{"id":3205,"date":"2011-07-17T18:11:27","date_gmt":"2011-07-17T16:11:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3205"},"modified":"2018-08-10T12:14:16","modified_gmt":"2018-08-10T10:14:16","slug":"intelligente-strategien-fuer-ein-sicheres-netz-ip-vorratsdatenspeicherung-stoppen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/intelligente-strategien-fuer-ein-sicheres-netz-ip-vorratsdatenspeicherung-stoppen\/","title":{"rendered":"Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz &#8211; IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen! [aktualisiert am 08.09.2011]"},"content":{"rendered":"<p>Im Juni haben vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, &#8222;Netzgemeinde&#8220;, Journalismus, Recht und Wissenschaft einen Offenen Brief an die Abgeordneten der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages zum Thema Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten geschickt. Hintergrund ist, dass das Bundesjustizministerium einen &#8222;<a href=\"http:\/\/wiki.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/DiskE_.pdf\">Gesetzentwurf <\/a>zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gew&#228;hrleistung von Bestandsdatenausk&#252;nften im Internet&#8220; vorgelegt hat. Darin ist neben einer anlassbezogenen Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten eine Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten ohne jeden Anlass, f&#252;r jede Internetverbindung jeder B&#252;rgerin und jedes B&#252;rgers in Deutschland vorgesehen. Dieses Vorhaben h&#228;tte nach unserer &#220;berzeugung katastrophale Auswirkungen.<\/p>\n<p>Es folgt der Offene Brief im Wortlaut (auch als <a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/data\/ip-vorratsdatenspeicherung_stoppen.pdf\">pdf-Dokument<\/a> verf&#252;gbar):<\/p>\n<p>An die<br \/>\nAbgeordneten der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages<br \/>\nPlatz der Republik 1<br \/>\n11011 Berlin<\/p>\n<div style=\"text-align: right;\">20. Juli 2011<\/div>\n<p><strong>Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz \u2013 IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen! <\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,<\/p>\n<p>die FDP betrachtet sich als Partei der Grundrechte und des Rechtsstaats. Eine freiheitliche Politik muss sicherstellen, dass Straftaten wirksam verfolgt werden \u2013 im Internet wie in der realen Welt. Gleichzeitig muss liberale Politik die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die pers&#246;nlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entfaltungsm&#246;glichkeiten in unserer Informationsgesellschaft ber&#252;cksichtigen.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, auf dessen Grundlage ein Kompromiss mit der Union in Sachen Vorratsdatenspeicherung erarbeitet werden soll, enth&#228;lt einerseits den Vorschlag einer schnellen anlassbezogenen Sicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten, wenn diese voraussichtlich zur Aufkl&#228;rung des konkreten Verdachts einer Straftat ben&#246;tigt werden (\u201eQuick Freeze\u201c). Andererseits wird dann aber vorgeschlagen, Internet-Zugangsanbieter zu verpflichten, fl&#228;chendeckend und ohne Anlass f&#252;r die Dauer von sieben Tagen auf Vorrat zu speichern, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war. Solche Protokolle sollen es Staatsbeamten erm&#246;glichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identit&#228;t des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen. Alleine die Deutsche Telekom AG musste 2010 t&#228;glich &#252;ber 50 Staatsanfragen nach der Identit&#228;t des Nutzers einer IP-Adressen beantworten.<\/p>\n<h3>1. IP-Vorratsdatenspeicherung schafft den gl&#228;sernen Internetnutzer<\/h3>\n<p>Bei der Information, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war, handelt es sich um Telekommunikations-Verkehrsdaten, die \u2013 nicht anders als Telefon-Verbindungsdaten \u2013 dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegen. Eine kompetente Netzpolitik begreift IP-Adressen nicht als \u201eTelefonnummer\u201c oder \u201eKfz-Kennzeichen des Internets\u201c. Mit dem Telefon oder dem Pkw lesen wir keine Zeitung, recherchieren wir keine Informationen, schauen uns keine Produkte an und ver&#246;ffentlichen wir keine Kommentare. Normalerweise schreibt niemand mit, von welchen Rufnummern er angerufen oder von welchen Pkws er aufgesucht wird. Genau diese minuzi&#246;se Verhaltensprotokollierung wird aber im Internet praktiziert. Insofern trifft die Annahme des Bundesverfassungsgerichts, das Telemediengesetz verhindere grunds&#228;tzlich die Rekonstruierbarkeit der Internetnutzung, in der Praxis bei den meisten deutschen und bei fast allen internationalen Internetdiensten nicht zu.<\/p>\n<p>Eine identifizierte IP-Adresse erm&#246;glicht zwar f&#252;r sich genommen noch keinen unmittelbaren R&#252;ckschluss auf Gespr&#228;chspartner. In Verbindung mit Internet-Nutzungsdaten, die staatliche Stellen ohne richterliche Anordnung bei Internetanbietern wie Google anfordern k&#246;nnen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TMG\/15.html\" title=\"&sect; 15 TMG: (weggefallen)\">\u00a7 15 Abs. 5 S. 4 TMG<\/a>), l&#228;sst sich mit einer identifizierten IP-Adresse aber sogar der Inhalt der Telekommunikation einer Person nachvollziehen, also wer wonach im Internet gesucht, sich wof&#252;r interessiert und welchen Beitrag ver&#246;ffentlicht hat. Information und Meinungs&#228;u&#223;erung ohne Furcht vor Nachteilen werden durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung unm&#246;glich. Ist ein Pseudonym (Benutzerkonto) &#252;ber die IP-Adresse des Nutzers erst einmal identifiziert, erm&#246;glichen Nutzungsdaten des Anbieters oft die R&#252;ckverfolgung jedes Klicks und jeder Eingabe des Inhabers &#252;ber Tage, Wochen oder Monate hinweg. Daneben wird in die meisten E-Mails die IP-Adresse des Absenders aufgenommen, ohne dass man einfach eine Unterdr&#252;ckung dieser \u201eRufnummern&#252;bermittlung\u201c w&#228;hlen k&#246;nnte. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung werden Meinungs&#228;u&#223;erungen per E-Mail ohne Furcht vor Nachteilen unm&#246;glich. Schlie&#223;lich erm&#246;glichen es IP-Adressen gerade beim mobilen Internetzugang, Bewegungsprofile zu erstellen, weil aus der jeweiligen IP-Adresse der ungef&#228;hre Standort des Nutzers ermittelt werden kann.