{"id":3406,"date":"2011-09-07T12:00:08","date_gmt":"2011-09-07T10:00:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=3406"},"modified":"2012-04-23T17:42:10","modified_gmt":"2012-04-23T15:42:10","slug":"invodas-cdu-laesst-gestaltungsvorschlaege-fuer-vorratsdatenspeicherung-erarbeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/invodas-cdu-laesst-gestaltungsvorschlaege-fuer-vorratsdatenspeicherung-erarbeiten\/","title":{"rendered":"InVoDaS: CDU l&#228;sst Gestaltungsvorschl&#228;ge f&#252;r Vorratsdatenspeicherung erarbeiten [erg&#228;nzt am 23.04.2012]"},"content":{"rendered":"<p>Das CDU-gef&#252;hrte Bundesforschungsministerium hat Wissenschaftler aus Saarbr&#252;cken und Kassel <a href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/index.php?id=32089\">beauftragt<\/a>, Gestaltungsvorschl&#228;ge f&#252;r einen &#8222;Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung&#8220; auszuarbeiten. Die Vorschl&#228;ge werden heute &#246;ffentlich <a href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/index.php?id=37580\">vorgestellt<\/a> (Kurzzusammenfassung <a href=\"http:\/\/www.beck-frankfurt.de\/cms\/main?toc=mmr.30\">hier<\/a>).<\/p>\n<p><strong>Die Vorschl&#228;ge<\/strong><\/p>\n<p>Die Wissenschaftler sind von der Annahme ausgegangen, Deutschland sei durch eine EU-Richtlinie gezwungen, alle Telefon-, Handy, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten auf Vorrat speichern zu lassen. Davon ausgehend haben sie Vorschl&#228;ge erarbeitet, wie das Gewicht eines solchen &#8222;besonders schweren Eingriff[s] mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt&#8220; (<a href=\"http:\/\/www.bverfg.de\/entscheidungen\/rs20100302_1bvr025608.html\">Zitat<\/a> Bundesverfassungsgericht), etwas abgemildert werden k&#246;nnte. Vorgeschlagen wird beispielsweise:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Nutzung der ohne Anlass gespeicherten Daten soll nur zum &#8222;Schutz &#252;berragend wichtiger Rechtsg&#252;ter&#8220; zugelassen werden. Diese Beschr&#228;nkung soll auch f&#252;r die Ermittlung der Inhaber dynamischer IP-Adressen gelten, so dass beispielsweise die Nutzung von Vorratsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen werden solle. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht die Identifizierung von Internetnutzern mithilfe von Vorratsdaten zur Aufkl&#228;rung jeglicher Straftat f&#252;r zul&#228;ssig erkl&#228;rt, &#8222;jedoch damit nur die Grenze des Zul&#228;ssigen beschrieben, nicht eine m&#246;gliche Kompromisslinie f&#252;r einen Interessenausgleich. Die zugelassene Ausnahme stellt eine unsystematische Aufweichung der Zweckbindung dar und hat die Akzeptanz der Vorratsdatenspeicherung stark beeintr&#228;chtigt&#8220;, so die Wissenschaftler (Anm.: siehe auch <a title=\"Scharfe Kritik an Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung\" href=\"..\/index.php\/scharfe-kritik-an-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zur-vorratsdatenspeicherung\/\">Scharfe Kritik an Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung<\/a>).<\/li>\n<li>Die Vorratsspeicherung der Daten von Berufsgeheimnistr&#228;gern (z.B. &#196;rzte, Anw&#228;lte, Journalisten) solle &#8222;soweit m&#246;glich&#8220; ausgeschlossen werden. Berufsgeheimnistr&#228;ger sollen sich mit einem Nachweis &#252;ber ihre Eigenschaft als Geheimnistr&#228;ger und den dazugeh&#246;rigen Anschluss beim jeweiligen TK-Anbieter melden und f&#252;r die beruflichen Kennungen eine Ausnahme von der Speicherung beantragen. (Anm.: Dieser Ansatz bleibt allerdings unzureichend, weil die TK-Anbieter der Gespr&#228;chspartner dieser Geheimnistr&#228;ger den Kontakt weiterhin erfassen w&#252;rden.)