{"id":282,"date":"2008-08-28T19:40:29","date_gmt":"2008-08-28T17:40:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=282"},"modified":"2008-12-09T21:55:10","modified_gmt":"2008-12-09T19:55:10","slug":"bundesregierung-telekommunikationsdatensammlung-ist-unverhaeltnismaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/bundesregierung-telekommunikationsdatensammlung-ist-unverhaeltnismaessig\/","title":{"rendered":"Bundesregierung: Telekommunikationsdatenzugriff ist unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig [erg&#228;nzt]"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem die Bundesregierung im letzten Jahr gegen alle Widerst&#228;nde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchgepeitscht hat, muss sie nun selbst erste Korrekturen vornehmen.<\/p>\n<p><strong>Ausnahme f&#252;r kleine E-Mail-Anbieter geplant<\/strong><\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Seit 2008 m&#252;ssen nicht nur Telefon- und Handyanbieter sondern auch s&#228;mtliche E-Mail-Anbieter Daten &#252;ber ihre Nutzer (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Mailadresse) einer Vielzahl von Beh&#246;rden im Wege eines Online-Verfahrens zum Abruf zur Verf&#252;gung stellen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/112.html\" title=\"&sect; 112 TKG: Preish&ouml;chstgrenzen\">\u00a7 112 TKG<\/a>). Zugriff auf die Daten haben laut Bericht der Bundesnetzagentur (<a href=\"http:\/\/www.bundesnetzagentur.de\/media\/archive\/12186.pdf\">Seite 211<\/a>) &#252;ber 1.000 Beh&#246;rden; jeden Tag wird fast 10.000mal auf die Daten zugegriffen &#8211; ohne qualifizierte Eingriffsschwelle und ohne das Erfordernis einer richterlichen Erlaubnis. Die Vorschrift ist schon seit geraumer Zeit Gegenstand einer <a href=\"http:\/\/www.tkg-verfassungsbeschwerde.de\">Verfassungsbeschwerde<\/a>.<\/p>\n<p>E-Mail-Anbieter m&#252;ssen ihre Kunden der Neuregelung zufolge zwar nicht identifizieren. Nach lautem Protest gegen entsprechende Pl&#228;ne von Justizministerin Zypries (SPD) blieben anonyme E-Mail-Konten doch zul&#228;ssig (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/111.html\" title=\"&sect; 111 TKG: Preisanzeige\">\u00a7 111 TKG<\/a>). Eine Identifizierung von Kunden zu fordern ist meines Erachtens sogar nur dann zul&#228;ssig, wenn dies zur Abrechnung erforderlich ist (vgl. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/95.html\" title=\"&sect; 95 TKG: Orbitpositionen und Frequenznutzungen durch Satelliten\">\u00a7 95 TKG<\/a>).<\/p>\n<p>Wenn ein E-Mail-Anbieter aber &#8211; wie leider <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/datenspeicherung\/unternehmen\/\">fast<\/a> alle &#8211; Daten &#252;ber seine Nutzer erhebt, dann ist ein teurer Anschluss an den Datenstaubsauger der Bundesnetzagentur vorgeschrieben &#8211; selbst f&#252;r einen privaten, unentgeltlichen E-Mail-Anbieter mit 100 Nutzern, dessen Daten aller Wahrscheinlichkeit nach niemals abgefragt werden. Alle E-Mail-Anbieter f&#252;r die &#214;ffentlichkeit, die noch nicht an die Bundesnetzagentur angeschlossen sind, handeln ordnungswidrig und m&#252;ssen mit einem Bu&#223;geld bis zu 500.000 Euro rechnen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/149.html\" title=\"&sect; 149 TKG: Regulierungsziele, Entgeltma&szlig;st&auml;be und Fristen der nationalen Streitbeilegung\">\u00a7 149 TKG<\/a>).