{"id":21,"date":"2006-02-13T12:00:29","date_gmt":"2006-02-13T10:00:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/21\/"},"modified":"2006-05-06T16:41:09","modified_gmt":"2006-05-06T14:41:09","slug":"21","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/21\/","title":{"rendered":"Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung"},"content":{"rendered":"<p>Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) schrieb am 13.01.2006:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr &#8230;,<\/p>\n<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Schreiben vom 8 und 11. Dezember 2005, die ich mit gro&#223;em Interesse gelesen habe.<\/p>\n<p>Wir SPD-Abgeordneten im Europ&#228;ischen Parlament haben uns erfolgreich daf&#252;r eingesetzt, dass die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu einem &#252;bertriebenen &#220;berwachungsinstrument geworden ist. Denn auch wir sind der &#220;berzeugung &#8211; und daran wird sich nichts &#228;ndern &#8211; dass nicht alle Mittel mit dem Argument, den Terrorismus bek&#228;mpfen zu wollen, geeignet sind. Und auch wir wollen keinen Staat, der Orwellschen Zust&#228;nden entspricht!<\/p>\n<p>Lassen Sie mich unseren Standpunkt anhand von zwei Punkten erl&#228;utern:<\/p>\n<p>1.) Zun&#228;chst einmal ist festzuhalten, dass die Vorratsdatenspeicherung keineswegs ein neues Instrument ist: Telekommunikationsdiensteanbieter erfassen wie Sie wissen l&#228;ngst alle Verkehrsdaten (nicht die Inhalte!), die bei der Kommunikation per Telefon oder Mobilfunk entstanden sind, zu Abrechnungszwecken. Strafverfolgungsbeh&#246;rden, die im Zusammenhang mit einer Straftat ermitteln, k&#246;nnen seitdem nach richterlichem Beschluss Zugang zu diesen Daten erhalten. Es hat sich herausgestellt, dass diese Daten einen wichtigen Beitrag zur Aufkl&#228;rung von Straftaten leisten, &#252;brigens auch, wenn es um Alibis, also um Entlastungen geht. Diese Art der Ermittlungen ist bereits in der gesamten EU g&#228;ngige Praxis. Aufgrund der Wahrnehmung einer verst&#228;rkten Gefahr terroristischer Anschl&#228;ge haben viele Mitgliedstaaten jedoch bereits auf nationaler Ebene Gesetze umgesetzt, die eine Vorratsdatenspeicherung in diesem Bereich und im Bereich des Internet ausweiten. So werden beispielsweise in Italien die Daten auf vier Jahre gespeichert. In Spanien wurden unbeantwortete Anrufe einbezogen etc.<\/p>\n<p>Um zu verhindern, dass hier auf nationaler Ebene weit &#252;ber die jetzige Ma&#223;nahme der Vorratsdatenspeicherung hinausgegangen wird, hat die Mehrheit des Parlamentes (und so auch die PSE-Fraktion) eine Mindestharmonisierung und damit die Einf&#252;hrung von Mindestgarantien gefordert und nun auch durchgesetzt. Die Ma&#223;nahme, Verkehrsdaten auf Vorrat zu speichern und diese Strafverfolgungsbeh&#246;rden zug&#228;nglich zu machen, ist also l&#228;ngst Praxis. Terroristische Anschl&#228;ge haben die Pl&#228;ne, hier auch auf europ&#228;ischer Ebene eine Mindestharmonisierung vorzunehmen, lediglich beschleunigt und w&#228;ren fr&#252;her oder sp&#228;ter ohnehin umgesetzt geworden, um Straftaten im Allgemeinen verfolgen zu k&#246;nnen. Hier ging es also vor allem um die Frage, wer in welcher Form die Pl&#228;ne beeinflussen kann.