{"id":156,"date":"2007-05-01T14:13:21","date_gmt":"2007-05-01T13:13:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundesinnenministerium-mehr-demokratie-fuehrt-zu-abnehmendem-sachverstand\/"},"modified":"2008-03-16T19:46:30","modified_gmt":"2008-03-16T18:46:30","slug":"bundesinnenministerium-mehr-demokratie-fuehrt-zu-abnehmendem-sachverstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundesinnenministerium-mehr-demokratie-fuehrt-zu-abnehmendem-sachverstand\/","title":{"rendered":"Bundesinnenministerium: Mehr Demokratie f&#252;hrt zu &#8222;abnehmendem Sachverstand&#8220; [1. Erg&#228;nzung]"},"content":{"rendered":"<p>Letztes Jahr hatte ich in einer Petition an den Deutschen Bundestag <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/petition-erst-und-zweitstimme-ersetzen-durch-frei-verteilbare-stimmen\/\">gefordert<\/a>, bei Bundestagswahlen die Erst- und Zweitstimme zu ersetzen durch mehrere Stimmen (z.B. 10), die jeder W&#228;hler auf alle Kandidaten seines Bundeslandes verteilen kann. Die Begr&#252;ndung:<\/p>\n<blockquote><p>Das derzeitige Wahlrecht bel&#228;sst dem W&#228;hler de facto nur sehr geringe Wahlm&#246;glichkeiten, weil die meisten Kandidaten und Listen von vornherein keine realistische Chance haben, ins Parlament zu kommen. Bei der Erststimme gibt es meist nur zwei Kandidaten, die ernsthaft eine Mehrheit erhalten k&#246;nnen. Bei der Zweitstimme gibt es nur wenige Listen, die ersthaft die 5%-H&#252;rde &#252;berwinden k&#246;nnen. Au&#223;erdem k&#246;nnen Parteien die Pl&#228;tze auf den Landeslisten verteilen, wodurch \u201esichere Listenpl&#228;tze\u201c zugeteilt werden k&#246;nnen. Dies widerspricht demokratischen Grundprinzipien und erh&#246;ht die Abh&#228;ngigkeit der Abgeordneten von ihrer Partei weiter.<\/p>\n<p>Stattdessen sollte jeder B&#252;rger mehrere Stimmen (z.B. 10) erhalten, die er frei auf alle Kandidaten s&#228;mtlicher Landeslisten verteilen kann (\u201ekumulieren und panaschieren\u201c). Alternativ sollte es m&#246;glich bleiben, alle Stimmen einer Liste (Partei) zu geben. Die Sitzverteilung nach der Wahl bestimmt sich nach der Anzahl der insgesamt auf eine Liste abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>Durch ein solches Wahlsystem wird einerseits die Entscheidungsfreiheit des B&#252;rgers enorm gest&#228;rkt und andererseits die Abh&#228;ngigkeit der Kandidaten von ihrer Partei erheblich verringert.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Petitionsausschuss hat mir nun eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums &#252;bersandt:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter &#8230;,<\/p>\n<p>als Anlage &#252;bersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern mit der Bitte um Kenntnisnahme.<\/p>\n<p>Die Ausf&#252;hrungen sind sachgerecht und nicht zu beanstanden. Es sind ferner in der Tat keine Bestrebungen im Deutschen Bundestag erkennbar, an den geltenden wahlrechtlichen Vorschriften etwas zu &#228;ndern.<\/p>\n<p>Sofern Sie nichts Gegenteiliges mitteilen, gehe ich davon aus, dass Ihre Eingabe damit als erledigt angesehen werden kann.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br \/>\nIm Auftrag<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>Anlage:<br \/>\nBundesministerium des Innern<br \/>\nDATUM    Berlin, 7. Dezember 2006<br \/>\nBETREFF Wahlrecht<br \/>\nBEZUG Ihr Schreiben vom 26.10.2006<\/p>\n<p>Zu dem Vorschlag des Patenten, ein Wahlrecht mit lose gebundenen Listen einzuf&#252;hren, nehme ich im Rahmen meiner Zust&#228;ndigkeit wie folgt Stellung:<\/p>\n<p>So genannte lose gebundene oder begrenzt offene Listen geben dem Wahlberechtigten nicht nur die M&#246;glichkeit, die Landesliste der von ihm bevorzugten Partei zu w&#228;hlen, sondern erlauben es ihm zugleich, mit seiner Stimme die parteiintern beschlossene Reihenfolge der Kandidaten un&#252; Kandidatinnen auf der Liste zu ver&#228;ndern. Eine solche M&#246;glichkeit ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=BVerfGE%2012,%20200\" title=\"BVerfG, 22.02.1961 - 2 BvR 63\/61: Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bestimmter Auswirkunge...