<\/p>\n<p>Vor dem Bundestag habe ich zu dieser Regelung schon vor ihrem Beschluss wie folgt Stellung <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/ausschuesse\/a06\/anhoerungen\/24_TKUE_Vorratsdatenspeicherung\/04_Stellungnahmen\/Stellungnahme_Breyer.pdf\">genommen<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>Die geplante &#196;nderung wird erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Laut Gesetzesbegr&#252;ndung wird eine \u201eVerf&#252;nffachung der anzuschlie&#223;enden Unternehmen\u201c die Folge der Einbeziehung von E-Mail-Diensten in den Anwendungsbereich des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/111.html\" title=\"&sect; 111 TKG: Preisanzeige\">\u00a7 111 TKG<\/a> sein (S. 6 f.). Jeder E-Mail-Dienst f&#252;r die &#214;ffentlichkeit soll erfasst sein. Selbst kleinste Dienste werden verpflichtet, an dem Online-Verfahren teilzunehmen. E-Mail-Dienste werden verbreitet kostenlos und werbefinanziert angeboten. Die Kosten des automatisierten Abrufverfahrens werden viele Anbieter nicht tragen k&#246;nnen. \u00a7 111 Abs. 1 S. 3 TKG-E vernichtet deswegen nicht nur wirtschaftliche Existenzen, sondern beeintr&#228;chtigt auch den Wettbewerb und das Angebot von E-Mail-Diensten an Verbraucher und Unternehmen in Deutschland.<\/p><\/blockquote>\n<p>Diese Warnung wurde &#8211; wie auch alle anderen Warnungen in der Stellungnahme &#8211; von CDU, CSU und SPD ignoriert. Inzwischen hat die Praxis die Kritik best&#228;tigt und die Bundesregierung gezwungen, ihre eigene Vorschrift zu korrigieren. Aus der Begr&#252;ndung eines neuen <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_090\/nn_6906\/SharedDocs\/Drucksachen\/2008\/0501-600\/560-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/560-08.pdf\">Gesetzentwurfs<\/a> der Bundesregierung zur &#196;nderung des Telekommunikationsgesetzes vom 08.08.2008:<\/p>\n<blockquote><p>Mit Doppelbuchstabe cc wird in \u00a7 112 Abs. 3 Satz 1 eine neue Nummer 4 angef&#252;gt, mit der die Erm&#228;chtigungsgrundlage f&#252;r die Verordnung &#252;ber das automatisierte Auskunftsverfahren dahingehend erweitert wird, dass dort \u2013 &#228;hnlich wie in der Telekommunikations-&#220;berwachungsverordnung \u2013 geregelt werden kann, dass kleine Unternehmen von der Pflicht zur Teilnahme an dem automatisierten Auskunftsverfahren befreit werden k&#246;nnen. Eine solche Regelung ist insbesondere vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie <a target=\"_self\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML\">2006\/24\/EG<\/a> vom 21. Dezember 2007 (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/BGBl\/BGBl%20I%202007,%203198\" title=\"BGBl. I 2007 S. 3198: Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations&uuml;berwachung und anderer verd...\">BGBl. I S. 3198<\/a>) erforderlich geworden, weil durch die mit diesem Gesetz durchgef&#252;hrten &#196;nderungen der \u00a7\u00a7 111 und 112 seit 01. Januar 2008 auch die Anbieter von Diensten der elektronischen Post mit in den Regelungsbereich f&#252;r das automatisierte Auskunftsverfahren einbezogen worden sind (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/111.html\" title=\"&sect; 111 TKG: Preisanzeige\">\u00a7 111 Abs. 1 Satz 3<\/a> und <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/112.html\" title=\"&sect; 112 TKG: Preish&ouml;chstgrenzen\">\u00a7 112 Abs. 1 Satz 1 TKG<\/a>). Das bisherige Fehlen einer unteren Grenze f&#252;r die Anwendung des \u00a7 112 f&#252;hrt dazu, dass kleine Diensteanbieter unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig hohe Aufwendungen treffen m&#252;ssen und dass das von der Bundesnetzagentur betriebene Verfahren in Folge der verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig gro&#223;en Zahl kleiner Anbieter (nach derzeitigen Untersuchungen &#252;ber 3.000 St&#252;ck) nicht mehr handhabbar wird. Aus diesen Gr&#252;nden ist die Einf&#252;hrung einer unteren Grenze f&#252;r die Teilnahme an dem automatisierten Auskunftsverfahren unausweichlich.