{"id":249,"date":"2008-04-25T09:06:46","date_gmt":"2008-04-25T08:06:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/aktuelle-sicherheitspolitik-auf-dem-rechtsstaatlichen-pruefstand\/"},"modified":"2012-10-10T11:44:00","modified_gmt":"2012-10-10T09:44:00","slug":"aktuelle-sicherheitspolitik-auf-dem-rechtsstaatlichen-pruefstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/aktuelle-sicherheitspolitik-auf-dem-rechtsstaatlichen-pruefstand\/","title":{"rendered":"Aktuelle Sicherheitspolitik auf dem rechtsstaatlichen Pr&#252;fstand"},"content":{"rendered":"<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Erwiderung auf Sch&#228;uble, ZRP 2007, 210*<\/p>\n<p style=\"margin-top: 0.42cm; page-break-after: avoid;\"><span style=\"font-family: Arial,sans-serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>1. Einleitung<\/strong><\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">In der rechtspolitischen Debatte der letzten Jahre vorherrschend ist die Auffassung, der Staat m&#252;sse seinen B&#252;rgern \u201edas gr&#246;&#223;tm&#246;gliche Ma&#223; an Sicherheit\u201c vor Straftaten garantieren.<a class=\"sdfootnoteanc\" title=\"sdfootnote1anc\" name=\"sdfootnote1anc\" href=\"#sdfootnote1sym\"><\/a><sup>1<\/sup> Dazu m&#252;ssten ihm alle verf&#252;gbaren Instrumente an die Hand gegeben werden. Geboten sei eine best&#228;ndige Erweiterung (\u201eVerbesserung\u201c) der staatlichen Eingriffsbefugnisse. Zum Zweck einer m&#246;glichst umfassenden \u201eSicherheitsvorsorge\u201c sei eine \u201ebreitfl&#228;chige vorfeldaufkl&#228;rende Informationssichtung\u201c erforderlich.<a class=\"sdfootnoteanc\" title=\"sdfootnote2anc\" name=\"sdfootnote2anc\" href=\"#sdfootnote2sym\"><\/a><sup>2<\/sup> Dieses Sicherheitsparadigma kennt keine immanenten Grenzen. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch&#228;uble erkl&#228;rte gegen&#252;ber dem Spiegel: \u201eDie rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings ver&#228;ndern kann.\u201c<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Fraglich ist, wie diese Argumentation im Lichte rechtsstaatlicher Grunds&#228;tze zu w&#252;rdigen ist.<\/p>\n<p style=\"margin-top: 0.42cm; page-break-after: avoid;\"><span style=\"font-family: Arial,sans-serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>2. Argumentationsmuster<\/strong><\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"margin-top: 0.42cm; page-break-after: avoid;\"><span style=\"font-family: Arial,sans-serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>a. Waffengleichheit<\/strong><\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Die Vertreter des vorherrschenden Sicherheitsparadigmas fordern eine \u201eWaffengleichheit\u201c von Staat und Straft&#228;tern. Der Staat m&#252;sse entsprechenden Gruppierungen \u201eauf Augenh&#246;he begegnen\u201c. In einer etwas kruderen Formulierung hei&#223;t es, der Staat d&#252;rfe sich nicht \u201eselbst blind und dumm\u201c stellen. Daten- und Grundrechtsschutz d&#252;rfe kein \u201eT&#228;terschutz\u201c sein. Straft&#228;ter seien \u201eklug genug, so etwas auszunutzen\u201c.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Ausgangspunkt des freiheitlichen Verfassungsstaats ist hingegen das Bekenntnis zu unverletzlichen und unver&#228;u&#223;erlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 Abs. 2 GG<\/a>). Seit dem L&#252;th-Urteil entnimmt das Bundesverfassungsgericht dem Grundgesetz eine Wertentscheidung f&#252;r den Schutz von Freiheit und Menschenw&#252;rde als oberstem Zweck allen Rechts.