{"id":209,"date":"2007-11-24T16:05:32","date_gmt":"2007-11-24T15:05:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/verfassungsrichter-maessigung-statt-ausnahmezustand\/"},"modified":"2010-05-28T13:26:17","modified_gmt":"2010-05-28T11:26:17","slug":"verfassungsrichter-maessigung-statt-ausnahmezustand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/verfassungsrichter-maessigung-statt-ausnahmezustand\/","title":{"rendered":"Verfassungsrichter: M&#228;&#223;igung statt Ausnahmezustand [aktualisiert]"},"content":{"rendered":"<p>Grundrechte sind Abwehrrechte, die der B&#252;rger staatlichen und gesellschaftlichen Interessen entgegen halten kann. Staatsinteresse und Gemeinwohl haben nicht immer Vorrang vor diesen Rechten, sondern m&#252;ssen umgekehrt im Regelfall hinter die verb&#252;rgten Grundrechte eines jeden Menschen zur&#252;cktreten. Regierung und Abgeordnete jedoch kennen heute zumeist keine <strong>roten Linien<\/strong>, keine definierten Grenzen f&#252;r staatliche Grundrechtseingriffe mehr, insbesondere im Vorgehen gegen Kriminalit&#228;t. In Wort und Tat wird die Berechtigung und Bedeutung des Grundrechtsschutzes zunehmend in Frage gestellt.<\/p>\n<p>Nun hat sich der (konservative) Verfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio in die Diskussion eingeschaltet. In einer Rede vor der Bundesakademie f&#252;r Sicherheitspolitik, die in der Welt <a href=\"http:\/\/www.welt.de\/welt_print\/article1354254\/Westen_muss_Westen_bleiben.html\">abgedruckt<\/a> ist, hat er unter dem Titel &#8222;<strong>Westen muss Westen bleiben<\/strong>&#8220; zentrale Aspekte in Erinnerung gerufen.<\/p>\n<p>Die &#8222;<strong>intellektuelle Lust am antizipierten Ausnahmezustand<\/strong> ist kein guter Ratgeber&#8220;, kritisiert der Jurist kaum verhohlen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch&#228;uble. &#8222;Sie verfehlt auch ihr erkl&#228;rtes Ziel, durch harte Ma&#223;nahmen mehr Sicherheit f&#252;r die Freiheit zu schaffen. Der amerikanische &#8218;Krieg gegen den Terror&#8216; wird durch die Schaffung von Sonderrecht auf Guant\u00e1namo oder durch eigenwillige Interpretationen des V&#246;lkerrechts nicht effektiver gemacht, sondern \u00e0 la longue geschw&#228;cht: So kann der Westen von vornherein nicht gewinnen, er verliert in dem Ma&#223;e, in dem er nicht Westen bleibt. Wer die Identit&#228;tsmerkmale der Humanit&#228;t und Rechtsstaatlichkeit aufgibt, opfert sich selbst und kann in unserer Rechtsordnung schwerlich Opfer von den B&#252;rgern verlangen.&#8220;<\/p>\n<p>Auch &#252;bergeordnete Gesichtspunkte forderten die Respektierung der Menschenrechte: &#8222;Der freiheitliche Staat und seine Diener m&#252;ssen dem Anspruch auf Sittlichkeit gen&#252;gen. Sie sind deshalb durch <strong>Recht und Moral <\/strong>bei der Wahl der Mittel wie auch in ihren Zust&#228;ndigkeiten begrenzt. Es geht insofern auch um die Selbstachtung, ja um die W&#252;rde eines Gemeinwesens, das wir alle verk&#246;rpern: Den anderen als Subjekt achten ist die Bedingung f&#252;r Selbstachtung, auch im B&#246;sen des Feindes findet sich ein letztes St&#252;ck von einem selbst. Dies lehrt nicht nur das christliche Gebot der Liebe, sondern auch die humanistische Idee der unverlierbaren W&#252;rde des Gattungszugeh&#246;rigen.&#8220; Auch f&#252;r Terroristen m&#252;ssen die allgemeinen Garantien und Schutzmechanismen gelten. Ein &#8218;Feindrecht&#8216; finde &#8222;im Grundgesetz keine St&#252;tze. Hier sind alle vor dem Gesetz gleich, der Rechtsstaat fahndet nach jedem M&#246;rder in gleicher und angemessener Weise.&#8220;<\/p>\n<p>Di Fabio scheut vor Kritik an der aktuellen Sicherheitspolitik, an deren Speerspitze zurzeit Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch&#228;uble steht, nicht zur&#252;ck: &#8222;Viele meinen, jeden denkbaren Grenzfall noch gesetzlich regeln oder rechtlich antizipierend schon diskutieren zu m&#252;ssen. Dieser Hang zur Rechtsperfektion will vollst&#228;ndige juristische Beurteilungsgewissheit, die es &#8211; schon weil der Ernstfall dann doch anders ist &#8211; so nicht geben kann. Man sollte nicht den Versuch unternehmen, das Recht in einen <strong>Ausnahmezustand<\/strong> hinein zu verallt&#228;glichen oder vom Ausnahmezustand her konzeptionell zu denken.