{"id":1718,"date":"2009-10-30T16:29:58","date_gmt":"2009-10-30T14:29:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1718"},"modified":"2015-09-21T09:40:26","modified_gmt":"2015-09-21T07:40:26","slug":"klageschrift-gegen-vorratsdatenspeicherung-weiterhin-geheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/klageschrift-gegen-vorratsdatenspeicherung-weiterhin-geheim\/","title":{"rendered":"Klageschrift gegen Vorratsdatenspeicherung weiterhin geheim [erg&#228;nzt am 24.02.2010]"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesjustizministerium weigert sich auch nach <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79909789C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET\">Abweisung<\/a> der Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Klageschrift Irlands herauszugeben. Damit ist das Dokument, das f&#252;r die anh&#228;ngige <a href=\"http:\/\/verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de\">Beschwerde<\/a> vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung ist, weiterhin geheim.<\/p>\n<p><strong>Vorgeschichte<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2006 erhob Irland vor dem Europ&#228;ischen Gerichtshof <strong>Klage <\/strong>gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Irland argumentierte, die Vorratsdatenspeicherung h&#228;tte nicht gegen seine Stimme beschlossen werden d&#252;rfen, weil im Bereich der Strafverfolgung das Einstimmigkeitsprinzip gelte.<\/p>\n<p>Im Jahr 2007 <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/94\/79\/lang,de\/\">verweigerte<\/a> die <strong>Europ&#228;ische Kommission<\/strong> die Herausgabe der irischen Klageschrift. Eine Beschwerde hiergegen beim Ombudsman f&#252;hrte nicht zum Erfolg.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zypries-fuerchtet-diskussionen-um-vorratsdatenspeicherung\/\"><\/a><\/p>\n<p>Wenig sp&#228;ter <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zypries-fuerchtet-diskussionen-um-vorratsdatenspeicherung\/\">lehnte<\/a> auch das Bundesjustizministerium einen Antrag auf Herausgabe der irischen Klageschrift mit dem Argument ab, im Fall des Bekanntwerdens der Klageschrift sei das anh&#228;ngige Gerichtsverfahren gef&#228;hrdet. \u201eKontroverse Diskussionen\u201c um die Vorratsdatenspeicherung k&#246;nnten auf die Entscheidung des Gerichtshofs Einfluss nehmen \u2013 offensichtlich zuungunsten der damaligen Ministerin Brigitte Zypries, die trotz weitreichender Proteste der Totalprotokollierung unserer Kommunikation im EU-Rat zugestimmt hat. Die zust&#228;ndige Mitarbeiterin des Beauftragten f&#252;r Informationsfreiheit Peter Schaar <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zypries-fuerchtet-diskussionen-um-vorratsdatenspeicherung\/\">erkl&#228;rte<\/a> auf eine Beschwerde, die Geheimniskr&#228;merei des Ministeriums sei <strong>zwar <strong>rechtswidrig<\/strong><\/strong><strong>, aber nicht zu beanstanden<\/strong>.<\/p>\n<p>Anfang 2009 wies der <strong>Europ&#228;ische Gerichtshof <\/strong>die Klage Irlands ab. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung habe nicht einstimmig verabschiedet werden m&#252;ssen, weil sie lediglich wirtschaftliche Fragen regele (&#8222;Binnenmarkt&#8220;). Der Gerichtshof <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79909789C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET\">stellte<\/a> in seinem Urteil klar, &#8222;dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006\/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsph&#228;re.&#8220; Es ist <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/entscheidet-der-europaeische-gerichtshof-ueber-die-vorratsdatenspeicherung\/\">abzusehen<\/a>, dass sich der Gerichtshof erneut mit der Vorratsdatenspeicherung zu befassen haben wird.