{"id":3077,"date":"2011-04-27T13:18:44","date_gmt":"2011-04-27T11:18:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3077"},"modified":"2012-07-13T07:59:07","modified_gmt":"2012-07-13T05:59:07","slug":"eu-prueft-datenschutz-bei-intelligenten-zaehlern-in-unseren-wohnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eu-prueft-datenschutz-bei-intelligenten-zaehlern-in-unseren-wohnungen\/","title":{"rendered":"EU pr&#252;ft Datenschutz bei &#8222;intelligenten Z&#228;hlern&#8220; in unseren Wohnungen [erg&#228;nzt am 30.06.2012]"},"content":{"rendered":"<p>Eine EU-Richtlinie schreibt seit einigen Jahren den <strong>Einsatz &#8222;intelligenter Z&#228;hler&#8220; in Privatwohnungen<\/strong> vor. Verschiedene EU-Gremien pr&#252;fen aktuell die Auswirkungen solcher digitalen Energieverbrauchs-Erfassungsger&#228;te (&#8222;smart meter&#8220;) auf unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung.<\/p>\n<p>Die <strong>Artikel 29-Datenschutzgruppe<\/strong> hat gepr&#252;ft, welche Vorgaben sich schon aus dem bestehenden Datenschutzrecht ableiten lassen. In ihrer <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/justice\/policies\/privacy\/docs\/wpdocs\/2011\/wp183_en.pdf\">Stellungnahme<\/a> vom 04.04.2011 hei&#223;t es unter anderem:<\/p>\n<blockquote><p>Im Hinblick auf die Abrechnung ist es wichtig, sich an das <strong>Element der Erforderlichkeit<\/strong> diesbez&#252;glich zu erinnern. In anderen Worten, wenn eine Verarbeitung der Daten zur Durchf&#252;hrung eines Vertrags erfolgt, der nur die &#220;bersendung und Bezahlung einer Rechnung alle drei Monate vorsieht, dann ist es zur Vertragsabwicklung nicht erforderlich, dass der Energieversorger h&#228;ufigere Messwerte erhebt. [&#8230;]<\/p>\n<p>Die Arbeitsgruppe m&#246;chte die Industrie auch daran erinnern, dass Betroffene in einigen Mitgliedsstaaten dem Einbau eines intelligenten Z&#228;hlger&#228;ts <strong>widersprechen k&#246;nnen<\/strong> und dass in solchen F&#228;llen der Wille des Betroffenen jeglichen anderen Interessen vorgeht. [&#8230;]<\/p>\n<p>Unter Anwendung des &#8222;Privacy by Design&#8220;-Prinzips k&#246;nnte dieses Modell so angepasst werden, dass die <strong>Lastkurve nur auf Verlangen <\/strong>aufgezeichnet und gespeichert wird. [&#8230;]<\/p>\n<p>Auch sollte das System so ausgestaltet sein, dass sichergestellt ist, dass selbst wenn eine &#220;bermittlung personenbezogener Daten stattfindet, jegliche Datenbestandteile, die nicht zur Erf&#252;llung des Zwecks der &#220;bermittlung erforderlich sind, <strong>ausgefiltert <\/strong>oder entfernt werden. [&#8230;]<\/p>\n<p>Die Arbeitsgruppe empfieht deshalb, dass technische und organisatorische Schutzvorkehrungen mindestens die folgenden Bereiche abdecken sollten: [&#8230;] Die <strong>Aggregierung von Daten<\/strong> &#252;berall dort, wo individuelle Daten nicht erforderlich sind.<\/p>\n<p>Verarbeitung von Daten zur <strong>Verh&#252;tung und Aufkl&#228;rung von Straftaten<\/strong> [&#8230;] Es ist klar, dass das detaillierte, mit intelligenten Z&#228;hlger&#228;ten erlangte Bild, das Energieversorgers Energieverbrauchsmustern zur Kenntnis bringt, die Erkennung verd&#228;chtiger und in einigen F&#228;llen illegaler Aktivit&#228;ten erm&#246;glichen k&#246;nnte. [&#8230;]<\/p><\/blockquote>\n<p>In dem <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/energy\/gas_electricity\/smartgrids\/doc\/expert_group2.pdf\">Abschlussdokument<\/a> einer von der EU-Kommission eingesetzten <strong>Expertengruppe <\/strong>vom 16.02.2011 hei&#223;t es:<\/p>\n<blockquote><p>Bez&#252;glich Datenschutzaspekten fordern die Europ&#228;ischen Verbraucherschutzverb&#228;nde <strong>klare Vorgaben bez&#252;glich der H&#228;ufigkeit von Smart Meter-Messungen<\/strong> und der Nutzung dieser Daten. Es wird betont, dass nur solche Daten erhoben und genutzt werden sollten, die erforderlich sind, um Aufgaben des intelligenten Netzes zu erf&#252;llen. Die Verwendung pers&#246;nlicher Daten zu anderen Zwecken als zur Erf&#252;llung der rechtlichen Pflichten der Messeinrichtungsbetreiber erfordert eine ohne Zwang gegebene, spezifische und informierte Einwilligung des Kunden. [&#8230;]<\/p>\n<p><strong>Minimierung der zu sichernden Daten<\/strong>, indem die &#220;bertragung, Speicherung, Aufbewahrung und Aufbewahrungsorte begrenzt werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die <strong>EU-Kommission<\/strong> unter F&#252;hrung des deutschen Energiekommissars G&#252;nther Oettinger will ausweislich ihrer <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/energy\/gas_electricity\/smartgrids\/doc\/20110412_act_de.pdf\">Mitteilung<\/a> vom 12.04.2011 jedoch keinerlei Datenschutzvorschriften einf&#252;hren. Zur Begr&#252;ndung hei&#223;t es, die allgemeine EG-Datenschutzrichtlinie reiche aus.<\/p>\n<p>Ich bin sehr gespannt, ob das <strong>Europ&#228;ische Parlament<\/strong> dies ebenso sehen wird. Dieses wird sich wohl in einer eigenen Entschlie&#223;ung zu der Mitteilung der Kommission &#228;u&#223;ern. Ich habe einigen Abgeordneten dazu heute die folgende Nachricht geschickt:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;,<\/p>\n<p>die Aussch&#252;sse ITRE, IMCO und LIBE des Europ&#228;ischen Parlaments befassen sich zurzeit mit einer Mitteilung der Kommission &#252;ber &#8222;Intelligente Stromnetze&#8220; (<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/energy\/gas_electricity\/smartgrids\/doc\/20110412_act_de.pdf\">KOM(2011) 202<\/a>). Ich bitte das Europ&#228;ische Parlament, bei seinen Beratungen dar&#252;ber folgendes zu ber&#252;cksichtigen:<\/p>\n<p>&#8222;Intelligente Z&#228;hler&#8220; bedrohen die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen. Mithilfe der elektronischen Verbrauchsaufzeichnungen dieser Ger&#228;te kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten in unserer Privatwohnung in bisher ungekanntem Ma&#223;e nachvollzogen und ausgewertet werden. Aus den Schwankungen des Stromverbrauchs kann Analysesoftware beispielsweise errechnen, welche Ger&#228;te wir zu welcher Zeit und zu welchem Zweck jeweils betreiben und betrieben haben. So kann festgestellt werden, wann wir morgens die Dusche (Wasserboiler) oder den Toaster benutzen, zu welchen Zeiten wir fernsehen und wann wir zu Bett gehen (Licht), wie viele Personen anwesend sind (Verbrauch im Badezimmer), wann wir zuhause, au&#223;er Haus oder in Urlaub sind. Auch lassen sich Regelm&#228;&#223;igkeiten und Unregelm&#228;&#223;igkeiten unseres Verhaltens in der eigenen Wohnung ermitteln.<\/p>\n<p>Die Verwendungs- und Missbrauchsm&#246;glichkeiten von Informationen &#252;ber unser Verhalten zuhause sind hoch: Der Vermieter oder Ehepartner kann unsere Anwesenheit und unser Verhalten zuhause &#252;berpr&#252;fen. Das Wissen &#252;ber die in einem Haushalt vorhandenen Ger&#228;te kann zu Werbezwecken genutzt werden. Aber auch Polizei oder Geheimdienste k&#246;nnen anhand der Daten unser Verhalten zuhause noch nach Monaten nachvollziehen. Schlie&#223;lich k&#246;nnen die Daten zu kriminellen Zwecken verwendet werden. So k&#246;nnen Informationen dar&#252;ber, welche Ger&#228;te vorhanden sind und wann &#252;blicherweise niemand zu Hause ist, zur Vorbereitung eines Wohnungseinbruchsdiebstahls verwendet werden. Schon Call-Center-Mitarbeiter haben teilweise Zugriff auf die Daten. Auch Hackern ist es bereits gelungen, unbefugt auf digitale Messeinrichtungen zuzugreifen.