<\/li>\n<li>S&#228;mtliche Aufwendungen verpflichteter Telekommunikationsanbieter f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung solle der Staat erstatten.<\/li>\n<li>F&#252;r Kleinanbieter solle eine Ausnahme von der Speicherungsverpflichtung vorgesehen oder diese voll entsch&#228;digt werden.<\/li>\n<li>In der Summe mit anderen Gesetzen m&#252;sse laufend gepr&#252;ft werden, &#8222;ob die Grenze totaler Erfassung und Registrierung &#252;berschritten wird.&#8220;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Rechtspolitisch f&#252;hren die Wissenschaftler aus, da die meisten Datenabfragen innerhalb der ersten drei Monate erfolgten, solle in der EU-Richtlinie eine &#8222;k&#252;rzere Speicherdauer vorgesehen&#8220; werden. Sie erkennen allerdings an, dass auch bei einer nur sehr kurzen Speicherfrist eine fl&#228;chendeckende und anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten einen &#8222;schweren Eingriff&#8220; darstellt.<\/p>\n<p>Um einen deutlich geringeren Grundrechtseingriff handele es sich bei dem vielfach als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung diskutierten Quick-Freeze-Verfahren, soweit keine Daten anlasslos und fl&#228;chendeckend gespeichert w&#252;rden (Anm.: so aber der Vorschlag des Bundesjustizministeriums). Die &#8222;m&#246;gliche Alternative&#8220; eines Quick-Freeze-Verfahrens solle &#8222;in die &#220;berarbeitung der Richtlinie einbezogen werden&#8220;, empfehlen die Wissenschaftler.<\/p>\n<p><strong>Bewertung<\/strong><\/p>\n<p>Die Empfehlungen der Wissenschafter zur Sicherheit und zum Schutz von Telekommunikationsdaten sind weitgehend zu begr&#252;&#223;en, wenn sie auf ohnehin zu gesch&#228;ftlichen Zwecken oder auf beh&#246;rdliche Anordnung im Verdachtsfall gespeicherte Daten angewandt w&#252;rden. Falsch ist dagegen die Annahme, eine &#8222;generelle und undifferenzierte&#8220; Speicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten Unschuldiger k&#246;nne einen &#8222;fairen Ausgleich zwischen den widerstreitenden &#246;ffentlichen und privaten Interessen&#8220; herstellen (vgl. EGMR, Az. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=30562\/04\" title=\"30562\/04 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">30562\/04<\/a> &#8211; Marper) oder Deutschland sei gar zu einer solchen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Weshalb das Gegenteil der Fall ist, habe ich in einer unten wiedergegebenen E-Mail an die Wissenschaftler erl&#228;utert. Nach einer neuen <a href=\"http:\/\/gruen-digital.de\/2011\/09\/zwei-drittel-der-bevoelkerung-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab\/\">Umfrage<\/a> sehen &#252;brigens 66% der Deutschen in einer Datenspeicherung nur im Verdachtsfall einen angemessenen Interessenausgleich. Gerade einmal 16% bef&#252;rworten eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung.<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrte[&#8230;],<\/p>\n<p>danke f&#252;r die Zusendung des Working Papers. Es wird Sie nicht wundern, dass eine fl&#228;chendeckende Vorratsspeicherung s&#228;mtlicher Kommunikationsdaten ins Blaue hinein nach meiner &#220;berzeugung nie einen Interessenausgleich, sondern immer eine Durchsetzung der extremen Position einer Totalerfassung darstellt. Insofern ist schon der Auftrag des Ministeriums, einen &#8222;Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung&#8220; zu finden, unm&#246;glich zu erf&#252;llen.