<\/p>\n<p><strong>Justizministerium verweigert Herausgabe weiterhin<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Nach Erlass des Urteils habe ich bei dem Bundesjustizministerium erneut Herausgabe der irischen Klageschrift beantragt. Dieses Dokument ist in der <strong>Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung <\/strong>von Bedeutung. Denn das Bundesverfassungsgericht kontrolliert, ob die EU-Gremien ihre Kompetenzen &#252;berschritten haben. Die Klageschrift Irlands k&#246;nnte daf&#252;r wichtige Argumente liefern.<\/p>\n<p>Das Bundesjustizministerium fragte nun immerhin <strong>Irland<\/strong>, ob Einw&#228;nde gegen die Herausgabe best&#252;nden. Irland bejahte dies mit der folgenden Begr&#252;ndung:<\/p>\n<blockquote><p>If a request for Ireland&#8217;s submission to the European Court of Justice was submitted to this Department, it would be refused as our Freedom of Information legislation clearly states that it does not apply to a record is created by the Office of the Attorney General other than an administrative record. Section 46(1) refers. Whilst in this case the record was created on behalf of the AG, it is still the view of the section that should we receive a similar FOI then Section 4.6(1) would apply. It would not be appropriate for the record to be released on foot of an FOI request in Germany if the same request would be refused in Ireland.<\/p>\n<p>Therefore in view of the foregoing please advise your counterparts in Germany that our view is that the record should be refused.<\/p><\/blockquote>\n<p>Irland argumentiert also, das Dokument falle nicht unter sein eigenes <strong>Informationsfreiheitsgesetz<\/strong>. Deshalb solle auch Deutschland es nicht herausgeben.<\/p>\n<p>Das <strong>Bundesjustizministerium <\/strong>lehnte meinen Herausgabeantrag daraufhin mit Schreiben vom 30.06.2009 ab:<\/p>\n<blockquote><p>Ihrer erneuten Bitte auf &#220;bersendung der Klageschrift und des sonstigen Schriftverkehrs in der Rechtssache <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-301\/06\" title=\"C-301\/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-301\/06<\/a> nach Abschluss des Verfahrens vermag ich nicht zu entsprechen.<\/p>\n<p>Dem Bundesministerium der Justiz liegt lediglich die Klageschrift der Republik Irland vor. Sonstiger Schriftverkehr der Beteiligten in dem Verfahren ist hier nicht bekannt.<\/p>\n<p>Der Antrag auf &#220;bersendung der Klageschrift der Republik Irlands in dem zwischenzeitlich abgeschlossenen Klageverfahren vor dem EuGH, Rechtssache <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-301\/06\" title=\"C-301\/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-301\/06<\/a> ist abzulehnen, weil der Ausschlusstatbestand nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/IFG\/3.html\" title=\"&sect; 3 IFG: Schutz von besonderen &ouml;ffentlichen Belangen\">\u00a7 3 Nr. 1<\/a> lit. a des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorliegt. Danach besteht eine Ausnahme vom Informationszugang, wenn ein Bekanntwerden der Information <strong>nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen<\/strong> haben kann.<\/p>\n<p>Die Republik Irland hat gegen&#252;ber der Bundesrepublik Deutschland ihr Einverst&#228;ndnis zu einer Weitergabe der Klageschrift verweigert. Die bilateralen Beziehungen Deutschlands zur Republik Irland und die Zusammenarbeit in der Europ&#228;ischen Union w&#252;rden bei einem gleichwohl er&#246;ffneten Informationszugang <strong>nachhaltig beeintr&#228;chtigt<\/strong>. Aus Gr&#252;nden des Schutzes der ausw&#228;rtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland ist demnach die Weitergabe der Klageschrift abzulehnen.