<\/p>\n<p>Zurzeit sieht das europ&#228;ische Recht kein Recht zum Widerspruch gegen den Einbau &#8222;intelligenter Stromz&#228;hler&#8220; in die eigene Wohnung vor. Ist ein elektronisches Messger&#228;t einmal eingebaut, wird man es nicht wieder los. Nur auf der Basis einer dauerhaften Freiwilligkeit des Einsatzes elektronischer Erfassungsger&#228;te k&#246;nnen diese aber &#252;berhaupt beim Einsparen von Energie von Nutzen sein. Laut Bundesnetzagentur unterliegt es &#8222;erheblichen Zweifeln, ob der verpflichtend vorgegebene Einsatz neuer Messeinrichtungen bei Kunden, die sich nicht bewusst hierf&#252;r entschieden haben [&#8230;], &#252;berhaupt geeignet ist, eine &#196;nderung des Verbrauchsverhaltens und damit eine h&#246;here Energieeffizienz zu bewirken.&#8220;<\/p>\n<p>Sind elektronische Erfassungsger&#228;te in unsere Wohnung eingebaut, ist f&#252;r uns &#8211; trotz etwaiger Datenschutzvorgaben &#8211; nicht mehr erkennbar und kontrollierbar, welche Werte tats&#228;chlich von dem Ger&#228;t aufgezeichnet und aus diesem ausgelesen werden. Jeder muss deshalb das Recht erhalten, jederzeit den Austausch elektronischer Erfassungsger&#228;te gegen herk&#246;mmliche Z&#228;hler zu verlangen, um dadurch schon die Entstehung digitaler Aufzeichnungen &#252;ber die Nutzung der eigenen Wohnung sicher zu verhindern. Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten.<\/p>\n<p>Wo elektronische Erfassungsger&#228;te zum Einsatz kommen, bieten weder die Datenschutzrichtlinie <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML\">95\/46\/EG<\/a> noch technische Standards einen Schutz, welcher der Sensibilit&#228;t der anfallenden Informationen &#252;ber unser Verhalten in Privatwohnungen gerecht w&#252;rde. Insbesondere ist zurzeit nicht gew&#228;hrleistet, dass elektronische Erfassungsger&#228;te nur die zur Abrechnung strikt erforderlichen Informationen aufzeichnen. Zu anderen Zwecken als zur Abrechnung (z.B. &#8222;Netzwerkmanagement&#8220;, &#8222;Kundeninformation&#8220;) sind auf den einzelnen Haushalt bezogene Verbrauchsdaten keinesfalls ohne Einwilligung der Betroffenen erforderlich; schlie&#223;lich haben solche Informationen auch bei Einsatz herk&#246;mmlicher Z&#228;hler nie zur Verf&#252;gung gestanden.<\/p>\n<p>Dringend n&#246;tig sind daher sektorspezifische europ&#228;ische Datenschutzvorschriften, die sicher stellen, dass elektronische Erfassungsger&#228;te nur so h&#228;ufig Messungen vornehmen, speichern und &#252;bermitteln, wie dies zur Abrechnung des konkreten Kunden strikt notwendig ist oder wie alle betroffenen Haushaltsmitglieder in eine weiter reichende Datenverarbeitung eingewilligt haben. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag finden Sie unter <a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/data\/Intelligente_Stromzaehler_2010-05-29.pdf.\">http:\/\/daten-speicherung.de\/data\/Intelligente_Stromzaehler_2010-05-29.pdf.<\/a><\/p>\n<p>Europ&#228;ische Verbraucherschutzverb&#228;nde wie BEUC verlangen ebenfalls eine &#8222;klare Regelung der H&#228;ufigkeit von Smart Meter-Messungen und der Nutzung dieser Daten.