{"id":2216,"date":"2010-04-27T23:29:04","date_gmt":"2010-04-27T21:29:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=2216"},"modified":"2010-04-27T23:29:04","modified_gmt":"2010-04-27T21:29:04","slug":"durchleuchtung-von-bankkunden-zur-geldwaeschebekaempfung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/durchleuchtung-von-bankkunden-zur-geldwaeschebekaempfung\/","title":{"rendered":"Durchleuchtung von Bankkunden zur Geldw&#228;schebek&#228;mpfung?"},"content":{"rendered":"<p>Im Jahr 2008 teilte eine Bank allen Inhabern von Tagesgeldkonten (Sparkonten) mit, das ge&#228;nderte Geldw&#228;schegesetz mache die <strong>Einholung von Informationen<\/strong> erforderlich, damit die Bank ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten erf&#252;llen k&#246;nne (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a7 3 GwG<\/a>). Die Bank verlangte von ihren Kunden die Angabe der folgenden Daten:<\/p>\n<ol>\n<li>(Berufs-) Titel<\/li>\n<li>Berufsausbildung<\/li>\n<li>Berufsbezeichnung<\/li>\n<li>Arbeiter\/ Angestellter\/ Beamter\/ Rentner\/ Pension&#228;r\/ Arbeitslos\/ Gewerbetreibender\/ Einzelfirma\/ Freiberufler\/ Landwirt\/ Rentiers\/ Privatiers\/ Student\/ Hausfrau\/ in Ausbildung\/ ohne Berufsangabe<\/li>\n<li>Eink&#252;nfte pro Monat in Euro<\/li>\n<li>Politisch exponierte Person: ja\/nein<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Ein Kontoinhaber beschwerte sich<\/strong> &#252;ber den Fragebogen bei der zust&#228;ndigen Landesbeauftragten f&#252;r Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>hiermit m&#246;chte ich mich beschweren &#252;ber die [&#8230;]<\/p>\n<p>Ich unterhalte bei der Bank ein Tagesgeldkonto. Heute erhielt ich das anliegende Schreiben.<\/p>\n<p>I. Die darin unter &#8222;Angaben zum beruflichen Hintergrund der Kontoinhaber und zu deren Eink&#252;nften&#8220; vorgesehene Datenerhebung halte ich f&#252;r <strong>unzul&#228;ssig<\/strong>. Als Rechtsgrundlage f&#252;hrt die Bank \u00a7 3 des neuen Geldw&#228;schebek&#228;mpfungsgesetzes an. Diese Vorschrift kann die Datenerhebung aber aus mehreren Gr&#252;nden nicht rechtfertigen:<\/p>\n<p>1. Die Sorgfaltspflichten des \u00a7 3 sind nur in den F&#228;llen des Absatzes 2 zu erf&#252;llen. Ein solcher Fall ist bei mir nicht gegeben. Die Bank erhebt die Daten vielmehr bei allen ihren Kunden <strong>anlassunabh&#228;ngig<\/strong>. Das ist unzul&#228;ssig.<\/p>\n<p>2. Auch inhaltlich sind die erhobenen Daten nicht von <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a7 3 Abs. 1 GwG<\/a> gedeckt:<\/p>\n<p>a) Meine <strong>Identifizierung <\/strong>ist bereits bei Kontoer&#246;ffnung erfolgt.<\/p>\n<p>b) Die Einholung von Informationen &#252;ber den <strong>Zweck <\/strong>und die angestrebte Art der Gesch&#228;ftsbeziehung ist nicht erforderlich, weil sich diese bereits zweifelsfrei aus der Gesch&#228;ftsbeziehung ergeben. Ich f&#252;hre n&#228;mlich ein Tagesgeldkonto, bei dem keine &#220;berweisungen o.&#228;., sondern nur &#220;berweisungen von und auf ein Referenzkonto m&#246;glich sind. F&#252;r dieses Konto wirbt die Bank dementsprechend auch als Geldanlagekonto ([&#8230;]). Bei einem Tagesgeldkonto stehen Zweck und Art der Gesch&#228;ftsbeziehung von vornherein fest und bed&#252;rfen keiner n&#228;heren Erhebung pers&#246;nlicher Daten.<\/p>\n<p>c) Die Fragen zum <strong>wirtschaftlich Berechtigten<\/strong> haben Bestandskunden bereits bei der Kontoer&#246;ffnung beantwortet, so auch ich.<\/p>\n<p>In keinem Fall rechtfertigt das Geldw&#228;schebek&#228;mpfungsgesetz die Erhebung der im anliegenden Formular abgefragten Daten; diese stehen in <strong>keinerlei Zusammenhang<\/strong> mit dem Zweck der gezielten Aufdeckung von Geldw&#228;sche.