{"id":3278,"date":"2011-08-07T20:15:03","date_gmt":"2011-08-07T18:15:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3278"},"modified":"2011-08-10T16:28:33","modified_gmt":"2011-08-10T14:28:33","slug":"eu-kommission-deutsche-datenschutzaufsicht-ist-weiterhin-nicht-unabhaengig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/eu-kommission-deutsche-datenschutzaufsicht-ist-weiterhin-nicht-unabhaengig\/","title":{"rendered":"EU-Kommission: Deutsche Datenschutzaufsicht ist weiterhin nicht unabh&#228;ngig"},"content":{"rendered":"<p>Am 09.03.2010 hat der Europ&#228;ische Gerichtshof die Praxis der deutschen Bundesl&#228;nder f&#252;r rechtswidrig erkl&#228;rt, die <strong>Kontrolle der Verarbeitung unserer Daten durch Wirtschaftsunternehmen<\/strong> Beh&#246;rden zu &#252;bertragen, die ihrerseits der Aufsicht eines Ministeriums oder Landtags unterstehen (Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-518\/07\" title=\"C-518\/07 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">C-518\/07<\/a>). Damals sollten oftmals Beh&#246;rden, die dem Innenministerium unterstanden, oder gar das Innenministerium selbst f&#252;r den Datenschutz in der Wirtschaft sorgen, obwohl das Innenministerium ein Eigeninteresse an einer m&#246;glichst umfassenden Datenerfassung durch Unternehmen hat, damit Polizei und Verfassungsschutz diese Daten dann zu eigenen Zwecken nutzen k&#246;nnen. Beispielsweise hatte das Regierungspr&#228;sidium Darmstadt nach Gespr&#228;chen mit dem Hessischen Innenministerium die damalige Praxis von T-Online abgesegnet, die IP-Adressen aller Internetnutzer 80 Tage lang auf Vorrat zu speichern.<\/p>\n<p><strong>Seit dem Urteil des Europ&#228;ischen Gerichtshofs <\/strong>im vergangenen Jahr haben alle Bundesl&#228;nder Gesetze verabschiedet oder eingebracht, um die seit Jahren geforderte Unabh&#228;ngigkeit der Aufsicht &#252;ber die Verwendung unserer Daten endlich zu gew&#228;hrleisten (&#220;bersicht <a href=\"\/data\/BMI_Unabhaengigkeit_20-05-2011.pdf\">hier<\/a>).<\/p>\n<p>In zwei bisher unver&#246;ffentlichen Schreiben weist die EU-Kommission Deutschland nun allerdings darauf hin, dass auch diese Gesetze <strong>keine vollst&#228;ndige Unabh&#228;ngigkeit der Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rden<\/strong> gew&#228;hrleisten, weil die Datensch&#252;tzer weiterhin einer &#8222;Dienstaufsicht&#8220; der Landesregierung oder des Landtags unterworfen werden. Regierung oder Landtag k&#246;nnen gegen missliebige Mitarbeiter der Datenschutzaufsicht beispielsweise wegen &#8222;Verletzung einer Dienstpflicht&#8220; ein Disziplinarverfahren einleiten oder androhen. Solche Verfahren k&#246;nnen zu einer Geldbu&#223;e, einer Gehaltsk&#252;rzung oder einer Versetzung von Datensch&#252;tzern f&#252;hren.<\/p>\n<p>Demgegen&#252;ber hat der <strong>Europ&#228;ische Gerichtshof <\/strong>sehr deutlich gemacht, welches Ma&#223; an Unabh&#228;ngigkeit die Datenschutzaufsicht genie&#223;en muss:<\/p>\n<blockquote><p>Nach alledem ist Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95\/46 dahin auszulegen, dass die f&#252;r die &#220;berwachung der Verarbeitung  personenbezogener Daten im nicht&#246;ffentlichen Bereich zust&#228;ndigen  Kontrollstellen mit einer Unabh&#228;ngigkeit ausgestattet sein m&#252;ssen, die  es ihnen erm&#246;glicht, ihre Aufgaben <strong>ohne &#228;u&#223;ere Einflussnahme<\/strong> wahrzunehmen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Dass eine Ma&#223;nahme der Dienstaufsicht (z.B. ein Disziplinarverfahren) eine &#8222;&#228;u&#223;ere Einflussnahme&#8220; ist, liegt auf der Hand.