<\/p>\n<p>Derzeit speichern nur einzelne Internet-Zugangsanbieter die Zuordnung von IP-Adressen einige Tage lang auf Vorrat. Die Zul&#228;ssigkeit dieser Praxis ist Gegenstand laufender Gerichtsverfahren und bereits von mehreren Gerichten rechtskr&#228;ftig verneint worden. Jedenfalls kann man sich derzeit vor einem Bekanntwerden sensibler Informationen &#252;ber die eigene Internetnutzung durch Inanspruchnahme eines nicht auf Vorrat speichernden Internet-Zugangsanbieters (z. B. Freenet, Hansenet) sch&#252;tzen. Im Fall einer allgemeinen Zwangsspeicherfrist w&#228;re dies nicht mehr m&#246;glich. Datenschutz durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb ist eine liberale L&#246;sung, die ein Speicherzwang ausl&#246;schen w&#252;rde.<\/p>\n<p>Eine allgemeine IP-Vorratsdatenspeicherung tr&#228;fe junge Menschen und zuk&#252;nftige Generationen, deren privater und beruflicher Alltag sich zu einem immer gr&#246;&#223;eren Teil im Internet abspielt, in ungleich gewaltigerem Ausma&#223; als internetfernere Generationen. Sie erm&#246;glichte es Staatsbeamten, einen bislang ungeahnten Teil unseres Privat- und Berufslebens aufzudecken. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts: Es handelte sich um einen \u201ebesonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt\u201c. Die anlasslose Speicherung von Internet-Verbindungsdaten ist \u201egeeignet, ein diffus bedrohliches Gef&#252;hl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeintr&#228;chtigen kann\u201c, n&#228;mlich in allen Bereichen, in denen das Internet zum Einsatz kommt.<\/p>\n<h3>2. Strafverfolgung funktioniert ohne Vorratsdatenspeicherung<\/h3>\n<p>Der von dem Bundesjustizministerium erarbeitete Vorschlag einer fl&#228;chendeckenden Internet-Verbindungsdatenspeicherung, der auch f&#252;r viele FDP-Abgeordnete v&#246;llig &#252;berraschend kam, basiert auf einem Bericht des Bundeskriminalamts, wonach im vergangenen Jahr 830 von 983 (84,4%) durch das BKA angeforderte Ausk&#252;nfte &#252;ber die Identit&#228;t des hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhabers nicht erteilt worden seien, weil Internet-Zugangsanbieter nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Verbindungsdaten mehr speicherten.<\/p>\n<p>Diese Zahl des Bundeskriminalamts wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet: Inwieweit beruhten erfolglose Anfragen auf Verz&#246;gerungen seitens des Bundeskriminalamts bei der Anforderung von Ausk&#252;nften? Waren Anfragen des Bundeskriminalamts zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung nicht ebenso h&#228;ufig erfolglos? Wie h&#228;ufig wurden Ermittlungsverfahren trotz erfolgreicher Datenabfrage folgenlos eingestellt und sind erteilte Ausk&#252;nfte mithin im Ergebnis ohne Nutzen? Diese und sieben weitere Fragen richtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium \u2013 nicht eine Frage wurde beantwortet. Ohne Antworten auf die genannten Fragen k&#246;nnen relevante Schl&#252;sse aus den Zahlen des Bundeskriminalamts nicht gezogen werden.<\/p>\n<p>Die Angaben des Bundeskriminalamts sind nicht aussagekr&#228;ftig. So betrafen 147 der ergebnislosen Auskunftsersuchen des BKA Internetverbindungen, die im Zeitpunkt der Anfrage (25.05.2010) l&#228;nger als sechs Monate zur&#252;ck lagen (Zeitstempel: 29.05.2009-11.09.2009) und deswegen selbst im Fall einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung ergebnislos geblieben w&#228;ren. Dr. Michael Kilchling vom Max-Planck-Institut f&#252;r ausl&#228;ndisches und internationales Strafrecht in Freiburg hat die BKA-Zahlen mit den Worten kommentiert: \u201eF&#252;r eine seri&#246;se wissenschaftliche Stellungnahme fehlt jede Basis\u201c.<\/p>\n<p>Die BKA-Zahlen betreffen nur einen sehr kleinen und nicht repr&#228;sentativen Ausschnitt aus der Kriminalit&#228;tswirklichkeit. 74,4% der in die BKA-Zahlen eingeflossenen, erfolglosen Anfragen zu IP-Adressen galten der Verfolgung der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften, weil sich die Recherchestelle ZaRD des BKA schwerpunktm&#228;&#223;ig damit befasst. Nur 3% der insgesamt an staatliche Stellen erteilten Ausk&#252;nfte zu IP-Adressen werden aber zur Strafverfolgung wegen pornografischer Schriften erteilt. Nicht mehr als 5.200 von 5.933.278 im Jahr 2010 polizeilich registrierten Straftaten betrafen die Verbreitung pornografischer Schriften im Internet, also weniger als 0,1% aller bekannten Straftaten. Die FDP darf vor dem Totschlagargument \u201eKinderpornografie\u201c nicht kapitulieren, sondern ist den 51 Mio. Internetnutzern in Deutschland eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema schuldig.<\/p>\n<p>Der Vorschlag einer fl&#228;chendeckenden Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten l&#228;sst die Eigenheiten des Internets v&#246;llig au&#223;er Acht. Aus einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums ist bekannt, dass 72% der Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verbindungsdatenabfrage gleichwohl eingestellt wurden. Bei IP-Adressen ist selbst im Fall einer Vorratsdatenspeicherung eine Identifizierung des T&#228;ters h&#228;ufig nicht m&#246;glich. In vielen F&#228;llen verwenden Straft&#228;ter Internet-Caf\u00e9s, offene Internetzug&#228;nge (WLAN), Anonymisierungsdienste, &#246;ffentliche Telefone, unregistrierte Handykarten usw., so etwa die mutma&#223;liche D&#252;sseldorfer Qaida-Zelle. Laut einer Umfrage nutzen schon 12,8% der Internetnutzer einen Anonymisierungsdienst, weitere 33,6% beabsichtigten dies in Zukunft. Ein Anonymisierungsdienst ersetzt die IP-Adresse des Kunden durch eine andere, nicht r&#252;ckverfolgbare IP-Adresse. Solche Dienste werden f&#252;r ein geringes monatliches Pauschalentgelt in Deutschland, Europa und weltweit legal angeboten. Eine seri&#246;se Rechtspolitik setzt auf Strafverfolgungsma&#223;nahmen, die einen ernsthaften Beitrag zur Aufkl&#228;rung von Straftaten leisten. Damit muss eine Vorratsdatenspeicherung bei Internet-Zugangsanbietern, die auf vielf&#228;ltige Weise schon mit geringem Aufwand umgangen werden kann, ausscheiden.<\/p>\n<p>Eine moderne und zukunftsf&#228;hige Internetpolitik setzt Internetnutzer keinen &#220;berwachungsma&#223;nahmen aus, die bei vergleichbaren T&#228;tigkeiten au&#223;erhalb des Internet unbekannt sind. Wer au&#223;erhalb des Internets B&#252;cher liest, fernsieht oder CDs tauscht, hinterl&#228;sst keine identifizierbaren Spuren. Es gibt keinen Grund, weshalb dies im Internet anders sein sollte. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Anrufe mit unterdr&#252;ckter Rufnummernanzeige bei Telefon-Flatrates ebenso spurenlos m&#246;glich bleiben sollen wie postalische Meinungs&#228;u&#223;erungen ohne Absender und m&#252;ndliche &#196;u&#223;erungen gegen&#252;ber Unbekannten, dass einzig im Internet aber potenziell jede E-Mail und jeder Kommentar anhand einer auf Vorrat gespeicherten IP-Adresse identifizierbar bleiben soll.