<\/p>\n<p>3. Die Datenerhebung nimmt die Bank in Wahrheit auch nicht zur Erf&#252;llung von Pflichten nach dem GwG vor. Vielmehr ergibt sich aus dem letzten Absatz des Formulars, dass der wahre Zweck der Datenerhebung deren Nutzung zu <strong>Werbezwecken <\/strong>ist. Hier hei&#223;t es n&#228;mlich ausdr&#252;cklich, dass die Daten &#8222;ausschlie&#223;lich zur Vermarktung&#8220; genutzt werden sollen und eine Weitergabe (etwa an Beh&#246;rden) gerade nicht erfolgen soll.<\/p>\n<p>4. Schlie&#223;lich ist nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a7 3 Abs. 4 GwG<\/a> zu beachten, dass <strong>nur bei risikoreichen Gesch&#228;ften <\/strong>&#252;berhaupt Datenerhebungen nach Absatz 1 angezeigt sind. Ein solches Gesch&#228;ft liegt hier offensichtlich nicht vor. Die [&#8230;] Bank behandelt hier letztlich alle Kunden nach einem Sorgfaltsma&#223;stab, der nicht einmal bei einem konkreten terroristischen Verdacht angezeigt w&#228;re.<\/p>\n<p>Ich bitte Sie, daf&#252;r zu sorgen, dass die Bank ihre Datenerhebung &#8211; nicht nur in meinem Fall &#8211; stoppt und bereits erhobene Daten vernichtet. In Anbetracht des neuen Geldw&#228;schegesetzes bietet sich eine <strong>grunds&#228;tzliche Kl&#228;rung<\/strong> der Reichweite der Datenerhebungspflichten, ggf. im Rahmen des D&#252;sseldorfer Kreises, an. Dabei muss das weitreichende neue Geldw&#228;schegesetz m&#246;glichst grundrechtsfreundlich und restriktiv ausgelegt werden. Den Banken sollten im Sinne der Rechtssicherheit entsprechende datenschutzrechtliche Leitlinien an die Hand gegeben werden, auf die sie sich gegen&#252;ber Sicherheitsbeh&#246;rden berufen k&#246;nnen.<\/p>\n<p>II. F&#252;r unzul&#228;ssig halte ich au&#223;erdem die AGB des [&#8230;]Bank im Punkt &#8222;Datenschutz&#8220;. Denn dort ist die <strong>&#220;bermittlung <\/strong>von Daten im berechtigten Interesse Dritter und zur Strafverfolgung vorgesehen, ohne dass eine Abw&#228;gung mit dem Interesse des Kunden erfolgt. Eine solche Abw&#228;gung ist in <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 BDSG<\/a> aber vorgeschrieben. Die anders lautende AGB-Klausel verst&#246;&#223;t daher gegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/307.html\" title=\"&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle\">\u00a7 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB<\/a>. Ich bitte Sie, daf&#252;r zu sorgen, dass die Bank die Klausel an <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 BDSG<\/a> anpasst.<\/p>\n<p>Ich danke f&#252;r Ihre Hilfe.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<\/p><\/blockquote>\n<p>Mit Schreiben vom 30.12.2008 nahm <strong>die Bank <\/strong>wie folgt Stellung:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte Damen und Herren<\/p>\n<p>Angesichts der diversen Horrornachrichten &#252;ber den <strong>unkontrollierten Umgang mit Kundendaten<\/strong> ist es uns verst&#228;ndlich, dass B&#252;rger in besonderem Masse sensibel mit dem Thema Datenschutz umgehen. Insofern &#252;berrascht es uns auch nicht, dass man Sie um Auskunft ersucht, wenn ein Unternehmen in un&#252;blicher Form sensible Daten abfragt.<\/p>\n<p>Die Form, in der dies in vorliegendem Fallerfolgte, erscheint uns jedoch weder als un&#252;blich, noch erkennen wir eine Notwendigkeit daf&#252;r, unsere Datenabfrage rechtlich zu begr&#252;nden. Bei urspr&#252;nglicher Kontoer&#246;ffnung hatten wir einen Teil dieser Daten &#8211; wie jede andere Bank in Deutschland auch &#8211; bereits abgefragt, in vielen F&#228;llen jedoch ergebnislos. Wir wissen von keinem Mitbewerber, der seine Datenabfrage im Wege der Kontoer&#246;ffnung rechtlich begr&#252;ndet. Immerhin ist es <strong>die Entscheidung des Kunden<\/strong>, diese Angaben zu liefern oder nicht und wir k&#246;nnen unserem Schreiben auch nicht entnehmen, dass wir die Angabe zur Pflichtangabe erkl&#228;rt haben. Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern haben wir die Datenabfrage unter Ber&#252;cksichtigung des Gesch&#228;ftszweckes auf das unseres Erachtens Notwendigste reduziert, und erheblich sensiblere Daten wie z.B. Informationen &#252;ber den Arbeitgeber gar nicht erst abgefragt.