{"id":2273,"date":"2010-05-15T15:47:10","date_gmt":"2010-05-15T13:47:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=2273"},"modified":"2010-11-07T21:23:31","modified_gmt":"2010-11-07T19:23:31","slug":"bundesnetzagentur-fordert-zwingende-aufzeichnung-des-energie-verbrauchsverhaltens-in-wohnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundesnetzagentur-fordert-zwingende-aufzeichnung-des-energie-verbrauchsverhaltens-in-wohnungen\/","title":{"rendered":"Bundesnetzagentur fordert zwingende Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in Wohnungen [erg&#228;nzt am 07.11.2010]"},"content":{"rendered":"<p>Stromkunden sollen dem Einbau elektronischer Verbrauchsaufzeichnungsger&#228;te (sog. &#8222;intelligente Z&#228;hler&#8220; oder &#8222;smart meter&#8220;) in ihre Wohnung k&#252;nftig nicht mehr widersprechen d&#252;rfen. Dies fordert die Bundesnetzagentur in einem <a href=\"http:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/cae\/servlet\/contentblob\/151968\/publicationFile\/6321\/BerichtZaehlMesswesenpdf.pdf\">Bericht<\/a> an den Bundeswirtschaftsminister. Der Einbau der herk&#246;mmlichen, datenschutzfreundlichen Stromz&#228;hler soll nach den W&#252;nschen der Beh&#246;rde verboten werden. Stattdessen d&#252;rften nur noch digitale Stromverbrauchs-Aufzeichnungsger&#228;te eingebaut werden. Diese sollten mindestens alle 15 Minuten den Z&#228;hlerstand aufzeichnen und eine Fernauslesung der Aufzeichnungen erm&#246;glichen. Das Bundeswirtschaftsministerium <a href=\"http:\/\/www.bmwi.de\/BMWi\/Navigation\/Presse\/tagesnachrichten,did=334628.html#334214\">k&#252;ndigte<\/a> eine Pr&#252;fung der Vorschl&#228;ge an.<\/p>\n<p><strong>Bedrohung der Unverletzlichkeit der Wohnung<\/strong><\/p>\n<p>Anhand der von &#8222;intelligenten Z&#228;hlern&#8220; erstellten Verbrauchsaufzeichnungen kann nachvollzogen werden, wie hoch der Energieverbrauch in einer Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit war. Da jeder Typ von Elektroger&#228;ten einen individuellen Stromverbrauch<strong> <\/strong>aufweist, k&#246;nnen es Verbrauchsdaten erm&#246;glichen, nachzuvollziehen, welche Art und Marke von Ger&#228;ten wir besitzen und wann wir welches Ger&#228;t benutzt haben. Beispielsweise kann festgestellt werden, wann wir aufstehen, zu welchen Zeiten wir fernsehen und wann wir zu Bett gehen (Licht), wie viele Personen anwesend sind, wann wir au&#223;er Haus oder in Urlaub sind. Auch lassen sich Regelm&#228;&#223;igkeiten und Unregelm&#228;&#223;igkeiten unseres Verhaltens in der eigenen Wohnung ermitteln.<\/p>\n<p>Die Verwendungs- und Missbrauchsm&#246;glichkeiten dieser Informationen sind hoch: Der Ehepartner oder Vermieter kann Anwesenheit und Verhalten der (&#252;brigen) Bewohner &#252;berpr&#252;fen. Das Wissen &#252;ber die in einem Haushalt vorhandenen Ger&#228;te kann zu Werbezwecken genutzt werden. Polizei oder Geheimdienste k&#246;nnen anhand der Daten das Verhalten in Wohnungen nachvollziehen und daraus eventuell einen falschen Tatverdacht ableiten. Schlie&#223;lich k&#246;nnen die Daten zu kriminellen Zwecken verwendet werden. So k&#246;nnen Informationen dar&#252;ber, welche Ger&#228;te vorhanden sind und wann &#252;blicherweise niemand zu Hause ist, zur Vorbereitung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>Aktuelle