<\/p>\n<p>Die <strong>EU-Justizkommissarin Viviane Reding <\/strong><a href=\"\/data\/Kommission_Unabhaengigkeit_07-04-2011.pdf\">schrieb<\/a> Bundesau&#223;enminister Westerwelle zu dem neuen Brandenburgischen Datenschutzgesetz, das eine Dienstaufsicht des Landtagspr&#228;sidenten (derzeit Gunter Fritsch, SPD) &#252;ber den Landesdatenschutzbeauftragten vorsieht, am 07.04.2011:<\/p>\n<blockquote><p>Wiewohl die Kommission anerkennt, dass es sich dabei nicht um eine Dienstaufsicht durch Regierungsbeh&#246;rden handelt, ersucht die Kommission um Erkl&#228;rungen dar&#252;ber, was diese Dienstaufsicht genauestens erfasst und wie diese Dienstaufsicht im Detail ausge&#252;bt wird. Es erscheint daher, dass die vollst&#228;ndige Unabh&#228;ngigkeit, wie vom EuGH-Urteil gefordert, des Brandenburgischen Datenschutzbeauftragten noch nicht gegeben ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>Mit <strong><a href=\"\/data\/Kommission_Unabhaengigkeit_31-05-2011.pdf\">Schreiben<\/a> vom 31.05.2011 <\/strong>warnte EU-Justizkommissarin Viviane Reding auch Bundesinnenminister Friedrich:<\/p>\n<blockquote><p>Staatliche Aufsicht, gleichwelcher Art, &#252;ber die Aufsichtsbeh&#246;rden kann die unabh&#228;ngige Wahrnehmung der Kontrollfunktion beeintr&#228;chtigen.<\/p><\/blockquote>\n<p>&#8222;Sp&#228;testens zum 30.10.2011&#8220; m&#252;ssen alle Bundesl&#228;nder die Unabh&#228;ngigkeit ihrer Datenschutzaufsicht garantiert haben, so das Schreiben von Frau Reding. Anschlie&#223;end will die EU-Kommission pr&#252;fen, ob die Gesetze inhaltlich ausreichend sind. Es ist zu hoffen, dass die EU-Kommission eine <strong>Streichung der Dienstaufsicht<\/strong> durchsetzen wird.<\/p>\n<p>Daneben fordert die Datenschutzkonferenz in einer <a href=\"http:\/\/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de\/lfd\/konf\/2010\/03_02.htm\">Entschlie&#223;ung<\/a> die Einr&#228;umung &#8222;ausreichender Eingriffs- und <strong>Durchsetzungsbefugnisse<\/strong>&#8222;. Zur Datenschutzaufsicht geh&#246;rt unter anderem die Verh&#228;ngung von Bu&#223;geldern im Fall von Datenschutzverletzungen. Gerade diese Aufgabe hat Baden-W&#252;rttemberg aber beispielsweise einem weisungsgebundenen Regierungspr&#228;sidium <a href=\"http:\/\/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de\/lfd\/pm\/2011\/03_31.htm\">&#252;bertragen<\/a> und nicht dem unabh&#228;ngigen Landesdatenschutzbeauftragten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, der Telekommunikations- und Postunternehmen beaufsichtigen soll, kann gegen Verst&#246;&#223;e nicht einmal mit den Befugnissen der &#252;brigen Aufsichtsbeh&#246;rden nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/38.html\" title=\"&sect; 38 BDSG: Datenschutzbeauftragte nicht&ouml;ffentlicher Stellen\">\u00a7 38 BDSG<\/a> vorgehen.<\/p>\n<p>Auch fordert die Datenschutzkonferenz eine eigene &#8222;<strong>Entscheidungshoheit<\/strong> bei Personal, Haushalt und Organisation&#8220;. Solange Datensch&#252;tzer befristet vom Innenministerium bestellt und auch von diesem bezahlt werden, kann Unabh&#228;ngigkeit nat&#252;rlich nicht ernsthaft erwartet werden. Zum Handlungsbedarf im Einzelnen siehe <a href=\"http:\/\/daten-speicherung.de\/?p=600\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Hans-Herrmann Schild fordert (DuD 2010, 549), zur <strong>vollst&#228;ndigen Abkoppelung vom jeweiligen Innenministerium<\/strong> m&#252;ssten Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte eigenst&#228;ndige oberste Bundes- bzw. Landesbeh&#246;rden mit eigenem Budgetrecht und eigener Personalzust&#228;ndigkeit (Dienstherreneigenschaft) werden. Nur Gerichten d&#252;rfe die Befugnis zustehen, Disziplinarma&#223;nahmen gegen Datenschutzbeauftragte zu verh&#228;ngen. Davon sind wir leider noch weit entfernt.