<\/p>\n<p>Angaben zur Kundenklassifizierung, wie z.B. die Zugeh&#246;rigkeit zu bestimmten Kundengruppen, wie wirtschaftlich unselbst&#228;ndige Personen oder sonstige Privatpersonen geh&#246;ren zu den <strong>statistischen Angaben<\/strong> gem&#228;&#223; Kundenklassifizierung, wie sie die Deutsche Bundesbank seit Jahren zur Grundlage der statistischen Monatsmeldungen macht, zu deren korrekter Abgabe alle niedergelassenen Banken verpflichtet sind.<\/p>\n<p>Anlass zur erneuten Datenabfrage ist jedoch neben unserem eigenen Interesse daran, mehr &#252;ber unsere Kunden zu erfahren, insbesondere Kritik an unserer bisherigen Arbeit, die durch die eigene <strong>Bankenaufsicht <\/strong>initialisiert wurde.<\/p>\n<p>Eine im Auftrag der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistungsaufsicht -BaFin- durchgef&#252;hrte Pr&#252;fung nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/KWG\/44.html\" title=\"&sect; 44 KWG: Ausk&uuml;nfte und Pr&uuml;fungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen\">\u00a7 44 Abs. 1 KWG<\/a> gab Anlass dazu, Fehlmengen an bis dato verf&#252;gbaren Informationen &#252;ber unsere Kunden sowohl f&#252;r Neukunden als auch f&#252;r Bestandkunden entsprechend zu erg&#228;nzen. Eine &#228;hnliche Pr&#252;fung in unserem Haupthaus in den Niederlanden durch die dort Aufsicht f&#252;hrende Niederl&#228;ndische Zentralbank erh&#228;rtete den Vorwurf, dass die &#252;ber Kunden verf&#252;gbaren Informationen keine ausreichende Basis zur Erstellung von <strong>Kundenprofilen und Gef&#228;hrdungsanalysen <\/strong>erm&#246;glichen.<\/p>\n<p>Das neue <strong>Geldw&#228;schegesetz <\/strong>der BR Deutschland ist seit dem 21.8.2008 ohne &#220;bergangsfrist in Kraft gesetzt worden. Das neue GWG stellt die gesetzliche Umsetzung der Richtlinie 2006\/70 der EU vom 1.8.2006 dar, die bereits Ende 2007 in nationales Recht h&#228;tte umgesetzt werden sollen. In Absatz 4 des \u00a7 3 hei&#223;t es, dass folgende Aufgaben zu den Sorgfaltspflichten der Banken geh&#246;ren:<br \/>\n\u201edie kontinuierliche &#220;berwachung der Gesch&#228;ftsbeziehung, einschlie&#223;lich der in ihrem Verlauf durchgef&#252;hrten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese <em>mit den beim Verpflichteten vorhandenen Informationen &#252;ber den Vertragspartner, deren Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit und Kundenprofilund soweit erforderlich mit den vorhandenen Informationen &#252;ber die Herkunft der Verm&#246;genswerte<\/em> &#252;bereinstimmen;<\/p>\n<p>Es erscheint uns <strong>unm&#246;glich<\/strong>, diese Auflagen zu erf&#252;llen, ohne &#252;ber ausreichende Kundeninformationen zu verf&#252;gen. Da wir auch keine Konten f&#252;hren, die am Zahlungsverkehr mit Dritten beteiligt sind, wie z.B. Girokonten, liegen insofern auch keine Daten vor, die ersatzweise herangezogen werden k&#246;nnten.<\/p>\n<p>Eine Nutzung der Kundendaten zu <strong>Marketingzwecken <\/strong>durch das eigene Haus schlie&#223;en wir aus, da die [&#8230;] Bank neben den klassischen Anlageprodukten, die keiner besonderen Kundengruppe zugeordnet werden k&#246;nnen, weder Produkte vertreibt oder vermittelt, f&#252;r deren Vertrieb die abgefragten Daten n&#252;tzlich w&#228;ren, noch Pl&#228;ne oder Vorgaben verfolgt, dies in naher Zukunft zu tun.<\/p>\n<p>Wie gew&#252;nscht erhalten Sie mit diesem Schreiben den Erhebungsbogen zur <strong>Kirchensteuer<\/strong>.<\/p>\n<p>Banken sind ab 1.1.2009 verpflichtet, steuerpflichtige Kapitalertr&#228;ge ihrer Kunden auch mit Kirchensteuer zu belegen, sofern der Kunde entsprechende Informationen hierzu bereitgestellt hat und den Steuerabzug beantragt. F&#252;r die Jahre 2009 und 2010 besteht hierzu vor&#252;bergehend ein Wahlrecht des Kunden, dies selbst im Rahmen der Steuerveranlagung zu erkl&#228;ren.