Rechtslage<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem 01.01.2010 d&#252;rfen in Neubauten und renovierte Wohnungen nur noch Z&#228;hler eingebaut werden, &#8222;die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tats&#228;chlichen Energieverbrauch und die tats&#228;chliche Nutzungszeit widerspiegeln&#8220; (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/EnWG\/21b.html\" title=\"&sect; 21b EnWG: Sondervorschriften f&uuml;r regulatorische Anspr&uuml;che und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz\">\u00a7 21b EnWG<\/a>). Eigentlich erf&#252;llen schon die herk&#246;mmlichen Z&#228;hler diese Voraussetzungen, wenn sie mit einer Uhr versehen werden. Gemeint sind aber elektrische Verbrauchserfassungsger&#228;te.<\/p>\n<p>Bei bestehenden Anschl&#252;ssen muss der Einbau digitaler Z&#228;hler lediglich angeboten werden. Nimmt der Kunde das Angebot an, muss das Unternehmen nicht &#252;berpr&#252;fen, ob auch Mitbewohner, Mieter usw. mit der Verbrauchserfassung einverstanden sind. Einem neuen Bewohner oder Mieter, der ein schon eingebautes Erfassungsger&#228;t in der Wohnung vorfindet, gibt das Gesetz kein Widerspruchsrecht. Selbst wenn sich alle Bewohner einer Wohnung einig sind, k&#246;nnen sie von ihrem Versorger gegenw&#228;rtig nicht verlangen, wieder einen herk&#246;mmlichen Z&#228;hler einzubauen.<\/p>\n<p><strong>Energiesparwirkung fraglich<\/strong><\/p>\n<p>Der gesetzliche Zwang zum Einbau solcher Ger&#228;te in Neubauten ist mit der Hoffnung begr&#252;ndet worden, dass Informationen &#252;ber den Energieverbrauch einen Anreiz zum Energiesparen geben k&#246;nnten. Die Bundesnetzagentur schreibt in ihrem Bericht jetzt aber, ob die Einf&#252;hrung digitaler Erfassungsger&#228;te &#8222;signifikant zur Energieeffizienz beigetragen wird, ist noch nicht ausreichend untersucht und belegt&#8220;.<\/p>\n<p>Zun&#228;chst einmal erh&#246;hten elektronische Verbrauchserfassungsger&#228;te den Energieverbrauch sogar: Produktion, Einbau und Betrieb der Ger&#228;te k&#246;nne &#8222;im Vergleich zu einem herk&#246;mmlichen Ferraris-Z&#228;hler nicht unerhebliche Mehrverbr&#228;uche an Energie generieren&#8220;. Ob dieser Mehrverbrauch durch einen Einspareffekt ausgeglichen werde, lasse sich aufgrund der bisherigen Untersuchungen nicht sagen. Eine &#8222;&#246;kologische Gesamtbilanz&#8220; und eine aussagekr&#228;ftige Kosten-Nutzen-Analyse fehle bislang.<\/p>\n<p>Insbesondere unterliege &#8222;erheblichen Zweifeln, ob der verpflichtend vorgegebene Einsatz neuer Messeinrichtungen bei Kunden, die sich nicht bewusst hierf&#252;r entschieden haben (oder m&#246;glicherweise sogar technische Vorbehalte gegen solche Z&#228;hler haben), &#252;berhaupt geeignet ist, eine &#196;nderung des Verbrauchsverhaltens und damit eine h&#246;here Energieeffizienz zu bewirken.&#8220; Das Einverst&#228;ndnis des Verbrauchers werde schon deswegen ben&#246;tigt, weil eine aussagekr&#228;ftige Verbrauchsdarstellung nur mit seiner Einwilligung zul&#228;ssig sei. Verbraucher zum Energiesparen zu motivieren w&#228;re m&#246;glicherweise effektiver als eine m&#246;glichst weite Verbreitung von Erfassungsger&#228;ten. Motivierte Verbraucher w&#252;rden &#8222;entsprechende Ger&#228;te wohl sowieso nachfragen&#8220; &#8211; auch ohne Einbauzwang.