{"id":22,"date":"2006-02-13T12:00:22","date_gmt":"2006-02-13T10:00:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/der-europaabgeordnete-herbert-reul-cdu-zur-vorratsdatenspeicherung\/"},"modified":"2006-02-13T12:00:22","modified_gmt":"2006-02-13T10:00:22","slug":"der-europaabgeordnete-herbert-reul-cdu-zur-vorratsdatenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/der-europaabgeordnete-herbert-reul-cdu-zur-vorratsdatenspeicherung\/","title":{"rendered":"Der Europaabgeordnete Herbert Reul (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung"},"content":{"rendered":"<p>Der Europaabgeordnete Herbert Reul (CDU) schrieb am 20.12.2005:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Breyer,<\/p>\n<p>vielen Dank f&#252;r Ihr Schreiben vom 8. Dezember, in dem Sie mich aufgefordert haben, den Vorschlag f&#252;r eine EU-weite Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten abzulehnen. Ich teile Ihre Meinung nicht und habe f&#252;r den Richtlinienvorschlag, wie er vom Europ&#228;ischen Parlament ge&#228;ndert wurde, abgestimmt. Er ist auch in dieser Form mit einer gro&#223;en Mehrheit angenommen worden. Im Folgenden m&#246;chte ich Ihnen meine Position genauer er&#246;rtern.<\/p>\n<p>Ich kann Ihre Bedenken sowie diejenigen vieler Menschen sehr gut verstehen, wenn es darum geht, dass Ihre Telefon- und Internetkommunikationen gespeichert werden m&#252;ssen. Genau deshalb habe ich mich daf&#252;r eingesetzt, die Pl&#228;ne des Rates und die der Kommission so nicht zu beschlie&#223;en sondern zu ver&#228;ndern. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben sind diese Bedenken jetzt ausger&#228;umt.<\/p>\n<p>Es ist aus meiner Sicht dringend notwendig, dass die Strafverfolgungsbeh&#246;rden die notwendigen Instrumente in die Hand bekommen, um Terrorismus und organisierte Kriminalit&#228;t in Zukunft wirksamer bek&#228;mpfen zu k&#246;nnen. Deshalb ist eine EU-weite Regelung f&#252;r Vorratsdatenspeicherung wichtig. Aber: es muss gesichert sein, dass die Rechte der B&#252;rger zum Schutz ihrer Daten auch gew&#228;hrleistet werden und dass nur die Daten, die zur Strafverfolgung n&#252;tzlich sind, gespeichert werden.<\/p>\n<p>Mit dem angenommenen Vorschlag ist sichergestellt, dass die Daten gesch&#252;tzt und gesichert werden. Es wird genau definiert, wer Zugang zu den Daten haben darf (Art 7bis). Es ist sichergestellt, dass die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen &#252;berwacht wird: eine eigenst&#228;ndige Beh&#246;rde wird daf&#252;r sorgen (Art 8bis). Es ist sichergestellt, dass gegen Missbrauch personenbezogener Daten Strafen sowohl administrativer als auch strafrechtlicher Art verh&#228;ngt werden k&#246;nnen (Art 11bis). Und es ist sichergestellt, dass unn&#246;tige Daten nicht gespeichert werden m&#252;ssen und riesige Kosten f&#252;r die Industrie und hiermit f&#252;r den Verbraucher nicht entstehen werden: So wird lediglich der Standort zu Beginn eines Gespr&#228;chs erfasst werden, nicht jedoch derjenige am Ende. Genauso m&#252;ssen in Deutschland die nicht erfolgreichen Anrufsversuche nicht gespeichert werden. Die vorgesehene Speicherdauer f&#252;r Internet- und Telefondaten von 6 bis 24 Monaten bringt Flexibilit&#228;t mit sich, die es Deutschland erm&#246;glichen wird, die Daten nur 6 Monate zu speichern. Der abgestimmte Text ist f&#252;r Deutschland ein vern&#252;nftiger Kompromiss, der f&#252;r den Fall schwerer Straftaten wertvolle Erkenntnisse liefern kann, den gl&#228;sernen B&#252;rger aber vermeidet.<\/p>\n<p>Dar&#252;ber hinaus werden personenbezogene Daten nur bei einer eng eingegrenzten Liste von Straftaten angefragt werden d&#252;rfen, zum Beispiel bei denen, die im Europ&#228;ischen Haftbefehl enthalten sind. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass die Inhalte der Telefongespr&#228;che sowie der E-Mails nicht gespeichert werden d&#252;rfen.<\/p>\n<p>Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position verdeutlichen. Der Text, der vom Europ&#228;ischen Parlament angenommen wurde, ist zwar kein perfekter Vorschlag. Er beinhaltet jedoch die wesentlichen Elemente um einerseits Terrorismus und organisierte Kriminalit&#228;t wirksam zu bek&#228;mpfen, wobei andererseits die Rechte der B&#252;rger gewahrt werden.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p>\n<p>Herbert Reul, MdEP<\/p><\/blockquote>\n<p>Meine Antwort vom 13.01.2006:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Reul,<\/p>\n<p>ich danke f&#252;r Ihre Antwort, wenn sie mich auch nicht &#252;berzeugt.<\/p>\n<p>1. Es ist richtig, dass der Zugriff auf Verkehrsdaten kein neues Instrument ist. Deswegen reicht die bisherige Rechtslage auch vollkommen zur Bek&#228;mpfung der Kriminalit&#228;t aus. In Staaten mit Vorratsspeicherung ist die Kriminalit&#228;t nicht zur&#252;ckgegangen oder die Aufkl&#228;rungsquote erh&#246;ht worden. Es gibt keinen Nachweis, dass diese Ma&#223;nahme f&#252;r die Gesellschaft &#252;berhaupt von signifikantem Nutzen w&#228;re.