{"id":305,"date":"2008-09-26T22:36:40","date_gmt":"2008-09-26T20:36:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=305"},"modified":"2008-10-02T13:01:08","modified_gmt":"2008-10-02T11:01:08","slug":"illegale-staatsauskuenfte-was-hat-die-telekom-zu-verbergen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/illegale-staatsauskuenfte-was-hat-die-telekom-zu-verbergen\/","title":{"rendered":"Illegale Staatsausk&#252;nfte: Was hat die Telekom zu verbergen? [erg&#228;nzt]"},"content":{"rendered":"<p>In der Aff&#228;re um die Herausgabe von Verbindungsdaten ohne richterliche Anordnung durch die Deutsche Telekom AG hat das Unternehmen nun ein Gericht eingeschaltet, um die Herausgabe eines <strong>Beweismittels <\/strong>zu verhindern.<\/p>\n<p>Vor kurzem hatte sich <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=285\">herausgestellt<\/a>, dass die Telekom unter Versto&#223; gegen das Fernmeldegeheimnis ohne richterliche Anordnung Verbindungsdaten einer Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, die nicht einmal darum gebeten hatte. Auf meine entsprechende Mitteilung an den Bundesdatenschutzbeauftragten best&#228;tigt mir dessen zust&#228;ndige Mitarbeiterin nun, dass in der Tat ein Versto&#223; gegen das <strong>Fernmeldegeheimnis <\/strong>vorliegt. Die Telekom habe auf Anfrage zugesagt, das Verfahren in derartigen F&#228;llen zu &#228;ndern, so dass zuk&#252;nftig keine Verbindungsdaten (Beginn und Ende der Internetsitzung) mehr herausgeben w&#252;rden. Wegen der kaum gesch&#252;tzten &#220;bermittlung der sensiblen Staatsausk&#252;nfte per E-Mail sei man noch im Gespr&#228;ch, um eine &#8222;datenschutzfreundliche L&#246;sung&#8220; zu finden.<\/p>\n<p>Nach einer <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/115413\">Heise-Meldung<\/a> &#252;ber den Vorgang haben Leser <strong>Strafanzeige <\/strong>gegen die Telekom wegen Bruchs des Fernmeldegeheimnisses erstattet. Die Telekom verwies daraufhin auf einen Verwaltungsakt der Bundesnetzagentur (AZ: BNetzA Z 21cB 6313-3 hamm 005), demzufolge Verkehrsdaten auch ohne richterlichen Beschluss herausgeben werden m&#252;ssten. Ich habe diesen Verwaltungsakt nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundesnetzagentur angefordert.<\/p>\n<p>Brisanterweise hat die Telekom nun ein <strong>Gerichtsverfahren <\/strong>vor dem Verwaltungsgericht K&#246;ln eingeleitet, um zu versuchen, die Herausgabe des Dokuments zu verhindern. F&#252;r mich macht das nur Sinn, wenn die Telekom selbst wei&#223;, dass ihre Rechtfertigung nicht tr&#228;gt und der von ihr genannte Verwaltungsakt mitnichten zum Gesetzesbruch auffordert. Die Telekom will wohl einen zweiten Telekomskandal mit strafrechtlichen Konsequenzen verhindern, indem sie die Ver&#246;ffentlichung dieses Dokuments blockiert.<\/p>\n<p>Dem Vernehmen nach besagt das Dokument lediglich, dass die Identifizierung der Nutzer dynamischer <strong>IP-Adressen<\/strong> nicht von einem Gerichtsbeschluss abh&#228;ngig gemacht werden darf (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/113.html\" title=\"&sect; 113 TKG: Verbindungstrennung\">\u00a7 113 TKG<\/a>). Dies aber rechtfertigt es in keiner Weise, dass die Telekom &#252;ber die Identifizierung hinaus auch noch ungefragt Verbindungsdaten der Internetnutzer herausgibt, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebene richterliche Anordnung vorliegt. Im &#220;brigen: Selbst wenn der Verwaltungsakt den von der Telekom behaupteten Inhalt h&#228;tte, kann die Bundesnetzagentur gesetzliche Vorschriften nicht au&#223;er Kraft setzen und k&#246;nnte der Verwaltungsakt die Herausgabe von Verbindungsdaten ohne richterliche Anordnung nicht rechtfertigen.<\/p>\n<p>Die unbefugte Offenbarung von Verbindungsdaten ist <strong>strafbar <\/strong>und wird nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__206.html\">\u00a7 206 Strafgesetzbuch<\/a> mit Freiheitsstrafe bis zu f&#252;nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<\/p>\n<p>Siehe auch:<\/p>\n<ul>\n<li><a title=\"Staatsausk&#252;nfte: Telekom bricht erneut Kommunikationsgeheimnis\" href=\"..