{"id":1551,"date":"2009-09-23T15:26:37","date_gmt":"2009-09-23T13:26:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1551"},"modified":"2015-09-21T09:53:47","modified_gmt":"2015-09-21T07:53:47","slug":"kfz-massenabgleich-in-bayern-bleibt-umstritten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kfz-massenabgleich-in-bayern-bleibt-umstritten\/","title":{"rendered":"Kfz-Massenabgleich in Bayern bleibt umstritten"},"content":{"rendered":"<p>Pressemitteilung vom 23.09.2009:<\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht M&#252;nchen<a href=\"http:\/\/www.vgh.bayern.de\/VGMuenchen\/index.htm\">[1]<\/a> hat heute in erster Instanz die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern abgewiesen (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=M%207%20K%2008.3052\" title=\"VG M&uuml;nchen, 23.09.2009 - M 7 K 08.3052: Zur Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit des verdeckten Einsatzes autom...\">M 7 K 08.3052<\/a>). Zur Begr&#252;ndung f&#252;hrte der Vorsitzende Richter aus, weil in Bayern derzeit nur an 13 Standorten kontrolliert w&#252;rde, liege lediglich eine stichprobenartige Kontrolle vor. Weil die Sache von grunds&#228;tzlicher Bedeutung sei und man aufgrund der guten Argumente des Kl&#228;gers auch anderer Auffassung sein k&#246;nne, lie&#223; das Gericht aber die Berufung gegen sein Urteil zu.<\/p>\n<p>Der Kl&#228;ger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als &#8222;Freiheitsredner&#8220;<a href=\"http:\/\/www.freiheitsredner.de\">[2]<\/a> engagiert, m&#246;chte Berufung gegen das Urteil einlegen: &#8222;Das Gericht hat mich ermutigt, in die Berufung zu gehen. Wenn die Finanzierung gesichert werden kann, werde ich das auf jeden Fall tun. 50 Millionen Autofahrer in Deutschland d&#252;rfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.&#8220; Um die Prozesskosten f&#252;r die Berufung von bis zu 2.500 Euro aufzubringen, ruft Benjamin Erhart auf seiner Homepage ab sofort zu Spenden auf: <a href=\"http:\/\/blog.tladesignz.com\/kennzeichenscanning\/\">http:\/\/blog.tladesignz.com\/kennzeichenscanning\/<\/a><\/p>\n<p>&#8222;Die m&#252;ndliche Begr&#252;ndung des heutigen Urteils &#252;berzeugt mich nicht&#8220;, kommentiert der Jurist Patrick Breyer, der den Kl&#228;ger am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht M&#252;nchen vertreten hat. &#8222;Im Gesetz ist nicht festgelegt, wie viele Ger&#228;te wo zum Einsatz kommen; das kann sich jederzeit &#228;ndern. In Gro&#223;britannien werden schon heute eine dreistellige Zahl von Kreuzungen im gesamten Land dauer&#252;berwacht und die passierenden Fahrzeuge f&#252;r die Dauer von zwei Jahren gespeichert.&#8220;<\/p>\n<p>Ein Polizeidirektor erkl&#228;rte in der heutigen Verhandlung, Bayern verf&#252;ge zurzeit &#252;ber 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich. 22 Anlagen w&#252;rden an 12 festen Standorten eingesetzt, 3 Anlagen k&#246;nnten mobil eingesetzt werden. Nach Berechnungen des Kl&#228;gers werden in Bayern 5 Mio. Fahrzeuge monatlich abgeglichen. Die gemeldete Trefferquote liegt lediglich bei 0,03%, w&#228;hrend der Abgleich zu 99,97% ohne Ergebnis bleibt. An konkreten Erfolgen wurde bisher nur die Sicherstellung einiger Fahrzeuge und das Aufgreifen eines Mordverd&#228;chtigen vermeldet, wobei der Verd&#228;chtige auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche h&#228;tte gestellt werden k&#246;nnen.<\/p>\n<p>Der Kl&#228;ger Benjamin Erhart bef&#252;rchtet, Autofahrer k&#246;nnten durch den Massenabgleich jederzeit irrt&#252;mlich angehalten und kontrolliert werden. Je nach Lichtverh&#228;ltnissen w&#252;rden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betr&#252;ge, k&#228;me es aufgrund des massenhaften Abgleichs st&#252;ndlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile f&#252;r Polizei und Geheimdienste erstellt w&#252;rden, entfalte insgesamt eine sch&#228;dliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende Richter begr&#252;ndete die Klageabweisung heute im Einzelnen wie folgt: Bayern verf&#252;ge &#252;ber die n&#246;tige Gesetzgebungskompetenz. Selbst wenn die Ma&#223;nahme &#252;berwiegend dem Auffinden gestohlener Fahrzeuge diene, werde zumindest zu einem &#8222;bedeutenden Anteil&#8220; auch die Abwehr von Gefahren betrieben. Das bayerische Gesetz zum Kfz-Massenabgleich sei ausreichend pr&#228;zise, weil es auf die Regelung zur Identit&#228;tsfeststellung Bezug nehme. Die Erm&#228;chtigung sei verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, weil der Massenabgleich nur an 13 Standorten und nicht fl&#228;chendeckend erfolge. Au&#223;er im &#8222;Trefferfall&#8220; sei es auch nicht erforderlich, die Ma&#223;nahme offen durchzuf&#252;hren.