{"id":2380,"date":"2010-06-17T13:12:06","date_gmt":"2010-06-17T11:12:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=2380"},"modified":"2011-01-26T19:54:41","modified_gmt":"2011-01-26T17:54:41","slug":"eugh-generalanwaeltin-leistungsbezieher-duerfen-nicht-glaesern-gemacht-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eugh-generalanwaeltin-leistungsbezieher-duerfen-nicht-glaesern-gemacht-werden\/","title":{"rendered":"EuGH-Generalanw&#228;ltin: Leistungsbezieher d&#252;rfen nicht gl&#228;sern gemacht werden [erg&#228;nzt am 26.01.2011]"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Europ&#228;ische Gerichtshof soll zum ersten Mal <\/strong>eine EU-Vorschrift wegen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung f&#252;r nichtig erkl&#228;ren: Die <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Generalanwalt_%28EuGH%29\">Generalanw&#228;ltin<\/a> <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Eleanor_Sharpston\">Eleanor Sharpston<\/a> hat heute  in Luxemburg <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79899382C19090092&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL\">beantragt<\/a>,  dass der EU-Gerichtshof die Ver&#246;ffentlichung von Namen, Wohnort und Leistungsh&#246;he s&#228;mtlicher Empf&#228;nger von Landwirtschaftsbeihilfen als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verwerfen soll. Auf der Grundlage dieser Schlussantr&#228;ge wird der Europ&#228;ische Gerichtshof noch dieses Jahr &#252;ber die Frage entscheiden, ob  die EU berechtigt ist, die Identit&#228;t aller Bezieher von EU-Landwirtschaftsbeihilfen ver&#246;ffentlichen zu lassen. Gegen diese Praxis <a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/index.php\/entscheidet-der-europaeische-gerichtshof-ueber-die-vorratsdatenspeicherung\/\">geklagt<\/a> haben drei der 6 Mio. von der EU unterst&#252;tzten Landwirte, deren Name,  Wohnort und Leistungsh&#246;he seit 2008 im Internet ver&#246;ffentlicht wird.<\/p>\n<p><strong>Die Stellungnahme der Generalanw&#228;ltin<\/strong><\/p>\n<p>In ihren <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79899382C19090092&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL\">Schlussantr&#228;gen<\/a> vom 17.06.2010 (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C\u201192\/09\" title=\"C&acirc;&#128;&#145;92\/09 (4 zugeordnete Entscheidungen)\">C\u201192\/09<\/a> und <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C\u201193\/09\" title=\"C&acirc;&#128;&#145;93\/09 (4 zugeordnete Entscheidungen)\">C\u201193\/09<\/a>) kommt die Generalanw&#228;ltin zu dem Schluss, eine andere Art der Ver&#246;ffentlichung w&#228;re &#8222;sowohl weniger  beeintr&#228;chtigend als auch besser geeignet&#8220;. Falls publik gemacht werden solle, wer besonders hohe  Beihilfen beziehe, reiche die namentliche Ver&#246;ffentlichung der Bezieher besonders hoher Leistungen aus. Solle andererseits die &#214;ffentlichkeit in die Lage versetzt werden, informiert zu debattieren, ob Beihilfen eher an die eine oder die andere Gruppe von Inhabern  landwirtschaftlicher Betriebe gehen sollen oder ob eine bestimmte Art  landwirtschaftlicher Bet&#228;tigung st&#228;rker unterst&#252;tzt werden sollte als  eine andere, dann m&#252;ssten die Daten in zusammengefasster, nicht personenbezogener Form nebst n&#228;heren Informationen &#252;ber die jeweilige Betriebs- oder Bet&#228;tigungsart ver&#246;ffentlicht  werden, um dem B&#252;rger einen &#220;berblick zu verschaffen. Die derzeitige Ver&#246;ffentlichung s&#228;mtlicher Rohdaten, die nicht   gruppiert oder zusammengefasst oder mit irgend einem Merkmal der Agrarf&#246;rderung, &#252;ber das die  &#214;ffentlichkeit m&#246;glicherweise   eine Debatte f&#252;hren m&#246;chte, verkn&#252;pft sind, erf&#252;lle den verfolgten   Zweck der Transparenz nicht auf verh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Weise und <strong>verletze die   Grundrechte <\/strong>der Millionen betroffener Landwirte auf Schutz ihrer Privatsph&#228;re und auf   Schutz ihrer personenbezogenen Daten.<\/p>\n<p>Dass die Landwirte in den Antragsformularen auf die beabsichtigte Ver&#246;ffentlichung hingewiesen werden und der Leistungsbezug <strong>freiwillig <\/strong>ist, &#228;ndere an der Grundrechtsverletzung nichts. Von einer Person, die bei einer &#246;ffentlichen Einrichtung Mittel beantrage, k&#246;nne &#8222;als Voraussetzung  f&#252;r die Erlangung dieser Mittel grunds&#228;tzlich nicht verlangt werden [&#8230;], auf ein Grundrecht zu verzichten, das ihr andernfalls Schutz  verliehe.