{"id":155,"date":"2007-04-26T09:14:56","date_gmt":"2007-04-26T08:14:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/humboldt-ohne-sicherheit-keine-freiheit\/"},"modified":"2007-04-26T09:14:56","modified_gmt":"2007-04-26T08:14:56","slug":"humboldt-ohne-sicherheit-keine-freiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/humboldt-ohne-sicherheit-keine-freiheit\/","title":{"rendered":"Humboldt: Ohne Sicherheit keine Freiheit"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Wilhelm_von_Humboldt\">Wilhelm von Humboldt<\/a>, deutscher Gelehrter, Staatsmann und Bildungsreformer, wird von Innenpolitikern oft mit dem Satz &#8222;Ohne Sicherheit ist keine Freiheit&#8220; zitiert. Was von Humboldt damit zum Ausdruck bringen wollte, erschlie&#223;t sich, wenn man den gesamten Text liest, dem das Zitat entnommen ist. Es handelt sich um die 1792 ver&#246;ffentlichten &#8222;<a href=\"http:\/\/www.dreigliederung.de\/essays\/1792-01-000.html\">Ideen zu einem Versuch die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen<\/a>&#8222;. Im Folgenden einige auch heute noch hochaktuelle Zitate:<\/p>\n<ul>\n<li>Bewiesen halte ich demnach durch das Vorige, da&#223; die wahre Vernunft dem Menschen keinen andren Zustand als einen solchen w&#252;nschen kann, in welchem nicht nur jeder einzelne der <strong>ungebundensten Freiheit<\/strong> genie&#223;t, sich aus sich selbst in seiner Eigent&#252;mlichkeit zu entwickeln, sondern in welchem auch die physische Natur keine andre Gestalt von Menschenh&#228;nden empf&#228;ngt, als ihr jeder einzelne nach dem Ma&#223;e seines Bed&#252;rfnisses und seiner Neigung, nur beschr&#228;nkt durch die Grenzen seiner Kraft und seines Rechts, selbst und willk&#252;rlich gibt. Von diesem Grundsatz darf, meines Erachtens, die Vernunft nie mehr nachgeben, als zu seiner eignen Erhaltung selbst notwendig ist. Er mu&#223;te daher auch jeder Politik und besonders der Beantwortung der Frage, von der hier die Rede ist, immer zum Grunde liegen.<\/li>\n<li>Allein, freilich ist <strong>Freiheit die notwendige Bedingung<\/strong>, ohne welche selbst das seelenvollste Gesch&#228;ft keine heilsamen Wirkungen dieser Art hervorzubringen vermag. Was nicht von dem Menschen selbst gew&#228;hlt, worin er auch nur eingeschr&#228;nkt und geleitet wird, das geht nicht in sein Wesen &#252;ber, das bleibt ihm ewig fremd, das verrichtet er nicht eigentlich mit menschlicher Kraft, sondern mit mechanischer Fertigkeit.<\/li>\n<li>Wenn ich aus dem ganzen bisherigen R&#228;sonnement das letzte Resultat zu ziehen versuche, so mu&#223; der erste Grundsatz dieses Teils der gegenw&#228;rtigen Untersuchung der sein: der Staat enthalte sich aller <strong>Sorgfalt f&#252;r den positiven Wohlstand<\/strong> der B&#252;rger und gehe keinen Schritt weiter, als zu ihrer Sicherstellung gegen sich selbst und gegen ausw&#228;rtige Feinde notwendig ist; zu keinem andren Endzwecke beschr&#228;nke er ihre Freiheit.<\/li>\n<li>Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kr&#228;fte auszubilden noch die Fr&#252;chte derselben zu genie&#223;en; denn <strong>ohne Sicherheit ist keine Freiheit<\/strong>.