{"id":203,"date":"2007-10-11T23:00:58","date_gmt":"2007-10-11T22:00:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundeskriminalamt-und-ministerien-wir-speichern-doch\/"},"modified":"2013-07-19T17:04:59","modified_gmt":"2013-07-19T15:04:59","slug":"bundeskriminalamt-und-ministerien-wir-speichern-doch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundeskriminalamt-und-ministerien-wir-speichern-doch\/","title":{"rendered":"Bundeskriminalamt und Ministerien: Wir speichern doch! [7. Erg&#228;nzung]"},"content":{"rendered":"<p>Gestern musste die Bundesregierung dem Bundestag Rede und Antwort stehen, weil viele Beh&#246;rden personenbeziehbar speichern, wer wann welche ihrer Internetseiten betrachtet und nach welchen Suchworten durchsucht hat. Anlass der parlamentarischen Anfrage waren zwei <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=197\">Urteile<\/a>, die deutlich gemacht haben, dass eine solche anlasslose, generelle Vorratsprotokollierung des Internet-Nutzungsverhaltens unzul&#228;ssig ist, egal f&#252;r welchen Zeitraum und egal f&#252;r welchen Zweck.<\/p>\n<p>Aus der Stellungnahme des Innenministeriums ergibt sich: Nur das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium haben aus den Urteilen Konsequenzen gezogen und protokollieren Besuche ihrer Webseiten nicht mehr in personenbezogener Form. Die Mehrzahl der Bundesbeh&#246;rden und Bundesgerichte &#8211; ebenso wie der Bundestag selbst &#8211; f&#252;hren in ihren Besuchsprotokollen weiterhin die IP-Adressen der Besucher, welche die nachtr&#228;gliche Identifizierung der Anschlussinhaber erm&#246;glichen. Angeblich &#8222;pr&#252;fen&#8220; diese Stellen zurzeit, welche Konsequenzen aus den Urteilen zu ziehen sind, obwohl doch die einzige Konsequenz sein kann, sich an die geltenden Gesetze zu halten und die Protokollierung personenbezogener Daten zu beenden. Staatssekret&#228;r Peter Altmeier (CDU) f&#252;hrte Sicherheits- und Statistikzwecke an, um die Speicherung zu rechtfertigen. Diese Argumente sind schon an anderer Stelle ausf&#252;hrlich <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=197#ag\">juristisch<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.wirspeichernnicht.de\/content\/view\/4\/21\/\">inhaltlich<\/a> widerlegt worden.<\/p>\n<p>Gleichzeitig best&#228;tigt die Bundesregierung, dass das Bundeskriminalamt speichert, wer sich auf dem BKA-Portal &#252;ber &#8222;manche Straftaten&#8220; informiert. Die Informationsseite &#252;ber die &#8222;militante Gruppe&#8220; ist also nicht die einzige &#8222;Fangschaltung&#8220;, die Ermittlungsma&#223;nahmen gegen hunderte von Internetsurfern nach sich <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/BKA-Honeypot-www-bka-de-209903.html\">ziehen<\/a> <a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/deutschland\/bka-der-falsche-klick\/1057184.html\">kann<\/a>. Man hofft, dass sich unter den Besuchern solcher Seiten auch die T&#228;ter befinden. Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt halten die Speicherung f&#252;r rechtm&#228;&#223;ig und beabsichtigen offensichtlich, sie fortzusetzen. Juristisch wird die Ma&#223;nahme auf <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/161.html\" title=\"&sect; 161 StPO: Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft\">\u00a7 161<\/a> und <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/163.html\" title=\"&sect; 163 StPO: Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren\">\u00a7 163<\/a> der Strafprozessordnung gest&#252;tzt. Dabei ist unter Juristen praktisch unstreitig, dass das Telemediengesetz den Umgang mit Nutzerdaten abschlie&#223;end regelt. Und im Telemediengesetz hei&#223;t es bekanntlich (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 TMG<\/a>): &#8222;Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu erm&#246;glichen und abzurechnen&#8220;. Damit ist die Datenspeicherung des Bundeskriminalamts illegal. Wer dagegen klagt, wird nach meiner &#220;berzeugung Erfolg haben.