&#8220; Mit einer st&#228;ndigen Bedrohungssituation zu argumentieren, erinnere an den NS-Kronjuristen Carl Schmitt, so der Verfassungsrichter. Die Vertreter dieser Lehre wollten sich &#8222;nicht mit den Grenzen des Rechts abfinden&#8220;. &#8222;Man kann mit Blick auf die Extremlage den Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit nicht beliebig verschieben, nach dem Motto, die Sicherung des Landfriedens und des Lebensschutzes soll &#8218;falls m&#246;glich mit milden Mitteln, aber zur Not-Wende auch mit h&#228;rteren, geeigneten und erforderlichen Mitteln&#8216; (Brugger) bis hin dann wom&#246;glich zu absolut unerlaubten Mitteln erfolgen d&#252;rfen. Eine Gesellschaft sollte sich nicht hysterisch in eine &#8218;Not-Wende-Zeit&#8216; hineinreden, in der jedes Mittel recht scheint, um zu &#252;berleben. Wer heute so <strong>katastrophenfixiert<\/strong> formuliert, k&#246;nnte morgen eine solche Wirklichkeitswahrnehmung herbeigeredet haben.&#8220; &#8222;Der eine oder andere&#8220; frage sich, ob &#8222;der freiheitlichen Ordnung im Kampf gegen den Terrorismus jedes geeignete Mittel recht sein k&#246;nne.&#8220; Trotz der zentralen Bedeutung von Sicherheit und innerem Frieden wolle der freiheitliche Verfassungsstaat aber &#8222;<strong>nicht Frieden um jeden Preis<\/strong>, sondern einen Frieden im Einklang mit unseren Wertegrundlagen, den Frieden f&#252;r freie Menschen. Keiner hat Anspruch auf absolute Sicherheit, so wie es keine absolute Freiheit gibt. Wer einen Pol dieser Beziehung absolut setzt, zerst&#246;rt unweigerlich den anderen.&#8220;<\/p>\n<p>Anders als viele Innenpolitiker kennt der Verfassungsjurist die rote Linie f&#252;r Sicherheitsma&#223;nahmen: Bei &#8222;neuen massiven Bedrohungen&#8220; d&#252;rften Staaten &#8222;alle Ma&#223;nahmen zum Kampf gegen diese Gefahren ergreifen, sofern sie damit nicht den <strong>Kerngehalt der Freiheitsrechte<\/strong> besch&#228;digen und die Ma&#223;nahmen auch tats&#228;chlich geeignet sind und nicht au&#223;er Verh&#228;ltnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen.&#8220; In der Tat erfordert eine Analyse der tats&#228;chlichen Wirksamkeit von Sicherheitsgesetzen eine unabh&#228;ngige Untersuchung ihrer positiven und negativen Auswirkungen, der sich die Exekutive bislang stets entzogen hat.<\/p>\n<p>In der &#214;ffentlich herrscht indes ein Gef&#252;hl von Unsicherheit vor. &#8222;Eine Bedrohung vor Augen, scheint vielen Menschen Sicherheit wichtiger als Freiheit. Aber tiefere Einsicht gebietet hier nicht Vorrang, sondern Symmetrie.&#8220; Sicherheit und Freiheit seien von &#8222;gleichem Gewicht&#8220;. Freiheit setze Sicherheit voraus, aber auch Sicherheit sei ohne Freiheit nicht denkbar. &#8222;Wer von einer &#252;berlegenen Gewalt gleich welcher Quelle um seine Freiheit gebracht wird, kann zu keinem Zeitpunkt wirklich sicher sein. Die Versprechen der Diktatoren, Ordnung und Befriedung zu schaffen, waren entweder <strong>pure Propaganda oder die Verhei&#223;ung von Friedhofsruhe<\/strong>.&#8220;<\/p>\n<p>Gerade auf internationaler Ebene werden Freiheitsrechte zunehmend eingeschr&#228;nkt. Anders als innerhalb eines Staates k&#246;nnen Regierungen und Sicherheitsbeh&#246;rden hier weitgehend hinter verschlossenen T&#252;ren und ohne demokratische Kontrolle agieren. Di Fabio: &#8222;Da der &#252;berstaatliche Bereich kooperativ und exekutiv dominiert ist, kann es zu einem <strong>pr&#228;ventionstechnischen &#220;berbietungswettbewerb<\/strong> kommen, wenn man nicht mit der Idee begrenzter Einzelerm&#228;chtigung und einer klaren Kompetenzordnung gegensteuert.&#8220; In der Kompetenzordnung eine L&#246;sung zu suchen, d&#252;rfte allerdings kaum erfolgversprechend sein, weil die Verlagerung der Politik auf die internationale Ebene unausweichlich und im Grundsatz auch erw&#252;nscht ist. Stattdessen m&#252;ssen die M&#246;glichkeiten und Rechte der Parlamente und Gerichte gest&#228;rkt und Regierungen an die Vorgaben der Volksvertreter gebunden werden.