<a class=\"sdfootnoteanc\" title=\"sdfootnote3anc\" name=\"sdfootnote3anc\" href=\"#sdfootnote3sym\"><\/a><sup>3<\/sup><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Danach kann der Schutz vor Angriffen nicht rechtfertigen, was die Freiheit des Individuums oder der Gesellschaft unangemessen einschr&#228;nkt. Der Rechtsstaat verzichtet bewusst auf bestimmte staatliche Befugnisse, selbst wenn sie im Einzelfall Leben retten k&#246;nnten. Er nimmt bewusst in Kauf, aufgrund seiner Bindungen in bestimmten Situationen keine Hilfe leisten und keinen Schutz gew&#228;hrleisten zu k&#246;nnen. Der Schutz der Freiheit des Menschen und der freiheitlichen Gesellschaft ist f&#252;r ihn letztendlich wichtiger als der Versuch, Gefahren m&#246;glichst umfassend abzuwehren.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Das Grundgesetz beruht auf der historischen Erkenntnis, dass es auf Dauer nicht in unserem Interesse liegt, wenn der Staat \u201ealles Menschenm&#246;gliche\u201c mit der Begr&#252;ndung unternimmt, unsere Sicherheit gew&#228;hrleisten oder sonst in unserem Interesse handeln zu wollen. Grundlage dieser Erkenntnis ist die Erfahrung mit totalit&#228;ren Regimes auf deutschem Boden, die im &#220;brigen nicht pl&#246;tzlich, sondern schleichend und von vielen Menschen begr&#252;&#223;t Einzug gehalten haben. Bedenklich stimmt deswegen die Aussage des gegenw&#228;rtigen Bundesinnenministers, unser Staat d&#252;rfe nicht \u201eweniger Schutz gew&#228;hren als andere, weniger demokratische Staatsformen\u201c. Die rechtsstaatlichen Bindungen, derentwegen ein freiheitlicher Staat unter Umst&#228;nden keinen Schutz gew&#228;hrleisten kann, sch&#252;tzen unsere Rechte in der Summe weit besser als autorit&#228;re oder totalit&#228;re Staatsordnungen, die anf&#228;llig f&#252;r Willk&#252;r, Missbrauch und Dem&#252;tigungen sind.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Der Rechtsstaat verzichtet deswegen bewusst auf eine \u201eWaffengleichheit\u201c mit Straft&#228;tern. Er ist nicht blind, weil er nicht alles sehen will, nicht dumm, weil er nicht alles wissen will, nicht schwach, weil er nicht alle Mittel einsetzen will. Er ist so stark, dass er den Missbrauch seiner Freiheiten hinnehmen kann. Ist der Grundrechtsschutz universell garantiert, so ist er immer auch \u201eT&#228;terschutz\u201c. Die von den Grundrechten gesicherten Freir&#228;ume sind gleichwohl nicht \u201erechtsfreie R&#228;ume\u201c, sondern staatsfreie R&#228;ume.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Nur das Primat der Freiheit bewahrt Unschuldige ausreichend vor staatlichen Vor- und Fehlurteilen. Nur auf diese Weise kann die unbefangene Mitwirkung der B&#252;rger an einer demokratischen Willensbildung gesichert werden. Diese gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Grundrechte verkennt, wer bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung nur darauf abstellen will, \u201ewie einschneidend die Ma&#223;nahme f&#252;r den Einzelnen ist\u201c. Wer mehr staatliche \u201eFreiheiten im Kampf gegen den Terrorismus\u201c fordert, verkehrt den abwehrrechtlichen Freiheitsbegriff des Grundgesetzes in sein Gegenteil.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Das Vertrauen der B&#252;rger und auch das internationale Ansehen des Rechtsstaats beruhen darauf, dass der Rechtsstaat auch in Krisensituationen ma&#223;voll und zur&#252;ckhaltend agiert und letztendlich doch die Oberhand beh&#228;lt. Die neuere Forschung best&#228;tigt in Spielexperimenten eindrucksvoll, dass auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Spielregeln trotz einzelner Missbr&#228;uche den Beteiligten insgesamt weit h&#246;here Vorteile bringen als Spielregeln, die auf pr&#228;ventiven Kontrollmechanismen basieren.