{"id":159,"date":"2007-05-11T13:46:46","date_gmt":"2007-05-11T12:46:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/private-auskunftsansprueche-gegen-internet-zugangsprovider\/"},"modified":"2015-09-21T09:49:04","modified_gmt":"2015-09-21T07:49:04","slug":"private-auskunftsansprueche-gegen-internet-zugangsprovider","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/private-auskunftsansprueche-gegen-internet-zugangsprovider\/","title":{"rendered":"Private Auskunftsanspr&#252;che gegen Internet-Zugangsprovider"},"content":{"rendered":"<p>Aus einer E-Mail zum Thema <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/datenspeicherung\/auskunftsrecht\/\" title=\"Auskunft an Musikindustrie\">private Auskunftsanspr&#252;che von &#8222;Rechteinhabern&#8220; gegen Internet-Zugangsprovider<\/a>, &#252;ber deren Einf&#252;hrung der Bundestag gerade ber&#228;t (&#8222;Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des           geistigen Eigentums&#8220;):<\/p>\n<blockquote><p>Es ist richtig, dass die Beschr&#228;nkung auf gewerbliche T&#228;tigkeiten sehr wichtig ist, um nicht einen Gro&#223;teil aller Internetnutzer zu kriminalisieren. Hier zeigt sich, dass die Kriminalisierung des privaten Tauschs von Werken insgesamt verfehlt ist und stattdessen eine pauschale Verg&#252;tung (&#8222;Internetsteuer&#8220;) eingef&#252;hrt werden sollte.<\/p>\n<p>Ferner ist der Richtervorbehalt prinzipiell zu begr&#252;&#223;en, wobei aber der Richter die Auskunft anordnen muss, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine materielle Einschr&#228;nkung liegt darin also nicht. Immerhin wird es die Anzahl der Abfragen faktisch begrenzen und verhindern, dass die von den Rechteinhabern geforderte direkte, automatisierte Abfrage aus den Datenbanken der Zugangsprovider eingef&#252;hrt wird (in diesem Zusammenhang sind auch die vorgesehenen Gerichtsgeb&#252;hren wichtig). Und es wird einigerma&#223;en sicher gestellt, dass tats&#228;chlich eine &#8222;offensichtliche&#8220; Rechtsverletzung gewerblichen Ausma&#223;es vorliegt und der Antragsteller Inhaber des angeblich verletzten Rechts ist. Diese Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs sind hochkomplex, so dass die richterliche Pr&#252;fung durchaus sinnvoll ist. Sie sch&#252;tzt den Auskunftsverpflichteten auch vor der Haftung infolge unberechtigter Auskunftserteilung. Die Daten &#252;ber das Kommunikationsverhalten sind auch so sensibel, dass eine richterliche Pr&#252;fung angemessen ist.<\/p>\n<p>All diese positiven Ans&#228;tze &#228;ndern aber nichts daran, dass scharf zu kritisieren ist, dass &#252;berhaupt ein direkter Auskunftsanspruch im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens eingef&#252;hrt wird. Das bisherige Verfahren, Verletzer &#252;ber die Staatsanwaltschaft zu ermitteln, ist vollkommen ausreichend. L&#252;cken sind in keiner Weise belegt. Auch die Enforcement-Richtlinie sieht Auskunftsanspr&#252;che nur im Rahmen laufender Gerichtsverfahren vor und nicht schon im Vorfeld. Mir ist nicht bekannt, dass &#196;hnliches im Ausland vorgesehen sei.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass der Auskunftsanspruch nur im Zusammenhang mit der Vorratsspeicherung durch Internetprovider Sinn macht und die Vorratsdatenspeicherung sich damit vollends von dem Anspruch entfernt, der Verfolgung &#8222;schwerer Straftaten&#8220; dienen zu wollen. &#220;brigens erlaubt die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die &#220;bermittlung gespeicherter Daten nur an die &#8222;zust&#228;ndigen staatlichen Stellen&#8220;, also gerade nicht an Private. Auch dies steht einem privaten Auskunftsanspruch entgegen.<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus einer E-Mail zum Thema private Auskunftsanspr&#252;che von &#8222;Rechteinhabern&#8220; gegen Internet-Zugangsprovider, &#252;ber deren Einf&#252;hrung der Bundestag gerade ber&#228;t (&#8222;Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums&#8220;): Es ist richtig, dass die Beschr&#228;nkung auf gewerbliche T&#228;tigkeiten sehr wichtig ist, um nicht einen Gro&#223;teil aller Internetnutzer zu kriminalisieren. 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