&#8220;<\/p>\n<p>Weitere Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, welches den Europ&#228;ischen Gerichtshof befasst hat, beantwortet die Generalanw&#228;ltin nicht, weil sie nichts zur Sache t&#228;ten: Der Gerichtshof solle in diesem Verfahren nicht zur G&#252;ltigkeit der umstrittenen EU-Richtlinie zur <strong>Vorratsdatenspeicherung <\/strong>Stellung nehmen. Er soll auch nicht dazu Stellung nehmen, ob der Betreiber eines Internetportals das Surfverhalten der Nutzer samt IP-Adresse ohne deren Einwilligung aufzeichnen darf.<\/p>\n<p><strong>Bewertung<\/strong><\/p>\n<p>Die Schlussantr&#228;ge der Generalanw&#228;ltin sind sehr zu begr&#252;&#223;en. Schlie&#223;t sich der Gerichtshof ihrer Argumentation an, dann sind <strong>Leistungsbezieher allgemein<\/strong> (z.B. auch Sozialleistungsbezieher) vor ihrer &#246;ffentlichen Namhaftmachung samt Einkommen unter dem Vorwand der Transparenz gesch&#252;tzt. Vollkommen zurecht f&#252;hrt die Generalanw&#228;ltin aus, dass es kein &#246;ffentliches Interesse daran gibt, die Namen von Millionen von Leistungsempf&#228;ngern zu erfahren.<\/p>\n<p>Wichtig ist auch die Feststellung der Generalanw&#228;ltin, dass der Gesetzesvorbehalt der Grundrechte nicht systematisch dadurch umgangen werden darf, dass &#246;ffentliche Leistungen nur noch nach <strong>&#8222;Einwilligung&#8220; <\/strong>in gesetzlich nicht legitimierte Grundrechtseingriffe zur Verf&#252;gung gestellt werden. Grundrechtseingriffe kann nur die demokratisch gew&#228;hlte Volksvertretung erlauben und nicht die Verwaltung durch abgen&#246;tigte Erkl&#228;rungen, die sie von den Gesetzen freistellen sollen. Derartige etwa in den USA &#252;bliche Praktiken d&#252;rfen in Europa nicht geduldet werden.<\/p>\n<p>Den Schlussantr&#228;gen kommt auch &#252;ber den Bereich des Leistungsbezugs hinaus <strong>Signalwirkung<\/strong> zu: Zum ersten Mal soll der Europ&#228;ische Gerichtshof eine EU-Vorschrift f&#252;r nichtig  erkl&#228;ren, weil sie das Grundrecht auf Datenschutz unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig weit einschr&#228;nke. Der EU-Gerichtshof hat bisher keinen guten Ruf im Bereich des Grundrechtsschutzes. Anders als etwa das Bundesverfassungsgericht hat es der Gerichtshof bisher vermieden, die Grundrechte durch Nichtigerkl&#228;rung von EU-Recht konsequent durchzusetzen und eine eigene, echte Pr&#252;fung der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit vorzunehmen. Dass der Europ&#228;ische Gerichtshof nun zum ersten Mal EU-Recht wegen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;iger Einschr&#228;nkung des Grundrechts auf Privatsph&#228;re verwerfen soll, hat erhebliche Auswirkungen auf bestehende und k&#252;nftige EU-&#220;berwachungsvorhaben: Bei dem <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/366\/79\/lang,de\/\">anstehenden<\/a> Verfahren &#252;ber die G&#252;ltigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung steigen die Aussichten, dass der EU-Gerichtshof &#8211; wie zuvor schon nationale Verfassungsgerichte &#8211; die anlasslose Speicherung s&#228;mtlicher Verbindungsdaten als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verwerfen wird. Und bei k&#252;nftigen &#220;berwachungsvorhaben wie der allgemeinen Flugreisedatenbank wird die EU sehr viel genauer als bisher pr&#252;fen m&#252;ssen, ob ihre Vorhaben mit dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz vereinbar sind. Dass der Europ&#228;ische Gerichtshof im jetzigen Verfahren nicht auf die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten und Internetspuren eingehen soll, ist eher zu begr&#252;&#223;en, weil dieses Verfahren nicht den richtigen Rahmen f&#252;r eine Entscheidung dieser fundamentalen Fragen bietet. &#220;ber die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird in einem <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/366\/79\/lang,de\/\">anderen<\/a> Verfahren entschieden werden, das sich spezifisch mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Und die Frage der Surfprotokollierung ist bereits anderweitig <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/datenschutzbeauftragte-protokollierung-von-ip-adressen-ist-unzulaessig\/\">gekl&#228;rt<\/a>.