<\/li>\n<li>Wenn ich daher in dem Vorigen die Sorgfalt des Staats darum von vielen Dingen entfernt habe, weil die Nation sich selbst diese Dinge gleich gut und ohne die bei der Besorgung des Staats mit einflie&#223;ende Nachteile verschaffen kann, so mu&#223; ich dieselbe aus gleichem Grunde jetzt auf die Sicherheit richten, als das einzige, welches der einzelne Mensch mit seinen Kr&#228;ften allein nicht zu erlangen vermag. Ich glaube daher hier als den ersten positiven \u2013 aber in der Folge noch genauer zu bestimmenden und einzuschr&#228;nkenden \u2013 Grundsatz aufstellen zu k&#246;nnen: <strong>da&#223; die Erhaltung der Sicherheit sowohl gegen ausw&#228;rtige Feinde als innerliche Zwistigkeiten den Zweck des Staats ausmachen<\/strong>&#8230;<\/li>\n<li>Die <strong>Freiheit erh&#246;ht die Kraft <\/strong>und f&#252;hrt, wie immer die gr&#246;&#223;ere St&#228;rke, allemal eine Art der Liberalit&#228;t mit sich. Zwang erstickt die Kraft und f&#252;hrt zu allen eigenn&#252;tzigen W&#252;nschen und allen niedrigen Kunstgriffen der Schw&#228;che. Zwang hindert vielleicht manche Vergehung, raubt aber selbst den gesetzm&#228;&#223;igen Handlungen von ihrer Sch&#246;nheit. Freiheit veranla&#223;t vielleicht manche Vergehung, gibt aber selbst dem Laster eine minder unedle Gestalt.<\/li>\n<li>W&#228;re es, vorz&#252;glich in gegebenen F&#228;llen, m&#246;glich, genau die <strong>&#220;bel aufzuz&#228;hlen, welche Polizeieinrichtungen veranlassen<\/strong> und welche sie verh&#252;ten, die Zahl der ersteren w&#252;rde allemal gr&#246;&#223;er sein.<\/li>\n<li>Sicher nenne ich die B&#252;rger in einem Staat, wenn sie in der Aus&#252;bung der ihnen zustehenden Rechte, dieselben m&#246;gen nun ihre Person oder ihr Eigentum betreffen, nicht durch fremde Eingriffe gest&#246;rt werden; Sicherheit folglich \u2013 wenn der Ausdruck nicht zu kurz und vielleicht dadurch undeutlich scheint \u2013 Gewi&#223;heit der gesetzm&#228;&#223;igen Freiheit. &#8230; Denn nur wirkliche Verletzungen des Rechts bed&#252;rfen einer andren Macht als die ist, welche jedes Individuum besitzt; nur was diese Verletzungen verhindert, bringt der wahren Menschenbildung reinen Gewinn, indes jedes andre Bem&#252;hen des Staats ihr gleichsam Hindernisse in den Weg legt; nur das endlich flie&#223;t aus dem untr&#252;glichen Prinzip der Notwendigkeit, da alles andre blo&#223; auf den <strong>unsichren Grund einer nach t&#228;uschenden Wahrscheinlichkeiten berechneten N&#252;tzlichkeit<\/strong> gebaut ist.<\/li>\n<li>&#220;berdies aber darf den entwickelten Grunds&#228;tzen nach der Staat nicht f&#252;r das Wohl der B&#252;rger sorgen, und um ihre Sicherheit zu erhalten, kann das nicht notwendig sein, <strong>was gerade die Freiheit und mithin auch die Sicherheit aufhebt<\/strong>.<\/li>\n<li>&#8230;wenn der Staat einen B&#252;rger zwingt, zum Besten des andren irgend etwas gegen seinen Willen zu tun, m&#246;chte er auch auf die vollst&#228;ndigste Weise daf&#252;r <strong>entsch&#228;digt<\/strong> werden.<\/li>\n<li>Dem fremden Rechte Achtung zu verschaffen ist das einzige sichre und unfehlbare Mittel, <strong>Verbrechen zu verh&#252;ten<\/strong>&#8230;<\/li>\n<li>Das Verfahren gegen den Verbrecher w&#228;hrend der Untersuchung findet gleichfalls sowohl in den allgemeinen Grunds&#228;tzen des Rechts als in dem Vorigen seine bestimmten Vorschriften. Der Richter mu&#223; n&#228;mlich alle rechtm&#228;&#223;ige Mittel anwenden, die Wahrheit zu erforschen, darf sich hingegen keines erlauben, das au&#223;erhalb der Schranken des Rechts liegt. Er mu&#223; daher vor allen Dingen <strong>den