{"id":2802,"date":"2011-01-24T00:42:54","date_gmt":"2011-01-23T22:42:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=2802"},"modified":"2011-03-26T12:18:33","modified_gmt":"2011-03-26T10:18:33","slug":"kfz-massenabgleich-in-niedersachsen-gesetzeswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/kfz-massenabgleich-in-niedersachsen-gesetzeswidrig\/","title":{"rendered":"Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen gesetzeswidrig"},"content":{"rendered":"<p>Einem <a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/index.php\/kfz-massenabgleich-in-niedersachsen-weiterhin-illegal\/\">Schriftsatz<\/a> in der <a href=\"..\/index.php\/klagen-gegen-kfz-massenabgleich-in-bayern-und-niedersachsen\/\">Verfassungsbeschwerde<\/a> gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen  zufolge ist auch das 2009 nachgebesserte Gesetz zum Kfz-Massenabgleich  in Niedersachsen verfassungswidrig. Zu diesem Vorwurf hat nun die <strong>nieders&#228;chsische Staatskanzlei <\/strong>Stellung <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/wp-content\/uploads\/2011\/01\/Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_Nds_2011-01-11_anon.pdf\">genommen<\/a>.<\/p>\n<p>Interessant ist vor allem die Beschreibung, <strong>wie die zurzeit eingesetzten Kfz-Scanner funktionieren<\/strong>:<\/p>\n<blockquote><p>Bei den in Niedersachsen eingesetzten AKLS handelt es sich um ein Digital-Video-System, das mit digitalen Kameraaufnahmen mit separatem Infrarotblitz arbeitet. Mittels einer Software werden die kontinuierlich von der Kamera gelieferten Bilder auf Ver&#228;nderungen hin ausgewertet, die durch die Bewegung von Kfz entstehen. Wird ein Kfz erkannt, ermittelt der Kennzeichenleser, ein Unterprogramm der AKLS-Software, das Fahrzeugkennzeichen. Das Leseergebnis wird anschlie&#223;end mit der Fahndungsdatei abgeglichen. Die AKLS verf&#252;gen zwar auch &#252;ber einen <strong>Aufzeichnungsmodus zur Erstellung von Durchfahrtlisten<\/strong>, diese technische Option ist jedoch nicht f&#252;r Zwecke des \u00a7 32 Abs. 5 Nds. SOG vorgesehen. Deshalb sind die AKLS so eingestellt, dass sie sich nach dem Hochfahren stets im Abgleich\u00admodus befinden, in dem alle Kennzeichen sofort mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und nur Treffer gespeichert werden. Manuell kann in den Aufzeichnungsmodus umgeschaltet werden, um eine Durchfahrtsliste s&#228;mtlicher das Ger&#228;t passierender Fahrzeuge zu erstellen; diese Form des AKLS-Einsatzes darf jedoch nicht auf der Grundlage von \u00a7 32 Abs. 5 Nds. SOG erfolgen. Gegen Rechtsanwendungsfehler in diesem Zusammenhang sind durch die Gestaltung der Ger&#228;teoberfl&#228;che und durch einen gesondert zu best&#228;tigenden Hinweis, der beim Umschalten vom Abgleichs- in den Aufzeichnungsmodus eingeblendet wird, Vorkehrungen getroffen worden.<\/p>\n<p>W&#228;hrend des Betriebs im Abgleichmodus ist auf dem Bildschirm ein Live-Bild der Kamera zu senen; darunter werden die <strong>Leseergebnisse der letzten elf erfassten Kennzeichen eingeblendet<\/strong>. Diese Leseergebnisse sind nicht speicherbar und werden ab dem zw&#246;lften Kennzeichen &#252;berschrieben. Wie lange sie auf dem Bildschirm zu sehen sind, h&#228;ngt vom jeweiligen Verkehrsaufkommen ab. Beim Herunterfahren des Ger&#228;ts werden auch die letzten Leseergebnisse aus dem Bildspeicher des Displays automatisch gel&#246;scht. Live-Bild und Lese\u00adergebnisse dienen der Kontrolle der Ausrichtung und Funktion des Ger&#228;ts; die Beamten k&#246;nnen anhand dieser Anzeigen pr&#252;fen, ob das Ger&#228;t Kennzeichen erfasst und mit korrektem Ergebnis ausliest.<\/p>\n<p>Unter durchschnittlichen Bedingungen liegt die Erfassungsrate bei ca. <strong>einem Fahrzeug pro Sekunde<\/strong>.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das nieders&#228;chsische Gesetz zum Kfz-Massenabgleich bestimmt: <em>&#8222;Das Kennzeichen ist sofort automatisiert mit vorhandenen Dateien abzugleichen, die der Suche nach Personen oder Sachen dienen oder in denen Kennzeichen nach \u00a7 37 oder nach anderen Rechtsvorschriften zur Kontrollmeldung ausgeschrieben sind. Ist das Kennzeichen nicht in diesen Dateien enthalten, so sind die nach den S&#228;tzen 1 und 2 erhobenen Daten <strong>sofort automatisiert zu l&#246;schen<\/strong>.