<\/p>\n<p>Im Internet begangene Straftaten werden auch ohne Vorratsspeicherung von Internet-Zugangsdaten deutlich h&#228;ufiger aufgekl&#228;rt als au&#223;erhalb des Internet begangene Straftaten. Die Kriminalstatistik f&#252;r das Jahr 2010, also im Wesentlichen nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung, belegt: Im Jahr 2010 wurden auch ohne Vorratsdaten fast drei von vier Internetdelikten aufgekl&#228;rt (71%). Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung deutlich h&#228;ufiger aufzukl&#228;ren als au&#223;erhalb des Internet begangene Straftaten (55%). Auch die Verbreitung von \u201eKinderpornografie\u201c wurde nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung deutlich h&#228;ufiger aufgekl&#228;rt (79%) als au&#223;erhalb des Internet begangene Straftaten. Vor diesem Hintergrund besteht keinerlei Rechtfertigung f&#252;r ein Anonymit&#228;tsverbot gerade im Internet.<\/p>\n<p>Dass die Speicherung nur der Daten von Verd&#228;chtigen eine wirksame Verfolgung auch von Internetdelikten erm&#246;glicht, zeigt die Praxis vieler Staaten weltweit. Sicherlich will niemand ernsthaft behaupten, dass in Staaten wie &#214;sterreich, Schweden oder Kanada das Internet ein rechtsfreier Raum sei, weil Internet-Verbindungsdaten dort wie in Deutschland mit Verbindungsende zu l&#246;schen sind.<\/p>\n<p>Umgekehrt droht eine IP-Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung im Internet massiv zu beeintr&#228;chtigen. Schon die Einf&#252;hrung der letzten Internet-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 f&#252;hrte dazu, dass 46,4% aller Internetnutzer Anonymisierungsdienste nutzten oder nutzen wollten und 24,6% &#246;ffentliche Internet-Caf\u00e9s. Im Ergebnis war trotz sechsmonatiger IP-Vorratsdatenspeicherung nur ein geringerer Teil der registrierten Internetdelikte (75,7%) aufzukl&#228;ren als noch im Vorjahr ohne IP-Vorratsdatenspeicherung (79,8%)! Eine IP-Vorratsdatenspeicherung f&#246;rdert Vermeidungsverhalten, welches die Verhinderung und Verfolgung selbst schwerer Straftaten erschwert. Denn Vermeidungsma&#223;nahmen k&#246;nnen zugleich verdachtsabh&#228;ngige Telekommunikations&#252;berwachungsma&#223;nahmen vereiteln, wie sie ohne Vorratsdatenspeicherung noch m&#246;glich sind. Dadurch entfaltet eine Vorratsdatenspeicherung auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kontraproduktive Wirkungen und verkehrt den erhofften Nutzen der Ma&#223;nahme in sein Gegenteil.<\/p>\n<h3>3. IP-Vorratsdatenspeicherung ist sch&#228;dlich f&#252;r Deutschland<\/h3>\n<p>Auf der anderen Seite h&#228;tte eine verdachtslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten massive Nachteile f&#252;r B&#252;rger, aber auch f&#252;r Unternehmen, &#196;rzte, Rechtsanw&#228;lte, Psychologen, Beratungsstellen und viele mehr zur Folge: Im Zuge einer IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rden ohne jeden Verdacht einer Straftat Informationen gesammelt, die die R&#252;ckverfolgung praktisch jeden Klicks und jeder Eingabe im Internet von &#252;ber 80 Millionen Bundesb&#252;rgerinnen und Bundesb&#252;rgern erm&#246;glichen w&#252;rden. Dies w&#252;rde Datenpannen und -missbrauch beg&#252;nstigen. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde daneben das permanente Risiko schaffen, unschuldig einer Straftat verd&#228;chtigt, einer Wohnungsdurchsuchung oder Vernehmung unterzogen oder abgemahnt zu werden, denn Verbindungsdaten lassen nur auf den Inhaber eines Anschlusses r&#252;ckschlie&#223;en und nicht auf dessen Benutzer.<\/p>\n<p>Diese Risiken w&#252;rden eine enorme Abschreckungswirkung entfalten und eine unbefangene Internetnutzung in sensiblen Situationen vereiteln (z.B. anonyme Information von Journalisten per E-Mail, anonyme Meinungs&#228;u&#223;erung im Internet, vertraulicher Austausch von Gesch&#228;ftsgeheimnissen, vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung und Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten). Eine IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde den Schutz journalistischer Quellen untergraben und damit die Pressefreiheit im Kern besch&#228;digen. Sie w&#252;rde auch Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aush&#246;hlen. Wenn gef&#228;hrliche oder gef&#228;hrdete Menschen nicht mehr ohne Furcht vor Nachteilen Hilfe suchen k&#246;nnen, verhindert dies eine sinnvolle Pr&#228;vention und kann sogar Leib und Leben Unschuldiger gef&#228;hrden. Insgesamt stehen grundlegende Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens auf dem Spiel.<\/p>\n<p>Jede massenhafte Erfassung des Informations- und Kommunikationsverhalten vollkommen Unschuldiger verst&#246;&#223;t gegen die EU-Grundrechtecharta und die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention. Der EU-Gerichtshof, der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte und der Rum&#228;nische Verfassungsgerichtshof haben fl&#228;chendeckende Ver&#246;ffentlichungen, Erfassungen oder Aufzeichnungen pers&#246;nlicher Daten bereits als unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nur das Grundgesetz angewandt, nicht aber die ebenfalls zu beachtende EU-Grundrechtecharta und die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention gepr&#252;ft.<\/p>\n<p>Der Vorschlag einer Vorratsspeicherung von IP-Adressen l&#228;sst auch vollkommen die technische Entwicklung au&#223;er Acht. Mit der ab Ende 2011 geplanten Umstellung des Internets auf das neue Adress-System \u201eIPv6\u201c droht die individuelle Verfolgbarkeit jedes unserer Online-Schritte &#252;ber lange Zeitr&#228;ume hinweg. Denn die neuen Internet-Adressen ver&#228;ndern sich fast nie \u2013 im Gegensatz zu der derzeitigen, ver&#228;nderlichen Nummernzuteilung. Mit einer einzigen polizeilichen Abfrage der IP-Adresszuordnung und nachfolgenden Anfragen an die privaten Anbieter nach Logdateien kann k&#252;nftig auf Monate hinaus ein Online-Leben nachvollzogen werden. Aus Gr&#252;nden des Datenschutzes ist es dringend geboten, weiterhin eine h&#228;ufig wechselnde Vergabe vorzuschreiben. Der Vorschlag einer Vorratsdatenspeicherung geht genau in die falsche Richtung.<\/p>\n<p>Besonders Sorgen macht uns, dass die FDP im Bereich des Internetzugangs erstmals eine Abkehr von dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verdachtsabh&#228;ngigkeit von Ermittlungsma&#223;nahmen und einen Einstieg in die Logik einer vorsorglichen Massenerfassung Unschuldiger ins Blaue hinein vollziehen w&#252;rde, indem sie eine fl&#228;chendeckende Informationssammlung &#252;ber Verhalten der gesamten Bev&#246;lkerung erstmals als notwendig und verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig anerkennen w&#252;rde. Ist dieser Damm einmal gebrochen und ein Pr&#228;zedenzfall geschaffen, dann k&#246;nnte die FDP dem uners&#228;ttlichen Hunger von Sicherheitsideologen nach immer weiteren potenziell n&#252;tzlichen Informationen &#252;ber die gesamte Bev&#246;lkerung (z. B. Telefonverbindungsdaten und -standortdaten bei Flatrates, Reisedaten, B&#252;chereidaten, Bestelldaten, Internet-Nutzungsdaten) zuk&#252;nftig keinen grunds&#228;tzlichen Einwand mehr entgegen setzen.