<\/p>\n<p><strong>Diskussion<\/strong><\/p>\n<p>In der Diskussion der Berliner Urteile zum Verbot der Speicherung von IP-Adressen haben sich erstaunlich viele Betreiber von Webseiten, die sich gegen eine staatlich verordnete Datensammlung (Vorratsdatenspeicherung) die Finger wund schreiben, pl&#246;tzlich die Argumente der Bef&#252;rworter einer Datenspeicherung zueigen gemacht, um ihre eigene Sammlung personenbezogener Daten zu rechtfertigen. Sie &#252;bersehen dabei allerdings, dass es f&#252;r Internetnutzer keinen Unterschied macht, ob Anbieter unser Verhalten im Internet &#8222;freiwillig&#8220; protokollieren oder aufgrund einer staatlichen Verpflichtung. In beiden F&#228;llen zieht die Datenspeicherung dasselbe Missbrauchs- und Irrtumsrisiko nach sich und beeintr&#228;chtigt die unbefangene Internetnutzung. Auch auf &#8222;freiwillig&#8220; gespeicherte Nutzungsprotokolle hat der Staat Zugriff.<\/p>\n<p>Wer sich gegen eine staatlich angeordnete Vorratsdatenspeicherung einsetzt, ist nur dann glaubw&#252;rdig, wenn er selbst auf die Sammlung personenbezogener Kommunikationsspuren verzichtet, auch wenn sie in bestimmten Situationen &#8222;n&#252;tzlich&#8220; sein k&#246;nnten. Gerade mit dieser N&#252;tzlichkeit argumentieren n&#228;mlich auch die Bef&#252;rworter einer Vorratsdatenspeicherung. Wird die &#8222;freiwillige&#8220; Protokollierung der Internetnutzung beibehalten, wird Bundesjustizministerin Zypries in einem Jahr sagen k&#246;nnen: &#8222;Die Speicherung von Access-Logs im Internet machen schon heute 90% aller Betreiber. Wir wollen nur die Aufbewahrungsdauer verl&#228;ngern.&#8220; Und schon bekommen wir eine Speicherpflicht auch f&#252;r Internet-Anbieter.<\/p>\n<p>Der Ausweg kann nur ein konsequenter Protokollierungsverzicht sein, ein Verzicht auf jede &#8222;freiwillige&#8220; Vorratsdatenspeicherung. Insofern soll Webmastern nochmals die Kampagne des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung &#8222;<a href=\"http:\/\/www.wir-speichern-nicht.de\">Wir speichern nicht!<\/a>&#8220; ans Herz gelegt werden. Hoffen wir, dass sich bald auch Bundeskriminalamt und Ministerien daf&#252;r anmelden.<\/p>\n<p><strong>Video<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/archiv.bundestag.t-bn.de\/Archiv\/servlets\/Rede\/Video?id=44860&amp;rate=adsl\">Video: Stellungnahme und Befragung des Staatssekret&#228;rs Peter Altmeier zur IP-Speicherung<\/a> (9 min., real stream)<\/p>\n<p><strong>Wortprotokoll (Auszug)<\/strong><\/p>\n<p>Welche Beh&#246;rden und Einrichtungen des Bundes protokollieren die IP-Adressen &#8211; Internet-Protocol-Adressen &#8211; oder weitere Daten der Personen, die die Internetseiten dieser Beh&#246;rden und Einrichtungen aufrufen? Auf welcher Rechtsgrundlage hat das Bundeskriminalamt die IP-Adressen von Besuchern der Internetseite der Beh&#246;rde gespeichert, und auf welcher Rechtsgrundlage wurde von deren Internetprovidern Auskunft &#252;ber die zugeh&#246;rigen Anschlussinhaber verlangt?<\/p>\n<p>Peter Altmaier, Parl. Staatssekret&#228;r beim Bundesminister des Innern:<\/p>\n<blockquote><p>Ich m&#246;chte Ihre Fragen wie folgt beantworten: Wir m&#252;ssen zun&#228;chst einmal zwischen der Speicherung von IP-Adressen zu statistischen Zwecken bzw. aus IT-Sicherheitsgr&#252;nden einerseits und der Speicherung von IP-Adressen als erste Ermittlungsma&#223;nahme andererseits unterscheiden.<\/p>\n<p>Die generelle Speicherung der IP-Adressen zu Sicherheitsgr&#252;nden oder aus statistischen Zwecken wird von der &#252;berwiegenden Zahl der Ressorts und des nachgeordneten Bereichs vorgenommen. An diese generelle Speicherung der IP-Adressen schlie&#223;t sich keine Ermittlung der dahinter stehenden Personen an. Das hei&#223;t, es findet keine Personalisierung, also keine Zuordnung der Adresse zu einer konkreten Person, statt.