<\/p>\n<p>2.) Dass wir nun als Parlament im Rahmen der Mitentscheidung einbezogen wurden, ist auch den Europ&#228;ischen Sozialdemokraten zu verdanken. Wir haben damals den Rahmenbeschluss des Rates abgelehnt, weil er uns im Rahmen des Anh&#246;rungsverfahrens die M&#246;glichkeit genommen h&#228;tte, entscheidende datenschutzrechtliche Mindestgarantien einzubringen. Dies war uns nun m&#246;glich, da der Rat dem Druck des Parlamentes nachgeben musste, um seine eigenen Mehrheiten nicht zu verlieren. Somit ist es uns gelungen, wichtige Forderungen durchzusetzen. Ginge es n&#228;mlich nach dem Rat, h&#228;tten wir jetzt ein Instrument, das die Speicherungspflicht f&#252;r Daten auf drei Jahre vorschreibt, die unbeantworteten und erfolglosen Anrufe einbezieht, ebenso die aufgerufenen Internetseiten sowie die Bestimmung von Standortdaten zu Beginn und zum Ende einer Kommunikation, durch die ein Bewegungsprofil erstellt werden k&#246;nnte. Dies alles zum Zwecke der Pr&#228;vention, Verfolgung und Aufdeckung von Straftaten. Hier haben wir als Fraktion und mit der Mehrheit des Parlamentes durchsetzen k&#246;nnen, dass die Speicherfrist auf mindestens 6 Monate (wird vorrausichtlich in Deutschland angewandt) und auf maximal 24 Monate beschr&#228;nkt wird. Nur dort, wo bereits l&#228;ngere Fristen angewandt werden (Bsp. Italien), ist dies weiterhin m&#246;glich. In diesem Zusammenhang haben wir darauf Wert gelegt, dass die Daten nach dieser Frist gel&#246;scht werden und Strafen aufgenommen werden, um einen Mi&#223;brauch der Daten zu verhindern. Ebenso erfolgreich haben wir durchsetzen k&#246;nnen, dass die Unternehmen diese Daten nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergeben d&#252;rfen, dass die Speicherung erfolgloser Anrufe herausgenommen wird und die Speicherung unbeantworteter Anrufe nicht zur Pflicht wird, sondern nur dort gilt, wo sie bereits gespeichert wird (Bsp. Spanien. In Deutschland wird dies nicht durchgef&#252;hrt). Auch die Speicherung der Standortdaten zum Ende einer Kommunikation wird nun nicht m&#246;glich sein, ebenso wenig wie die aufgerufenen Internetseiten. Zudem konnten wir durchsetzen, dass dieses Instrument lediglich der Verfolgung und Aufdeckung von schweren Straftaten dienen soll, nicht jedoch auch der Pr&#228;vention. Das bedeutet konkret, dass nur im Falle eines begr&#252;ndeten(!) Verdachts gegen eine Person im Zusammenhang mit einer bereits vorliegenden schweren Straftat, ein richterlicher Beschluss den Strafverfolgungsbeh&#246;rden den Zugang erlaubt. Somit k&#246;nnen zwar auch zuk&#252;nftige Straftaten ggf. in diesem konkreten Fall verhindert werden. Dies jedoch nur, wenn eine schwere Straftat bereits begangen wurde. Weiterhin ist dies nur m&#246;glich, wenn im Zusammenhang mit einer schweren Straftat ermittelt wird und nicht, wie der Rat eigentlich vorgesehen hat, im Zusammenhang mit jeglicher Straftat. Hier gilt nun der Straftatenkatalog des Europ&#228;ischen Haftbefehls als Orientierung, was unter einer schweren Straftat zu verstehen ist. Dazu z&#228;hlen unter anderem Mord, Entf&#252;hrung, Kinderpornographie, Menschenhandel und terroristische Aktionen.