{"id":179,"date":"2007-07-21T11:46:13","date_gmt":"2007-07-21T10:46:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zehn-vorschlaege-zur-informationellen-selbstbestimmung-in-einer-welt-allgegenwaertiger-datenverarbeitung\/"},"modified":"2008-07-06T10:29:27","modified_gmt":"2008-07-06T08:29:27","slug":"zehn-vorschlaege-zur-informationellen-selbstbestimmung-in-einer-welt-allgegenwaertiger-datenverarbeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zehn-vorschlaege-zur-informationellen-selbstbestimmung-in-einer-welt-allgegenwaertiger-datenverarbeitung\/","title":{"rendered":"Zehn Vorschl&#228;ge zur informationellen Selbstbestimmung in einer Welt allgegenw&#228;rtiger Datenverarbeitung"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem schon der Bundesdatenschutzbeauftragte <a title=\"Permanenter link zu Zehn Forderungen f&#252;r eine datenschutzfreundlichere Informationstechnik\" rel=\"bookmark\" href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/zehn-forderungen-fuer-eine-datenschutzfreundlichere-informationstechnik\/\">Zehn Forderungen f&#252;r eine datenschutzfreundlichere Informationstechnik<\/a> aufgestellt hatte, unterbreitet nun auch Prof. Dr. Alexander Ro&#223;nagel zehn Vorschl&#228;ge zur St&#228;rkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in einer Welt der allgegenw&#228;rtigen Datenverarbeitung.<\/p>\n<p>Hier eine Zusammenfassung der Folgerungen des ausf&#252;hrlichen <a href=\"http:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/stabsabteilung\/04548.pdf\">Papiers<\/a> mit dem Titel &#8222;Datenschutz in einem informatisierten Alltag&#8220;:<\/p>\n<ol>\n<li>Informationelle Selbstbestimmung durch &#8222;Opt-in&#8220;: Freie Entscheidung der Betroffen anstelle unklarer gesetzlicher Generalklauseln.<\/li>\n<li>Gestaltungs- und Verarbeitungsregeln: Ein laufendes Datenschutzmanagement und Datenschutz-Audits sollen f&#252;r Datenschutz im Gesch&#228;ftsalltag sorgen.<\/li>\n<li>Datenschutz durch Technik: Was technisch verhindert wird, muss nicht mehr verboten werden.<\/li>\n<li>Vorsorgeregelungen f&#252;r potenziell personenbeziehbare Daten (allerdings meine ich, dass solche &#8222;personenbeziehbare&#8220; Daten schon unter das geltende Datenschutzrecht fallen.)<\/li>\n<li>Freiheitsf&#246;rdernde Architekturen: Einschr&#228;nkungen der informationellen Selbstbestimmung zugunsten der Sicherheitsbeh&#246;rden sind \u2013 wo immer m&#246;glich \u2013 als Ausnahmefall zu konzipieren und d&#252;rfen nicht den Alltag bestimmen. Vor allem im Vorfeld von Gefahren, wo es nur um Risikovorsorge geht, m&#252;ssen Freiheitseingriffe Ausnahmen bleiben. Die Gestaltung der Infrastrukturarchitekturen ist am normalen Alltag und nicht am seltenen Extremfall zu orientieren. Nur f&#252;r den Ausnahmefall sind effektive Befugnisse zu schaffen, um aktuell, punktuell und auf T&#228;ter und Verd&#228;chtige sowie ihre Ressourcen bezogen schnell reagieren zu k&#246;nnen.<\/li>\n<li>Neue Regelungsadressaten: In viel st&#228;rkerem Ma&#223; sind k&#252;nftig die Technikentwickler und -gestalter als Regelungsadressaten anzusprechen. Datenschutz muss in technische Protokolle integriert und in datenschutzkonforme Systementw&#252;rfe aufgenommen werden. Produkte sind mit datenschutzkonformen Voreinstellungen auszuliefern.<\/li>\n<li>Einbezug privater Datenverarbeitung in das Datenschutzrecht wegen der zunehmenden informationstechnischen &#8222;Aufr&#252;stung&#8220; des Einzelnen.<\/li>\n<li>Anreize und Belohnungen f&#252;r datenschutzgerechte Gestaltung: Datenschutz muss zum Werbeargument und Wettbewerbsvorteil werden. Bessere Information der Nutzer &#252;ber die Datenverarbeitung, Audits, &#8222;Stiftung Datentest&#8220;.<\/li>\n<li>Gef&#228;hrdungshaftung: Wer einen Schaden wegen der rechtswidrigen Verarbeitung seiner Daten erleidet, muss seinen Schaden ersetzt bekommen, egal bei wem die Schuld f&#252;r den Schaden liegt.<\/li>\n<li>Institutionalisierte Grundrechtskontrolle: Anerkannte Datenschutzverb&#228;nde sind mit einer Klagebefugnis auszustatten, um im Interesse der Betroffenen gegen Datenschutzverletzungen vorgehen zu k&#246;nnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ausz&#252;ge aus dem Papier:<\/p>\n<p>&#8222;Allgegenw&#228;rtige Datenverarbeitung ist eine Dual Use-Technologie. Sie erm&#246;glicht Erleichterungen und Unterst&#252;tzungen durch Delegation von unerw&#252;nschten Aufgaben an Technik, kontextbezogene Assistenz, technische Sicherheitsgew&#228;hrleistung und Erg&#228;nzung unserer k&#246;rperlichen und geistigen F&#228;higkeiten. Sie erm&#246;glicht aber auch eine umfassende &#220;berwachung und Rekonstruktion vieler oder gar aller Ereignisse im Leben eines Menschen. Die dadurch entstehende Informationsmacht &#252;ber die jeweils Betroffenen kann die bestehende Machtverteilung in der Gesellschaft stark ver&#228;ndern. Dass die Betroffenen vielfach andere ebenfalls kontrollieren k&#246;nnen, st&#228;rkt ein Zusammenleben in Freiheit nicht. Ob wir aufgrund dieser Dual Use-Eigenschaft mit allgegenw&#228;rtiger Datenverarbeitung besser leben als ohne diese Technologie, ist letztlich auch eine Frage des Datenschutzes. &#8230;<\/p>\n<p>Hinzukommen muss schlie&#223;lich bei den Individuen das Bewusstsein, dass informationelle Selbstbestimmung ein hohes, aber gef&#228;hrdetes Gut ist, und der Wunsch, es zu bewahren. In der Gesellschaft muss die Erkenntnis entwickelt werden, dass hierf&#252;r Struktur&#228;nderungen erforderlich sind, und der politische Wille, sie auch umzusetzen. Ohne die dargestellten Anpassungen d&#252;rfte jedoch die Vorhersage nicht schwer sein, dass die informationelle Selbstbestimmung schleichend ihrer Bedeutungslosigkeit entgegen geht.&#8220;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem schon der Bundesdatenschutzbeauftragte Zehn Forderungen f&#252;r eine datenschutzfreundlichere Informationstechnik aufgestellt hatte, unterbreitet nun auch Prof. Dr. Alexander Ro&#223;nagel zehn Vorschl&#228;ge zur St&#228;rkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in einer Welt der allgegenw&#228;rtigen Datenverarbeitung. 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