<\/p>\n<p>Leider beleuchtet das Working Paper &#8211; entsprechend der Vorgabe des Geldgebers &#8211; nicht die Frage, ob anders als durch verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ein Interessenausgleich zwischen Freiheits- und Strafverfolgungsinteressen hergestellt werden kann (wie etwa in Deutschland, Schweden, &#214;sterreich, Rum&#228;nien, Tschechien oder Kanada der Fall), der sowohl Freiheits- als auch Strafverfolgungsinteressen insgesamt besser gerecht wird als eine anlasslose Verhaltensregistrierung. Eine Diskussion dieser Frage w&#228;re schon im Hinblick auf die Reformbestrebungen auf EU-Ebene geboten.<\/p>\n<p>Die Annahme, auf EU-Ebene sei lediglich eine &#8222;Modifizierung&#8220; der &#8222;Dauer der Speicherfrist&#8220; denkbar, greift zu kurz. Dies ist lediglich die vorl&#228;ufige Position der EU-Kommission. Das Europaparlament diskutiert demgegen&#252;ber schon l&#228;ngst, ob &#252;berhaupt noch EU-weit zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden soll, zumal Staaten wie Rum&#228;nien die Richtlinie ohnehin nicht umsetzen k&#246;nnen und das Ziel einer Harmonisierung dementsprechend nicht erreicht werden kann.<\/p>\n<p>Ich teile nicht die Ausgangsthese des Auftrags und des Working Papers, die Richtlinie <a target=\"_self\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:DE:HTML\">2006\/24\/EG<\/a> m&#252;sse umgesetzt werden. Meine <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/index.php\/keine-eu-pflicht-zur-wiedereinfuehrung-einer-vorratsdatenspeicherung\/\">Gegenargumente<\/a> habe ich in MMR-Aktuell 2011, 321241 erl&#228;utert. So vermisse ich auch in Ihrem Working Paper eine Erw&#228;hnung und Ber&#252;cksichtigung der Tatsache, dass eine Pr&#252;fung der Richtlinie auf ihre Grundrechtskonformit&#228;t ansteht, die voraussichtlich zur Nichtigerkl&#228;rung durch den EuGH f&#252;hren wird. Wenn &#8211; wovon ich &#252;berzeugt bin &#8211; die Richtlinie und etwaige Umsetzungsgesetze mit Grundrechtecharta und EMRK unvereinbar sind, verfehlt eine Vorratsdatenspeicherung schon die Minimalvoraussetzung eines Interessenausgleichs, n&#228;mlich eine rechtlich zul&#228;ssige und bestandskr&#228;ftige Regelung. In einem Aufsatz aus dem letzten Jahr hatte sich Prof. Rossnagel noch daf&#252;r ausgesprochen, vor jeder Umsetzung die Entscheidung des EuGH &#252;ber die G&#252;ltigkeit der Richtlinie abzuwarten. Diese Empfehlung sollte eindeutig auch in das Working Paper aufgenommen werden.<\/p>\n<p>F&#252;r unzutreffend halte ich die im Working Paper vertretene Auffassung, <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/100.html\" title=\"&sect; 100 TKG: Vergabeverfahren\">\u00a7 100 TKG<\/a> gestatte eine siebent&#228;gige Vorratsdatenspeicherung (siehe dazu meinen Aufsatz in der n&#228;chsten MMR). Das von Ihnen als Beleg einzig zitierte Urteil des LG Darmstadt ist nicht rechtskr&#228;ftig. Ein anderes, rechtskr&#228;ftiges Urteil desselben Gerichts verneint ausdr&#252;cklich, dass <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/TKG\/100.html\" title=\"&sect; 100 TKG: Vergabeverfahren\">\u00a7 100 TKG<\/a> eine rechtliche Grundlage f&#252;r eine Vorratsdatenspeicherung darstelle.<\/p>\n<p>Wenn man trotz der prinzipiellen Einw&#228;nde gegen die Richtlinie &#252;berhaupt Optionen zu ihrer Umsetzung untersuchen wollte, so w&#228;ren in Erg&#228;nzung zu Ihren Er&#246;rterungen folgende beide Optionen zu erw&#228;gen:<\/p>\n<p>Die EU-Richtlinie verpflichtet laut EuGH nur zur Datenspeicherung, regelt aber nicht die Frage des Zugriffs auf die Daten. Eine richtlinienkonforme Umsetzung k&#246;nnte dementsprechend bereits durch Einf&#252;hrung einer Speicherpflicht ohne jegliche Zugriffs- oder Nutzungsrechte erfolgen.