<\/p>\n<p>Eine IP-Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben w&#252;rde die &#252;ber 6.000 betroffenen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden schon wegen der hohen Sicherheitsanforderungen Millionen von Euro kosten. Dies z&#246;ge Preiserh&#246;hungen nach sich, f&#252;hrte zur Einstellung von Angeboten und belastete mittelbar auch die Verbraucher. Um Kosten zu vermeiden, best&#252;nde die Gefahr, dass die Anbieter einfach auf der Grundlage des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/100.html\" title=\"&sect; 100 TKG: Vergabeverfahren\">\u00a7 100 TKG<\/a> ohne Sicherheitsvorkehrungen auf Vorrat speichern w&#252;rden, um die Daten auch f&#252;r eigene Zwecke und zur millionenfachen Auskunfterteilung an Private (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/101a.html\" title=\"&sect; 101a UrhG: Anspruch auf Vorlage und Besichtigung\">\u00a7 101a UrhG<\/a>) verwenden zu k&#246;nnen. Ungel&#246;st ist auch die Frage, wie f&#252;r die vom Bundesverfassungsgericht angesprochenen, auf besondere Vertraulichkeit angewiesenen Verbindungen im Internetbereich ein grunds&#228;tzliches &#220;bermittlungsverbot vorgesehen werden soll. Internetanbieter k&#246;nnen nicht wissen, ob eine Internetverbindung der anonymen Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen oder Journalisten gedient hat.<\/p>\n<p>Dementsprechend ist der Vorsto&#223; des Bundesjustizministeriums unter anderem bei dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Deutschen Journalistenverband, dem Chaos Computer Club, der Neuen Richtervereinigung, dem LSVD und dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) auf Ablehnung gesto&#223;en.<\/p>\n<h3>4. Sexuellem Kindesmissbrauch wirksam begegnen<\/h3>\n<p>Dem Bundesjustizministerium zufolge soll eine R&#252;ckverfolgbarkeit jeder Internetnutzung \u201einsbesondere zum Vorgehen gegen Kinderpornografie\u201c geschaffen werden. Das Ziel, Kinder zu sch&#252;tzen und sowohl ihren Missbrauch als auch dessen Dokumentation zu verhindern, stellen wir keineswegs in Frage. Alle hierzu geeigneten, erforderlichen und angemessenen Mittel, die nicht mehr schaden als sie nutzen, m&#252;ssen eingesetzt werden. Gerade wegen der hohen Bedeutung der Rechte von Kindern und der Abscheulichkeit ihres Missbrauchs aber d&#252;rfen dringend ben&#246;tigte Ressourcen nicht f&#252;r wirkungslose oder gar kontraproduktive Ma&#223;nahmen verschleudert werden. Sexuell missbrauchte Kinder d&#252;rfen nicht politisch ein zweites Mal f&#252;r Vorhaben missbraucht werden, die in Wahrheit keinen Beitrag zum Kinderschutz leisten. Nach unserer &#220;berzeugung ist genau dies bei einer generellen und pauschalen Vorratsspeicherung der Identit&#228;t vollkommen unverd&#228;chtiger Internetnutzer der Fall.<\/p>\n<p><strong><a id=\"kinder\"><\/a>IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet zum Schutz von Kindern<\/strong><\/p>\n<p>Eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen Unverd&#228;chtiger ist zum Schutz von Kindern denkbar ungeeignet, wie an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach best&#228;tigt worden ist. Eine Vorratsdatenspeicherung hatte weder in Deutschland noch hat sie im Ausland irgend einen messbaren Einfluss auf die k&#246;rperliche und seelische Unversehrtheit missbrauchter Kinder.<\/p>\n<p>Zun&#228;chst einmal geht die strafrechtliche Verfolgung von \u201eKinderpornografie\u201c von vornherein an dem gr&#246;&#223;ten Teil des Problems sexuellen Kindesmissbrauchs vorbei. Der Anteil von Kinderpornografiedelikten an allen polizeilich bekannten Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist mit 7% gering. Nur ausnahmsweise kann Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs durch Ermittlungen wegen kinderpornografischer Darstellungen geholfen werden. Laut Kriminalstatistik werden nicht mehr als 1% der polizeilich registrierten F&#228;lle von Kindesmissbrauch &#252;berhaupt fotografisch dokumentiert, meist von Familienmitgliedern oder nahen Verwandten. Den Hauptteil der Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs begehen nicht P&#228;dophile, die sich f&#252;r Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs interessieren k&#246;nnen, sondern T&#228;ter, die sich an ihrem Opfer als Ersatz f&#252;r Sexualkontakt mit Erwachsenen vergehen. &#220;berdies werden 90% aller F&#228;lle von Kindesmissbrauch und sogar 98% der F&#228;lle famili&#228;ren Missbrauchs von Kindern der Polizei nie bekannt. Im Dunkelfeld kann Strafverfolgung von vornherein nicht weiter helfen. Es kommt hinzu, dass Kindesmissbrauch nicht identisch ist mit Strafbarkeit. Vernachl&#228;ssigung und nicht-sexuelle Misshandlung kann ebenso schwerwiegende Folgen f&#252;r Kinder haben, auch wo sie nicht strafbar sind.<\/p>\n<p>In der Medienwirkungsforschung und sonstigen Wissenschaft ist umstritten, ob die Verf&#252;gbarkeit von Darstellungen sexuellen Missbrauchs das Risiko eigener &#220;bergriffe der Konsumenten erh&#246;ht. Nach Angaben des renommierten Berliner Krankenhauses Charit\u00e9 kann nach gegenw&#228;rtigem Stand der Forschung nicht abschlie&#223;end beurteilt werden, inwiefern der Konsum kinderpornografischer Materialien den Wunsch nach Realisierung eines tats&#228;chlich direkten sexuellen Kontaktes mit einem Kind und dessen Umsetzung verst&#228;rkt. Der Klinik zufolge ist P&#228;dophilie fester Bestandteil der Pers&#246;nlichkeit von gesch&#228;tzt 200.000 Menschen in Deutschland und nicht \u201ewegzutherapieren\u201c. Therapieziel der Charit\u00e9 ist vielmehr, dass die p&#228;dophile Neigung der Betroffenen nur noch in deren Fantasie ausgelebt wird \u2013 dies kann um der Sicherheit von Kindern willen nicht verboten oder ge&#228;chtet werden. In der Praxis soll es nach der Aufhebung oder Lockerung von Kinderpornografieverboten in Tschechien, D&#228;nemark und Japan zu einem R&#252;ckgang der Kindesmissbrauchsf&#228;lle gekommen sein. Die faktisch erh&#246;hte Verf&#252;gbarkeit von Darstellungen sexuellen Missbrauchs durch das Internet in Deutschland ist ebenfalls mit einem R&#252;ckgang der registrierten F&#228;lle von Kindesmissbrauch einher gegangen. 