{"id":270,"date":"2008-07-06T10:26:04","date_gmt":"2008-07-06T08:26:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=270"},"modified":"2011-05-01T11:49:55","modified_gmt":"2011-05-01T09:49:55","slug":"kommt-die-stiftung-datentest-moeglichkeiten-zur-verbesserung-des-datenschutzes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kommt-die-stiftung-datentest-moeglichkeiten-zur-verbesserung-des-datenschutzes\/","title":{"rendered":"Kommt die &#8222;Stiftung Datentest&#8220;? M&#246;glichkeiten zur Verbesserung des Datenschutzes [erg&#228;nzt am 08.09.2010]"},"content":{"rendered":"<p>Aus einer E-Mail:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter [&#8230;],<\/p>\n<p>am Freitag hatten wir das Vergn&#252;gen, gemeinsam am &#8222;Wortwechsel&#8220; im  Deutschlandradio teilzunehmen. Dabei haben wir erfreulicherweise ein  &#252;bereinstimmendes Interesse an einer Verbesserung des Datenschutzes  zumindest im privaten Bereich festgestellt.<\/p>\n<p>Wie besprochen, m&#246;chte ich Ihnen einige Vorschl&#228;ge noch einmal  schriftlich &#252;bersenden:<\/p>\n<p>1. Der Vorschlag, eine &#8222;<strong>Stiftung Datentest<\/strong>&#8220; einzurichten, ist ja  erfreulicherweise auch bei Herrn Binninger auf Interesse gesto&#223;en, so  dass hier hohe Realisierungschancen bestehen d&#252;rften. Die Stiftung  k&#246;nnte beispielsweise verschiedene Anbieter vergleichen im Hinblick auf  die Menge der erhobenen Daten, die Datenverwendung und -weitergabe (etwa  ins Ausland oder zu Werbezwecken) und die Datensicherheit. Man sollte  auch den &#246;ffentlichen Bereich nicht ausnehmen. Beispielsweise k&#246;nnten  die Datenschutzvorkehrungen bei verschiedenen Arbeitsagenturen  verglichen werden. &#8211; Die Stiftung Warentest verf&#252;gt derzeit &#252;ber ein  Stiftungskapital von 22 Mio. Euro; dies sollte auch f&#252;r eine Stiftung  Datentest machbar sein.<\/p>\n<p>2. Weiter habe ich vorgeschlagen, Datenschutzvereinen ebenso ein  <strong>Verbandsklagerecht <\/strong>einzur&#228;umen wie es Verbraucherschutzvereine bereits  haben. Bei von Einzelnen angestrengten Prozessen &#8211; etwa im Fall T-Online  &#8211; gibt es bisher immer wieder Finanzierungsschwierigkeiten; au&#223;erdem  wird das Urteil von der Gegenseite oftmals nur f&#252;r den jeweiligen Kl&#228;ger  umgesetzt und nicht f&#252;r alle Kunden. Dies lie&#223;e sich durch eine  Erg&#228;nzung des Unterlassungsklagengesetzes beheben. &#8211; &#220;brigens sollten  auch Verbraucherschutzvereine Datenschutzverst&#246;&#223;e abmahnen k&#246;nnen.  Bisher sind die Gerichte der Meinung, dass Datenschutzvorschriften keine  Verbraucherschutzregelungen im Sinne des UKlaG seien.<\/p>\n<p>3. In &#228;hnlicher Weise k&#246;nnte der Gesetzgeber bestimmen, dass die  Einhaltung des Datenschutzrechts auch <strong>wettbewerbsrelevant <\/strong>ist, weil sich  hiergegen versto&#223;ende Unternehmen im Wettbewerb einen unlauteren Vorteil  durch Rechtsbruch verschaffen. Bisher sind die Gerichte der Meinung,  dass Datenschutzvorschriften nicht wettbewerbssch&#252;tzend seien. Das  Wettbewerbsrecht ist aber ein effizientes, unb&#252;rokratisches und  erfolgreiches Instrument, das auf den Bereich des Datenschutzes  erstreckt werden sollte. Diesen Vorschlag hat auch schon Frau Philipp in  der Debatte um den Telekom-Skandal <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btp\/16\/16165.pdf\">aufgegriffen<\/a>, so dass hier ebenfalls  betr&#228;chtliche Realisierungschancen bestehen d&#252;rften.