{"id":2489,"date":"2010-09-01T20:45:38","date_gmt":"2010-09-01T18:45:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=2489"},"modified":"2014-05-03T13:13:58","modified_gmt":"2014-05-03T11:13:58","slug":"geplantes-us-eu-datenabkommen-beguenstigt-menschenrechtsverletzungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/geplantes-us-eu-datenabkommen-beguenstigt-menschenrechtsverletzungen\/","title":{"rendered":"Geplantes US-EU-Datenabkommen beg&#252;nstigt Menschenrechtsverletzungen [erg&#228;nzt am 03.05.2014]"},"content":{"rendered":"<p>Die EU-Mitgliedsstaaten beraten zurzeit dar&#252;ber, ob und mit welchen Vorgaben sie der EU-Kommission erlauben, mit den USA ein <strong>Abkommen &#252;ber die Auslieferung pers&#246;nlicher Daten zu polizeilichen Zwecken <\/strong>zu schlie&#223;en. Statewatch hat diese Woche den Inhalt des geheimen Vorschlags der EU-Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen enth&#252;llt: <a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2010\/aug\/eu-usa-dp-general-em.pdf\">pdf-Dokument KOM(2010)252<\/a> (englisch)<\/p>\n<p>Das geplante Abkommen soll danach zwar nur den Datenschutz f&#252;r anderweitig bereits vereinbarte Datenlieferungen (z.B. Flugreisedaten, Bankdaten) regeln. Nach <a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2010\/aug\/eu-usa-dp-general-em.pdf\">Meinung<\/a> der EU-Kommission w&#252;rde es die Auslieferung von B&#252;rgerdaten &#8222;zur Verhinderung, Untersuchung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten&#8220; in Zukunft aber <strong>faktisch &#8222;erleichtern&#8220;<\/strong>.<\/p>\n<p>Im Ansatz zutreffend erkennt die EU-Kommission, dass die <strong>hinter verschlossenen T&#252;ren<\/strong> von einer nicht demokratisch legitimierten &#8222;High Level Contact Group (HLCG)&#8220; erarbeiteten &#8222;<a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/index.php\/eu-plant-breite-datenauslieferung-an-die-usa\/\">gemeinsamen Datenschutzprinzipien<\/a>&#8220; der USA und EU &#8222;f&#252;r sich genommen nicht ausreichen&#8220;. Das verwundert nicht weiter: Da die USA im Datenschutzbereich ein Entwicklungsland sind, k&#246;nnen die wenigen Gemeinsamkeiten denknotwendig nur unzureichend sein &#8211; anders <a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2009\/dec\/eu-usa-hlg-dp-14574-09.pdf\">sieht<\/a> das allerdings Schweden, das bis Ende 2009 den EU-Ratsvorsitz stellte. Die Kommission kritisiert jedoch zutreffend, dass die HLCG-Prinzipien &#8222;sehr allgemein formuliert&#8220; seien und der Pr&#228;zisierung bed&#252;rften.<\/p>\n<p>Was die Kommission dann selbst vorschl&#228;gt, ist allerdings ebenfalls v&#246;llig unzureichend und menschenrechtswidrig:<\/p>\n<ul>\n<li>Am wichtigsten ist, was in dem geplanten EU-US-Datenabkommen nicht stehen soll: Das Abkommen soll keinerlei Schutz davor bieten, dass die USA europ&#228;ische Informationen unmittelbar oder mittelbar <strong>zum Vollzug der Todesstrafe<\/strong> an Menschen, zur Ermordung von Zivilisten ohne Gerichtsverfahren (&#8222;Drohnen&#8220;), zur zeitlich unbegrenzten Gefangennahme von Zivilisten ohne Anklage wie beispielsweise in Guant\u00e1namo und Bagram, zur Aburteilung von Personen vor nicht rechtsstaatlichen Sondergerichten (&#8222;Military Commissions&#8220;), zur Verschleppung von Personen in Folterstaaten, zur Verh&#228;ngung von Flugverboten und Finanzsperren, zur Aufnahme in Verdachtslisten ohne gerichtliche Genehmigung und &#220;berpr&#252;fungsm&#246;glichkeit u.v.m. verwenden. Kurzum: Das Inkrafttreten des Abkommens soll nicht davon abh&#228;ngig gemacht werden, dass die USA den Internationalen Pakt &#252;ber B&#252;rgerliche Rechte und die Amerikanische Menschenrechtskonvention endlich so ratifizieren, dass man sich vor US-amerikanischen Gerichten darauf berufen kann. Eine europ&#228;ische Informationsauslieferung darf aber keine Verletzung in der EMRK garantierter <strong>Menschenrechte <\/strong>(z.B. Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung; Recht auf Leben und Verbot der Todesstrafe; Recht auf ein faires Verfahren einschlie&#223;lich des Schutzes vor ungesetzlicher Freiheitsentziehung) nach sich ziehen, weil sich Europa sonst an den schlimmen Menschenrechtsverletzungen der USA im Zuge ihres <a href=\"http:\/\/www.hrw.org\/en\/news\/2010\/01\/14\/counterterrorism-and-human-rights-report-card-president-obama-s-first-year\">Kreuzzugs<\/a> &#8222;<a href=\"http:\/\/www.amnesty.org\/en\/news-and-updates\/feature\/us-continues-look-other-way-war-terror-abuses-20100120\">gegen<\/a> <a href=\"http:\/\/www.aclu.org\/human-rights-national-security\/aclu-letter-urges-president-obama-reject-targeted-killings-outside-co\">Terror<\/a>&#8220; mitschuldig macht. Eine Zusammenarbeit mit den USA darf es nicht geben, solange dort keine internationalen Menschenrechtsgarantien gelten.<\/li>\n<li>Einmal von der EU ausgeliefert, sollen die USA laut Kommissionsvorschlag beliebig mit pers&#246;nlichen Daten verfahren d&#252;rfen, solange das nicht mit dem Zweck der Strafverfolgung &#8222;unvereinbar&#8220; ist &#8211; wann ist das schon der Fall? Die Kommission plant keine &#8222;enge und konkrete&#8220; Zweckbindung, wie sie das Bundesverfassungsgericht fordert. Richtigerweise d&#252;rfen die ausgelieferten Informationen nur zu dem konkreten Zweck (Ermittlungsverfahren) verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind (enge und konkrete <strong>Zweckbindung<\/strong>).<\/li>\n<li>Laut Europ&#228;ischem Menschenrechtsgerichtshof darf eine Identifizierung des Betroffenen nur solange m&#246;glich sein, wie es der Zweck der Speicherung verlangt (<a href=\"http:\/\/www.webcitation.org\/5g6FzdBr4\">Marper, Abs. 103<\/a>). Personenbezogene Daten sind also sofort zu <strong>vernichten<\/strong>, wenn sie zu dem Erhebungszweck nicht oder nicht mehr erforderlich sind. Die Kommission will dies von den USA indes nicht verlangen. Die USA m&#252;ssen laut Kommission nur &#8222;angemessene L&#246;schungsfristen&#8220; vorsehen, was den Vorgaben von Grundrechtecharta und Menschenrechtskonvention nicht gen&#252;gt.<\/li>\n<li>Die EU-Kommission will den USA bei der &#8222;Verhinderung, Untersuchung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten&#8220; mithilfe europ&#228;ischer Daten keinerlei konkreten Grenzen setzen. Das ist mit dem <strong>Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgebot<\/strong>, welches in den USA <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/TEXT+TA+P5-TA-2003-0239+0+DOC+XML+V0\/\/DE\">nicht<\/a> gilt, unvereinbar. Die USA k&#246;nnten nach dem Vorschlag der Kommission auf blo&#223;e Mutma&#223;ungen hin europ&#228;ische Daten ins Blaue hinein massenhaft abrufen, nutzen und weitergeben, wann immer sie dies f&#252;r n&#252;tzlich halten. Um den Grundrechten der Betroffenen gerecht zu werden, m&#252;sste festgelegt werden, dass die Vertragsparteien nur Informationen &#252;ber Personen verarbeiten d&#252;rfen, die aufgrund konkreter Tatsachen im Verdacht stehen, eine schwere Straftat (Definition: im Einzelfall zu erwartende Freiheitsstrafe von &#252;ber vier Jahren) begangen zu haben. Auch d&#252;rfen nur Informationen verarbeitet werden, die zur Aufkl&#228;rung des Tatverdachts geeignet, erforderlich und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sind. Informationen &#252;ber Menschen an einen Staat wie die USA zu &#252;bermitteln, ist ein so tiefer Grundrechtseingriff, dass er engen Grenzen unterworfen werden muss.