2010 registrierte die Polizei die zweitniedrigste Zahl von Kindesmissbrauchsf&#228;llen seit 1987. Die H&#228;ufigkeit solcher F&#228;lle geht bereits seit den 1950er Jahren deutlich zur&#252;ck.<\/p>\n<p>Noch zweifelhafter ist, ob der Versuch einer Intensivierung der schon heute wirksamen strafrechtlichen Verfolgung des Austauschs kinderpornografischer Darstellungen den Schutz von Kindern vor sexuellen &#220;bergriffen erh&#246;hen kann. Jedenfalls ist nicht belegt oder auch nur plausibel, dass gerade eine IP-Vorratsdatenspeicherung auch nur ein Kind vor sexuellem Missbrauch sch&#252;tzen k&#246;nnte. Weder aus Deutschland noch aus einem anderen Staat der Welt ist bekannt, dass die Zahl von Missbrauchsf&#228;llen nach Einf&#252;hrung einer Vorratsdatenspeicherung st&#228;rker zur&#252;ckgegangen w&#228;re. Bei den ausf&#252;hrlichen Diskussionen des Runden Tisches der Bundesregierung zu sexuellem Kindesmissbrauch ist eine Vorratsdatenspeicherung zu Recht von keiner Arbeitsgruppe empfohlen worden.<\/p>\n<p>Wir sind zwar der Meinung, dass der Staat zum Schutz von Kindern f&#252;r ein ernsthaftes Entdeckungsrisiko sorgen muss, um potenzielle T&#228;ter von entsprechenden Straftaten abzuschrecken. Werden auch ohne Vorratsdatenspeicherung die meisten F&#228;lle sexuellen Kindesmissbrauchs und des Austauschs von \u201eKinderpornografie\u201c aufgekl&#228;rt, ist diese Abschreckungswirkung aber ausgesch&#246;pft. Es gibt keinen Beleg daf&#252;r und ist kriminologisch unwahrscheinlich, dass eine \u2013 unterstellt \u2013 um einige Prozentpunkte h&#246;here Aufkl&#228;rungsquote die Entscheidung potenzieller T&#228;ter f&#252;r oder gegen einen Kindesmissbrauch beeinflussen k&#246;nnte. Tats&#228;chlich ist eine h&#246;here Aufkl&#228;rungsquote nicht zu erwarten. Die Berliner Charit\u00e9 hat festgestellt, dass Konsumenten von \u201eKinderpornografie\u201c im Umgang mit Computern ge&#252;bt sind. Ge&#252;bte Computernutzer k&#246;nnen eine IP-Vorratsspeicherung bei ihrem Internet-Zugangsanbieter aber jederzeit durch Zwischenschaltung eines in- oder ausl&#228;ndischen Anonymisierungsdienstes ausschalten, weshalb eine IP-Vorratsspeicherung gerade in diesem Bereich aussichtslos ist. Nach Einf&#252;hrung einer sechsmonatigen IP-Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zum 01.01.2009 ist die Aufkl&#228;rungsquote im Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften &#252;ber das Internet sogar von zuvor 87,5% auf 83,8% gefallen.<\/p>\n<p><strong>Anonyme Internetnutzung sch&#252;tzt Kinder<\/strong><\/p>\n<p>Anonyme Internetnutzung ist nicht Ursache sexuellen Missbrauchs, sondern wichtige Voraussetzung f&#252;r dessen Bew&#228;ltigung. Gerade f&#252;r Missbrauchsbetroffene ist es h&#228;ufig hilfreich, im Schutz der Anonymit&#228;t ohne Angst vor Blo&#223;stellung relativ frei &#252;ber den erlittenen Missbrauch sprechen und sich austauschen zu k&#246;nnen. Eine unterschiedslose IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde Opfern und potenziellen Opfern sexuellen Missbrauchs massiv schaden, indem sie tausenden von Opfern und auch T&#228;tern den Zugang zu anonymen Beratungs-, Selbsthilfe- und Therapieangeboten verschlie&#223;en w&#252;rde. Gerade im Bereich des sexuellen Missbrauchs sind Opfer und T&#228;ter meist nur im Schutz absoluter Anonymit&#228;t bereit, sich zu informieren und Hilfe anzunehmen, da sie andernfalls soziale &#196;chtung oder \u2013 bei T&#228;tern \u2013 strafrechtliche Verfolgung bef&#252;rchten. Beispielsweise bietet die Berliner Charit\u00e9 nicht justizbekannten, hilfesuchenden P&#228;dophilen die M&#246;glichkeit einer vollkommen anonymen Therapie, um (weitere) &#220;bergriffe zu verhindern. Therapiewillige k&#246;nnen sich unter anderem per Internet informieren und per E-Mail anonym melden. Eine R&#252;ckverfolgbarkeit jedes Interessenten anhand der IP-Adresse w&#252;rde die Therapie potenzieller T&#228;ter und damit den Schutz deren potenzieller Opfer auf das Spiel setzen. Eine Einschr&#228;nkung der M&#246;glichkeiten anonymer Hilfe vertieft das Leiden von Opfern und f&#252;hrt, wo die Therapie von T&#228;tern vereitelt wird, zu weiterem Kindesmissbrauch. Es ist unverantwortlich, den Wunsch von Strafverfolgern nach &#220;berf&#252;hrung m&#246;glichst noch des letzten Delinquenten &#252;ber den Schutz und das Wohl von Kindern zu stellen.<\/p>\n<p>Auch der Strafverfolgung selbst w&#252;rde eine IP-Vorratsdatenspeicherung schaden: Nicht ohne Grund erm&#246;glichen die meisten Internet-Beschwerdestellen in Europa anonyme Anzeigen kinderpornografischer Inhalte. Wer auf solche Inhalte st&#246;&#223;t, ist wegen des Risikos sozialer &#196;chtung oder strafrechtlicher Verfolgung meist nur im Schutz absoluter Anonymit&#228;t bereit, dies zu melden. Die Anonymit&#228;t als zentrale Voraussetzung von Anzeigen kinderpornografischer Darstellungen im Internet entfiele durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung.<\/p>\n<p><strong><a name=\"wirksamer-kinderschutz\"><\/a>Wirksamer Kinderschutz: Retten statt Mitschreiben!<\/strong><\/p>\n<p>Der richtige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Dokumentation wirksam entgegen zu treten, ist nach unserer &#220;berzeugung die F&#246;rderung von Pr&#228;ventionsma&#223;nahmen und -projekten, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Der Fokus sollte dabei auf Ma&#223;nahmen gegen Missbrauch gelegt werden, der vor Ort im eigenen Umfeld der Zielgruppe geschieht. Sexueller Missbrauch findet in Schulen, in Kinderg&#228;rten, in Kinderheimen, in Internaten, in Sportvereinen, in Jugendvereinen und in den Familien der Opfer statt, so dass dort zuerst angesetzt werden muss. Angebote einer qualifizierten Therapie sowie eine angemessene Entsch&#228;digung der Opfer sexuellen Missbrauchs m&#252;ssen selbstverst&#228;ndlich sein.<\/p>\n<p>Daneben sind anonyme Beratungs- und Therapieangebote f&#252;r potenzielle T&#228;ter im Vorfeld sexueller &#220;bergriffe ein wirksames Mittel zum Kinderschutz. Es ist ein Skandal, dass etwa die Berliner Charit\u00e9 gegenw&#228;rtig nur der H&#228;lfte der P&#228;dophilen, die sich freiwillig einer anonymen Therapie unterziehen m&#246;chten, einen Platz anbieten kann, dass Krankenkassen diese Behandlung nicht zahlen und dass das Therapieangebot in zwei Jahren mangels Finanzierung ganz auslaufen muss. Dass sich das politische und finanzielle gesellschaftliche Engagement bisher nahezu ausschlie&#223;lich auf rechtsbekannte und rechtskr&#228;ftig verurteilte Sexualstraft&#228;ter, also auf T&#228;ter aus dem Hellfeld richtet, ist ein Fehler. Klinische Erfahrungen zeigen, dass rechtskr&#228;ftig verurteilte Sexualstraft&#228;ter f&#252;r therapeutische Angebote oft nur noch schwer zug&#228;nglich sind, da sie ihr Innenleben aus Angst vor rechtlichen Nachteilen im Strafvollzug vor Therapeuten abschirmen. Kontraproduktiv ist auch das gegenw&#228;rtige Klima einer Verteufelung der als solchen unheilbaren P&#228;dophilie, weil dies die Betroffenen von einer Therapie mit dem Ziel eines gefahrlosen Lebens mit ihrer Neigung abh&#228;lt.