<\/p>\n<p>Es gibt Gr&#252;nde f&#252;r diese Speicherung. Sie wird zum einen unter Sicherheitsgesichtspunkten zur Erm&#246;glichung effizienter Reaktionen auf Angriffe aus dem Internet f&#252;r erforderlich gehalten. Dies wird unter anderem in dem vom Bundesamt f&#252;r Sicherheit in der Informationstechnik herausgegebenen Ma&#223;nahmenkatalog &#8222;<a href=\"http:\/\/www.bsi.de\/literat\/studien\/websec\/WebSec.pdf\">Sicherheit von Webanwendungen<\/a>&#8220; vorausgesetzt. Unter Statistikgesichtspunkten dient die Speicherung der IP-Adressen dazu, feststellen zu k&#246;nnen, wie das Internetangebot angenommen wird und welche Themenbereiche besonders gefragt sind. Im &#220;brigen erhalten wir h&#228;ufig Anfragen von Parlamentariern zur Nutzungsh&#228;ufigkeit und zum Kosten-Nutzen-Verh&#228;ltnis von Internetangeboten. Die Beantwortung setzt nat&#252;rlich eine entsprechende Speicherung voraus.<\/p>\n<p>Das BMJ und das BMBF haben die Speicherung infolge eines Urteils des Amtsgerichts Berlin vom 23. November 2006 und der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 6. September 2007 nun allerdings gestoppt. Das bedeutet ganz konkret, dass beim Bundesministerium der Justiz derzeit weder IP-Adressen noch andere personenbezogene Daten der Personen protokolliert werden, die die Internetseite dieses Ministeriums aufrufen.<\/p>\n<p>Im Gesch&#228;ftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden IP-Adressen derzeit noch beim Bundesgerichtshof, beim Bundesfinanzhof, beim Bundesverwaltungsgericht, beim Bundespatentgericht und beim Deutschen Patent- und Markenamt f&#252;r die Zwecke der Abrechnung kostenpflichtiger Internetangebote und\/oder f&#252;r die genannten statistischen Zwecke protokolliert. In welcher Weise sich das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. September 2007 auf diese Speicherungspraxis auswirkt, wird zurzeit gepr&#252;ft. Dies gilt im &#220;brigen auch f&#252;r alle anderen Ressorts der Bundesregierung und den nachgeordneten Bereich.<\/p>\n<p>Die nur anlassbezogene Speicherung von IP-Adressen als erste Ermittlungsma&#223;nahme durch das BKA beruht auf der kriminalistischen Erfahrung, dass sich T&#228;ter bei manchen Straftaten, insbesondere bei solchen, die ein gro&#223;es &#246;ffentliches Interesse geweckt haben, regelm&#228;&#223;ig &#252;ber den Fortgang der Ermittlungen informiert haben. Nur in solchen F&#228;llen speichert das BKA die IP-Adressen unter Berufung auf die allgemeine Ermittlungsbefugnis aus <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/161.html\" title=\"&sect; 161 StPO: Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft\">\u00a7 161<\/a> und <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/163.html\" title=\"&sect; 163 StPO: Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren\">\u00a7 163<\/a> Strafprozessordnung. Diese Rechtsauffassung wird vom Generalbundesanwalt laut Vermerk vom 4. April 2005 gest&#252;tzt. Das BKA ist im Verantwortungsbereich der Bundesregierung die einzige Beh&#246;rde im nachgeordneten Bereich, die so verf&#228;hrt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Wolfgang Wieland (B&#220;NDNIS 90\/DIE GR&#220;NEN): [&#8230;]<\/p>\n<blockquote><p>Meine zweite Zusatzfrage bezieht sich auf das BKA. Halten Sie es nicht f&#252;r kritikw&#252;rdig, dass eine staatliche Institution Informationen der &#214;ffentlichkeit bewusst zur Verf&#252;gung stellt, quasi ein Lockangebot macht, indem sie sagt: &#8222;Hier kann man sich informieren&#8220; &#8211; hier ging es um die sogenannte militante Gruppe -, und dass derjenige, der davon Gebrauch macht, gespeichert wird und hinterher geforscht wird, wer er denn ist, und er damit rechnen muss, in die Falle gegangen zu sein, weil man n&#228;mlich nunmehr polizeilich gegen ihn ermittelt? Kann ein solches Vorgehen das Vertrauen in staatliches Handeln f&#246;rdern? Kann auf dem Weg zu E-Government, den wir ja gemeinsam beschreiten wollen, der B&#252;rger beim Kommunizieren eigentlich noch Vertrauen haben, wenn er demn&#228;chst Trojaner bef&#252;rchten muss und wenn er schon jetzt bef&#252;rchten muss, dass es, wenn er beim BKA auch nur nachsieht, weitere Ermittlungsschritte gegen ihn zur Folge hat?