<a class=\"sdfootnoteanc\" title=\"sdfootnote4anc\" name=\"sdfootnote4anc\" href=\"#sdfootnote4sym\"><\/a><sup>4<\/sup><\/p>\n<p style=\"margin-top: 0.42cm; page-break-after: avoid;\"><span style=\"font-family: Arial,sans-serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>b. Rechtssicherheit<\/strong><\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Eine weitere Argumentationslinie der Vertreter des Sicherheitsparadigmas hat die Rechtssicherheit zum Gegenstand. Argumentiert wird, nur pr&#228;zise Rechtsgrundlagen und Eingriffserm&#228;chtigungen k&#246;nnten das staatliche Handeln auch in Krisensituationen leiten.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Tats&#228;chlich bieten die Grundrechte dem Staat in allen Situationen eine pr&#228;zise und rechtssichere Handlungsanleitung: Wo der Gesetzgeber nicht Eingriffe in unsere Rechte normenklar gestattet hat, sind sie verboten. Dass Ziel dieser Argumentation nicht wirklich die Schaffung von Rechtssicherheit ist, zeigt sich daran, dass mit dem Argument der Rechtssicherheit nie ein normenklares Verbot f&#252;r den Staat angestrebt wird, sondern stets eine Ausweitung der staatlichen Machtbefugnisse.<\/p>\n<p style=\"margin-top: 0.42cm; page-break-after: avoid;\"><span style=\"font-family: Arial,sans-serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>c. Delegitimierung<\/strong><\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Grundlegender ist das Argument, der Grundrechtsschutz und die verfassungsrechtlichen Bindungen w&#252;rden von den B&#252;rgern auf Dauer nur anerkannt, wenn sie der staatlichen Gew&#228;hrleistung von Sicherheit nicht entgegen st&#252;nden. Erlaube das Grundgesetz nicht, \u201edas gr&#246;&#223;tm&#246;gliche Ma&#223; an Sicherheit\u201c zu gew&#228;hrleisten, verliere es das Vertrauen und die Unterst&#252;tzung der Bev&#246;lkerungsmehrheit, w&#252;rde unsere Staatsordnung anf&#228;llig f&#252;r Extremisten, die einen starken Staat und eine feste Ordnung versprechen. Gegen&#252;ber dem Spiegel erkl&#228;rte der Bundesinnenminister: \u201eDas Grundgesetz w&#252;rde doch zerbrechen, wenn wir es nicht anpassen w&#252;rden\u201c. Nur ein starker Staat schaffe Vertrauen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Im Ausgangspunkt zutreffend ist, dass der Schutz vor Angreifern traditionell die wichtigste staatliche Aufgabe darstellte. Die B&#252;rger erwarten zurecht, dass der Staat im Gegenzug f&#252;r das ihm einger&#228;umte Gewaltmonopol ein angemessenes Ma&#223; an Rechtsg&#252;terschutz gew&#228;hrleistet, wozu auch eine effektive Strafverfolgung zu z&#228;hlen ist. Ein angemessenes Schutzniveau ist in der Bundesrepublik allerdings schon immer gew&#228;hrleistet gewesen, n&#228;mlich auf der Basis der traditionellen, anlassbezogenen strafprozessualen Befugnisse gegen Verd&#228;chtige und polizeilichen Befugnisse gegen St&#246;rer. In diesem Bereich kommt es nicht zu verfassungsrechtlichen Problemen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Die Frage ist, ob der Staat den B&#252;rgern dar&#252;ber hinaus ein weiter gehendes, maximales Ma&#223; an Sicherheit zusichern muss, um ihre Unterst&#252;tzung zu erhalten. Unterstellt man einen Zusammenhang zwischen Sicherheitsgef&#252;hl und Identifizierung mit dem Staatswesen, so gibt die empirische <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kriminalitaet-die-buerger-haben-andere-sorgen-zur-inneren-unsicherheit-in-deutschland\/\">Sicherheitsforschung<\/a> wichtige Antworten auf diese Frage. Danach h&#228;ngt das pers&#246;nliche Sicherheitsgef&#252;hl der Menschen nicht von dem objektiven Kriminalit&#228;tsrisiko ab, auch nicht von dem gef&#252;hlten individuellen Kriminalit&#228;tsrisiko. Ein Zusammenhang zwischen staatlichen Eingriffsbefugnissen und Sicherheitsgef&#252;hl ist ebenfalls nicht nachgewiesen. Demgegen&#252;ber wird das Vertrauen der B&#252;rger deutlich davon beeinflusst, f&#252;r wie sicher sie Deutschland insgesamt halten. Diese Beurteilung wiederum wird gepr&#228;gt von der Darstellung in den Medien, die ihrerseits oftmals &#196;u&#223;erungen f&#252;hrender Politiker zum Gegenstand hat.