<\/p>\n<p>Dokumente:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"\/data\/Kommission_Unabhaengigkeit_07-04-2011.pdf\">Schreiben der EU-Kommission vom 04.04.2011<\/a><\/li>\n<li><a href=\"\/data\/Kommission_Unabhaengigkeit_31-05-2011.pdf\">Schreiben der EU-Kommission vom 31.05.2011<\/a><\/li>\n<li><a href=\"\/data\/BMI_Unabhaengigkeit_20-05-2011.pdf\">&#220;bersicht der Gesetze und Gesetzentw&#252;rfe zur Unabh&#228;ngigkeit der Landesdatenschutzaufsicht vom 20.05.2011<\/a><\/li>\n<li><a href=\"\/data\/BMI_Unabhaengigkeit_Laenderumsetzung.pdf\">Gesetze und Gesetzentw&#252;rfe zur Unabh&#228;ngigkeit der Landesdatenschutzaufsicht im Volltext<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus meinem Schreiben an die EU-Kommission vom 07.08.2011:<\/p>\n<blockquote><p>F&#252;r die Pr&#252;fung der Umsetzung des EuGH-Urteils durch Deutschland (KOM 2011 2129) m&#246;chte ich Sie auf folgende Defizite der vorliegenden Gesetze und Gesetzentw&#252;rfe zur Umsetzung des Urteils aufmerksam machen:<\/p>\n<p>1. Die Aufsichtsbeh&#246;rden sollen weiterhin einer \u201eDienstaufsicht\u201c der Landesregierung oder des Landtags unterworfen werden. Regierung oder Landtag k&#246;nnen gegen missliebige Mitarbeiter der Datenschutzaufsicht beispielsweise wegen \u201eVerletzung einer Dienstpflicht\u201c ein Disziplinarverfahren einleiten oder androhen. Disziplinarverfahren k&#246;nnen zu einer Geldbu&#223;e, einer Gehaltsk&#252;rzung oder einer Versetzung f&#252;hren. Dass eine Ma&#223;nahme der Dienstaufsicht (z.B. ein Disziplinarverfahren) eine \u201e&#228;u&#223;ere Einflussnahme\u201c ist, wie sie nach dem Urteil des EuGH ausgeschlossen sein muss, liegt auf der Hand. Nur Gerichten darf die Befugnis zustehen, Disziplinarma&#223;nahmen gegen Datenschutzbeauftragte zu verh&#228;ngen. Nur den Datenschutzbeauftragten darf die Befugnis zustehen, Disziplinarma&#223;nahmen gegen ihre Mitarbeiter zu verh&#228;ngen. Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte m&#252;ssen dazu eigenst&#228;ndige oberste Bundes- bzw. Landesbeh&#246;rden mit eigenem Budgetrecht und eigener Personalzust&#228;ndigkeit (Dienstherreneigenschaft) werden.<\/p>\n<p>2. In v&#246;lliger Unabh&#228;ngigkeit wahrgenommen werden m&#252;ssen die gesamten Aufgaben der Kontrollstelle. Dazu geh&#246;rt in Deutschland insbesondere die Verh&#228;ngung von Bu&#223;geldern im Fall von Datenschutzverletzungen. Gerade diese Aufgabe hat Baden-W&#252;rttemberg aber beispielsweise einem weisungsgebundenen Regierungspr&#228;sidium &#252;bertragen und nicht dem unabh&#228;ngigen Landesdatenschutzbeauftragten (<a href=\"http:\/\/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de\/lfd\/pm\/2011\/03_31.htm\">http:\/\/www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de\/lfd\/pm\/2011\/03_31.htm<\/a>). Dies gen&#252;gt der von der Richtlinie <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML\">95\/46\/EG<\/a> geforderten Unabh&#228;ngigkeit offensichtlich nicht.<\/p>\n<p>3. Bislang v&#246;llig aus dem Blick geraten ist, dass auch der Bundesdatenschutzbeauftragte die Datenverarbeitung bei\u00a0 nicht&#246;ffentlichen Stellen beaufsichtigt, n&#228;mlich im Telekommunikations- und Postbereich. Der Bundestag hat indes bislang keinerlei Ma&#223;nahmen ergriffen, um den Bundesdatenschutzbeauftragten von der Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht freizustellen. Hier muss notfalls ein weiteres<br \/>\nVertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.