<\/p>\n<p>4. Herr Schaar hat zurecht von Datenschutz durch <strong>Technikgestaltung <\/strong>gesprochen. Ich hielte eine gesetzliche Regelung f&#252;r sinnvoll,  derzufolge in Deutschland verkaufte Hard- und Software so voreingestellt  sein muss, dass ihre Benutzer nicht gegen das Datenschutzrecht  versto&#223;en. Computerprodukte m&#252;ssen mit einer sicheren und datensparsamen  Grundeinstellung ausgeliefert werden. Dies ist derzeit leider bei den &#8211;  vorherrschenden &#8211; amerikanischen Produkten nicht der Fall, weil es in  den USA bekanntlich im privaten Bereich keinerlei Datenschutz gibt.<\/p>\n<p>5. Im Softwarebereich w&#228;re es auch sinnvoll, das <strong>Produkthaftung<\/strong>sgesetz<strong> <\/strong>auf Verm&#246;genssch&#228;den zu erstrecken, die dadurch entstehen, dass ein  Produkt nicht wirksam (Stand der Technik) vor Computerattacken oder  Datenverlust gesch&#252;tzt ist. Dann w&#252;rden Softwarehersteller f&#252;r die  Folgen ihrer Sicherheitsl&#252;cken (&#8222;Bugs&#8220;) haften, die schon oft f&#252;r  Verluste pers&#246;nlicher Daten und von Betriebsgeheimnissen gesorgt haben.  Die Datenverarbeiter wiederum sollten den Betroffenen auch f&#252;r  immaterielle Sch&#228;den haften (s. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/7.html\" title=\"&sect; 7 BDSG: Aufgaben\">\u00a7\u00a7 7<\/a> und <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/8.html\" title=\"&sect; 8 BDSG: Errichtung\">8 BDSG<\/a>), und zwar  verschuldensunabh&#228;ngig. Entsch&#228;digungszahlungen wegen Datenpannen  k&#246;nnten sie dann von den Hersteller als eigentlichen Verursachern  ersetzt verlangen. &#8211; Das Haftungsrecht ist ein sehr effizientes  Rechtsdurchsetzungsinstrument, wie sich etwa im Bereich der  Arbeitssicherheit gezeigt hat. Es sollte auch f&#252;r den Datenschutz  nutzbar gemacht werden.<\/p>\n<p>6. Das <strong>Datenschutz-Auditgesetz<\/strong> steht bereits auf der Agenda. Staatliche  Stellen sollten zur Wahl zertifizierter Produkte verpflichtet werden, wo  solche zur Verf&#252;gung stehen.<\/p>\n<p>7. Die Einf&#252;hrung eines <strong>Benachrichtigungsanspruchs &#252;ber Datenpannen<\/strong> steht ebenfalls bereits auf der Agenda.<\/p>\n<p>8. In <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/9.html\" title=\"&sect; 9 BDSG: Zust&auml;ndigkeit\">\u00a7 9 BDSG<\/a> sollte angeordnet werden, dass <strong>technische und  organisatorische Ma&#223;nahmen<\/strong> zum Datenschutz dem jeweiligen Stand der  Technik zu entsprechen haben. Der Auskunftsanspruch des Betroffenen nach  dem BDSG sollte auf die vorhandenen Mechanismen zur Gew&#228;hrleistung der  Sicherheit der Daten erstreckt werden.<\/p>\n<p>9. Was speziell den Bereich des <strong>Internet <\/strong>anbelangt, habe ich gegen&#252;ber  dem Wirtschaftsausschuss eine ganze Reihe von Vorschl&#228;gen vorgelegt  (<a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/data\/Forderungen_Telemedienrecht_03-12-2006.pdf\"><span class=\"moz-txt-link-freetext\"><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/Forderungen_Telemedienrecht_03-12-2006.pdf\">http:\/\/www.daten-speicherung.de\/data\/Forderungen_Telemedienrecht_03-12-2006.pdf<\/a><\/span><\/a>).  