\/index.php\/staatsauskuenfte-telekom-bricht-erneut-kommunikationsgeheimnis\/\">Staatsausk&#252;nfte: Telekom bricht erneut Kommunikationsgeheimnis<\/a> (2.9.2008)<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 28.09.2008:<\/strong><\/p>\n<p>Die taz <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/1\/politik\/schwerpunkt-ueberwachung\/artikel\/1\/zum-spitzeln-gezwungen\/\">berichtet<\/a>, die Deutsche Telekom AG gehe nun gerichtlich gegen die Verf&#252;gung der Bundesnetzagentur vor, derzufolge sie Ausk&#252;nfte &#252;ber die Identit&#228;t von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung erteilen m&#252;sse, selbst wenn zur Auskunfterteilung die <strong>interne Auswertung von Verbindungsdaten<\/strong> erforderlich ist.<\/p>\n<p>Die Telekom, der Bundesdatenschutzbeauftragte und einige Rechtsexperten sind der Meinung, die Verwendung der Einwahlprotokolle zur Nachverfolgung einer <strong>dynamischen IP-Adresse<\/strong> sei nur mit richterlicher Anordnung zul&#228;ssig. Richtigerweise ist aber zu unterscheiden: Nach dem Wortlaut des Gesetzes, dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers und der einschl&#228;gigen Rechtsprechung erlaubt <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/113.html\" title=\"&sect; 113 TKG: Verbindungstrennung\">\u00a7 113 TKG<\/a> die Identifizierung des Nutzers einer dynamischen IP-Adresse unter Verwendung von Verbindungsdaten auch ohne richterlichen Beschluss. Diese Gesetzeslage entspricht aber nicht dem Grundgesetz. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/113.html\" title=\"&sect; 113 TKG: Verbindungstrennung\">\u00a7 113 TKG<\/a> verst&#246;&#223;t gegen die Grundrechte. Deswegen ist eine <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/tkg-verfassungsbeschwerde\/\">Verfassungsbeschwerde<\/a> dagegen anh&#228;ngig. Diese Streitfrage wird also das Bundesverfassungsgericht entscheiden.<\/p>\n<p>Nichts zu tun hat dieser Streit mit der Tatsache, dass die Telekom Verbindungsdaten nicht nur intern verwendet, sondern dar&#252;ber hinaus an die Staatsanwaltschaft <strong>herausgegeben <\/strong><a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/index.php\/staatsauskuenfte-telekom-bricht-erneut-kommunikationsgeheimnis\/\">hat<\/a>. Hier ist vollkommen unstreitig, dass dies das Fernmeldegeheimnis verletzt hat. Die Telekom hat diese Praxis auf Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten inzwischen eingestellt.<\/p>\n<p>Demgegen&#252;ber hei&#223;t es im letzten Absatz des taz-Artikels, die Telekom sei dazu <strong>gezwungen <\/strong>gewesen, die Verbindungsdaten an die Staatsanwaltschaft herauszugeben. Wie oben beschrieben, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Verf&#252;gung der Bundesnetzagentur auch die Herausgabe von Verbindungsdaten ohne richterlichen Beschluss &#8211; und nicht nur ihre interne Verwendung &#8211; anordnete. Selbst wenn das aber so w&#228;re, h&#228;tte das gesetzliche Fernmeldegeheimnis Vorrang vor einer derart falschen Verf&#252;gung. Die Telekom h&#228;tte dann sofort Widerspruch gegen die Verf&#252;gung einlegen m&#252;ssen und nicht erst jetzt.<\/p>\n<p>Wenn die taz zudem schreibt, die Telekom habe ein <strong>Gerichtsverfahren <\/strong>angestrengt, um sich gegen die Verf&#252;gung der Bundesnetzagentur zu wehren, so &#228;ndert dies nichts daran, dass sie nach meinen Informationen (auch) ein Verfahren angestrengt hat, um die Herausgabe der Verf&#252;gung an mich zu verhindern. Die Informationen in dem Beitrag oben bleiben also richtig.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Aff&#228;re um die Herausgabe von Verbindungsdaten ohne richterliche Anordnung durch die Deutsche Telekom AG hat das Unternehmen nun ein Gericht eingeschaltet, um die Herausgabe eines Beweismittels zu verhindern. 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