<\/li>\n<li>Nach dem Vorschlag der Kommission k&#246;nnten Informationen &#252;ber das Sexualleben einer Person unter denselben Voraussetzungen &#252;bermittelt werden wie ein Name oder Geburtsdatum aus dem Telefonbuch. Dabei m&#252;sste die &#220;bermittlung und Verwendung <strong>besonders schutzw&#252;rdiger personenbezogener Daten<\/strong> ausgeschlossen werden, allerwenigstens aber besonders hohen Anforderungen unterworfen werden. Dies gilt f&#252;r sensible Daten &#252;ber Herkunft, politische Meinung, religi&#246;se oder philosophische &#220;berzeugung oder Gewerkschaftszugeh&#246;rigkeit, Gesundheit, Sexualleben, f&#252;r Daten aus Eingriffen in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in das Fernmeldegeheimnis, in berufliche Vertrauensverh&#228;ltnisse (z.B. Anwaltsgeheimnis) und in pers&#246;nliche Vertrauensverh&#228;ltnisse (z.B. Familie).<\/li>\n<li>Das Abkommen soll zwar ein Recht auf eine unabh&#228;ngige Aufsichtsbeh&#246;rde vorsehen, wie es die EU-Grundrechtecharta verlangt (in Europa sind dies <strong>Datenschutzbeauftragte<\/strong>). Es fehlt aber an einer Definition des Begriffs &#8222;unabh&#228;ngig&#8220;. In Europa wird eine &#8222;v&#246;llige Unabh&#228;ngigkeit&#8220; der Datenschutzbeauftragten <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kein-unabhaengiger-datenschutz-in-deutschland-und-den-usa\/\">gefordert<\/a>, was in dem Kommissionsvorschlag f&#252;r die USA nicht vorgesehen ist. Damit ist keineswegs gew&#228;hrleistet, dass die US-Aufsichtsbeh&#246;rde institutionell, funktional und materiell von der Staatsverwaltung unabh&#228;ngig sein wird, die sie beaufsichtigen soll. Es ist nicht einmal gew&#228;hrleistet, dass die Aufsichtsbeh&#246;rde &#8222;au&#223;erhalb des Polizeisektors&#8220; angesiedelt sein muss (Empfehlung <a href=\"http:\/\/www.coe.int\/t\/dghl\/cooperation\/economiccrime\/organisedcrime\/Rec_1987_15.pdf\">R (87) 15<\/a> des Europarats).<\/li>\n<li>Das <strong>Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz<\/strong> (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GRCh\/47.html\" title=\"Art. 47 GRCh: Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht\">Art. 47 EU-Grundrechtecharta<\/a>) soll in den USA <a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2009\/dec\/eu-usa-hlg-dp-14574-09.pdf\">weiterhin<\/a> nicht gelten. Die Kommission will Europ&#228;ern, deren Daten an die USA ausgeliefert werden, nur &#8222;durchsetzbare Rechte&#8220; auf &#8222;gerichtlichen Rechtsschutz&#8220; aushandeln, was vollkommen unklar formuliert ist. Nach europ&#228;ischem Recht muss jedem Menschen gegen jede Verletzung seiner Rechte effektiver Rechtsschutz vor unabh&#228;ngigen Gerichten zustehen (etwa gegen die Zweckentfremdung von Daten, gegen Verletzungen des Benachrichtigungs-, Auskunfts-, Berichtigungs- und L&#246;schungsanspruchs sowie des Anspruchs auf eine unabh&#228;ngige Kontrollstelle). Diesem Anspruch k&#246;nnen die USA schon deshalb nicht gen&#252;gen, weil die US-Regierung Gerichtsverfahren systematisch mit dem Argument der &#8222;nationalen Sicherheit&#8220; verhindern kann und das auch <a href=\"http:\/\/www.hrw.org\/en\/news\/2010\/01\/14\/counterterrorism-and-human-rights-report-card-president-obama-s-first-year\">tut<\/a> (&#8222;State Secrets Privilege&#8220;), und weil US-Gerichte au&#223;erhalb des Territoriums der USA begangene Rechtsverletzungen nicht voll &#252;berpr&#252;fen. Die Kommissionsempfehlung bietet keinerlei L&#246;sung f&#252;r diese Probleme.<\/li>\n<li>Dem Kommissionsvorschlag zufolge m&#252;ssten innerhalb von drei Jahren s&#228;mtliche <strong>mit den USA bislang vereinbarte Datenschutzregelungen <\/strong>dem neuen Abkommen &#8222;angepasst&#8220; werden &#8211; selbst, wenn sie &#8211; z.B. wegen der Eigenart der jeweiligen Daten &#8211; unsere Daten besser sch&#252;tzen. Das muss ge&#228;ndert werden.<\/li>\n<li>Das Abkommen soll &#8222;Schl&#252;sselbegriffe&#8220; <strong>definieren<\/strong> &#8211; die Kommission sagt aber nicht, wie. Wenn beispielsweise der Begriff des personenbezogenen Datums unzureichend definiert wird, gew&#228;hrleistet das Abkommen kein angemessenes Datenschutzniveau mehr. Die Definitionen m&#252;ssen deshalb im Einklang mit europ&#228;ischem Recht stehen.