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Streben f&#252;hrende Politiker eine st&#228;ndige \u201eVerbesserung\u201c und Ausweitung staatlicher Eingriffsbefugnisse an, m&#252;ssen sie dies damit begr&#252;nden, dass unsere Sicherheit nur auf diese Weise zu gew&#228;hrleisten sei, das geltende Recht also kein ausreichendes Ma&#223; an Sicherheit gew&#228;hrleiste. Diese Politik, die Vertrauen schaffen soll, d&#252;rfte damit im Gegenteil das Vertrauen der Menschen in die Rechtsordnung und den Staat immer wieder ersch&#252;ttern. Werden spektakul&#228;re Straftaten stets zur Begr&#252;ndung herangezogen, um neue Gesetze zu beschlie&#223;en, kommt es aber \u2013 zwangsl&#228;ufig \u2013 gleichwohl immer wieder zu solchen Straftaten, so verlieren die Menschen das Vertrauen in den Staat und die Redlichkeit seiner Vertreter. Johannes Rau <a href=\"http:\/\/www.bundespraesident.de\/Reden-und-Interviews\/Berliner-Reden-,12094\/Berliner-Rede-2004.htm\">warnte<\/a> in seiner letzten Berliner Rede als Bundespr&#228;sident zurecht, dass Untergangsszenarien und Aktionismus Politikverdrossenheit f&#246;rdern. Eine expansive Sicherheitspolitik d&#252;rfte auch nicht vor Extremismus sch&#252;tzen, sondern im Gegenteil Menschen dazu veranlassen, sogleich das \u201eOriginal\u201c in Form extremistischer Parteien zu w&#228;hlen, die eine vollkommen geordnete Gesellschaft und einen \u201eharten\u201c Staat frei von rechtsstaatlichen Bindungen versprechen.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Die Richtigkeit der These, die B&#252;rger w&#252;rden einen Verzicht auf den Einsatz bestimmter Mittel seitens der Sicherheitsbeh&#246;rden nicht akzeptieren, darf bezweifelt werden. Dieser Verzicht ist rational begr&#252;ndbar und vermittelbar. Schon im Ausgangspunkt ist ein Zusammenhang zwischen staatlichen Eingriffsbefugnissen und Sicherheitsniveau nicht nachzuweisen. Mit einem starken Grundrechtsschutz lebt man in Deutschland sicherer als in Demokratien mit erheblich weiter gehenden Befugnissen der Sicherheitsbeh&#246;rden. Dem unsicheren Nutzen solcher Ma&#223;nahmen steht ein sicherer Schaden f&#252;r unsere freiheitliche Gesellschaft gegen&#252;ber, wie sich etwa im Vorfeld und w&#228;hrend der Demonstrationen anl&#228;sslich des G8-Gipfels gezeigt hat. Hinzu kommt, dass alternative Instrumente wie gezielte kriminalpr&#228;ventive Projektarbeit, st&#228;dtebauliche Verbesserungen, Aufkl&#228;rung oder pers&#246;nliche Schutzma&#223;nahmen einen insgesamt ebenso guten oder besseren Schutz vor Kriminalit&#228;t erm&#246;glichen als weitere rechtspolitische Ma&#223;nahmen. Wer den Mut dazu aufbringt, kann folglich auch nach schweren Straftaten begr&#252;nden, weshalb gesetzgeberische Ma&#223;nahmen nicht sinnvoll sind.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\"><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/forsa-meinungsumfrage-zur-sicherheitspolitik\/\">Umfragen<\/a> best&#228;tigen seit l&#228;ngerem, dass eine gro&#223;e Mehrheit der Bev&#246;lkerung die vorhandenen Sicherheitsbefugnisse f&#252;r ausreichend oder bereits zu weitgehend h&#228;lt. <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kriminalitaet-die-buerger-haben-andere-sorgen-zur-inneren-unsicherheit-in-deutschland\/\">Fragt<\/a> man nach den pers&#246;nlichen Sorgen und &#196;ngsten der Menschen, stehen ebenfalls gesundheitliche, soziale und finanzielle &#196;ngste im Vordergrund. Das verfassungsrichterliche Verbot des Abschusses von Passagierflugzeugen wurde von einer gro&#223;en Mehrheit der Bev&#246;lkerung begr&#252;&#223;t. All dies weist darauf hin, dass die Menschen rechtsstaatliche Beschr&#228;nkungen bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durchaus billigen. Gerade der rechtsstaatliche Umgang des Staates mit seinen B&#252;rgern und Straft&#228;tern schafft Vertrauen und erh&#246;ht das Ansehen des Staates.