<\/p>\n<p>Noch etwas in abschlie&#223;ender Sache: Wenn Sie einen Brief verschicken, geben Sie ihre so genannten Verkehrsdaten, jedem, der den Brief in der Hand h&#228;lt (wie beispielsweise dem Postboten) Preis. Es ist nachvollziehbar, wen Sie, wann, von wo und wohin kontaktiert haben. Wenn Sie Auto fahren, sind Ihre Fahrzeughalterdaten bereits gespeichert. Beim Blitzen ist klar, wo Sie sich gerade befunden haben etc. Im Falle eines Verkehrsdeliktes werden diese Daten ermittelt und f&#252;r die Untersuchung herangezogen. Die Beispiele k&#246;nnten noch beliebig erweitert werden. Ich erw&#228;hne sie nur, um Ihnen deutlich zu machen, dass es um nichts anderes in der Vorratsdatenspeicherung geht. Hier werden Verkehrsdaten, die bei der Benutzung des Telefons oder Internets entstehen, nicht jedoch die Inhalte gespeichert und nur zug&#228;nglich gemacht, wenn nach einem richterlichen Beschluss Strafverfolgungsbeh&#246;rden im Zusammenhang mit einer schweren Straftat ermitteln. Dieses Mittel f&#252;hrt nicht zur Abschaffung des Rechtsstaates, sondern bedient sich vielmehr ausschlie&#223;lich rechtsstaatlicher Praktiken, um zum einen Ihre Sicherheit zu gew&#228;hren und zum anderen Ihre Freiheiten zu sch&#252;tzen.<\/p>\n<p>In diesem Sinne hat die Fraktion der Europ&#228;ischen Sozialdemokraten gehandelt und steht zu ihrer Entscheidung.<\/p>\n<p>Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit unseren Standpunkt deutlich machen. F&#252;r weitere R&#252;ckfragen stehe ich Ihnen selbstverst&#228;ndlich jederzeit gerne zur Verf&#252;gung.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p>\n<p>Evelyne Gebhardt<\/p><\/blockquote>\n<p>Meine Antwort vom 13.01.2006:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Frau Gebhardt,<\/p>\n<p>ich danke f&#252;r Ihre ausf&#252;hrliche Antwort, wenn sie mich auch nicht &#252;berzeugt.<\/p>\n<p>1. Der Begriff der &#8222;Mindestharmonisierung&#8220; ist richtig. Das hei&#223;t, die Richtlinie zwingt alle Mitgliedsstaaten zur Einf&#252;hrung einer Vorratsspeicherungspflicht, wobei sie aber jederzeit &#252;ber das vorgeschriebene Mindestma&#223; hinaus gehen k&#246;nnen. Deswegen sind die von Ihnen genannten Einschr&#228;nkungen wertlos. Diese Einschr&#228;nkungen betreffen nur das vorgeschriebene Mindestma&#223;. Damit ist die Richtlinie vollkommen ungeeignet, &#8222;zu verhindern, dass hier auf nationaler Ebene weit &#252;ber die jetzige Ma&#223;nahme der Vorratsdatenspeicherung hinausgegangen wird&#8220;.<\/p>\n<p>Ich erl&#228;utere das gerne. Es hei&#223;t in der Richtlinie: &#8222;Paragraph 1 does not apply to data specifically required to be retained by Directive 2005\/..\/EC for the purposes referred to in Article 1(1) of that Directive.&#8220; Daraus folgt, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu anderen Zwecken (z.B. Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten, Marketing) sehr wohl freigegeben werden d&#252;rfen, und dass au&#223;erdem auch andere Datentypen &#8211; sogar Telekommunikationsinhalte (z.B. SMS) &#8211; auf Vorrat gespeichert werden d&#252;rfen, wenn die Mitgliedsstaaten das so beschlie&#223;en.<\/p>\n<p>2. Vor diesem Hintergrund kann die Richtlinie nicht ernsthaft als Verbesserung des gegenw&#228;rtigen Zustandes verkauft werden. Gegenw&#228;rtig k&#246;nnen die Mitgliedsstaaten eine Vorratsspeicherung insgesamt ablehnen, wie es z.B. der Deutsche Bundestag stets partei&#252;bergreifend getan hat. Nur 10 der 25 Mitgliedsstaaten haben sich bisher f&#252;r eine Vorratsspeicherung entschieden, und nur 5 praktizieren sie tats&#228;chlich. Eine Speicherung zu Abrechnungszwecken erfolgt bisher keineswegs immer; in Deutschland kann der B&#252;rger die sofortige L&#246;schung w&#228;hlen, eine Prepaid-Telefonkarte nutzen oder einen Pauschaltarif w&#228;hlen, um eine Aufzeichnung seines Kommunikationsverhaltens zu verhindern.