<\/li>\n<li>Das Abkommen soll nach einiger Zeit &#252;berpr&#252;ft werden. Dem <strong>Pr&#252;fkommittee <\/strong>sollen aber nur Vertreter von Polizei, Justiz und Datenschutzbeh&#246;rden angeh&#246;ren, keine demokratisch gew&#228;hlte Abgeordnete, unabh&#228;ngigen Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. Das muss ge&#228;ndert werden.<\/li>\n<li>Das Abkommen soll regeln, auf welchem <strong>Staatsgebiet <\/strong>es gelten soll. Die Kommission sagt aber nicht, wie dies geregelt werden soll. Grundrechtecharta und Menschenrechtskonvention erlauben eine Beschr&#228;nkung auf bestimmte Staatsgebiete nicht. Deshalb muss festgelegt werden, dass das Abkommen die Vertragsstaaten weltweit bindet, wenn sie pers&#246;nliche Daten verarbeiten.<\/li>\n<li>Die Kommission bringt die M&#246;glichkeit eines <strong>zeitlich unbegrenzten Abkommens <\/strong>ins Gespr&#228;ch. Es muss aber sicher gestellt sein, dass das Abkommen von jeder Seite gek&#252;ndigt werden kann, schon f&#252;r den &#8211; wahrscheinlichen &#8211; Fall, dass europ&#228;ische Gerichte es f&#252;r menschenrechtswidrig erkl&#228;ren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist sehr zu hoffen, dass der EU-Rat kein Verhandlungsmandat erteilen wird, jedenfalls aber die genannten M&#228;ngel nachbessern wird. Noch im Oktober 2009 <a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2009\/dec\/eu-usa-hlg-dp-14574-09.pdf\">schrieb<\/a> der EU-Ratsvorsitz den USA zutreffend ins Stammbuch: &#8222;In der EU hat jeder Mensch ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor einem unparteiischen und unabh&#228;ngigen Gericht, unabh&#228;ngig von seiner Staatsangeh&#246;rigkeit und seinem Wohnsitz. In den USA existiert keine vergleichbare generelle Regelung.&#8220;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/index.php\/tag\/us-eu-datenabkommen\/\">Weitere Informationen<\/a><\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 04.11.2011:<\/p>\n<p>Siehe auch meinen <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wiki\/index.php\/Ver%C3%B6ffentlichungen_von_und_%C3%BCber_den_Autor#Video\">Redebeitrag im Rahmen des Anh&#246;rung des Europ&#228;ischen Parlaments am 25.10.2010<\/a><\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 03.05.2014:<\/p>\n<p>Siehe auch<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/secure.edps.europa.eu\/EDPSWEB\/webdav\/site\/mySite\/shared\/Documents\/Consultation\/Opinions\/2008\/08-11-11_High_Level_Contact_Group_DE.pdf\">Stellungnahme des Europ&#228;ischen Datenschutzbeauftragten<\/a> vom 11.11.2008<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/document\/activities\/cont\/201010\/20101027ATT90732\/20101027ATT90732EN.pdf\">Meine schriftliche Stellungnahme an die EU-Kommission (englisch)<\/a> vom 06.03.2010<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.statewatch.org\/news\/2012\/feb\/eu-council-usa-dp-agreement-2011-5999-12.pdf\">Bericht der EU-Kommission &#252;ber den Verhandlungsstand (englisch)<\/a> vom 03.02.2012<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/wp-upload\/2014-04-09-COUNCIL-8761-14.pdf\">Bericht der EU-Kommission &#252;ber den Verhandlungsstand (englisch)<\/a> vom 09.04.2014<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/2014\/19\/datenschutzabkommen-ueberwachung-nsa\">Mein Kommentar zum aktuellen Verhandlungsstand<\/a> vom 03.05.2014<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Mitgliedsstaaten beraten zurzeit dar&#252;ber, ob und mit welchen Vorgaben sie der EU-Kommission erlauben, mit den USA ein Abkommen &#252;ber die Auslieferung pers&#246;nlicher Daten zu polizeilichen Zwecken zu schlie&#223;en. 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