<\/p>\n<p style=\"margin-top: 0.42cm; page-break-after: avoid;\"><span style=\"font-family: Arial,sans-serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>d. Bedrohung<\/strong><\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Kernargument der Vertreter des Sicherheitsparadigmas ist die \u201eBedrohungslage\u201c. In der Fr&#252;hzeit der Geschichte der Bundesrepublik wurde der Kommunismus angef&#252;hrt, um Grundrechtseingriffe und Verfassungs&#228;nderungen zu rechtfertigen. Sp&#228;ter trat der Schutz vor linksextremistisch motiviertem Terrorismus hinzu, in den achtziger Jahren der Schutz vor organisierter Kriminalit&#228;t. Nach dem Fall der Mauer wurde in der \u201emultipolaren Weltordnung\u201c eine neue Gefahrenquelle erblickt. Seit 2001 konzentriert sich die Argumentation auf den internationalen Terrorismus. Dieser stelle eine \u201eBedrohung\u201c von neuer Qualit&#228;t dar, zu welcher \u201enationale Rechtsordnungen wie internationales Recht [&#8230;] nicht mehr richtig passen\u201c. Das Grundgesetz kommentiert der Bundesinnenminister mit den Worten: \u201eWir leben nicht mehr in der Welt des Jahres 1949.\u201c<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Das Grundgesetz wurde indes nicht in einer friedlichen, gefahrenlosen Zeit ausgearbeitet. Es wurde im Anschluss an den gr&#246;&#223;ten Krieg aller Zeiten und in Kenntnis der von den kommunistischen Staaten ausgehenden Gefahren verfasst. W&#228;hrend des kalten Krieges standen sich an der deutschen Grenze Nuklearwaffen gegen&#252;ber. Es bestand st&#228;ndig das Risiko eines Vernichtungskrieges, in dessen Zentrum sich Deutschland befunden h&#228;tte. Im Vergleich dazu leben wir heute in einer Zeit geringer Gefahren.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Die Behauptung einer gr&#246;&#223;eren \u201eBedrohung\u201c spiegelt sich auch in der deutschen und europ&#228;ischen Kriminalit&#228;tsstatistik nicht wieder. Zu verzeichnen ist eine stabile bis leicht r&#252;ckl&#228;ufige Kriminalit&#228;tsrate. Die Menschen leben so sicher und lange wie noch nie. Eine <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bedrohung-durch-kriminalitaet\/\">Statistik<\/a> der Weltgesundheitsorganisation macht als Hauptursache des vorzeitigen Verlustes gesunder Lebenszeit f&#252;r Westeurop&#228;er Krankheiten aus, deren Ursachen zu einem gro&#223;en Teil vermeidbar sind (z.B. Bluthochdruck, Tabak, Alkohol, Cholesterin, &#220;bergewicht, Fehlern&#228;herung, Bewegungsmangel). Der Verlust gesunder Lebenszeit durch vorzeitigen Tod, Krankheit oder Behinderung beruht dieser Statistik zufolge zu 92% auf Krankheiten, zu 2% auf Verkehrsunf&#228;llen, zu 1% auf St&#252;rzen, zu 1,7% auf Suizid und nur zu 0,2% auf Gewalt und Straftaten.<\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Selbst eine Serie terroristischer Anschl&#228;ge im Ausma&#223; des 11. September 2001 w&#252;rde nichts daran &#228;ndern, dass das Kriminalit&#228;tsrisiko in Deutschland gering ist, w&#228;hrend andere Gefahrenquellen gr&#246;&#223;er sind und effektiver zu reduzieren w&#228;ren. Terroristische Anschl&#228;ge sind auch nicht ernsthaft geeignet, unser demokratisches Staatswesen zu beseitigen. Umgekehrt lehrt die Erfahrung, dass derartige Straftaten die Menschen hinter ihren Staat schaaren. Weil nur der Kriegsfall mit einer realen Gefahr f&#252;r den Bestand unseres Gemeinwesens verbunden ist, hat das Bundesverfassungsgericht die T&#246;tung unschuldiger Menschen dieser Ausnahmesituation <a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20060215_1bvr035705.html\">vorbehalten<\/a>.