<\/p>\n<p>Entgegenkommenderweise haben wir im Rahmen unseres Kundenanschreibens auch dieses Antragsformular beigelegt und allen Kunden somit eine rechtzeitige Antragserteilung erm&#246;glicht. Hiermit haben wir sowohl den gesetzlichen Auflagen entsprochen, als auch der Erwartungshaltung der betroffenen Kirchen, die ihre Mitglieder bereits im Vorfeld darauf vorbereitet haben, dass sie durch ihre Banken in besagter Angelegenheit angeschrieben werden.<\/p>\n<p>Die [&#8230;] Bank ist nunmehr seit 1997 in Deutschland t&#228;tig. Eine <strong>Weitergabe von Kundendaten<\/strong>, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, hat es seither nicht gegeben und wir k&#246;nnen versichern, dass auch intern der Zugriff auf solche Daten streng geregelt ist.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Am 30.03.2009 schrieb die Bank:<\/p>\n<blockquote><p>Nach einem nochmaligen Review aller Ihrerseits aufgef&#252;hrten Argumente schlie&#223;en wir uns Ihrer Meinung an, dass wir die freiwillige Angabe einiger in unserem Erhebungsbogen angefragten Daten zur Person &#8211; im Detail die Angaben zum Wirtschaftsbereich und zu den Eink&#252;nften &#8211; mehr h&#228;tten betonen sollen. Wir werden in unseren Unterlagen sowie neuen Kontor&#246;ffnungsantr&#228;gen diese Datenfelder als freiwillige Angaben kenntlich machen. <strong>Verzichten auf die Abfrage k&#246;nnen und werden wir nicht<\/strong>, denn ohne diese Angaben wird die von uns gesetzlich verlangte Risiko orientierte Klassifizierung der Kunden nahezu unm&#246;glich. Der Bundesverband deutscher Banken e.V. hat im Leitfaden zur Erstellung der institutsinternen Risikoanalyse, der in Zusammenarbeit mit der Institute Risk &amp; Fraud Management Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH erstellt wurde, die Risikowerte f&#252;r die berufliche Stellung und den Wirtschaftsbereich der Kunden definiert. Wir m&#246;chten hiermit nochmals die Bedeutung dieser Angaben hervorheben, ohne die eine Kundenbezogene Risikoanalyse unvollst&#228;ndig sein muss. Letzterer Umstand f&#252;hrt zu Problemen mit der Bankenaufsicht, wie wir bedauerlicherweise selbst bereits feststellen mussten.<\/p>\n<p>Die Abfrage der Kunden hinsichtlich der Zugeh&#246;rigkeit zur Gruppe der PeP wird unsererseits bei <strong>gebietsans&#228;ssigen Kunden <\/strong>nicht mehr erfolgen. Wir werden unsere Kontoer&#246;ffnungsunterlagen dahingehend kenntlich machen.<\/p>\n<p>Die Aufkl&#228;rungspllicht der Kunden bez&#252;glich des Einbehalts der <strong>Kirchensteuer <\/strong>obliegt allen Banken. Da die [&#8230;] Bank selbst keine Girokonten f&#252;hrt, jedoch eine Kontoer&#246;ffnung in unserem Hause ohne Vorhandensein einer deutschen Hauptbankverbindung nicht m&#246;glich ist, sind wir davon ausgegangen, dass unsere Kunden bereits auch durch ihre Hausbank entsprechend aufgekl&#228;rt wurden. Wir sehen jedoch ein, dass hier die freiwillige Angabe mehr h&#228;tte betont werden m&#252;ssen. Unser im Internet abrufbarer Vordruck zum Kirchen Steuerabzug entspricht den freigegebenen Mustern.<\/p>\n<p>Abschlie&#223;end sei noch bemerkt, dass alle Daten, die unsererseits abgefragt wurden, f&#252;r die [&#8230;] Bank <strong>gesch&#228;ftlich keinerlei Relevanz <\/strong>haben. Alle Kunden unseres Hauses unterhalten zumindest eines von insgesamt zwei angebotenen Anlageprodukten. Eine Ausweitung der Produktpalette ist nicht geplant.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Am 15.04.2010 schrieb die zust&#228;ndige Mitarbeiterin des <strong>Landesdatenschutzbeauftragten <\/strong>Nordrhein-Westfalen dem Beschwerdef&#252;hrer:<\/p>\n<blockquote><p>Die [&#8230;] Bank hat zu dem Fragebogen &#8222;Angaben zum beruflichen Hintergrund der Kontoinhaber und zu deren Eink&#252;nften&#8220; und zu dem Fragebogen zur Religionszugeh&#246;rigkeit Stellung genommen. Die Schreiben habe ich zu Ihrer Information beigef&#252;gt.