<\/p><\/blockquote>\n<p>Peter Altmaier, Parl. Staatssekret&#228;r beim Bundesminister des Innern:<\/p>\n<blockquote><p>Herr Kollege Wieland, ich m&#246;chte zun&#228;chst in aller Form sagen, dass ich nicht glaube, dass irgendein Internetangebot staatlicher Stellen als Lockvogelangebot bezeichnet werden kann; vielmehr sind es Internetangebote, die sich an die Gesamtheit der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger richten und von denen auch in erfreulich wachsender Zahl Gebrauch gemacht wird.<\/p>\n<p>Ich habe vorhin gesagt &#8211; wenn Sie genau zugeh&#246;rt h&#228;tten, w&#252;ssten Sie das -, dass es bei manchen Straftaten, insbesondere solchen, die gro&#223;es &#246;ffentliches Interesse geweckt haben, m&#246;glich ist, dass die T&#228;ter sich auf diesem Wege informieren. Ich halte es f&#252;r nachvollziehbar, dass man in solchen einzelnen, abgegrenzten F&#228;llen zu ermitteln versucht, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steht. Jedenfalls wird diese Praxis bislang auch von der Generalbundesanwaltschaft gest&#252;tzt. Wir gehen davon aus, dass sie auf einer einwandfreien Rechtsgrundlage beruht.<\/p><\/blockquote>\n<p>Silke Stokar von Neuforn (B&#220;NDNIS 90\/DIE GR&#220;NEN):<\/p>\n<blockquote><p>Herr Staatssekret&#228;r, die Website des BKA war bei mir bislang unter &#8222;Favoriten&#8220; abgelegt. Ich finde sie h&#246;chst informativ, und von Zeit zu Zeit mache ich mich als innenpolitische Sprecherin sachkundig, indem ich auf die Website des BKA zur&#252;ckgreife.<\/p>\n<p>Ich muss jetzt das Gest&#228;ndnis ablegen, dass mich nach Rostock und den Auseinandersetzungen um den G-8-Gipfel auch die Internetseite zur militanten Gruppe interessiert hat. Daher meine Frage an Sie als Staatssekret&#228;r: Z&#228;hle ich jetzt zu den Verd&#228;chtigen? Bin ich jetzt beim BKA als gef&#228;hrliche Linksextremistin gespeichert, oder hat die Analyse meines Zugriffs auf die BKA-Website in diesem Fall vielleicht ergeben, dass ich tats&#228;chlich ein Informationsinteresse hatte?<\/p><\/blockquote>\n<p>Peter Altmaier, Parl. Staatssekret&#228;r beim Bundesminister des Innern:<\/p>\n<blockquote><p>Frau Kollegin, da Sie nach allen mir bekannten Informationen bei den Vorg&#228;ngen in Heiligendamm nicht im Umfeld krimineller Handlungen, sondern sehr wohl staatstragend in Erscheinung getreten sind, k&#246;nnen Sie davon ausgehen, dass Sie weder beim BKA noch irgendwo sonst als Verd&#228;chtige gef&#252;hrt werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Str&#246;bele wird noch schriftlich beantwortet. Sie lautet: Welche Bundesministerien nebst nachgeordnetem Bereich speichern von Besuchern ihrer Internetseiten deren IP-Adressen, abgefragte Dateien oder Zugriffszeiten &#252;ber die Dauer des jeweiligen Besuchs hinaus, wie etwa das Bundeskriminalamt es bei 417 Interessenten f&#252;r die \u201emilitante gruppe\u201c allein binnen drei Wochen im M&#228;rz\/April 2007 tat, und wird die Bundesregierung derartige Fangschaltungen sowie etwaige sicherheitsbeh&#246;rdliche Nachermittlungen &#252;ber die Besucher \u2013 wie im genannten Fall des Bundeskriminalamts \u2013 nun kurzfristig und vollst&#228;ndig unterbinden, nachdem das Landgericht Berlin mit Berufungsurteil vom 6. September 2007 (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=23%20S%203\/07\" title=\"LG Berlin, 06.09.2007 - 23 S 3\/07: Tracking von IP-Adressen auf Webseiten\">23 S 3\/07<\/a>) dem Bundesministerium der Justiz derlei rechtskr&#228;ftig verboten hat?