{"id":1736,"date":"2009-11-02T23:50:54","date_gmt":"2009-11-02T21:50:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=1736"},"modified":"2009-11-03T03:16:33","modified_gmt":"2009-11-03T01:16:33","slug":"berliner-datenschutzbeauftragter-verbietet-ip-logging-auf-webservern-des-bildbloggers-niggemeier","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/berliner-datenschutzbeauftragter-verbietet-ip-logging-auf-webservern-des-bildbloggers-niggemeier\/","title":{"rendered":"Berliner Datenschutzbeauftragter verbietet IP-Logging auf Webservern des Bildbloggers Niggemeier"},"content":{"rendered":"<p>Der Berliner Datenschutzbeauftragter hat dem Bildblogger Stefan Niggemeier bez&#252;glich dessen Seite <a href=\"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\"><em><a href=\"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\">www.stefan-niggemeier.de<\/a><\/em><\/a> untersagt, IP-Adressen von Nutzern ohne deren Einwilligung zu speichern und somit heimlich Nutzungsprofile zu erstellen. Au&#223;erdem hat der Datenschutzbeauftragte unter Bu&#223;geldandrohung eine fehlende Unterrichtung &#252;ber die Erhebung, Verwendung und Verarbeitung von Nutzerdaten auf Niggemeiers Webseite ger&#252;gt. Ferner sei es unzul&#228;ssig, in Foren E-Mail-Adressen als Pflichtfeld abzufragen. Dies geht aus mehreren <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/images\/8\/8a\/NiggemeierBlnDSB.pdf\">Schreiben der Beh&#246;rde<\/a>, zuletzt vom 26.10.2009 hervor (Az. 521.4501).<\/p>\n<p><strong>Niggemeiers Standpunkt<\/strong><\/p>\n<p>Niggemeier hatte sich gegen die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auf seiner Seite zun&#228;chst gewehrt und einen Rechtsanwalt <a href=\"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\/blog\/schoener-kommentieren-mit-datenschutz\/\" target=\"_blank\">beauftragt<\/a>. Dieser <a href=\"http:\/\/www.feldblog.de\/?p=266\">argumentierte<\/a> <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/urteil-vorratsspeicherung-von-kommunikationsspuren-verboten\/\">ohne Erfolg<\/a>, IP-Adressen seien keine personenbezogenen Daten. Eine Absage erteilte der Datenschutzbeauftragte auch der Auffassung, die Speicherung werde dadurch legalisiert, dass es sich dabei um eine Standardeinstellung der Blog-Software WordPress handele. Schlie&#223;lich biss Niggemeier auch mit seiner einen gewissen Unterhaltungswert nicht entbehrenden Argumentation auf Granit, wegen des sogenannten <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bdsg_1990\/__41.html\" target=\"_blank\">Medienprivilegs<\/a> d&#252;rfe Niggemeier unter dem Deckmantel redaktioneller Arbeit um das Telemedienrecht herum <strong>nach Herzenslust die Daten seiner Leser ausrecherchieren<\/strong>. In seinem Blog <a href=\"http:\/\/www.feldblog.de\/?p=266\">&#228;u&#223;erte<\/a> Niggemeiers Rechtsanwalt zudem sein Bedauern dar&#252;ber, dass es bei Beanstandungen des Datenschutzbeauftragten nicht m&#246;glich sei, Anspruchsteller durch <strong>Abmahnungen und Klagen<\/strong> praktisch mundtot zu machen &#8211; ein Vorgehen, das Niggemeier als Betroffener noch <a href=\"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\/blog\/in-eigener-sache-2\/\" target=\"_blank\">kritisiert<\/a> hatte. Nicht von Erfolg gekr&#246;nt war offenbar auch sein &#8222;Rechtsgedanke&#8220;, die Datenschutzbeh&#246;rden g&#228;ben doch regelm&#228;&#223;ig an &#252;berlastet zu sein und sollten sich daher stattdessen um wichtigere Verfahren wie jenes der Deutschen Telekom oder des Discounters Lidl k&#252;mmern (die beide nicht in den Zust&#228;ndigkeitsbereich des Berliner Datenschutzbeauftragten fallen; im selben Absatz wird aber kritisiert, die Landesdatenschutzbeauftragten ma&#223;ten sich &#8222;durch eine extensive Auslegung der Datenschutzgesetze&#8220; Zust&#228;ndigkeiten an).