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Mit &#220;berraschung stellt man bei Lekt&#252;re der tats&#228;chlichen Funktionsweise fest, dass erfasste Kennzeichen (\u201eLeseergebnisse\u201c), die nicht im Vergleichsdatenbestand enthalten sind, entgegen der ausdr&#252;cklichen gesetzlichen Anordnung <strong>in Niedersachsen nicht &#8222;sofort&#8220; nach dem Abgleich automatisiert gel&#246;scht werden<\/strong>, sondern weiterhin auf dem Bildschirm angezeigt und erst nach dem Einlesen weiterer elf Kennzeichen &#252;berschrieben werden. Wenngleich sich dies unter normalen Bedingungen nicht nachteilig auswirken wird, stellt es doch einen eklatanten Gesetzesbruch dar und l&#228;sst f&#252;r die Einhaltung der sonstigen Vorschriften des Gesetzes nicht Gutes erahnen.<\/p>\n<p>Interessant ist auch die Schilderung der <strong>Personen, zu deren Auffinden in Niedersachsen der Verkehr gerastert wird<\/strong>:<\/p>\n<blockquote><p>So werden Kraft\u00adfahrzeuge aus Gr&#252;nden der Beweissicherung, der Eigentumssicherung nach Totalentwendung, der Verm&#246;gensabsch&#246;pfung oder der Gefahrenabwehr zur Sicherstellung oder Beschlagnahme ausgeschrieben, wenn der Halter oder Besitzer sie vors&#228;tzlich dem Zugriff der Polizei entzieht oder wenn er anders nicht erreicht werden kann, z.B. weil er sich an seinem Wohnort nicht ordnungsgem&#228;&#223; angemeldet hat. Gleiches gilt, wenn Fahrzeuge wegen Pflichtversicherungsverst&#246;&#223;en <strong>zur Entstempelung <\/strong>ausgeschrieben sind. Zur Ermittlung des Eigent&#252;mers oder Besitzers und gegebenenfalls auch zur Identit&#228;tsfeststellung aus\u00adgeschrieben werden z.B. Fahrzeuge, die nach einer Ver&#228;u&#223;erung nicht umgemeldet worden sind oder die zur Begehung von Straftaten benutzt werden. Grundlage f&#252;r eine Ausschreibung zur Kontrolle im Rahmen der polizeirechtlichen Befugnisse [&#8230;] ist ein gegen den Betroffenen gerichteter auf Tatsachen gegr&#252;ndeter Verdacht, dass er eine Straftat begehen wird oder von ihm sonst eine Gefahr ausgeht. Dient die Ausschreibung eines Fahrzeugs der Unterst&#252;tzung der Personen\u00adfahndung, so entzieht sich die gesuchte Person vors&#228;tzlich polizeilichen oder beh&#246;rdlichen Ma&#223;nahmen wie z.B. der Festnahme, erkennungsdienstlichen Behandlung oder der Durch\u00adf&#252;hrung ausl&#228;nderrechtlicher Ma&#223;nahmen oder ist z.B. aufgrund von Meldeverst&#246;&#223;en nicht greifbar.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Zusammenstellung des bisherigen Schriftverkehrs<\/strong> in der <a href=\"..\/index.php\/klagen-gegen-kfz-massenabgleich-in-bayern-und-niedersachsen\/\">Verfassungsbeschwerde<\/a> gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen:<\/p>\n<ol>\n<li><a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/data\/Klageschrift_Kfz-Massenscanning_Nds_2008-05-26_anon.pdf\">Beschwerdeschrift vom 26.05.2008<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.landtag.nrw.de\/portal\/WWW\/dokumentenarchiv\/Dokument\/MMV14-1914.pdf\">Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 17.06.2008<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/wp-content\/uploads\/2010\/10\/Beschwerdeerwiderung_Kfz-Massenscanning_Nds_2008-10-01_anon.pdf\">Stellungnahme der nieders&#228;chsischen Staatskanzlei vom 01.10.2008<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/wp-content\/uploads\/2010\/10\/Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_Nds_2019-09-26_anon1.pdf\">Schriftsatz des Beschwerdef&#252;hrers vom 26.09.2010<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/wp-content\/uploads\/2011\/01\/Schriftsatz_Kfz-Massenscanning_Nds_2011-01-11_anon.pdf\">Stellungnahme der nieders&#228;chsischen Staatskanzlei vom 11.01.2011<br \/>\n<\/a><\/li>\n<\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einem Schriftsatz in der Verfassungsbeschwerde gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen zufolge ist auch das 2009 nachgebesserte Gesetz zum Kfz-Massenabgleich in Niedersachsen verfassungswidrig. 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