<\/p>\n<p>Dem vor allem in CDU und CSU vorherrschenden Wunsch, die Bundeswehr im Inland einzusetzen, tritt Di Fabio entgegen. &#8222;Zwischen Polizei und Milit&#228;r verl&#228;uft jedenfalls eine Grenze zwischen innen und au&#223;en, deren Wahrung man durchaus als <strong>zivilisatorische Errungenschaft<\/strong> betrachten kann: Das Milit&#228;r ist auf den Kampfeinsatz geschult, der in einer befriedeten Innenrechtsordnung nur an der Schwelle zum B&#252;rgerkrieg oder als Mittel bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Ungl&#252;cksf&#228;llen gefragt ist.&#8220;<\/p>\n<p>Di Fabio pl&#228;diert f&#252;r eine vern&#252;nftige, aufgekl&#228;rte Sicherheitspolitik: &#8222;Wer mehr Sicherheit in Freiheit will, sollte den <strong>Pragmatismus <\/strong>mehr lieben als das intellektuelle Spiel mit dem Grenzfall.&#8220; Politiker, die &#8222;regelm&#228;&#223;ig sch&#228;rfere Gesetze&#8220; verlangen, lenkten &#8222;davon ab, dass sie sich in ihrer Budgetverantwortung z&#246;gerlich zeigen, Polizei oder Milit&#228;r personell oder sachlich angemessen auszustatten.&#8220; Die Verteidiger der Freiheit und die Protagonisten des Sicherheitsstrebens werden gleicherma&#223;en ermahnt, einen Mittelweg einzuschlagen: &#8222;Wer jede neue Sicherheitsma&#223;nahme als Weg in den &#220;berwachungstotalitarismus brandmarkt, &#252;berzieht und verliert Glaubw&#252;rdigkeit. Wer aber die vielleicht schwindende pragmatische Alltagsvernunft durch den harten Lehrmeister des <strong>gesetzlosen Ausnahmezustandes <\/strong>und die Reanimation des verkl&#228;rten Opfertodes zu ersetzen gedenkt, setzt &#8211; wenngleich vielleicht in bester Absicht &#8211; doch das zivilisatorische Niveau des Westens aufs Spiel. Zwischen diesen beiden ins Abseitige f&#252;hrenden Pfaden m&#252;ssen pragmatische Politik und das Verfassungsrecht steuern, den Einzelfall w&#228;gen und die Prinzipien rechtsstaatlicher Freiheit und v&#246;lkerrechtlicher Friedensordnung achten.&#8220;<\/p>\n<p class=\"clearfix paragraph\">Die pr&#228;gnanteste Kritik formulierte Di Fabio <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/2007\/47\/Innenminster-vs-BVG?page=all\">m&#252;ndlich<\/a>: Es sei eine &#8222;Krankheit, dass st&#228;ndig unser System infrage gestellt&#8220; werde. Und <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/online\/2007\/46\/datenschutz-kommentar\">weiter<\/a>: &#8222;Die B&#252;rger wollen nicht den <strong>totalen &#220;berwachungsstaat<\/strong>, sie wollen eine effektive Polizei&#8220;. Wer dort Stellen k&#252;rze und gleichzeitig das Recht versch&#228;rfe, handle nicht im Interesse der W&#228;hler (<a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/98680\">Quelle<\/a>).<\/p>\n<p class=\"clearfix paragraph\">Zum Weiterlesen sei der Artikel &#8222;<a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/online\/2007\/46\/datenschutz-kommentar?page=all\">&#220;berwachung statt Freiheit<\/a>&#8220; von Kai Biermann empfohlen.<\/p>\n<p class=\"clearfix paragraph\"><strong>1. Erg&#228;nzung vom 01.12.2007:<\/strong><\/p>\n<p class=\"clearfix paragraph\">Nun hat auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dieter Grimm auf die Thesen des Bundesinnenministers erwidert:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Zeit: <a href=\"http:\/\/images.zeit.de\/text\/2007\/49\/Schaeuble-Antwort\">Aus der Balance &#8211; Im Kampf gegen den Terrorismus l&#228;uft der Staat Gefahr, die Freiheit der Sicherheit zu opfern<\/a> (29.11.2007)<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundrechte sind Abwehrrechte, die der B&#252;rger staatlichen und gesellschaftlichen Interessen entgegen halten kann. Staatsinteresse und Gemeinwohl haben nicht immer Vorrang vor diesen Rechten, sondern m&#252;ssen umgekehrt im Regelfall hinter die verb&#252;rgten Grundrechte eines jeden Menschen zur&#252;cktreten. 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