<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/btp\/16\/16117.pdf\">Vollst&#228;ndiges Protokoll als pdf-Dokument<\/a> (ab S. 22)<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 24.10.2007:<\/strong><\/p>\n<p>Das Innenministeriums hat die Frage von Hans-Christian Str&#246;bele am 11.10.2007 <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btp\/16\/16118.pdf#P.12277\">beantwortet<\/a>. Danach nehmen auch das Bildungsministerium, das Arbeitsministerium, der Bundesrechnungshof und das Bundeskriminalamt keine generelle Speicherung der IP-Adressen vor.<\/p>\n<p>Unterdessen haben die <a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/btd\/16\/066\/1606686.pdf\">FDP<\/a> und die <a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/btd\/16\/067\/1606754.pdf\">Linke<\/a> ebenfalls ausf&#252;hrliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet.<\/p>\n<p><strong>2. Erg&#228;nzung vom 07.11.2007:<\/strong><\/p>\n<p>Die <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/068\/1606884.pdf\">Antwort<\/a> der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP liegt vor. Sie ist zusammengefasst bei <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/98512\">Heise<\/a>.<\/p>\n<p><strong>3. Erg&#228;nzung vom 26.11.2007:<\/strong><\/p>\n<p>Die <a href=\"http:\/\/dip.bundestag.de\/btd\/16\/069\/1606938.pdf\">Antwort<\/a> der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken liegt jetzt vor.<\/p>\n<p>Wenn die Bundesregierung mitteilt, sie pr&#252;fe die Auswirkungen des Urteils intensiv, ist zu bef&#252;rchten, dass sie nicht etwa ihre illegale Speicherpraxis an das geltende Recht, sondern das Recht an ihre illegale Speicherpraxis anpassen will, also eine Gesetzes&#228;nderung beabsichtigt, um die Speicherung von IP-Adressen zu legalisieren. Allerdings w&#252;rde eine Regelung &#228;hnlich <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/100.html\" title=\"&sect; 100 TKG: Vergabeverfahren\">\u00a7 100 TKG<\/a> nichts an dem Verbot der Vorratsspeicherung von IP-Adressen &#228;ndern. Denn die Gerichte <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/7-taegige-speicherung-von-ip-adressen-zulaessig\/\">legen<\/a> diese Vorschrift zutreffend so aus, dass sie nur eine anlassbezogene Speicherung rechtfertigt, der Normalbetrieb aber speicherfrei zu erfolgen hat.<\/p>\n<p><strong>4. Erg&#228;nzung vom 15.12.2007:<\/strong><\/p>\n<p>In den <a href=\"https:\/\/www.bsi.bund.de\/cae\/servlet\/contentblob\/476812\/publicationFile\/28294\/2_Daten_pdf.pdf\">Handlungsempfehlungen<\/a> der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der L&#228;nder f&#252;r E-Government wird die Protokollierung von IP-Adressen mehrfach angesprochen.<\/p>\n<p>Seite 13:<\/p>\n<blockquote><p>Die Frage, ob IP-Nummern personenbezogen sind, ist von gro&#223;er Bedeutung, weil an verschiedenen Stellen des Internets IP-Adressen &#8211; teilweise zusammen mit anderen Nutzungsdaten &#8211; protokolliert werden und durch Zusammenf&#252;hren dieser Daten Profile &#252;ber das Nutzungsverhalten erstellt werden k&#246;nnen. Auf jeden Fall sind statische IP-Adressen personenbezogene Daten, da diese einen direkten und andauernden Bezug zu dem Nutzenden enthalten und auf diesen ohne weiteres r&#252;ckschlie&#223;en lassen. Mit Hilfe Dritter ist es dar&#252;ber hinaus aber bereits jetzt in vielen F&#228;llen m&#246;glich, Internet-Nutzer und -Nutzerinnen auch bei nicht-statischen IP-Adressen zu identifizieren. Dynamische IP-Adressen m&#252;ssen daher ebenfalls als personenbezogene Daten behandelt werden, da sie durch Zusammenf&#252;hrung mit den dahinter stehenden Zuordnungstabellen den R&#252;ckschluss auf bestimmbare Personen zulassen (vgl. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/3.html\" title=\"&sect; 3 BDSG: Verarbeitung personenbezogener Daten durch &ouml;ffentliche Stellen\">\u00a7\u00a7 3 Abs. 1 BDSG<\/a>, 1 Abs. 2 TDDSG). Als Folge dieser Zuordnung sind f&#252;r das Erheben, Verarbeiten, Nutzen und auch L&#246;schen von IP-Adressen die Vorschriften f&#252;r Verbindungs- bzw. Nutzungsdaten anzuwenden.