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Beschwerde bei Beauftragtem f&#252;r Informationsfreiheit<\/strong><\/p>\n<p>Ich <strong>beschwerte <\/strong>mich &#252;ber die Weigerung bei dem Beauftragten f&#252;r Informationsfreiheit Peter Schaar:<\/p>\n<blockquote><p>Die Begr&#252;ndung des BMJ halte ich f&#252;r <strong>fehlerhaft<\/strong>. Das BMJ nimmt schon  allein deshalb, weil sich Irland mit der Ver&#246;ffentlichung nicht  einverstanden erkl&#228;rt hat, die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf  internationale Beziehungen an (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/IFG\/3.html\" title=\"&sect; 3 IFG: Schutz von besonderen &ouml;ffentlichen Belangen\">\u00a7 3 IFG<\/a>). Wenn der Gesetzgeber das  gewollt h&#228;tte, h&#228;tte er bestimmt, dass internationale Dokumente nur mit  Einwilligung des Urheberstaates freigegeben werden d&#252;rfen. Dies hat der  Gesetzgeber jedoch nicht bestimmt, sondern er hat lediglich ein  Anh&#246;rungsverfahren vorgesehen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/IFG\/8.html\" title=\"&sect; 8 IFG: Verfahren bei Beteiligung Dritter\">\u00a7 8 IFG<\/a>). Daraus ergibt sich, dass die  fehlende Zustimmung eines betroffenen Staats den Zugangsanspruch nicht  stets ausschlie&#223;en sollte. Entscheidend ist vielmehr, ob die  Zugangsgew&#228;hrung gegen den Willen des Drittstaats im konkreten  Einzelfall nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen  bef&#252;rchten l&#228;sst.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich, wie das  Bekanntwerden der irischen Klageschrift gegen die Richtlinie zur  Vorratsdatenspeicherung nachteilige Auswirkungen auf unsere  internationalen Beziehungen zu Irland haben k&#246;nnte. Die wesentlichen  Gr&#252;nde der Klage sind aus dem Urteil ohnehin bekannt. <strong>Wie soll Irland  auf die Ver&#246;ffentlichung schon reagieren? <\/strong>Die Gefahr, dass Irland solche  Dokumente k&#252;nftig zur&#252;ckh&#228;lt, besteht nicht, weil die Mitgliedsstaaten  zu solchen Nichtigkeitsklagen ohnehin zwingend angeh&#246;rt werden. Wenn  sich Irland an einem internationalen Gerichtsverfahren vor dem EuGH  beteiligt, muss es damit rechnen, dass die Dokumente an die  Mitgliedsstaaten weiter gereicht werden und dort den nationalen  Informationszugangsrechten unterliegen.<\/p>\n<p>Wenn die Klageschrift irische <strong>Staatsgeheimnisse <\/strong>enthalten sollte, m&#246;gen  diese geschw&#228;rzt werden. Enth&#228;lt die Klageschrift dagegen keine  sensiblen Informationen, gibt es keinen Grund, weshalb ihre  Ver&#246;ffentlichung nachteilige Auswirkungen haben sollte.<\/p>\n<p>Insbesondere ist es nicht hinnehmbar, dass das BMJ den Zugang zu der  Klageschrift <strong>auf Dauer auszuschlie&#223;en versucht<\/strong>, obwohl es sich um ein  Dokument handelt, das in der m&#252;ndlichen Verhandlung des EuGH bereits  &#246;ffentlich er&#246;rtert wurde und auch Gegenstand einer Zusammenfassung des  EuGH war, die der &#214;ffentlichkeit zu diesem Anlass zug&#228;nglich war. W&#252;rde  man in solchen F&#228;llen den Zugang immer von der Zustimmung des  betroffenen Staates abh&#228;ngig machen, w&#252;rde man den gesamten Bereich der  Gerichtsverfahren vor dem EuGH auf Dauer aus dem Zugangsanspruch  herausbrechen. Dies entspr&#228;che dem Zweck des IFG und dem Willen des  Gesetzgebers nicht.<\/p>\n<p>Ich bitte Sie daher, das BMJ um Herausgabe zu ersuchen und im erneuten  Weigerungsfall eine <strong>R&#252;ge <\/strong>auszusprechen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die zust&#228;ndige Mitarbeiterin des Beauftragten f&#252;r Informationsfreiheit <strong>Peter Schaar <\/strong>forderte das Bundesjustizministerium zur Stellungnahme auf.<\/p>\n<p>Das Bundesjustizministerium antwortete am 21.08.2009:<\/p>\n<blockquote><p>Der Anfrage von Herrn [&#8230;] konnte nicht entsprochen werden, weil die Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland haben w&#252;rde. Unabh&#228;ngig von der gegebenen Verf&#252;gungsbefugnis legt das Bundesministerium der Justiz auf eine <strong>kooperative und einvernehmliche Zusammenarbeit <\/strong>wert. Da Irland der Weitergabe ausdr&#252;cklich widersprochen hatte (siehe Anlage zu meinem Schreiben vom 30. Juni 2009), konnte sich das BMJ dar&#252;ber nicht hinweg setzen.