<\/p>\n<p>2. Es ist lediglich eine &#8222;Mindestharmonisierung&#8220; erfolgt. Das hei&#223;t, die Richtlinie zwingt alle Mitgliedsstaaten zur Einf&#252;hrung einer Vorratsspeicherungspflicht, wobei sie aber jederzeit &#252;ber das vorgeschriebene Mindestma&#223; hinaus gehen k&#246;nnen. Deswegen sind die von Ihnen genannten Einschr&#228;nkungen wertlos. Diese Einschr&#228;nkungen betreffen nur das vorgeschriebene Mindestma&#223;.<\/p>\n<p>Ich erl&#228;utere das gerne. Es hei&#223;t in der Richtlinie: &#8222;Paragraph 1 does not apply to data specifically required to be retained by Directive 2005\/..\/EC for the purposes referred to in Article 1(1) of that Directive.&#8220; Daraus folgt, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten zu anderen Zwecken (z.B. Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten, Marketing) sehr wohl freigegeben werden d&#252;rfen, und dass au&#223;erdem auch andere Datentypen &#8211; sogar Telekommunikationsinhalte (z.B. SMS) &#8211; auf Vorrat gespeichert werden d&#252;rfen, wenn die Mitgliedsstaaten das so beschlie&#223;en.<\/p>\n<p>3. Vor diesem Hintergrund kann die Richtlinie nicht ernsthaft als Verbesserung des gegenw&#228;rtigen Zustandes verkauft werden. Gegenw&#228;rtig k&#246;nnen die Mitgliedsstaaten eine Vorratsspeicherung insgesamt ablehnen, wie es z.B. der Deutsche Bundestag stets partei&#252;bergreifend getan hat. Nur 10 der 25 Mitgliedsstaaten haben sich bisher f&#252;r eine Vorratsspeicherung entschieden, und nur 5 praktizieren sie tats&#228;chlich. Eine Speicherung zu Abrechnungszwecken erfolgt bisher keineswegs immer; in Deutschland kann der B&#252;rger die sofortige L&#246;schung w&#228;hlen, eine Prepaid-Telefonkarte nutzen oder einen Pauschaltarif w&#228;hlen, um eine Aufzeichnung seines Kommunikationsverhaltens zu verhindern.<\/p>\n<p>4. Der Vergleich mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses kann nicht gezogen werden, weil dieser Entwurf aller Voraussicht nach nicht, schon gar nicht in seiner Entwurfsfassung, beschlossen worden w&#228;re. Einige Staaten waren ganz dagegen (auch mangels Rechtsgrundlage), andere (z.B. Deutschland) drangen auf Einschr&#228;nkungen, wie sie jetzt auch in der Richtlinie vorgesehen sind. Es w&#228;re nur ein einstimmiger Beschluss m&#246;glich gewesen, und jedes nationale Parlament h&#228;tte die M&#246;glichkeit gehabt, die Umsetzung des Rahmenbeschlusses abzulehnen (laut Bundesverfassungsgericht). Die Richtlinie kann also nicht als Verbesserung gegen&#252;ber dem Rahmenbeschluss, sondern lediglich als gravierende Verschlechterung gegen&#252;ber der jetzigen Rechtslage bezeichnet werden.<\/p>\n<p>5. Ein Vergleich mit der Post oder dem Autofahren ist sinnvoll: Speichert die Post monatelang, wer wem von welchem Ort aus einen Brief geschickt hat? Speichern die Mauterfassungsger&#228;te monatelang, wer wo mit seinem Auto unterwegs war? Wenn Sie also zugeben m&#252;ssen, dass Verkehrsdaten in anderen Bereichen nicht gespeichert werden, dann gibt es keinerlei Rechtfertigung einer totalen Registrierung gerade des sensiblen Telekommunikationsverhaltens der B&#252;rger.<\/p>\n<p>6. Aus Sicht der B&#252;rgerrechte und der Wirtschaft ist es somit entt&#228;uschend, dass sich die EVP-Fraktion zu einer Zustimmung zu der Richtlinie entschlossen hat und dass es ihr dabei vor allem um die Frage des Mitbestimmungsrechts ging. Die Macht des Europ&#228;ischen Parlaments ist kein Selbstzweck. Das Parlament soll die Rechte der B&#252;rger wahren. Da es mehrheitlich in dieser Frage versagt hat, m&#252;ssen wir jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses hat sich &#8211; wie ich Ihnen bereits schrieb &#8211; schon eindeutig zu den Grenzen der Erhebung von Verkehrsdaten ge&#228;u&#223;ert. Auch planen verschiedene B&#252;rgerrechtsgruppen, bei den n&#228;chsten Wahlen eine &#246;ffentliche Wahlempfehlung zugunsten derjenigen Fraktionen abgeben, die gegen die Massendatenspeicherung gestimmt haben. Es w&#252;rde mich freuen, wenn sich Ihre Fraktion dies bei den n&#228;chsten Abstimmungen zu Herzen nehmen w&#252;rde.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en,<br \/>\n&#8230;<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europaabgeordnete Herbert Reul (CDU) schrieb am 20.12.2005: Sehr geehrter Herr Breyer, vielen Dank f&#252;r Ihr Schreiben vom 8. Dezember, in dem Sie mich aufgefordert haben, den Vorschlag f&#252;r eine EU-weite Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten abzulehnen. Ich teile Ihre Meinung nicht und habe f&#252;r den Richtlinienvorschlag, wie er vom Europ&#228;ischen Parlament ge&#228;ndert wurde, abgestimmt. 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