<\/p>\n<p><strong>Enorme Mehrkosten<\/strong><\/p>\n<p>Dem unbelegten Energiesparpotenzial elektronischer Erfassungsger&#228;te stehen hohe Anschaffungs- und Einbaukosten gegen&#252;ber. Selbst ein fl&#228;chendeckender Einbau w&#252;rde noch 5-7 Mrd. Euro oder 125 Euro pro Stromkunde kosten. Werden die Kosten auf den Strompreis umgelegt, k&#228;men &#8222;nicht unwesentliche Belastungen auf Verbraucher zu, die sich positiv f&#252;r ein solches Messsystem in keiner Weise entschieden h&#228;tten.&#8220; Bei einem fl&#228;chendeckenden Einbau digitaler Erfassungsger&#228;te w&#228;re laut Bundesnetzagentur gar &#8222;mit einem sprunghaften Anstieg der Netzentgelte zu rechnen&#8220;.<\/p>\n<p><strong>Umgang mit den Verbrauchsaufzeichnungen<\/strong><\/p>\n<p>Ein <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/smartmeter\/\">Gutachten<\/a> des Unabh&#228;ngigen Landeszentrums f&#252;r Datenschutz in Schleswig-Holstein kommt zu dem Ergebnis, dass aus &#8222;intelligenten Z&#228;hlern&#8220; nur die zur Abrechnung erforderlichen Daten ausgelesen werden d&#252;rften, also &#8211; wie bisher &#8211; nur der Gesamtz&#228;hlerstand. Auch die Bundesnetzagentur will &#8222;darauf achten, dass Anschlussnutzer vor dem Einbau eines solchen Z&#228;hlers explizit und ausf&#252;hrlich &#252;ber die M&#246;glichkeiten zur Nutzung ihrer Daten aufgekl&#228;rt werden, um dann bewusst und freiwillig das Ausma&#223; der Nutzung zu bestimmen und in die Nutzung ihrer Daten einzuwilligen&#8220;.<\/p>\n<p>Aus den folgenden Gr&#252;nden ist diese Situation nicht zufrieden stellend:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Umgang mit Energieverbrauchsaufzeichnungen aus unseren Wohnungen ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Ein Gutachten aus Schleswig-Holstein ist nicht verbindlich. Auch die Bundesnetzagentur hat kein Recht, verbindliche Datenschutzvorgaben zu machen.<\/li>\n<li>Man kann nicht nachpr&#252;fen, ob sich die Energieversorger beim Auslesen eines Z&#228;hlers an Vorgaben halten. Wenn ein elektrischer Z&#228;hler ausgetauscht wird, werden ohnehin alle darauf gespeicherten Daten mitgenommen.<\/li>\n<li>Ganz ausgeblendet wird die Frage des Datenschutzes der Wohnungsnutzer untereinander: Die Aufzeichnungen elektrischer Z&#228;hler sind auch f&#252;r Mitbewohner und Besucher abrufbar und auslesbar. Bei diesen kann man wohl kaum davon ausgehen, dass sie sich an datenschutzrechtliche Vorgaben halten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wirksam unterbinden l&#228;sst sich ein illegales Auslesen letztlich nur, wenn die Ger&#228;te so hergestellt w&#252;rden, dass sie &#8211; wie herk&#246;mmliche Z&#228;hler &#8211; alleine den Gesamtverbrauch speichern (&#8222;privacy by design&#8220;). Es gibt aber bislang keine gesetzliche Vorschrift, die Hersteller &#8222;intelligenter Z&#228;hler&#8220; dazu verpflichtete.