<\/p>\n<p>4. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, der Telekommunikations- und<br \/>\nPostunternehmen beaufsichtigen soll, kann gegen Verst&#246;&#223;e nicht einmal mit den Befugnissen der &#252;brigen Aufsichtsbeh&#246;rden nach <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BDSG\/38.html\" title=\"&sect; 38 BDSG: Datenschutzbeauftragte nicht&ouml;ffentlicher Stellen\">\u00a7 38 BDSG<\/a> vorgehen. Nur in Zusammenarbeit mit einer Regierungsbeh&#246;rde, der Bundesnetzagentur, kann er Sanktionen verh&#228;ngen. Dies wiederum gen&#252;gt der von der Richtlinie <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML\">95\/46\/EG<\/a> geforderten v&#246;lligen Unabh&#228;ngigkeit offensichtlich nicht, denn die Bundesnetzagentur ist nicht unabh&#228;ngig.<\/p>\n<p>5. &#8222;V&#246;llige Unabh&#228;ngigkeit&#8220; ist &#252;berdies nur garantiert, wenn jede<br \/>\nKontrollstelle &#252;ber eine eigene Entscheidungshoheit bez&#252;glich Personal, Haushalt und Organisation verf&#252;gt. Solange die Mitarbeiter der Kontrollstellen &#8211; wie bisher vielfach &#8211; befristet vom Innenministerium gestellt und auch von diesem bezahlt werden, kann eine unabh&#228;ngige T&#228;tigkeit nicht ernsthaft erwartet werden. Ein eigener Haushalt, der die unabh&#228;ngige Einstellung von Personal erlaubte, ist gesetzlich bisher nicht gew&#228;hrleistet. Aus der Praxis des Bundesdatenschutzbeauftragen (BFDI) wurde mir berichtet, der BFDI sei in die &#8222;Personalrotation&#8220; des Bundesinnenministeriums (BMI) eingegliedert. Mitarbeiter des BMI in Berlin, die den in Bonn untergebrachten BFDI als Station zugewiesen bekommen, t&#228;ten oft alles, um schnell wieder dort weg zu kommen. Um im BMI einen unbefristeten Arbeitsplatz zu bekommen und vielleicht sogar Karriere zu machen, solle ein Engagement f&#252;r Datenschutz nicht gerade f&#246;rderlich sein. Die Mitarbeiter\/innen, die beim BFDI Station machen, sollen wenig motiviert sein, was die Sache betrifft, und seien in der Regel wieder weg, wenn sie sich gerade richtig eingearbeitet haben (das dauere ca. 2 Jahre). Die Bearbeitung des Sachgebietes werde dann an die n&#228;chste Person, die noch keine Sachkenntnisse erworben hat, weitergegeben.<\/p>\n<p>Ich bitte Sie, bei der Pr&#252;fung der Umsetzung des EuGH-Urteils durch<br \/>\nDeutschland sicherzustellen, dass die v&#246;llige Unabh&#228;ngigkeit s&#228;mtlicher hiesiger Kontrollstellen in allen genannten Punkten gew&#228;hrleistet wird. Zur vollst&#228;ndigen Abkoppelung vom jeweiligen Innenministerium m&#252;ssen Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte eigenst&#228;ndige oberste Bundes- bzw. Landesbeh&#246;rden mit eigenem Budgetrecht und eigener<br \/>\nPersonalzust&#228;ndigkeit (Dienstherreneigenschaft) werden.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru&#223;,<\/p><\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 09.03.2010 hat der Europ&#228;ische Gerichtshof die Praxis der deutschen Bundesl&#228;nder f&#252;r rechtswidrig erkl&#228;rt, die Kontrolle der Verarbeitung unserer Daten durch Wirtschaftsunternehmen Beh&#246;rden zu &#252;bertragen, die ihrerseits der Aufsicht eines Ministeriums oder Landtags unterstehen (Az. C-518\/07). 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