<\/p>\n<p>Die grunds&#228;tzlichen Fragen, die sich im vorliegenden Fall stellen, hat der Landesbeauftragte f&#252;r Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) zudem an den zust&#228;ndigen <strong>Bankenverband <\/strong>und an die Arbeitsgruppe Kreditwirtschaft der Datenschutzaufsichtsbeh&#246;rden herangetragen, im Einzelnen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht Folgendes anzumerken:<\/p>\n<p><strong>1. Anschreiben und Fragebogen allgemein<\/strong><\/p>\n<p>Den Stellungnahmen der [&#8230;] Bank k&#246;nnen Sie entnehmen, dass die Bank einr&#228;umt, nicht hinreichend auf die Freiwilligkeit der Angaben hingewiesen zu haben. Der LDI NRW hatte moniert, dass die im Anschreiben und im Fragebogen in Bezug genommenen Vorschriften nicht einschl&#228;gig sind und daher zu Unrecht der Eindruck erweckt wird, hieraus lie&#223;e sich eine Rechtspflicht zur Beantwortung der Fragen herleiten.<\/p>\n<p><strong>2.  Frage nach der Zugeh&#246;rigkeit zur Kundengruppe der politisch exponierten Personen<\/strong><\/p>\n<p>Des Weiteren hat die [&#8230;] Bank erkl&#228;rt, die Frage nach der Zugeh&#246;rigkeit zur Gruppe der politisch exponierten Personen &#8222;bei gebietsans&#228;ssigen Kunden&#8220; nicht mehr zu stellen. Der LDI NRW hatte u a. darauf hingewiesen, dass nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/6.html\" title=\"&sect; 6 GwG: Interne Sicherungsma&szlig;nahmen\">\u00a7 6 Abs. 2<\/a> Geldw&#228;schegesetz (GwG) nur nicht im Inland ans&#228;ssige nat&#252;rliche Personen hierzu z&#228;hlen.<\/p>\n<p><strong>3.   Fragen   nach   dem  beruflichen  Hintergrund  und  dem  Einkommen<\/strong><\/p>\n<p>Was die Frage nach Beruf und Einkommen betrifft, kommt als Rechtsgrundlage <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a73 Abs. 1 Nr. 4 GwG<\/a> in der seit dem 21.08.08 geltenden Fassung in Betracht. Nach dieser Vorschrift haben Verpflichtete im Sinne von <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/2.html\" title=\"&sect; 2 GwG: Verpflichtete, Verordnungserm&auml;chtigung\">\u00a7 2 Abs. 1 GwG<\/a> in den in Absatz 2 genannten F&#228;llen die nachfolgenden algemeinen Sorgfaftspflichten zu erf&#252;llen:<br \/>\n<em>[&#8230;]<br \/>\n4.       die kontinuierliche &#220;berwachung der Gesch&#228;ftsbeziehung,<br \/>\neinschlie&#223;lich der in ihrem Verlauf durchgef&#252;hrten Transaktionen,<br \/>\num sicherzustellen, dass diese mit den beim Verpflichteten vorhandenen Informationen &#252;ber den Vertragspartner und gegebenenfalls &#252;ber den wirtschaftlich Berechtigten, deren Gesch&#228;ftst&#228;tigkeit und Kundenprofil und soweit erforderlich mit den vorhandenen Informationen &#252;ber die Herkunft ihrer Verm&#246;genswerte &#252;bereinstimmen; die Verpflichteten haben im Rahmen der kontinuierlichen &#220;berwachung sicherzustellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen in angemessenen zeitlichen Abst&#228;nden aktualisiert werden.<\/em><\/p>\n<p>Nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a7 3 Absatz 2 GwG<\/a> ist die kontinuierliche &#220;berwachung zu erf&#252;llen bei der Begr&#252;ndung einer Gesch&#228;ftsbeziehung, bei einer Transaktion von mindestens 15.000 Euro au&#223;erhalb einer Gesch&#228;ftsbeziehung, bei einem konkreten Verdacht auf Geldw&#228;sche oder Terrorismusfinanzierung oder bei Zweifeln &#252;ber die Identit&#228;t des Vertragspartners bzw. wirtschaftlich Berechtigten.