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ab welcher Kundenzahl k&#252;nftig ein Anschluss verlangt werden soll, wird nicht mitgeteilt. L&#246;blich ist aber immerhin, dass das Wirtschaftsministerium mit diesem Regelungsvorschlag &#252;berhaupt sp&#228;te Einsicht gezeigt hat, wenngleich die Regelung aus den Gr&#252;nden der Verfassungsbeschwerde gleichwohl verfassungswidrig bleibt.<\/p>\n<p>Die jetzt geplante Ausnahme soll nur f&#252;r die Pflicht zum Online-Anschluss an die Bundesnetzagentur gelten. Zur Vorratsdatenspeicherung hingegen sollen &#246;ffentliche E-Mail-Anbieter weiterhin ab 2009 vollkommen ohne Einschr&#228;nkung verpflichtet sein, selbst kleinste oder private Anbieter. Dieses Problem greift der aktuelle <a href=\"https:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/schriftsatz_2008-08-13.pdf\">Antrag<\/a> auf einstweilige Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung auf.<\/p>\n<p><strong>Identifizierung durch Bundesnetzagentur geplant<\/strong><\/p>\n<p>Abzulehnen ist eine andere im <a href=\"http:\/\/www.bundesrat.de\/cln_090\/nn_6906\/SharedDocs\/Drucksachen\/2008\/0501-600\/560-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf\/560-08.pdf\">Gesetzentwurf<\/a> vorgesehene Neuerung:<\/p>\n<blockquote><p>Um eine effektive Verfolgung von Verst&#246;&#223;en gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung zu erm&#246;glichen, ist die Teilnahme der Dienststellen der Bundesnetzagentur, die Ordnungswidrigkeiten nach dem Telekommunikationsgesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgen, am automatisierten Auskunftsverfahren unerl&#228;sslich. Dem tr&#228;gt der neue \u00a7 112 Abs. 1 Satz 6 Rechnung.<\/p>\n<p>Bei der Verfolgung von Verst&#246;&#223;en gegen <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3.html\" title=\"&sect; 3 UWG: Verbot unlauterer gesch&auml;ftlicher Handlungen\">\u00a7 3<\/a> in Verbindung mit <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/7.html\" title=\"&sect; 7 UWG: Unzumutbare Bel&auml;stigungen\">\u00a7 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG<\/a> wird die dem Angerufenen zuk&#252;nftig zu &#252;bermittelnde Rufnummer des Anrufers h&#228;ufig der einzige zielf&#252;hrende Ermittlungsansatz f&#252;r die Bundesnetzagentur sein. Da die zust&#228;ndigen Dienststellen keine Kenntnis dar&#252;ber haben, zu welchem Diensteanbieter eine Rufnummer aktuell geh&#246;rt, m&#252;ssten im Rahmen des manuellen Auskunftsverfahrens bei mehreren oder sogar allen Diensteanbietern Abfragen durchgef&#252;hrt werden. Jede dieser Abfragen verursacht neben einem hohen Verwaltungsaufwand auf Seiten der Bundesnetzagentur und der Unternehmen auch einen Entsch&#228;digungsanspruch nach dem Justizverg&#252;tungs- und -entsch&#228;digungsgesetz. F&#252;r die zu erwartenden nicht unerheblichen Fallzahlen von Anzeigen bei der Bundesnetzagentur ist das manuelle Auskunftsverfahren deshalb nicht geeignet. Dar&#252;ber hinaus hat sich gezeigt, dass zur Verfolgung der ebenfalls vorwiegend nummernbezogenen Ordnungswidrigkeiten im Telekommunikationsgesetz durch die Bundesnetzagentur das manuelle Auskunftsverfahren ungeeignet ist.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Kritik<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf setzt diese Absicht des Ministeriums schon nicht korrekt um. Die Bundesnetzagentur soll n&#228;mlich ganz allgemein &#8222;f&#252;r die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz oder nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb&#8220; Zugriff auf die Kundenregister erhalten. Die Regelung ist also keineswegs auf die Verfolgung von Telefonwerbung beschr&#228;nkt.<\/p>\n<p>Vor allem ist die Identifizierung von Gespr&#228;chspartnern zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig und ineffektiv. Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig ist die Regelung, weil die Vertraulichkeit der Telekommunikation &#8211; und dazu geh&#246;ren auch Kundendaten &#8211; nur zur Verfolgung schwerer Straftaten durchbrochen werden darf. Es wird der Bedeutung der vertraulichen Telekommunikation f&#252;r unsere Gesellschaft nicht gerecht, wenn bei der Ermittlung von Kleinkram unkontrolliert auf ganze Kundendateien von Telekommunikationsanbietern zugegriffen werden darf. Die Abfrageberechtigung soll nicht einmal auf Nummern beschr&#228;nkt werden, bei denen aufgrund mehrerer Beschwerden der konkrete Verdacht besteht, dass sie f&#252;r illegale Telefonwerbung eingesetzt werden; es fehlt jede Eingriffsschwelle.<\/p>\n<p>Ineffektiv ist die Regelung, weil Personen, die illegal am Telefon werben wollen, nur im d&#252;mmsten Fall die Rufnummern&#252;bermittlung aktivieren werden. Ohne Rufnummern&#252;bermittlung nutzt der Bundesnetzagentur auch ein Zugriff auf Kundendateien nichts. Zudem ist es ein Leichtes, Handykarten auf falsche Namen zu registrieren und nur einmal zu benutzen. Selbst wenn man dann die Kundendatei ausl&#228;se, k&#246;nnte man die Verantwortlichen nicht identifizieren. Vollends untauglich ist das Vorhaben der Bundesregierung, weil Unternehmen einfach Call-Center in Indien oder im sonstigen Ausland beauftragen k&#246;nnen, die Telefonwerbung durchzuf&#252;hren. Hier greift kein deutsches Gesetz oder Verfahren.<\/p>\n<p><strong>Telefonwerbung effektiv verhindern<\/strong><\/p>\n<p>Wenn der Gesetzgeber Telefonwerbung wirklich verhindern will, sind ganz andere Mittel tauglich:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Erhebung von Telefonnummern sollte allgemein nur mit dem Vermerk zul&#228;ssig sein, dass die Angabe freiwillig ist. Wenn Kunden n&#228;mlich ihre Telefonnummer nicht mehr in allen m&#246;glichen Formularen angeben m&#252;ssen, dann kann ihre Nummer auch nicht mehr f&#252;r Werbezwecke missbraucht werden.<\/li>\n<li>Au&#223;erdem sollte jeder Teilnehmer das Recht erhalten, Anrufe bestimmter Anschl&#252;sse oder alle Anrufe ohne Rufnummern&#252;bermittlung kostenlos blockieren zu lassen oder auf einen elektronischen Anrufbeantworter zu leiten.<\/li>\n<li>Am effektivsten ist es schlie&#223;lich, Werbeanrufe unlukrativ zu machen. W&#228;ren alle am Telefon geschlossenen Vertr&#228;ge erst mit schriftlicher Best&#228;tigung wirksam, wie es Verbrauchersch&#252;tzer seit langem fordern, w&#252;rde sich illegale Telefonwerbung weniger lohnen und von selbst abnehmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im &#220;brigen ist jeder, der sich an Werbeanrufen st&#246;rt, selbst gefordert: Wer sich in ein &#246;ffentliches Telefonbuch eintragen l&#228;sst, provoziert Werbeanrufe. Wer seine Telefonnummer gegen&#252;ber Firmen angibt und sie in Gewinnspielformulare eintr&#228;gt, ebenso. Solche B&#252;rger kann keine Bundesregierung sch&#252;tzen.<\/p>\n<p>Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt leider &#8211; wie allgemein diese Bundesregierung &#8211; einen repressiven und letztlich untauglichen Ansatz zur Eind&#228;mmung von Telefonwerbung.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 09.12.2008:<\/strong><\/p>\n<p>Der Journalist G&#252;nter Wallraff, der selbst undercover in Call-Centern gearbeitet hat, <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/2007\/30\/GUeNTER_WALLRAFF_RUFT_ZURUeCK?page=all\">best&#228;tigt<\/a>: &#8222;Das m&#246;gen l&#246;bliche Ideen sein, doch am Kern des Problems gehen sie vorbei. Bu&#223;gelder sind in Wahrheit ein stumpfes Schwert im Kampf gegen Callcenter, die den Cold Call praktizieren.&#8220;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem die Bundesregierung im letzten Jahr gegen alle Widerst&#228;nde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchgepeitscht hat, muss sie nun selbst erste Korrekturen vornehmen. 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