blo&#223; verd&#228;chtigen B&#252;rger von dem &#252;berf&#252;hrten Verbrecher sorgf&#228;ltig unterscheiden und nie den ersteren wie den letzteren behandeln<\/strong>; &#252;berhaupt aber nie auch den &#252;berwiesenen Verbrecher in dem Genu&#223; seiner Menschen- und B&#252;rgerrechte kr&#228;nken, da er die ersteren erst mit dem Leben, die letzteren erst durch eine gesetzm&#228;&#223;ige richterliche Ausschlie&#223;ung aus der Staatsverbindung verlieren kann. Die Anwendung von Mitteln, welche einen eigentlichen Betrug enthalten, d&#252;rfte daher ebenso unerlaubt sein als die Folter. Denn wenn man dieselbe gleich vielleicht dadurch entschuldigen kann, da&#223; der Verd&#228;chtige oder wenigstens der Verbrecher selbst durch seine eignen Handlungen dazu berechtiget, so sind sie dennoch der W&#252;rde des Staats, welchen der Richter vorstellt, allemal unangemessen; und wie heilsame Folgen ein offnes und gerades Betragen auch gegen Verbrecher auf den Charakter der Nation haben w&#252;rde, ist nicht nur an sich, sondern auch aus der Erfahrung derjenigen Staaten klar, welche sich, wie z. B. England, hierin einer edlen Gesetzgebung erfreuen.<\/li>\n<li>Zuletzt mu&#223; ich, bei Gelegenheit des Kriminalrechts, noch eine Frage zu pr&#252;fen versuchen, welche vorz&#252;glich durch die Bem&#252;hungen der neueren Gesetzgebung wichtig geworden ist, die Frage n&#228;mlich, inwiefern der Staat befugt oder verpflichtet ist, <strong>Verbrechen, noch ehe dieselben begangen werden, zuvorzukommen<\/strong>. Schwerlich wird irgendein anderes Unternehmen von gleich menschenfreundlichen Absichten geleitet, und die Achtung, womit dasselbe jeden empfindenden Menschen notwendig erf&#252;llt, droht daher der Unparteilichkeit der Untersuchung Gefahr. Dennoch halte ich, ich leugne es nicht, eine solche Untersuchung f&#252;r &#252;beraus notwendig, da, wenn man die unendliche Mannigfaltigkeit der Seelenstimmungen erw&#228;gt, aus welchen der Vorsatz zu Verbrechen entstehen kann, diesen Vorsatz zu verhindern, unm&#246;glich, und nicht allein dies, sondern selbst nur der Aus&#252;bung zuvorzukommen, f&#252;r die Freiheit bedenklich scheint.<\/li>\n<li>Alle Verh&#252;tung von Verbrechen nun mu&#223; von den <strong>Ursachen der Verbrechen<\/strong> ausgehen.<\/li>\n<li>Die Gr&#252;nde, aus welchen ein auf die Verbesserung der Sitten der B&#252;rger gerichtetes Bem&#252;hen des Staats weder notwendig noch ratsam ist, habe ich im vorigen zu entwickeln versucht. Eben diese nun treten in ihrem ganzen Umfange und nur mit dem Unterschiede auch hier ein, da&#223; der Staat hier nicht die Sitten &#252;berhaupt umformen, sondern nur auf das der Befolgung der Gesetze Gefahr drohende Betragen einzelner wirken will. Allein gerade durch diesen Unterschied w&#228;chst die Summe der Nachteile. Denn dieses Bem&#252;hen mu&#223; schon eben darum, weil es nicht allgemein wirkt, seinen Endzweck minder erreichen, so da&#223; daher nicht einmal das einseitige Gute, das es abzweckt, f&#252;r den Schaden entsch&#228;digt, den es anrichtet; und dann setzt es nicht blo&#223; ein Bek&#252;mmern des Staats um die Privathandlungen einzelner Individuen, sondern auch eine Macht voraus, darauf zu wirken, welche durch die Personen noch bedenklicher wird, denen dieselbe anvertraut werden mu&#223;. Es mu&#223; n&#228;mlich alsdann entweder eigen dazu bestellten Leuten oder den