Der beste und einzige Weg, um Datenskandale wie in den letzten Monaten  effektiv zu verhindern, ist Datenvermeidung. Die genannten Vorschl&#228;ge  zielen darauf ab, dass Internetanbieter so wenige pers&#246;nliche Daten wie  m&#246;glich erheben und lagern. &#8211; &#220;brigens macht dies trotz der  internationalen Natur des Internet Sinn, weil Verbraucher gezielt  deutsche Dienste w&#228;hlen k&#246;nnen, die unserem Datenschutzrecht unterliegen.<\/p>\n<p>Wenn Sie <strong>Umfragewerte <\/strong>als Argumentationshilfe gebrauchen k&#246;nnen: Nach  einer EU-Umfrage aus diesem Jahr  (<a class=\"moz-txt-link-freetext\" href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/public_opinion\/flash\/fl_225_en.pdf\">http:\/\/ec.europa.eu\/public_opinion\/flash\/fl_225_en.pdf<\/a>) sind die  Deutschen mehrheitlich der Meinung, ihre Daten seien in Deutschland  nicht ausreichend gesch&#252;tzt. 67% sind besorgt, wenn sie pers&#246;nliche  Daten wie Name und Adresse im Internet angeben m&#252;ssen. Nach der  Bespitzelungsaff&#228;re bei der Telekom sprachen sich 57% der Bundesb&#252;rger  f&#252;r eine Versch&#228;rfung der Datenschutzgesetze aus  (<a class=\"moz-txt-link-freetext\" href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/pdf.htx?nr=1204206\">http:\/\/www.presseportal.de\/pdf.htx?nr=1204206<\/a>).<\/p>\n<p>Nicht verschweigen m&#246;chte ich, dass ich Verbesserungen <strong>im staatlichen  Bereich<\/strong> f&#252;r noch wichtiger halte. Zu oft sind in den letzten Jahren  verfassungswidrige &#8222;Sicherheitsgesetze&#8220; beschlossen worden. Auch die  Polizeiverb&#228;nde fordern inzwischen verbesserte Vorkehrungen zur  Gew&#228;hrleistung der Verfassungskonformit&#228;t von Gesetzen, weil sie  gegenw&#228;rtig einer st&#228;ndigen Rechtsunsicherheit ausgesetzt sind (etwa  <a class=\"moz-txt-link-freetext\" href=\"http:\/\/www.gdp-bundeskriminalamt.de\/?p=243\">http:\/\/www.gdp-bundeskriminalamt.de\/?p=243<\/a>).<\/p>\n<p>Um einige Vorschl&#228;ge im staatlichen Bereich zu nennen:<\/p>\n<p><strong>1. Verfassungskonformit&#228;t sichern \/ Gesetzes-T&#220;V<\/strong><\/p>\n<p>In den letzten Jahren sind immer &#246;fters verfassungswidrige Gesetze verabschiedet worden. In Zukunft muss eine verfassungsrechtliche Pr&#252;fung und ggf. Korrektur schon vor dem Beschluss neuer Sicherheitsgesetze erfolgen k&#246;nnen. Dass die Verfassungsabteilungen der Ministerien und  auch die juristischen Dienste der Parlamente eine solche fr&#252;hzeitige  Begutachtung durch unabh&#228;ngige Verfassungsjuristen nicht ersetzen  k&#246;nnen, zeigt bereits die Serie der Urteile aus Karlsruhe in den letzten  Jahren.<\/p>\n<p>Deshalb w&#228;re ein &#8222;Gesetzes-T&#220;V&#8220; schon im Referentenstadium von  Gesetzentw&#252;rfen wichtig. Dazu sollte eine unabh&#228;ngige, nur dem Bundestag  unterstellte und mit Verfassungsexperten besetzte Deutsche  Grundrechteagentur die Gesetzentw&#252;rfe &#8211; &#228;hnlich dem Normenkontrollrat &#8211;  auf ihre Verfassungskonformit&#228;t hin begutachten. Das Gutachten sollte  nicht \u2013 wie bisher oft \u2013 nur &#8222;Bedenken&#8220; &#228;u&#223;ern, sondern mit klaren Voten  versehen sein, ob eine Regelung voraussichtlich f&#252;r verfassungswidrig  erkl&#228;rt w&#252;rde oder nicht.