<\/p>\n<p>Zweitens w&#228;re unabdingbarer Bestandteil jedes Versuchs eines &#8222;Interessenausgleichs im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung&#8220; eine Befristung des Umsetzungsgesetzes bis zur Nichtigerkl&#228;rung der Richtlinie. Es kann nicht sein, dass ein europarechtlich erzwungenes Umsetzungsgesetz selbst dann fortgelten soll, wenn die Grundlage daf&#252;r entf&#228;llt.<\/p>\n<p>Ich begr&#252;&#223;e die offenbar von Ihnen vertretene Auffassung, dass eine mittelbare Verkehrsdatennutzung zur Identifizierung von Internetnutzern keineswegs einen weniger schweren Grundrechtseingriff darstellt und dementsprechend mindestens ebenso hohen Anforderungen unterliegen muss wie die unmittelbare Erhebung von Verkehrsdaten. Demgegen&#252;ber sprechen Sie leider nicht das Problem an, dass Nutzungsdaten, die sich &#252;ber eine IP-Adresse zuordnen lassen, bisher nur unzureichend gesetzlich vor staatlicher Kenntnisnahme gesch&#252;tzt sind. Dringend erforderlich w&#228;re die Einf&#252;hrung eines Telemediennutzungsgeheimnisses, um Nutzungsdaten ebenso gut zu sch&#252;tzen wie Telekommunikationsinhalte (siehe <a href=\"http:\/\/www.telemediengesetz.de.vu\">www.telemediengesetz.de.vu<\/a>).<\/p>\n<p>Unsere kritischen Anmerkungen zum letzten Versuch eines &#8222;Interessenausgleichs im Rahmen einer Vorratsdatenspeicherung&#8220; finden Sie hier:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/webarchiv.bundestag.de\/archive\/2007\/1105\/ausschuesse\/a06\/anhoerungen\/24_TKUE_Vorratsdatenspeicherung\/04_Stellungnahmen\/Stellungnahme_Breyer.pdf\">http:\/\/webarchiv.bundestag.de\/archive\/2007\/1105\/ausschuesse\/a06\/anhoerungen\/24_TKUE_Vorratsdatenspeicherung\/04_Stellungnahmen\/Stellungnahme_Breyer.pdf<\/a><\/p>\n<p>Falsch ist &#252;brigens die Behauptung in der Projektbeschreibung (<a href=\"http:\/\/www.bmbf.de\/pubRD\/INVODAS_Poster_A4_barrierefrei_4.pdf\">http:\/\/www.bmbf.de\/pubRD\/INVODAS_Poster_A4_barrierefrei_4.pdf<\/a>), das Bundesverfassungsgericht habe eine ad&#228;quate gesetzliche Ausgestaltung einer Vorratsdatenspeicherung &#8222;gefordert&#8220;. Ich halte es f&#252;r wichtig, klarzustellen, dass Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht in der Frage des &#8222;Obs&#8220; einer Vorratsdatenspeicherung keinerlei Vorgaben machen.<\/p>\n<p>Zu der Frage, wie institutionell gesichert werden k&#246;nnte, dass die Freiheitswahrnehmung der B&#252;rger nicht schrittweise immer umfassender erfasst und registriert wird, habe ich die Schaffung eines Grundrechtskontrollrats bzw. einer Deutschen Grundrechteagentur vorgeschlagen: <a href=\"http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=974\">http:\/\/www.daten-speicherung.de\/?p=974<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p>Um die drohende neuerliche Totalerfassung unserer Kommunikation oder Internetverbindungen vor dem Bundestag pers&#246;nlich ablehnen zu k&#246;nnen, braucht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bis n&#228;chsten Mittwoch <strong>50.000 Unterst&#252;tzer seiner <\/strong><a href=\"https:\/\/epetitionen.bundestag.de\/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143\"><strong>Petition \u201eVerbot der Vorratsdatenspeicherung\u201c.<\/strong> Helfen Sie mit, dieses Ziel zu erreichen!<\/a><\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung:<\/strong><\/p>\n<p>Die Wissenschaftler weisen darauf hin, dass sie nicht &#8222;beauftragt&#8220; worden seien, ihre Vorschl&#228;ge zu erarbeiten, sondern dass sie das Thema selbst gew&#228;hlt h&#228;tten, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung noch in Kraft war. Richtig bleibt, dass das Projekt vom CDU-gef&#252;hrten Bundesforschungsministerium finanziert worden ist.