schon vorhandenen Dienern des Staats eine <strong>Aufsicht<\/strong> &#252;ber das Betragen und die daraus entspringende Lage entweder aller B&#252;rger oder der ihnen untergebenen &#252;bertragen werden. Dadurch aber wird eine neue und dr&#252;ckendere Herrschaft eingef&#252;hrt als beinah irgendeine andere sein k&#246;nnte; indiskreter Neugier, einseitiger Intoleranz, selbst der Heuchelei und Verstellung Raum gegeben. Man beschuldige mich hier nicht, nur Mi&#223;br&#228;uche geschildert zu haben. <strong>Die Mi&#223;br&#228;uche sind hier mit der Sache unzertrennlich verbunden<\/strong>; und ich wage es zu behaupten, da&#223; selbst wenn die Gesetze die besten und menschenfreundlichsten w&#228;ren, wenn sie den Aufsehern blo&#223; Erkundigungen auf gesetzm&#228;&#223;igen Wegen und den Gebrauch von allem Zwang entfernter Ratschl&#228;ge und Ermahnungen erlaubten und diesen Gesetzen die strengste Folge geleistet w&#252;rde, dennoch eine solche Einrichtung unn&#252;tz und sch&#228;dlich zugleich w&#228;re. <strong>Jeder B&#252;rger mu&#223; ungest&#246;rt handlen k&#246;nnen, wie er will, solange er nicht das Gesetz &#252;berschreitet<\/strong>; jeder mu&#223; die Befugnis haben, gegen jeden andren und selbst gegen alle Wahrscheinlichkeit, wie ein Dritter dieselbe beurteilen kann, zu behaupten: wie sehr ich mich der Gefahr, die Gesetze zu &#252;bertreten, auch n&#228;here, so werde ich dennoch nicht unterliegen. Wird er in dieser Freiheit gekr&#228;nkt, so verletzt man sein Recht und schadet der Ausbildung seiner F&#228;higkeiten, der Entwickelung seiner Individualit&#228;t. Denn die Gestalten, deren die Moralit&#228;t und die Gesetzm&#228;&#223;igkeit f&#228;hig ist, sind unendlich verschieden und mannigfaltig; und wenn ein Dritter entscheidet, dieses oder jenes Betragen mu&#223; auf gesetzwidrige Handlungen f&#252;hren, so folgt er seiner Ansicht, welche, wie richtig sie auch in ihm sein m&#246;ge, immer nur eine ist. Selbst aber angenommen, er irre sich nicht, der Erfolg sogar best&#228;tige sein Urteil und der andre, dem Zwange gehorchend oder dem Rat ohne innere &#220;berzeugung folgend, &#252;bertrete das Gesetz diesmal nicht, das er sonst &#252;bertreten haben w&#252;rde, so ist es doch f&#252;r den &#220;bertreter selbst besser, er empfinde einmal den Schaden der Strafe und erhalte die reine Lehre der Erfahrung, als da&#223; er zwar diesem einen Nachteil entgehe, aber f&#252;r seine Ideen keine Berichtigung, f&#252;r sein moralisches Gef&#252;hl keine &#220;bung empfange; doch besser f&#252;r die Gesellschaft, eine Gesetz&#252;bertretung mehr st&#246;re die Ruhe, aber die nachfolgende Strafe diene zu Belehrung und Warnung, als da&#223; zwar die Ruhe diesmal nicht leide, aber darum das, worauf alle Ruhe und Sicherheit der B&#252;rger sich gr&#252;ndet, die Achtung des fremden Rechts, weder an sich wirklich gr&#246;&#223;er sei noch auch jetzt vermehrt und bef&#246;rdert werde.