<\/p>\n<p>Denkbar ist au&#223;erdem, einem Drittel des Bundestages oder drei Fraktionen  das Recht zu geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gesetzesvorhaben einzuholen, oder dem Bundespr&#228;sidenten das Recht  zu geben, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Unterzeichnung  eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. So ist es etwa in  Frankreich geregelt.<\/p>\n<p><strong>2. Verbandsklagerecht<\/strong><\/p>\n<p>Datenschutzvereinen sollte ein Verbandsklagerecht auch gegen staatliche  Ma&#223;nahmen vor den Verwaltungsgerichten und dem Verfassungsgericht  einger&#228;umt werden. Die bisherigen Klagen und Verfassungsbeschwerden  Einzelner haben stets mit Schwierigkeiten bei der Betroffenheit sowie  mit finanziellen Schwierigkeiten zu k&#228;mpfen. Da die Sicherung der  Verfassungskonformit&#228;t im Interesse der Allgemeinheit liegt, sollte der  Staat die juristische Kl&#228;rung erleichtern und f&#246;rdern.<\/p>\n<p><strong>3. Entsch&#228;digung<\/strong><\/p>\n<p>Die Erkl&#228;rung einer Regelung f&#252;r verfassungswidrig sollte nicht wie  bisher folgenlos bleiben, sondern das Bundesverfassungsgericht sollte  das Recht erhalten, den zwischenzeitlich von der Regelung Betroffenen  (nicht nur den Beschwerdef&#252;hrern) eine angemessene Entsch&#228;digung  zuzusprechen.<\/p>\n<p><strong>4. Systematische Evaluierung \/ Grundrechteagentur<\/strong><\/p>\n<p>Es sollte eine unabh&#228;ngige, systematische &#220;berpr&#252;fung aller seit 1968  beschlossenen &#220;berwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und sch&#228;dlichen  Nebenwirkungen hin vorgenommen werden. Auch neue Sicherheitsgesetze  sollten noch vor ihrem Beschluss systematisch darauf &#252;berpr&#252;ft werden,<\/p>\n<p>a) ob sie mit der Verfassung vereinbar sind,<\/p>\n<p>b) ob auf sie nicht ohne Einbu&#223;en an Sicherheit verzichtet werden kann (hierbei sollte nicht die N&#252;tzlichkeit f&#252;r die Sicherheitsbeh&#246;rden ma&#223;geblich sein, sondern der messbare Einfluss auf die Kriminalit&#228;tsrate),<\/p>\n<p>c) ob die dadurch gebundenen Mittel (z.B. f&#252;r &#220;berwachungstechnik und -personal) nicht an anderer Stelle mehr Schutz vor Kriminalit&#228;t leisten k&#246;nnten (insbesondere im Rahmen gezielter Kriminalpr&#228;ventionsprojekte).<\/p>\n<p>Eine solche systematische, wissenschaftliche, unabh&#228;ngige Evaluierung von Sicherheitsgesetzen kann nur eine st&#228;ndige Deutsche Grundrechteagentur leisten. Diese d&#252;rfte nicht bei der Exekutive\/Regierung angesiedelt sein, sondern m&#252;sste direkt dem<br \/>\nBundestag unterstehen.<\/p>\n<p><strong>5. Internationale Verhandlungen demokratisieren<\/strong><\/p>\n<p>Grundrechtseingriffe, insbesondere auf europ&#228;ischer und internationaler Ebene, sollten nur mit vorheriger parlamentarischer Zustimmung vereinbart und beschlossen werden d&#252;rfen. Bei internationalen Verhandlungen mit anderen Staaten sollten die Verhandlungsf&#252;hrer an die Vorgaben des Parlaments strikt gebunden sein.<\/p>\n<p>Es w&#252;rde mich freuen, wenn Sie einige dieser Vorschl&#228;ge aufgreifen  k&#246;nnten. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.