<\/p>\n<p>Werden neue Darstellungen sexuellen Missbrauchs aufgefunden, so muss die Identifikation der abgebildeten Opfer an erster Stelle stehen. Daneben sollten die Anstrengungen zur L&#246;schung kinderpornografischen Materials verst&#228;rkt werden. Im Zeitalter des Internet ist dazu nur eine internationale Zusammenarbeit aussichtsreich. Die grenz&#252;berschreitende L&#246;schung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs bereitet derzeit offensichtlich Probleme. Ziel einer internationalen Zusammenarbeit muss es daher sein, sich v&#246;lkerrechtlich darauf zu verst&#228;ndigen, die Verbreitung von Inhalten, die den universellen Menschenrechten widersprechen, allgemein zu unterbinden. Insbesondere erscheint ein internationales Abkommen zur grenz&#252;berschreitenden L&#246;schung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sinnvoll. Selbst das 2000 von der UN erarbeitete Fakultativprotokoll zum &#220;bereinkommen &#252;ber die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie ist gegenw&#228;rtig aber von vielen europ&#228;ischen Staaten noch nicht ratifiziert worden.<\/p>\n<p>An diesen Problemen muss gearbeitet werden, anstatt eine untaugliche und grundrechtswidrige Vorratsspeicherung der Identit&#228;t zu 99,6% vollkommen unverd&#228;chtiger Internetnutzer voranzutreiben, die das Risiko von Kindesmissbrauch sogar erh&#246;hen k&#246;nnte. Zu Recht spielt eine Vorratsdatenspeicherung bei der ausf&#252;hrlichen Expertendiskussion am Runden Tisch der Bundesregierung zu sexuellem Kindesmissbrauch keine Rolle. St&#228;ndige Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung lenken von den eigentlichen Defiziten bei dem Schutz von Kindern ab, die sich nicht durch plakative Forderungen und f&#252;r den Staat kostenlose Paragrafen beseitigen lassen. Die Forderung einer Vorratsdatenspeicherung verringert den Antrieb f&#252;r wirksames Handeln und schadet damit dem Kinderschutz.<\/p>\n<p>Insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte um Internetsperren ersch&#252;ttert uns, dass nun ein FDP-gef&#252;hrtes Ministerium mit demselben Totschlagargument \u201eKinderpornografie\u201c erneut einen massenhaften Grundrechtseingriff rechtfertigen will. Inzwischen ist man sich einig, dass das L&#246;schen von Missbrauchsdarstellungen h&#228;ufiger als erwartet zum Erfolg f&#252;hrt und Sperren deshalb verzichtbar sind. Auch die Aufkl&#228;rung des Austauschs kinderpornografischer Darstellungen &#252;ber das Internet ist nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung in den meisten F&#228;llen erfolgreich. Bef&#252;rchtungen eines weitgehend \u201erechtsfreien Raums Internet\u201c haben sich nicht best&#228;tigt. Die Politik muss daher auf das von den B&#252;rgern abgelehnte Mittel einer massenhaften Vorratsspeicherung der Identit&#228;t vollkommen unverd&#228;chtiger Internetnutzer verzichten.<\/p>\n<h3>5. Internetkriminalit&#228;t \u2013 Intelligente Strategien f&#252;r ein sicheres Netz<\/h3>\n<p>Bei 97,9% der im Internet begangenen Straftaten und 99,9% der insgesamt in Deutschland registrierten Kriminalit&#228;t handelt es sich nicht um den Austausch kinderpornografischer Darstellungen. Auch jenseits von \u201eKinderpornografie\u201c kann die Politik viel tun, um den Schutz vor Kriminalit&#228;t im Internet zu optimieren. Einige L&#246;sungsans&#228;tze existieren bereits, viele neue k&#246;nnen erarbeitet werden. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung ist allerdings keiner davon: weder f&#252;r die zu sch&#252;tzenden Internetnutzer noch f&#252;r unsere Informationsgesellschaft insgesamt.<\/p>\n<p>Dies unterstreicht auch die 2010 eingesetzte Enqu\u00eate-Kommission \u201eInternet und digitale Gesellschaft\u201c des Deutschen Bundestages. Diese wurde nicht zuletzt wegen schlechter netzpolitischer Erfahrungen zu den Zeiten der Gro&#223;en Koalition im Bund einberufen, um in Zukunft Fehlentscheidungen zu vermeiden. Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, das Zugangserschwerungsgesetz (\u201eNetzsperren\u201c), das inzwischen allgemein als nicht zielf&#252;hrend angesehen wird und als Hauptgrund f&#252;r das Erstarken der Piratenpartei gedeutet werden kann, und auch die Online-Durchsuchung (\u201eBundestrojaner\u201c), die ebenfalls von Karlsruhe einkassiert worden ist, sind Negativbeispiele der Vergangenheit. Die FDP-Bundestagsfraktion hat es nun in der Hand, ob diese unselige Liste erweitert werden muss.<\/p>\n<p><strong>Wie ein besseres Vorgehen gegen Netzkriminalit&#228;t jetzt schon m&#246;glich ist<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt bereits gute Beispiele f&#252;r modernen Schutz vor Internetkriminalit&#228;t. Eine Schl&#252;sselrolle spielt hierbei die Pr&#228;vention, denn 82% aller polizeilich registrierten Internetdelikte sind Betrugsdelikte zulasten von Personen, die sich haben t&#228;uschen lassen. Hinzu kommt zunehmend Daten- und Identit&#228;tsdiebstahl unter Ausnutzung ungesicherter IT-Systeme (z.B. Trojaner) oder der Sorglosigkeit von Nutzern (z.B. Phishing) zur Vorbereitung von Betrug und anderer Straftaten.<\/p>\n<p>Leicht verst&#228;ndliche Tipps und Anleitungen zum Schutz vor Netzkriminalit&#228;t und zur Sicherung des eigenen Computers sind bereits entwickelt und ver&#246;ffentlicht worden. Sie erreichen aber bislang nur sehr wenige Menschen. Wir k&#246;nnten uns vorstellen, kurze Verhaltensempfehlungen f&#252;r Erwachsene und Jugendliche als \u201eBeipackzettel\u201c jedem neu verkauften Computer und Smartphone beizulegen.<\/p>\n<p>Software zur Gew&#228;hrleistung der Sicherheit des eigenen Computers ist bereits entwickelt und ver&#246;ffentlicht worden. Sie aufzufinden, zu installieren und in Stand zu halten &#252;berfordert aber viele Menschen. Sinnvoll erschiene uns eine Hotline, die kostenfreie Beratung bei der Absicherung der eigenen Computer und bei der Beseitigung von Schadprogrammen anbietet. Wir k&#246;nnten uns auch vorstellen, Hersteller und Anbieter kommerzieller Internetdienste zu verpflichten, gebrauchsfertige Ger&#228;te zur Internetnutzung sowie &#246;ffentliche Internetdienste so voreinzustellen und in Stand zu halten, dass die Vertraulichkeit, Verf&#252;gbarkeit und Unversehrtheit des Systems und der darauf gespeicherten Nutzerdaten dauerhaft nach den anerkannten Regeln der Technik gew&#228;hrleistet ist (z.B. automatische Sicherheitspatches, Firewall, Schadprogrammerkennung). Der Nutzer muss allerdings stets die volle Kontrolle &#252;ber Vorkehrungen zu seinem Schutz behalten und diese auch abschalten k&#246;nnen.