<\/p>\n<p>Hier stellt sich die Frage, ob die Erhebung von Angaben zu Beruf und Einkommen geeignet und erforderlich war zur kontinuierlichen &#220;berwachung der Gesch&#228;ftsbeziehung gem&#228;&#223; <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a7 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG<\/a>. Bei der Beurteilung der Frage stehen die Datenschutzaufsichtsbeh&#246;rden vorder Schwierigkeit, dass dem GwG ein so genannter risikobasierter Ansatz zu Grunde liegt. So regelt <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a7 3 Abs. 4 GwG<\/a>, dass die Verpflichteten bei Erf&#252;llung der Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 den konkreten Umfang ihrer Ma&#223;nahmen entsprechend dem Risiko des jeweiligen Vertragspartners, der jeweiligen Gesch&#228;ftsbeziehung oder der jeweiligen Transaktion zu bestimmen haben. Verpflichtete m&#252;ssen gegen&#252;ber den nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/16.html\" title=\"&sect; 16 GwG: Besondere Vorschriften f&uuml;r das Gl&uuml;cksspiel im Internet\">\u00a7 16 Abs. 2 GwG<\/a> zust&#228;ndigen Beh&#246;rden auf Verfangen darlegen k&#246;nnen, dass der Umfang der von ihnen getroffenen Ma&#223;nahmen im Hinblick auf die Risiken der Geldw&#228;sche und der Terrorismusfinanzierung als angemessen anzusehen ist.<\/p>\n<p>Das Gesetz er&#246;ffnet den Kreditinstituten insoweit einen Ermessensspielraum. Welche Ma&#223;nahmen angemessen sind zur kontinuierlichen &#220;berwachung der Gesch&#228;ftsbeziehung, ist mithin eine Frage des Einzelfalls. <strong>Der LDI NRW hat Zweifel<\/strong>, ob eine pauschale Abfrage unter allen Festgeldkunden, wie sie die [&#8230;] Bank offensichtlich durchgef&#252;hrt hat, erforderlich war. Eine abschlie&#223;ende Beurteilung ist ihm jedoch nicht m&#246;gfcch.<\/p>\n<p>Da die Umsetzung der Vorgaben des GwG alle Kreditinstitute betrifft, hat der LDI NRW versucht, diese Frage mit dem zust&#228;ndigen <strong>Bankenverband <\/strong>zu er&#246;rtern. Zudem hat der LDI NRW das Thema in der Arbeitsgruppe Kreditwirtschaft des D&#252;sseldorfer Kreises zur Diskussion gestellt. Der D&#252;sseldorfer Kreis ist das Gremium der obersten Aufsichtsbeh&#246;rden f&#252;r den Datenschutz im nicht-&#246;ffentlichen Bereich. Leider waren die Versuche nicht zielf&#252;hrend. Im Januar dieses Jahres teilte dar&#252;ber hinaus der Zentrale Kreditausschuss mit, dass ein lange geplanter Praxisleitfaden zu den seit August 2008 geltenden &#196;nderungen im GwG immer noch nicht zwischen der Kreditwirtschaft, dem Bundesministerium der Finanzen und der Bundesanstalt f&#252;r Finanzdienstleistung abgestimmt werden konnte.<\/p>\n<p><strong>4.  Verwendung zu Werbezwecken<\/strong><\/p>\n<p>Der LDI NRW hat schlie&#223;lich folgenden Hinweis im Fragebogen kritisiert: &#8222;Die Bank verpflichtet sich ihrerseits, [&#8230;] ausschlie&#223;lich zur Vermarktung zu eigenen Zwecken vertriebener Finanzdienstleistungen auf diese [zus&#228;tzlich erhobenen] Daten zur&#252;ckzugreifen.&#8220;<\/p>\n<p>Daten, die nicht unter das Listenprivileg nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BDSG<\/a> (a. F.) fallen, d&#252;rfen zur Eigenwerbung nur im Rahmen des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG<\/a> (a. F.) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Danach ist das Erheben, Speichern, Ver&#228;ndern oder &#220;bermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel f&#252;r die Erf&#252;llung eigener Gesch&#228;ftszwecke zul&#228;ssig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzw&#252;rdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung &#252;berwiegt.<\/p>\n<p>Nach Auffassung des LDI NRW <strong>&#252;berwiegen die schutzw&#252;rdigen Interessen <\/strong>der Kunden an dem Ausschluss der Nutzung der im Fragebogen erhobenen Daten zu Werbezwecken. Ma&#223;geblich ist. dass es sich um Daten handelt, die die Bank aus einer (tats&#228;chlichen oder vermeintlichen) &#246;ffentlich-rechtlichen Verpflichtung nach dem GwG erhebt. Diese Daten stehen nicht in direktem Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Durchf&#252;hrung des jeweiligen Vertrages zwischen Bank und Betroffenem. Die Kunden der [&#8230;] Bank haben ein schutzw&#252;rdiges Interesse, dass diese unterschiedlichen Zwecke nicht vermengt werden.