{"id":163,"date":"2007-05-18T17:15:10","date_gmt":"2007-05-18T16:15:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/anwaltverein-gegen-verschaerfung-der-sicherheitsgesetze\/"},"modified":"2007-05-19T14:09:38","modified_gmt":"2007-05-19T13:09:38","slug":"anwaltverein-gegen-verschaerfung-der-sicherheitsgesetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/anwaltverein-gegen-verschaerfung-der-sicherheitsgesetze\/","title":{"rendered":"Anwaltverein gegen Versch&#228;rfung der Sicherheitsgesetze"},"content":{"rendered":"<p>Im Wortlaut (Hervorhebungen von mir):<\/p>\n<blockquote><p>Resolution des Deutschen Anwaltvereins zur geplanten Versch&#228;rfung der Sicherheitsgesetze<\/p>\n<p>58. Deutscher Anwaltstag in Mannheim<\/p>\n<p>16. Mai 2007<\/p>\n<p>Pr&#228;ambel<\/p>\n<p>Freiheit und Sicherheit geh&#246;ren zu den Grundpfeilern eines demokratischen Rechtsstaats. Seit dem 11. September 2001 sind zahlreiche Gesetze verabschiedet worden, die <strong>Sicherheit geben sollen, tats&#228;chlich aber Freiheit nehmen<\/strong>. Diese Gesetze scheinen davon auszugehen, dass man Sicherheit nur erreicht, wenn man Freiheit beschneidet. Die sorgsam austarierte Balance zwischen den beiden Grundwerten droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellt mit gro&#223;er Sorge fest, dass durch die von der Bundesregierung geplante Versch&#228;rfung der Sicherheitsgesetze Freiheit weiter verloren geht. Der DAV ist sich der Schutzpflicht des Staates durchaus bewusst. Er wehrt sich dennoch dagegen, dass die Bundesrepublik Deutschland von einem Freiheits- und Rechtstaat zu einem Sicherheits- und &#220;berwachungsstaat zu werden droht.<\/p>\n<p><strong>Freiheitsrechte dulden grunds&#228;tzlich keinen Kompromiss. Die in den letzten Jahren angeh&#228;ufte Summe der Eingriffe in die Freiheitsrechte ist schon jetzt unertr&#228;glich.<\/strong><\/p>\n<p>Aus Sorge um das m&#252;hsam errungene Gut der Freiheit fordert der Vorstand des DAV daher Folgendes:<\/p>\n<p>1. Die Verfassungsm&#228;&#223;igkeit eines verfassungswidrigen Gesetzes darf nicht dadurch hergestellt werden, dass man die Verfassung ihm anpasst.<\/p>\n<p>Das Grundgesetz steht nicht in der Beliebigkeit der gerade aktuellen politischen Stimmung, sondern verpflichtet den Gesetzgeber, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, das Grundgesetz zu wahren und zu sch&#252;tzen. Wer gegen die Verfassung versto&#223;ende Gesetze dadurch verfassungskonform machen will, dass er <strong>leichtfertig Verfassungs&#228;nderungen<\/strong> vorschl&#228;gt, verst&#246;&#223;t zumindest gegen die Grundwerte unserer Verfassung.<\/p>\n<p>2. <strong>Verdachtslose Onlinedurchsuchungen<\/strong>, insbesondere Staatshacking, sind ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.<\/p>\n<p>Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird ausgeh&#246;hlt, wenn Pers&#246;nlichkeit und Intimit&#228;t der B&#252;rger zur Disposition gestellt werden. Dies ist der Fall, wenn heimlich und ohne weiteres auf private Daten zugegriffen werden darf. Es muss einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung geben. Das Grundgesetz darf nicht zum Zwecke der besseren Beobachtbarkeit der B&#252;rger ge&#228;ndert werden.<\/p>\n<p>3. Die freie und vertrauensvolle Kommunikation ist Grundvoraussetzung f&#252;r eine freiheitliche Gesellschaftsordnung.<\/p>\n<p><strong>Mit Ma&#223;nahmen, wie beispielsweise der Vorratsdatenspeicherung, greift der Staat unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig<\/strong> <strong>und ohne Not<\/strong> in diesen gesch&#252;tzten Vertrauensraum der Kommunikation ein. Nach den Pl&#228;nen der Bundesregierung sollen beispielsweise Telefon- und Internetdaten unabh&#228;ngig von einem Verdacht ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Damit setzt der Staat alle B&#252;rgerinnen und B&#252;rger dem Generalverdacht aus, sie seien Straft&#228;ter. <strong>Das ist unertr&#228;glich!<\/strong><\/p>\n<p>In dem grundgesetzlich verankerten Schutz der Privatsph&#228;re spiegelt sich letztlich auch die rechtstaatlich verankerte \u201eUnschuldsvermutung\u201c. Die Pl&#228;ne wollen diesen Grundsatz jedoch dahingehend umkehren, dass alle B&#252;rgerinnen und B&#252;rger verd&#228;chtig sind und sie ihre Unschuld beweisen m&#252;ssen. Dies bedeutet eine Abkehr von rechtstaatlichen Grunds&#228;tzen.<\/p>\n<p>4. B&#252;rgerinnen und B&#252;rger d&#252;rfen nicht in Verdachtskarteien gef&#252;hrt werden, die zu einer <strong>l&#252;ckenlosen &#220;berwachung des Einzelnen<\/strong> f&#252;hrt.