<\/p>\n<p><strong>Fazit und Forderungen<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Die Politik hat f&#252;r Neubauten einen Zwang zum Einbau elektrischer Messger&#228;te eingef&#252;hrt, der die Verbraucher finanziell erheblich belastet, keinen nachgewiesenen Energiespareffekt aufweist und umgekehrt sogar einen Mehrverbrauch an Energie mit sich bringt. Die Bundesnetzagentur will den Einbauzwang gleichwohl noch ausweiten und bestehende Widerspruchsrechte der Nutzer abschaffen lassen, weil gegenw&#228;rtig &#8222;die latente Desinformation der Verbraucher zu einer Stimmung gegen moderne Messeinrichtungen genutzt werden&#8220; k&#246;nne. Die berechtigten Sorgen um den Schutz unserer Wohnungen sollen k&#252;nftig also g&#228;nzlich &#252;bergangen werden.<\/p>\n<p>Zur Gew&#228;hrleistung der Unverletzlichkeit unserer Wohnungen ist vielmehr zu fordern, dass die folgenden gesetzlichen Schutzvorschriften eingef&#252;hrt werden:<\/p>\n<ol>\n<li>Digitale Verbrauchsaufzeichnungsger&#228;te d&#252;rfen in Wohnungen nur eingebaut und betrieben werden, wenn und solange die Einwilligung aller Bewohner vorliegt. An den Ger&#228;ten muss ein Hinweis auf das Recht zum Widerruf der Einwilligung angebracht werden.<\/li>\n<li>Jeder Bewohner muss das Recht erhalten, ein digitales Verbrauchsaufzeichnungsger&#228;t kostenlos wieder gegen einen herk&#246;mmlichen Energiez&#228;hler austauschen zu lassen. Digitale Ger&#228;te m&#252;ssen mit einem Hinweis auf dieses Umtauschrecht versehen werden.<\/li>\n<li>Digitale Verbrauchsaufzeichnungsger&#228;te d&#252;rfen im Grundsatz nur den zur Abrechnung erforderlichen Gesamtverbrauch aufzeichnen. Weitere Aufzeichnungen d&#252;rfen nur mit Einwilligung aller Bewohner der Wohnung erfolgen; die aktivierte Aufzeichnung muss durch eine verst&#228;ndliche Anzeige auf dem Ger&#228;t jederzeit erkennbar sein und sich am Ger&#228;t wieder abstellen lassen.<\/li>\n<li>Digitale Verbrauchsaufzeichnungsger&#228;te d&#252;rfen Informationen im Grundsatz nur optisch &#252;ber ihre Anzeige (Display) &#252;bermitteln. Eine digitale Daten&#252;bertragung darf nur mit Einwilligung aller Bewohner der Wohnung erfolgen. Ger&#228;te, die eine digitale Daten&#252;bertragung erm&#246;glichen, m&#252;ssen mit einem entsprechenden Hinweis versehen sein.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Erg&#228;nzung vom 07.11.2010:<\/p>\n<p>Laut <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/spiegel\/0,1518,711967,00.html\">Spiegel<\/a> k&#246;nnen mit digitalen Stromz&#228;hlern 9-50 Euro pro Jahr an Stromkosten eingespart werden. &#8222;Diesem &#252;berschaubaren Nutzen stehen enorme Kosten gegen&#252;ber. Den  Austausch des Z&#228;hlers stellen die Versorger dem Kunden laut Deutscher  Energie-Agentur einmalig mit 35 bis 100 Euro in Rechnung. Dazu kommt  noch eine happige j&#228;hrliche Dienstleistungsgeb&#252;hr: Sie rangiert je nach  Anbieter zwischen 60 Euro f&#252;r ein Basismodell und 240 Euro f&#252;r das  Komplettangebot.&#8220;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stromkunden sollen dem Einbau elektronischer Verbrauchsaufzeichnungsger&#228;te (sog. &#8222;intelligente Z&#228;hler&#8220; oder &#8222;smart meter&#8220;) in ihre Wohnung k&#252;nftig nicht mehr widersprechen d&#252;rfen. Dies fordert die Bundesnetzagentur in einem Bericht an den Bundeswirtschaftsminister. Der Einbau der herk&#246;mmlichen, datenschutzfreundlichen Stromz&#228;hler soll nach den W&#252;nschen der Beh&#246;rde verboten werden. Stattdessen d&#252;rften nur noch digitale Stromverbrauchs-Aufzeichnungsger&#228;te eingebaut werden. 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