<\/p>\n<p style=\"margin-top: 0.42cm; page-break-after: avoid;\"><span style=\"font-family: Arial,sans-serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>3. Zusammenfassung<\/strong><\/span><\/span><\/p>\n<p style=\"margin-bottom: 0cm;\">Die Rechtspolitik ist gegenw&#228;rtig bestrebt, den Eingriffsbeh&#246;rden alle Mittel zur Verf&#252;gung zu stellen, um ein gr&#246;&#223;tm&#246;gliches Ma&#223; an Sicherheit zu gew&#228;hrleisten. Dieses Bestreben steht im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundprinzipien, die Freiheit und Menschenw&#252;rde in den Mittelpunkt allen staatlichen Handelns stellen. Weder die Gefahren des internationalen Terrorismus noch der Ruf nach Rechtssicherheit rechtfertigen ein Abr&#252;cken von diesen Grunds&#228;tzen. Der Verzicht des Rechtsstaates auf den Einsatz bestimmter Mittel gef&#228;hrdet nicht das Vertrauen der B&#252;rger in ihren Staat, sondern ist Grundlage dieses Vertrauens.<\/p>\n<p>* Eine Kurzfassung dieses Beitrags ist ver&#246;ffentlicht in der <a href=\"http:\/\/beck-online.beck.de\/?vpath=bibdata%2Fzeits%2FZRP%2F2008%2Fcont%2FZRP.2008.H02.htm\">Zeitschrift f&#252;r Rechtspolitik (ZRP) 2008, 65<\/a>. Dieser Beitrag unterliegt nicht der CreativeCommons-Lizenz.<\/p>\n<p><a class=\"sdfootnotesym\" title=\"sdfootnote1sym\" name=\"sdfootnote1sym\" href=\"#sdfootnote1anc\"><\/a>1 Fundstellen zu den Zitaten finden sich, soweit nicht anders angegeben, auf <a href=\"http:\/\/de.wikiquote.org\/wiki\/Wolfgang_Sch%C3%A4uble\">http:\/\/de.wikiquote.org\/wiki\/Wolfgang_Sch%C3%A4uble<\/a> .<\/p>\n<p><a class=\"sdfootnotesym\" title=\"sdfootnote2sym\" name=\"sdfootnote2sym\" href=\"#sdfootnote2anc\"><\/a>2 Sch&#228;uble, ZRP 2007, 210 (212).<\/p>\n<p><a class=\"sdfootnotesym\" title=\"sdfootnote3sym\" name=\"sdfootnote3sym\" href=\"#sdfootnote3anc\"><\/a>3 Vgl. nur BVerfGE <a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bv007198.html#Rn025\">7, 198 (205)<\/a>; <a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bv033001.html#Rn018\">33, 1 (10)<\/a>; <a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bv072105.html#Rn036\">72, 105 (115)<\/a>.<\/p>\n<p><a class=\"sdfootnotesym\" title=\"sdfootnote4sym\" name=\"sdfootnote4sym\" href=\"#sdfootnote4anc\"><\/a>4 Vgl. etwa \u201e<a href=\"http:\/\/ftp.iza.org\/dp1203.pdf\">Distrust \u2013 The Hidden Cost of Control<\/a>\u201c von Armin Falk und Michael Kosfeld, American Economic Review, 2006, 96 (5), 1611-1630.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erwiderung auf Sch&#228;uble, ZRP 2007, 210* 1. Einleitung In der rechtspolitischen Debatte der letzten Jahre vorherrschend ist die Auffassung, der Staat m&#252;sse seinen B&#252;rgern \u201edas gr&#246;&#223;tm&#246;gliche Ma&#223; an Sicherheit\u201c vor Straftaten garantieren.1 Dazu m&#252;ssten ihm alle verf&#252;gbaren Instrumente an die Hand gegeben werden. Geboten sei eine best&#228;ndige Erweiterung (\u201eVerbesserung\u201c) der staatlichen Eingriffsbefugnisse. Zum Zweck einer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,15,13,12],"tags":[42],"class_list":["post-249","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-staat","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","category-sicherheitspolitik","tag-schaeuble"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/249","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=249"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/249\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4478,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/249\/revisions\/4478"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=249"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=249"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=249"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}