<\/p><\/blockquote>\n<p>S. 33:<\/p>\n<blockquote>\n<ul>\n<li>Bei reinen Informationsangeboten sollte auf eine vollst&#228;ndige Erfassung der IP-Adressen der Nutzer verzichtet werden, da diese f&#252;r die Erbringung des Angebots und seine Abrechnung nicht erforderlich sind. F&#252;r die statistische Auswertung reichen gek&#252;rzte IP-Adressen aus.<\/li>\n<li>Bei E-Government-Dienstleistungen d&#252;rfen nur diejenigen Nutzungsvorg&#228;nge protokolliert werden, bei denen dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist (z. B. automatisierte Abrufverfahren). Dar&#252;ber hinaus d&#252;rfen Daten dann gespeichert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte f&#252;r eine missbr&#228;uchliche Inanspruchnahme vorliegen und soweit die Daten zur Missbrauchsaufkl&#228;rung erforderlich sind. Diese Daten d&#252;rfen nicht f&#252;r andere Zwecke genutzt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote>\n<p>S. 39:<\/p>\n<blockquote><p>Wenn die Nutzung eines Angebots die Erhebung personenbezogener Daten voraussetzt, sind die Nutzer &#252;ber die Zweckbestimmung der Verarbeitung, f&#252;r die die Daten bestimmt sind, zu unterrichten. Wenn Daten in Log-Dateien gespeichert werden, k&#246;nnte eine Information folgenderma&#223;en aussehen:<\/p>\n<p><em>Mit Ihrem Zugriff auf diese Seite werden die um die letzten drei Ziffern verk&#252;rzte IP-Adresse Ihres Rechners und weitere Angaben (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) auf unserem Server f&#252;r Zwecke der Datensicherheit f&#252;r zwei Monate gespeichert. Die Daten werden au&#223;erdem f&#252;r statistische Zwecke ausgewertet. Durch die Verk&#252;rzung der IP-Adresse ist der Bezug der gespeicherten Daten auf Ihre Person ausgeschlossen.<br \/>\nWir verwenden keine Cookies, Java-Applets oder Active-X-Controls. Sollten Sie noch Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an: [&#8230;]<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>S. 40 (Elektronischer Beh&#246;rdenwegweiser\/Informationsangebote):<\/p>\n<blockquote>\n<ul>\n<li>Elektronische Beh&#246;rdenwegweiser m&#252;ssen so gestaltet werden, dass die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger grunds&#228;tzlich ohne Nennung ihres Namens die erforderlichen Informationen erhalten.<\/li>\n<li>Eine personenbezogene Protokollierung der Abfragen hat zu unterbleiben.<\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote>\n<p>S. 49 (Protokollierungen der Nutzung):<\/p>\n<blockquote><p>Die Protokolldaten werden bei kostenfreier Nutzung des Online-Dienstes nach Ende der jeweiligen Nutzung gel&#246;scht; bei kostenpflichtiger Nutzbarkeit sind die Protokolldaten sp&#228;testens nach Ablauf von sechs Monaten nach Versendung der Rechnung und des Einzelnachweises zu l&#246;schen, soweit es nicht zu Einwendungen gekommen ist oder nach bereichsspezifischen Regelungen besondere Aufbewahrungsfristen zu beachten sind.<\/p><\/blockquote>\n<p>S. 55 (Schutz des Web-Angebots und der Infrastruktur des Anbieters):<\/p>\n<blockquote><p>Es ist technisch prinzipiell m&#246;glich, neben der Protokollierung der Administrationst&#228;tigkeiten auch die gesamte Kommunikation mit dem Webserver sehr detailliert durch die Firewall oder den Webserver selbst zu protokollieren.