<\/p>\n<p>3. Der Vergleich mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses kann nicht gezogen werden, weil dieser Entwurf aller Voraussicht nach nicht, schon gar nicht in seiner Entwurfsfassung, beschlossen worden w&#228;re. Einige Staaten waren ganz dagegen (auch mangels Rechtsgrundlage), andere (z.B. Deutschland) drangen auf Einschr&#228;nkungen, wie sie jetzt auch in der Richtlinie vorgesehen sind. Es w&#228;re nur ein einstimmiger Beschluss m&#246;glich gewesen, und jedes nationale Parlament h&#228;tte die M&#246;glichkeit gehabt, die Umsetzung des Rahmenbeschlusses abzulehnen (laut Bundesverfassungsgericht). Die Richtlinie kann also nicht als Verbesserung gegen&#252;ber dem Rahmenbeschluss, sondern lediglich als gravierende Verschlechterung gegen&#252;ber der jetzigen Rechtslage bezeichnet werden.<\/p>\n<p>4. Es ist richtig, dass der Zugriff auf Verkehrsdaten kein neues Instrument ist. Deswegen reicht die bisherige Rechtslage auch vollkommen zur Bek&#228;mpfung der Kriminalit&#228;t aus. In Staaten mit Vorratsspeicherung ist die Kriminalit&#228;t nicht zur&#252;ckgegangen oder die Aufkl&#228;rungsquote erh&#246;ht worden. Es gibt keinen Nachweis, dass diese Ma&#223;nahme f&#252;r die Gesellschaft &#252;berhaupt von signifikantem Nutzen w&#228;re.<\/p>\n<p>5. Ihren Vergleich mit der Post oder dem Autofahren begr&#252;&#223;e ich. Er f&#228;llt aber anders aus, als von Ihnen dargestellt. Speichert denn die Post monatelang, wer wem von welchem Ort aus einen Brief geschickt hat? Speichern denn die Mauterfassungsger&#228;te monatelang, wer wo mit seinem Auto unterwegs war? Wenn Sie also zugeben m&#252;ssen, dass Verkehrsdaten in anderen Bereichen nicht gespeichert werden, dann gibt es keinerlei Rechtfertigung einer totalen Registrierung gerade des sensiblen Telekommunikationsverhaltens der B&#252;rger.<\/p>\n<p>6. Aus Sicht der B&#252;rgerrechte und der Wirtschaft ist es somit entt&#228;uschend, dass sich die SPE-Fraktion zu einer Zustimmung zu der Richtlinie hergegeben hat und dass es ihr dabei &#8222;vor allem um die Frage [ging], wer in welcher Form die Pl&#228;ne beeinflussen kann.&#8220; Die Mitbestimmung und die Macht des Europ&#228;ischen Parlaments ist kein Selbstzweck. Das Parlament soll die Rechte der B&#252;rger wahren. Da es mehrheitlich in dieser Frage versagt hat, m&#252;ssen wir jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses hat sich &#8211; wie ich Ihnen bereits schrieb &#8211; schon eindeutig zu den Grenzen der Erhebung von Verkehrsdaten ge&#228;u&#223;ert. Auch planen verschiedene B&#252;rgerrechtsgruppen, bei den n&#228;chsten Wahlen eine &#246;ffentliche Wahlempfehlung zugunsten derjenigen Fraktionen abgeben, die gegen die Massendatenspeicherung gestimmt haben. Es w&#252;rde mich freuen, wenn sich Ihre Fraktion dies bei den n&#228;chsten Abstimmungen zu Herzen nehmen w&#252;rde.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<br \/>\n&#8230;<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt (SPD) schrieb am 13.01.2006: Sehr geehrter Herr &#8230;, vielen Dank f&#252;r Ihre Schreiben vom 8 und 11. Dezember 2005, die ich mit gro&#223;em Interesse gelesen habe. 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