<\/p>\n<p>Bestehende Datenschutzgesetze enthalten wichtige Vorgaben, die die Verf&#252;gbarkeit pers&#246;nlicher Daten f&#252;r Straftaten reduzieren und dadurch Identit&#228;tsdiebstahl und sonstigen Datenmissbrauch verh&#252;ten k&#246;nnen. Leider l&#228;uft die Durchsetzung dieser Vorgaben im Internet weitgehend leer. Wir hielten es f&#252;r sinnvoll, wenn Wettbewerbern, Verbraucherzentralen und Datenschutzverb&#228;nden das Recht gegeben w&#252;rde, Datenschutzverst&#246;&#223;e kommerzieller Anbieter von Internetdiensten abzumahnen. Auch sollte der Verlust pers&#246;nlicher Daten durch kommerzielle Anbieter von Internetdiensten einen Anspruch der Betroffenen auf pauschale Entsch&#228;digung nach sich ziehen (z.B. 200 Euro pro Person). Schlie&#223;lich sollte unterbunden werden, dass kommerzielle informationstechnische Produkte zur Verarbeitung personenbezogener Daten so vertrieben werden, dass der Verwender in der Voreinstellung \u201eautomatisch\u201c gegen deutsches Datenschutzrecht verst&#246;&#223;t (\u201eprivacy by design\u201c).<\/p>\n<p>Die Aufkl&#228;rung von Internetkriminalit&#228;t gelingt bereits jetzt in den meisten F&#228;llen. Gleichwohl bestehen vielf&#228;ltige M&#246;glichkeiten f&#252;r eine effizientere Strafverfolgung im Netz: Die Einrichtung leistungsf&#228;higer Spezialdienststellen der Polizei und von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Computerkriminalit&#228;t erscheint sinnvoll. Gefordert werden auch besonders qualifizierte Polizeibeamte und Staatsanw&#228;lte f&#252;r diese Aufgaben, die Entwicklung eines Berufsbildes \u201eComputerkriminalist\u201c, die Entwicklung standardisierter Sachbearbeitungsverfahren auf nationaler und die Entwicklung von Standards f&#252;r IT-Forensik auf internationaler Ebene.<\/p>\n<p>Laut periodischem Sicherheitsbericht ist bei ca. 80% der Ermittlungen wegen Internetdelikten ein Zugriff auf im Ausland vorhandene Informationen notwendig. Sinnvoller als jede nationale Ma&#223;nahme erschiene es daher, in rechtsstaatlichem Rahmen und nicht nur auf dem Papier eine unverz&#252;gliche, schnelle Sicherung im Ausland gespeicherter Computer- und Verkehrsdaten f&#252;r nachfolgende &#220;bermittlungsersuchen zu erm&#246;glichen. Solange die M&#246;glichkeiten des gegenw&#228;rtigen Rechtsrahmens aus personellen, organisatorischen und finanziellen Gr&#252;nden nicht ann&#228;hernd ausgesch&#246;pft sind, darf es keinen Masseneingriff in die Rechte Unschuldiger geben.<\/p>\n<p>Bef&#228;higung ist besser als &#220;berwachung, Dialoge vermeiden Paragrafen, informationelle Selbstbestimmung braucht keine Totalprotokollierung. Sich mutig f&#252;r neue Wege zu &#246;ffnen ist der beste Schritt nach vorne, um sich von nicht-funktionalen Wunschvorstellungen zu verabschieden und chancenorientiert das Internet als Zukunft unserer Gesellschaft zu begreifen. Internetnutzer und Strafverfolger, die ernst genommen werden, werden selbstgew&#228;hlte Sicherheitsvorkehrungen und Verbesserungen mit hoher Akzeptanz aufnehmen. Damit ist die eigentliche Absicht, einen gesellschaftlich getragenen Diskurs &#252;ber die Information und Kommunikation der Zukunft zu er&#246;ffnen, konstruktiv angegangen. Der Schutz von Internetnutzern bekommt endlich die stabile Basis, die den Forderungen nach totaler R&#252;ckverfolgbarkeit abhanden gekommen ist.<\/p>\n<p><strong>Medienkompetenzland Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>Medienkompetenz ist der Schl&#252;ssel zu Partizipation an der digitalen Gesellschaft und verlangt heute mehr als Medienwissen, Medienkritik und gestaltende Medienproduktion. Die neue Dimension der zu st&#228;rkenden Medienkompetenz ist die verantwortungsvolle Mitwirkung an der gesellschaftlichen Entwicklung mittels Medien. Dazu geh&#246;rt auch das Verst&#228;ndnis und Kommunizieren bew&#228;hrter Ma&#223;nahmen zum Schutz vor und zur Verfolgung von Internetdelikten.<\/p>\n<p>Es gilt, eine Offensive f&#252;r aufgekl&#228;rte Internetnutzung zu starten. Ziel muss hierbei vorrangig die Qualifizierung von Lehrenden, P&#228;dagogen und (politischen) Entscheidern sein. Nur so kann schon den Ursachen von Kriminalit&#228;t entgegengewirkt werden. Es ist ratsam, auf eine breite Beteiligung zu setzen und die bereits von Bund und L&#228;ndern gef&#246;rderten Einrichtungen in die Pflicht zur Mitentwicklung von Konzepten und Inhalten zu nehmen. Dazu sollten Best-Practice-Beispiele aus der bisherigen medienp&#228;dagogischen Arbeit aufgegriffen werden. Ein runder Tisch \u201eMedienkompetenz\u201c, der sich auch online transparent abbildet, tr&#228;gt die besten Ideen f&#252;r das Medienkompetenzland zusammen. Die gef&#246;rderten, erfahrenen Institutionen sollten federf&#252;hrend diesen Prozess moderieren. Ergebnis wird ein inhaltlicher Fahrplan sein, der das \u201eNetzpferdchen\u201c zum Galopp bringen wird und Deutschland mit seiner Bildungsoffensive f&#252;r ein sicheres digitales Zeitalter verdient herausstellt.<\/p>\n<p>Strafverfolgungsinteressen d&#252;rfen nicht zur Chancen-Bremse im Internet werden. Eine einseitig an Gef&#228;hrdungsszenarien ausgerichtete Politik verhindert eine Verbesserung der M&#246;glichkeiten und zementiert Risiken.<\/p>\n<h3>6. Gemeinsam f&#252;r ein freies und sicheres Netz<\/h3>\n<p>Die Idee einer R&#252;ckverfolgbarkeit jeder Internetnutzung \u201einsbesondere zum Vorgehen gegen Kinderpornografie\u201c zeigt, dass &#252;ber Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten des Vorhabens nicht transparent mit Internetnutzern als Betroffenen gesprochen worden ist. Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vom Januar 2011 und der Gesetzentwurf vom Juni 2011 sind in einer intransparenten Weise zustande gekommen. Das Ministerium hat bis heute nicht zu einer Anh&#246;rung von Vertretern der Betroffenen in Beruf und Gesellschaft eingeladen. Von Anfang an waren wenige (oder gar keine) Personen aus dem Netzpolitik- oder Informatikspektrum beteiligt. Doch das ist elementar, bevor Politik so grundlegend in eine Technikentwicklung eingreift. Entscheidungen d&#252;rfen nicht ohne fr&#252;hestm&#246;gliche Beteiligung derjenigen gef&#228;llt werden, die sie betreffen.