<\/li>\n<li>Alles, was der Staat tun darf und mit Erfolg f&#252;r seinen Endzweck und ohne Nachteil f&#252;r die Freiheit der B&#252;rger tun kann, beschr&#228;nkt sich daher auf das erstere, auf die strengste Aufsicht auf jede entweder wirklich schon begangene oder erst beschlossene &#220;bertretung der Gesetze; und da dies nur uneigentlich den Verbrechen zuvorkommen genannt werden kann, so glaube ich behaupten zu d&#252;rfen, <strong>da&#223; ein solches Zuvorkommen g&#228;nzlich au&#223;erhalb der Schranken der Wirksamkeit des Staats liegt<\/strong>. Desto emsiger aber mu&#223; derselbe darauf bedacht sein, kein begangenes Verbrechen unentdeckt, kein entdecktes unbestraft, ja nur gelinder bestraft zu lassen, als das Gesetz es verlangt. Denn die durch eine ununterbrochene Erfahrung best&#228;tigte &#220;berzeugung der B&#252;rger, da&#223; es ihnen nicht m&#246;glich ist, in fremdes Recht einzugreifen, ohne eine gerade verh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Schm&#228;lerung des eignen zu erdulden, scheint mir zugleich die einzige Schutzmauer der Sicherheit der B&#252;rger und das einzige untr&#252;gliche Mittel, unverletzliche Achtung des fremden Rechts zu begr&#252;nden. Zugleich ist dieses Mittel die einzige Art, auf eine des Menschen w&#252;rdige Weise auf den Charakter desselben zu wirken, da man den Menschen nicht zu Handlungen unmittelbar zwingen oder leiten, sondern allein durch die Folgen ziehen mu&#223;, welche der Natur der Dinge nach aus seinem Betragen flie&#223;en m&#252;ssen. Statt aller zusammengesetzteren und k&#252;nstlicheren Mittel, Verbrechen zu verh&#252;ten, w&#252;rde ich daher nie etwas anders als gute und durchdachte Gesetze, in ihrem absoluten Ma&#223;e den Lokalumst&#228;nden, in ihrem relativen dem Grade der Immoralit&#228;t der Verbrecher genau angemessene Strafen, m&#246;glichst sorgf&#228;ltige Aufsuchung jeder vorgefallenen &#220;bertretung der Gesetze und Hinwegr&#228;umung aller M&#246;glichkeit auch nur der Milderung der richterlich bestimmten Strafe vorschlagen. Wirkt dies freilich sehr einfache Mittel, wie ich nicht leugnen will, langsam, so wirkt es dagegen auch unfehlbar, ohne Nachteil f&#252;r die Freiheit und mit heilsamem Einflu&#223; auf den Charakter der B&#252;rger.<\/li>\n<li>&#8230;<strong>nie mu&#223; der Staat durch eine Furcht wirken wollen<\/strong>, welche nichts anders unterhalten kann, als Unwissenheit der B&#252;rger &#252;ber ihre Rechte oder Mi&#223;trauen gegen seine Achtung derselben.<\/li>\n<li>Bei der Untersuchung begangener Verbrechen darf der Staat zwar jedes dem Endzweck <strong>angemessene Mittel <\/strong>anwenden, hingegen keines, das den blo&#223; verd&#228;chtigen B&#252;rger schon als Verbrecher behandelte, noch ein solches, das die Rechte des Menschen und des B&#252;rgers, welche der Staat auch in dem Verbrecher ehren mu&#223;, verletzte oder das den Staat einer unmoralischen Handlung schuldig machen w&#252;rde.<\/li>\n<li>Eigene Veranstaltungen, noch nicht begangene Verbrechen zu verh&#252;ten, darf sich der Staat nicht anders erlauben, als insofern dieselben die unmittelbare Begehung derselben verhindern. Alle &#252;brige aber, sie m&#246;gen nun den Ursachen zu Verbrechen entgegenarbeiten oder an sich unsch&#228;dliche, aber leicht zu Verbrechen f&#252;hrende Handlungen verh&#252;ten wollen, liegen <strong>au&#223;erhalb der Grenzen seiner Wirksamkeit<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wilhelm von Humboldt, deutscher Gelehrter, Staatsmann und Bildungsreformer, wird von Innenpolitikern oft mit dem Satz &#8222;Ohne Sicherheit ist keine Freiheit&#8220; zitiert. Was von Humboldt damit zum Ausdruck bringen wollte, erschlie&#223;t sich, wenn man den gesamten Text liest, dem das Zitat entnommen ist. 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