<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 08.09.2011:<\/strong><\/p>\n<p>Siehe auch <a href=\"http:\/\/www.uni-kassel.de\/uni\/universitaet\/uni-nachrichtenportal\/nachrichten\/article\/forscher-plaedieren-fuer-einschraenkungen-bei-vorratsdatenspeicherung.html\">Forscher pl&#228;dieren f&#252;r Einschr&#228;nkungen bei Vorratsdatenspeicherung<\/a>, Pressemitteilung der Wissenschaftler vom 07.09.2011<\/p>\n<p><strong>Erg&#228;nzung vom 30.09.2011:<\/strong><\/p>\n<p>Die Pr&#228;sentationen einiger der Vortragenden sind <a href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/index.php?id=37580&amp;L=title%3D%C3%96ffnet#c125826\">online<\/a>:<\/p>\n<ul>\n<li>C. Verkleij (EU-Kommission): <a title=\"Initiates file download\" href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/fileadmin\/groups\/w_030405\/Projekte\/Invodas\/DRD_Pr%C3%A4sentation_Berlin_07_09_2011.pdf\" target=\"_self\">State of play of the revision of the Data Retention Directive<\/a> (Aktueller Stand der Richtlinien&#252;berpr&#252;fung)<a title=\"Initiates file download\" href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/fileadmin\/groups\/w_030405\/Projekte\/Invodas\/DRD_Pr%C3%A4sentation_Berlin_07_09_2011.pdf\" target=\"_self\"><br \/>\n<\/a><\/li>\n<li>S. Schweda (EMR): <a title=\"Initiates file download\" href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/fileadmin\/groups\/w_030405\/Projekte\/Invodas\/INVODAS_Pr%C3%A4sentation_Abschlusstagung_Schweda.pdf\" target=\"_self\">&#8222;Best practices&#8220; bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa,<br \/>\n<\/a><\/li>\n<li>A. Knierim (Uni Kassel): <a title=\"Initiates file download\" href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/fileadmin\/groups\/w_030405\/Projekte\/Invodas\/INVODAS_Pr%C3%A4sentation_Abschlusstagung_Knierim.pdf\" target=\"_self\">Gestaltungsvorschl&#228;ge f&#252;r einen optimierten Interessenausgleich<br \/>\n<\/a><\/li>\n<li>A. Ro&#223;nagel (Uni Kassel): <a title=\"Initiates file download\" href=\"http:\/\/cms.uni-kassel.de\/unicms\/fileadmin\/groups\/w_030405\/Projekte\/Invodas\/INVODAS_Pr%C3%A4sentation_Abschlusstagung_Ro%C3%9Fnagel.pdf\" target=\"_self\">Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Erg&#228;nzung vom 21.10.2011:<\/p>\n<p>Die Zeitschrift f&#252;r Datenschutz hat einen <a href=\"https:\/\/www.beck.de\/cms\/main?docid=323207\">Tagungsbericht<\/a> ver&#246;ffentlicht.<\/p>\n<p>Erg&#228;nzung vom 15.11.2011:<\/p>\n<p>Weitere Folien sind online:<\/p>\n<ul>\n<li>P. Breyer (AK Vorrat): <a href=\"http:\/\/wiki.vorratsdatenspeicherung.de\/images\/Invodas_anon.pdf\">Vorratsdatenspeicherung ist nutzlos<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Erg&#228;nzung vom 23.04.2012:<\/p>\n<p>Weitere Folien sind Online:<\/p>\n<ul>\n<li>Sebastian Schweda: <a href=\"https:\/\/www.bmbf.de\/pubRD\/B1-I_Schweda_Sebastian_Praesentation_2012.pdf\">Nationale Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung<\/a><\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das CDU-gef&#252;hrte Bundesforschungsministerium hat Wissenschaftler aus Saarbr&#252;cken und Kassel beauftragt, Gestaltungsvorschl&#228;ge f&#252;r einen &#8222;Interessenausgleich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung&#8220; auszuarbeiten. Die Vorschl&#228;ge werden heute &#246;ffentlich vorgestellt (Kurzzusammenfassung hier). Die Vorschl&#228;ge Die Wissenschaftler sind von der Annahme ausgegangen, Deutschland sei durch eine EU-Richtlinie gezwungen, alle Telefon-, Handy, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten auf Vorrat speichern zu lassen. 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