<\/p>\n<p>Der Vollst&#228;ndigkeit halber sei erw&#228;hnt, dass Herr [&#8230;] weder in ein Widerspruchs- noch in ein Klageverfahren eingetreten ist und somit die M&#246;glichkeit einer <strong>gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung<\/strong> der Entscheidung des BMJ ungenutzt gelassen hat.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die zust&#228;ndige Mitarbeiterin des Beauftragten f&#252;r Informationsfreiheit <strong>Peter Schaar <\/strong>antwortete dem Bundesjustizministerium:<\/p>\n<blockquote><p>vielen Dank f&#252;r Ihre Stellungnahme.<\/p>\n<p>Ihre Verf&#252;gungsbefugnis &#252;ber die begehrten Dokumente sehen Sie darin zwar als gegeben an, f&#252;hren aber weiter aus, dass Sie in internationalen Beziehungen auf eine kooperative und einvernehmliche Zusammenarbeit Wert legen. Da Irland der Weitergabe ausdr&#252;cklich widersprochen habe, k&#246;nnten Sie sich nicht dar&#252;ber hinwegsetzen.<\/p>\n<p>Bei der Prognose der Nachteilswirkung durch die Information haben Bundesbeh&#246;rden zwar einen weiten Spielraum, das im IFG normierte \u201enachteiligen Auswirkungen haben kann\u201c verpflichtet aber auf der anderen Seite die zugangsverpflichtete Beh&#246;rde zu einer <strong>gr&#252;ndlichen Prognose der m&#246;glichen Nachteilswirkung<\/strong> (s. auch Berger\/Roth\/Scheel, Informationsfreiheitsgesetz,<br \/>\nzu \u00a7 3 Nr. 1 lit a). Eine solche Kontrolle durch das BMJ vermag ich bei der Bearbeitung der erneuten Anfrage von Herrn [&#8230;] nicht zu erkennen. Es ist aber in jedem Einzelfall zu pr&#252;fen, ob die Ablehnung des Antrags m&#246;glicherweise nur durch die allgemeine Besorgnis vor bestimmten negativen Auswirkungen auf das au&#223;enpolitische Interesse der Bundesregierung getragen wird. Insofern kann der ausdr&#252;ckliche Widerspruch Irlands gegen eine Ver&#246;ffentlichung lediglich ein Indiz sein.<\/p>\n<p>Von einer f&#246;rmlichen Beanstandung m&#246;chte ich dennoch zum jetzigen Zeitpunkt absehen, da von Ihnen und mir unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten werden, aber <strong>noch keine Gerichtsentscheidungen<\/strong> zur weiteren Auslegung herangezogen werden k&#246;nnten. Im &#220;brigen ist Herr [&#8230;] weder in ein Widerspruchs- noch in ein Klageverfahren eingetreten und somit besteht auch hier keine M&#246;glichkeit einer gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung der Entscheidung. Ich behalte mir aber vor, ggf. die Eingabe des Herrn [&#8230;] zu einem sp&#228;teren Zeitpunkt nochmals aufzugreifen, wenn zu dem Ausnahmetatbestand des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/IFG\/3.html\" title=\"&sect; 3 IFG: Schutz von besonderen &ouml;ffentlichen Belangen\">\u00a7 3 Nr. 1 lit a) IFG<\/a> und insbesondere zum Pr&#252;fungsumfang entsprechende Rechtssprechung vorliegt.<\/p>\n<p>Gleichwohl beabsichtige ich, in meinem n&#228;chsten <strong>T&#228;tigkeitsbericht <\/strong>den Vorgang und meine rechtliche Bewertung darzustellen.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><strong>Ergebnis<\/strong><\/p>\n<p>Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass bisher alle Versuche gescheitert sind, an die wichtige Klageschrift Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung heranzukommen. <strong>Gesucht wird daher weiterhin eine Person<\/strong>, der es gelingt, &#252;ber das Bundesjustizministerium &#8211; notfalls durch eine Klage -, die Europ&#228;ische Kommission, einen anderen EU-Mitgliedsstaat oder sonst die Klageschrift Irlands gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in die H&#228;nde zu bekommen. Dies w&#228;re f&#252;r die <a href=\"http:\/\/verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de\">Verfassungsbeschwerde<\/a> gegen die Vorratsdatenspeicherung wichtig.