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 30.09.2010:<\/p>\n<p>Der EU-Gerichtshof wird sein Urteil am 9. November 2010 um 9.30 Uhr verk&#252;nden. Es wird <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/form.pl?lang=de&amp;newform=newform&amp;alljur=alljur&amp;jurcdj=jurcdj&amp;jurtpi=jurtpi&amp;jurtfp=jurtfp&amp;alldocrec=alldocrec&amp;docj=docj&amp;docor=docor&amp;docop=docop&amp;docav=docav&amp;docsom=docsom&amp;docinf=docinf&amp;alldocnorec=alldocnorec&amp;docnoj=docnoj&amp;docnoor=docnoor&amp;radtypeord=on&amp;typeord=ALL&amp;docnodecision=docnodecision&amp;allcommjo=allcommjo&amp;affint=affint&amp;affclose=affclose&amp;numaff=C-92%2F09&amp;ddatefs=&amp;mdatefs=&amp;ydatefs=&amp;ddatefe=&amp;mdatefe=&amp;ydatefe=&amp;nomusuel=&amp;domaine=&amp;mots=&amp;resmax=100&amp;Submit=Submit\">hier<\/a> abrufbar sein.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 26.01.2011:<\/p>\n<p>Der EU-Gerichtshof hat die EU-Verordnung zur Ver&#246;ffentlichung pers&#246;nlicher Daten von Millionen Leistungsbeziehern <strong>wegen Verletzung des Datenschutzgrundrechts f&#252;r nichtig erkl&#228;rt<\/strong> (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-92\/09\" title=\"C-92\/09 (4 zugeordnete Entscheidungen)\">C-92\/09<\/a>).<\/p>\n<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof entschied,  Einschr&#228;nkungen des in der EU-Grundrechtecharta garantierten Schutzes  pers&#246;nlicher Daten m&#252;ssten sich &#8222;auf das absolut Notwendige  beschr&#228;nken&#8220;. Die EU-Vorgabe zur Ver&#246;ffentlichung s&#228;mtlicher Bezieher  von Agrarleistungen erkl&#228;rte der Gerichtshof f&#252;r &#8222;ung&#252;ltig&#8220;, weil die EU  mit dieser fl&#228;chendeckenden Vorgabe &#8222;die durch die Wahrung des <strong> Grundsatzes der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit vorgegebenen Grenzen &#252;berschritten&#8220; <\/strong>habe.<\/p>\n<p>Allerdings sei es f&#252;r die Zukunft eine <strong>Ver&#246;ffentlichung von Daten eines Teils der Leistungsempf&#228;nger <\/strong>denkbar, etwa differenziert nach Zeitraum, H&#228;ufigkeit oder Art und  Umfang des Leistungsbezugs. Der Gerichtshof er&#246;ffnet also die M&#246;glichkeit, beispielsweise Bezieher besonders hoher Beihilfen weiterhin namentlich zu benennen. Subventionen an Firmen d&#252;rfen sogar ohne jede Einschr&#228;nkung mit Namensnennung ver&#246;ffentlicht werden.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil ist sehr zu begr&#252;&#223;en. <\/strong>Durch das Urteil sind Leistungsbezieher allgemein (z.B. auch Sozialleistungsbezieher) vor ihrer &#246;ffentlichen  Namhaftmachung samt Einkommen unter dem Vorwand der Transparenz  gesch&#252;tzt. Es gibt  kein &#246;ffentliches Interesse daran, die Namen von Millionen von  Leistungsempf&#228;ngern zu erfahren.<\/p>\n<p>Dem Urteil kommt auch &#252;ber den Bereich des Leistungsbezugs hinaus <strong>Signalwirkung <\/strong>zu: Zum ersten Mal hat der Europ&#228;ische Gerichtshof eine EU-Vorschrift  f&#252;r nichtig  erkl&#228;rt, weil sie das Grundrecht auf Datenschutz  unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig weit einschr&#228;nkte. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf bestehende und k&#252;nftige  EU-&#220;berwachungsvorhaben: Bei dem <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/366\/79\/lang,de\/\">anstehenden<\/a> Verfahren &#252;ber die G&#252;ltigkeit der EU-Richtlinie zur  Vorratsdatenspeicherung steigen die Aussichten, dass der EU-Gerichtshof \u2013  wie zuvor schon nationale Verfassungsgerichte \u2013 die anlasslose  Speicherung s&#228;mtlicher Verbindungsdaten als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verwerfen  wird. Und bei k&#252;nftigen &#220;berwachungsvorhaben wie der allgemeinen  Flugreisedatenbank wird die EU sehr viel genauer als bisher pr&#252;fen  m&#252;ssen, ob ihre Vorhaben mit dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz vereinbar  sind.<\/p>\n<p><strong>Siehe auch<\/strong> die Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung f&#252;r Datenschutz &#8222;<a href=\"http:\/\/www.datenschutzverein.de\/Pressemitteilungen\/2010_Agrarsubventionen.pdf\">Europ&#228;ischer Gerichtshof st&#228;rkt Transparenz und Datenschutz!<\/a>&#8220; vom 10.11.2010.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europ&#228;ische Gerichtshof soll zum ersten Mal eine EU-Vorschrift wegen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung f&#252;r nichtig erkl&#228;ren: Die Generalanw&#228;ltin Eleanor Sharpston hat heute in Luxemburg beantragt, dass der EU-Gerichtshof die Ver&#246;ffentlichung von Namen, Wohnort und Leistungsh&#246;he s&#228;mtlicher Empf&#228;nger von Landwirtschaftsbeihilfen als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verwerfen soll. 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