<\/p>\n<p>Die [&#8230;] Bank hat daraufhin best&#228;tigt, dass sie die im Fragebogen erhobenen Daten nicht zu Marketingzwecken nutzen wird.<\/p>\n<p><strong>5.  Frage nach der Religionszugeh&#246;rigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Auch in Bezug auf die Frage nach der Religionszugeh&#246;rigkeit hatte der LDI NRW moniert, dass nicht deutlich wird, dass die Angaben freiwillig sind. Der entsprechende Hinweis in dem Anschreiben stellt die Rechtslage verk&#252;rzt dar. (&#8222;Wir sind daher verpflichtet, von Ihnen entsprechende Informationen einzuholen, bis der Gesetzgeber den Kreditinstituten den geplanten Zugriff auf solche Daten anderweitig erm&#246;glicht. Bitte vervollst&#228;ndigen Sie hierzu den beiliegenden Erhebungsbogen zur Kirchensteuer entsprechend.&#8220;) Es fehlt der Hinweis, dass der Kunde f&#252;r die Jahre 2009 und 2010 ein Wahlrecht hat, entweder seine Bank mit der Einbehaltung der Kirchensteuer zu beauftragen oder die Veranlagung selbst gegen&#252;ber seinem Finanzamt vorzunehmen. Insoweit hat die [&#8230;] Bank ebenfalls eine &#196;nderung zugesagt.<\/p>\n<p>Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben, und verbleibe mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Antwort des Beschwerdef&#252;hrers vom 27.04.2010:<\/p>\n<blockquote><p>W&#228;hrend ich Ihrer Bewertung in vielen Bereichen zustimme, bin ich in  drei Punkten noch nicht zufrieden und bitte um weitere Pr&#252;fung:<\/p>\n<p><strong>1. Fragen nach dem beruflichen Hintergrund und dem Einkommen <\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a7 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG<\/a> bietet keinesfalls eine rechtliche Grundlage f&#252;r  Fragen nach dem beruflichen Hintergrund und dem Einkommen von Kunden der [&#8230;] Bank. Die Vorschrift stellt ausschlie&#223;lich auf die <strong>&#8222;beim  Verpflichteten vorhandenen Informationen&#8220; <\/strong>ab und stellt dadurch klar,  dass keine zus&#228;tzlichen Informationen zu erheben sind. Soweit dar&#252;ber  hinaus die &#8222;jeweiligen&#8220; Daten zu &#8222;aktualisieren&#8220; sind, ist keine  Erhebung neuer Informationen vorgesehen.<\/p>\n<p>Nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/4.html\" title=\"&sect; 4 BDSG: Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume\">\u00a7 4 BDSG<\/a> ist die Erhebung personenbezogener Daten nur zul&#228;ssig,  soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der  Betroffene eingewilligt hat. Eine Einwilligung liegt hier nicht vor.  Eine gesetzliche Erm&#228;chtigung zur Erhebung personenbezogener Daten  wiederum muss <strong>normenklar <\/strong>sein, um mit dem Grundrecht auf informationelle  Selbstbestimmung vereinbar zu sein. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/3.html\" title=\"&sect; 3 GwG: Wirtschaftlich Berechtigter\">\u00a7 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG<\/a> ist nicht mit  hinreichender Bestimmtheit zu entnehmen, dass die Norm zur Erhebung  weiterer personenbezogener Daten erm&#228;chtigen solle.<\/p>\n<p>Ein Praxisleitfaden des <strong>Zentralen Kreditausschusses <\/strong>oder auch ein  Leitfaden des Bundesverbands Deutscher Banken ist von vornherein keine  Rechtsgrundlage zur Erhebung personenbezogener Daten im Sinne des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/4.html\" title=\"&sect; 4 BDSG: Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume\">\u00a7 4 BDSG<\/a>.<\/p>\n<p>Im &#220;brigen weisen Sie zutreffend darauf hin, dass die Sorgfaltspflicht  der Bank nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GwG\/4.html\" title=\"&sect; 4 GwG: Risikomanagement\">\u00a7 4 GwG<\/a> nur bei der Begr&#252;ndung einer Gesch&#228;ftsbeziehung  oder <strong>in besonderen F&#228;llen <\/strong>besteht. Die Aktion der [&#8230;] Bank richtete sich  dagegen an alle Bestandskunden, ohne dass einer der gesetzlichen F&#228;lle  gegeben gewesen w&#228;re.