\">BVerfGE 12, 200<\/a>, 204). Sie f&#252;hrt zu einer Verst&#228;rkung der Einflussm&#246;glichkeiten des B&#252;rgers auf die personelle Zusammensetzung des zu w&#228;hlenden Parlaments und damit zu einer Verbesserung seiner Mitspracherechte (vgl. Schlu&#223;bericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform vom 9. Dezember 1976, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/Drucksachen\/Bundestag\/Bundestags-Drucksache%207\/5924#Seite=17\" title=\"Bundestagsdrucksache\">Bundestags-Drucksache 7\/5924, Seite 17<\/a>ff, und Protokollerkl&#228;rung im Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission vom 5. November 1993, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/Drucksachen\/Bundestag\/Bundestags-Drucksache%2012\/6000#Seite=99\" title=\"Bundestagsdrucksache\">Bundestags-Drucksache 12\/6000, Seite 99<\/a>f).<\/p>\n<p>Gegen&#252;ber lose gebundenen Listen haben aber insbesondere die folgenden gewichtigen Nachteile Anlass zur Zur&#252;ckhaltung hinsichtlich der Einf&#252;hrung dieses Systems bei Bundestagswahlen gegeben:<\/p>\n<ul>\n<li>Gef&#228;hrdung der Ausgewogenheit der Listen unter fachlichen, regionalen, sozialen, innerparteilichen und anderen Gesichtspunkten;<\/li>\n<li>daraus sich ergebende Folgen f&#252;r die Zusammensetzung des Bundestages, dessen Sachverstand abnimmt, wenn wichtige Fachleute nicht vertreten sind;<\/li>\n<li>Abschw&#228;chung der F&#228;higkeit der gro&#223;en Parteien, alle Bev&#246;lkerungsgruppen zu integrieren;<\/li>\n<li>Faktisches Leerlaufen der M&#246;glichkeiten zur Reihenfolgever&#228;nderung, wenn die Partei die ihr zustehenden Mandate bereits in den Wahlkreisen erlangt hat und daher keine (oder kaum) Sitze &#252;ber die Landeslisten verteilt werden;<\/li>\n<li>Gefahr verst&#228;rkter Einflussnahme der Landesverb&#228;nde der Parteien auf die Aufstellung der Direktkandidaten im Wahlkreis als Ausgleich f&#252;r den Einflussverlust bei der Listengestaltung;<\/li>\n<li>Notwendigkeit der Schaffung &#252;berschaubarer regionaler Listen, um das Bekanntsein der Mehrzahl der Kandidaten f&#252;r den Durchschnittsw&#228;hler zu erm&#246;glichen, d.h. im Ergebnis Aufgabe des Systems der Landeslisten;<\/li>\n<li>als Folge davon Notwendigkeit der Anpassung der Parteiorganisation an die Listenregionalisierung;<\/li>\n<li>&#252;berproportionaler Vorteil f&#252;r prominente Kandidaten und damit Verst&#228;rkung der Tendenz von einer Programm- zu einer Personenorientierung bei Wahlen;<\/li>\n<li>Verkomplizierung und Verteuerung des Wahlverfahrens durch gr&#246;&#223;ere Stimmzettel f&#252;r die Listenwahl,<\/li>\n<li>Erschwerung und Verz&#246;gerung der Feststellung des Wahlergebnisses sowie Gefahr der Zunahme von Fehlerquellen;<\/li>\n<li>Ansteigen der Zahl ung&#252;ltiger Stimmen;<\/li>\n<li>M&#246;glichkeit einer Verringerung der Wahlbeteiligung als Folge des komplizierten Stimmabgabeverfahrens.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Grundlegende &#196;nderungen wahlrechtlicher Vorschriften werden im &#220;brigen in der Regel vom Deutschen Bundestag aufgrund von Initiativen aus dem politischen Raum vorgenommen. Mir sind von dort keine &#196;nderungsbestrebungen in dem vom Petenten genannten Sinn bekannt geworden.<\/p><\/blockquote>\n<blockquote><p>Im Auftrag<\/p><\/blockquote>\n<p>Meine Antwort:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;,<\/p>\n<p>ich danke f&#252;r die &#220;bersendung der Stellungnahme des Bundesinnenministeriums.<\/p>\n<p>Die angef&#252;hrten Argumente gegen eine verst&#228;rkte Einflussm&#246;glichkeit der W&#228;hler auf das Wahlergebnis und damit gegen eine St&#228;rkung der demokratischen Mitwirkungsm&#246;glichkeiten greifen nicht durch.