&#8220; Es wird betont, dass nur notwendige Daten gesammelt und genutzt werden d&#252;rfen. Auch die Artikel 29- Datenschutzgruppe hat deutlich gemacht (Stellungnahme WP 183): &#8222;Wenn eine Verarbeitung der Daten zur Durchf&#252;hrung eines Vertrags erfolgt, der nur die &#220;bersendung und Bezahlung einer Rechnung alle drei Monate vorsieht, dann ist es zur Vertragsabwicklung nicht erforderlich, dass der Energieversorger h&#228;ufigere Messwerte erhebt.&#8220; Schon die Aufzeichnung von Werten im Erfassungsger&#228;t selbst stelle eine Datenerhebung durch den Betreiber dar.<\/p>\n<p>In einer Forsa-Umfrage &#228;u&#223;erten 59% der Befragten &#8222;gro&#223;e&#8220; oder &#8222;sehr gro&#223;e&#8220; Bedenken, dass sie bei Einbau eines digitalen Z&#228;hlers nicht kontrollieren k&#246;nnen, was mit ihren Stromverbrauchsdaten passiert. 56% bef&#252;rchten sogar, dass es aufgrund eines digitalen Stromz&#228;hlers zu einer missbr&#228;uchlichen Verwendung der Stromverbrauchsdaten kommt. Knapp jeder zehnte Verbraucher lehnte es generell ab, einen digitalen Z&#228;hler in seine Wohnung einbauen zu lassen. (<a href=\"http:\/\/www.vzbv.de\/mediapics\/smart_metering_studie_05_2010.pdf\">http:\/\/www.vzbv.de\/mediapics\/smart_metering_studie_05_2010.pdf<\/a>)<\/p>\n<p>Ich bitte Sie daher, &#252;ber das Europ&#228;ische Parlament die Kommission bez&#252;glich ihrer Mitteilung KOM(2011) 202 aufzufordern, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die den n&#246;tigen Schutz unseres Wohnungs-Nutzungsverhaltens im Zeitalter elektronischer Z&#228;hler gew&#228;hrleisten, indem<br \/>\n1. jeder Verbraucher das Recht erh&#228;lt, sich auch weiterhin f&#252;r einen herk&#246;mmlichen Z&#228;hler zu entscheiden und<br \/>\n2. sichergestellt wird, dass elektronische Erfassungsger&#228;te nur die zur Abrechnung strikt erforderlichen Informationen aufzeichnen, wenn die Betroffenen nicht in eine weiter reichende Aufzeichnung eingewilligt haben.<\/p>\n<p>Bei R&#252;ckfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verf&#252;gung.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<br \/>\n&#8230;<\/p><\/blockquote>\n<p>Erg&#228;nzung vom 30.06.2012:<\/p>\n<p>Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rden (D&#252;sseldorfer Kreis) haben eine &#8222;<a href=\"http:\/\/www.lda.brandenburg.de\/sixcms\/media.php\/2232\/OH_SmartMeter.pdf\">Orientierungshilfe<\/a> datenschutzgerechtes Smart Metering&#8220; herausgegeben. Ein hohes Ma&#223; an Datensparsamkeit gew&#228;hrleistet das Dokument nicht. Es verlangt beispielsweise nicht, dass elektronische Erfassungsger&#228;te nur die zur Abrechnung strikt erforderlichen Informationen aufzeichnen d&#252;rfen. Eine <a href=\"http:\/\/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de\/lfd\/konf\/2012\/06_27.htm\">Entschlie&#223;ung<\/a> fasst die Empfehlungen zusammen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine EU-Richtlinie schreibt seit einigen Jahren den Einsatz &#8222;intelligenter Z&#228;hler&#8220; in Privatwohnungen vor. Verschiedene EU-Gremien pr&#252;fen aktuell die Auswirkungen solcher digitalen Energieverbrauchs-Erfassungsger&#228;te (&#8222;smart meter&#8220;) auf unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Artikel 29-Datenschutzgruppe hat gepr&#252;ft, welche Vorgaben sich schon aus dem bestehenden Datenschutzrecht ableiten lassen. 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