{"id":2727,"date":"2010-11-12T15:16:41","date_gmt":"2010-11-12T13:16:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=2727"},"modified":"2010-11-12T15:44:44","modified_gmt":"2010-11-12T13:44:44","slug":"eu-innenkommissarin-malmstroem-mauert-bei-vorratsdatenspeicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eu-innenkommissarin-malmstroem-mauert-bei-vorratsdatenspeicherung\/","title":{"rendered":"EU-Innenkommissarin Malmstr&#246;m mauert bei Vorratsdatenspeicherung"},"content":{"rendered":"<p>Es gibt eine neue <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getAllAnswers.do?reference=E-2010-7658&amp;language=DE\">Stellungnahme<\/a> der EU-Innenkommissarin Malmstr&#246;m zur &#220;berarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Sie antwortete diese Wochen auf f&#252;nf Fragen der gr&#252;nen Europaabgeordneten Rebecca Harms:<\/p>\n<blockquote><p><strong>1. Ist der Kommission bekannt, dass B&#252;rgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverb&#228;nde etwa von Journalisten, Juristen und &#196;rzten, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverb&#228;nde die Vorratsdatenspeicherung ablehnen?<\/strong><\/p>\n<p>Der Kommission ist bekannt, welchen Standpunkt die Zivilgesellschaft und die Datenschutzbeh&#246;rden vertreten, die neben anderen Beteiligten im Zuge der Bewertung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung konsultiert wurden. Die entsprechenden Antworten auf den Fragebogen sind zusammen mit den &#252;brigen Antworten ver&#246;ffentlicht worden(1).<\/p>\n<p>Geb&#252;hrende Ber&#252;cksichtigung fand auch der Bericht der Artikel-29-Datenschutzgruppe, der in der Sitzung vom 13. Juli 2010 angenommen wurde und in dem untersucht wird, inwieweit die Telekommunikations- und Internetunternehmen die Verpflichtungen einhalten, die ihnen aus den einzelstaatlichen Umsetzungsvorschriften zur Richtlinie <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/europa.eu.int\/smartapi\/cgi\/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&#038;numdoc=32002L0058&#038;model=guichett&#038;lg=de\">2002\/58\/EG<\/a> &#252;ber Datenschutz in der elektronischen Kommunikation und zur Richtlinie &#252;ber Vorratsdatenspeicherung erwachsen.<\/p>\n<p><strong>2. Liegen der Kommission Erkenntnisse vor, inwiefern sich die Kriminalit&#228;ts- oder Aufkl&#228;rungsrate in Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung statistisch signifikant von der Kriminalit&#228;ts- oder Aufkl&#228;rungsrate in Staaten unterscheidet, welche die Richtlinie <a target=\"_self\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML\">2006\/24\/EG<\/a> umgesetzt haben?<\/strong><\/p>\n<p>Die Kommission teilt die Auffassung, dass umfassend zu bewerten ist, welchen Beitrag die Richtlinie &#252;ber Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung leisten kann und ob sich eine Verbindung zwischen den anhand der Richtlinie erlangten Daten und den Erfolgen bei der Strafverfolgung herstellen l&#228;sst. Am 27. Juli 2010 wandte sich die Kommission schriftlich an alle Mitgliedstaaten mit der Bitte um Angaben zur Zahl der Verurteilungen, Freispr&#252;che, eingestellten oder ausgesetzten Verfahren, bei denen auf Vorrat gespeicherte Daten abgerufen wurden, sowie zur Zahl der Straftaten, die in den vergangenen sechs Monaten durch einen derartigen Abruf verhindert werden konnten.<\/p><\/blockquote>\n<p>Anmerkung: Offensichtlich liegen der Kommission weder Zahlen zu Kriminalit&#228;ts- und Aufkl&#228;rungsrate vor, noch fordert sie solche Zahlen von den EU-Staaten an. Mit anderen Worten ist es der EU-Kommission egal, ob eine Vorratsdatenspeicherung irgend eine Auswirkung auf unsere Sicherheit oder die Aufkl&#228;rungsrate hat, und ob Staaten Straftaten ohne Vorratsdatenspeicherung sogar wirksamer verfolgen, wie aufgrund der kontraproduktiven Wirkungen nahe liegt.<\/p>\n<blockquote><p><strong>3. Ist die Kommission der Auffassung, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem <a href=\"http:\/\/cmiskp.echr.coe.int\/tkp197\/view.asp?action=html&amp;documentId=843941&amp;portal=hbkm&amp;source=externalbydocnumber&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649\">Marper-Urteil<\/a> des Europ&#228;ischen Gerichtshofs f&#252;r Menschenrechte vom 4.12.2008 vereinbar ist?