<\/p>\n<p>Von europ&#228;ischen Verfassungsgerichten und auf EU-Ebene wird die Erforderlichkeit und Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit einer systematischen Vorratsdatenspeicherung zurzeit neu diskutiert. Nach Nichtigerkl&#228;rungen in Rum&#228;nien, Deutschland und Tschechien bestehen gute Aussichten, dass auch der Europ&#228;ische Gerichtshof 2012 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r unvereinbar mit der Grundrechtecharta und ung&#252;ltig erkl&#228;ren wird. Eine vorauseilende Teilumsetzung der Richtlinie in Deutschland w&#228;re verfehlt. Sie beseitigte das Risiko eines mit Sanktionen verbundenen EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland nicht. Ohnehin ist die Festsetzung von Sanktionen nicht vor Ablauf eines Jahres zu erwarten. Es ist vollkommen offen, ob und in welcher Form die EU-Richtlinie zur Vorratdatenspeicherung zu diesem Zeitpunkt noch existieren wird. Vor allem hat die Bundesregierung die M&#246;glichkeit, aus wichtigen Gr&#252;nden des Grundrechtsschutzes eine Befreiung von der Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu beantragen und dies n&#246;tigenfalls einzuklagen (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/114.html\" title=\"Art. 114 AEUV: (ex-Artikel 95 EGV)\">Art. 114 Abs. 4 AEUV<\/a>). Dadurch kann eine Verurteilung wegen Vertragsverletzung auf absehbare Zeit ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Bislang ist die FDP zutreffend ihrem inneren Kompass gefolgt und hat jede anlasslose und massenhafte Aufzeichnung von Telefon- oder Internetverbindungen \u201eauf Vorrat\u201c kategorisch abgelehnt. Ein erfreulich klarer Beschluss der FDP aus dem vergangenen Jahr betont zum Thema \u201eVorgehen gegen Internetkriminalit&#228;t\u201c, es d&#252;rfe<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u201enicht vom Grundsatz abger&#252;ckt werden, der f&#252;r den Rechtsstaat konstitutiv ist, dass mit staatlicher &#220;berwachung und Verfolgung nur derjenige rechnen muss, gegen den ein Verdacht vorliegt. Eine anlasslose &#220;berwachung aller B&#252;rgerinnen und B&#252;rger unabh&#228;ngig von einem Verdacht wie durch die Vorratsdatenspeicherung widerspricht diesem Grundsatz.\u201c<\/p>\n<p>\u201eDie anlass- und verdachtsunabh&#228;ngige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt\u201c, hei&#223;t es auch im Wahlprogramm der FDP aus dem Jahr 2009, auf dessen Grundlage 14,6% der W&#228;hlerinnen und W&#228;hler ihre Stimme der FDP gegeben haben. In Umsetzung dieses Auftrags hat die FDP-Bundestagsfraktion am 9.11.2010 beschlossen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u201eDer Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Ma&#223;nahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass f&#252;r diese Ma&#223;nahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabh&#228;ngige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.\u201c<\/p>\n<p>Noch 2011 erkl&#228;rte der damalige Bundesvorsitzende Dr. Guido Westerwelle:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u201eWir sollten nicht ohne Anlass die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller B&#252;rger speichern.\u201c<\/p>\n<p>W&#252;rden Sie nunmehr doch einer Erfassung s&#228;mtlicher Internetverbindungen Deutschlands auf Vorrat ohne jeden Verdacht und Anlass zustimmen, w&#252;rden Sie den eigenen Grunds&#228;tzen der FDP zuwider handeln und das Vertrauen der Netzgemeinde endg&#252;ltig verlieren.<\/p>\n<p>Wie funktionierende Wege zu einem freien und sicheren Internet aussehen, haben wir oben aufzeigt. Wir \u2013 und auch viele weitere Sachverst&#228;ndige \u2013 wollen gerne die politischen Prozesse begleiten, so dass kurz- und mittelfristig gute, funktionierende und sinnvolle gesetzliche Regelungen entstehen k&#246;nnen und langfristig Medienp&#228;dagogik, Pr&#228;ventionsarbeit und Technikgestaltung Weg und Ziel zugleich bilden k&#246;nnen. Bis diese Prozesse zu Ergebnissen f&#252;hren, ist die derzeitig g&#252;ltige Rechtslage eindeutig die bessere Alternative.<\/p>\n<p><strong>Wir bitten Sie, die klare Linie der FDP beizubehalten und jede anlasslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten strikt abzulehnen. Die Freiheit und Sicherheit von 51 Mio. Internetnutzern in Deutschland darf f&#252;r die FDP als \u201eB&#252;rgerrechtspartei\u201c nicht verhandelbar sein. Einen \u201eKompromiss\u201c mit der Union zulasten der Gesamtheit der Internetnutzer Deutschlands auszuhandeln, ist weder sachlich sinnvoll noch politisch klug. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung w&#252;rde weit mehr Schaden anrichten als nutzen.<\/strong><\/p>\n<p>Mit den besten Gr&#252;&#223;en,<\/p>\n<p>Christian Bahls<br \/>\n1. Vorsitzender MOGiS e. V. \u2013 Eine Stimme f&#252;r Betroffene<\/p>\n<p>Markus Beckedahl<br \/>\nVorstand der Digitalen Gesellschaft e. V. und Mitglied der Enqu\u00eate-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages<\/p>\n<p>Dr. Patrick Breyer<br \/>\nArbeitskreis Vorratsdatenspeicherung<\/p>\n<p>Joerg Heidrich<br \/>\nRechtsanwalt und Fachanwalt f&#252;r IT-Recht<\/p>\n<p>Michael Konken<br \/>\nVorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands e. V.<\/p>\n<p>Constanze Kurz<br \/>\nSprecherin des Chaos Computer Club e. V. und Mitglied der Enqu\u00eate-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages<\/p>\n<p>Ulrike Maercks-Franzen<br \/>\nBundesgesch&#228;ftsf&#252;hrerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di<\/p>\n<p>Annette M&#252;hlberg<br \/>\nVorstandsmitglied der europ&#228;ischen Internetnutzerorganisation der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und Mitglied der Enqu\u00eate-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages<\/p>\n<p>Andy M&#252;ller-Maguhn<br \/>\nChaos Computer Club e. V.<\/p>\n<p>Christine Nordmann<br \/>\nVorstandsmitglied und Sprecherin der Neuen Richtervereinigung e. V.<\/p>\n<p>Anne Roth<br \/>\nBloggerin<\/p>\n<p>Prof. Dr. Volkmar Sigusch<br \/>\nDirektor em., Institut f&#252;r Sexualwissenschaft im Klinikum der Goethe-Universit&#228;t Frankfurt\/Main<\/p>\n<p>Thomas Stadler<br \/>\nFachanwalt f&#252;r IT-Recht<\/p>\n<p>Udo Vetter<br \/>\nFachanwalt f&#252;r Strafrecht und Lehrbeauftragter f&#252;r Medienrecht an der Fachhochschule D&#252;sseldorf<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Juni haben vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, &#8222;Netzgemeinde&#8220;, Journalismus, Recht und Wissenschaft einen Offenen Brief an die Abgeordneten der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages zum Thema Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten geschickt. Hintergrund ist, dass das Bundesjustizministerium einen &#8222;Gesetzentwurf zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gew&#228;hrleistung von Bestandsdatenausk&#252;nften im Internet&#8220; vorgelegt hat. 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