<\/p>\n<p>Die Speicherung und der automatische Abgleich von Fotos, von Fingerabdr&#252;cken, der Telefon- und Internetverbindungen, von Video&#252;berwachung, von Mautdaten etc. erm&#246;glichen es, pr&#228;zise Bewegungsprofile zu erstellen. Durch diese automatisierte Zusammenf&#252;hrung von Datenbest&#228;nden &#252;ber die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger kommt es zu einer nicht hinnehmbaren Einschr&#228;nkung der Freiheit des B&#252;rgers. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verlangt, dass der B&#252;rger mit hinreichender Sicherheit &#252;berschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen bekannt sind. Wenn der B&#252;rger weder wei&#223;, welche Daten von ihm erfasst werden, noch er wissen kann, wie die Daten von den Beh&#246;rden verkn&#252;pft und ausgewertet werden, dann ist das mit den Anforderungen, welche das Bundesverfassungsgericht im Volksz&#228;hlungsurteil zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung aufgestellt hatte, nicht zu vereinbaren.<\/p>\n<p>5. &#220;ber Art und Umfang konkreter Eingriffe zur Gefahrenabwehr <strong>muss in jedem Fall nach Abschluss der Ma&#223;nahmen jeder, der von ihnen betroffen war, aktiv informiert werden<\/strong>, jedermann muss ein Recht auf nachtr&#228;gliche richterliche &#220;berpr&#252;fung haben, und <strong>es muss Sanktionen geben, wenn ein Eingriff rechtswidrig war.<\/strong><\/p>\n<p>Die einzige M&#246;glichkeit, Art und Umfang der konkreten Eingriffe sichtbar zu machen, besteht darin, jedem Einzelnen diese Eingriffe konkret vor Augen zu f&#252;hren. Die bisherigen Diskussionen konzentrieren sich zu sehr darauf, welche Kriterien an einen bestimmten Eingriff zu stellen sind. Vorherige richterliche Genehmigungen sind kein wirksamer Schutz. Kein Richter kann es im Ernstfall wagen, eine bestimmte Ma&#223;nahme zu verbieten, wenn sie nicht v&#246;llig abwegig ist: Er wird nicht das Risiko auf sich nehmen wollen, eine konkrete Gefahr nicht verhindert zu haben. Daher m&#252;ssen alle staatlichen Stellen gezwungen werden, nach Abschluss ihrer Ma&#223;nahmen jeden, der damit in Ber&#252;hrung gekommen ist, aktiv dar&#252;ber zu informieren, wie in seine Privatsph&#228;re eingegriffen wurde und welche Rechtfertigung daf&#252;r bestand.<\/p>\n<p>6. <strong>Ohne den &#252;berzeugenden Nachweis der Eignung zur Gefahrenabwehr darf es keine gesetzlichen Eingriffe in Freiheitsrechte geben.<\/strong> Sie m&#252;ssen zudem befristet sein.<\/p>\n<p>Der Staat muss die Interessen seiner B&#252;rger sachgerecht abw&#228;gen bei der Entscheidung zwischen der Beschneidung der Freiheit und dem m&#246;glichen \u2013 und vor allem dem wahrscheinlich erreichbaren \u2013 Nutzen der Eingriffe in Freiheitsrechte. <strong>Bei den bisherigen und bei den geplanten Ma&#223;nahmen ist der Nachweis der Tauglichkeit nicht erbracht. <\/strong>Auch die Schutzpflicht des Staates entbindet ihn hiervon nicht.<\/p><\/blockquote>\n<p><a href=\"http:\/\/www.anwaltverein.de\/03\/02\/2007\/dat\/resolution.pdf\">Quelle<\/a><\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.tagesschau.de\/sendungen\/0,1196,OID6777282_OIT6777294,00.html\">Tagesschau-Beitrag vom 18.05.2007 (Video)<\/a><\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Wortlaut (Hervorhebungen von mir): Resolution des Deutschen Anwaltvereins zur geplanten Versch&#228;rfung der Sicherheitsgesetze 58. Deutscher Anwaltstag in Mannheim 16. Mai 2007 Pr&#228;ambel Freiheit und Sicherheit geh&#246;ren zu den Grundpfeilern eines demokratischen Rechtsstaats. Seit dem 11. September 2001 sind zahlreiche Gesetze verabschiedet worden, die Sicherheit geben sollen, tats&#228;chlich aber Freiheit nehmen. Diese Gesetze scheinen davon [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,13,12,6],"tags":[],"class_list":["post-163","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-staat","category-metaowl-watchblog","category-sicherheitspolitik","category-vorratsdatenspeicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/163","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=163"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/163\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=163"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=163"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=163"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}