{"id":285,"date":"2008-09-02T17:12:35","date_gmt":"2008-09-02T15:12:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=285"},"modified":"2008-10-02T13:00:30","modified_gmt":"2008-10-02T11:00:30","slug":"staatsauskuenfte-telekom-bricht-erneut-kommunikationsgeheimnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/staatsauskuenfte-telekom-bricht-erneut-kommunikationsgeheimnis\/","title":{"rendered":"Staatsausk&#252;nfte: Telekom bricht erneut Kommunikationsgeheimnis"},"content":{"rendered":"<p>Nach der strafbaren Nutzung von Verbindungs- und Standortdaten zum Ausspionieren von Pressekontakten durch die Deutsche Telekom AG liegt nun ein Beleg f&#252;r einen erneuten Bruch des Kommunikationsgeheimnisses durch die Deutsche Telekom AG vor. Die Telekom hat danach im Mai 2008 Verbindungsdaten ohne richterliche Anordnung herausgegeben, einer Staatsanwaltschaft mehr Daten als angefordert mitgeteilt und personenbezogene Daten so unsicher &#252;ber das Internet &#252;bermittelt, dass Unbefugte darauf Zugriff hatten.<\/p>\n<p>Bei dem vorliegenden Beleg (<a href=\"\/data\/auskunft_telekom_anon.pdf\">pdf-Datei<\/a>) handelt es sich um den anonymisierten Auszug aus einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts des Angebots von H&#246;rb&#252;chern in Internet-Tauschb&#246;rsen. Die Bundestagsmehrheit hat die Nutzung von Tauschb&#246;rsen selbst zu privaten Zwecken unter Strafe gestellt.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft forderte die Deutschen Telekom AG deswegen auf, &#8222;die Feststellung derjenigen Person [zu erm&#246;glichen], der zu folgender Uhrzeit die folgende IP-Adresse zugewiesen war [&#8230;]&#8220; Als Rechtsgrundlage gab die Staatsanwaltschaft &#8222;<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/111.html\" title=\"&sect; 111 TKG: Preisanzeige\">\u00a7\u00a7 111 Abs. 1<\/a>, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/113.html\" title=\"&sect; 113 TKG: Verbindungstrennung\">113<\/a> in Verbindung mit 95 u. 111 TKG&#8220; an.<\/p>\n<p>Die Deutsche Telekom Telekom AG antwortete darauf in mehrfacher Hinsicht datenschutzwidrig:<\/p>\n<p><strong>1. Unbefugte Herausgabe von Verbindungsdaten<\/strong><\/p>\n<p>Die Telekom teilte der Staatsanwaltschaft nicht nur &#8211; wie angefordert &#8211; die Personalien der betroffenen Internetnutzer mit. Sie teilte vielmehr auch Verbindungsdaten mit, n&#228;mlich den Zeitpunkt des Beginns und Endes der Internetsitzung der jeweiligen Nutzer. Diese Daten waren weder erfragt worden, noch lag eine diesbez&#252;gliche richterliche Anordnung vor.<\/p>\n<p>Verbindungsdaten d&#252;rften Telekommunikationsunternehmen nur mit richterlicher Anordnung herausgeben (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/100g.html\" title=\"&sect; 100g StPO: Erhebung von Verkehrsdaten\">\u00a7 100g StPO<\/a>). Die unbefugte Offenbarung von Verbindungsdaten ist strafbar (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/206.html\" title=\"&sect; 206 StGB: Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses\">\u00a7 206 StGB<\/a>). Dass die Telekom wusste, dass es sich um Verbindungsdaten handelt, ergibt sich aus dem Vermerk &#8222;Bei den Verbindungsdaten sind alle Zeitangaben in deutscher Ortszeit.&#8220;<\/p>\n<p><strong>2. Ungesch&#252;tzte Daten&#252;bermittlung<\/strong><\/p>\n<p>Die personenbezogenen Daten der Internetnutzer &#252;bersandte die Telekom der Staatsanwaltschaft sodann per E-Mail. Dadurch konnte jeder, &#252;ber dessen Server die Nachricht lief, auf die Datei zugreifen. Au&#223;erdem erm&#246;glichte es die maschinenlesbare Auskunfterteilung, die Daten in Analysesysteme einzuspeisen, wie sie einige Polizeien einsetzen.<\/p>\n<p>Zum Schutz der Daten hat die Telekom offenbar lediglich die ZIP-Verschl&#252;sselung eingesetzt, die mit kostenlosen Programmen aus dem Internet in weniger als einer Sekunde &#252;berwunden werden kann. Noch dazu wurde als Passwort offenbar ein aus vier Buchstaben bestehendes, in Wikipedia aufgef&#252;hrtes Standardwort gew&#228;hlt, welches bef&#252;rchten l&#228;sst, dass f&#252;r s&#228;mtliche Ausk&#252;nfte der Telekom dasselbe Kennwort Verwendung findet.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Da die Deutsche Telekom AG j&#228;hrlich Ausk&#252;nfte &#252;ber mehr als 100.000 Internetnutzer <a href=\"https:\/\/www.datenschutzzentrum.de\/sommerakademie\/2007\/sak2007-schrief-wirtschaftsunternehmen-verlaengerter-arm-der-sicherheitsbehoerden.pdf\">erteilt<\/a>, ist anzunehmen, dass das Unternehmen stets wie in der beschriebenen Art und Weise verf&#228;hrt und damit tausendfach gegen das Kommunikationsgeheimnis verst&#246;&#223;t. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist heute informiert worden.<\/p>\n<p>Der Vorgang best&#228;tigt, dass Telekommunikationsdaten nur dann sicher sind, wenn sie nicht erfasst und gespeichert werden. Die 2008 eingef&#252;hrte Vorratsdatenspeicherung setzt dagegen gro&#223;e Mengen an sensibelster Kommunikations-, Bewegungs- und Internetdaten der Gefahr fahrl&#228;ssiger oder missbr&#228;uchlicher Weitergabe aus. Solange dieses Gesetz nicht aufgehoben ist, kann nur empfohlen werden, m&#246;glichst datenfrei zu <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\/content\/view\/56\/132\/\">kommunizieren<\/a> und den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu <a href=\"http:\/\/www.vorratsdatenspeicherung.de\">unterst&#252;tzen<\/a>.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach der strafbaren Nutzung von Verbindungs- und Standortdaten zum Ausspionieren von Pressekontakten durch die Deutsche Telekom AG liegt nun ein Beleg f&#252;r einen erneuten Bruch des Kommunikationsgeheimnisses durch die Deutsche Telekom AG vor. 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