<\/p>\n<p>Im vergangenen Jahr erkl&#228;rte das Bundesverfassungsgericht den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein f&#252;r verfassungswidrig und entschied: &#8222;Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder fl&#228;chendeckend durchgef&#252;hrt werden. Der Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit im engeren Sinne ist im &#220;brigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Erm&#228;chtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen erm&#246;glicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgef&#228;hrdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.&#8220;<a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/entscheidungen\/rs20080311_1bvr207405.html\">[3]<\/a> Nach dem Urteil stellte Innenminister Lothar Hay den Kfz-Massenabgleich in Schleswig-Holstein ein und erkl&#228;rte: &#8222;Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit erwiesen&#8220;.<a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20080626022054\/http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/IM\/DE\/Service\/Presse\/PI\/2008\/080311__im__kfzScanning.html\">[4]<\/a> Es binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller f&#252;r operative Polizeiarbeit eingesetzt werden k&#246;nne. W&#228;hrend auch andere L&#228;nder auf den bedenklichen Massenabgleich verzichten oder entsprechende Gesetze nicht anwenden, wird der Kfz-Massenabgleich gerade in Bayern aufgrund eines noch von der CSU alleine beschlossenen Gesetzes ungebremst und massenhaft praktiziert.<\/p>\n<p>Der Kfz-Massenabgleich ist in der letzten Zeit zunehmend in die Kritik geraten: Bei dem Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen eingereicht worden (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=1%20BvR%201443\/08\" title=\"BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443\/08: Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gege...\">1 BvR 1443\/08<\/a>).<a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=262\">[5]<\/a> Gegen die neu eingef&#252;hrte Erm&#228;chtigung zum Kfz-Massenabgleich in Baden-W&#252;rttemberg soll in K&#252;rze ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Der Automobilclub ADAC fordert ein &#8222;Recht auf datenfreie Fahrt&#8220;.[6] ADAC-Vizepr&#228;sident Ulrich Becker kritisiert: &#8222;Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der B&#252;rger wird also unter Generalverdacht gestellt.&#8220;<a href=\"http:\/\/www.adac.de\/images\/MG-Statement-ADAC-VP-Becker-23April09-final_tcm8-251692.pdf\">[7]<\/a> Ein vom ADAC im Fr&#252;hjahr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten[8] des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Ro&#223;nagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der hessische Landtag ber&#228;t in K&#252;rze &#252;ber einen Gesetzentwurf zur Wiedereinf&#252;hrung des Kfz-Massenabgleichs in Hessen.<a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1298\">[9]<\/a><\/p>\n<p>Links:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/category\/datenschutz-im-staat\/kfz-kennzeichenscanning\/\">Diese Pressemitteilung und weitere Informationen im Internet<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/blog.tladesignz.com\/kennzeichenscanning\/\"><strong>Spendenaufruf des Kl&#228;gers<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pressemitteilung vom 23.09.2009: Das Verwaltungsgericht M&#252;nchen[1] hat heute in erster Instanz die Klage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). 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