<\/p>\n<p>[&#8230;]<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 31.08.2008:<\/p>\n<p>Ein Papier der innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, <strong>Gisela Piltz<\/strong>, <a href=\"http:\/\/www.liberale.de\/webcom\/show_article.php\/_c-567\/_nr-2740\/_p-1\/i.html\">spricht<\/a> sich nun f&#252;r die Einrichtung einer &#8222;Stiftung Datenschutz&#8220; aus. Nach dem Vorbild der Stiftung Warentest soll sie Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen vergleichen und bewerten.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 14.09.2008:<\/p>\n<p>Der <strong>Bundesvorstand der Gr&#252;nen<\/strong> <a href=\"http:\/\/www.gruene.de\/cms\/files\/dokbin\/248\/248675.beschluss_zum_datenschutz_buvoklausur_09.pdf\">fordert<\/a> die Einrichtung einer &#8222;Stiftung Datenschutz&#8220;.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 22.10.2009:<\/p>\n<p>In ihren <strong>Koalitionsvertrag <\/strong>wollen CDU, CSU und FDP den Plan <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Schwarz-Gelb-plant-Dritten-Korb-836450.html\">aufnehmen<\/a>, eine &#8222;Stiftung Datenschutz&#8220; zu errichten, die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit pr&#252;fen und Aufkl&#228;rung betreiben soll.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 28.08.2010:<\/p>\n<p>Das Vorhaben, eine &#8222;Stiftung Datenschutz&#8220; zu errichten, ist in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Die FDP-Datenschutzexpertin Gisela Piltz hat ein <strong><a href=\"http:\/\/www.webcitation.org\/query?url=http%3A%2F%2Fwww.gisela-piltz.de%2Ffiles%2F6076%2FEckpunkte_Stiftung_Datenschutz.pdf&amp;date=2010-08-28\">Eckpunktepapier (pdf)<\/a> &#252;ber die &#8222;Errichtung einer Stiftung Datenschutz&#8220; <\/strong>vorgelegt. Erfreulicherweise ist als Aufgabe der Stiftung unter anderem &#8222;Vergleichende Tests von Produkten und Verfahren&#8220; vorgesehen, worin ich den eigentlichen Mehrwert einer solchen Stiftung sehe:<\/p>\n<blockquote><p>S&#228;ule 2 \u2013 Vergleichende Tests von Produkten und Verfahren<\/p>\n<p>Vergleichende Tests von Produkten und Dienstleistungen haben in Deutschland sp&#228;testens seit Gr&#252;ndung der Stiftung Warentest im Jahr 1964 gute und erfolgreiche Tradition. Im Rahmen dieser Tests steht in den ganz &#252;berwiegenden F&#228;llen die Leistungs- und Gebrauchsf&#228;higkeit der Testobjekte im Vordergrund. Datenschutzrechtliche Aspekte werden,<br \/>\nwenn &#252;berhaupt, nur am Rande untersucht und bewertet, obwohl der Verbraucher zusehends gerade in diesem Bereich Aufkl&#228;rung erwartet.<\/p>\n<p>Neben der Funktion als Zertifizierungsstelle wird die Stiftung Datenschutzes genau an diesem Punkt ansetzen und Produkttests gerade und ausschlie&#223;lich <strong>unter datenschutzrelevanten Aspekten <\/strong>durchf&#252;hren. Richtig ist, dass Produkte mehr als Daten sind. Richtig ist auch, dass datenschutzkritische Produkte oft durch hohe datenschutz- und urheberrechtliche Komplexit&#228;t gekennzeichnet sind. Um gleichwohl Transparenz auch &#252;ber Produkte und Verfahren solcher Unternehmen herzustellen, die sich einer freiwilligen Zertifizierung nicht unterwerfen, etabliert die Stiftung Datenschutz den \u201eDatentest\u201c nach folgenden Ma&#223;gaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei der Auswahl der Testobjekte bezieht die Stiftung Datenschutz allein bereits <strong>am Markt befindliche Produkte <\/strong>und Dienstleistungen ein.