<\/strong><\/p>\n<p>In dem Urteil in der Rechtssache Marper kam der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte zu dem Schluss, dass die unbefristete Speicherung bestimmter sensibler personenbezogener Daten \u201eeinen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens, der nicht als in einer demokratischen Gesellschaft notwendig angesehen werden kann\u201c begr&#252;nde.<\/p>\n<p>Die Richtlinie &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung verlangt allerdings, dass Daten nur f&#252;r einen bestimmten Zeitraum (6 bis 24 Monate) gespeichert und danach vernichtet werden; auch d&#252;rfen die Daten nicht den Inhalt von Kommunikationen umfassen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Anmerkung: In dem Urteil hei&#223;t es w&#246;rtlich: &#8222;Zusammenfassend stellt der Gerichtshof fest, dass die generelle und undifferenzierte Befugnis, Fingerabdr&#252;cke, Zellproben und DNA-Profile von Personen auf Vorrat zu speichern, die \u2013 wie die Beschwerdef&#252;hrer \u2013 einer Straftat verd&#228;chtigt, aber nicht verurteilt wurden, keinen fairen Ausgleich zwischen den widerstreitenden &#246;ffentlichen und privaten Interessen herstellt und das Vereinigte K&#246;nigreich jeden Ermessensspielraum in dieser Hinsicht &#252;berschritten hat. Folglich ist die Speicherung im Fall der Beschwerdef&#252;hrer ein unverh&#228;ltnism&#228;&#223;iger Eingriff in ihr Recht auf Achtung des Privatlebens und kann nicht als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft angesehen werden. Angesichts dieses Ergebnisses er&#252;brigt es sich, auf die Kritik der Beschwerdef&#252;hrer an bestimmten Schutzvorschriften f&#252;r die Datenspeicherung einzugehen, wie den Zugang zu den fraglichen Daten, der nach ihrer Auffassung zu weit gefasst ist, und den aus ihrer Sicht unzureichenden Schutz gegen Missbrauch oder falschen Gebrauch.&#8220;<\/p>\n<p>Es ist hier keine Rede davon, dass der Gerichtshof nur die Speicherdauer als zu lang angesehen h&#228;tte, wie es die EU-Kommission annimmt.<\/p>\n<blockquote><p><strong>4. Der rum&#228;nische Verfassungsgerichtshof <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/342\/1\/lang,de\/#Urteil\">entschied<\/a> 2009, dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Welche Schl&#252;sse zieht die Kommission aus diesem Urteil?<\/strong><\/p>\n<p>In Erw&#228;gungsgrund 22 der Richtlinie &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung hei&#223;t es, dass die Grundrechte geachtet und vor allem die mit der Charta der Grundrechte der Europ&#228;ischen Union anerkannten Grunds&#228;tze eingehalten werden, indem insbesondere die volle Wahrung der Grundrechte der B&#252;rger auf Achtung des Privatlebens und ihrer Kommunikation sowie auf Schutz personenbezogener Daten gem&#228;&#223; <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GRCh\/7.html\" title=\"Art. 7 GRCh: Achtung des Privat- und Familienlebens\">Artikel 7<\/a> und <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/GRCh\/8.html\" title=\"Art. 8 GRCh: Schutz personenbezogener Daten\">8<\/a> der Charta gew&#228;hrleistet wird.<\/p><\/blockquote>\n<p>Anmerkung: Will uns die Kommission hier weismachen, dass der Gesetzgeber &#8211; und nicht die Gerichte &#8211; &#252;ber die Vereinbarkeit seiner Gesetze mit den Menschenrechten entscheidet?<\/p>\n<blockquote><p><strong>5. Wird die Kommission vorschlagen, die Richtlinie <a target=\"_self\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML\">2006\/24\/EG<\/a> als freiwillige Ma&#223;nahme auszugestalten, so dass sich Mitgliedstaaten gegen eine Vorratsdatenspeicherung entscheiden (\u201eOpt-out-Recht\u201c) und sie die Kommunikationsfreiheit ihrer B&#252;rger wieder voll garantieren k&#246;nnen? Wenn nein, warum nicht?<\/strong><\/p>\n<p>Nach Auffassung der Kommission sollte die Richtlinie von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Was die Frage einer fakultativen Anwendung der Richtlinie anbelangt, so ist sich die Kommission dar&#252;ber im Klaren, dass einige Beteiligte dahin gehende Vorschl&#228;ge unterbreitet haben.<\/p><\/blockquote>\n<p>Auf die <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/TEXT+WQ+E-2010-6858+0+DOC+XML+V0\/\/DE\">Anfrage<\/a> eines d&#228;nischen liberalen Europaabgeordneten antwortet Frau Malmstr&#246;m:<\/p>\n<blockquote><p><strong>Da die Kommissionen in K&#252;rze (am 15.