#246;rden direkten Zugriff hat. Die amtliche Statistik z&#228;hlt mittlerweile 9.000 Datenabfragen am Tag. Diese Zahl hat sich innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt. Die Bundesregierung nennt dem Bundesverfassungsgericht nun zehn konkrete Beispielsf&#228;lle, in denen Telekommunikationsdaten zur Aufkl&#228;rung von Straftaten beigetragen haben, darunter Drogenhandel, Mord, Falschgeldproduktion und \u201egeheimdienstliche Agentent&#228;tigkeit\u201c. Ein Netzwerk P&#228;dophiler habe aufgedeckt werden k&#246;nnen, Ermittlungen wegen der Unterst&#252;tzung einer terroristischen Vereinigung seien gef&#246;rdert worden.<\/p>\n<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beanstandet in seiner <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/TKG-StN.pdf\">Stellungnahme<\/a>, die allgemeine Identifizierungspflicht stehe \u201ein keinem Verh&#228;ltnis zu einem v&#246;llig ungewissen und unbestimmten m&#246;glichen Nutzen der Speicherung\u201c. Straft&#228;ter k&#246;nnten die Ma&#223;nahme durch den Einsatz von Strohleuten und den Tausch von Prepaidkarten leicht umgehen. Im Ausland gebe es eine derartige \u201eDatenerhebung auf Vorrat\u201c nicht. Die staatlichen Zugriffsrechte seien \u201ezu weitgehend und zu unbestimmt\u201c. Sie k&#246;nnten vor den Grundrechten daher keinen Bestand haben. 13 Landesdatenschutzbeauftragte pflichten dieser Auffassung in einem eigenen <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/TKG-StN.pdf\">Positionspapier<\/a> bei.<\/p>\n<p>Die Beschwerdef&#252;hrer <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/TKG-StN_03-2007.pdf\">f&#252;hren<\/a> an, wer eine politische Demonstration vorbereite oder gegen&#252;ber der Presse vertraulich Missst&#228;nde aufdecken wolle, habe ein berechtigtes Interesse an der Nutzung einer anonymen Mobiltelefonkarte. Das Telekommunikationsgesetz erlaube die Identifizierung von Anrufern und Internetnutzern schon zur Verfolgung von Parks&#252;ndern. Geheimdienste d&#252;rften ohne richterliche Genehmigung Passw&#246;rter f&#252;r E-Mail-Postf&#228;cher abfragen. \u201eImmer &#246;fter verabschiedet die Politik verfassungswidrige Gesetze\u201c, erkl&#228;rt der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat. \u201eNiemand will dem Staat zielgerichtete Ermittlungen wegen schwerer Straftaten verbieten. Der Gesetzgeber verliert aber zunehmend jedes Ma&#223; und stellt blindw&#252;tig alle unter Generalverdacht. Der permanente Sicherheitsaktionismus der Politik vergeudet Geld und politische Energie, die anderswo fehlen.\u201c<\/p>\n<p>Unterdessen bereitet die Bundesregierung die n&#228;chste Ausdehnung der Telekommunikations&#252;berwachung vor. Ab Herbst sollen s&#228;mtliche Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers nachvollziehbar sein. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von B&#252;rgerrechtlern, sieht in den Pl&#228;nen einen \u201eklaren Verfassungsbruch\u201c. In einer Gemeinsamem <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/?\/content\/view\/80\/55\/\">Erkl&#228;rung<\/a> vom Januar haben &#252;ber 30 Verb&#228;nde die Koalition aufgefordert, die Pl&#228;ne auszusetzen, bis die Gerichte &#252;ber die Rechtm&#228;&#223;igkeit der \u201eAbbildung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bev&#246;lkerung\u201c entschieden haben.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<p>Die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/TKG-StN.pdf\">http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/TKG-StN.pdf<\/a><\/p>\n<p>Die Erwiderung der Beschwerdef&#252;hrer<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/TKG-StN_03-2007.pdf\">http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/TKG-StN_03-2007.pdf<\/a><\/p>\n<p>Gemeinsame Erkl&#228;rung zur Vorratsdatenspeicherung<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/?\/content\/view\/80\/55\/\">http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/?\/content\/view\/80\/55\/<\/a><\/p>\n<p>Siehe auch:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/87282\">heise online: Bundesregierung verteidigt Identifikationszwang f&#252;r Telefon- und Handynutzer (23.03.2007)<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die gesetzliche Identifizierungspflicht f&#252;r Telefon- und Handynutzer steht auf dem Pr&#252;fstand der Bundesverfassungsrichter. 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