<\/p>\n<p><strong>Gericht oder nicht Gericht<\/strong><\/p>\n<p>Niggemeier trug vor, das LG Hamburg mit seiner ber&#252;chtigt strengen Haftungsrechtsprechung habe eine einstweilige Verf&#252;gung gegen ihn erlassen, Forumsbeitr&#228;ge zu &#252;berwachen (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=324%20O%20794\/07\" title=\"LG Hamburg, 04.12.2007 - 324 O 794\/07: Haftung des Blog-Betreibers f&uuml;r Kommentare - Stefan Nigg...\">324 O 794\/07<\/a> &#8211; von IP-Adressen ist darin allerdings keine Rede). K&#246;nne er auch den Nutzer anhand der IP-Adresse nicht ohne Weiteres identifizieren, so wolle er doch zumindest Nutzer mit einer bestimmten IP-Adressen sperren k&#246;nnen. Dazu hielt es Niggemeier f&#252;r angezeigt, alle seine Nutzer unter Generalverdacht zu stellen und deren Daten vorsorglich, heimlich und auf unbekannte Zeit zu speichern. Laut einem neueren Blogeintrag Niggemeiers ist die einstweilige Verf&#252;gung jedoch seit Monaten hinf&#228;llig, nachdem die Gegenseite ihren Antrag in h&#246;herer Instanz zur&#252;ckgenommen <a href=\"http:\/\/www.stefan-niggemeier.de\/blog\/callactive-niggemeier-iii\/\" target=\"_blank\">hat<\/a>. Von der Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit dieser Datensammlung abgesehen ist demnach schon nicht ersichtlich, zur Erf&#252;llung welcher noch bestehenden gerichtlichen &#220;berwachungsanordnungen Niggemeiers Datenprotokollierung erforderlich sein k&#246;nnte.<\/p>\n<p>IP-Adressen sind im &#220;brigen &#252;ber Proxys oder Anonymisierungsdienste, meist auch schon durch Neueinwahl leicht austauschbar und somit selbst zum Sperren von Nutzern kaum geeignet. Vor einiger Zeit habe ich einen <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/test-internet-anonymisierungsdienste\/\">Test<\/a> zahlreicher Anonymisierungsdienste ver&#246;ffentlicht, von denen jeder einzelne diese F&#228;higkeit hat. Vielmehr d&#252;rfte eine solche Sperre in vielen F&#228;llen den n&#228;chsten Zuteilungsnehmer der IP-Adresse und somit v&#246;llig Unbeteiligte treffen.<\/p>\n<p>Erst auf die Bu&#223;geldandrohung des Datenschutzbeauftragten reagierte Niggemeier und versah sein Forum mit einer Einwilligungsklausel und seine Webseite mit einer <a href=\"http:\/\/stefan-niggemeier.de\/datenschutz.html\">Datenschutzerkl&#228;rung<\/a>, was die Datenspeicherung wenigstens transparent macht.<\/p>\n<p><strong>Nicht so wichtig<\/strong><\/p>\n<p>Offenbar ist die Einhaltung des Datenschutzes und somit auch ein gewisses ethisches Verhalten von Medien Niggemeier nicht so wichtig &#8211; wenn es um ihn selbst geht. Eine Reihe von Fragen vom 30.10.2009 in dieser Sache beantwortete Niggemeier nicht. Zum Beispiel die Frage, warum auf seiner Seite <a href=\"http:\/\/www.bildblog.de\">Bildblog<\/a> die Datenschutzerkl&#228;rung Stand heute nach wie vor <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\/__13.html\" target=\"_blank\">ordnungs<\/a><a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/tmg\/__16.html\" target=\"_blank\">widrig<\/a> und wider besseres Wissen fehlt und die Nutzer insoweit nicht wissen, welche Daten von ihnen gesammelt werden. Von einer Speicherung ist insoweit auszugehen, als Niggemeiers Anwalt ja die Auffassung vertritt, dass jede Speicherung dadurch legalisiert werde, dass sie in der WordPress-Software so eingestellt sei. M&#246;glicherweise also ein neuer Fall f&#252;r den Berliner Landesdatenschutzbeauftragten &#8211; wenn er sich mal wieder nicht grenz&#252;berschreitend um das baden-w&#252;rttembergische Unternehmen Lidl k&#252;mmert.<\/p>\n<p>Jonas<\/p>\n<p>Siehe auch:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\">www.wirspeichernnicht.de<\/a><\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Berliner Datenschutzbeauftragter hat dem Bildblogger Stefan Niggemeier bez&#252;glich dessen Seite www.stefan-niggemeier.de untersagt, IP-Adressen von Nutzern ohne deren Einwilligung zu speichern und somit heimlich Nutzungsprofile zu erstellen. Au&#223;erdem hat der Datenschutzbeauftragte unter Bu&#223;geldandrohung eine fehlende Unterrichtung &#252;ber die Erhebung, Verwendung und Verarbeitung von Nutzerdaten auf Niggemeiers Webseite ger&#252;gt. 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