<\/li>\n<li>Die <strong>Durchf&#252;hrung der Tests <\/strong>erfolgt durch bei der Stiftung Datenschutz akkreditierte Sachverst&#228;ndige.<\/li>\n<li>Untersucht werden <strong>Online- und Offlineprodukte <\/strong>aus einem vorbestimmten Marktsegment.<\/li>\n<li>Untersucht werden k&#246;nnen <strong>sowohl private Unternehmen als auch &#246;ffentliche Stellen <\/strong>des Bundes. Soweit sich die Untersuchung &#246;ffentlicher Stellen der L&#228;nder nicht als unzul&#228;ssige Mischverwaltung darstellt, k&#246;nnen auch solche Stellen in die Testreihen einbezogen werden.<\/li>\n<li>Jeder Testreihe wird ein an den datenschutzrechtlichen Anforderungen und dem tats&#228;chlichen Anwendungsszenario orientierter <strong>Pr&#252;fkatalog <\/strong>zugrunde gelegt, der den Umfang der Pr&#252;fkriterien und Penetrationstests beschreibt. Es werden nur solche Aspekte einer Bewertung unterzogen, die f&#252;r den Verbraucher tats&#228;chlich von Relevanz sind. Denkbare Kriterien sind z.B. die Menge der erhobenen Daten und die Art der Speicherung, Zugriffs- und Auskunftsrechte, Bewertung der Bearbeitungsdauer von Auskunftsersuchen, Umfang von Verfahrens&#252;bersichten, Lesbarkeit der Datenschutzerkl&#228;rung, usw.<\/li>\n<li>Die Wahrung von <strong>Gesch&#228;fts- und Betriebsgeheimnissen <\/strong>muss angemessen Ber&#252;cksichtigung finden.<\/li>\n<li>Die <strong>Ergebnisse der Tests <\/strong>werden durch die Stiftung Datenschutz der Bev&#246;lkerung in geeigneter Weise zur Verf&#252;gung gestellt.<\/li>\n<li>F&#252;r den Fall <strong>mangelnder Kooperationsbereitschaft <\/strong>der Hersteller bedarf es der Entwicklung geeigneter Instrumente zur Negativbewertung. Dabei kann es nicht Anspruch der Testprotokolle sein, mangelnde Transparenz allein mit \u201e0 Punkten\u201c zu bewerten.<\/li>\n<li>Die Stiftung Datenschutz anerkennt den auch im internationalen Kontext herausragenden Stellenwert der <strong>Stiftung Warentest <\/strong>und arbeitet mit dieser vertrauensvoll zusammen. Die Auswahl der Testobjekte erfolgt in enger Abstimmung mit der Stiftung Warentest. Doppelpr&#252;fungen unter denselben Bewertungskriterien sind zu vermeiden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 08.09.2010:<\/p>\n<p>Der rheinland-pf&#228;lzische Landesbeauftragte f&#252;r den Datenschutz, Edgar Wagner, sieht kein Bedarf f&#252;r eine Datenschutz-Stiftung und <a href=\"http:\/\/www.datenschutz.rlp.de\/de\/presseartikel.php?pm=pm2010090801\">kritisiert<\/a>: &#8222;Eine von der Bundesregierung abh&#228;ngige und von der Wirtschaft  mitfinanzierte Stiftung wird dem Datenschutz aber nicht weiterhelfen,  sondern die Stellung der Datenschutzbeauftragten schw&#228;chen&#8220;.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus einer E-Mail: Sehr geehrter [&#8230;], am Freitag hatten wir das Vergn&#252;gen, gemeinsam am &#8222;Wortwechsel&#8220; im Deutschlandradio teilzunehmen. Dabei haben wir erfreulicherweise ein &#252;bereinstimmendes Interesse an einer Verbesserung des Datenschutzes zumindest im privaten Bereich festgestellt. 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