<\/p>\n<p>Sollte die <strong>Bankenaufsicht <\/strong>die datenschutzrechtlichen Vorschriften  verkennen und unzul&#228;ssige Datenerhebungen fordern, wie es die Bank  behauptet, so mag die Bank gegen rechtswidrige Verf&#252;gungen der  Aufsichtsbeh&#246;rde den Rechtsweg beschreiten. Sie kann der  Aufsichtsbeh&#246;rde auch Ihre Stellungnahme vorlegen, wenn Sie die  Datenerhebung als rechtswidrig beurteilen.<\/p>\n<p>Insofern bin ich der Meinung, dass dem LDI NRW eine abschlie&#223;ende  Bewertung dahin m&#246;glich ist, dass die Datenerhebung <strong>rechtswidrig <\/strong>war und  die zu Beruf und Einkommen erhobenen Daten zu l&#246;schen sind.<\/p>\n<p><strong>2. Statistiken <\/strong><\/p>\n<p>Die Bank f&#252;hrt aus, sie sei zu korrekten statistischen Angaben gegen&#252;ber  der Deutschen Bundesbank verpflichtet, darunter der Zugeh&#246;rigkeit zu  bestimmten Kundengruppen. Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die  eine Erhebung zus&#228;tzlicher personenbezogener Daten von Dritten zu  statistischen Zwecken normenklar vors&#228;he (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/4.html\" title=\"&sect; 4 BDSG: Video&uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume\">\u00a7 4 BDSG<\/a>). In Abwesenheit  einer solchen Rechtsgrundlage muss die Bank der Bundesbank nur solche  Daten melden, die ihr bereits rechtm&#228;&#223;igerweise vorliegen.<\/p>\n<p><strong>3. AGB <\/strong><\/p>\n<p>Als unzul&#228;ssig ger&#252;gt hatte ich au&#223;erdem die AGB der Bank im Punkt  &#8222;Datenschutz&#8220;. Denn dort ist die &#220;bermittlung von Daten im berechtigten  Interesse Dritter und zur Strafverfolgung vorgesehen, ohne dass eine  Abw&#228;gung mit dem Interesse des Kunden erfolgt. Eine solche Abw&#228;gung ist  in <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 BDSG<\/a> aber vorgeschrieben. Die anders lautende AGB-Klausel  verst&#246;&#223;t daher gegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/307.html\" title=\"&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle\">\u00a7 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB<\/a>. Ich bitte Sie, daf&#252;r zu  sorgen, dass die Bank die Klausel an <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/28.html\" title=\"&sect; 28 BDSG: Datenverarbeitung zu im &ouml;ffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken\">\u00a7 28 BDSG<\/a> anpasst.<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahr 2008 teilte eine Bank allen Inhabern von Tagesgeldkonten (Sparkonten) mit, das ge&#228;nderte Geldw&#228;schegesetz mache die Einholung von Informationen erforderlich, damit die Bank ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten erf&#252;llen k&#246;nne (\u00a7 3 GwG). Die Bank verlangte von ihren Kunden die Angabe der folgenden Daten: (Berufs-) Titel Berufsausbildung Berufsbezeichnung Arbeiter\/ Angestellter\/ Beamter\/ Rentner\/ Pension&#228;r\/ Arbeitslos\/ Gewerbetreibender\/ Einzelfirma\/ [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2,15,13],"tags":[68],"class_list":["post-2216","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-privatsektor","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","tag-geldwaesche"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2216","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2216"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2216\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2224,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2216\/revisions\/2224"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2216"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2216"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2216"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}