<\/p>\n<p>Datenschutzrechtlich unproblematisch sind Verkehrs-Log-Dateien, die zum Beispiel der Optimierung des Webserver-Angebotes dienen, sofern folgende Randbedingungen eingehalten werden:<\/p>\n<ul>\n<li>lediglich statistische Auswertung der Protokolle,<\/li>\n<li>Anonymisierung der Logdaten z. B. durch gezielte Ver&#228;nderung der IP-Adressen,<\/li>\n<li>Auswertung der Daten innerhalb von drei Werktagen,<\/li>\n<li>L&#246;schen der Verkehrs-Log-Dateien sofort nach der Auswertung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote>\n<p>Leider beachtet der Bundesdatenschutzbeauftragte diese Grunds&#228;tze selbst nicht. Er protokolliert Zugriffe auf sein Internetportal &#252;ber die Dauer des Nutzungsvorgangs hinaus in personenbezogener Form. Au&#223;erdem hat er eine Protokollierung s&#228;mtlicher Zugriffe auf Internetangebote des &#8222;<a href=\"https:\/\/www.bsi.bund.de\/cae\/servlet\/contentblob\/476862\/publicationFile\/31176\/5_Netzpf_pdf.pdf\">Informationsverbunds Berlin-Bonn (IVBB)<\/a>&#8220; unbeanstandet gelassen (<a href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Publikationen\/Taetigkeitsberichte\/TB_BfDI\/21TB_2005_06.pdf?__blob=publicationFile\">21. T&#228;tigkeitsbericht 2005-2006<\/a>, pdf-Seite 56). Eine L&#246;schfrist ist offenbar nicht festgelegt worden &#8211; lediglich die Auswertung ist auf die Daten der letzten sechs Monate beschr&#228;nkt worden!<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 13.07.2008:<\/strong><\/p>\n<p>Zur Speicherung von Verkehrsdaten im Rahmen des Informationsverbunds Berlin-Bonn (IVBB) durch T-Systems siehe jetzt n&#228;her die <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/098\/1609894.pdf\">Auskunft<\/a> der Bundesregierung vom 01.07.2008.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 21.03.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundeskriminalamt musste jetzt die Aufzeichnung der Besucher seiner Homepage einstellen (<a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/0,1518,614630,00.html\">Quelle<\/a>).<\/p>\n<p>Der Bundesdatenschutzbeauftragte registriert auf Besucher seiner Homepage auch nicht <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=232\">mehr<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 01.04.2009:<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundeskriminalamt hat versucht, Mitglieder der militanten gruppe (mg) auf seine Homepage zu locken und sie zu identifizieren. Es wurden 417 IP-Adressen ermittelt. Zum Gros dieser IP-Adressen konnten keine Nutzerdaten ermittelt werden. Weitere Daten geh&#246;rten Beh&#246;rden und Presseorganen. Nur die deutsche Telekom konnte f&#252;r 120 IP-Adressen Nutzerdaten vorlegen, die im sp&#228;teren Verfahren jedoch keine Rolle spielten. <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/BKA-Honeypot-www-bka-de--\/meldung\/135343\">Quelle 1<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/0,1518,617044,00.html\">Quelle 2<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gestern musste die Bundesregierung dem Bundestag Rede und Antwort stehen, weil viele Beh&#246;rden personenbeziehbar speichern, wer wann welche ihrer Internetseiten betrachtet und nach welchen Suchworten durchsucht hat. Anlass der parlamentarischen Anfrage waren zwei Urteile, die deutlich gemacht haben, dass eine solche anlasslose, generelle Vorratsprotokollierung des Internet-Nutzungsverhaltens unzul&#228;ssig ist, egal f&#252;r welchen Zeitraum und egal f&#252;r [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,5,4,15,13,20],"tags":[44,21],"class_list":["post-203","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-privatsektor","category-datenschutz-im-staat","category-internet-unternehmen","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","category-surfprotokollierung","tag-bka","tag-ip-retention"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/203","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=203"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/203\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3123,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/203\/revisions\/3123"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=203"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=203"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=203"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}