<\/p>\n<p>Soweit bef&#252;rchtet wird, das vor mir bef&#252;rwortete Wahlsystem w&#252;rde die fachliche, regionale und soziale Ausgewogenheit des Bundestages gef&#228;hrden, hat sich diese Bef&#252;rchtung dort als unbegr&#252;ndet erwiesen, wo das Wahlsystem erfolgreich praktiziert wird. Im &#220;brigen ist der Bundestag schon heute kein Spiegelbild der Gesellschaft. Der Einfluss der Parteien auf die Listen f&#252;hrt nicht zu einer h&#246;heren Ausgewogenheit, sondern wird nicht selten sachfremd genutzt, um &#8222;verdienten&#8220; Parteimitgliedern ein Mandat zu sichern. Der W&#228;hler kann solche Personen auf sicheren Listenpl&#228;tzen bislang nicht abw&#228;hlen, was dem Demokratieprinzip zuwider l&#228;uft.<\/p>\n<p>Letztendlich gehen die Argumente dahin, dass die Parteien die Zusammensetzung des Bundestags besser bestimmen k&#246;nnten als die W&#228;hlerinnen und W&#228;hler. Mit diesem Argument l&#228;sst sich sogar die Abschaffung der Wahlen &#252;berhaupt rechtfertigen. Richtigerweise kann aber der W&#228;hler noch immer selbst am besten entscheiden, wer ihn vertreten soll. Wie bereits erw&#228;hnt, zeigt die Praxis im In- und Ausland, dass sich die vorgeschlagene &#196;nderung nicht nachteilig auf die Zusammensetzung der Parlamente auswirkt.<\/p>\n<p>Auch hat sich die Bef&#252;rchtung als unbegr&#252;ndet erwiesen, es k&#246;nnten weniger Menschen zur Wahl gehen. Im Gegenteil f&#246;rdert eine gr&#246;&#223;ere Einflussnahmem&#246;glichkeit das Interesse der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger an der Wahl und den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten. Mehr Fehler bei Stimmenabgabe und -z&#228;hlung lassen sich in der Praxis ebenfalls nicht feststellen.<\/p>\n<p>Ohnehin ist zu beachten, dass die M&#246;glichkeit einer Listenwahl nach meinem Vorschlag beibehalten werden soll. Erfahrungsgem&#228;&#223; machen die meisten W&#228;hlerinnen und W&#228;hler von dieser M&#246;glichkeit auch dann Gebrauch, wenn sie stattdessen bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten w&#228;hlen k&#246;nnten. Auf diese Weise behalten die Parteien einen wichtigen Einfluss auf die Wahl und das Wahlergebnis. Die dadurch erhofften Vorteile (Ausgewogenheit, Fachkompetenz) bleiben somit erhalten.<\/p>\n<p>Soweit angef&#252;hrt wird, es seien keine &#196;nderungsbestrebungen erkennbar, ist dies unzutreffend, da in vielen Parteien (SPD, FDP, Gr&#252;ne, Linke) eine verst&#228;rkte Demokratisierung des Wahlrechts gefordert wird. Im &#220;brigen dient meine Petition gerade dazu, einen Ansto&#223; zu einer entsprechenden Initiative zu geben.<\/p>\n<p>Offenbar hat der Petitionsausschuss noch nicht &#252;ber die Behandlung meiner Eingabe entschieden, so dass ich Sie bitte, die Angelegenheit nunmehr dem Ausschuss vorzulegen.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>1. Erg&#228;nzung vom 16.03.2008:<\/strong><\/p>\n<p>Der Deutsche Bundestag hat das Petitionsverfahren am 24.01.2008 mit der folgenden Begr&#252;ndung abgeschlossen:<\/p>\n<blockquote><p>Das Ergebnis der parlamentarischen Pr&#252;fung stellt sich wie folgt dar:<\/p>\n<p>Die in der Stellungnahme des BMI aufgef&#252;hrten Gr&#252;nde gegen eine Einf&#252;hrung lose gebundener Listen sind f&#252;r den Petitionsausschuss &#252;berzeugende Argumente daf&#252;r, das mit der Petition verfolgte Anliegen nicht zu unterst&#252;tzen. Konkrete Aktivit&#228;ten einzelner Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien sind nicht bekannt.<\/p>\n<p>Es gibt zwar gelegentlich Diskussionen &#252;ber die mit der Petition unterbreiteten Vorschl&#228;ge, eine konkrete parlamentarische Umsetzung steht jedoch nicht im Raum. Der Petitionsausschuss sieht daher keine M&#246;glichkeit, das Anliegen des Petenten aufzugreifen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschlie&#223;en.<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Letztes Jahr hatte ich in einer Petition an den Deutschen Bundestag gefordert, bei Bundestagswahlen die Erst- und Zweitstimme zu ersetzen durch mehrere Stimmen (z.B. 10), die jeder W&#228;hler auf alle Kandidaten seines Bundeslandes verteilen kann. 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