\u00a0September) ihre Bewertung der  Richtlinie vorlegt, wird sie um Auskunft dar&#252;ber gebeten, ob sie diese  Bewertung dazu nutzen wird, eine &#220;berarbeitung der Richtlinie  vorzuschlagen, um die Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz, dem  Schutz der Privatsph&#228;re sowie der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit zu l&#246;sen?<\/strong><\/p>\n<p>Nach Artikel 14 der Richtlinie <a target=\"_self\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML\">2006\/24\/EG<\/a> wird die Kommission dem Europ&#228;ischen Parlament und dem Rat einen Evaluierungsbericht &#252;ber die Anwendung der Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Anbieter und Verbraucher vorlegen, um zu untersuchen, ob es erforderlich ist, die Bestimmungen dieser Richtlinie zu &#228;ndern, besonders im Hinblick auf die Liste der Daten in Artikel 5 und die Dauer der Datenspeicherung in Artikel 6. [&#8230;]<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang wird auch auf die weitere &#220;bereinstimmung mit Grundrechten eingegangen werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Anmerkung: Die Kommissarin nimmt hier schon vorweg, dass sie eine Vorratsdatenspeicherung f&#252;r grundrechtskonform h&#228;lt.<\/p>\n<blockquote><p>Was die deutschen und rum&#228;nischen Verfassungsgerichte angeht, muss betont werden, dass sie sich mit der Verfassungsm&#228;&#223;igkeit nationaler Umsetzungsgesetze befassten. Ihre Entscheidungen ber&#252;hren nicht die G&#252;ltigkeit der Richtlinie. Die Mitgliedsstaaten brauchen nun verst&#228;ndlicherweise Zeit, um Gesetze zu entwerfen, die sowohl mit der Richtlinie wie auch mit den Vorgaben ihrer Gerichte vereinbar sind.<\/p><\/blockquote>\n<p>Kein Wort dazu, dass der Verfassungsgerichtshof Rum&#228;niens jede Vorratsdatenspeicherung als Versto&#223; gegen die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention verworfen hat und sich das Urteil mit der EU-Richtlinie nicht in Einklang bringen l&#228;sst.<\/p>\n<p>In einer weiteren <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getAllAnswers.do?reference=E-2010-5059&amp;language=DE\">Antwort<\/a> schreibt die EU-Innenkommissarin:<\/p>\n<blockquote><p>Hinsichtlich der Urteile der Verfassungsgerichte Rum&#228;niens und Deutschlands hat die Kommission die Regierungen dieser Mitgliedstaaten schriftlich um eine Erkl&#228;rung dar&#252;ber gebeten, wie sie ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag, d. h. der Umsetzung der Richtlinie &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung, nachkommen werden. Die Antworten werden zurzeit von der Kommission gepr&#252;ft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Alle Argumente f&#252;r eine Abschaffung der EU-weiten Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung finden sich auf englisch <a href=\"http:\/\/wiki.vorratsdatenspeicherung.de\/DR-FAQ\">hier<\/a>. Alle Informationen zur internationalen Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung und wie man dabei helfen kann finden sich auf englisch <a href=\"http:\/\/wiki.vorratsdatenspeicherung.de\/DR-Action-Plan\">hier<\/a>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gibt eine neue Stellungnahme der EU-Innenkommissarin Malmstr&#246;m zur &#220;berarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Sie antwortete diese Wochen auf f&#252;nf Fragen der gr&#252;nen Europaabgeordneten Rebecca Harms: 1. Ist der Kommission bekannt, dass B&#252;rgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverb&#228;nde etwa von Journalisten, Juristen und &#196;rzten, Gewerkschaften, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverb&#228;nde die Vorratsdatenspeicherung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,15,13,6],"tags":[],"class_list":["post-2727","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutz-im-staat","category-juristisches","category-metaowl-watchblog","category-vorratsdatenspeicherung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2727","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2727"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2727\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2732,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2727\/revisions\/2732"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2727"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2727"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2727"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}