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 13.11.2009:<\/p>\n<p>Auch der Europ&#228;ische Datenschutzbeauftragte und die Kanzlei des Europ&#228;ischen Gerichtshofs haben es abgelehnt, den Schriftverkehr offenzulegen. Der Gerichtshof hat immerhin eine <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/ecj_report_hearing_data_retention_2008-07-01.doc\">Zusammenfassung <\/a>&#252;bersandt (englisch).<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 27.11.2009:<\/p>\n<p>Dank der Hilfe engagierter Internetnutzer <strong>liegen die Dokumente inzwischen im Wesentlichen vor<\/strong>. Sie werden demn&#228;chst in der Materialiensammlung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/77\/85\/lang,de\/#Urteile\">ver&#246;ffentlicht<\/a>.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 12.12.2009:<\/p>\n<p>Die Materialien sind nun im Internet verf&#252;gbar.<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/ireland_2006-07-11.pdf\">Klageschrift<\/a> Irlands vom 11.07.2006 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/council_2006-09-21.pdf\">Erwiderung<\/a> des Rates vom 21.09.2006 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/parliament_2006-09-28.pdf\">Erwiderung<\/a> des Europ&#228;ischen Parlaments (englisch, unvollst&#228;ndig)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/ireland_2006-11-28.pdf\">Replik<\/a> Irlands vom 28.11.2006 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/council_2007-02-05.pdf\">Duplik<\/a> des Rates vom 05.02.2007 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/ep_2007-02-07.pdf\">Duplik<\/a> des Europ&#228;ischen Parlaments vom 07.02.2007 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/slovak_2007-04-19.pdf\">Streithilfeschriftsatz<\/a> der Slowakei vom 19.04.2007 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/commission_2007-05-10.pdf\">Streithilfeschriftsatz<\/a> der Europ&#228;ischen Kommission vom 10.05.2007 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/spain_2007-05-14.pdf\">Streithilfeschriftsatz<\/a> Spaniens vom 14.05.2007 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/netherlands_2007-05-16.pdf\">Streithilfeschriftsatz<\/a> der Niederlande vom 16.05.2007 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/edps_2007-05-16.pdf\">Stellungnahme<\/a> des Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/ep_2007-09-17.pdf\">Schriftsatz<\/a> des Europ&#228;ischen Parlaments vom 17.09.2007 (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/ecj_report_hearing_data_retention_2008-07-01.doc\">Zusammenfassung<\/a> der Stellungnahmen aller Beteiligter (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.edps.europa.eu\/EDPSWEB\/webdav\/site\/mySite\/shared\/Documents\/Consultation\/Court\/2008\/08-07-01_pleading_C301-06_EN.pdf\">M&#252;ndlicher Vortrag<\/a> des Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten (englisch)<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79918985C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL\">Schlussantr&#228;ge<\/a> des Generalanwalts vom 14.10.2008<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79909789C19060301&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET\">Urteil<\/a> des Gerichtshofs vom 10.02.2009<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesjustizministerium weigert sich auch nach Abweisung der Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Klageschrift Irlands herauszugeben. Damit ist das Dokument, das f&#252;r die anh&#228;ngige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung ist, weiterhin geheim. Vorgeschichte Im Jahr 2006 erhob Irland vor dem Europ&#228;ischen Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. 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